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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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4. Der Wasservorrat für die Notspeisung sowiefür die Flutbehälter muß ausreichend konservativbemessen sein.5. Die Antriebe <strong>der</strong> Notspeisepumpen sind so zugestalten, daß sie zusätzlich zur Notstromversorgungaus <strong>der</strong> Eigenbedarfsanlage mitEnergie versorgt wer<strong>den</strong> können.(15) Um bei kleinen Lecks auch bei hypothetischenAusfallkombinationen im Notkühlsystemdie ausreichende Kühlung des Reaktorkernssicherzustellen, ist die Möglichkeit einer Hochdruckeinspeisungim Sumpfbetrieb vorzusehen.Für die Inbetriebnahme <strong>der</strong> Hochdruckeinspeisungaus dem Sumpf sind Handmaßnahmenzulässig.M10:5.3.1.4M7:3.1 (1)berücksichtigt).(...)- Der Wasservorrat für die Notspeisung ist hinsichtlich<strong>der</strong> zu unterstellen<strong>den</strong> Störfälle konservativbemessen. Der Wasservorrat ist ausreichendfür die Abfuhr <strong>der</strong> Nachzerfallswärmeüber 10 Stun<strong>den</strong> (Notstandsfälle) und dasnachfolgende Abfahren, einschließlich <strong>der</strong>Speicherwärme. Gegebenenfalls zur Raumund/o<strong>der</strong>Komponentenkühlung erfor<strong>der</strong>licheWassermengen sind bei <strong>der</strong> Ermittlung desWasservorrats berücksichtigt.Die Antriebe <strong>der</strong> Notspeisepumpen sind so zugestalten, daß sie zusätzlich zur Notstromversorgungaus <strong>der</strong> Eigenbedarfsanlage mit Energieversorgt wer<strong>den</strong> können.Zur Wie<strong>der</strong>herstellung o<strong>der</strong> zum Ersatz erfor<strong>der</strong>licherSicherheitsfunktionen sind mindestens dienachfolgend genannten präventiven Notfallmaßnahmenimplementiert:a) in DWR-Anlagen:- (...)- Bespeisung des Reaktorkühlkreislaufesdurch Hochdruckeinspeisung im Sumpfbetrieb,...(...)22.1.3 Annahmen für die Kernnotkühlrechnungen -(1) Für je<strong>den</strong> relevanten Betriebsbereich sindexperimentell abgesicherte analytische Nachweiseüber die ausreichende Wirksamkeit <strong>der</strong> Kernnotkühlungvorzulegen. Diese Nachweise sindmit folgen<strong>den</strong> Annahmen für die Berechnung <strong>der</strong>M6:A1 (1)Zum Nachweis <strong>der</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> Kernnotkühleinrichtungenwer<strong>den</strong> experimentell abgesicherterechnerisch- analytische Nachweise vorgelegt.Es wird entwe<strong>der</strong> die Quantifizierung <strong>der</strong> Unsicherheiten<strong>der</strong> Analyseergebnisse nach demÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer in Modul 10.Diese Anfor<strong>der</strong>ung kann entfallen, da praktischohne sicherheitstechnische Bedeutung.Bei Einwirkungen mit Ausfall des Eigenbedarfsnetzesist sie wirkungslos. Im Notspeisefallstartet <strong>der</strong> Diesel ohnehin zunächst undübernimmt die Notspeisewasserversorgung.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer Modul 7 (Sicherheitsebene 4).Handmaßnahmen sind auf Sicherheitsebene4 generell zulässig; eine Automatisierung istnicht gefor<strong>der</strong>t.“Siehe auch CNS, 3. Bericht <strong>der</strong> Bundesregierung;RSK, 377. Sitzung, WENRA, VID, No.5.3, 5.4Gegenüber <strong>der</strong> Aufzählung im Bericht zurSicherheitskonvention wurde die Maßnahme(DWR) „Hochdruckeinspeisung im Sumpfbetrieb“aufgrund <strong>der</strong> Kommentierung zu Modul7 ergänzt. Der gesicherte Gebäudeabschluss(DWR und SWR) sowie die diversitäre Druckbegrenzungdes RDB (SWR) sind auch alspräventive Maßnahmen vorgesehen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer in Modul 6.Umsetzung <strong>der</strong> RSK Empfehlung „Anfor<strong>der</strong>ungenan die Nachweisführung bei Kühlmit-- 154 -

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