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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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<strong>den</strong>en es möglich ist, die Ableitung und Freisetzunggasförmiger und aerosolförmiger radioaktiver Stoffekontinuierlich und getrennt zu überwachen und zuregistrieren. Die hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Einrichtungensind hinreichend zuverlässig auszulegen.5.1 (1) chung <strong>der</strong> Ableitung luftgetragener radioaktiverStoffe sowie für <strong>den</strong> Fall von Freisetzungen luftgetragenerradioaktiver Stoffe zur Bestimmung<strong>der</strong> freigesetzten Aktivität sind vorgesehen.die genannten Nummern von Modul 9.Die Grundsatzfor<strong>der</strong>ung 5.1 (1) bezieht sichauf alle Sicherheitsebenen. Es wird nachfolgenddie Strukturierung <strong>der</strong> Kriterien nachSicherheitsebenen eingeführt.5.1.1 Überwachung bei Betriebszustän<strong>den</strong> <strong>der</strong>Sicherheitsebenen 1 und 25.1.1 Die Ableitung luftgetragener radioaktiver Stoffe(1) mit <strong>der</strong> Fortluft wird durch fest installierte Einrichtungenüberwacht. Mit Hilfe dieser Einrichtungenwird <strong>der</strong> Nachweis geführt, dass die genehmigtenWerte für die Aktivitätsabgaben eingehalten wer<strong>den</strong>und die Dosisgrenzwerte für Personen in <strong>der</strong>Umgebung nicht überschritten wer<strong>den</strong>. DieMesswerte wer<strong>den</strong> aufgezeichnet.Begründung für Än<strong>der</strong>ungen / Streichungengegenüber RSK-LL, 10.2.2 (1):- Einführung des übergeordneten Begriffs„luftgetragene radioaktive Stoffe“;- Präzisierungen zur Art <strong>der</strong> Überwachungerfolgen spezifisch für die Sicherheitsebenenin 5.1.1-5.1.3;- Zuverlässigkeitskriterien sind übergeordnetin Modul 1, Nummer 3.3 (3) enthaltenbzw. ergeben sich für die Störfallinstrumentierungaus Modul 5.I5.1.1(2)5.1.1(3)5.1.1(4)Dazu wer<strong>den</strong>a) die Ableitungen radioaktiver Edelgase, radioaktiverSchwebstoffe und radioaktiven Iodsmit <strong>der</strong> Fortluft durch kontinuierliche Messungüberwacht und bilanziert undb) die Ableitungen von Tritium, radioaktivemStrontium, Alphastrahlern und Kohlenstoff-14mit <strong>der</strong> Fortluft bilanziert.Die Systemabluft gemäß <strong>der</strong> Nummer 4.4.1 (1)wird überwacht.Die Einrichtungen für die Überwachung <strong>der</strong> Ableitungradioaktiver Edelgase sowie zur Bilanzie-Inhaltlich abgeleitet gemäß <strong>den</strong> in KTA1503.1, 2002 spezifizierten Messobjekten:Edelgase (Kap. 3.2), Schwebstoffe (Kap. 3.3),gasförmiges Iod (Kap. 3.4), H3 (Kap. 3.5), Sr(Kap. 3.6), Alpha-Strahler (Kap 3.7) und C-14(Kap. 3.8).- 112 -

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