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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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24. Maßnahmen zur Begrenzung <strong>der</strong> Wasserstoffkonzentration(1) Zur Verhin<strong>der</strong>ung einer Explosionsgefahr(o<strong>der</strong> Brandgefahr) im Sicherheitsbehälter darf zukeiner Zelt we<strong>der</strong> integral noch lokal sowohl währenddes Betriebes als auch infolge eines Kühlmittelverluststörfallsdie Zündgrenze des Wasserstoffs(4 % Wasserstoff in Luft) überschrittenwer<strong>den</strong>.Sofern nicht nachgewiesen wer<strong>den</strong> kann, daßGemische mit höherer Wasserstoffkonzentration- auch in örtlich begrenzten Bereichen - nichtauftreten, müssen wirksame Gegenmaßnahmenvorgesehen wer<strong>den</strong>.(2) Das Überwachungssystem1. Aufgabe des ÜberwachungssystemsDie örtliche und zeitliche Verteilung von Wasserstoffinfolge eines Kühlmittelverluststörfallsmuß überwacht wer<strong>den</strong>.Es muß ein Meßsystem vorhan<strong>den</strong> sein, welchesauch unter <strong>den</strong> nach einem Störfall zuerwarten<strong>den</strong> Bedingungen eine zuverlässigeBestimmung <strong>der</strong> Wasserstoffverteilung innerhalb<strong>der</strong> kritischen Bereiche des Sicherheitsbehälterssicherstellt.2. Auslegung des Überwachungssystems- Zur Auslegung des Überwachungssystemssind geeignete Rechenverfahren zur Bestimmung<strong>der</strong> zu erwarten<strong>den</strong> örtlichen und zeitlichenWasserstoffverteilung anzuwen<strong>den</strong>.Aufgrund dieser Rechnungen sind Meßstellenfestzulegen, die eine zuverlässige Überwachung<strong>der</strong> Wasserstoffkonzentration ermöglichen.- Zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Einflußgrößen Temperatur,Druck und Feuchte sind bei <strong>den</strong>Meßstellen die Temperaturen zu messen.Druckwerte können <strong>der</strong> übrigen Störfallfolgeinstrumentierungentnommen wer<strong>den</strong>. Im übrigengelten die Bestimmungen zur Störfallfol-M10:2.2.8.3M10:2.2.8.3.1 (1)M10:2.2.8.3.1 (2)M10:2.2.8.3.1 (3)-Im bestimmungsgemäßen Betrieb (Sicherheitsebenen1 und 2) sowie bei Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebene 3 wird zur Verhin<strong>der</strong>ung einerWasserstoffexplosion o<strong>der</strong> eines Wasserstoffbrandesim Sicherheitsbehälter zu keiner Zeitwe<strong>der</strong> integral noch lokal die Zündgrenze desWasserstoffs (4% Wasserstoff in Luft) überschritten.Alle Quellen <strong>der</strong> Wasserstofferzeugung sindberücksichtigt.Sofern nicht nachgewiesen ist, dass Gemischemit höherer Wasserstoffkonzentration - auch inörtlich begrenzten Bereichen - nicht auftreten,sind Vorsorgemaßnahmen vorgesehen.Die örtliche und zeitliche Verteilung von Wasserstoffinfolge eines Kühlmittelverluststörfalls mußüberwacht wer<strong>den</strong>.Es ist ein Meßsystem vorhan<strong>den</strong>, welches auchunter <strong>den</strong> nach einem Kühlmittelverluststörfall zuerwarten<strong>den</strong> Bedingungen eine zuverlässigezeitliche Bestimmung <strong>der</strong> Wasserstoffverteilunginnerhalb <strong>der</strong> kritischen vorrangig beaufschlagtenBereiche des Sicherheitsbehälters sicherstellt.Auf Basis geeigneter Rechenverfahren sindMessstellen festgelegt, die eine zuverlässigeÜberwachung <strong>der</strong> Wasserstoffkonzentration ermöglichen.An <strong>den</strong> Messstellen zur Bestimmung <strong>der</strong> Wasserstoffkonzentrationwird auch die Temperaturim Sicherheitsbehälter gemessen.Überführung in genannte Nummer. Sieheauch Modul 6 Nummern A1 (2).Durch Nummer 2.2.8.3.2 (1) Modul 10 abgedeckt.Der erste Satz ist überflüssig, weil er sich aus<strong>den</strong> an<strong>der</strong>en Kriterien des Moduls 10 ergibt..Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer in Modul 10.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer in Modul 10.- 162 -

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