13.07.2015 Aufrufe

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ung radioaktiver Schwebstoffe und radioaktivenIods mit <strong>der</strong> Kaminfortluft sind redundant ausgeführt.5.1.2 Überwachung bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene35.1.2(1)5.1.2(2)5.1.2(3)Die Überwachung luftgetragener radioaktiverStoffe in <strong>der</strong> Fortluft ist auch bei Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebene 3 sichergestellt.Zur Bestimmung <strong>der</strong> Aktivität luftgetragener radioaktiverStoffe in <strong>der</strong> Kaminfortluft bei Ereignissen<strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 sind geeignete festinstallierte Sammel- und Messeinrichtungen fürradioaktive Edelgase, radioaktive Schwebstoffeund radioaktives gasförmiges Iod vorhan<strong>den</strong>.Soweit bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3luftgetragene radioaktive Stoffe in radiologischrelevantem Ausmaß über Pfade freigesetzt wer<strong>den</strong>können, bei <strong>den</strong>en <strong>der</strong> Fortluftstrom nichtüberwacht wird, wer<strong>den</strong> zur Überwachung <strong>der</strong>Freisetzung die spezifische Aktivität o<strong>der</strong> Aktivitätskonzentrationdes Mediums in dem betreffen<strong>den</strong>System und die Menge des abgegebenenMediums ermittelt und daraus die Aktivitätsabgabeberechnet.5.1.3 Überwachung bei Ereignisabläufen und Anlagenzustän<strong>den</strong><strong>der</strong> Sicherheitsebene 45.1.3(1)Es ist sichergestellt, dass die Freisetzung luftgetragenerradioaktiver Stoffe bei Ereignisabläufenund Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene 4abgeschätzt wer<strong>den</strong> kann.In Anlehnung an REI 2.3, Verallgemeinert ausdem gesamten Regelungsgegenstand vonKTA 1503.2, 1999, sowie von KTA 1503.3,1999, soweit letzterer auf Störfälle bezogenist.Siehe oben.5.1.3(2)5.1.3Zur Abschätzung <strong>der</strong> Freisetzung über das gefilterteDruckentlastungssystem des Sicherheitsbehältersbei Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene4c sind geeignete Sammel- und Messeinrichtungenfür radioaktive Edelgase, radioaktiveSchwebstoffe und gasförmiges radioaktives Iodvorhan<strong>den</strong>.Es sind Hochdosisleistungsmesseinrichtungen- 113 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!