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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(3) Schwierige Arbeiten an Komponenten, bei<strong>den</strong>en eine hohe Strahlenbelastung erwartetwird, sollten so weit möglich, mechanisiert undvorher erprobt und geübt wer<strong>den</strong>, ggf. an Modellen<strong>der</strong> Komponenten, wenn hierdurch eine nennenswerteHerabsetzung <strong>der</strong> Strahlenbelastungerreichbar ist.M10:6.3 (1)M9:2.3.1(5)14. Vorkehrungen für Arbeiten in <strong>der</strong> Anlage -Folgende BMI-Richtlinie liegt hierzu vor:Richtlinie für <strong>den</strong> Strahlenschutz des Personals bei<strong>der</strong> Durchführung von Instandhaltungsarbeiten inKernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor: Die während<strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Anlage zu treffende Vorsorge;Stand: 10.5.1978Ergänzend gilt:(1) Die bauliche Gestaltung <strong>der</strong> Gebäude und dieAusführung und Anordnung <strong>der</strong> Komponenten hatso zu erfolgen, daß bei späteren Inspektions-, Wartungs-und Reparaturarbeiten sowie bei wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen die Arbeiten zuverlässig ausgeführtwer<strong>den</strong> können und die Strahlenbelastung fürdas Personal so gering wie möglich bleibt. Insbeson<strong>der</strong>esind ausreichende Zugänglichkeit, Abschirmung<strong>der</strong> Zugangs- und Transportwege sowie geeigneteVorkehrungen für die Ausführung von Dekontaminationsarbeiten,auch an Behältern undRohrleitungssystemen (z.B. durch mechanischeReinigung und Spülung), sicherzustellen. Bei <strong>der</strong>M9:1 (1)unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sicherheitstechnischenAnfor<strong>der</strong>ungen in <strong>den</strong> Betriebsvorschriftenfestgelegt.Alle absehbaren Tätigkeiten und Maßnahmen mitsicherheitstechnischer Bedeutung in <strong>der</strong> Anlageauf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1 bis 4 sind unterBerücksichtigung ergonomischer Gesichtspunkteso geplant, dass die Voraussetzungen für einsicherheitstechnisch optimales Verhalten <strong>der</strong> in<strong>der</strong> Anlage tätigen Personen erfüllt sind.Schwierige Arbeiten Dosisintensive Tätigkeitenan Komponenten, bei <strong>den</strong>en eine hohe Strahlenbelastungerwartet wird, wird, sollten wer<strong>den</strong>, soweit wie möglich unter Berücksichtigung allerUmstände des Einzelfalls möglich, mechanisiertund.Schwierige dosisintensive Tätigkeiten an Komponentenwer<strong>den</strong> vorher erprobt und geübtwer<strong>den</strong>, ggf. an Modellen <strong>der</strong> Komponenten,wenn hierdurch eine nennenswerte Herabsetzung<strong>der</strong> Strahlenexposition erreichbar ist.Richtlinie für <strong>den</strong> Strahlenschutz des Personalsbei <strong>der</strong> Durchführung von Instandhaltungsarbeitenin Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor:Die während <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Anlage zu treffendeVorsorge; Stand: 10.5.1978Die Maßnahmen und Einrichtungen des Strahlenschutzeshaben zum Ziel, gemäß <strong>den</strong> Vorgaben<strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung, jede unnötigeStrahlenexposition von Personal, Bevölkerungund Umwelt zu vermei<strong>den</strong> und jede Strahlenexpositionvon Personal, Bevölkerung und Umweltunter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich zu halten. DiesesZiel wird bei <strong>der</strong> Auslegung und beim Betrieb <strong>der</strong>Anlage auf Basis <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnungumgesetzt durch− die Beschaffenheit, Anordnung und Abschirmungvon Anlagenteilen, die radioaktive Stof-Siehe auch KTA 3904; 2.1(3), INSAG 12;227.-229., IAEA NS-G-2.3; 6.12Die Kriterien an die Mechanisierung von Arbeitenund die Erprobung von Arbeiten wur<strong>den</strong>inhaltlich getrennt, da generell Tätigkeiten,bei <strong>den</strong>en eine hohe Strahlenexpositionzu erwarten ist, weitest möglich mechanisiertwer<strong>den</strong> sollten. Gleichzeitig wurde einesprachliche Anpassung zwecks einheitlicherBegriffsverwendung in Modul 9 vorgenommen.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> RSKLL in die genannten Nummern aus Modul 9.Der Halbsatz des ersten Satzes aus RSK-LL14 (1) wurde nicht übernommen, da die Anfor<strong>der</strong>ungan die zuverlässige Ausführung <strong>der</strong>Arbeiten als übergreifen<strong>der</strong> Punkt nicht spezifischauf <strong>den</strong> Strahlenschutz zu beziehen istund in Modul 10, Kapitel 6.3 geregelt wird.Die Anfor<strong>der</strong>ung an die Reduzierung <strong>der</strong>Strahlenexposition des Personals bei allenTätigkeiten durch die bauliche und technischeAuslegung ist übergeordnet in <strong>den</strong> Nummern- 122 -

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