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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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An die Konstruktion wer<strong>den</strong> detaillierte Anfor<strong>der</strong>ungengestellt, die einwandfreie FertigungsundPrüfbedingungen sowie einen günstigenSpannungsverlauf unter Betriebsbelastungengewährleisten. Mit <strong>der</strong> Festigkeitsberechnungsind die bei allen zu berücksichtigen<strong>den</strong> Lastfällenauftreten<strong>den</strong> Spannungen zu erfassenund im Vergleich zum konventionellen <strong>Regelwerk</strong>gegen niedrigere Spannungen abzusichern(primäre Membranspannungen max. 1/4Zugfestigkeit bzw. 1/3 Zugfestigkeit mit Sekundärspannungsanalysen).Die Werkstoffwahl wird im Hinblick auf einfacheHerstellung und erhöhte Betriebssicherheitauf wenige bewährte Werkstoffe begrenzt, fürdie, gestuft nach Anfor<strong>der</strong>ungen, beson<strong>der</strong>eAnalysenanfor<strong>der</strong>ungen und Zähigkeitsanfor<strong>der</strong>ungengelten (s. Tabelle 3.1).Die ferritischen Stähle sind in zwei Werkstoffgruppeneingestuft.Für die Herstellung von Erzeugnisformen undKomponenten sind nur qualifizierte Herstellerzugelassen. Durch die konstruktive Festlegungund die Werkstoffwahl bestehen optimale Voraussetzungenfür eine im Sinne <strong>der</strong> Fehlerminimierungsichere Fertigung.Baubegleitende Herstellungsunterlagen, Qualitätssicherungund <strong>Dokumentation</strong> wer<strong>den</strong> aufdas Wesentliche festgelegt.Ausgehend von dem Konzept <strong>der</strong> Basissicherheit,nämlich höchste Betriebssicherheitinsbeson<strong>der</strong>e durch optimale, auf <strong>den</strong> Anwendungsfallabgestimmte qualitätserzeugendeMaßnahmen zu erzielen, erfolgt entsprechenddem Gefährdungspotential (Beanspruchungen,Abmessungen) und unter Beachtung <strong>der</strong> verwendetenWerkstoffe eine gestufte Festlegungdes Prüfumfanges. Es wer<strong>den</strong> drei PrüfgruppenA1 bis A3 gebildet, <strong>den</strong>en die gleiche Basissicherheitzugrundegelegt ist. Tabelle 1zeigt die Kriterien für die Einstufung <strong>der</strong> Komponentenund die Verknüpfung mit <strong>den</strong> Werkstoffgruppen.Die Einstufung ist also kein Qualitätsmerkmal.3.3.1 (2)3.3.1 (6)Die Integritätsnachweise als Bestandteil <strong>der</strong> Auslegungsind so geführt, dass für alle Einwirkungen desbestimmungsgemäßen Betriebs sowie aus Ereignissen<strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 und 4a über die gesamtevorgesehene Betriebsdauer die erfor<strong>der</strong>lichen Sicherheitsabständeausgewiesen wer<strong>den</strong>. Mögliche alterungsbedingteSchädigungsmechanismen und Verän<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Werkstoffeigenschaften durch Einwirkungenwie z. B. Temperatur und Bestrahlung, diewährend des Betriebs auftreten können, sind mit einbezogen.Wesentliche alterungsbedingte Schädigungsmechanismensind Ermüdung, Relaxation, Verschleißund verschie<strong>den</strong>e Arten <strong>der</strong> Korrosion. Außerdemsind Synergismen verschie<strong>den</strong>er Mechanismenberücksichtigt.Für die im Geltungsbereich angesprochenen Systemeund Komponenten ist unter Berücksichtigung unterschiedlicherFunktionsanfor<strong>der</strong>ungen die Wahl <strong>der</strong>Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Nachweismetho<strong>den</strong>so aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt, dass eine gleichwertigeZuverlässigkeit <strong>der</strong> Komponenten erreichtwird. Hinsichtlich <strong>der</strong> Vielfalt <strong>der</strong> Komponenten wer<strong>den</strong>Maßnahmen festgelegt, die eine zuverlässigeQualitätssicherung sicherstellen.Dies erfolgt für die Komponenten über eine Einstufungin Prüf- und Werkstoffgruppen in Abhängigkeit vonAuslegungsdaten und Abmessungen unter Beachtung<strong>der</strong> Werkstoffe und Spannungsgrenzen. Dabei könnensich für Komponenten innerhalb eines Systems, unterUmstän<strong>den</strong> auch für Bauteile einer Komponente, unterschiedlichePrüf- und Werkstoffgruppen ergeben.Diese Prüfgruppen für Bauteile und Komponenten <strong>der</strong>äußeren Systeme enthalten auch Festlegungen zurNachweistiefe im Hinblick auf <strong>den</strong> Umfang <strong>der</strong> Spannungs-und Ermüdungsanalysen sowie auf <strong>den</strong> Umfang<strong>der</strong> Prüfungen (zerstörend und zerstörungsfrei) inAbhängigkeit von <strong>der</strong> Spannungsausnutzung und <strong>der</strong>Wahl <strong>der</strong> Werkstoffe.Das Konzept <strong>der</strong> RSK-LL wird entsprechenddem Detaillierungsgrad inModul 4 übernommen.Detailanfor<strong>der</strong>ungen, wie z.B. die Festlegungzulässiger Spannungen („… ¼Zugfestigkeit“), wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> KTA-Regeln festgelegt.Hinweis:Die Absolutaussage <strong>der</strong> RSK-LL, dass„bei allen zu berücksichtigen<strong>den</strong> Lastfällenauftreten<strong>den</strong> Spannungen zuerfassen und im Vergleich zum konventionellen<strong>Regelwerk</strong> gegen niedrigereSpannungen abzusichern (primäreMembranspannungen max. 1/4Zugfestigkeit bzw. 1/3 Zugfestigkeit mitSekundärspannungsanalysen)“ sind,wird in M4 nicht getroffen und gehörtauch auf die Ebene <strong>der</strong> Fachregel. In<strong>den</strong> Regeln KTA 3211.2 und KTA3201.2 wird diese Anfor<strong>der</strong>ung nichtexplizit getroffen.- 177 -

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