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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(3) Alle Komponenten <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungsind konstruktiv so zu gestalten, dassdie Prüfungen bei <strong>der</strong> Herstellung und am Aufstellungsortund die wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungenin ausreichendem Maße möglich sind. Dies giltinsbeson<strong>der</strong>e für die Schweißnähte.(4) Die Werkstoffe für die Druckführende Umschließungeinschließlich Plattierung müssen sobeschaffen sein, dass alle Komponenten entsprechend<strong>den</strong> Festlegungen dieser Leitlinien inausreichendem Maße zerstörungsfrei prüfbarsind.(5) Nicht o<strong>der</strong> nur beschränkt wie<strong>der</strong>kehrendprüfbare Bereiche <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungmüssen so klein gehalten wer<strong>den</strong>,dass postulierte Fehler, die so groß sind wie dienicht prüfbaren Bereiche, zu keinem Versagendes Bauteils führen können, dessen Folgen nichtbeherrschbar wären.(6) Durch Werkstoffauswahl und sachgerechteFormgebung, Schweißung und Wärmebehandlungmuss an allen Stellen <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung bei allen betriebs- und störfallmäßigdurchfahrbaren Anlagenzustän<strong>den</strong> ein ausreichendzäher Werkstoffzustand während <strong>der</strong>Lebensdauer <strong>der</strong> Anlage erhalten bleiben.Dieses ist u. a. durch eine Begrenzung <strong>der</strong> maximalenNeutronenfluenz im kernnahen BereichM4: 2.2(2)M1:3.1(12b)M4:2.3.2(1)M4:4.2 (2)gen. Wesentliche alterungsbedingte Schädigungsmechanismensind Ermüdung, Relaxation,Verschleiß und verschie<strong>den</strong>e Arten <strong>der</strong> Korrosion.Außerdem sind Synergismen verschie<strong>den</strong>erMechanismen berücksichtigt.Weiterhin sind alle Komponenten konstruktiv sogestaltet, dass die Kriterien für eine beanspruchungsgünstige,werkstoff-, fertigungs- und funktionsgerechtesowie wartungsfreundliche Ausführungerfüllt sind und die zerstörungsfreien Prüfungenbei <strong>der</strong> Herstellung und am Aufstellungsortsowie die zerstörungsfreien wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang durchführbarsind. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Schweißnähteund <strong>den</strong> Trägerwerkstoff plattierter Werkstoffbereiche.Im Falle einer solchen eingeschränkten Prüfbarkeitwer<strong>den</strong> für die Beherrschung möglicher Folgenaus diesem Mangel Maßnahmen und Einrichtungen<strong>der</strong>art vorgesehen, dass bei <strong>den</strong> unterdiesen Umstän<strong>den</strong> in Betracht zu ziehen<strong>den</strong>Ereignissen die Einhaltung <strong>der</strong> jeweiligen sicherheitstechnischenNachweisziele und Nachweiskriteriensichergestellt ist.Durch die Werkstoffauswahl und sachgerechteFormgebung, Schweißung und Wärmebehandlungwird für die Druckführende Umschließungsichergestellt, dass während <strong>der</strong> vorgesehenenBetriebsdauer <strong>der</strong> Anlage ein ausreichend festerund zäher Werkstoffzustand <strong>der</strong>art erhaltenbleibt, dass die im bestimmungsgemäßen Betriebund bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 und4a auftreten<strong>den</strong> Belastungen sicher abgetragenwer<strong>den</strong> können.Für die <strong>der</strong> Neutronenstrahlung ausgesetztenBereiche <strong>der</strong> Druckbehälterwand sind durch kon-Überführung in Nummer 2.2 (2). Die neueFormulierung ist umfassen<strong>der</strong> als die RSK LLan dieser Stelle und fasst RSK LL 4.1 (3) und(4) zusammen.Überführung in M1, Nummer 3.1 (12b).Überführung in die genannten Nummern. In<strong>der</strong> RSK LL sind allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungenan Werkstoffe und spezifische Anfor<strong>der</strong>ungenan <strong>den</strong> RDB vermengt.Die spezifischen Kriterien an <strong>den</strong> kernnahenBereich des RDB wur<strong>den</strong> in M4, 4.2 überführtund dort präzisiert.Die zahlenmäßige Begrenzung <strong>der</strong>Neutronenfluenz wie in <strong>der</strong> RSK-LL ist welt-- 21 -

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