13.07.2015 Aufrufe

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

eben auszulegen. Die Leitungen außerhalb desRingraumes sind so zu gestalten, daß sie Anfor<strong>der</strong>ungenim Sinne <strong>der</strong> DIN- Norm 4149 "Bautenin deutschen Erdbebengebieten; Lastannahmen,Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten",Fassung 4.81, genügen.auszulegen. Die Leitungen außerhalb des Ringraumessind so zu gestalten, daß sie Anfor<strong>der</strong>ungenim Sinne <strong>der</strong> DIN- Norm 4149 "Bauten indeutschen Erdbebengebieten; Lastannahmen,Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten",Fassung 4.81, genügen.10. Strahlenschutzüberwachung -10.1 Strahlenschutzüberwachung in <strong>der</strong> Anlage -10.1.1 Überwachung <strong>der</strong> OrtsdosisleistungFolgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Ortsfestes System zur Überwachung vonOrtsdosisleistungen innerhalb von Kernkraftwerken(KTA 1501) Fassung 10/77Folgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Ergänzend gilt:Für Wartungs- und Reparaturarbeiten, für Störfällesowie für das Betreten nicht routinemäßig begangenerRäume soll eine ausreichende Anzahl geeignetertragbarer Strahlenschutzmeßgeräte vorhan<strong>den</strong>sein.M9:5.6 (1)Ortsfestes System zur Überwachung vonOrtsdosisleistungen innerhalb von Kernkraftwerken(KTA 1501) Fassung 10/77Es sind Vorkehrungen getroffen, dass zumSchutz von Personen, die in einem Kontrollbereichtätig wer<strong>den</strong>, <strong>der</strong>en Arbeitsplätze überwachtund weitere erfor<strong>der</strong>liche Überwachungsmaßnahmenz.B. an <strong>den</strong> Zugängen und an Personenschleusensowie bei Kontrollgängen durchgeführtwer<strong>den</strong> können und dass die Ermittlung <strong>der</strong>Körperdosis nach <strong>den</strong> rechtlichen Vorgaben erfolgenkann.für Kernkraftwerke“ hinaus. Die Anfor<strong>der</strong>ungwird daher nicht übernommen.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Nummern in Modul 9. Anstelledes Verweises wur<strong>den</strong> die inhaltlichenAnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> KTA-Fachregel auf demDetaillierungsniveau <strong>der</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke“ übernommen. Messaufgabennach RSK-LL 10.1.1 sind in Modul 9,Nummer 5.6 (1) enthalten. Die Kriterien anhierfür vorzusehende mobile Einrichtungensind in Nummer 5.6.1 (1) enthalten. Anfor<strong>der</strong>ungenan ausreichende Zahl und Eignungsind durch § 67 StrlSchV geregelt. Siehe auchIAEA NS-R-1, 2000, 6.105 (5) und (6).M9:5.6.1(1)Für die Messaufgaben nach <strong>der</strong> Nummer 5.6 (1)wer<strong>den</strong> an geeigneten Orten mobile Messgerätevorgehalten o<strong>der</strong> Einrichtungen vorgesehen, sodass Proben genommen und ausgewertet wer<strong>den</strong>können:a) Dosisleistungsmessgeräte füraa) Gamma- und Betastrahlung,ab) Neutronenstrahlung,b) Einrichtungen zur nuklidspezifischen Erfassungvon Kontaminationen z.B. durch Probenahmeund Laborauswertung,c) Messgeräte zur Bestimmung <strong>der</strong> Oberflächenkontamination,d) Geräte zur Ermittlung <strong>der</strong> Aktivitätskonzentrationin <strong>der</strong> Raumluft.10.1.2 Überwachung <strong>der</strong> Radioaktivität <strong>der</strong> Raumluft M9: Räume o<strong>der</strong> Raumgruppen des Kontrollberei- Trennung in Kriterien an ortsfeste (5.4) und- 103 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!