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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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Vorbemerkung zum 2. Anhang <strong>der</strong> RSK-Leitlinien für DruckwasserreaktorenDiese synoptische Darstellung dokumentiert die Einarbeitung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rahmenspezifikation „Basissicherheitvon druckführen<strong>den</strong> Komponenten“ (2. Anhang zu <strong>den</strong> RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren, (2.Ausgabe vom 24. Januar 1979) Kapitel 4.2, Stand: 25. April 1979.Der Geltungsbereich des 2. Anhangs bezieht sich auf die drucktragen<strong>den</strong> Wandungen von Komponenten (Behälter,Apparate, Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen, ausgenommen Einbauteile, Bauteile zur Kraftübertragungund druckführende Wandungen ≤ DN 50) <strong>der</strong> „Äußeren Systeme“, wie sie im 1. Anhang zu <strong>den</strong> RSK-Leitlinien fürDruckwasserreaktoren (2. Ausgabe, 24. Januar 1979) Kapitel 4.2 aufgelistet sind. Dieser Anhang 1 enthält eineListe von Systemen, die wenigstens einem <strong>der</strong> Kriterien a, b, c genügen (Gruppe I) und für die die RahmenspezifikationBasissicherheit gelten soll. In <strong>den</strong> Anwendungsbereich <strong>der</strong> Rahmenspezifikation wurde noch die Gruppe IIaufgenommen, die darüber hinausgeht. Deren Versagen könne „schwere anlageninterne Schä<strong>den</strong>“ nach sich ziehen.Gruppe II ist nicht Teil des Anwendungsbereichs von Modul 4, sofern ihnen nicht nach einem <strong>der</strong> Kriterieneine sicherheitstechnische Bedeutung zukommt. Der Anhang 1 bleibt daher in <strong>der</strong> synoptischen Darstellung unberücksichtigt.Der technische Inhalt des 2. Anhangs zu <strong>den</strong> RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren, (2. Ausgabe vom 24. Januar1979) teilt sich auf Inhalte des Moduls 4 und Inhalte <strong>der</strong> KTA-Regeln 3211.1, .2, .3 und .4 auf. Der Grundhierfür liegt in dem Entwicklungsstand des kerntechnischen <strong>Regelwerk</strong>s zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren im Jahre 1979. Da zu dem Zeitpunkt keine entsprechen<strong>den</strong> KTA-Regeln existierten,wur<strong>den</strong> auch technische Detailfor<strong>der</strong>ungen in die Leitlinie aufgenommen.Zwischenzeitlich wur<strong>den</strong> umfassende Fachregeln vom KTA in einem hohen Detaillierungsgrad erstellt. In diesemProzess wurde keine geschlossene Darstellung gepflegt, die <strong>den</strong> genauen Bezug, die Ergänzungen und Än<strong>der</strong>ungenin Bezug auf die technischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> RSK-Leitlinie aus 1979 dokumentiert. Technische Anfor<strong>der</strong>ungenauf <strong>den</strong> Ebenen RSK-Leitlinie und KTA-Fachregeln stimmen teilweise überein, sind teilweise detaillierterin <strong>den</strong> KTA-Regeln enthalten, wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> KTA-Regeln an technische Entwicklungen angepasst und weichenteilweise voneinan<strong>der</strong> ab.Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“ wird kein Vergleich mit dem Detaillierungsgradeinzelner spezifischer Regelungen durchgeführt. Vielmehr wer<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Spalte „Erläuterungen“ Hinweise(gekennzeichnet mit „Hinweis“) auf unterschiedliche Kriterien mit allgemeiner Bedeutung aufgenommen.- 174 -

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