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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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überwacht wird, wer<strong>den</strong> zur Überwachung <strong>der</strong>Freisetzung die spezifische Aktivität o<strong>der</strong> Aktivitätskonzentrationdes Mediums in dem betreffen<strong>den</strong>System und die Menge des abgegebenenMediums ermittelt und daraus die Aktivitätsabgabeberechnet.5.1.3 Überwachung bei Ereignisabläufen und Anlagenzustän<strong>den</strong><strong>der</strong> Sicherheitsebene 45.1.3(1)Es ist sichergestellt, dass die Freisetzung luftgetragenerradioaktiver Stoffe bei Ereignisabläufenund Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene 4abgeschätzt wer<strong>den</strong> kann.Auf <strong>der</strong> Grundlage von REI, 2006, Kap 2.3.5.1.3(2)5.1.3(3)Zur Abschätzung <strong>der</strong> Freisetzung über das gefilterteDruckentlastungssystem des Sicherheitsbehältersbei Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene4c sind geeignete Sammel- und Messeinrichtungenfür radioaktive Edelgase, radioaktiveSchwebstoffe und gasförmiges radioaktives Iodvorhan<strong>den</strong>.Es sind Hochdosisleistungsmesseinrichtungenund Probenahmeeinrichtungen vorhan<strong>den</strong>, diebei Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene 4ceine Abschätzung <strong>der</strong> luftgetragenen Aktivität imSicherheitsbehälter erlauben, um bei einer geplantengefilterten Druckentlastung o<strong>der</strong> einerGefährdung <strong>der</strong> Integrität des Sicherheitsbehälterseine Prognose zum Ausmaß <strong>der</strong> aus demSicherheitsbehälter freigesetzten Aktivität zuermöglichen.Auf <strong>der</strong> Grundlage von REI Kap 2.3 undA.1.1.2.In Anlehnung an KTA 3502, Kapitel 5 undREI, 20065.1.3(4)Bei Ereignisabläufen und Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4, bei <strong>den</strong>en die Freisetzungluftgetragener radioaktiver Stoffe in die Umgebungan<strong>der</strong>s nicht bestimmt wer<strong>den</strong> kann, ist dieAbschätzung <strong>der</strong> Freisetzung mit Hilfe <strong>der</strong> Messergebnisse<strong>der</strong> Immissionsüberwachung gemäßAbschnitt 6.1 in Verbindung mit <strong>der</strong> Erfassung<strong>der</strong> Ausbreitungsverhältnisse gemäß Abschnitt6.2 sichergestellt.In Anlehnung an KTA 1503.2, 1999, Kap.1(2), 2. Satz.(1) Es müssen Einrichtungen vorhan<strong>den</strong> sein, mit M9: Maßnahmen und Einrichtungen zur Überwa- Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL in- 111 -

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