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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(2) Für die Erkennung und Beherrschung von Schä<strong>den</strong>an Brennelementen bei <strong>der</strong> Handhabung sindgeeignete Maßnahmen zu treffen.(3) Für die vorübergehende Lagerung defekterBrennelemente sind Einrichtungen vorzusehen, dieeine nennenswerte zusätzliche Kontamination desKühlwassers des Brennelementlagerbeckens verhin<strong>der</strong>n.(4) Der Wasserstand und die Temperatur im Brennelementlagerbeckenmuß von <strong>der</strong> Schaltwarte ausüberwachbar sein.Auch bei Undichtheiten des Brennelementlagerbeckenso<strong>der</strong> beim Bruch von Anschlußleitungen mußeine wirksame Kühlung <strong>der</strong> Brennelemente gewährleistetsein.M11:3.1 (4)M11:5.1 (5)M11:5.1 (3)Entweichens radioaktiver Stoffe aus <strong>den</strong>Brennelementen auftritt,c) die gefor<strong>der</strong>te Unterkritikalität eingehaltenwird,d) die Kühlung <strong>der</strong> Brennelemente gegeben ist,e) keine mechanischen, thermischen, chemischeno<strong>der</strong> strahlungsbedingten Einwirkungenauf die Brennelemente und weiteren Kernbauteilestattfin<strong>den</strong>, die ihre anfor<strong>der</strong>ungsgerechteFunktionsfähigkeit bzw. Lager- und Handhabbarkeitin Frage stellen,f) keine Beschädigungen an <strong>den</strong> Einbauten in<strong>den</strong> Lagereinrichtungen bzw. im Reaktordruckbehältereintreten.Es sind Maßnahmen und Einrichtungen für dieInspektionErkennung und Beherrschung vonSchä<strong>den</strong> an Brennelementen und weiteren Kernbauteilenund für die Beherrschung von Schä<strong>den</strong>vorgesehen bei <strong>der</strong> Handhabung sind geeigneteMaßnahmen zu treffen.Bei einer vorübergehen<strong>den</strong> Lagerung von defektenBrennstäben ist sichergestellt, dass keinenennenswerte zusätzliche Kontamination desKühlwassers <strong>der</strong> Brennelement-Lagerbeckenerfolgt.Der Wasserstand und die Temperatur im Brennelementlagerbeckenmuß von <strong>der</strong> Schaltwarteaus überwachbar sein.Das Brennelement-Lagerbecken ist so ausgelegt,dassa) schädigende Einwirkungen des Lagerbeckenwassersauf die Tragkonstruktion desBeckens infolge von Leckagen ausgeschlossenwer<strong>den</strong> können und die Ortung und Behebungvon Leckagen möglich ist;Überführung in die genannte Nummer in Modul11.Streichung, da übergeordnet in Modul 10 inAbschnitt 6.2 (Kriterien für die Warte, Notsteuerstelleund örtliche Leitstände), Nummer6.2 (1) geregelt: „Betriebs- und Anlagenzustände<strong>der</strong> Sicherheitsebenen 1 bis 4a wer<strong>den</strong>im jeweiligen, <strong>den</strong> sicherheitstechnischenKriterien entsprechen<strong>den</strong> sicherheitstechnischenUmfang überwacht.“Details sind in <strong>der</strong> KTA zur Kühlung des Lagerbeckensgeregelt.Überführung in genannten Nummer. Anfor<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> RSK LL wur<strong>den</strong> im Hinblick auf dieAuslegung des Lagerbeckens konkretisiertund ergänzt.- 127 -

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