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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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durch rechtzeitigen Wechsel des Filtermaterials sicherzustellen.Die bei bzw. nach Störfällen herrschen<strong>den</strong>Bedingungen sind anzugeben. Die Funktionsfähigkeit<strong>der</strong> Filteranlagen unter diesen Bedingungenist nachzuweisen. Ggf. kann <strong>der</strong> Nachweis<strong>der</strong> Vermeidung eines unzulässigen Abfalles desAbscheidegrades darin bestehen, daß gezeigt wird,wie im Zeitraum zwischen Störfalleintritt und Einsatz<strong>der</strong> Filteranlage das Filtermaterial gewechselt wird.Dabei ist nachzuweisen, daß die Strahlenbelastungdes Personals die zulässigen Grenzwerte nichtübersteigt, die erneuerten Filter leckdicht sind unddie Einhaltung des Mindestabscheidegrades gewährleistetwird.(5) Filteranlagen nach (3) sind bezüglich ihrer aktivenKomponenten (Ventilator und Nacherhitzer) 3 . 100% o<strong>der</strong> 4 . 50 % und bezüglich ihrer passiven Komponenten2 . 100 % (wahlweise zuschalt- undumschaltbar) auszulegen. Sie sind mit Feuchteabschei<strong>der</strong>nund Nacherhitzern o<strong>der</strong> technisch gleichwertigenEinrichtungen auszustatten, um Taupunktunterschreitungenin <strong>der</strong> Filterzuluft undKon<strong>den</strong>sateinspeicherung zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> auf einAusmaß zu begrenzen, das nachweisbar nicht zurUnterschreitung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Abscheidegradeführen kann. Die während o<strong>der</strong> nach Störfällen auftreten<strong>den</strong>Bedingungen in <strong>der</strong> Filterzuluft sind vomReaktorhersteller anzugeben. Eine Aufstellung redundanterFilter in einem Raum ist zulässig.M9:4.1.2(2)M9:4.2.2(5)ladung während des Einsatzes beim bestimmungsgemäßenBetrieb des Kernkraftwerkes auf<strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1 und 2 überwacht undein angemessener Abstand zumMindestabscheidegrad durch rechtzeitigenWechsel des Filtermaterials sichergestellt.Die bei bzw. nach Störfällen herrschen<strong>den</strong> Bedingungensind anzugeben. Die Funktionsfähigkeit<strong>der</strong> Filteranlagen unter diesen Bedingungenist nachzuweisen. Ggf. kann <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong>Vermeidung eines unzulässigen Abfalles desAbscheidegrades darin bestehen, daß gezeigtwird, wie im Zeitraum zwischen Störfalleintritt undEinsatz <strong>der</strong> Filteranlage das Filtermaterial gewechseltwird. Dabei ist nachzuweisen, daß dieStrahlenbelastung des Personals die zulässigenGrenzwerte nicht übersteigt, die erneuerten Filterleckdicht sind und die Einhaltung desMindestabscheidegrades gewährleistet wird.Bei Einrichtungen, die im Rahmen <strong>der</strong> langfristigenBeherrschung von Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 erwartungsgemäß gewartet o<strong>der</strong>instand gesetzt wer<strong>den</strong> müssen, sind Maßnahmenund Einrichtungen zur Abschirmung für <strong>den</strong>Instandhaltungsfall vorgesehen. Platz für erfor<strong>der</strong>licheAusbauhilfen ist verfügbar bzw. es sinddiese vor Ort installiert.Filteranlagen nach (3) <strong>der</strong> Nummer 4.2.2 (3) sindbezüglich ihrer aktiven Komponenten (Ventilatorund Nacherhitzer) mit einer Redundanz von 3x·100 % o<strong>der</strong> 4 x·50 % und bezüglich ihrer passivenKomponenten mit einer Redundanz von 2x·100 % (wahlweise zuschalt- und umschaltbar)ausgelegt. Sie Die Filteranlagen sind mit Feuchteabschei<strong>der</strong>nund Nacherhitzern o<strong>der</strong> technischgleichwertigen Einrichtungen ausgestattet, umTaupunktunterschreitungen in <strong>der</strong> Filterzuluft undKon<strong>den</strong>sateinspeicherung zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> aufein Ausmaß zu begrenzen, das nachweisbarnicht zur Unterschreitung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>tenAbscheidegrade führen kann. Die während o<strong>der</strong>nach Störfällen Ereignissen <strong>der</strong> SicherheitsebeneVollständige inhaltliche Übernahme mitsprachlichen Anpassungen an Sicherheitsebenen-Konzeptund für Anwendbarkeit aufSWR. Der letzte Satz in RSK-LL 9 (5)wirdhinsichtlich <strong>der</strong> Zulässigkeit in Anlehnung anKTA 3601 umgesetzt.- 101 -

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