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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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ferritische Auftragsschweißungen zusätzlich mittelsSchrägeinschallung nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungzu prüfen.(12) Hilfsschweißungen, d.h. solche Schweißungen,die zu Montagezwecken angebracht undwie<strong>der</strong> entfernt wer<strong>den</strong>, sind so durchzuführen,dass <strong>der</strong> Einbrand in <strong>den</strong> tragen<strong>den</strong> Werkstoffauf die übliche Aufschmelzzone begrenzt bleibt.Es muss ein <strong>den</strong> Verbindungsschweißnähtenvergleichbarer zäher Werkstoffzustand imSchweißgut und in <strong>der</strong> Wärmeeinflusszone vorhan<strong>den</strong>sein. Alle Hilfsschweißstellen sind - auchwenn die Hilfsnähte entfernt wur<strong>den</strong> - unter genauerAngabe ihrer Lage und Ausdehnung zudokumentieren. Sie sind nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungeiner Härteprüfung, Oberflächenrissprüfung,Ultraschallprüfung auf Fehler unter<strong>der</strong> Oberfläche zu unterziehen und in <strong>den</strong> Umfang<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfung mit einzubeziehen,sofern nicht durch Überprüfung mittelsAnätzen sichergestellt ist, dass <strong>der</strong> Überhitzungsbereich<strong>der</strong> Wärmeeinflusszone durch Abarbeitenvollständig beseitigt ist.(13) Die gesamte Oberfläche im zugänglichenBereich <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung istnach <strong>der</strong> letzen Wärmebehandlung mit einemVerfahren <strong>der</strong> Oberflächenrissprüfung zu untersuchen.Bei örtlicher Glühung beschränkt sich diePrüfung auf <strong>den</strong> durch die Glühung beeinflusstenBereich.(14) Bei austenitischem Stahlguss ist durch geeignetePrüfungen (z.B. Bauteil-Metallographie)nachzuweisen, dass ein einwandfreierGefügezustand vorliegt. Dies hat bei jedem größerenBauteil stückweise und bei kleineren Bauteilenlosweise zu erfolgen.4.1.4 Betrieb - -4.1.4.1 Grundsätze - -chen<strong>der</strong> Fehlererkennbarkeit zerstörungsfreigeprüft.Schweißplattierungen sind auf Haftung, Unterplattierungsrissesowie auf Fehlerfreiheit <strong>der</strong>Oberfläche geprüft. Der Prüfumfang hinsichtlichUnterplattierungsrissen ist unter Berücksichtigungvon <strong>der</strong> Nummer 2.4.2 (4) festgelegt. (...)Hilfsschweißungen, d.h. solche Schweißungen,die zu Montagezwecken angebracht und wie<strong>der</strong>entfernt wer<strong>den</strong>, sind so durchzuführen, dass <strong>der</strong>Einbrand in <strong>den</strong> tragen<strong>den</strong> Werkstoff auf die üblicheAufschmelzzone begrenzt bleibt. Es mussein <strong>den</strong> Verbindungsschweißnähten vergleichbarerzäher Werkstoffzustand im Schweißgut und in<strong>der</strong> Wärmeeinflusszone vorhan<strong>den</strong> sein. AlleHilfsschweißstellen sind - auch wenn die Hilfsnähteentfernt wur<strong>den</strong> - unter genauer Angabeihrer Lage und Ausdehnung zu dokumentieren.Sie sind nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungeiner Härteprüfung, Oberflächenrissprüfung, Ultraschallprüfungauf Fehler unter <strong>der</strong> Oberflächezu unterziehen und in <strong>den</strong> Umfang <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfung mit einzubeziehen, sofernnicht durch Überprüfung mittels Anätzen sichergestelltist, dass <strong>der</strong> Überhitzungsbereich <strong>der</strong>Wärmeeinflusszone durch Abarbeiten vollständigbeseitigt ist.Die gesamte Oberfläche im zugänglichen Bereich<strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung ist nach <strong>der</strong>letzen Wärmebehandlung mit einem Verfahren<strong>der</strong> Oberflächenrissprüfung zu untersuchen. Beiörtlicher Glühung beschränkt sich die Prüfung auf<strong>den</strong> durch die Glühung beeinflussten Bereich.Bei austenitischem Stahlguss ist durch geeignetePrüfungen (z.B. Bauteil-Metallographie) nachzuweisen,dass ein einwandfreier Gefügezustandvorliegt. Dies hat bei jedem größeren Bauteilstückweise und bei kleineren Bauteilen losweisezu erfolgen.schie<strong>den</strong>e Auftragschweißungen geht über<strong>den</strong> Detaillierungsgrad einer Leitlinie hinausund wurde in KTA 3201.3, Ziffer 13 überführt.Geht über <strong>den</strong> Detaillierungsgrad einer Leitliniehinaus; überführt in KTA 3201.3, Ziffer 6.5.1. Satz abgedeckt durch M4, Nummer 2.4.3(1) und (2) (siehe oben unter (11)). SpezielleAnfor<strong>der</strong>ungen bei örtlicher Glühung wur<strong>den</strong>überführt in KTA 3201.3, Ziffer 13.10.Spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen an die Prüfung vonaustenitischem Stahlguß gehen über <strong>den</strong>Detaillierungsgrad einer Leitlinie hinaus undsind in KTA 3201.1, Ziffer 27 beschrieben.- 33 -

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