13.07.2015 Aufrufe

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

M9:3.1 (8)3.1 (9)3.1(10)M11:3.1 (1)Menge und Konzentration radioaktiver Abfälleund schadlos zu verwendeter radioaktiverStoffe, die in <strong>der</strong> Anlage anfallen, unter Berücksichtigungaller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich gehalten wer<strong>den</strong>, […]Radioaktiv kontaminierte Wässer (z. B. Kühlkreislauf-,Sumpf-, Labor- o<strong>der</strong> Waschwässer) wer<strong>den</strong>herkunftsspezifisch gesammelt, behandelt undaufbereitet. Falls eine Weiterverwendung <strong>der</strong>Wässer in <strong>der</strong> Anlage nicht in Frage kommt, wer<strong>den</strong>sie kontrolliert abgeleitet.Radioaktiv kontaminierte Abgase aus nuklearenSystemen wer<strong>den</strong> grundsätzlich gesammelt un<strong>den</strong>tsprechend ihrer Kontamination durch Einrichtungenzur Aktivitätsrückhaltung o<strong>der</strong> Verzögerungbehandelt. Ausnahmen sind begründet. Bei<strong>der</strong> Verzögerung wer<strong>den</strong> solche Verzögerungszeiteneingehalten, dass die Ableitung kurzlebigerradioaktiver Edelgase nicht nennenswert zurStrahlenexposition beiträgt.Sammlung, Handhabung, Lagerung und Behandlungradioaktiver Abfälle und schadlos zu verwerten<strong>der</strong>radioaktiver Stoffe wer<strong>den</strong> so gestaltet,dass Kontaminationen und Strahlenexpositionendes Personals unter Berücksichtigung aller Umständedes Einzelfalls soweit wie möglich verhin<strong>der</strong>twer<strong>den</strong>. Dies wird bei <strong>der</strong> Erstellung einesReststoff- und Abfallkonzepts berücksichtigt.Im Kernkraftwerk sind Maßnahmen und Einrichtungenzur Handhabung und Lagerung vonunbestrahlten und bestrahlten Brennelementensowie von weiteren Kernbauteilen und vonBrennelement- Transport- und Lagerbehälternvorgesehen bzw. vorhan<strong>den</strong>, die bei <strong>den</strong> Handhabungenund Lagerungen im Normalbetriebsicherstellen, dassa) keine unzulässige Strahlenexposition infolgevon Direktstrahlung auftritt,b) keine unzulässige Strahlenexposition innerhalbo<strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> Anlage infolge desIn Anlehnung an IWRS I, 1978, 4.2.2.2 a)-c)sowie KTA 3603, 1991, 1 (1).Übergeordnete Anfor<strong>der</strong>ung zu KTA 3605,1989, 1 (1), 3.1 (1)-(2) und 3.6 (1).Übergeordnete Anfor<strong>der</strong>ung zu KTA 3604,2005, IAEA NS-R-2, 2000, 8.9Siehe auch Nummer 5.1 (2) Modul 11: „DieBrennelement-Lagerbecken verfügen überausreichende Lagerkapazitäten. Eine vollständigeAuslagerung des Reaktorkerns in dievorhan<strong>den</strong>en Lagereinrichtungen ist je<strong>der</strong>zeitmöglich.“- 126 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!