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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(1) Für alle Teile <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungsind ausreichende Inspektions- und wie<strong>der</strong>kehrendePrüfmöglichkeiten vorzusehen. Fürdie Konzeptberatung ist deshalb ein Plan für diewie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen vorzulegen.(2) Ein zum selben Zeitpunkt vorzulegen<strong>der</strong> Plansoll Art und Anzahl von Werkstoffproben desReaktordruckbehälters ausweisen, welche zurFeststellung von Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Materialeigenschaftendurch Betriebseinflüsse, als Folge vonNeutronenbestrahlung, nach bestimmten Betriebszeitendienen. Durch Einhängeproben istsicherzustellen, dass die Festigkeits- und Zähigkeitseigenschaftenvon Grundwerkstoff undSchweißverbindung nach bestimmter Neutronenbestrahlungermittelt wer<strong>den</strong> können.(3) Die in (1) und (2) gefor<strong>der</strong>ten Pläne sind mitdem Gutachter abzustimmen.(4) Die Druckführende Umschließung ist laufendauf Leckagen zu überwachen. Die Lokalisierungvon Leckagen soll möglich sein.(5) In Bereichen erhöhten Strahlenpegels sind an<strong>den</strong> zu inspizieren<strong>den</strong> Teilen Isolierungen soauszuführen, dass sie erfor<strong>der</strong>lichenfalls schnellabgenommen und wie<strong>der</strong> montiert wer<strong>den</strong> können.Eine Mechanisierung <strong>der</strong> Ultraschallprüfungsoll mit Rücksicht auf die Strahlenbelastung desPersonals möglich sein.(6) Die Aussagefähigkeit <strong>der</strong> zerstörungsfreienPrüfungen ist vor <strong>der</strong> ersten Inbetriebnahme undbei wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen vom Gutachterzu bestätigen.(7) An Systemen <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungund stützen<strong>den</strong> Gebäudeteilen müssenM4:2.3.3(2)M4:4.2(3)M4:2.5.1(2)M42.3.3(2)M4:2.5.1Für alle Teile <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungsind ausreichende Möglichkeiten fürInspektionens- und wie<strong>der</strong>kehrendePrüfungmöglichkeiten vorgesehenvorhan<strong>den</strong>. Fürdie Konzeptberatung ist deshalb ein Plan für diewie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen vorzulegen. (…)Zur Charakterisierung <strong>der</strong> durch Bestrahlungverän<strong>der</strong>ten Werkstoffeigenschaften wird in Abhängigkeitvon <strong>der</strong> akkumuliertenNeutronenfluenz ein abgestuftes Überwachungsprogrammmit voreilend bestrahlten Einhängeproben(Grundwerkstoffe, Schweißverbindungen)durchgeführt.Die in (1) und (2) gefor<strong>der</strong>ten Pläne sind mit demGutachter abzustimmen.(…) Darüber hinaus ist eine Überwachung aufLeckagen vorhan<strong>den</strong>, die die Erkennung undhinreichend genaue Lokalisierung von Leckagensicherstellt.(…) In Bereichen erhöhten Strahlenpegels sindan <strong>den</strong> zu inspizieren<strong>den</strong> TeilenWärmeisolierungen so ausgeführt, dass sie erfor<strong>der</strong>lichenfallsschnell abgenommen und wie<strong>der</strong>montiert wer<strong>den</strong> können. Zur besseren Reproduzierbarkeit<strong>der</strong> Prüfparameter und <strong>der</strong> Randbedingungen<strong>der</strong> Prüfung und zur besseren Vergleichbarkeit<strong>der</strong> Prüfergebnisse sowie zur Begrenzung<strong>der</strong> Strahlenexposition des Personalswird eine Mechanisierung <strong>der</strong>UltraschallPrüfungen ermöglichtsoll mit Rücksichtauf die Strahlenbelastung des Personals möglichsein.Die Aussagefähigkeit <strong>der</strong> zerstörungsfreien Prüfungenist vor <strong>der</strong> ersten Inbetriebnahme und beiwie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen vom Gutachter zubestätigen.Der 2. Satz stellt eine For<strong>der</strong>ung an die Prozedurund wurde daher nicht übernommen.Überführt in M4, Nummer 4.2 (3). Anfor<strong>der</strong>ungenan Prozeduren wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Anfor<strong>der</strong>ungen an Prozeduren wur<strong>den</strong> nichtübernommen.Überführt in M4, Nummer 2.5.1 (2)Präzisierung und Erweiterung auf alle Prüfmetho<strong>den</strong>entsprechend <strong>der</strong> Weiterentwicklung<strong>der</strong> Technik.Anfor<strong>der</strong>ungen an Prozeduren wur<strong>den</strong> nichtübernommen.Die Kriterien an die DFU sind in M4, Nummer2.5.1 (1) und (2) abgedeckt (siehe unten unter- 34 -

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