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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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Für die Herstellung von Komponenten, die <strong>den</strong>Bedingungen <strong>der</strong> Basissicherheit genügen,sind nur qualifizierte Hersteller zugelassen, dieüber eine zuverlässige Qualitätssicherungverfügen.Bei <strong>der</strong> Herstellerqualifikation sind Personal,Fertigungseinrichtungen, Prüfeinrichtungen,Fertigungsverfahren und die Qualitätssicherungdes Herstellers zu berücksichtigen.Die hierbei zu erfüllen<strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen sindmit <strong>der</strong> Behörde o<strong>der</strong> dem von ihr beauftragtenSachverständigen (§ 20 AtG) abzustimmen.Für die Herstellung von Erzeugnisformen sindals Mindestvoraussetzung die Anfor<strong>der</strong>ungennach AD-Merkblatt W 0 und für die Herstellungvon Komponenten die nach AD-Merkblatt HP 0zu erfüllen.Weiterhin sind die Anfor<strong>der</strong>ungen, die <strong>der</strong> Reaktoranlagenlieferergemäß Qualitätssicherungsprogramman die Qualitätssicherungdes Komponenten- bzw. Erzeugnisformherstellersstellt, zu erfüllen.KTA3211.3InhaltGrundlagen1 Anwendungsbereich2 Begriffe3 Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>den</strong> Hersteller3.1 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen3.2 Voraussetzungen3.3 Schweiß- und Prüfpersonal3.4 Überprüfung <strong>der</strong> Voraussetzungen nach <strong>den</strong>Abschnitten 3.2 und 3.33.5 Gültigkeitsdauer <strong>der</strong> Herstellerüberprüfung4 Vorprüfung und <strong>Dokumentation</strong>4.1 Vorprüfung4.2 <strong>Dokumentation</strong>4.3 Vorprüfung und <strong>Dokumentation</strong> für Ersatz-,Reserve- und Verschleißteile5 Schweißen5.1 Schweißtechnische Gestaltung und arbeitstechnischeGrundsätze5.2 Voraussetzungen zum Schweißenchend dem Geltungsbereich unterschie<strong>den</strong>zwischen <strong>den</strong> „Äußeren Systemen“Abschnitt 3.3 und <strong>der</strong> „druckführen<strong>den</strong>Umschließung“ (Abschnitt2.3).Die detaillierten Anfor<strong>der</strong>ungen an dieHerstellung sind in <strong>der</strong> RegelKTA 3211.3 für die „Äußeren Systeme“bzw. in <strong>der</strong> Regel KTA 3201.3 für die„Druckführende Umschließung“ geregelt.Dies wird im Rahmen dieser <strong>Dokumentation</strong>durch die Aufnahme desInhaltsverzeichnisses am Beispiel <strong>der</strong>KTA 3211.3 verdeutlicht.Ein vollständiger detaillierter Vergleich<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen wird im Rahmendieses Projektes nicht durchgeführt.5.3 Anfor<strong>der</strong>ungen an Schweißzusätze und -hilfsstoffe5.4 Fugenflanken5.5 Durchführung <strong>der</strong> Schweißarbeiten5.6 Überwachung <strong>der</strong> Schweißarbeiten und betrieblicheAufzeichnungen durch die Schweißaufsicht5.7 Anfor<strong>der</strong>ungen an die Schweißungen6 Umformen von Bauteilen6.1 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen6.2 Warmumformen6.3 Kaltumformen- 204 -6.4 Überprüfung des Umformverfahrens

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