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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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ner/gleich 50 N/mm2.• Falls durchgeschweißte Nähte zu deutlichungünstigeren Konstruktionen führenals dies bei Einsatz von Kehlnähten<strong>der</strong> Fall ist.• Bei Rohrleitungen DN kleiner/gleich50.− Grundsätzlich sind alle zugänglichenSchweißnahtoberflächen an drucktragen<strong>der</strong>Wand eben und K-Nähte mit kerbfreiemÜbergang zu verschleifen.In folgen<strong>den</strong> Fällen genügt es, nur kerbfreizu beschleifen:• Rohrleitungen DN kleiner/gleich 150o<strong>der</strong> PN kleiner/gleich 25• Bauteile mit Wanddicken kleiner/gleich10 mm.Beschleifen kann entfallen bei:• Rohrleitungen DN kleiner/gleich 50• Austenitischen Schweißnähten, bei<strong>den</strong>en durch das Schweißen eine glatteSchweißnahtoberfläche erzeugtwird, so daß die Oberflächenrißprüfung,Durchstrahlungsprüfung und ggf.auch die US-Prüfung durchgeführtwer<strong>den</strong> kann.Bei Wanddicken kleiner/gleich 16 mm undbei Begrenzung <strong>der</strong> primären Membranspannungenentsprechend Tabelle 2.1.1 isteine Schleifzugabe zur Wanddicke von 1mm zu wählen.− Gehäuse aus Stahlguß sind so zu gestalten,daß die Durchstrahlungsprüfung unddie Oberflächenrißprüfung auch an <strong>der</strong> Innenoberflächemöglich sind. Nur in Bereichenniedriger Betriebsnennspannungen(primäre Membranspannungen klei-(2)(2) Für die prüfgerechte Konstruktion gelten folgendeGrundsätze:a) Anschweißungen an drucktragen<strong>den</strong> Wandungensind grundsätzlich durchzuschweißen, so daß einezerstörungsfreie Prüfung <strong>der</strong> Verbindungsnaht möglichist. Die Zulässigkeit von Kehlnähten ist in Abschnitt5.2.2.2 (4) festgelegt.b) Grundsätzlich sind alle zugänglichen Verbindungsschweißnähtean drucktragen<strong>den</strong> Teilen wandeben,Anschweißnähte an <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wand mitkerbfreiem Übergang zu bearbeiten (siehe Abschnitt5.2.2). Den Oberflächenzustand <strong>der</strong> Verbindungsschweißnähteregelt KTA 3211.3 Tabelle 5-4.c) Einseitig geschweißte Nähte sind zulässig, wenndie Prüfbarkeit mit <strong>den</strong> in KTA 3211.3 vorgegebenenzerstörungsfreien Prüfverfahren sichergestellt ist.Konstruktiv ist sicherzustellen, daß die Bedingungenaus KTA 3211.3 eingehalten wer<strong>den</strong> können.d) Geschmiedete Teile sind so zu gestalten und zufertigen, daß die zerstörungsfreien Prüfungen, z. B.Ultraschallprüfung und Oberflächenrißprüfung, amfertigen Stück o<strong>der</strong> am Schmie<strong>der</strong>ohling nach <strong>der</strong> für<strong>den</strong> Werkstoff vorgeschriebenen Wärmebehandlungmöglich sind. Ausnahmen hiervon sind in KTA 3211.1geregelt.e) Gehäuse aus Stahlguß sind so zu gestalten, daßdie zerstörungsfreien Prüfungen (z. B. Durchstrahlungsprüfung,Oberflächenrißprüfung) grundsätzlichauch an <strong>der</strong> Innenoberflächemöglich sind. Nur in Bereichen niedrigerer Betriebsnennspannung(kleiner o<strong>der</strong> gleich 50 N/mm 2 ) sindEinschränkungen zulässig. Die Möglichkeit <strong>der</strong> Oberflächenrißprüfungist außen und, soweit zugänglich,innen durch konstruktive Maßnahmen sicherzustellen.Hinweis:Eine Prüfung <strong>der</strong> KTA-Regeln <strong>der</strong>3211er Serie hat ergeben, dass dieFor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rahmenspezifikationauch in KTA umgesetzt wur<strong>den</strong>, ohnedass sich obige Formulierung dortwie<strong>der</strong> findet, siehe KTA 3211.2, Ziffern5.1.4.2 und 5.2.2. Dort sind alsSchweißnähte nur Stumpfnähte undAnschweißnähte vorgesehen. Kehlnähtesind nur in Ausnahmefällen alsAnschweißnähte zulässig. Diese sindin KTA 3211.2, Ziffer 5.2.2.2 (4) geregelt.- 182 -

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