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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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22.1.1 Anfor<strong>der</strong>ungen -(1) Durch die Kernnotkühlung muß gewährleistet M3:sein, daß:Tabelle1. die berechnete maximale Brennstabhüllentemperatur1200 °C nicht überschreitet, 13.1 Teil2. die berechnete Oxidationstiefe <strong>der</strong> Hülle ankeiner Stelle <strong>den</strong> Wert von 17 % <strong>der</strong> tatsächlichenHüllrohrwandstärke überschreitet,3. bei <strong>der</strong> Zirkon-Wasser-Reaktion nicht mehrals 1 % des gesamten in <strong>den</strong> Hüllrohren enthaltenenZirkoniums reagiert,4. infolge von Hüllrohrschä<strong>den</strong> die in Kapitel 2.2(4) unter Nr. 2 genannten Freisetzungen vonSpaltprodukten nicht überschritten wer<strong>den</strong>,5. keine Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Geometrie des Reaktorkernsauftreten, die eine ausreichendeKühlung des Reaktorkerns verhin<strong>der</strong>n.Die genannten Vorschriften sind bis zur Ablösungdurch eine abgestufte Temperatur-Zeit-Funktionzu verwen<strong>den</strong>.(2) Auch bei langfristiger Kühlung des Reaktorkernsnach einem Kühlmittelverluststörfall mußdie Unterkritikalität des Reaktorkerns gewährleistetsein. Die Wirksamkeit des Schnellabschaltsystemsdarf bei <strong>der</strong> Langzeitreaktivitätsbilanznicht berücksichtigt wer<strong>den</strong>.M1:3.2 (7)ren<strong>den</strong> Umschließung gemäß „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: Bei Druck- und Siedewasserzu berücksichtigende Ereignisse" (Modul 3)die ebenfalls dort aufgeführten Nachweiszieleund Nachweiskriterien einzuhalten die Kerntemperaturenlangfristig auf einem niedrigen Wert zuhalten.Der Reaktor kann auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1bis 4a bei <strong>den</strong> für die Reaktivitätsbilanz ungünstigstenBedingungen hinsichtlich Temperatur,Xenonkonzentration und Zykluszeitpunkt, dieunter <strong>den</strong> in Betracht zu ziehen<strong>den</strong> Zustän<strong>den</strong>und Ereignissen möglich sind, unterkritisch gemachtund dauerhaft unterkritisch gehalten wer<strong>den</strong>.Beim DWR sind die Einrichtungen zur Einbringunglöslicher Neutronenabsorber in dasKühlmittel bei <strong>den</strong> Zustän<strong>den</strong> bzw. Ereignissen<strong>der</strong> Sicherheitsebenen 1 bis 4a in <strong>der</strong> Lage, alleine<strong>den</strong> gefor<strong>der</strong>ten Betrag <strong>der</strong> Unterkritikalität zuerbringen.Beim SWR sind folgende Einrichtungen in <strong>der</strong>Lage, jeweils alleine <strong>den</strong> gefor<strong>der</strong>ten Betrag <strong>der</strong>Die genannten Notkühlkriterien sind in <strong>der</strong>genannten Tabelle in Modul 3 enthalten. DieBegrenzung <strong>der</strong> Freisetzungen von Spaltproduktenerfolgt in dieser Tabelle über die Begrenzung<strong>der</strong> Hüllrohrschä<strong>den</strong> auf 10 %.Überführung <strong>der</strong> DWR spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungin übergeordneter Form in Modul 1Nummer 3.2 (7).- 146 -

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