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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(2) Arbeitsabläufe, bei <strong>den</strong>en die Verfügbarkeitsicherheitstechnisch wichtiger Systeme eingeschränktwird, sind sorgfältig zu planen und in geeigneterForm möglichst vollständig festzuhalten.2.3.1(6)2.3.1(7)2.3.1(8)2.3.1(9)2.3.1(10)2.3.1(11)M10:1.2.2.1(1)ponenten wer<strong>den</strong> vorher erprobt und geübt, ggf.an Modellen <strong>der</strong> Komponenten, wenn hierdurcheine nennenswerte Herabsetzung <strong>der</strong> Strahlenexpositionerreichbar ist.Für Tätigkeiten in Bereichen mit nennenswerterOrtsdosisleistung wer<strong>den</strong> bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong>Tätigkeit die bei ihrer Durchführung zu erwarten<strong>den</strong>Individual- und Kollektivdosen abgeschätzt.Für Tätigkeiten, bei <strong>den</strong>en mit nennenswertenStrahlenexpositionen zu rechnen ist, erstellt <strong>der</strong>Strahlenschutzbeauftragte einen Plan zur tätigkeitsbezogenenErfassung <strong>der</strong> Individualdosisdes eingesetzten Personals.Vor <strong>der</strong> Aufnahme einer Tätigkeit in Kontrollbereichenwer<strong>den</strong> die beteiligten Personen über dieradiologische Situation an ihren Arbeitsplätzensowie über die zu ergreifen<strong>den</strong> Strahlenschutzmaßnahmenunterwiesen.Eine Tätigkeit in einem Kontrollbereich wird erstaufgenommen, wenn <strong>der</strong> Strahlenschutzbeauftragtedies im Rahmen <strong>der</strong> innerbetrieblichenRegelungen gestattet hat.Der Strahlenschutzbeauftragte sorgt dafür, dassbei Tätigkeiten in Kontrollbereichen die festgelegtenStrahlenschutzmaßnahmen eingehalten wer<strong>den</strong>.Gegebenenfalls unterstützt das Strahlenschutzpersonaldie Tätigkeiten am Arbeitsplatzunter Strahlenschutzgesichtspunkten und überprüftdie Einhaltung <strong>der</strong> Strahlenschutzmaßnahmen.Für Tätigkeiten, bei <strong>den</strong>en mit nennenswertenStrahlenexpositionen zu rechnen ist, wer<strong>den</strong> dieStrahlenschutzmaßnahmen und die Ergebnisse<strong>der</strong> Dosisüberwachung dokumentiert. Währendund nach Abschluss <strong>der</strong> Tätigkeiten wer<strong>den</strong> dieErgebnisse <strong>der</strong> Dosisüberwachung mit <strong>den</strong> gemäß<strong>der</strong> Nummer 2.3.1 (6) abgeschätzten Planungswertenverglichen.Die Dauer und die Randbedingungen unter <strong>den</strong>enVIB an Einrichtungen zur Beherrschung vonEreignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 2 bis 4a in <strong>den</strong>Betriebsphasen A und B zugelassen ist, sindIn Anlehnung an IWRS II, 2005 4.2.2 (4).IWRS II, 2005, 4.2.4 (9b).IWRS II, 2005, 4.1 (8), 1.Satz.IWRS II, 2005, 4.2.3 (12a), bzw. 4.2.4 (12b).KTA 1301.2, 1989, 6.3 (2), IWRS II, 2005,4.1 (8), 2.Satz.Team 9, in Anlehnung an KTA 1301.2, 1989,6.4 und IWRS II, 2005, 5.2 (2).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genanntenNummern, siehe auch Modul 8 Nummer3.5 (2) sowie 3.5 (3) 1 und in Modul 10 Nummer1.2.1.2.- 121 -

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