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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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4.1.4.2 Begleitende zerstörende Prüfungen (Einhängeproben)Für das nach 4.1.4.1 (2) gefor<strong>der</strong>te Bestrahlungsprogrammsind die Auswahl <strong>der</strong> Werkstoffeund die Festlegung <strong>der</strong> sonstigen Bedingungenmit dem Gutachter zu treffen. Hierbei sind dieBedingungen nach ASTM E 185-73 mit zu berücksichtigen.M4: 4.2(3)4.1.4.3 Wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfung - -(1) Die wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfung ist sodurchzuführen, dass mindestens eine vergleichbaresicherheitstechnische Aussage wie bei <strong>der</strong>Erstdruckprüfung erzielt wird. Dazu müssen diewie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Druckprüfungen an <strong>der</strong> gesamtenDruckführen<strong>den</strong> Umschließung mit demDruck <strong>der</strong> am Reaktordruckbehälter durchgeführtenErstdruckprüfung möglich sein. Die Prüftemperatursoll nicht mehr als 55 °C über <strong>der</strong> für <strong>den</strong>Prüfzeitpunkt berechneten NDT-Temperatur liegen,sie braucht jedoch nicht unter 50 °C zu liegenM4:2.5.2(2)(2) Die Prüfintervalle wer<strong>den</strong> im Regelfall auf 8Jahre festgelegt.(3) Im Anschluss an die wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfungist eine zerstörungsfreie wie<strong>der</strong>kehrendePrüfung, z.B. mit Ultraschall, am Reaktordruckbehälterund an <strong>den</strong> im Hinblick auf die Beanspruchungrepräsentativen Stellen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>enKomponenten <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungdurchzuführen.M4:2.5.2(3)mit qualifizierten Verfahren durchgeführt, wobeialle Arten von Schweißverbindungen undGrundwerkstoff-Bereiche mit einbezogen wer<strong>den</strong>.Die Auswahl und Eignung <strong>der</strong> Prüfverfahren und-techniken wird unter Berücksichtigung des technischenFortschritts begründet.Die Prüfintervalle sind festgelegt. Sie orientierensich an <strong>der</strong> allgemeinen technischen Erfahrungund berücksichtigen die Betriebserfahrung <strong>der</strong>betreffen<strong>den</strong> und vergleichbaren Anlagen.Zur Charakterisierung <strong>der</strong> durch Bestrahlungverän<strong>der</strong>ten Werkstoffeigenschaften wird in Abhängigkeitvon <strong>der</strong> akkumuliertenNeutronenfluenz ein abgestuftes Überwachungsprogrammmit voreilend bestrahlten Einhängeproben(Grundwerkstoffe, Schweißverbindungen)durchgeführt.Wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfungen ermöglicheneine vergleichbare sicherheitstechnische Aussagewie bei <strong>der</strong> Druckprüfung <strong>der</strong> Errichtung.Druckprüfungen des Reaktordruckbehälters wer<strong>den</strong>ohne Reaktorkern durchgeführt.Die Prüfintervalle wer<strong>den</strong> im Regelfall auf 8 Jahrefestgelegt.Im Anschluss an die wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfungist eine zerstörungsfreie Prüfung, z.B. mitUltraschall, an repräsentativen Stellen des Reaktordruckbehältersund an<strong>der</strong>er Komponenten <strong>der</strong>Druckführen<strong>den</strong> Umschließung durchgeführt.<strong>der</strong>n nur spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen an Prüftechnikfür Prüfungen am RDB, die nichtübernommen wur<strong>den</strong>. Der Hinweis auf <strong>den</strong>technischen Fortschritt soll verhin<strong>der</strong>n, dassveraltete Technik (z.B. die <strong>der</strong> Basisprüfung)beibehalten wird.Überführt in M4, Nummer 4.2 (3). Anfor<strong>der</strong>ungenan Prozeduren wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Der Verweis auf ASTM E 185 kann entfallen,da diese Sachverhalte inzwischen inKTA 3203 geregelt sind.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Es wurde die Zielsetzung und allgemeineFor<strong>der</strong>ung übernommen. Die detailliertenFor<strong>der</strong>ungen zu Prüfdruck und –temperatur sind in KTA 3201.4 geregelt.Überführt in KTA 3201.4.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Präzisierung, dahingehend dass„repräsentative Stellen“ sowohl am RDB alsauch an<strong>der</strong>en Komponenten zu prüfen sind.„Repräsentative Stellen“ sind nach Definitionin KTA 3201.4 auch im Hinblick auf die Beanspruchungauszuwählen.4.1.4.4 Zerstörungsfreie wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen am - - M4 stellt allgemeine Anfor<strong>der</strong>ung an Prüfung- 36 -

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