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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(6) Es dürfen nur Schwebstoffilter eingesetzt wer<strong>den</strong>,für die Typprüfzeugnisse vorliegen. Bei Verwendungvon Schwebstoffiltern <strong>der</strong> Klasse S ist die Dichtheit<strong>der</strong> Filterzelle und <strong>der</strong> Filtersitze durch quantitativeVor-Ort-Prüfungen o<strong>der</strong> gleichwertige Prüfverfahrennachzuweisen. Geeignete Vorrichtungen für <strong>der</strong>artigePrüfungen sind vorzusehen.(7) Die Eignung des Sorptionsmaterials von Jodfilternist im Laborversuch unter Bedingungen desbestimmungsgemäßen Betriebs und unter Störfallbedingungennachzuweisen. Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong>Mengen des Jodsorptionsmaterials sind dessenAlterung und Vergiftung zu berücksichtigen. ZurÜberwachung des Zeitstandverhaltens sind am Jodsorptionsteilmit Kontrollfiltern ausgerüstete Bypass-Strecken o<strong>der</strong> gleichwertige Einrichtungen anzubringen.Weiterhin sind Vorrichtungen vorzusehen, dieeine Vor-Ort-Prüfung <strong>der</strong> Filter erlauben.(8) Die Auslegung <strong>der</strong> Lüftungsanlagen ist mit <strong>den</strong>For<strong>der</strong>ungen für Brandschutz abzustimmen. ImHinblick auf die Filteranlagen ist nachzuweisen, daßein eventueller Brand <strong>der</strong> Aktivkohle nicht zu Folgeschä<strong>den</strong>an an<strong>der</strong>en Komponenten und zu einerBrandausbreitung, z.B. über die Lüftungsanlage,führen kann.(9) Die Störfallfilteranlagen <strong>der</strong> Ringraumabsaugunginnerhalb des Ringraums sind gegen Erd-3 auftreten<strong>den</strong> Bedingungen in <strong>der</strong> Filterzuluftsind vom Reaktorhersteller anzugebenspezifiziert. Wenn redundante Filter in einemRaum aufgestellt wer<strong>den</strong>, ist sichergestellt, dassa) die redundanten Filter durch ein Ereignis <strong>der</strong>Sicherheitsebene 3, für dessen Beherrschungsie benötigt wer<strong>den</strong>, nicht gleichzeitig ausfallenkönnen, undb) ein redundantes Filtersystem nicht durch Versageneines an<strong>der</strong>en Filtersystems bei einemEreignis <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3, für dessenBeherrschung es benötigt wird, ebenfalls versagenkann.Es dürfen nur Schwebstoffilter eingesetzt wer<strong>den</strong>,für die Typprüfzeugnisse vorliegen. BeiVerwendung von Schwebstoffiltern <strong>der</strong> Klasse Sist die Dichtheit <strong>der</strong> Filterzelle und <strong>der</strong> Filtersitzedurch quantitative Vor-Ort-Prüfungen o<strong>der</strong>gleichwertige Prüfverfahren nachzuweisen. GeeigneteVorrichtungen für <strong>der</strong>artige Prüfungensind vorzusehen.Die Eignung des Sorptionsmaterials von Jodfilternist im Laborversuch unter Bedingungen desbestimmungsgemäßen Betriebs und unter Störfallbedingungennachzuweisen. Bei <strong>der</strong> Festlegung<strong>der</strong> Mengen des Jodsorptionsmaterials sinddessen Alterung und Vergiftung zu berücksichtigen.Zur Überwachung des Zeitstandverhaltenssind am Jodsorptionsteil mit Kontrollfiltern ausgerüsteteBypass-Strecken o<strong>der</strong> gleichwertige Einrichtungenanzubringen. Weiterhin sind Vorrichtungenvorzusehen, die eine Vor-Ort-Prüfung <strong>der</strong>Filter erlauben.Die Auslegung <strong>der</strong> Lüftungsanlagen ist mit <strong>den</strong>For<strong>der</strong>ungen für Brandschutz abzustimmen. ImHinblick auf die Filteranlagen ist nachzuweisen,daß ein eventueller Brand <strong>der</strong> Aktivkohle nicht zuFolgeschä<strong>den</strong> an an<strong>der</strong>en Komponenten und zueiner Brandausbreitung, z.B. über die Lüftungsanlage,führen kann.Die Störfallfilteranlagen <strong>der</strong> Ringraumabsaugunginnerhalb des Ringraums sind gegen ErdbebenAnfor<strong>der</strong>ungen an Schwebstofffilter sind inKTA 3601 geregelt und gehen im Detaillierungsgradüber das Detailniveau <strong>der</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke“ hinaus. DerBegriff des „Schwebstofffilter Klasse S“ istaußerdem nicht mehr regelkonform, die Anfor<strong>der</strong>ungwird daher nicht übernommen.Anfor<strong>der</strong>ungen sind in KTA 3601 geregelt undgehen im Detaillierungsgrad über das Detailniveau<strong>der</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“hinaus. Die Anfor<strong>der</strong>ung wird dahernicht übernommen.Anfor<strong>der</strong>ungen gehen im Detaillierungsgradüber das Detailniveau <strong>der</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke“ hinaus. Aktivkohlefilterwer<strong>den</strong> hinsichtlich des Brandschutzes ausführlichin KTA 2101.3 behandelt. Die Anfor<strong>der</strong>ungwird daher nicht übernommen.Anfor<strong>der</strong>ungen gehen im Detaillierungsgradüber das Detailniveau <strong>der</strong> „Sicherheitskriterien- 102 -

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