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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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Planung <strong>der</strong> vorgesehenen Maßnahmen ist voneinem nach langjährigem Betrieb für diese Bauausführungzu erwarten<strong>den</strong> Strahlenpegel auszugehen.M9:1.1 (1)fe enthalten o<strong>der</strong> enthalten können,− Maßnahmen und Einrichtungen, durch die dieAnzahl und Dauer von Tätigkeiten des Personalsin Strahlungsfel<strong>der</strong>n und die Möglichkeiten<strong>der</strong> Personenkontamination und Inkorporationunter Berücksichtigung aller Umständedes Einzelfalls so gering wie möglich gehaltenwer<strong>den</strong>,− Maßnahmen und Einrichtungen für <strong>den</strong> sicherenUmgang mit radioaktiven Stoffen und fürdie Behandlung radioaktiver Abfälle undschadlos zu verwendeter radioaktiver Stoffezur Lagerung in <strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Abtransport aus<strong>der</strong> Anlage,− Maßnahmen und Einrichtungen, durch die dieMenge und Konzentration radioaktiver Abfälleund schadlos zu verwendeter radioaktiverStoffe, die in <strong>der</strong> Anlage anfallen, unter Berücksichtigungaller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich gehalten wer<strong>den</strong>,− Maßnahmen und Einrichtungen zur Verhin<strong>der</strong>ung,Begrenzung o<strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Verbreitungvon radioaktiven Stoffen in <strong>der</strong> Anlageund ihrer Ableitung in die Umgebung,− Maßnahmen und Einrichtungen zur Verhin<strong>der</strong>ung,Begrenzung o<strong>der</strong> Reduzierung vonFreisetzungen radioaktiver Stoffe im Fallsicherheitstechnisch bedeutsamer Ereignissesowie durch- die Überwachung radiologisch relevanter Parameterin <strong>der</strong> Anlage und ihrer Umgebung.Zum Schutz des Eigen- und Fremdpersonals,das auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1 und 2 Tätigkeiteninnerhalb <strong>der</strong> Anlage ausführt, wer<strong>den</strong>− die Zahl <strong>der</strong> mit Tätigkeiten beauftragten Personen,− ihre Individualdosis auch unterhalb <strong>der</strong> durchdie Strahlenschutzverordnung festgelegtenGrenzwerte sowie− die Kollektivdosisunter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich gehalten und jede1 (1) und 1.1 (1) von Modul 9 enthalten.Die Anfor<strong>der</strong>ungen von Satz 2 <strong>der</strong> RSK-LL 14(1) sind in EinzelKriterien konkretisiert inNummern 4.1.1 (2), 4.1.1 (5) und 4.1.1 (7) inModul 9 enthalten.Der letzte Satz von RSK LL 14 (1) wurde gemäßIAEA NS-R-1, 2000, 6.100 in 4.1.1 (1)neu formuliert.Siehe auch Modul 10 Kap 6.3.- 123 -

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