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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(2) Zur Überprüfung <strong>der</strong> tatsächlich auftreten<strong>den</strong>Strahlenbelastung ist während des bestimmungsgemäßenBetriebs die Nuklidzusammensetzung <strong>der</strong>abgeleiteten radioaktiven Stoffe zu ermitteln und zuregistrieren. Die hierfür eingesetzte Meßmethodemuß entsprechend <strong>den</strong> sich aus <strong>der</strong> Abgabegenehmigungergeben<strong>den</strong> For<strong>der</strong>ungen gewählt wer<strong>den</strong>.Die Abgabe radioaktiver Gase muß durch eine kontinuierlicheMessung <strong>der</strong> Aktivitätskonzentration mitausreichen<strong>der</strong> Nachweisgrenze überwacht wer<strong>den</strong>.Beim Nachweis radioaktiver Gase ist eine Direktmessung<strong>der</strong> Aktivitätskonzentration nur dann ausreichend,wenn <strong>der</strong> gesamte Fortluftstrom keinengrößeren zeitlichen Schwankungen unterliegt. An<strong>der</strong>enfallsist eine Messung des Aktivitätsausstoßes,bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Fortluftstrom zwangsläufig berücksichtigtist, erfor<strong>der</strong>lich. Für die Messung radioaktiver Aerosoleund gasförmigen Jods muß ein kontinuierlichesAnreicherungsmeßverfahren mit hinreichen<strong>der</strong>Nachweisgrenze benutzt wer<strong>den</strong>. Bei zeitlich konstantemFortluftstrom müssen die Aktivitätskonzentrationenund bei verän<strong>der</strong>lichem Fortluftstrom <strong>der</strong>Aktivitätsausstoß gemessen wer<strong>den</strong>. Die Probeentnahmemuß repräsentativ für die Aktivitätsabgabe in(3)5.1.3(4)M9:5.1.1(1);5.1.1(2)und Probenahmeeinrichtungen vorhan<strong>den</strong>, diebei Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene 4ceine Abschätzung <strong>der</strong> luftgetragenen Aktivität imSicherheitsbehälter erlauben, um bei einer geplantengefilterten Druckentlastung o<strong>der</strong> einerGefährdung <strong>der</strong> Integrität des Sicherheitsbehälterseine Prognose zum Ausmaß <strong>der</strong> aus demSicherheitsbehälter ermöglichen.Bei Ereignisabläufen und Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4, bei <strong>den</strong>en die Freisetzungluftgetragener radioaktiver Stoffe in die Umgebungan<strong>der</strong>s nicht bestimmt wer<strong>den</strong> kann, ist dieAbschätzung <strong>der</strong> Freisetzung mit Hilfe <strong>der</strong> Messergebnisse<strong>der</strong> Immissionsüberwachung gemäßAbschnitt 6.1 in Verbindung mit <strong>der</strong> Erfassung<strong>der</strong> Ausbreitungsverhältnisse gemäß Abschnitt6.2 sichergestellt.Die Ableitung luftgetragener radioaktiver Stoffemit <strong>der</strong> Fortluft wird durch fest installierte Einrichtungenüberwacht. Mit Hilfe dieser Einrichtungenwird <strong>der</strong> Nachweis geführt, dass die genehmigtenWerte für die Aktivitätsabgaben eingehalten wer<strong>den</strong>und die Dosisgrenzwerte für Personen in <strong>der</strong>Umgebung nicht überschritten wer<strong>den</strong>. DieMesswerte wer<strong>den</strong> aufgezeichnet.Dazu wer<strong>den</strong>a) die Ableitungen radioaktiver Edelgase, radioaktiverSchwebstoffe und radioaktiven Iodsmit <strong>der</strong> Fortluft durch kontinuierliche Messungüberwacht und bilanziert undb) die Ableitungen von Tritium, radioaktivemStrontium, Alphastrahlern und Kohlenstoff-14mit <strong>der</strong> Fortluft bilanziert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL ndie genannten Nummern von Modul 9.Begründung für Än<strong>der</strong>ung / Streichung gegenüber1. Satz von RSK-LL 10.2.2 (2):- Ermittlung <strong>der</strong> Nuklidzusammensetzung:Die Spezifizierung nach Art und Aktivitätist in 5.1.1(2) konkretisiert.- „Registrierung“ durch „Aufzeichnung“ersetzt- Angabe des Zwecks „Nachweisführung“Begründung für Streichung des 2. Satzes:- Der Satz besitzt keine zusätzliche Leitwirkungund ist verzichtbar.Begründung für Streichung des 3. bis 8. Satzes:- Verzicht auf an<strong>der</strong>weitig geregelte Sachverhalte,die über <strong>den</strong> Detaillierungsgrad<strong>der</strong> Fachmodule hinausgehen:Kontinuierliche Messung <strong>der</strong> Aktivitäts-- 114 -

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