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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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Reaktordruckbehälter4.1.4.4.1 Prüftechnik - -(1) Beim gegenwärtigen Stand <strong>der</strong> Prüftechniksind die Verfahrensweisen <strong>der</strong> Ultraschallprüfunganzuwen<strong>den</strong>.M4:2.5.3(1)Die zerstörungsfreien wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungenwer<strong>den</strong> hinsichtlich möglicher Schädigungsmechanismenin repräsentativer Art und Weisemit qualifizierten Verfahren durchgeführt, wobeialle Arten von Schweißverbindungen undGrundwerkstoff-Bereiche mit einbezogen wer<strong>den</strong>.Die Auswahl und Eignung <strong>der</strong> Prüfverfahren und-techniken wird unter Berücksichtigung des technischenFortschritts begründet.Die Prüfintervalle sind festgelegt. Sie orientierensich an <strong>der</strong> allgemeinen technischen Erfahrungund berücksichtigen die Betriebserfahrung <strong>der</strong>betreffen<strong>den</strong> und vergleichbaren Anlagen.(2) Der Einsatz an<strong>der</strong>er Prüfverfahren (z.B. mittelsWirbelstrom, magnetischem Streufluss, Potentialsonde,Eindringflüssigkeiten) kann als zusätzlicheMaßnahme an einzelnen Stellen notwendigwer<strong>den</strong>, wenn aufgrund weiterer Erfahrungenhier mit dem Auftreten von sicherheitstechnischbedeutsamen Oberflächenrissen zurechnen ist. An<strong>der</strong>e Prüfverfahren sind anzuwen<strong>den</strong>,wenn sich herausstellt, dass die Ultraschallprüfungdie zu suchen<strong>den</strong> Fehler nicht sichergenug zu fin<strong>den</strong> vermag.(3) Die Prüftechniken und Einschallrichtungenmüssen so gewählt sein, dass Risse und sonstigeTrennungen mit <strong>den</strong> möglichen Orientierungenangezeigt wer<strong>den</strong> können. Als solche Fehlerorientierungengelten:M4:2.5.3(2)Prüfverfahren und -techniken wer<strong>den</strong> dabei soausgewählt, dass betriebsbedingte Fehler (z. B.infolge Ermüdung, Korrosion) mit ihren möglichenOrientierungen erfasst und dokumentiert wer<strong>den</strong>können. Aus <strong>der</strong> Herstellung dokumentierte und<strong>der</strong> DFU. Diese war in <strong>den</strong> RSK LL nicht beschrieben,son<strong>der</strong>n nur spezielle Anfor<strong>der</strong>ungenan Prüftechnik für Prüfungen am RDB.Letztere wur<strong>den</strong> nicht übernommen wur<strong>den</strong>,da sie nicht dem Detaillierungsgrad von Leitlinienentsprechen. M4 behandelt <strong>den</strong> RDB alsTeil <strong>der</strong> DfU, da hier grundsätzlich dieselbenKriterien gelten.Überführt in M4, Nummer 2.5.3 (1). M4 stelltAnfor<strong>der</strong>ung an die Verfahren und for<strong>der</strong>t dieBerücksichtigung des technischen Fortschrittsbei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Prüfverfahren. SpezielleAnfor<strong>der</strong>ungen an konkrete Prüftechnikengehen über <strong>den</strong> Detaillierungsgrad einer Leitliniehinaus und wer<strong>den</strong> in KTA 3201.4 angesprochen.Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ung an Prüfung <strong>der</strong> DFU.Diese war in RSK LL nicht beschrieben, son<strong>der</strong>nnur spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen an Prüftechnikfür Prüfungen am RDB (Ziffer 4.1.4.4),die nicht übernommen wur<strong>den</strong>. Der Hinweisauf <strong>den</strong> technischen Fortschritt soll verhin<strong>der</strong>n,dass veraltete Technik (z.B. die <strong>der</strong>Basisprüfung) beibehalten wird.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. „Mögliche Orientierungen“ ist injedem Fall abdeckend für die genannten Fehlerorientierungen,die nur als Beispiele zuverstehen sind. Ansonsten wurde <strong>der</strong> Text bis- 37 -

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