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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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gilt sowohl für verfahrenstechnische Systemeals auch für die Energieversorgung und dasReaktorschutzsystem.3. Durch die Trennung muß darüber hinaus sichergestelltwer<strong>den</strong>, daß Fremdeingriffe undFehlbedienungen auf <strong>der</strong> Warte o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>ennicht beson<strong>der</strong>s geschützten Anlagenbereichennicht zu einer unzulässigen Beeinträchtigung<strong>der</strong> Funktion des Notstandssystemsführen können.4. An dem Notstandssystem dürfen we<strong>der</strong> ausbetrieblichen Grün<strong>den</strong> noch zu PrüfzweckenEingriffe vorgenommen wer<strong>den</strong>, die, wenn sieim Notstandsfall nicht mehr zurückgenommenbzw. zu Ende geführt wer<strong>den</strong> können, zu einerunzulässigen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Funktiondes Systems führen können.23. Fernbetätigte Entgasung des PrimärsystemsDamit bei einem Kühlmittelverluststörfall auch dieMöglichkeit besteht, das Primärsystem ggf. zuentgasen, ist- für Anlagen mit U-Rohrdampferzeugern eineVerbindung zwischen Reaktordruckbehälterund Druckhalter, bzw. Abblasebehälter,- für Anlagen mit Geradrohrdampferzeuger eineVerbindung zwischen <strong>den</strong> höchsten Punktendes Primärsystems und dem Druckhalter-Abblasebehältervorzusehen. Die Ansteuerung <strong>der</strong> Armaturen sollfernbetätigt von Hand erfolgen. Es ist eine Absicherunggegen Fehlbedienung vorzusehen. DieEinrichtungen, die zur fernbetätigten Entgasungbenötigt wer<strong>den</strong> sind so auszulegen, daß sie <strong>den</strong>Umgebungsbedingungen bei einem Störfallstandhalten.M10:5.3.5(1)(2)richtungen nicht durch Schä<strong>den</strong> in zerstörbarenAnlagenbereichen unzulässig beeinträchtigtwer<strong>den</strong> kann. Dies gilt sowohl für verfahrenstechnischeSysteme als auch für dieEnergieversorgung und das Reaktorschutzsystemdie leittechnischen Einrichtungen.c) Durch die Trennung muß darüber hinaus sichergestelltwer<strong>den</strong> Es ist sichergestellt, dassFremdeingriffe und Fehlbedienungen auf <strong>der</strong>Warte o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en nicht beson<strong>der</strong>s geschütztenAnlagenbereichen nicht zu einerunzulässigen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Funktiondes Notstandssystems <strong>der</strong> Notstandseinrichtungenführen können.d) An dem Notstandssystem <strong>den</strong> Notstandseinrichtungenwer<strong>den</strong> we<strong>der</strong> aus betrieblichenGrün<strong>den</strong> noch zu Prüfzwecken Eingriffe vorgenommen,die, wenn sie im Notstandsfallnicht mehr zurückgenommen bzw. zu Endegeführt wer<strong>den</strong> können, zu einer unzulässigenBeeinträchtigung <strong>der</strong> Funktion des Systems<strong>der</strong> Einrichtungen führen können. Dies giltnicht, wenn gleichwertige Funktionen bereitgestellt sind.Kriterien für Entgasungsmöglichkeiten für ReaktordruckbehälterEs sind absperrbare Einrichtungen vorgesehen,mit <strong>den</strong>en Gasansammlungen im Reaktordruckbehälterabgebaut wer<strong>den</strong> können.Die Ansteuerung <strong>der</strong> Armaturen in <strong>den</strong> dafürvorgesehenen Verbindungsleitungen erfolgt fernbetätigtvon Hand. Es ist eine Absicherung gegenFehlbedienung vorgesehen. Die Einrichtungen,die zur fernbetätigten Entgasung benötigt wer<strong>den</strong>,sind so ausgelegt, dass sie auch unter <strong>den</strong>Umgebungsbedingungen bei einem Kühlmittelverluststörfalleinsetzbar sind.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genanntenNummern in Modul 10.- 161 -

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