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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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technik müssen unter Einhaltung <strong>der</strong> Qualitätsstandardsnach 7.6.1 vorgenommen wer<strong>den</strong>. DurchÄn<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Software <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikund durch fehlerhafte Eingriffe darf keine unzulässigeMin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Reaktoranlagehervorgerufen wer<strong>den</strong>. Alle Eingriffe in die Softwaremüssen automatisch dokumentiert wer<strong>den</strong> und vollständignachvollziehbar sein.(2) Eingriffe Unbefugter in die Software <strong>der</strong> Sicherheitsleittechniksind durch vorzugsweise technischeo<strong>der</strong> durch administrative Maßnahmen zu verhin<strong>der</strong>n.(3) Daten und Programme <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikmüssen rekonstruierbar sein; hierzu sindregelmäßig sowie bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> SoftwareSicherungskopien anzufertigen. Programm- undDatenbestände sind zu archivieren.(9) richtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieA bis C ausführen, wer<strong>den</strong> unter Einhaltung <strong>der</strong>QualitätsKriterien nach Abschnitt 7.3 vorgenommen.Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Software und dazu erfor<strong>der</strong>licheEingriffe in die leittechnischen Einrichtungen erfolgenso, dass die Kriterien aus <strong>den</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: Kriterien für die Auslegung und<strong>den</strong> sicheren Betrieb von baulichen Anlagenteilen,Systemen und Komponenten“ (Modul 10) Abschnitt1.2 eingehalten wer<strong>den</strong>. Alle Eingriffe in die Softwaresind dokumentiert.M5, 10(2)M5 1, 9(10)8. Schaltwarte -(1) Die Warte ist so anzuordnen, zu gestalten, abzuschirmen,zu belüften und mit Notstrom zu versorgen,M10:6.2 (2)daß sich das Personal im Bedarfsfall in <strong>der</strong>Warte aufhalten, sie verlassen und betreten kann.(2) Die Informationsdarbietung in <strong>der</strong> Warte mußdem Betriebspersonal je<strong>der</strong>zeit einen ausreichen<strong>den</strong>Überblick über <strong>den</strong> Betriebszustand und das Verhal-M10:6.2 (6)Die unberechtigten Zugriffe in die leittechnischenEinrichtungen einschließlich <strong>der</strong> Software sind vorzugsweisedurch technische Vorkehrungen soweitwie möglich erschwert o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t. Eine Absicherungdurch organisatorische Maßnahmen ist aufsolche Bereiche beschränkt, die durch technischeVorkehrungen nicht sinnvoll abgesichert wer<strong>den</strong>können.Die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit <strong>der</strong> vorgesehenenMaßnahmen und technischen Vorkehrungenentspricht <strong>der</strong> sicherheitstechnischen Bedeutung <strong>der</strong>leittechnischen Einrichtungen.Än<strong>der</strong>ungen von Parametrierdaten und Software<strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen<strong>der</strong> Kategorie A bis C ausführen,wer<strong>den</strong> so behandelt, dass sie rekonstruierbarsind. Dazu wer<strong>den</strong> regelmäßig sowie bei Än<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Software Sicherungskopien angefertigt.Software- und Parametrierdatenbeständesind archiviert.Die Warte, die Notsteuerstelle und die örtlichenLeitstände sind ist so angeordnet, gestaltet, abgeschirmt,belüftet, beleuchtet und, soweit erfor<strong>der</strong>lich,aus dem mit Notstromsystem versorgt,dass sich das Personal im Bedarfsfall in <strong>der</strong> Warteihnen aufhalten, sie verlassen und betretenkann.Die Informationsdarbietung erfolgt <strong>der</strong>art, dasssich anbahnende sicherheitsrelevante Abweichungenvon Sollwerten frühzeitig erkannt wer-nannte Nummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierungan die Kategorisierung im Modul 5 undan Geltungsbereich. Präzisierung durch T5:Die automatische <strong>Dokumentation</strong> aller Eingriffein die Software ist nicht immer möglich undmuss ggf. durch hinreichende Maßnahmenergänzt wer<strong>den</strong>.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer. Redaktionellen Än<strong>der</strong>ungenund Präzisierung: Es wur<strong>den</strong> die in <strong>der</strong> RSL-LL-DWR bisher separat bestehen<strong>den</strong> Abschnitte7.2.1 (4) und 7.6.2 (2) zusammengefasst.Weiter wur<strong>den</strong> die Kriterien an die Wirksamkeitergänzt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierungan die Kategorisierung im Modul 5.Siehe auch KTA 3904, 3.7 (4) und 4.5 (3).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer in Modul 10. Die Detailregelungendes letzten Satzes entfallen in- 98 -

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