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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(5) Die Transportwege <strong>der</strong> Brennelementtransportbehältersind so zu gestalten, daß keine Bedingungenauftreten, die die Auslegungsbedingungen <strong>der</strong>Behälter überschreiten.(6) Der Absturz eines Brennelementtransportbehälterso<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Lasten auf das Lagerbecken fürabgebrannte Brennelemente muß entwe<strong>der</strong> durchVerriegelungen und administrative Maßnahmenhinreichend unwahrscheinlich gemacht wer<strong>den</strong> o<strong>der</strong>durch die Auslegung beherrscht wer<strong>den</strong>.M11:7.1 (11)M10:2.2.4(1)M10:2.2.4(2)M10:2.2.4(3)M11:7.1 (9)b) Leckagen o<strong>der</strong> Lecks am Lagerbecken nur zueinem unerheblichen Füllstandsabfall führenkönnen;c) Lecks o<strong>der</strong> Brüche in anschließen<strong>den</strong> Rohrleitungenbzw. Komponentenversagen in angeschlossenenSystemen o<strong>der</strong> Fehlhandlungenin angeschlossenen Systemen nur zu einembegrenzten Füllstandsabfall führen können.Die Transportwege <strong>der</strong> BrennelementTransportundLagerbehälter sind so gestaltet, dass keineBedingungen auftreten, die die Auslegungsbedingungen<strong>der</strong> Behälter überschreiteneingehalten wer<strong>den</strong> können.Lasten, <strong>der</strong>en Absturz zum Ausfall von sicherheitstechnischwichtigen Einrichtungen o<strong>der</strong> zurFreisetzung radioaktiver Stoffe führen kann, sindi<strong>den</strong>tifiziert. Hierzu gehören auch das Umkippenschwerer und das Anschlagen pendeln<strong>der</strong> Gegenstände,insbeson<strong>der</strong>e auch von TransportundLagerbehältern.Die Standsicherheit <strong>der</strong> Transport- und Lagerbehälterist für alle Abstellpositionen, grundsätzlichauch bei <strong>den</strong> auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 3 und4a unterstellten Einwirkungen von außen, gegeben,beim Flugzeugabsturz nur im Hinblick aufdessen Folgeeinwirkungen.Ausnahmen beschränken sich auf kurzzeitige,unvermeidbare Abstellungen des Behälters währenddes Transport- und Handhabungsvorgangs.Die Abstelldauer auf diesen Positionen ist auf dieerfor<strong>der</strong>liche Zeit begrenzt.Hinweis: Siehe auch „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Kriterien für die Handhabung und Lagerung <strong>der</strong> Brennelemente“(Modul 11), in <strong>der</strong> Nummer 7.3 (2) und 7.4 (1).Als Ursache für Abstürze von Lasten sind auchBedienungs- sowie Instandhaltungsfehler amHebezeug sowie an bzw. mit dessen Trag-, Lastaufnahme-und Lastanschlagmitteln betrachtet.Es ist sichergestellt, dass ein Lastabsturz mitnicht beherrschbaren Folgen nicht zu unterstellenist (siehe auch Abschnitt 5.2.9).Der Transport- und Lagerbehälter ist gegen Absturzund Umkippen gesichert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannten Nummern Modul 9 bzw. 11.IAEA NS-G-1.11, 3.35, 3.36- 128 -

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