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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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Es dürfen nur solche Komponenten verwendetwer<strong>den</strong>, die vom Hersteller und von <strong>der</strong> zuständigenBehörde o<strong>der</strong> dem im atomrechtlichenGenehmigungsverfahren zugezogenenSachverständigen (§ 20 AtG) vorgeprüft sind.Der Reaktoranlagenlieferer gibt dem Komponentenherstellerdie <strong>den</strong> Vorprüfunterlagen(Konstruktion, Berechnung) zugrunde zu legen<strong>den</strong>Auslegungsbedingungen und Lastangabenvor.nicht mit einbezogen5.2 Werkstoffprüfungen Dieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hierDie erfor<strong>der</strong>lichen Zähigkeitsnachweise für dienicht mit einbezogeneinzelnen Erzeugnisformen sind in <strong>den</strong> Tabellen5.2/1, 5.2/2 und 5.2/3 dargestellt.Tabelle 5.2/4 zeigt <strong>den</strong> Umfang <strong>der</strong> zerstörungsfreienPrüfungen an <strong>den</strong> Erzeugnisformen.Für <strong>den</strong> Nachweis beson<strong>der</strong>er Eigenschaftenin Dickenrichtung gelten die Anfor<strong>der</strong>ungennach Tabelle 5.2/5.Die erfor<strong>der</strong>liche Zeugnisbelegung für die einzelnenPrüfgruppen ist in Tabelle 5.2/6 angegeben.5.3 Bauprüfungen Dieser Detaillierungsgrad mit diesen- 210 -

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