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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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Wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen sind auf repräsentativeRohrleitungsschweißnähte und Stellenmit beson<strong>der</strong>en Beanspruchungen auszurichten.Dies sind z.B. Anschlußnähte von Krümmerno<strong>der</strong> Formstücken, die durch Kräfte undMomente infolge behin<strong>der</strong>ter Wärmedehnungzusätzlich beson<strong>der</strong>s beansprucht wer<strong>den</strong>.10.2 Erfor<strong>der</strong>liche Unterlagen10.3 AufbewahrungsfristenAnhang ADie Prüfungen sind so durchzuführen, daßinnerhalb eines Zeitraumes von acht Jahren<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Behörde o<strong>der</strong> dem von ihr beauftragtenSachverständigen (§ 20 AtG) abgestimmte,repräsentative Prüfumfang erfaßtwird.6.4 Plan für die wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> PrüfungenVom Reaktoranlagenlieferer und Betreiber sindPläne für die Durchführung <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen zu erstellen und mit <strong>der</strong> Behördeo<strong>der</strong> dem von ihr beauftragten Sachverständigenabzustimmen.Verzeichnis <strong>der</strong> TabellenVerzeichnis <strong>der</strong> Bil<strong>der</strong>Abkürzungsverzeichnis17 Tabellen10 Bil<strong>der</strong>Dieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hiernicht mit einbezogen- 214 -

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