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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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Zeitpunkt <strong>der</strong> Fertigungsfolge vorzunehmen. BeiRundnähten mit Außendurchmessern unter 100mm und einem Verhältnis <strong>der</strong> Nennwanddickezum Außendurchmesser von weniger als 0,1kann bei einer nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungausgeführten Durchstrahlungsprüfung beibestmöglicher Bildgüte in Abstimmung mit demGutachter auf die Ultraschallprüfung verzichtetwer<strong>den</strong>.(9) Zur Ultraschallprüfung <strong>der</strong> Stumpf-, StutzenundAnschweißnähte sind bei Wanddicken von40 mm an aufwärts für jedes Volumenelementmindestens zwei verschie<strong>den</strong>e Einschallwinkelzu benutzen. Im Hinblick auf die Prüfrichtung(Projektion des Hauptstrahls auf die Tangentialebene)sind alle Fehlerorientierungen senkrechtzur Oberfläche zu erfassen. Die Fehlerrichtungenlängs und quer zur Schweißnaht, bei Großbadschweißungenauch 45° zur Nahtrichtung, sinddurch Hin- und Herbewegen des Prüfkopfes beiannähernd gleichbleiben<strong>der</strong> Prüfrichtung zu berücksichtigen.Auf die dazwischen liegen<strong>den</strong>Fehlerrichtungen ist durch Hin- und Herfahrendes Prüfkopfes unter fächerndem Schwenken zuprüfen. Bei Wanddicken von 100 mm an aufwärtsist zusätzlich zu dem üblichen Einkopfverfahrendie Tandemtechnik anzuwen<strong>den</strong>.(10) Falls einseitig geschweißte Nähte unvermeidbarsind, wie z.B. bei <strong>den</strong> Montagenähten<strong>der</strong> Rohrleitungen, ist die nach 4.1.2 gefor<strong>der</strong>tePrüfbarkeit u. a. durch genaue Anpassung, Vermeidungvon störendem Nahtversatz, gleichmäßigeWurzelausbildung und ausreichend großeAnkopplungsflächen bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Naht für dieUltraschallprüfung uneingeschränkt sicherzustellen.(11) Auftragsschweißungen sind nach <strong>der</strong> letztenWärmebehandlung vollständig auf Oberflächenrissezu prüfen. Austenitische Auftragsschweißungensind mittels Senkrechteinschallung undM4:2.2 (2)M4:2.4.3(1)Zeitpunkt <strong>der</strong> Fertigungsfolge vorzunehmen. BeiRundnähten mit Außendurchmessern unter 100mm und einem Verhältnis <strong>der</strong> Nennwanddickezum Außendurchmesser von weniger als 0,1kann bei einer nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungausgeführten Durchstrahlungsprüfung beibestmöglicher Bildgüte in Abstimmung mit demGutachter auf die Ultraschallprüfung verzichtetwer<strong>den</strong>.Zur Ultraschallprüfung <strong>der</strong> Stumpf-, Stutzen- undAnschweißnähte sind bei Wanddicken von 40mm an aufwärts für jedes Volumenelement mindestenszwei verschie<strong>den</strong>e Einschallwinkel zubenutzen. Im Hinblick auf die Prüfrichtung (Projektiondes Hauptstrahls auf die Tangentialebene)sind alle Fehlerorientierungen senkrecht zurOberfläche zu erfassen. Die Fehlerrichtungenlängs und quer zur Schweißnaht, bei Großbadschweißungenauch 45° zur Nahtrichtung, sinddurch Hin- und Herbewegen des Prüfkopfes beiannähernd gleichbleiben<strong>der</strong> Prüfrichtung zu berücksichtigen.Auf die dazwischen liegen<strong>den</strong>Fehlerrichtungen ist durch Hin- und Herfahrendes Prüfkopfes unter fächerndem Schwenken zuprüfen. Bei Wanddicken von 100 mm an aufwärtsist zusätzlich zu dem üblichen Einkopfverfahrendie Tandemtechnik anzuwen<strong>den</strong>Weiterhin sind alle Komponenten konstruktiv sogestaltet, dass die Kriterien für eine beanspruchungsgünstige,werkstoff-, fertigungs- und funktionsgerechtesowie wartungsfreundliche Ausführungerfüllt sind und die zerstörungsfreien Prüfungenbei <strong>der</strong> Herstellung und am Aufstellungsortsowie die zerstörungsfreien wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang durchführbarsind. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Schweißnähteund <strong>den</strong> Trägerwerkstoff plattierter Werkstoffbereiche.Bei allen für die Druckführende Umschließungvorgesehenen Erzeugnisformen und Schweißverbindungeneinschließlich Pufferungen sinddas Volumen und die Oberflächen mit ausrei-Die hier angesprochenen speziellen Fällegehen über <strong>den</strong> Detaillierungsgrad einer Leitliniehinaus, unterliegen stark <strong>der</strong> technischenEntwicklung und wur<strong>den</strong> daher nicht übernommen.Anfor<strong>der</strong>ungen an die verschie<strong>den</strong>enSchweißnahtformen sind in KTA 3201.3,<strong>der</strong>en Prüfbarkeit in Ziffer 13 ausgeführt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Dies ist eine Anfor<strong>der</strong>ung an dieAuslegung zur Gewährleistung <strong>der</strong> Prüfbarkeitund allgemein abgedeckt durch M4, Nummer2.2 (2). Die hier angesprochenen speziellenFälle gehen über <strong>den</strong> Detaillierungsgrad einerLeitlinie hinaus und wur<strong>den</strong> in KTA überführt(siehe KTA 3201.2, Ziffer 5.1.4 und KTA3201.3, Ziffer 13).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Umfang und Ziel <strong>der</strong> Prüfungen istmit M4, Nummer 2.4.3 (1) und (2) abgedeckt.Die Beschreibung <strong>der</strong> Prüftechniken für ver-- 32 -

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