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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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RSK Leitlinien für DruckwasserreaktorenNr. Text ModulNummer1 Begriffsbestimmung(1) SicherheitssystemDas Sicherheitssystem ist die Gesamtheit allerEinrichtungen einer Reaktoranlage, die die Aufgabehaben, die Anlage vor unzulässigen Beanspruchungenzu schützen und bei auftreten<strong>den</strong>Störfällen <strong>der</strong>en Auswirkungen auf das Betriebspersonal,die Anlage und die Umgebung in vorgegebenenGrenzen zu halten.2 Standort - -BBSicherheitskriterien für Kernkraftwerke:M1: Modul 1Grundlegende SicherheitskriterienM2: Modul 2Kriterien für die Auslegung und <strong>den</strong> Betrieb des ReaktorkernsM3: Modul 3Bei Druck- und Siedewasserreaktoren zu berücksichtigende EreignisseM4: Modul 4Kriterien für die Ausführung <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung, <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong>Wandung <strong>der</strong> Äußeren Systeme sowie des SicherheitseinschlussesM5: Modul 5Kriterien für die Leittechnik und Störfallinstrumentierung)M6: Modul 6Kriterien für die Nachweisführung und <strong>Dokumentation</strong>M7: Modul 7Kriterien für <strong>den</strong> anlageninternen NotfallschutzM9: Modul 9Kriterien für <strong>den</strong> StrahlenschutzM10: Modul 10Kriterien für die Auslegung und <strong>den</strong> sicheren Betrieb von baulichen Anlagenteilen,Systeme und KomponentenM11: Modul 11Kriterien für die Handhabung und Lagerung <strong>der</strong> BrennelementeM12: Modul 12Kriterien für die Elektrische EnergieversorgungBB: BegriffsbestimmungenTextDas Sicherheitssystem ist die Gesamtheit allerEinrichtungen einer Reaktoranlage, die die Aufgabehaben, die Anlage vor unzulässigenBeanspruchEinwirkungen zu schützen und beiauftreten<strong>den</strong> Störfällen <strong>der</strong>en Auswirkungen aufdas Betriebspersonal, die Anlage und die Umgebungin vorgegebenen Grenzen zu halten.Erläuterungen- 1 -


2.1 StandortbeurteilungFolgende BMI-Richtlinie liegt hierzu vor:Zusammenstellung <strong>der</strong> im atomrechtlichen Genehmigungsverfahrenfür Kernkraftwerke zurPrüfung erfor<strong>der</strong>lichen Informationen (ZPI) A.Standort, Stand: 7.10.1981Ergänzend gilt:In dem Gutachten über die Strahlenexposition<strong>der</strong> Bevölkerung in <strong>der</strong> Umgebung des Standortessollen folgende Punkte behandelt wer<strong>den</strong>:1. Strahlenexposition durch die beantragteAbgabe radioaktiver Stoffe aus dem zu errichten<strong>den</strong>Kernkraftwerk im bestimmungsgemäßenBetrieb,2. Berechnung <strong>der</strong> Strahlenexposition in <strong>der</strong>Umgebung des beantragten Standortesdurch die Abgabe radioaktiver Stoffe ausan<strong>der</strong>en kerntechnischen Anlagen und demUmgang mit radioaktiven Stoffen.Die Berechnungen sollen nach Maßgabe <strong>der</strong>vom Bundesminister des Innern zur Durchführungdes § 45 StrlSchV veröffentlichten Berechnungsgrundlagenin ihrer jeweils gültigen Fassungerfolgen. Trotzdem sollen die Grundlagen<strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Strahlenexposition <strong>der</strong> Bevölkerungin <strong>der</strong> Umgebung des Standortes zusammenfassenddargestellt wer<strong>den</strong>. Insbeson<strong>der</strong>esollen die betrachteten Belastungspfade unddie verwendeten Berechnungsmodelle, einschließlich<strong>der</strong> Eingabedaten, vollständig aufgelistetwer<strong>den</strong>, so dass Inhalt und Umfang <strong>der</strong>Berechnungen eindeutig dokumentiert sind.2.2 Annahmen zur Ermittlung <strong>der</strong> Strahlenbelastung<strong>der</strong> Umgebung nach Störfällen(1) Durch geeignete Auslegungsmaßnahmenmüssen die radiologischen Auswirkungen vonM9:1.2 (1)M9:AnhangA 1, 1(2) 1M9:1.2 (1)Folgende BMI-Richtlinie liegt hierzu vor:Zusammenstellung <strong>der</strong> im atomrechtlichen Genehmigungsverfahrenfür Kernkraftwerke zurPrüfung erfor<strong>der</strong>lichen Informationen (ZPI) A.Standort, Stand: 7.10.1981Auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1 und 2 wird dieStrahlenexposition <strong>der</strong> Bevölkerung in <strong>der</strong> Umgebungdes Standortes durch die Direktstrahlungund die Ableitung radioaktiver Stoffe aus <strong>der</strong>Anlage unterhalb <strong>der</strong> nach Vorgabe <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnungzulässigen Grenzen unterBerücksichtigung aller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich gehalten. Ableitungen beiEreignissen auf <strong>der</strong> Sicherheitsebene 2 wer<strong>den</strong>auf die betrieblichen Ableitungen angerechnet.Die Grenzwerte <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnungfür die Bevölkerung wer<strong>den</strong> unter Berücksichtigung<strong>der</strong> Vorbelastung durch die genehmigteAbleitung radioaktiver Stoffe aus an<strong>der</strong>en kerntechnischenAnlagen, infolge des genehmigtenUmgangs mit radioaktiven Stoffen sowie ausfrüheren Tätigkeiten im Geltungsbereich <strong>der</strong>Strahlenschutzverordnung und aufgrund <strong>der</strong>Entlassaktivitäten von Iod-Therapie-Patienteneingehalten.Für Planungszwecke gelten für die Berechnung<strong>der</strong> Strahlenexposition auf Grund <strong>der</strong> Ableitungradioaktiver Stoffe beim Betrieb <strong>der</strong> Anlage auf<strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1 und 2 die nach <strong>den</strong>Vorgaben <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung erlassenenallgemeinen Verwaltungsvorschriften.-Auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1 und 2 wird dieStrahlenexposition <strong>der</strong> Bevölkerung in <strong>der</strong> Um-Verweise auf Richtlinien erfolgen grundsätzlichim „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong> und nichtin <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> RSKLL in die genannten Kriterien in Modul 9.In Kapitel 2.1 und 2.2 <strong>der</strong> RSK-LL sind Anfor<strong>der</strong>ungenan die Begrenzung <strong>der</strong> Strahlenexpositionmit Anfor<strong>der</strong>ungen an die Nachweisführunggemischt. Letztere sind in Modul 9inhaltlich im Anhang 1, Kriterium A1 1 (2)abgedeckt. Die <strong>Dokumentation</strong> <strong>der</strong> Nachweisführungist in Modul 6 geregelt.Bezüglich <strong>der</strong> zu berücksichtigen<strong>den</strong> Vorbelastungwur<strong>den</strong> die in 2.1 enthaltenen Anfor<strong>der</strong>ungenunter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Expositionsbegrenzungfür die SE 1 und 2 umformuliert.Hierfür wurde <strong>der</strong> letzte Satz von Kapitel2.2 (1) <strong>der</strong> RSK-LL aufgenommen. Formulierungenwur<strong>den</strong> an die neue StrlSchVangepasst.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> RSKLL in die genannten Kriterien in Modul 9.- 2 -


Störfällen innerhalb <strong>der</strong> durch § 28 Abs. 3 Satz 1StrlSchV zulässigen Grenzen so gering wie möglichgehalten wer<strong>den</strong>. Dabei ist zu berücksichtigen,dass diese Störfälle eine ausreichend geringeEintrittswahrscheinlichkeit besitzen müssen.Freisetzungen bei anomalen Betriebsfällen (z.B.kurz dauern<strong>der</strong> Ausfall <strong>der</strong> Eigenbedarfsversorgung)sind auf die betrieblichen Abgaben gemäß45 StrlSchV anzurechnen.(2) In Analysen sind die relevanten Störfälle zuermitteln, die zu einer Freisetzung radioaktiverStoffe in die Umgebung des Kernkraftwerks führenkönnen.(3) Für die gemäß (2) ermittelten Störfälle ist dieStrahlenbelastung <strong>der</strong> Umgebung unter Verwendungrealistischer, hinreichend gesicherter An-M9:1.2 (2)M1:4.1 (3)M3:2 (4)M9:A 1.2(4)gebung des Standortes durch die Direktstrahlungund die Ableitung radioaktiver Stoffe aus <strong>der</strong>Anlage unterhalb <strong>der</strong> nach Vorgabe <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnungzulässigen Grenzen unterBerücksichtigung aller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich gehalten. Ableitungen beiEreignissen auf <strong>der</strong> Sicherheitsebene 2 wer<strong>den</strong>auf die betrieblichen Ableitungen angerechnet.Die Grenzwerte <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnungfür die Bevölkerung wer<strong>den</strong> unter Berücksichtigung<strong>der</strong> Vorbelastung durch die genehmigteAbleitung radioaktiver Stoffe aus an<strong>der</strong>en kerntechnischenAnlagen, infolge des genehmigtenUmgangs mit radioaktiven Stoffen sowie ausfrüheren Tätigkeiten im Geltungsbereich <strong>der</strong>Strahlenschutzverordnung und aufgrund <strong>der</strong>Entlassaktivitäten von Iod-Therapie-Patienteneingehalten.Durch geeignete Auslegung wer<strong>den</strong> die radiologischenAuswirkungen von Ereignissen auf <strong>der</strong>Sicherheitsebene 3 unter Berücksichtigung allerUmstände des Einzelfalls so gering wie möglichgehalten.Der Auslegung zum Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vorfreisetzungsbedingten Strahlenexpositionen wer<strong>den</strong>höchstens die Störfallplanungswerte <strong>der</strong>Strahlenschutzverordnung zugrunde gelegt.Die Vollständigkeit und <strong>der</strong> abdeckende Charakter<strong>der</strong> zu betrachten<strong>den</strong> Ereignisabläufe sindanlagenspezifisch gewährleistet.Bei <strong>der</strong> anlagenspezifischen Anwendung <strong>der</strong>Ereignislisten ist für die Sicherheitsebenen 2 bis4a die Vollständigkeit und <strong>der</strong> repräsentativeCharakter <strong>der</strong> in <strong>den</strong> Ereignislisten genanntenEreignisse für alle relevanten Betriebszuständeüberprüft.Dazu wer<strong>den</strong> belegte Annahmen über die Anfangszuständeund Eigenschaften <strong>der</strong> Anlage(z.B. bezüglich Aktivitätsinhalt, Leckraten, Wir-Es wur<strong>den</strong> die Anfor<strong>der</strong>ungen aus 2.2 (1) <strong>der</strong>RSK-LL an die Begrenzung und Reduzierung<strong>der</strong> Strahlenexposition übernommen und konsistentmit <strong>der</strong> StrlSchV formuliert.Welche Störfälle zu berücksichtigen sind, wirdin Modul 3 geregelt. Der 2. Satz aus 2.2 (1)wurde daher nicht in Modul 9 übernommen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Kriterien.Eine festgelegte Ereignisliste kann ggf. fürAnlagen unvollständig sein, insbeson<strong>der</strong>e beiEinbeziehung <strong>der</strong> Phase des Nichtleistungsbetriebs,wie sich durch Betriebserfahrungengezeigt hat. Daher wird <strong>der</strong> Verfahrensablaufzur Überprüfung <strong>der</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> anlagenspezifischenEreignisliste präzisiert (sieheauch Störfall LL Ziffer 2.1).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Kriterien.Die Anfor<strong>der</strong>ung wird im Anhang 1, A 1.2 (4)- 3 -


nahmen über die Spaltproduktfreisetzung in dieeinschließen<strong>den</strong> Systeme, über die Ablagerungsfaktorenan <strong>den</strong> Einbauten sowie über <strong>den</strong> zeitlichenVerlauf von Leck- bzw. Ausströmraten fürdie einschließen<strong>den</strong> Systeme zu berechnen.kungsgrad von Reinigungs- o<strong>der</strong> Rückhalteeinrichtungen),über die Aktivitätsfreisetzung in dieeinschließen<strong>den</strong> Systeme, über die Ablagerungsprozessean <strong>den</strong> Einbauten und über <strong>den</strong>zeitlichen Verlauf von Leck- o<strong>der</strong> Ausströmratenfür die einschließen<strong>den</strong> Systeme, sowie realistischeAnnahmen, Rechenmodelle und Parameterzu Ereignisablauf, Freisetzung und Ausbreitungradioaktiver Stoffe zugrunde gelegt und hierbei -soweit möglich - beobachtete Häufigkeitsverteilungenherangezogen.Bei Anwendung vereinfachter Berechnungsverfahrenwer<strong>den</strong> die Annahmen, Rechenmodelleund Parameter so festgelegt, dass gemäß <strong>der</strong>Nummer A1 2 (3) ein konservatives Gesamtergebnisermittelt wird.Alternativ ist bei Verwendung realistischer Annahmen,Rechenmodelle und Parameter <strong>der</strong>Nachweis eines Abdeckungsgrades von mindestens95% des Streubereichs <strong>der</strong> zu erwarten<strong>den</strong>Strahlenexposition unter Quantifizierung <strong>der</strong> Unsicherheitenzulässig. Der Nachweis eines Abdeckungsgradesvon mindestens 95% des Streubereichsist auch für Zwischenergebnisse von Teilschritten<strong>der</strong> Analyse (z.B. für die Berechnung<strong>der</strong> Aktivitätsfreisetzung und/o<strong>der</strong> die Berechnung<strong>der</strong> Ausbreitung radioaktiver Stoffe) ausreichend,wenn belegt wird, dass durch die gewählteKombination aus realistischen und konservativenTeilschritten <strong>der</strong> Analyse für die zu erwartendeStrahlenexposition ein konservatives Gesamtergebnisermittelt wird.geregelt. Die Bestimmungen <strong>der</strong> RSK-LL,Ziffer 2.2 (3) wur<strong>den</strong> aufgenommen, sofernnicht bereits in <strong>den</strong> Störfall-LL, Ziffer 4.3(Textbasis für A1 2 (4)) enthalten.(4) Insbeson<strong>der</strong>e sind <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Strahlenbelastungnach dem unterstellten Bruch einerHinweis:Für eine Nachweisführung unter Quantifizierung <strong>der</strong>Ergebnisunsicherheiten gelten die Kriterien gemäß <strong>den</strong>Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke: Kriterien für dieNachweisführung und <strong>Dokumentation</strong>“ (Modul 6),Abschnitt 3.3, für eine abdeckende Nachweisführungdie dortigen Kriterien in dem Abschnitt Ziffer 3.4.(4) Insbeson<strong>der</strong>e sind <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Strahlenbelastungnach dem unterstellten Bruch einerDie Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen dem Detaillierungsgrad<strong>der</strong> Störfall-- 4 -


Hauptkühlmittelleitung folgende hypothetischeAnnahmen zugrunde zu legen:1. KerninventarBei <strong>der</strong> Berechnung des Aktivitätsinventarsbei einem Störfall ist von einem GleichgewichtskernEnde eines Betriebszyklus auszugehen.Dabei ist für das Kerndrittel mit demhöchsten Abbrand ein Volllastbetrieb von 2,5Jahren anzunehmen.2. Umfang <strong>der</strong> Freisetzung radioaktiver Stoffeaus <strong>den</strong> Brennstäben Es ist zu unterstellen,dass 10 % aller Brennstäbe versagen, sofernnicht durch eine Scha<strong>den</strong>sumfangsanalyseein niedrigerer Wert nachgewiesen ist. Bezogenauf das Inventar eines Brennstabs sindfolgende Anteile als spontan freigesetzt anzunehmen:10 % Edelgase3 % Halogene2 % flüchtige Feststoffe (Cs, Te)0,1 % sonstige Feststoffe3. Luftgetragene Stoffe im SicherheitsbehälterDer im Sicherheitsbehälter luftgetragen vorliegendeAnteil <strong>der</strong> spontan freigesetzten radioaktivenStoffe ist unter Berücksichtigungvon Ablagerung, Auswaschung und ähnlichenEffekten auf dem Transportweg in <strong>den</strong>Sicherheitsbehälter und in diesem selbst mit100 % Edelgase25 % <strong>der</strong> Halogene2,5 % <strong>der</strong> Feststoffeanzusetzen.Die luftgetragenen radioaktiven Stoffe sind alsin <strong>der</strong> Sicherheitsbehälteratmosphäre gleichverteiltanzunehmen, während <strong>der</strong> ausgelaugteund abgeschie<strong>den</strong>e Anteil <strong>der</strong> Spalt- undAktivierungsprodukte im Sumpfwasser befindlichzu unterstellen ist.4. Chemische Form <strong>der</strong> luftgetragenen HalogeneEs ist anzunehmen, dass nach Ablauf <strong>der</strong> un-Hauptkühlmittelleitung folgende hypothetischeAnnahmen zugrunde zu legen:8. KerninventarBei <strong>der</strong> Berechnung des Aktivitätsinventarsbei einem Störfall ist von einem GleichgewichtskernEnde eines Betriebszyklus auszugehen.Dabei ist für das Kerndrittel mit demhöchsten Abbrand ein Volllastbetrieb von 2,5Jahren anzunehmen.9. Umfang <strong>der</strong> Freisetzung radioaktiver Stoffeaus <strong>den</strong> Brennstäben Es ist zu unterstellen,dass 10 % aller Brennstäbe versagen, sofernnicht durch eine Scha<strong>den</strong>sumfangsanalyseein niedrigerer Wert nachgewiesen ist. Bezogenauf das Inventar eines Brennstabs sindfolgende Anteile als spontan freigesetzt anzunehmen:10 % Edelgase3 % Halogene2 % flüchtige Feststoffe (Cs, Te)0,1 % sonstige Feststoffe10. Luftgetragene Stoffe im SicherheitsbehälterDer im Sicherheitsbehälter luftgetragen vorliegendeAnteil <strong>der</strong> spontan freigesetzten radioaktivenStoffe ist unter Berücksichtigungvon Ablagerung, Auswaschung und ähnlichenEffekten auf dem Transportweg in <strong>den</strong>Sicherheitsbehälter und in diesem selbst mit100 % Edelgase25 % <strong>der</strong> Halogene2,5 % <strong>der</strong> Feststoffeanzusetzen.Die luftgetragenen radioaktiven Stoffe sind alsin <strong>der</strong> Sicherheitsbehälteratmosphäre gleichverteiltanzunehmen, während <strong>der</strong> ausgelaugteund abgeschie<strong>den</strong>e Anteil <strong>der</strong> Spalt- undAktivierungsprodukte im Sumpfwasser befindlichzu unterstellen ist.11. Chemische Form <strong>der</strong> luftgetragenen HalogeneEs ist anzunehmen, dass nach Ablauf <strong>der</strong> un-Berechnungsgrundlagen und sind dort entsprechendgeregelt (SBG, 1994). Die Anfor<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> RSK-LL und stellen eine teilweiseinkonsistente Doppelregelung zumGehalt <strong>der</strong> SBG dar. Die Anfor<strong>der</strong>ungen wur<strong>den</strong>daher nicht in Modul 9 übernommen.- 5 -


Auslegung <strong>der</strong> Reaktorkerne von Druck- undSiedewasserreaktoren Teil 1: Grundsätze <strong>der</strong>thermohydraulischen Auslegung (KTA 3101.1)Fassung 2/803.1.1 Nukleare und thermohydraulische Auslegung -(1) Die <strong>der</strong> wärmetechnischen Auslegung desReaktorkerns zugrunde gelegten WärmestromdichtenM2:4.1 (2)dürfen bei bestimmungsgemäßem Be-trieb mit Sicherheit nicht überschritten wer<strong>den</strong>.Ihre Einhaltung muss durch Messung ausreichendüberwacht wer<strong>den</strong> können.(2) Der Reaktor muss so ausgelegt sein, dass beibestimmungsgemäßem Betrieb Filmsie<strong>den</strong> mitausreichendem Sicherheitsabstand vermie<strong>den</strong>wird. Für die Bestimmung des Abstandes vomFilmsie<strong>den</strong> sind durch Messungen ausreichendabgesicherte Beziehungen zu verwen<strong>den</strong>.(3) Durch Schwankungen <strong>der</strong> Betriebsvariablenbei bestimmungsgemäßem Betrieb (Leistung,Durchsatz, Temperatur, Druck) dürfen die alszulässig spezifizierten Grenzwerte für die Brennelementeund <strong>der</strong> für die Kernintegrität wichtigenAnlagenteile nicht überschritten wer<strong>den</strong>.M2:4.2 (1)M2:3.1 (1)Siedewasserreaktoren Teil 1: Grundsätze <strong>der</strong>thermohydraulischen Auslegung (KTA 3101.1)Fassung 2/80Der Reaktorkern ist so ausgelegt und wird sobetrieben, dassa) alle Sicherheitsvariablen, die für die Kühlung<strong>der</strong> Brennelemente hinsichtlich <strong>der</strong> Einhaltung<strong>der</strong> sicherheitstechnischen Nachweisziele undNachweiskriterien auf einzelnen Sicherheitsebenenwesentlich sind, im erfor<strong>der</strong>lichenUmfang zeitlich und räumlich zuverlässigüberwacht wer<strong>den</strong> können;b) ein kritischer Siedezustand nicht auftritt;Bei <strong>den</strong> auf <strong>der</strong> Sicherheitsebene 2 betrachtetenEreignissen wer<strong>den</strong>im Zusammenwirken mit <strong>den</strong> Kühlsystemenund <strong>den</strong> Maßnahmen bzw. Einrichtungen zurBegrenzung o<strong>der</strong> Absenkung <strong>der</strong> Leistungo<strong>der</strong> Leistungsdichte die Kriterien für die Auslegung<strong>der</strong> Kernbauteile gemäß <strong>der</strong> Nummer5.2 (1) sowie die für die Sicherheitsebene 2gelten<strong>den</strong> sicherheitstechnischen Nachweiszieleund Nachweiskriterien eingehalten.Bei <strong>der</strong> nuklearen Kernauslegung sind alle Parameterberücksichtigt, die die Reaktivität bzw.Leistung des Kerns o<strong>der</strong> die Leistungsdichtebeeinflussen, soweit dies zur Einhaltung <strong>der</strong>sicherheitstechnischen Nachweisziele undNachweiskriterien auf <strong>den</strong> einzelnen Sicherheitsebenenerfor<strong>der</strong>lich ist.Die Abhängigkeiten dieser Parameter vom Zyklusverlaufsowie die Bandbreiten <strong>der</strong> im bestimmungsgemäßenBetrieb zulässigen Än<strong>der</strong>ungenund Schwankungen in <strong>den</strong> Betriebsparameternsind berücksichtigt.und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen (2) und (3)aus <strong>der</strong> RSK LL in die genannten Kriterien inModul 2.Die in Ziffer (2) <strong>der</strong> RSK LL formulierte Anfor<strong>der</strong>ung„Für die Bestimmung des Abstandesvom Filmsie<strong>den</strong> sind durch Messungen ausreichendabgesicherte Beziehungen zu verwen<strong>den</strong>.“wird in Modul 2 nicht übernommen,da zum einen durch die übergeordneten Kriterienin Modul 6 zur experimentellen Nachweisführungabgedeckt und zum an<strong>der</strong>en u. E.eine Vorschrift, welche Nachweismethodeanzuwen<strong>den</strong> ist, im übergeordneten <strong>Regelwerk</strong>(Modul) nicht richtig platziert ist.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Kriterien in Modul 2 undModul 6 sowie siehe auch Modul 2 Nummern3.1 (4), 3.2 (1), 4.1 (1) und 4.1 (2) sowie 5.1(1).- 7 -


M6:3.2.2(1)In Bezug auf die jeweiligen Auslegungsgrenzenwird die gesamte, während <strong>der</strong> Betriebs- bzw.Zyklusdauer in Betracht kommende Bandbreite<strong>der</strong> Betriebsparameter berücksichtigt, unter Einbeziehung<strong>der</strong> im Normalbetrieb möglichen Än<strong>der</strong>ungenund Schwankungen sowie von MessundKalibrierfehlern in <strong>den</strong> sicherheitstechnischbedeutsamen Parametern.(4) Bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> Brennelemente und<strong>der</strong> Berechnung sind höchste Anfor<strong>der</strong>ungen andie Berechnungsgrundlagen und -metho<strong>den</strong> zustellen, wobei alle bedeutsamen Effekte zu berücksichtigensind, wie z.B. <strong>der</strong> Einfluss <strong>der</strong> Bestrahlungauf Werkstoffeigenschaften, chemischeVorgänge, statische und dynamische, mechanischeund thermische Belastungen, dynamisches(Struktur-) Verhalten des Brennstoff- und Hüllmaterialssowie Unsicherheiten in <strong>der</strong> Berechnung.M6:3.2.3(1)M2:3.1 (1)3.1.2 Abschaltsysteme -(1) Der Reaktor muss zwei voneinan<strong>der</strong> unabhängigeund verschie<strong>den</strong>artige AbschaltsystemeM1:3.2 (5)besitzen. Jedes dieser bei<strong>den</strong> Abschaltsystememuss <strong>den</strong> Reaktor aus jedem stationären Betriebszustandin <strong>den</strong> unterkritischen Zustandbringen können, ohne dass dabei die zulässigenBetriebsgrenzwerte des Reaktorkerns überschrittenwer<strong>den</strong>.In Bezug auf das jeweilige Nachweiskriteriumwer<strong>den</strong> für die jeweiligen Betriebsphasen ungünstige,innerhalb realistischer Betriebszuständeliegende Anfangszustände angesetzt.Bei <strong>der</strong> nuklearen Kernauslegung sind alle Parameterberücksichtigt, die die Reaktivität bzw.Leistung des Kerns o<strong>der</strong> die Leistungsdichtebeeinflussen, soweit dies zur Einhaltung <strong>der</strong>sicherheitstechnischen Nachweisziele undNachweiskriterien auf <strong>den</strong> einzelnen Sicherheitsebenenerfor<strong>der</strong>lich ist.Die Abhängigkeiten dieser Parameter vom Zyklusverlaufsowie die Bandbreiten <strong>der</strong> im bestimmungsgemäßenBetrieb zulässigen Än<strong>der</strong>ungenund Schwankungen in <strong>den</strong> Betriebsparameternsind berücksichtigt.Der Reaktor ist- mit mindestens einer Einrichtung zur schnellenAbschaltung (Schnellabschaltsystem) mittelsSteuerelementen (DWR) bzw. Steuerstäben(SWR) sowie- mit mindestens einer weiteren, davon unabhängigenund diversitären Abschalteinrichtung zurHerbeiführung und dauerhaften Aufrechterhaltung<strong>der</strong> Unterkritikalität mittels <strong>der</strong> Einbringunglöslicher Neutronenabsorber in das Kühlmittelausgestattet.Die Regelungs- bzw. Begrenzungseinrichtungen <strong>der</strong>Reaktorleistung können ganz o<strong>der</strong> teilweise i<strong>den</strong>tischmit <strong>den</strong> Abschalteinrichtungen sein, sofern die Wirksamkeit<strong>der</strong> Abschalteinrichtungen je<strong>der</strong>zeit im gefor-Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannte Nummer in Modul 2 sowiesiehe auch Modul 2 Nummern 3.1 (4), 3.2 (1),4.1 (1) und 4.1 (2) sowie 5.1 (1). Kriterien fürdie Berechnungsmetho<strong>den</strong> sind in Modul 2nicht enthalten. Hierzu siehe die übergeordnetenKriterien des Modul 6.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Nummer in Modul 1 sowiesiehe auch Modul 2 Nummern 6.1 (6) und (7),6.2 (2), 6.3 (1) und 6.3 (2).- 8 -


(2) Wenigstens eines <strong>der</strong> bei<strong>den</strong> Abschaltsysteme(als Schnellabschaltsystem bezeichnet) mussin <strong>der</strong> Lage sein, <strong>den</strong> Reaktor - auch bei möglichenReaktivitätsstörungen - so schnell in <strong>den</strong>unterkritischen Zustand zu bringen, dass diejeweils zulässigen Grenzwerte nicht überschrittenwer<strong>den</strong>. Mindestens eines <strong>der</strong> bei<strong>den</strong> Abschaltsystememuss in <strong>der</strong> Lage sein, <strong>den</strong> Reaktorkernlangfristig allein unterkritisch zu halten.M1:3.2 (6)M1:3.2 (7)<strong>der</strong>ten Maße gegeben bleibt.Die Schnellabschaltung ist allein in <strong>der</strong> Lage, <strong>den</strong>Reaktor- aus jedem Zustand <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 1bis 3 heraus, auch bei unterstellter Unwirksamkeitdes reaktivitätswirksamsten Steuerelementsbzw. Steuerstabs, sowie- bei <strong>den</strong> Notstandsfällen <strong>der</strong> Sicherheitsebene4aso schnell unterkritisch zu machen und hinreichendlange zu halten, dass die auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenenjeweils gelten<strong>den</strong> sicherheitstechnischenNachweisziele und Nachweiskriterien eingehaltenwer<strong>den</strong>.Bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 kann imHinblick auf die einzuhaltende Unterkritikalität dieunterstellte Unwirksamkeit desreaktivitätswirksamsten Steuerelements bzw.Steuerstabs als Einzelfehler gemäß Ziffer 3.1 (4)behandelt wer<strong>den</strong>.Der Reaktor kann auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1bis 4a bei <strong>den</strong> für die Reaktivitätsbilanz ungünstigstenBedingungen hinsichtlich Temperatur,Xenonkonzentration und Zykluszeitpunkt, dieunter <strong>den</strong> in Betracht zu ziehen<strong>den</strong> Zustän<strong>den</strong>und Ereignissen möglich sind, unterkritisch gemachtund dauerhaft unterkritisch gehalten wer<strong>den</strong>.Beim DWR sind die Einrichtungen zur Einbringunglöslicher Neutronenabsorber in das Kühlmittelbei <strong>den</strong> Zustän<strong>den</strong> bzw. Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebenen 1 bis 4a alleine in <strong>der</strong> Lage,<strong>den</strong> gefor<strong>der</strong>ten Betrag <strong>der</strong> Unterkritikalität zuerbringen.Beim SWR sind folgende Einrichtungen in <strong>der</strong>Lage, jeweils alleine <strong>den</strong> gefor<strong>der</strong>ten Betrag <strong>der</strong>Unterkritikalität zu erbringen:- bei <strong>den</strong> Zustän<strong>den</strong> bzw. Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebenen 1 bis 4a das elektromotorischeEinfahren <strong>der</strong> Steuerstäbe sowie- bei <strong>den</strong> Zustän<strong>den</strong> bzw. Ereignissen <strong>der</strong>Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannte Nummer in Modul 1 sowiesiehe auch Modul 2 Nummern 6.1 (6) und (7),6.2 (2), 6.2 (4) und 6.3 (1) bis 6.3 (3).- 9 -


Sicherheitsebenen 1 und 2 die Einrichtungenzur Einbringung löslicher Neutronenabsorber indas Kühlmittel.(3) Mindestens ein Abschaltsystem muss in <strong>der</strong>Lage sein, bei betriebsmäßig zu erwarten<strong>den</strong>Transienten die Überschreitung von jeweils spezifiziertenWerten und bei Störfällen, zusammenmit an<strong>der</strong>en Sicherheitseinrichtungen, die Beschädigungdes Reaktorkerns und <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung zu verhin<strong>der</strong>n. Diese Bedingungenmüssen auch erfüllt sein, wenn beieiner beliebigen Störung die zuerst anstehendeAnregung ausfällt.M2:6.2 (1)M2:6.2 (2)M2:6.3 (1)Hinweis: Zu <strong>den</strong> gefor<strong>der</strong>ten Beträgen <strong>der</strong> Unterkritikalitätsiehe in <strong>den</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke: Kriterienfür die Auslegung und <strong>den</strong> Betrieb des Reaktorkerns“ (Modul2), sowie in <strong>den</strong> „„Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke: BeiDruck- und Siedewasserreaktoren zu berücksichtigendeEreignisse“ (Modul 3).Es sind automatisch wirkende Einrichtungen zurBegrenzung o<strong>der</strong> Absenkung <strong>der</strong> Leistung undLeistungsdichte vorhan<strong>den</strong>, die, im Zusammenwirkenmit <strong>der</strong> nuklearen, thermohydraulischenund mechanischen Auslegung des Reaktorkerns,sicherstellen, dass- eine mögliche Reaktivitätszufuhr und eine dadurchbedingte Erhöhung <strong>der</strong> Reaktorleistungo<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leistungsdichte sowie- eine Verschlechterung <strong>der</strong> Kühlung <strong>der</strong> Brennelementeinfolge von Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 2so beschränkt bleiben, dass die sicherheitstechnischenNachweisziele und Nachweiskriteriendieser Sicherheitsebene eingehalten wer<strong>den</strong>.Bei Transienten, mit <strong>der</strong>en Eintreten während <strong>der</strong>Reaktorlebensdauer zu rechnen ist und in <strong>der</strong>enAblauf so große Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Betriebsparametererzeugt wer<strong>den</strong>, dass eine Reaktorschnellabschaltungerfolgt, stellt das Schnellabschaltsystemsicher, dass <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>te Betrag<strong>der</strong> Abschaltreaktivität so schnell unter Erfüllung<strong>der</strong> Kriterien <strong>der</strong> Nummer 3.2 (6) <strong>der</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: GrundlegendeSicherheitskriterien“ (Modul 1) erreicht wird, dassdie auf <strong>der</strong> Sicherheitsebene 2 gelten<strong>den</strong> sicherheitstechnischenNachweisziele und Nachweiskriterieneingehalten wer<strong>den</strong>.Bei <strong>den</strong> betroffenen Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 stellt das Schnellabschaltsystem sicher,dass <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>te Betrag <strong>der</strong>Abschaltreaktivität unter Erfüllung <strong>der</strong> Kriterien<strong>der</strong> Nummer 3.1 (8) und 3.2 (6) <strong>der</strong> „Sicherheits-Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Nummern in Modul 2 sowiesiehe auch Modul 2 Nummern 6.2 (3) und 6.3(2).Das Postulat des Ausfalls <strong>der</strong> zuerst anstehen<strong>den</strong>Anregung <strong>der</strong> Reaktorschnellabschaltungwird ausschließlich auf die Sicherheitsebene3 platziert.- 10 -


(4) Es ist ein Schnellabschaltsystem vorzusehen(vgl. (2)), dass von Anregungen ausgelöst wird,die grundsätzlich von verschie<strong>den</strong>en Prozessvariablenabgeleitet und in sich redundant sind.Falls bei bestimmten Störfällen Anregungen nurvon einer Prozessvariablen ausgehen können, istdafür zu sorgen, dass die betreffende Signalerfassungund -übertragung im Verhältnis zur Signalerfassungund -übertragung <strong>der</strong> übrigen Größenentsprechend sicherheitstechnisch höherwertigausgeführt wird.(5) Die Antriebe <strong>der</strong> Steuerelemente, einschließlichaller dazugehörigen Hilfssysteme, dürfen nurinsoweit gemeinsame Komponenten haben, alssichergestellt ist, dass ein Einzelfehler die zuver-M2:6.1 (5)M5:5 (2)M2:6.1 (7)d)kriterien für Kernkraftwerke: GrundlegendeSicherheitskriterien“ (Modul 1) so schnell erreichtwird, dass im Zusammenwirken mit an<strong>der</strong>enSicherheitseinrichtungen die auf <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 gelten<strong>den</strong> sicherheitstechnischenNachweisziele und Nachweiskriterien eingehaltenwer<strong>den</strong>.Das Schnellabschaltsystem gemäß <strong>der</strong> Nummer3.2 (5) bzw. 3.2 (6) <strong>der</strong> „Sicherheitskriterien fürKernkraftwerke: Grundlegende Sicherheitskriterien“(Modul 1),a) wird von Anregungen automatisch ausgelöst,die aus verschie<strong>den</strong>en Prozessvariablen gemäß<strong>den</strong> Kriterien für Leittechnik- Funktionen<strong>der</strong> Kategorie A (siehe „Sicherheitskriterien fürKernkraftwerke: Kriterien für die Leittechnikund Störfallinstrumentierung“ (Modul 5) in <strong>der</strong>Nummer 5 (2)) gebildet wer<strong>den</strong>;b) wird auch für <strong>den</strong> Fall dass es gemeinsameKomponenten mit <strong>den</strong> Regelungs- bzw. Begrenzungseinrichtungenhat, durch Funktion<strong>der</strong> Regelungs- bzw. Begrenzungseinrichtungenin seiner bestimmungsgemäßen Funktionnicht ungünstig beeinflusst (auch nicht infolgeeiner durch Fehler in diesen Einrichtungen erzeugtenFunktion);c) kann auch manuell ausgelöst wer<strong>den</strong>.Für jedes von <strong>den</strong> leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A ausführen,zu beherrschende Ereignis <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 wer<strong>den</strong> grundsätzlich mindestenszwei unterschiedliche Anregekriterien herangezogen,die aus physikalisch unterschiedlichenProzessvariablen gebildet wer<strong>den</strong>. Wenn diestechnisch nicht realisierbar ist, sind an<strong>der</strong>e Maßnahmenund Einrichtungen zum Erreichen hoherZuverlässigkeit vorgesehen.Die Antriebe <strong>der</strong> Steuerelemente bzw.Steuerstäbe, einschließlich aller dazugehörigenHilfssysteme, haben nur insoweit gemeinsameKomponenten, als sichergestellt ist, dass einÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Nummern in Modul 2 sowie5.- 11 -


lässige Abschaltung des Reaktors nicht beeinträchtigt.(6) Die Abschaltsysteme müssen <strong>der</strong>art ausgeführtsein, dass beim Eintreten mehrerer voneinan<strong>der</strong>nicht unabhängiger Ereignisse (z.B.Brände, Wassereinbruch), die Abschaltung desReaktors sichergestellt ist.(7) Der Reaktivitätsgewinn bei maximaler Abkühlgeschwindigkeit(auch bei Störfällen, wie z.B.Frischdampfleitungsbruch o<strong>der</strong> Zulauf von kaltemWasser) muss durch Abschaltsysteme so schnellausgeglichen wer<strong>den</strong> können, dass <strong>der</strong> Reaktorkernin <strong>den</strong> unterkritischen Zustand überführt undin diesem gehalten wer<strong>den</strong> kann. Ein kurzesWie<strong>der</strong>kritischwer<strong>den</strong> ist hierbei zulässig, wennbestimmte spezifizierte Grenzwerte nicht überschrittenwer<strong>den</strong>.M2:6.1 (7)h)M2:6.3 (1)6.3 (2)Einzelfehler die zuverlässige und wirksame Abschaltungdes Reaktors nicht beeinträchtigt.Die Abschaltsysteme müssen <strong>der</strong>art ausgeführtsein, dass Auch beim Eintreten mehrerer voneinan<strong>der</strong>nicht unabhängiger Ereignisse (z.B.Brand, Wassereinbruch) ist die Abschaltung desReaktors sichergestellt.Bei <strong>den</strong> betroffenen Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 stellt das Schnellabschaltsystem sicher,dass <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>te Betrag <strong>der</strong>Abschaltreaktivität unter Erfüllung <strong>der</strong> Kriterien<strong>der</strong> Ziffern 3.1 (8) und 3.2 (6) <strong>der</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: Grundlegende Sicherheitskriterien“(Modul 1) so schnell erreicht wird,dass im Zusammenwirken mit an<strong>der</strong>en Sicherheitseinrichtungendie auf <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3gelten<strong>den</strong> sicherheitstechnischen Nachweiszielenund Nachweiskriterien eingehalten wer<strong>den</strong>.Durch die Schnellabschaltung wird <strong>der</strong> Reaktorbei <strong>den</strong> zu betrachten<strong>den</strong> Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebene 3 so lange unterkritisch gehalten,bis die dauerhafte Aufrechterhaltung <strong>der</strong>Unterkritikalität sichergestellt ist.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Nummern in Modul 2.(8) Arbeitet eines <strong>der</strong> bei<strong>den</strong> Abschaltsystememit einer Boreinspeisung, so ist eine Überwachung<strong>der</strong> Borkonzentration in <strong>den</strong> für die Sicherheitwichtigen Vorratsspeichern vorzusehen.6.3 (3)M2:6.1 (7)g)Beim DWR ist abweichend von <strong>der</strong> Nummer 6.3(2) bei Störfällen mit hoher Abkühlgeschwindigkeitdes Reaktorkerns (Unterkühlungstransienten,siehe „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke: BeiDruck- und Siedewasserreaktoren zu berücksichtigendeEreignisse“ (Modul 3)) ein kurzesWie<strong>der</strong>kritischwer<strong>den</strong> zulässig, sofern die Einhaltung<strong>der</strong> ansonsten gelten<strong>den</strong> Nachweiskriteriensichergestellt ist.Arbeitet eines <strong>der</strong> bei<strong>den</strong> Abschaltsysteme miteiner Boreinspeisung, so Für mit Boreinspeisungarbeitende Abschalteinrichtungen ist eineperiodische sowie anlassbezogene Überwachung<strong>der</strong> Borkonzentration und des Füllstandes in <strong>den</strong>für die Sicherheit wichtigen Vorratsbehältern<strong>der</strong>art vorgesehen, dass eine anfor<strong>der</strong>ungsgerechteEinspeisung des Bors sichergestellt ist.- 12 -


(9) Das mit <strong>den</strong> Steuerelementen arbeitendeAbschaltsystem ist so auszulegen, dass die berechneteAbschaltreaktivität bei Nulllast im betriebswarmenZustand und bei gezogenem, wirksamstenSteuerelement <strong>den</strong> Wert von 1 % während<strong>der</strong> Kernlebensdauer nicht unterschreitet.(10) Gegen das unkontrollierte Ausfahren vonSteuerelementen sind Maßnahmen vorzusehen.Es ist nachzuweisen, dass ein <strong>der</strong>artiger Störfall<strong>den</strong>noch beherrscht wer<strong>den</strong> kann.(11) Gegen <strong>den</strong> Auswurf eines Steuerelements,z.B. infolge eines Bruches des Gehäuserohreso<strong>der</strong> des Antriebs ist außer <strong>der</strong> sicheren Auslegungund <strong>der</strong> sorgfältigen Fertigungskontrolledes Gehäuserohres eine davon unabhängigezweite Sicherheitsmaßnahme zu treffen, z.B.eine Auffangvorrichtung, es sei <strong>den</strong>n, die Energiefreisetzunginfolge des Auswurfs des Steuerelementsmit dem größten Reaktivitätswert führtmit Sicherheit zu keiner Beschädigung des Reaktorkernsund des Reaktorsystems. In diesemFalle ist vom Antragsteller ein entsprechen<strong>der</strong>Nachweis vorzulegen. Durch <strong>den</strong> Bruch einesSteuerelementgehäuserohres o<strong>der</strong> eines Steuerelementantriebsdürfen an benachbartenSteuerelementgehäuserohren o<strong>der</strong> Steuerelementantriebenkeine Folgeschä<strong>den</strong> auftreten, diedie Funktionssicherheit an<strong>der</strong>er Steuerelementebeeinträchtigen wür<strong>den</strong>. Wenn ein Folgescha<strong>den</strong>nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann, ist nachzuweisen,dass auch bei diesem Störfall <strong>der</strong> Reaktorkernunbeschädigt bleibt.(12) Wenn das Schnellabschaltsystem (z.B.Steuerelemente) gemeinsame Komponenten mitdem Steuersystem hat, muss sichergestellt sein,dass keine Funktion des Steuersystems (auchnicht eine durch Fehler im Steuersystem erzeugteFunktion) das bestimmungsgemäße Funktionierendes Schnellabschaltsystems verhin<strong>der</strong>to<strong>der</strong> ungünstig beeinflusst.M2:6.1 (7)e)M2:6.3 (6)M2:6.1 (5)b)Gegen das unkontrollierte Ausfahren von Steuerelementenbzw. Steuerstäben sind Maßnahmenbzw. Einrichtungen vorzusehen vorhan<strong>den</strong>. Es istnachzuweisen, dass ein <strong>der</strong>artiger Störfall <strong>den</strong>nochbeherrscht wer<strong>den</strong> kann.Gegen <strong>den</strong> vollständigen Auswurf eines Steuerelementsbzw. Steuerstabs sowie das vollständigeHerausfallen eines Steuerstabs (SWR) sindaußer <strong>der</strong> sicheren Auslegung und <strong>der</strong> sorgfältigenFertigungskontrolle sowie Verriegelungen(SWR) davon unabhängige Maßnahmen undEinrichtungen vorgesehen, es sei <strong>den</strong>n, es istnachgewiesen, dass beim Auswurf des Steuerelementsbzw. Steuerstabs bzw. Herausfallendes Steuerstabs mit dem größtenReaktivitätswert die sicherheitstechnischenNachweisziele und Nachweiskriterien eingehaltenwer<strong>den</strong>.Das Schnellabschaltsystem gemäß <strong>der</strong> Nummer3.2 (5) bzw. 3.2 (6) <strong>der</strong> „Sicherheitskriterien fürKernkraftwerke: Grundlegende Sicherheitskriterien“(Modul 1),a) (...)b) wird auch für <strong>den</strong> Fall dass es gemeinsameKomponenten mit <strong>den</strong> Regelungs- bzw. Begrenzungseinrichtungenhat, durch FunktionDiese Anfor<strong>der</strong>ungen sind in Modul 3, Tabelle3.1 Teil 1 „Kontrolle <strong>der</strong> Reaktivität“ enthalten.Erläuterung zur Streichung des letzten Satzes:<strong>der</strong> angesprochene Störfall ist in Modul 3enthalten.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannte Nummer in Modul 2.Überführung <strong>der</strong> RSK LL in die genannteNummer in Modul 2.- 13 -


(13) In regelmäßigen Zeitabstän<strong>den</strong> sind alleSteuerelemente auf Leichtgängigkeit zu prüfenund die Stabfallzeiten zu registrieren.(14) Lässt sich ein Steuerelement nicht mehrverfahren, so ist <strong>der</strong> Reaktor unterkritisch zumachen und die weitere Betriebsfähigkeit zuüberprüfen.3.1.3 Betriebstransienten mit Anfor<strong>der</strong>ung desSchnellabschaltsystems(1) Der Verlauf von Transienten, mit <strong>der</strong>en Eintretenwährend <strong>der</strong> Reaktorlebensdauer zu rechnenist (Betriebstransienten) und in <strong>der</strong>en Ablauf sogroße Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Betriebsvariablen erzeugtwer<strong>den</strong>, dass eine Reaktorschnellabschaltungerfolgt, ist zu untersuchen.(2) Es ist zu zeigen, dass bei <strong>den</strong> beschriebenenTransienten1. die Wärmestromdichten einen hinreichen<strong>den</strong>Abstand zur kritischen Wärmestromdichte haben,2. <strong>der</strong> Druck in <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließunggrundsätzlich unterhalb des Ansprechdrucks<strong>der</strong> Sicherheitsventile bleibt,M2:6.1 (7)a)M2:6.1 (7)c)M2:6.2 (2)<strong>der</strong> Regelungs- bzw. Begrenzungseinrichtungenin seiner bestimmungsgemäßen Funktionnicht ungünstig beeinflusst (auch nicht infolgeeiner durch Fehler in diesen Einrichtungen erzeugtenFunktion);c) (...).In regelmäßigen Zeitabstän<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> alleSteuerelemente bzw. Steuerstäbe aufordnungsgemäße Verfahrbarkeit überprüft.Leichtgängigkeit zu prüfen und die Stabfallzeitenzu registrieren.Lässt sich ein Steuerelement bzw. Steuerstabnicht mehr o<strong>der</strong> nur schwergängig verfahren o<strong>der</strong>wer<strong>den</strong> verzögerte Einfall- bzw. Einschusszeitenfestgestellt, wird <strong>der</strong> Sachverhalt unverzüglichsicherheitstechnisch bewertet (Sicherstellung <strong>der</strong>erfor<strong>der</strong>lichen Begrenzungs- und Abschaltfunktionen,Erhalt <strong>der</strong> Abschaltreaktivität, Möglichkeiteines systematischen Fehlers). Ist ein sichererWeiterbetrieb nicht mehr zweifelsfrei sichergestellt,wird <strong>der</strong> Reaktor unterkritisch gemacht.Sind Schä<strong>den</strong> an Steuerelementen bzw. SteuerstäbenUrsache <strong>der</strong> Schwergängigkeit, so wer<strong>den</strong>diese Komponenten ausgetauscht o<strong>der</strong> ertüchtigt.-Bei Transienten, mit <strong>der</strong>en Eintreten während <strong>der</strong>Reaktorlebensdauer zu rechnen ist und in <strong>der</strong>enAblauf so große Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Betriebsparametererzeugt wer<strong>den</strong>, dass eine Reaktorschnellabschaltungerfolgt, stellt das Schnellabschaltsystemsicher, dass <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>te Betrag<strong>der</strong> Abschaltreaktivität so schnell unter Erfüllung<strong>der</strong> Kriterien <strong>der</strong> Ziffer 3.2 (6) <strong>der</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: Grundlegende Sicher-Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannte Nummer in Modul 2.Die Anfor<strong>der</strong>ung nach Untersuchung dieserTransienten ist in Modul 3 enthalten.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannte Nummer in Modul 2. Die in<strong>der</strong> RSK LL genannten Kriterien 1 bis 3 sindin Modul 3, Tabelle 3.1 enthalten. Hinsichtlich„Überlast“ siehe übergeordnete Kriterien inModul 6 Nummer 3.2.3 (1), hinsichtlich „Ausfall<strong>der</strong> 1. Schnellabschaltanregung“ sieheModul 2 Nummer 6.3 (1). Die in <strong>den</strong> RSK LLauf <strong>der</strong> Sicherheitsebene 2 platzierte Anforde-- 14 -


3. die Energiefreisetzung in <strong>den</strong> Brennstäben sogering ist, dass Schmelzen vermie<strong>den</strong> wird.Bei <strong>den</strong> Analysen sind die für <strong>der</strong>artige Untersuchungentypischen Ausgangsbedingungen (z.B.Überlast o<strong>der</strong> Ausfall <strong>der</strong> ersten Schnellabschaltanregung)anzusetzen.3.1.4 Druckhalterabblaseventile / Vorabsperrung -(1) Die Anlage ist verfahrenstechnisch so auszulegen,dass nur bei seltenen Transienten mithohem Druckanstieg ein Ansprechen <strong>der</strong>M10:5.2.5.1(1)Druckhalterabblaseventile zu erwarten ist.(2) Die Abblaseventile sind mit einer Vorabsperrungzu versehen, die bei fehlerhaftem Offenbleibendes Ventils automatisch schließt.(3) Für die Anregung <strong>der</strong> Vorabsperrung(Detektierung des fehlerhaften Offenbleibens desAbblaseventils) sind direkte Informationen überdie Stellung <strong>der</strong> Abblaseventile zu verwen<strong>den</strong>.M10:5.2.5.2(1)heitskriterien“ (Modul 1) erreicht wird, dass dieauf <strong>der</strong> Sicherheitsebene 2 gelten<strong>den</strong> sicherheitstechnischenNachweisziele und Nachweiskriterieneingehalten wer<strong>den</strong>.Die Einrichtungen zur Druckbegrenzung stellensicher, dass bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen2 bis 4a die für diese Sicherheitsebenenmaximal zulässigen Spannungen <strong>der</strong> abzusichern<strong>den</strong>Systeme und Komponenten gemäß<strong>den</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke: BeiDruck- und Siedewasserreaktoren zu berücksichtigendeEreignisse“ (Modul 3) Anhang 1 nichtüberschritten wer<strong>den</strong>.Die Abblaseventile sind mit einer Vorabsperrungversehen, die bei fehlerhaftem Offenbleiben desVentils automatisch schließt. Um eine fehlerhafteAbsperrung <strong>der</strong> Einrichtungen zur Druckbegrenzungauszuschließen, sind Einrichtungen vorhan<strong>den</strong>,die im Falle einer fehlerhaften Absperrungdie Druckbegrenzungsfunktion unabhängigvon <strong>den</strong> Abblaseventilen (und ihrer Ansteuerung)übernehmen.Für die Anregung <strong>der</strong> Vorabsperrung(Detektierung des fehlerhaften Offenbleibens desAbblaseventils) sind direkte Informationen überdie Stellung <strong>der</strong> Abblaseventile zu verwen<strong>den</strong>.3.2 Inhärente Sicherheit -(1) Neben dem negativenReaktivitätskoeffizienten <strong>der</strong> Brennstofftemperatursoll <strong>der</strong> Reaktivitätskoeffizient <strong>der</strong> Kühlmitteltemperaturbei Nennbetriebszustand negativsein. Ist <strong>der</strong> Reaktivitätskoeffizient <strong>der</strong> Kühlmitteltemperaturvorübergehend während <strong>der</strong> Inbetriebsetzungsphasenicht negativ, so ist im Hinblickauf Störfälle (Kühlmittelverlust) nachzuwei-M2:3.1 (2)Der Reaktorkern ist so ausgelegt, dass auf Grundinhärenter reaktorphysikalischer Rückkopplungseigenschaftenim Normalbetrieb und bei <strong>den</strong> auf<strong>den</strong> Sicherheitsebenen 2 bis 4a betrachtetenEreignissen(...)b) eine Erhöhung <strong>der</strong> Brennstofftemperatur imReaktorkern eine negativerung „Annahme Ausfall <strong>der</strong> 1. Schnellabschaltanregung“ist damit auf die Sicherheitsebene3 verlagert wor<strong>den</strong> (siehe auch entsprechen<strong>den</strong>RSK Beschluss (386. Sitzung)).Durch Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong>RSK LL in die genannte Nummer in Modul 10in Verbindung mit Modul 3 abgedeckt.Die zuverlässige Erfassung einer Armaturenstellungist eine grundlegende Anfor<strong>der</strong>ung fürsicherheitstechnisch wichtige Armaturen. An<strong>der</strong>eLösungen sind <strong>den</strong>kbar und realisiert.Mo<strong>der</strong>ne Anlagen erfassen als bessere Lösungbeispielsweise zuverlässig <strong>den</strong> Durchflussin <strong>der</strong> Abblaseleitung. Daher wird dieAnfor<strong>der</strong>ung nicht übernommen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Nummern in Modul 2.- 15 -


sen, dass <strong>der</strong> zusätzliche Leistungsbeitrag unbe<strong>den</strong>klichist.(2) Für <strong>den</strong> Nennbetriebszustand ist nachzuweisen,dass jede bei Störfällen mit Druckentlastungmögliche lokale Dampfblasenbildung stets einenegative Rückwirkung auf die Reaktivität und dielokale Leistungsdichte hat.M2:3.1 (3a)M2:3.1 (2)Reaktivitätsrückwirkung hat;c) eine Zunahme des Dampfblasengehalts imReaktorkern eine negativeReaktivitätsrückwirkung hat;d) eine Erhöhung <strong>der</strong> Kühlmitteltemperatur und/o<strong>der</strong> eine Abnahme <strong>der</strong> Kühlmitteldichte imReaktorkern eine negativeReaktivitätsrückwirkung haben,- beim DWR spätestens bei Erreichen desNenn- bzw. Teillastbetriebs mit Xenon-Gleichgewicht zu Zyklusbeginn und- beim SWR spätestens bei Erreichen <strong>der</strong>Betriebstemperatur.Eine positive Reaktivitätsrückwirkung bei Erhöhung<strong>der</strong> Kühlmitteltemperatur bzw. Abnahme<strong>der</strong> Kühlmitteldichte (ohne bzw. mit vernachlässigbarerDampfblasenbildung) vor Erreichen <strong>der</strong>in Nummer 3.1 (2) Buchstabe d genannten Zuständeist zulässig, wenn nachgewiesen ist, dass- im Normalbetrieb dabei eine stabile Regelung<strong>der</strong> Reaktorleistung möglich ist und- bei Berücksichtigung <strong>der</strong> daraus resultieren<strong>den</strong>positiven Reaktivitätsrückwirkungen bei<strong>den</strong> auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 2 bis 4a betrachtetenEreignissen die jeweiligen sicherheitstechnischenNachweisziele und Nachweiskriterieneingehalten wer<strong>den</strong>. Bei <strong>der</strong>Analyse von Transienten mit unterstelltemAusfall <strong>der</strong> Reaktorschnellabschaltung(Sicherheitsebene 4a) ist die Nummer 3.2.5(2) <strong>der</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Kriterien für die Nachweisführung und <strong>Dokumentation</strong>“(Modul 6) beachtet.Der Reaktorkern ist so ausgelegt, dass auf Grundinhärenter reaktorphysikalischer Rückkopplungseigenschaftenim Normalbetrieb und bei <strong>den</strong> auf<strong>den</strong> Sicherheitsebenen 2 bis 4a betrachtetenEreignissen(...)c) eine Zunahme des Dampfblasengehalts imReaktorkern eine negativeReaktivitätsrückwirkung hat;Hinsichtlich <strong>der</strong> Einbeziehung <strong>der</strong> Sicherheitsebene4a (hier somit <strong>den</strong> ATWS Ereignissen)siehe RSK Stellungnahme zum Abschalten<strong>der</strong> Hauptkühlmittelpumpen beiATWS-Ereignissen in Kernkraftwerken mitDruckwasserreaktor, 07.07.2005 (384. Sitzung).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Nummern in Modul 2.- 16 -


(3) Ist für Zustände unterhalb <strong>der</strong> Nenntemperatureine vorübergehend positive Rückwirkung(Zyklusbeginn) nicht auszuschließen, so ist imHinblick auf Störfälle nachzuweisen, dass <strong>der</strong>zusätzliche Leistungsbeitrag unbe<strong>den</strong>klich ist.M2:3.1 (3b)M2:3.1 (3a)3.3 Einbauten im Reaktordruckbehälter -(1) Die Einbauten im Reaktordruckbehälter müssen<strong>den</strong> während des bestimmungsgemäßenM2:7.1 (2)Betriebs auftreten<strong>den</strong> Beanspruchungen standhalten.Die Einbauten im Reaktordruckbehältermüssen so ausgelegt sein, dass bei <strong>den</strong> in Kap.21.1 genannten Störfällen die Unterkritikalität desReaktors durch das Schnellabschaltsystem (Einfalleiner ausreichen<strong>den</strong> Anzahl von Steuerelementen),7.2 (1)die langfristige Abschaltung und dieKühlbarkeit des Reaktorkerns durch die dafürvorgesehenen Systeme gewährleistet sindDie sicherheitstechnische Bedeutung lokalerDampfblasenzunahmen o<strong>der</strong> lokaler Kühlmitteltemperaturerhöhungenbzw. –dichteabnahmenmit positiven Rückwirkungen auf die Reaktivitätist bewertet.Siehe oben.Die Einbauten im Reaktordruckbehälter haltenallen während des Normalbetriebs auftreten<strong>den</strong>Beanspruchungen während ihrer gesamten Einsatzdauer<strong>der</strong>art stand, dass die Einhaltung <strong>der</strong>Normalbetriebsbedingungen des Reaktorkernssichergestellt ist.Die Einbauten im Reaktordruckbehälter sind soausgelegt, dass bei <strong>den</strong> Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene2 und <strong>den</strong> sich daraus ergeben<strong>den</strong>Einwirkungen auf die Einbauten die Einhaltung<strong>der</strong> sicherheitstechnischen Nachweisziele undNachweiskriterien dieser Sicherheitsebene sichergestelltist.Ergänzung zur regelwerkseitigen Verankerung<strong>der</strong> Analyse und Bewertung von lokalenBereichen mit positiverReaktivitätsrückwirkung.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannte Nummer in Modul 2.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Nummern in Modul 2.(2) Es müssen geeignete Maßnahmen getroffenwer<strong>den</strong>, um lose o<strong>der</strong> abgelöste Teile, die sich in<strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung befin<strong>den</strong>,feststellen zu können. Zusätzlich ist anzustreben,7.3 (1)M2:7.1 (3)Die Einbauten im Reaktordruckbehälter sind soausgelegt, dass bei <strong>den</strong> Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 und <strong>den</strong> sich daraus ergeben<strong>den</strong>Einwirkungen auf die Einbauten die Einhaltung<strong>der</strong> sicherheitstechnischen Nachweisziele undNachweiskriterien dieser Sicherheitsebene sichergestelltist.Insbeson<strong>der</strong>e ist sichergestellt, dass infolge vonEreignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 die mechanischeAbschaltbarkeit (beim großen Leckstörfallbeim DWR die dauerhafte Abschaltbarkeit) unddie Kühlbarkeit des Kerns erhalten bleibt.Es sind geeignete Maßnahmen bzw. Einrichtungenvorgesehen, um zu verhin<strong>der</strong>n, dass dieKontrolle <strong>der</strong> Reaktivität o<strong>der</strong> die Kühlung <strong>der</strong>Brennelemente durch Verunreinigungen o<strong>der</strong>Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannte Nummer in Modul 2.- 17 -


dass durch geeignete Maßnahmen lose o<strong>der</strong>abgelöste Teile in <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließunggeortet wer<strong>den</strong> können.(3) Das Schwingungsverhalten <strong>der</strong> Einbauten imReaktordruckbehälter ist durch geeignete Messungenschon während <strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong>Anlage zu untersuchen. Auch während <strong>der</strong> Betriebszeit<strong>der</strong> Anlage sollten Messungen wie<strong>der</strong>holtwer<strong>den</strong> können.M2:7.1 (4)4. Behälter und Rohrleitungssysteme -4.1 Druckführende Umschließung des Reaktorkühlmittels-Folgende KTA-Regeln liegen hierzu vor:Komponenten des Primärkreises von LeichtwasserreaktorenTeil: Werkstoffe (KTA 3201.1) Fassung2/79 Teil: Auslegung,Konstruktion und Berechnung (KTA 3201.2) Fassung10/80 Teil: Herstellung (KTA 3201.3) Fassung10/794.1.1 GeltungsbereichZur Druckführen<strong>den</strong> Umschließung des Reaktorkühlmittelsgehören <strong>der</strong> Reaktordruckbehälter,die Primärkühlmittel führen<strong>den</strong> Teile <strong>der</strong> Dampferzeuger,<strong>der</strong> Druckhalter, die Hauptkühlmittelpumpenund die verbin<strong>den</strong><strong>den</strong> Rohr- und Anschlussleitungen,einschließlich <strong>der</strong> ersten Absperrarmatur.M4:2.1 (1)2.1 (2)lose Teile im Kühlmittel beeinträchtigt wird.Das Schwingungsverhalten <strong>der</strong> Einbauten imReaktordruckbehälter wird durch geeigneteMessungen schon während <strong>der</strong> Inbetriebnahme<strong>der</strong> Anlage untersucht. Maßnahmen und Einrichtungenfür eine betriebliche Überwachung sind insicherheitstechnisch begründetem Umfang vorgesehen.Auch während <strong>der</strong> Betriebszeit <strong>der</strong>Anlage sollten Messungen wie<strong>der</strong>holt wer<strong>den</strong>können.Folgende KTA-Regeln liegen hierzu vor:Komponenten des Primärkreises von LeichtwasserreaktorenTeil: Werkstoffe (KTA 3201.1) Fassung2/79 Teil: Auslegung,Konstruktion und Berechnung (KTA 3201.2) Fassung10/80 Teil: Herstellung (KTA 3201.3) Fassung10/79Die folgen<strong>den</strong> Kriterien wer<strong>den</strong> angewendet aufdie Druckführende Umschließung des Reaktorkühlmittels(DFU) von Leichtwasserreaktoren ausmetallischen Werkstoffen.Zur Druckführen<strong>den</strong> Umschließung des Reaktorkühlmittelsgehören beim Druckwasserreaktor diefolgen<strong>den</strong> Komponenten. Deren Einbauten sindnur dann als Teil <strong>der</strong> DfU zu betrachten, wenn siedrucktragend sind und ihr Versagen zu einerBeeinträchtigung <strong>der</strong> Barrierenintegrität <strong>der</strong> DfUführen kann.a) Reaktordruckbehälter,b) Primärseite <strong>der</strong> Dampferzeuger, einschließlich<strong>der</strong> Dampferzeuger-Heizrohre,c) Druckhalter,d) Hauptkühlmittelpumpen,e) verbin<strong>den</strong>de Rohrleitungen zwischen <strong>den</strong>vorgenannten Komponenten einschließlich<strong>der</strong> zum gleichen Druckraum gehören<strong>den</strong>Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> RSKLL in die genannten Nummern.Erweiterung im Zusammenhang mit WLN2006/02, „Schä<strong>den</strong> am Mantelrohr von stillgelegtenDruckhalter-Heizstäben“.- 18 -


Teile <strong>der</strong> Armaturen aller Art,f) von <strong>den</strong> vorgenannten Komponenten und<strong>den</strong> sie verbin<strong>den</strong><strong>den</strong> Rohrleitungen abgehendeRohrleitungen einschließlich <strong>der</strong> zumgleichen Druckraum gehören<strong>den</strong> Teile <strong>der</strong>Armaturen bis einschließlich <strong>der</strong> ersten Absperrarmatur,g) drucktragende Wandungen <strong>der</strong> Steuerelementantriebeund <strong>der</strong> Kerninstrumentierung,h) integrale Bereiche von Komponentenstützkonstruktionenund Anschweißteile.Der Sekundärmantel <strong>der</strong> Dampferzeuger ist hinsichtlich<strong>der</strong> Werkstoffwahl, <strong>der</strong> Auslegungsgrundsätze,<strong>der</strong> Qualitätssicherung, <strong>der</strong> Fertigungskontrolleund <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungenebenso wie die Druckführende Umschließungzu behandeln.2.1 (3)Der Sekundärmantel <strong>der</strong> Dampferzeuger einschließlich<strong>der</strong> Speisewassereintritts- und Frischdampfaustrittsstutzenbis zu <strong>den</strong> Rohrleitungsanschlussnähten,jedoch ohne die kleineren Stutzenund Nippel, wird hinsichtlich <strong>der</strong> Werkstoffwahl,<strong>der</strong> Auslegungsgrundsätze, <strong>der</strong> Qualitätssicherung,<strong>der</strong> Fertigungskontrolle und <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen ebenso wie die DfU behandelt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> RSKLL in die genannten Nummern.2.1 (4)Zur Druckführen<strong>den</strong> Umschließung des Reaktorkühlmittelsgehören beim Siedewasserreaktor diefolgen<strong>den</strong> Komponenten. Deren Einbauten sindnur dann als Teil <strong>der</strong> DfU zu betrachten, wenn siedrucktragend sind und ihr Versagen zu einerBeeinträchtigung <strong>der</strong> Barrierenintegrität <strong>der</strong> DfUführen kann.a) Reaktordruckbehälter,b) die zum gleichen Druckraum wie <strong>der</strong> Reaktordruckbehältergehören<strong>den</strong> Rohrleitungeneinschließlich <strong>der</strong> in ihnen enthaltenen Teilevon Armaturen bis einschließlich <strong>der</strong> erstenAbsperrarmatur wenn diese Rohrleitungen<strong>den</strong> Sicherheitsbehälter durchdringen, biseinschließlich <strong>der</strong> ersten außerhalb desSicherheitsbehälters angeordneten Absperrarmatur,c) drucktragende Wandungen <strong>der</strong> Steuerstabantriebe,<strong>der</strong> Kerninstrumentierung und <strong>der</strong>Zwangsumwälzpumpen,- 19 -


Für Rohrleitungen kleiner Nennweiten, z.B.Mess- und Steuerleitungen, gilt sinngemäßes,wenn bei <strong>der</strong>en Versagen sicherheitstechnischbedeutsame Folgen nicht auszuschließen sind.4.1.2 Auslegung, Gestaltung und Werkstoffwahl - -(1) Die nachfolgen<strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen ergebeneine Basissicherheit <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung,welche ein katastrophales, aufgrundherstellungsbedingter Mängel eintretendes Versageneines Anlagenteils ausschließt. Diese Basissicherheiteines Anlagenteils wird durch- hochwertige Werkstoffeigenschaften, insbeson<strong>der</strong>eZähigkeit- konservative Begrenzung <strong>der</strong> Spannungen- Vermeidung von Spannungsspitzen durchoptimale Konstruktion- Gewährleistung <strong>der</strong> Anwendung optimierterHerstellungs- und Prüftechnologien- Kenntnis und Beurteilung ggf. vorliegen<strong>der</strong>Fehlerzustände- Berücksichtigung des Betriebsmediumsbestimmt. Im einzelnen müssen folgende Anfor<strong>der</strong>ungenerfüllt wer<strong>den</strong>:M4:2.2 (1)(2) Die Druckführende Umschließung muss soausgelegt wer<strong>den</strong>, dass sie hinreichend oft <strong>den</strong>während des bestimmungsgemäßen Betriebsund bei Störfällen maximal auftreten<strong>den</strong> Belastungenausgesetzt wer<strong>den</strong> kann.d) integrale Bereiche von Komponentenstützkonstruktionenund Anschweißteile.2.1 (5) Teile von Absperrarmaturen, die für die Abschließungdes Druckraumes erfor<strong>der</strong>lich sind,wer<strong>den</strong> als Teil <strong>der</strong> DfU betrachtet.2.1 (6) Die nachfolgen<strong>den</strong> Kriterien gelten nicht für Reaktorkühlmittelführende Rohrleitungen undKomponenten kleiner o<strong>der</strong> gleich DN 50. Fürsolche Rohrleitungen und Komponenten kleinerNennweiten, sind Kriterien in dem Abschnitt 5festgelegt.M4:2.3.1(2)Die Basissicherheit <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung,welche ein katastrophales, aufgrundherstellungsbedingter Mängel eintretendes Versageneines Anlagenteils ausschließt, ist durchdie Einhaltung nachfolgen<strong>der</strong> Kriterien unterBerücksichtigung des Betriebsmediums sichergestellt:- Einsatz hochwertiger Werkstoffe, insbeson<strong>der</strong>ehinsichtlich Zähigkeit und Korrosionsbeständigkeit,- konservative Begrenzung <strong>der</strong> Spannungen- Vermeidung von Spannungsspitzen durchoptimierte Konstruktion und- Gewährleistung <strong>der</strong> Anwendung optimierterHerstellungs- und Prüftechnologien.Dazu gehören die Kenntnis und Beurteilung ggf.vorliegen<strong>der</strong> Fehlerzustände.H i n w e i s: Siehe "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke: GrundlegendeSicherheitskriterien" (Modul 1, Nummer 3.4 (5)).Die Integritätsnachweise als Bestandteil <strong>der</strong> Auslegungsind so geführt, dass für alle Einwirkungendes Bestimmungsgemäßen Betriebs sowieaus Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 und 4aüber die gesamte vorgesehene Betriebsdauer dieerfor<strong>der</strong>lichen Sicherheitsabstände ausgewiesenwer<strong>den</strong>. Mögliche alterungsbedingte Schädigungsmechanismenund Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>Werkstoffeigenschaften durch Einwirkungen wiez.B. Temperatur und Bestrahlung, die währenddes Betriebs auftreten können, sind mit einbezo-Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> RSKLL in die genannte Nummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> RSKLL in die genannten Nummern.Überführung in Nummer 2.3.1 (2). Die neueFormulierung ist umfassen<strong>der</strong> als die RSK LLan dieser Stelle.- 20 -


(3) Alle Komponenten <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungsind konstruktiv so zu gestalten, dassdie Prüfungen bei <strong>der</strong> Herstellung und am Aufstellungsortund die wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungenin ausreichendem Maße möglich sind. Dies giltinsbeson<strong>der</strong>e für die Schweißnähte.(4) Die Werkstoffe für die Druckführende Umschließungeinschließlich Plattierung müssen sobeschaffen sein, dass alle Komponenten entsprechend<strong>den</strong> Festlegungen dieser Leitlinien inausreichendem Maße zerstörungsfrei prüfbarsind.(5) Nicht o<strong>der</strong> nur beschränkt wie<strong>der</strong>kehrendprüfbare Bereiche <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungmüssen so klein gehalten wer<strong>den</strong>,dass postulierte Fehler, die so groß sind wie dienicht prüfbaren Bereiche, zu keinem Versagendes Bauteils führen können, dessen Folgen nichtbeherrschbar wären.(6) Durch Werkstoffauswahl und sachgerechteFormgebung, Schweißung und Wärmebehandlungmuss an allen Stellen <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung bei allen betriebs- und störfallmäßigdurchfahrbaren Anlagenzustän<strong>den</strong> ein ausreichendzäher Werkstoffzustand während <strong>der</strong>Lebensdauer <strong>der</strong> Anlage erhalten bleiben.Dieses ist u. a. durch eine Begrenzung <strong>der</strong> maximalenNeutronenfluenz im kernnahen BereichM4: 2.2(2)M1:3.1(12b)M4:2.3.2(1)M4:4.2 (2)gen. Wesentliche alterungsbedingte Schädigungsmechanismensind Ermüdung, Relaxation,Verschleiß und verschie<strong>den</strong>e Arten <strong>der</strong> Korrosion.Außerdem sind Synergismen verschie<strong>den</strong>erMechanismen berücksichtigt.Weiterhin sind alle Komponenten konstruktiv sogestaltet, dass die Kriterien für eine beanspruchungsgünstige,werkstoff-, fertigungs- und funktionsgerechtesowie wartungsfreundliche Ausführungerfüllt sind und die zerstörungsfreien Prüfungenbei <strong>der</strong> Herstellung und am Aufstellungsortsowie die zerstörungsfreien wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang durchführbarsind. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Schweißnähteund <strong>den</strong> Trägerwerkstoff plattierter Werkstoffbereiche.Im Falle einer solchen eingeschränkten Prüfbarkeitwer<strong>den</strong> für die Beherrschung möglicher Folgenaus diesem Mangel Maßnahmen und Einrichtungen<strong>der</strong>art vorgesehen, dass bei <strong>den</strong> unterdiesen Umstän<strong>den</strong> in Betracht zu ziehen<strong>den</strong>Ereignissen die Einhaltung <strong>der</strong> jeweiligen sicherheitstechnischenNachweisziele und Nachweiskriteriensichergestellt ist.Durch die Werkstoffauswahl und sachgerechteFormgebung, Schweißung und Wärmebehandlungwird für die Druckführende Umschließungsichergestellt, dass während <strong>der</strong> vorgesehenenBetriebsdauer <strong>der</strong> Anlage ein ausreichend festerund zäher Werkstoffzustand <strong>der</strong>art erhaltenbleibt, dass die im bestimmungsgemäßen Betriebund bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 und4a auftreten<strong>den</strong> Belastungen sicher abgetragenwer<strong>den</strong> können.Für die <strong>der</strong> Neutronenstrahlung ausgesetztenBereiche <strong>der</strong> Druckbehälterwand sind durch kon-Überführung in Nummer 2.2 (2). Die neueFormulierung ist umfassen<strong>der</strong> als die RSK LLan dieser Stelle und fasst RSK LL 4.1 (3) und(4) zusammen.Überführung in M1, Nummer 3.1 (12b).Überführung in die genannten Nummern. In<strong>der</strong> RSK LL sind allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungenan Werkstoffe und spezifische Anfor<strong>der</strong>ungenan <strong>den</strong> RDB vermengt.Die spezifischen Kriterien an <strong>den</strong> kernnahenBereich des RDB wur<strong>den</strong> in M4, 4.2 überführtund dort präzisiert.Die zahlenmäßige Begrenzung <strong>der</strong>Neutronenfluenz wie in <strong>der</strong> RSK-LL ist welt-- 21 -


<strong>der</strong> Wand des Reaktordruckbehälters auf 1. 1019cm-2 (Energie 1 MeV) sicherzustellen. Für die<strong>der</strong> Neutronenstrahlung ausgesetzten Bereiche<strong>der</strong> Druckbehälterwand sind im Grundwerkstoffund im Schweißgut alle Anfor<strong>der</strong>ungen an diechemische Zusammensetzung einzuhalten, diezu einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Strahlenversprödungführen.(3)(4)struktive Vorgaben die Fluenzen begrenzt sowieim Grundwerkstoff und im Schweißgut Kriterienfür die chemische Zusammensetzung eingehalten,so dass die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> FestigkeitsundZähigkeitseigenschaften infolge <strong>der</strong> Bestrahlunginnerhalb zulässiger Grenzen bleibt.Zur Charakterisierung <strong>der</strong> durch Bestrahlungverän<strong>der</strong>ten Werkstoffeigenschaften wird in Abhängigkeitvon <strong>der</strong> akkumuliertenNeutronenfluenz ein abgestuftes Überwachungsprogrammmit voreilend bestrahlten Einhängeproben(Grundwerkstoffe, Schweißverbindungen)durchgeführt.Für postulierte Oberflächenfehler und ggf. für imVolumen festgestellte herstellungsbedingte Fehlergrößenist für alle Beanspruchungen aus <strong>den</strong>relevanten Belastungen nachgewiesen, dass beiVerwendung bruchmechanischer Nachweismetho<strong>den</strong>- bei Betriebszustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebenen1 und 2 keine Rissinitiierung und- bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 und4a kein instabiles Risswachstum in Wanddickenrichtungstattfindet.Bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 und 4aist ein begrenztes, in Bezug auf die Wanddickenicht signifikantes, stabiles Risswachstum nur in<strong>der</strong> Hochlage <strong>der</strong> Zähigkeit zulässig.Darüber hinaus ist rechnerisch nachgewiesen,dass aus Wechselbelastungen auf die betrachtetenFehlergrößen kein in Bezug auf die Wanddickesignifikantes Risswachstum auftritt.weit nicht üblich, war aber eine einfach zuhandhabende Größe für die Auslegung undwurde durch einen ausreichend breiten Wasserspaltumgesetzt. Das Ziel <strong>der</strong> Begrenzung<strong>der</strong> Fluenz durch konstruktive Vorgaben bleibterhalten. Die Begrenzung <strong>der</strong> Fluenz zieltjedoch nur auf die Ursache, aber nicht diesicherheitstechnisch wichtige Wirkung (Vermin<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Zähigkeit) und wurde dahernicht übernommen. Mit dem heutigen Verständniszur Strahlenversprödung und <strong>den</strong>Möglichkeiten <strong>der</strong> Optimierung <strong>der</strong> Werkstoffe(die explizit auch gefor<strong>der</strong>t ist) ist die Nennungdieses Zahlenwertes nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich.Die RSK hat in ihrer Zustimmung zumReaktordruckbehälter Mülheim-Kärlich dieZahl relativiert (siehe Stn. 140. und 152. Sitzung).Die Grundfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK-LL nach demausreichend zähen Werkstoffzustand während<strong>der</strong> Lebensdauer <strong>der</strong> Anlage wurde für<strong>den</strong> RDB durch die quantitativ nachvollziehbareFor<strong>der</strong>ung nach dem Nachweis des Ausschlussesvon Brüchen (siehe M4, 4.2 (4))ersetzt.Gegenüber dem Stand von KTA 3201.2 stelltdie hier eingeführte Absicherung gegen Rissinitiierungeine weitergehende Anfor<strong>der</strong>ungdar. Eine Inanspruchnahme des Rissarrest-Konzeptes, wie es die jetzige KTA 3201.2beinhaltet, ist jedoch hinsichtlich <strong>der</strong> Validierung<strong>der</strong> Methodik zu hinterfragen. Die Versuche,die experimentellen Ergebnisse hinsichtlich<strong>der</strong> zeitlichen Abfolge und Abmessungenvon Risserweiterungen (Versuche MPA-Stuttgart, ORLN, NESC) zu beschreiben, sindbisher nicht zufrie<strong>den</strong> stellend.(7) Die Anfor<strong>der</strong>ungen an Auslegung, Gestaltung, Die Anfor<strong>der</strong>ungen an Auslegung, Gestaltung, Es wer<strong>den</strong> keine Anfor<strong>der</strong>ungen formuliert.- 22 -


Werkstoff und Herstellungsverfahren sind grundsätzlichvom Reaktoranlagenlieferer und Komponentenherstellergemeinsam mit <strong>den</strong> Gutachternin allen Einzelheiten abzustimmen. Die Auslegung,Werkstoffwahl und Verarbeitungsschrittesind unter Beachtung des Standes von Wissenschaftund Technik durch <strong>den</strong> Gutachter zu überprüfen.(8) Für alle Komponenten <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung sind nur solche Werkstoffe zuverwen<strong>den</strong>, für die eine auf <strong>den</strong> Hersteller, dieErzeugnisform und das Herstellungsverfahrenbezogene Begutachtung stattgefun<strong>den</strong> hat. DieseBegutachtung muss spätestens bis zur Inbetriebnahmeabgeschlossen o<strong>der</strong> durch eine entsprechende,auf die Komponente ausgerichtete Einzelbegutachtungabgedeckt sein.1. Sie umfasst für ferritische Werkstoffe (ausgenommenSchraubenstähle) u.a. eine Überprüfungdes Seigerungsverhaltens und Untersuchungen<strong>der</strong> Schweißeignung und <strong>der</strong>Schweißsicherheit, zu <strong>den</strong>en u. a. Schweißsimulationsversuche,Ron<strong>den</strong>einschweißversuchebei dickwandigen Erzeugnisformen undTangentialschliffprüfungen gehören. Ziel <strong>der</strong>Untersuchungen an schweißsimulierten Probenist es, die Verän<strong>der</strong>ungen des Zähigkeitsverhaltensvon Gefügen <strong>der</strong> Wärmeeinflusszonennach thermo-mechanischen Belastungenim Temperaturbereich des Spannungsarmglühensfestzustellen. Der Mindestwert<strong>der</strong> Kerbschlagarbeit von 68 J - ermitteltan praxisnah simulierten Proben - darf beiTemperaturen <strong>der</strong> Betriebszustände nicht unterschrittenwer<strong>den</strong>.2. Das Bauteilzähigkeitsverhalten ist mittelsGroßproben und bauteilähnlicher Versucheunter Berücksichtigung geschädigter und fehlerhafterWerkstoffbereiche zu untersuchen.3. Darüber hinaus sind die Langzeiteinflüsseschwingen<strong>der</strong> Beanspruchungen und bei statischenund zyklischen Beanspruchungen dieM4:2.4.1(1)(2)(4)Werkstoff und Herstellungsverfahren sind grundsätzlichvom Reaktoranlagenlieferer und Komponentenherstellergemeinsam mit <strong>den</strong> Gutachternin allen Einzelheiten abzustimmen. Die Auslegung,Werkstoffwahl und Verarbeitungsschrittesind unter Beachtung des Standes von Wissenschaftund Technik durch <strong>den</strong> Gutachter zu überprüfen.Die zur Sicherstellung <strong>der</strong> Integrität einzuhalten<strong>den</strong>Qualitätsmerkmale sind festgelegt und bei<strong>der</strong> Planung des Fertigungsablaufs berücksichtigt.Für die Herstellung sind qualifizierte Verfahrenund Hersteller eingesetzt.Für die Schweißzusätze und -hilfsstoffe sind Zulassungsprüfungeno<strong>der</strong> Eignungsprüfungendurchgeführt. Der Hersteller weist über entsprechendeVerfahrensprüfungen nach, dass er dievorgesehenen Schweißverfahren sicher beherrscht.Verfahrensfragen wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genanntenNummern. Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungan Qualifizierung von Werkstoffen, Verfahrenund Herstellern wur<strong>den</strong> überführt in M4, 2.4.1.Verfahrensfragen wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Kriterien an die Zähigkeit in M4, 2.2 (3) (sieheunten unter (9)).Die detaillierten Anfor<strong>der</strong>ungen an die durchzuführen<strong>den</strong>Prüfungen an und Qualifizierungvon Werkstoffen wur<strong>den</strong> in KTA 3201.1 überführt.Dort sind eine Reihe von qualifiziertenWerkstoffen mit ihren Eigenschaften und Anwendungsbereichenaufgeführt.Die unter 1. bis 4. genannten Untersuchungenbetreffen Sachverhalte, die im Rahmen vonForschungsvorhaben vertieft untersucht wur<strong>den</strong>.Die For<strong>der</strong>ung nach Tangentialschliffuntersuchungenist in KTA 3201.1 inzwischenfallen gelassen wor<strong>den</strong>.Die in KTA 3201.1 genannten Werkstoffeentsprechen <strong>den</strong> unter 5. genannten.Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualifizierung <strong>der</strong>Schweißverfahren wur<strong>den</strong> in KTA 3201.3überführt.- 23 -


Korrosionseinwirkungen, einschließlich <strong>der</strong>Bedingungen zu untersuchen, bei <strong>den</strong>enSpannungsrisskorrosion auftritt.4. Alle Untersuchungen sind auf einer hinreichendbreiten Parameterbasis durchzuführen.5. Für Werkstoffe, von <strong>den</strong>en aufgrund sonstigerUntersuchungen, umfangreicher Fertigungserfahrungund langjähriger betrieblicher Bewährungbekannt ist, dass sie auch hinsichtlich<strong>der</strong> vorgenannten Gesichtspunkte für Komponenten<strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließunggeeignet sind, gilt die Bedingung <strong>der</strong> Begutachtungdann als erfüllt, wenn <strong>der</strong> Gutachterdies ausdrücklich mit Begründung bestätigt. 1)1)Hinweis: Bis auf weiteres sollten diese Bestätigungenmit <strong>der</strong> RSK abgestimmt wer<strong>den</strong>.(9) Zähigkeitsanfor<strong>der</strong>ungen1. Die ferritischen Werkstoffe müssen so beschaffensein, dass für Grundwerkstoffe,Schweißgut und Wärmeeinflusszone die Referenz-NDT-Temperaturum mindestens 33 Ksowohl unter <strong>der</strong> niedrigsten betrieblichenBeanspruchungstemperatur als auch unter<strong>der</strong> Druckprüfungstemperatur liegt. Hierbei istdie Referenz-NDT-Temperatur durch die folgen<strong>den</strong>Maßnahmen definiert:- Festlegung einer Temperatur TNDT, welchegleich o<strong>der</strong> höher liegt als die Sprödbruchübergangstemperatur,festgestellt mitHilfe von Fallgewichtsversuchen.- Bei einer Temperatur nicht größer alsTNDT + 33 K soll jede Probe aus demKerbschlagbiegeversuch (ISO-V- Querproben)mindestens 0,9 mm laterale Breitungund nicht weniger als 68 J Kerbschlagarbeitaufweisen. Sind diese Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt,ist die TNDT die RTNDT. Die Kerbschlagarbeitmuss in <strong>der</strong> Hochlage (ISO-V-Querproben) am Probenentnahmeort in einerTiefe von einem Viertel <strong>der</strong> Vergütungswanddickeeinen Wert von mindestens100 J ergeben (Einzelwert).M4:2.3.2(1)… Zum Nachweis <strong>der</strong> spezifizierten Festigkeitund Zähigkeit ist für alle Werkstoffe die spezifikationsgemäßeFertigung durch Zeugnisse belegt.Für ferritische Stähle ist ein ausreichend hohesNiveau <strong>der</strong> Zähigkeit im Bereich <strong>der</strong> Hochlagegegeben. Bei Belastungen aus stationären Betriebszustän<strong>den</strong><strong>der</strong> Sicherheitsebenen 1 und 2liegt die niedrigste Beanspruchungstemperatursoweit oberhalb <strong>der</strong> Sprödbruch-Übergangstemperatur, dass eine definierte Mindest-Zähigkeitsichergestellt ist. Dies gilt fürGrundwerkstoff, Schweißgut und Wärmeeinflusszone.Überführung in Nummer 2.3.2 (1).Die grundlegende For<strong>der</strong>ung nach ausreichen<strong>der</strong>Zähigkeit, ergänzt durch die ebenfallswesentliche Eigenschaft <strong>der</strong> Festigkeit, wurdeüberführt in M4, 2.3.2 (1).Die detaillierten Anfor<strong>der</strong>ungen zur Vorgehensweisebei <strong>der</strong> Bestimmung von <strong>der</strong> ReferenztemperaturRTNDT und <strong>der</strong>en Mindestabstandzur betrieblichen Beanspruchungstemperaturals auch <strong>der</strong> Druckprüfungstemperaturwurde in KTA 3201.1 überführtund deshalb nicht übernommen.- 24 -


- Für <strong>den</strong> Fall, dass die oben genanntenFor<strong>der</strong>ungen nicht erfüllt sind, sind zusätzlichKerbschlagbiegeprüfungen (ISO-V-Querproben) durchzuführen, in Sätzen vonjeweils drei Proben, um die TemperaturTAV zu bestimmen, bei welcher oben genannteAnfor<strong>der</strong>ungen erfüllt sind. In diesemFall ist die Referenz-TemperaturRTNDT = TAV - 33 K Somit ist die Referenz-TemperaturRTNDT die höhere Temperaturvon TNDT und TAV - 33 K- Falls <strong>der</strong> Kerbschlagbiegeversuch nicht beiTNDT + 33 K durchgeführt wurde o<strong>der</strong>wenn er nicht bei TNDT +33 K die Minimalwertevon 68 J und 0,9 mm lateraleBreitung aufweist, soll die Temperatur, bei<strong>der</strong> das Minimum <strong>der</strong> Kerbschlagarbeit von68 J und <strong>der</strong> lateralen Breitung von 0,9 mmvorhan<strong>den</strong> ist, aus <strong>der</strong> vollständigen Kerbschlagarbeit-Temperatur-Kurve (av-T-Kurve) ermittelt wer<strong>den</strong>, die aus <strong>den</strong> unterenWerten aller Proben gebildet wird.2. Für die Kerbschlagbiegeversuche ist bei <strong>der</strong>ursprünglichen Temperatur eine Wie<strong>der</strong>holungsprüfungunter folgen<strong>den</strong> Bedingungengestattet:- Der Mittelwert <strong>der</strong> Prüfergebnisse darf <strong>den</strong>spezifizierten Einzelwert nicht unterschreiten.- Nicht mehr als eine Probe darf unter demspezifizierten Einzelwert liegen.- Das Ergebnis <strong>der</strong> ausgefallenen Probe, die<strong>den</strong> spezifizierten Einzelwert nicht erreichte,darf nicht niedriger sein als 13,6 J o<strong>der</strong>0,13 mm unter dem spezifizierten Wert.3. Eine Wie<strong>der</strong>holungsprüfung besteht aus zweizusätzlichen Proben für die jeweils ausgefalleneProbe, welche so nahe wie möglich amUrsprungsprobenentnahmeort entnommenwer<strong>den</strong> müssen. Zur Erfüllung <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holungsprüfungmüssen beide Proben <strong>den</strong> spezifiziertenEinzelwert erreichen.- 25 -


4. Falls <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> NDT-Temperatur wegen<strong>der</strong> Bauteilgeometrie (dünnwandigeErzeugnisform) nicht möglich ist, muss, soweitvon <strong>den</strong> Bauteilabmessungen her eine Kerbschlagprobenentnahmemöglich ist, nachgewiesensein, dass die Kerbschlagarbeit mindestens68 j und die laterale Breitung mindestens0,9 mm betragen. Diese Werte sind in<strong>der</strong> Regel von ISO-V-Querproben zu erbringen.Bei geringer Wanddicke können ISO-VähnlicheProben zur Beurteilung herangezogenwer<strong>den</strong>.5. Bei nicht ferritischen Werkstoffen(martensitisch, austenitisch) sind die Zähigkeitsanfor<strong>der</strong>ungenim Rahmen <strong>der</strong> Pläne fürdie Fertigung und Prüfung mit dem Gutachterzu regeln.(10) In Ergänzung zur Werkstoffbegutachtung istdas Zähigkeitsverhalten nach Langzeitbeanspruchung(Temperatur, Lastwechsel, Neutronenbestrahlungund Korrosion) an Kleinproben zurBeurteilung des Langzeitverhaltens zu ermitteln.M4:2.3.1(2)2.3.2(2)Die Integritätsnachweise als Bestandteil <strong>der</strong> Auslegungsind so geführt, dass für alle Einwirkungendes Bestimmungsgemäßen Betriebs sowieaus Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 und 4aüber die gesamte vorgesehene Betriebsdauer dieerfor<strong>der</strong>lichen Sicherheitsabstände ausgewiesenwer<strong>den</strong>. Mögliche alterungsbedingte Schädigungsmechanismenund Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>Werkstoffeigenschaften durch Einwirkungen wiez. B. Temperatur und Bestrahlung, die währenddes Betriebs auftreten können, sind mit einbezogen.Wesentliche alterungsbeschädigte Schädigungsmechanismensind Ermüdung, Relaxation,Verschleiß und verschie<strong>den</strong>e Arten <strong>der</strong> Korrosion.Außerdem sind Synergismen verschie<strong>den</strong>erMechanismen berücksichtigt.Die eingesetzten Werkstoffe besitzen in Verbindungmit <strong>der</strong> gewählten Konstruktion und <strong>den</strong>zum Einsatz kommen<strong>den</strong> Verarbeitungstechnikenunter <strong>den</strong> Betriebsbedingungen eine ausreichendeBeständigkeit gegen Korrosion und an<strong>der</strong>eAlterungseffekte. Die für die Korrosionsbeständigkeiterfor<strong>der</strong>lichen Wasserqualitäten imbestimmungsgemäßen Betrieb (Sicherheitsebe-Überführung in die genannten Nummern: Dasgrundlegende Kriterium nach Berücksichtigungdes Langzeitverhaltens wurde in M4,2.3.1 und 2.3.2 (2) aufgestellt; bezüglich Festigkeitund Zähigkeit auch in M4, 2.3.2 (1),siehe oben unter (6).Die Art <strong>der</strong> Ermittlung wurde nicht übernommen.Für die nach KTA 3201.1 zugelassenenWerkstoffe war diese Teil <strong>der</strong> bereits durchgeführtenQualifizierung (siehe oben Erläuterungzu (8)) o<strong>der</strong> Teil von F & E - Projekten.Speziell für bestrahlte Bereiche des RDB fin<strong>den</strong>sich die Kriterien nach einem Bestrahlungsüberwachungsprogrammin 4.2 (3) (sieheoben unter (6)).Generelle Anfor<strong>der</strong>ung (siehe auch Criteria ofthe ASME …). Hier ausführlicher als in ASME.Korrosionsbeständigkeit und entsprechendeWasserqualität bisher in RSK LL nicht ausreichendangesprochen. Der größte Teil <strong>der</strong>Schä<strong>den</strong> an Komponenten wird durch Korrosionverursacht.- 26 -


(11) Für die gera<strong>den</strong> Stränge <strong>der</strong> Rohrleitungen<strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung sind in <strong>der</strong>Regel nahtlose Rohre zu verwen<strong>den</strong>. Die Verwendungnahtloser Krümmer ist anzustreben.4.1.3 Fertigung - -4.1.3.1 Grundsätze - -(1) Die Fertigung und ihre Überwachung müssenvon Beginn <strong>der</strong> Fertigung an in einen formalenGenehmigungsprozess einbezogen wer<strong>den</strong>. VorBeginn <strong>der</strong> Fertigung sind vom KomponentenherstellerPläne über Fertigung und Prüfung aufzustellen.Diese sind mit Anlagenlieferer undGutachter abzustimmen. Der Komponentenhersteller,Reaktoranlagenlieferer und Gutachter hatdafür zu sorgen, dass <strong>der</strong> gesamte Fertigungsablaufvollständig überwacht und dokumentiert wird.Einzelne Festlegungen über die zerstörende undzerstörungsfreie Prüfung sind in <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong>Kapiteln enthalten.M4:2.4.1(1)(2)(3)(2) Jedes Ausarbeiten und Ausbessern einesFehlers bedarf <strong>der</strong> vorherigen Abstimmung mitdem Gutachter o<strong>der</strong> seinem Beauftragten. Dabeiist abzuwägen, inwieweit die vorgesehene Reparaturgegenüber einem Belassen des Fehlerssicherheitstechnische Vor- o<strong>der</strong> Nachteile bringt.Arbeitsvorgänge und charakteristische Fehlerdatensind zu dokumentieren.(3) Für Schweißgut, Schweißzusatzwerkstoffeund Schweißhilfsstoffe sind geeignete Zulassungsprüfungenbzw. Eignungsprüfungen vorzunehmen.(4) Auftragsschweißplattierungen müssen zerstörungsfreiprüfbar sein und so beschaffen sein,M4:2.4.1(4)M4:2.4.1nen 1 und 2) sind spezifiziert. Die Wasserqualitätwird überwacht und Abweichungen von <strong>den</strong> spezifiziertenKenngrößen wer<strong>den</strong> rechtzeitig erkannt,so dass und nachteilige Auswirkungen aufdie Komponenten vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.Für die gera<strong>den</strong> Stränge <strong>der</strong> Rohrleitungen <strong>der</strong>Druckführen<strong>den</strong> Umschließung sind in <strong>der</strong> Regelnahtlose Rohre zu verwen<strong>den</strong>. Die Verwendungnahtloser Krümmer ist anzustreben.Die zur Sicherstellung <strong>der</strong> Integrität einzuhalten<strong>den</strong>Qualitätsmerkmale sind festgelegt und bei<strong>der</strong> Planung des Fertigungsablaufs berücksichtigt.Für die Herstellung sind qualifizierte Verfahrenund Hersteller eingesetzt.Der Fertigungsablauf wird so überwacht unddokumentiert, dass Abweichungen von <strong>den</strong> vorgegebenenQualitätsmerkmalen erkannt wer<strong>den</strong>und eine Rückverfolgbarkeit <strong>der</strong> Abweichungenhinsichtlich <strong>der</strong>en Ursache möglich ist. Zusätzlichvorgenommene Maßnahmen zur Erreichung <strong>der</strong>Qualitätsmerkmale sind dokumentiert.Jedes Ausarbeiten und Ausbessern einesFehlers bedarf <strong>der</strong> vorherigen Abstimmung mitdem Gutachter o<strong>der</strong> seinem Beauftragten. Dabeiist abzuwägen, inwieweit die vorgesehene Reparaturgegenüber einem Belassen des Fehlerssicherheitstechnische Vor- o<strong>der</strong> Nachteile bringt.Arbeitsvorgänge und charakteristische Fehlerdatensind zu dokumentieren.Für die Schweißzusätze und -hilfsstoffe sind Zulassungsprüfungeno<strong>der</strong> Eignungsprüfungendurchgeführt. Der Hersteller weist über entsprechendeVerfahrensprüfungen nach, dass er dievorgesehenen Schweißverfahren sicher beherrscht.Schweißplattierungen an ferritischen Bauteilensind so ausgeführt, dass <strong>der</strong> Trägerwerkstoff vonÜberführt nach KTA 3201.1. Danach sind fürRohrleitungen und Krümmer des Primärkreisesnur nahtlose Teile vorgesehen.Überführt in M4, Nummer 2.4.1; Verfahrensfragenwur<strong>den</strong> nicht übernommen.Hier erfolgt nur eine sehr allgemeine Formulierung,da die Art <strong>der</strong> Qualifizierung für verschie<strong>den</strong>eProdukte stark variiert und Prozedurenhier nicht beschrieben wer<strong>den</strong> sollen.Das Vorgehen zur Qualifizierung ist in KTAgeregelt.Anfor<strong>der</strong>ungen an Prozeduren können entfallen.Die Abwägung von Vor- und Nachteileneiner Reparatur wur<strong>den</strong> nicht übernommen,da an übergeordneter Stelle nicht erfor<strong>der</strong>lich.Die Anfor<strong>der</strong>ung nach <strong>Dokumentation</strong> wurdein M4, 2.4.1 (3) (siehe oben unter (1)) überführt.Gegenüber RSK-LL wird das Ziel <strong>der</strong><strong>Dokumentation</strong> hier klarer definiert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Die Eigenschaften von Schweißgutsind bereits unter Werkstoffeigenschaften mitbehandelt (siehe M4, 2.4.1 (1), (2) oben unter(1)). Hier geht es nur um die Zusätze undHilfsstoffe.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. „Auftragsschweißplattierungen“ sind- 27 -


dass <strong>der</strong> Trägerwerkstoff von innen und außeneinwandfrei mit Ultraschall geprüft wer<strong>den</strong> kann.(5) zumindest zwei Oberflächen aus mit Ultraschallverfahrengeprüft wer<strong>den</strong> kann.(5) Bei Stahlgussgehäusen sind die für die QualitätBei Stahlgussgehäusen sind die für die Qualitätund die Fehlerfreiheit maßgeben<strong>den</strong> gieß-und die Fehlerfreiheit maßgeben<strong>den</strong> gießtechni-technischen Einzelheiten in <strong>den</strong> Plan über dieschen Einzelheiten in <strong>den</strong> Plan über die FertigungFertigung aufzunehmen. Fertigungsschweißungenaufzunehmen. Fertigungsschweißungensind bei ferritischen Stählen je nach Werkstoffsind bei ferritischen Stählen je nach Werkstoffentwe<strong>der</strong> zu normalisieren o<strong>der</strong> zu vergütenentwe<strong>der</strong> zu normalisieren o<strong>der</strong> zu vergüten o<strong>der</strong>o<strong>der</strong> spannungsarm zu glühen. Sie sind zu dokumentierentieren.spannungsarm zu glühen. Sie sind zu dokumen-4.1.3.2 Begleitende zerstörende Prüfungen - -(1) Durch geeignete Prüfungen ist nachzuweisen, M4: Durch Prüfungen an Erzeugnisformen ist nachgewiesen,dass über die gesamte Wanddicke ausreichende 2.4.2dass die über die Wanddicke spezifi-Zähigkeits- und Festigkeitseigenschaften vorliegenmensetzung,(1) zierten Eigenschaften <strong>der</strong> chemischen Zusam-<strong>der</strong> Zähigkeit, Festigkeit, desGefü-(2) Falls bei Bauteilen mit großer WanddickeUnterschreitungen <strong>der</strong> in <strong>den</strong> Werkstoffblätterngenannten Mindestwerte für Streckgrenze undZugfestigkeit im Wandinnern auftreten, sind sienur dann zulässig, wenn sie z.B. im zylindrischenBereich nicht über 10 % und in Rohrbö<strong>den</strong> undFlanschringen nicht über 20 % liegen und wenngezeigt wird, dass die Kerbschlagarbeit bei einerPrüftemperatur von 80 °C auch in <strong>der</strong> Wandmitteeinen Wert von mindestens 68 J erreicht.(3) Dass diese Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt wer<strong>den</strong>, istnicht nur durch die Untersuchungen im Rahmen<strong>der</strong> Begutachtung zu zeigen, son<strong>der</strong>n auch dannim Zuge <strong>der</strong> begleiten<strong>den</strong> Prüfungen in repräsentativemUmfang nachzuweisen, wenn dies amHalbzeug durch Entnahme von Bohrkernen, z.B.im Bereich von Stutzenausschnitten und dgl.möglich ist.M4:2.4.2(2)ges und <strong>der</strong> Korrosionsbeständigkeit vorliegen.Falls bei Bauteilen mit großer Wanddicke Unterschreitungen<strong>der</strong> in <strong>den</strong> Werkstoffblättern genanntenMindestwerte für Streckgrenze und Zugfestigkeitim Wandinnern auftreten, sind sie nurdann zulässig, wenn sie z.B. im zylindrischenBereich nicht über 10 % und in Rohrbö<strong>den</strong> undFlanschringen nicht über 20 % liegen und wenngezeigt wird, dass die Kerbschlagarbeit bei einerPrüftemperatur von 80 °C auch in <strong>der</strong> Wandmitteeinen Wert von mindestens 68 J erreicht.Es sind die mechanisch- technologischen Eigenschaftenfür jede Erzeugnisform (Stück- o<strong>der</strong>Losprüfung) nachgewiesen. Erfasst sind dabei:a) repräsentativ die verschie<strong>den</strong>en Verformungsrichtungenan mehrerenProbenahmestellen,b) alle während des Fertigungsprozesses stattfin<strong>den</strong><strong>den</strong>Umform- und Wärmebehandlungen.in <strong>den</strong> hier gemeinten Fällen stets „Schweißplattierungenan ferritischen Bauteilen.Die hier genannten Anfor<strong>der</strong>ungen an Werkstoffeentsprechen nicht dem Detaillierungsgradeiner Leitlinie und sind in KTA 3201.1beschrieben. Die allgemeine Anfor<strong>der</strong>ung anPlanung und Qualitätssicherung sind durchM4, Nummer 2.4.1 abgedeckt (siehe obenunter (1)).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Die Kriterien wur<strong>den</strong> präzisiert un<strong>der</strong>weitert.Der Umgang mit Abweichungen soll generellnicht geregelt wer<strong>den</strong>. Er wird allgemein inM4, Abschnitt 8 beschrieben.Überführung in Nummer 2.4.2 (2).Art und Umfang <strong>der</strong> durchzuführen<strong>den</strong> Prüfungensind in KTA 3201.1 festgelegt.(4) Im Rahmen <strong>der</strong> Verfahrens- und Arbeitsprüfungensind im repräsentativen Umfang erweitertePrüfungen metallographischer Art (QuerschliffundMehrstufen-Tangentialschliffe über die ganzeWanddicke) durchzuführen. Diese PrüfungenM4:2.4.2(3)Zum Nachweis <strong>der</strong> Güteeigenschaften von Bauteilschweißungensind Arbeitsprüfungen durchgeführt.Es ist zulässig, die Durchführung von Arbeitsprüfungenmit Verfahrensprüfungen zu kombinieren.Überführung in Nummer 2.4.2 (3). DetaillierteAnfor<strong>der</strong>ungen zu Arbeits- und Verfahrensprüfungensind in KTA 3201.2 festgelegt.Die Werkstoffbegutachtung erfolgt im Allge-- 28 -


sind auch für Reparaturschweißungen vorzunehmen.Ebenso sind in repräsentativem UmfangSchweißsimulationsversuche <strong>der</strong> eingesetztenSchmelzen durchzuführen. Auf diese erweitertenPrüfungen kann innerhalb bestimmter Analysengrenzenverzichtet wer<strong>den</strong>, wenn im Zuge <strong>der</strong>Werkstoffbegutachtung nach 4.1.2 (8) für dieseAnalysen nachgewiesen wurde, dass keineRelaxationsversprödungen und keine Relaxationsrisseauftreten. Wenn jedoch im Gegensatzzu <strong>den</strong> Ergebnissen dieser Untersuchungen bei<strong>der</strong> Fertigung Rissbildung auftritt o<strong>der</strong> Hinweiseauf Versprödung o<strong>der</strong> Rissbildung vorhan<strong>den</strong>sind, sind Tangentialschliffuntersuchungen undSchweißsimulationsversuche wie<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich.Für <strong>den</strong> Werkstoff <strong>der</strong> Schale des Reaktordruckbehälters(ausgenommen Stutzen undAnschweißteile) sind bei <strong>der</strong> Herstellungschmelzenweise schweißsimulierte Proben herzustellenund entsprechend Absatz 4.1.2 (8) zuprüfen.4.1.3.3 Begleitende zerstörungsfreie Prüfungen - -(1) Alle für die Druckführende Umschließungvorgesehenen Erzeugnisformen sind mit ausreichen<strong>der</strong>Fehlererkennbarkeit zerstörungsfrei zuprüfen. Hierzu gehören die Ultraschallprüfungeines je<strong>den</strong> Volumenelements und eine lückenloseOberflächenrissprüfung. Bei größeren Rohrlängenmit Nennweiten unter 500 mm ist dieOberflächenrissprüfung an <strong>den</strong> Innenoberflächensoweit durchzuführen, wie diese von <strong>den</strong> En<strong>den</strong>aus zugänglich sind.M4:2.4.3(1)Abs.1(2) Die Auswahl <strong>der</strong> Prüftechniken undEinschallrichtungen ist so zu treffen, dass allesicherheitstechnisch bedeutsamen Fehler mitbeliebiger Orientierung gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Dabeisind Fehler mit Orientierungen senkrecht zu <strong>den</strong>Hauptspannungsrichtungen (Betriebsbeanspruchung)durch die Wahl von hierfür beson<strong>der</strong>sgeeigneten Prüftechniken undEinschallrichtungen zu berücksichtigen. Z. B.muss die Prüfung bei Schmiedestücken, Ble-(4) Bei schweißplattierten Erzeugnisformen ist <strong>der</strong>Nachweis <strong>der</strong> Freiheit von Unterplattierungsrissenerbracht. In begründeten Fällen kann diesauch zerstörungsfrei am Bauteil erfolgen.M4:2.4.3(1) Abs.3 & 4Bei allen für die Druckführende Umschließungvorgesehenen Erzeugnisformen und Schweißverbindungeneinschließlich Pufferungen sinddas Volumen und die Oberflächen mit ausreichen<strong>der</strong>Fehlererkennbarkeit zerstörungsfreigeprüft.Die Prüftechniken und Prüfparameter für dieVolumenprüfung sind so ausgewählt, dass allesicherheitstechnisch bedeutsamen Fehler gefun<strong>den</strong>wer<strong>den</strong>. Dies erfor<strong>der</strong>t, dass die Prüfungenmit Prüfempfindlichkeiten durchgeführt wer<strong>den</strong>,die eine Erkennung von Anzeigen mit Größenausdehnungendeutlich unterhalb <strong>der</strong> Größe vonsicherheitstechnisch bedeutsamen Fehlern erlauben.Dabei sind Fehler mit Orientierungensenkrecht zu <strong>den</strong> Hauptspannungsrichtungenmeinen vorlaufend und ist für die in KTA3201.1 aufgeführten Werkstoffe bereits abgeschlossen.Die genannten Analysen und Untersuchungenwaren Gegenstand von F & E –Vorhaben.Die Verfahrensprüfung ist Teil <strong>der</strong> Qualifizierungdes Schweißverfahrens und wurde damitin allgemeiner Form in M4, Nummer 2.4.1angesprochen (siehe unter 4.1.3.1 (1)).Übergeordnete Anfor<strong>der</strong>ung entsprechendKTA 3201.3, Ziffer 10.4, wo die Details <strong>der</strong>Prüfungen geregelt sind.Überführung des 1. Teils in Nummer 2.4.3 (1),Absatz 1 mit einigen Präzisierungen. DiePrüfmethode soll hier aber nicht festgelegtwer<strong>den</strong>.Der 2. Teil aus (1) <strong>der</strong> RSK LL beschreibt, wieweit in einem speziellen Fall die Prüfung eingeschränktwer<strong>den</strong> darf. Dies bedarf jedocheiner Abwägung, abhängig von sicherheitstechnischerBedeutung und technischen Möglichkeitenund wurde nicht übernommen.Überführung in Nummer 2.4.3 (1), 2. und 3.Absatz. Dabei wer<strong>den</strong> die beispielhaften Anfor<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> RSK LL verallgemeinert unddas Ziel genauer vorgegeben.- 29 -


chen, Gussstücken, Rohren mit Außendurchmessernvon 100 mm aufwärts und Rohren fürRegelstabdurchführungen sowohl mit Normal- alsauch mit Schrägeinschallung vorgenommen wer<strong>den</strong>.Bei <strong>der</strong> Schrägeinschallung sind mindestenszwei verschie<strong>den</strong>e Prüfrichtungen anzuwen<strong>den</strong>,die sich um etwa 90° voneinan<strong>der</strong> unterschei<strong>den</strong>sollen, wenn nur aus zwei Richtungen geprüftwird. An Schmiedestücken mit Wanddicken über100 mm ist bei <strong>der</strong> Ultraschallprüfung zusätzlichdie Tandemtechnik o<strong>der</strong> eine vergleichbare Prüftechnikanzuwen<strong>den</strong>. Rohre mit Außendurchmessernunter 100 mm sind mindestens aufLängsfehler zu prüfen. Die Oberflächenrissprüfungmuss alle Richtungen erfassen(3) Bei <strong>den</strong> dickwandigen Erzeugnisformen <strong>der</strong>Wand des Reaktordruckbehälters, des Druckhalters,<strong>der</strong> Dampferzeuger (einschließlich <strong>der</strong> Sekundärmäntel)und <strong>der</strong> durchgesteckten Stutzenist darüber hinaus <strong>der</strong> Schalldurchgang zu beachten.Dies bedeutet, dass an allen Stellen, an<strong>den</strong>en aufgrund <strong>der</strong> Geometrie ein Rückechoo<strong>der</strong> ein Formecho zu erwarten ist, auch ein solchesEcho auftritt. Stellen, an <strong>den</strong>en dieses Echoverschwindet o<strong>der</strong> erheblich geschwächt wird,müssen mittels verfeinerter Metho<strong>den</strong> auf dieUrsache dieser Beeinträchtigung des Schalldurchgangsuntersucht wer<strong>den</strong>.(4) Bei Armaturengehäusen aus Stahlguss istanstelle <strong>der</strong> in (1) und (2) beschriebenen Ultraschallprüfungeine vollständige Durchstrahlungsprüfungvorzunehmen. Bei ferritischem Stahlgusssind Ultraschallprüfungen an Fertigungsschweißungen,Anschweißen<strong>den</strong> und solchen Stellendurchzuführen, bei <strong>den</strong>en die Durchstrahlungsprüfungennicht die erfor<strong>der</strong>liche Aufnahmequalitäterreicht o<strong>der</strong> bei <strong>den</strong>en konstruktive o<strong>der</strong>gießtechnische Beson<strong>der</strong>heiten dies erfor<strong>der</strong>lichmachen. Bei austenitischem Stahlguss sind Ein-M4:2.4.3(1) Abs.3(Betriebsbeanspruchung) durch die Wahl vonqualifizierten Prüftechniken und Prüfparametern(wie z.B. Einschallrichtungen) berücksichtigt.Bei <strong>der</strong> Festlegung von Zulässigkeitsgrenzen fürAnzeigen im Volumen wird grundsätzlich so verfahren,dass technisch relevante Verän<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Anzeigenausdehnung durch Einwirkungenaus dem Betrieb nicht zu erwarten sind.Die Oberflächenprüfung erfasst alle Fehlerorientierungenin <strong>der</strong> Prüfebene. Rissartige Anzeigenan <strong>den</strong> Oberflächen wer<strong>den</strong> nicht belassen. Verfahrenzur Beseitigung von Oberflächenanzeigensind hinsichtlich <strong>der</strong> im Betrieb in Betracht zuziehen<strong>den</strong> Schädigungsmechanismen qualifiziert.Die spezifikationsgemäße Anwendung wirdüberwacht bzw. durch Prüfungen bestätigt.Bei <strong>den</strong> dickwandigen Erzeugnisformen <strong>der</strong>Wand des Reaktordruckbehälters, des Druckhalters,<strong>der</strong> Dampferzeuger (einschließlich <strong>der</strong> Sekundärmäntel)und <strong>der</strong> durchgesteckten Stutzenist darüber hinaus <strong>der</strong> Schalldurchgang zu beachten.Dies bedeutet, dass an allen Stellen, an<strong>den</strong>en aufgrund <strong>der</strong> Geometrie ein Rückechoo<strong>der</strong> ein Formecho zu erwarten ist, auch ein solchesEcho auftritt. Stellen, an <strong>den</strong>en dieses Echoverschwindet o<strong>der</strong> erheblich geschwächt wird,müssen mittels verfeinerter Metho<strong>den</strong> auf dieUrsache dieser Beeinträchtigung des Schalldurchgangsuntersucht wer<strong>den</strong>.Die Prüftechniken und Prüfparameter für dieVolumenprüfung sind so ausgewählt, dass allesicherheitstechnisch bedeutsamen Fehler gefun<strong>den</strong>wer<strong>den</strong>. Dies erfor<strong>der</strong>t, dass die Prüfungenmit Prüfempfindlichkeiten durchgeführt wer<strong>den</strong>,die eine Erkennung von Anzeigen mit Größenausdehnungendeutlich unterhalb <strong>der</strong> Größe vonsicherheitstechnisch bedeutsamen Fehlern erlauben.Dabei sind Fehler mit Orientierungensenkrecht zu <strong>den</strong> Hauptspannungsrichtungen(Betriebsbeanspruchung) durch die Wahl vonHier wer<strong>den</strong> keine übergeordneten Anfor<strong>der</strong>ungengestellt, son<strong>der</strong>n Hinweise auf möglicheSchwierigkeiten bei <strong>der</strong> Prüfung und anzuwen<strong>den</strong>deVerfahren gegeben. Diese unterliegenstark <strong>der</strong> technischen Entwicklung undwur<strong>den</strong> nicht übernommen.Abgedeckt durch M4, Nummer 2.4.3 (1), Absatz2.Die spezielle Anwendung auf Stahlguß gehtüber <strong>den</strong> Detaillierungsgrad einer Leitliniehinaus und wird in KTA 3201.1 behandelt.Der letzte Satz ist eine Anfor<strong>der</strong>ung an dieAuslegung und wird durch M4, Nummer 2.2(2) abgedeckt (siehe unter 4.1.2 (3)).- 30 -


schränkungen <strong>der</strong> Durchstrahlungsprüfung durchentsprechende konstruktive Maßnahmen zu vermei<strong>den</strong>.(5) An <strong>den</strong> Schweißnahtflanken ist vor demSchweißen eine Oberflächenrissprüfung vorzunehmen,die bei ferromagnetischem Werkstoffmit Magnetpulver durchgeführt wer<strong>den</strong> soll.(6) Alle Schweißnähte sind nach ihrer letztenWärmebehandlung mittels Ultraschall und einemVerfahren <strong>der</strong> Oberflächenrissprüfung mit ausreichen<strong>der</strong>Fehlererkennbarkeit zu prüfen. BeiSchweißnähten an Komponenten mit Nennweitenunter 500 mm, bei <strong>den</strong>en die Empfindlichkeit <strong>der</strong>Ultraschallprüfung durch die Werkstoffeigenschaftenso beeinträchtigt wird, dass auch beiAnwendung <strong>der</strong> nach dem Stand <strong>der</strong> Technikverfügbaren Verfahren <strong>der</strong> Impulsechomethodewie Einkopftechnik, fokussierende Prüfköpfe (mitgekrümmten Linsen), Sen<strong>der</strong>-Empfänger-Technik, Breitbandprüfköpfe, Einsatz von Longitudinalwellen,keine aussagefähige Prüfungzustandekommt, kann die Ultraschallprüfungdurch die Durchstrahlungsprüfung ersetzt wer<strong>den</strong>.(7) Bei Bauteilen mit 100 mm Außendurchmesserund mehr sind die Schweißnähte nach <strong>der</strong>Druckprüfung erneut zu prüfen. Einzelheiten sindmit dem Gutachter abzustimmen. Bei Rundnähtenan Rohrleitungen kann diese Prüfung dannentfallen, wenn hier senkrecht zur Schweißnahtkeine wesentlichen Beanspruchungen aufgetretensind.(8) Ergibt sich aus <strong>der</strong> Fertigungsfolge, dass diePrüfungen nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungnur mit einer geringeren Fehlererkennbarkeitdurchgeführt wer<strong>den</strong> können als vorher, ist einezusätzliche Prüfung zu einem früheren Zeitpunktnotwendig, zu dem die Bedingungen für einebestmögliche Fehlererkennbarkeit noch gegebensind. Bei Stumpfnähten mit einer Wanddicke von40 mm und darunter ist zusätzlich eine Durchstrahlungsprüfungzu einem hierfür geeignetenM42.4.3(1) Abs.1(2)qualifizierten Prüftechniken und Prüfparametern(wie z.B. Einschallrichtungen) berücksichtigt.An <strong>den</strong> Schweißnahtflanken ist vor dem Schweißeneine Oberflächenrissprüfung vorzunehmen,die bei ferromagnetischem Werkstoff mit Magnetpulverdurchgeführt wer<strong>den</strong> soll.Bei allen für die Druckführende Umschließungvorgesehenen Erzeugnisformen und Schweißverbindungeneinschließlich Pufferungen sinddas Volumen und die Oberflächen mit ausreichen<strong>der</strong>Fehlererkennbarkeit zerstörungsfreigeprüft.Schweißplattierungen sind auf Haftung, Unterplattierungsrissesowie auf Fehlerfreiheit <strong>der</strong>Oberfläche geprüft. Der Prüfumfang hinsichtlichUnterplattierungsrissen ist unter Berücksichtigungvon <strong>der</strong> Nummer 2.4.2 (4) festgelegt.Bei Bauteilen mit 100 mm Außendurchmesserund mehr sind die Schweißnähte nach <strong>der</strong>Druckprüfung erneut zu prüfen. Einzelheiten sindmit dem Gutachter abzustimmen. Bei Rundnähtenan Rohrleitungen kann diese Prüfung dannentfallen, wenn hier senkrecht zur Schweißnahtkeine wesentlichen Beanspruchungen aufgetretensind.Ergibt sich aus <strong>der</strong> Fertigungsfolge, dass diePrüfungen nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungnur mit einer geringeren Fehlererkennbarkeitdurchgeführt wer<strong>den</strong> können als vorher, ist einezusätzliche Prüfung zu einem früheren Zeitpunktnotwendig, zu dem die Bedingungen für einebestmögliche Fehlererkennbarkeit noch gegebensind. Bei Stumpfnähten mit einer Wanddicke von40 mm und darunter ist zusätzlich eine Durchstrahlungsprüfungzu einem hierfür geeignetenSpezielle Anfor<strong>der</strong>ung, die nicht dem Detaillierungsgradeiner Leitlinie entspricht und in KTA3201.3, Ziffer 13 übernommen wurde. Wird inM4 durch Nummer 2.4.3 (1) abgedeckt.Der 1. Satz wird abgedeckt durch M4, Nummer2.4.3 (1), Absatz 1 und 2.4.3 (2).Der 2. Satz beschreibt mögliche Schwierigkeitenbei <strong>der</strong> Prüfung und gibt Hinweise aufanzuwen<strong>den</strong>de alternative Verfahren. Dieseunterliegen stark <strong>der</strong> technischen Entwicklungund wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Die spezielle Anwendung auf verschie<strong>den</strong>eKomponenten geht über <strong>den</strong> Detaillierungsgradeiner Leitlinie hinaus. Die allgemeinenKriterien sind unter M4, Nummer 2.4.3 (1) und(2) (siehe oben unter (6)) beschrieben.Detaillierten Anfor<strong>der</strong>ungen an Prüfungennach <strong>der</strong> Erstdruckprüfung sind in KTA3201.3, Ziffer 13.11 festgelegt.Das Ziel <strong>der</strong> Prüfungen und <strong>der</strong> Regelfall <strong>der</strong>Prüfung nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungwer<strong>den</strong> in M4, Nummer 2.4.3 (1) beschrieben.Die hier angesprochenen Ausnahmefälle gehenüber <strong>den</strong> Detaillierungsgrad einer Leitliniehinaus. Diese Ausnahmefälle sind in KTA3201.3, Ziffer 13 angesprochen.- 31 -


Zeitpunkt <strong>der</strong> Fertigungsfolge vorzunehmen. BeiRundnähten mit Außendurchmessern unter 100mm und einem Verhältnis <strong>der</strong> Nennwanddickezum Außendurchmesser von weniger als 0,1kann bei einer nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungausgeführten Durchstrahlungsprüfung beibestmöglicher Bildgüte in Abstimmung mit demGutachter auf die Ultraschallprüfung verzichtetwer<strong>den</strong>.(9) Zur Ultraschallprüfung <strong>der</strong> Stumpf-, StutzenundAnschweißnähte sind bei Wanddicken von40 mm an aufwärts für jedes Volumenelementmindestens zwei verschie<strong>den</strong>e Einschallwinkelzu benutzen. Im Hinblick auf die Prüfrichtung(Projektion des Hauptstrahls auf die Tangentialebene)sind alle Fehlerorientierungen senkrechtzur Oberfläche zu erfassen. Die Fehlerrichtungenlängs und quer zur Schweißnaht, bei Großbadschweißungenauch 45° zur Nahtrichtung, sinddurch Hin- und Herbewegen des Prüfkopfes beiannähernd gleichbleiben<strong>der</strong> Prüfrichtung zu berücksichtigen.Auf die dazwischen liegen<strong>den</strong>Fehlerrichtungen ist durch Hin- und Herfahrendes Prüfkopfes unter fächerndem Schwenken zuprüfen. Bei Wanddicken von 100 mm an aufwärtsist zusätzlich zu dem üblichen Einkopfverfahrendie Tandemtechnik anzuwen<strong>den</strong>.(10) Falls einseitig geschweißte Nähte unvermeidbarsind, wie z.B. bei <strong>den</strong> Montagenähten<strong>der</strong> Rohrleitungen, ist die nach 4.1.2 gefor<strong>der</strong>tePrüfbarkeit u. a. durch genaue Anpassung, Vermeidungvon störendem Nahtversatz, gleichmäßigeWurzelausbildung und ausreichend großeAnkopplungsflächen bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Naht für dieUltraschallprüfung uneingeschränkt sicherzustellen.(11) Auftragsschweißungen sind nach <strong>der</strong> letztenWärmebehandlung vollständig auf Oberflächenrissezu prüfen. Austenitische Auftragsschweißungensind mittels Senkrechteinschallung undM4:2.2 (2)M4:2.4.3(1)Zeitpunkt <strong>der</strong> Fertigungsfolge vorzunehmen. BeiRundnähten mit Außendurchmessern unter 100mm und einem Verhältnis <strong>der</strong> Nennwanddickezum Außendurchmesser von weniger als 0,1kann bei einer nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungausgeführten Durchstrahlungsprüfung beibestmöglicher Bildgüte in Abstimmung mit demGutachter auf die Ultraschallprüfung verzichtetwer<strong>den</strong>.Zur Ultraschallprüfung <strong>der</strong> Stumpf-, Stutzen- undAnschweißnähte sind bei Wanddicken von 40mm an aufwärts für jedes Volumenelement mindestenszwei verschie<strong>den</strong>e Einschallwinkel zubenutzen. Im Hinblick auf die Prüfrichtung (Projektiondes Hauptstrahls auf die Tangentialebene)sind alle Fehlerorientierungen senkrecht zurOberfläche zu erfassen. Die Fehlerrichtungenlängs und quer zur Schweißnaht, bei Großbadschweißungenauch 45° zur Nahtrichtung, sinddurch Hin- und Herbewegen des Prüfkopfes beiannähernd gleichbleiben<strong>der</strong> Prüfrichtung zu berücksichtigen.Auf die dazwischen liegen<strong>den</strong>Fehlerrichtungen ist durch Hin- und Herfahrendes Prüfkopfes unter fächerndem Schwenken zuprüfen. Bei Wanddicken von 100 mm an aufwärtsist zusätzlich zu dem üblichen Einkopfverfahrendie Tandemtechnik anzuwen<strong>den</strong>Weiterhin sind alle Komponenten konstruktiv sogestaltet, dass die Kriterien für eine beanspruchungsgünstige,werkstoff-, fertigungs- und funktionsgerechtesowie wartungsfreundliche Ausführungerfüllt sind und die zerstörungsfreien Prüfungenbei <strong>der</strong> Herstellung und am Aufstellungsortsowie die zerstörungsfreien wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang durchführbarsind. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Schweißnähteund <strong>den</strong> Trägerwerkstoff plattierter Werkstoffbereiche.Bei allen für die Druckführende Umschließungvorgesehenen Erzeugnisformen und Schweißverbindungeneinschließlich Pufferungen sinddas Volumen und die Oberflächen mit ausrei-Die hier angesprochenen speziellen Fällegehen über <strong>den</strong> Detaillierungsgrad einer Leitliniehinaus, unterliegen stark <strong>der</strong> technischenEntwicklung und wur<strong>den</strong> daher nicht übernommen.Anfor<strong>der</strong>ungen an die verschie<strong>den</strong>enSchweißnahtformen sind in KTA 3201.3,<strong>der</strong>en Prüfbarkeit in Ziffer 13 ausgeführt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Dies ist eine Anfor<strong>der</strong>ung an dieAuslegung zur Gewährleistung <strong>der</strong> Prüfbarkeitund allgemein abgedeckt durch M4, Nummer2.2 (2). Die hier angesprochenen speziellenFälle gehen über <strong>den</strong> Detaillierungsgrad einerLeitlinie hinaus und wur<strong>den</strong> in KTA überführt(siehe KTA 3201.2, Ziffer 5.1.4 und KTA3201.3, Ziffer 13).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Umfang und Ziel <strong>der</strong> Prüfungen istmit M4, Nummer 2.4.3 (1) und (2) abgedeckt.Die Beschreibung <strong>der</strong> Prüftechniken für ver-- 32 -


ferritische Auftragsschweißungen zusätzlich mittelsSchrägeinschallung nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungzu prüfen.(12) Hilfsschweißungen, d.h. solche Schweißungen,die zu Montagezwecken angebracht undwie<strong>der</strong> entfernt wer<strong>den</strong>, sind so durchzuführen,dass <strong>der</strong> Einbrand in <strong>den</strong> tragen<strong>den</strong> Werkstoffauf die übliche Aufschmelzzone begrenzt bleibt.Es muss ein <strong>den</strong> Verbindungsschweißnähtenvergleichbarer zäher Werkstoffzustand imSchweißgut und in <strong>der</strong> Wärmeeinflusszone vorhan<strong>den</strong>sein. Alle Hilfsschweißstellen sind - auchwenn die Hilfsnähte entfernt wur<strong>den</strong> - unter genauerAngabe ihrer Lage und Ausdehnung zudokumentieren. Sie sind nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungeiner Härteprüfung, Oberflächenrissprüfung,Ultraschallprüfung auf Fehler unter<strong>der</strong> Oberfläche zu unterziehen und in <strong>den</strong> Umfang<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfung mit einzubeziehen,sofern nicht durch Überprüfung mittelsAnätzen sichergestellt ist, dass <strong>der</strong> Überhitzungsbereich<strong>der</strong> Wärmeeinflusszone durch Abarbeitenvollständig beseitigt ist.(13) Die gesamte Oberfläche im zugänglichenBereich <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung istnach <strong>der</strong> letzen Wärmebehandlung mit einemVerfahren <strong>der</strong> Oberflächenrissprüfung zu untersuchen.Bei örtlicher Glühung beschränkt sich diePrüfung auf <strong>den</strong> durch die Glühung beeinflusstenBereich.(14) Bei austenitischem Stahlguss ist durch geeignetePrüfungen (z.B. Bauteil-Metallographie)nachzuweisen, dass ein einwandfreierGefügezustand vorliegt. Dies hat bei jedem größerenBauteil stückweise und bei kleineren Bauteilenlosweise zu erfolgen.4.1.4 Betrieb - -4.1.4.1 Grundsätze - -chen<strong>der</strong> Fehlererkennbarkeit zerstörungsfreigeprüft.Schweißplattierungen sind auf Haftung, Unterplattierungsrissesowie auf Fehlerfreiheit <strong>der</strong>Oberfläche geprüft. Der Prüfumfang hinsichtlichUnterplattierungsrissen ist unter Berücksichtigungvon <strong>der</strong> Nummer 2.4.2 (4) festgelegt. (...)Hilfsschweißungen, d.h. solche Schweißungen,die zu Montagezwecken angebracht und wie<strong>der</strong>entfernt wer<strong>den</strong>, sind so durchzuführen, dass <strong>der</strong>Einbrand in <strong>den</strong> tragen<strong>den</strong> Werkstoff auf die üblicheAufschmelzzone begrenzt bleibt. Es mussein <strong>den</strong> Verbindungsschweißnähten vergleichbarerzäher Werkstoffzustand im Schweißgut und in<strong>der</strong> Wärmeeinflusszone vorhan<strong>den</strong> sein. AlleHilfsschweißstellen sind - auch wenn die Hilfsnähteentfernt wur<strong>den</strong> - unter genauer Angabeihrer Lage und Ausdehnung zu dokumentieren.Sie sind nach <strong>der</strong> letzten Wärmebehandlungeiner Härteprüfung, Oberflächenrissprüfung, Ultraschallprüfungauf Fehler unter <strong>der</strong> Oberflächezu unterziehen und in <strong>den</strong> Umfang <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfung mit einzubeziehen, sofernnicht durch Überprüfung mittels Anätzen sichergestelltist, dass <strong>der</strong> Überhitzungsbereich <strong>der</strong>Wärmeeinflusszone durch Abarbeiten vollständigbeseitigt ist.Die gesamte Oberfläche im zugänglichen Bereich<strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung ist nach <strong>der</strong>letzen Wärmebehandlung mit einem Verfahren<strong>der</strong> Oberflächenrissprüfung zu untersuchen. Beiörtlicher Glühung beschränkt sich die Prüfung auf<strong>den</strong> durch die Glühung beeinflussten Bereich.Bei austenitischem Stahlguss ist durch geeignetePrüfungen (z.B. Bauteil-Metallographie) nachzuweisen,dass ein einwandfreier Gefügezustandvorliegt. Dies hat bei jedem größeren Bauteilstückweise und bei kleineren Bauteilen losweisezu erfolgen.schie<strong>den</strong>e Auftragschweißungen geht über<strong>den</strong> Detaillierungsgrad einer Leitlinie hinausund wurde in KTA 3201.3, Ziffer 13 überführt.Geht über <strong>den</strong> Detaillierungsgrad einer Leitliniehinaus; überführt in KTA 3201.3, Ziffer 6.5.1. Satz abgedeckt durch M4, Nummer 2.4.3(1) und (2) (siehe oben unter (11)). SpezielleAnfor<strong>der</strong>ungen bei örtlicher Glühung wur<strong>den</strong>überführt in KTA 3201.3, Ziffer 13.10.Spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen an die Prüfung vonaustenitischem Stahlguß gehen über <strong>den</strong>Detaillierungsgrad einer Leitlinie hinaus undsind in KTA 3201.1, Ziffer 27 beschrieben.- 33 -


(1) Für alle Teile <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungsind ausreichende Inspektions- und wie<strong>der</strong>kehrendePrüfmöglichkeiten vorzusehen. Fürdie Konzeptberatung ist deshalb ein Plan für diewie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen vorzulegen.(2) Ein zum selben Zeitpunkt vorzulegen<strong>der</strong> Plansoll Art und Anzahl von Werkstoffproben desReaktordruckbehälters ausweisen, welche zurFeststellung von Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Materialeigenschaftendurch Betriebseinflüsse, als Folge vonNeutronenbestrahlung, nach bestimmten Betriebszeitendienen. Durch Einhängeproben istsicherzustellen, dass die Festigkeits- und Zähigkeitseigenschaftenvon Grundwerkstoff undSchweißverbindung nach bestimmter Neutronenbestrahlungermittelt wer<strong>den</strong> können.(3) Die in (1) und (2) gefor<strong>der</strong>ten Pläne sind mitdem Gutachter abzustimmen.(4) Die Druckführende Umschließung ist laufendauf Leckagen zu überwachen. Die Lokalisierungvon Leckagen soll möglich sein.(5) In Bereichen erhöhten Strahlenpegels sind an<strong>den</strong> zu inspizieren<strong>den</strong> Teilen Isolierungen soauszuführen, dass sie erfor<strong>der</strong>lichenfalls schnellabgenommen und wie<strong>der</strong> montiert wer<strong>den</strong> können.Eine Mechanisierung <strong>der</strong> Ultraschallprüfungsoll mit Rücksicht auf die Strahlenbelastung desPersonals möglich sein.(6) Die Aussagefähigkeit <strong>der</strong> zerstörungsfreienPrüfungen ist vor <strong>der</strong> ersten Inbetriebnahme undbei wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen vom Gutachterzu bestätigen.(7) An Systemen <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungund stützen<strong>den</strong> Gebäudeteilen müssenM4:2.3.3(2)M4:4.2(3)M4:2.5.1(2)M42.3.3(2)M4:2.5.1Für alle Teile <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungsind ausreichende Möglichkeiten fürInspektionens- und wie<strong>der</strong>kehrendePrüfungmöglichkeiten vorgesehenvorhan<strong>den</strong>. Fürdie Konzeptberatung ist deshalb ein Plan für diewie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen vorzulegen. (…)Zur Charakterisierung <strong>der</strong> durch Bestrahlungverän<strong>der</strong>ten Werkstoffeigenschaften wird in Abhängigkeitvon <strong>der</strong> akkumuliertenNeutronenfluenz ein abgestuftes Überwachungsprogrammmit voreilend bestrahlten Einhängeproben(Grundwerkstoffe, Schweißverbindungen)durchgeführt.Die in (1) und (2) gefor<strong>der</strong>ten Pläne sind mit demGutachter abzustimmen.(…) Darüber hinaus ist eine Überwachung aufLeckagen vorhan<strong>den</strong>, die die Erkennung undhinreichend genaue Lokalisierung von Leckagensicherstellt.(…) In Bereichen erhöhten Strahlenpegels sindan <strong>den</strong> zu inspizieren<strong>den</strong> TeilenWärmeisolierungen so ausgeführt, dass sie erfor<strong>der</strong>lichenfallsschnell abgenommen und wie<strong>der</strong>montiert wer<strong>den</strong> können. Zur besseren Reproduzierbarkeit<strong>der</strong> Prüfparameter und <strong>der</strong> Randbedingungen<strong>der</strong> Prüfung und zur besseren Vergleichbarkeit<strong>der</strong> Prüfergebnisse sowie zur Begrenzung<strong>der</strong> Strahlenexposition des Personalswird eine Mechanisierung <strong>der</strong>UltraschallPrüfungen ermöglichtsoll mit Rücksichtauf die Strahlenbelastung des Personals möglichsein.Die Aussagefähigkeit <strong>der</strong> zerstörungsfreien Prüfungenist vor <strong>der</strong> ersten Inbetriebnahme und beiwie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen vom Gutachter zubestätigen.Der 2. Satz stellt eine For<strong>der</strong>ung an die Prozedurund wurde daher nicht übernommen.Überführt in M4, Nummer 4.2 (3). Anfor<strong>der</strong>ungenan Prozeduren wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Anfor<strong>der</strong>ungen an Prozeduren wur<strong>den</strong> nichtübernommen.Überführt in M4, Nummer 2.5.1 (2)Präzisierung und Erweiterung auf alle Prüfmetho<strong>den</strong>entsprechend <strong>der</strong> Weiterentwicklung<strong>der</strong> Technik.Anfor<strong>der</strong>ungen an Prozeduren wur<strong>den</strong> nichtübernommen.Die Kriterien an die DFU sind in M4, Nummer2.5.1 (1) und (2) abgedeckt (siehe unten unter- 34 -


Setzungsdifferenzen feststellbar sein.(8) Das Schwingverhalten <strong>der</strong> Komponenten undSysteme <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungmuss im Bereich zwischen Mindest- und Volllast<strong>der</strong> Anlage unter Berücksichtigung repräsentativerBetriebszustände während <strong>der</strong> Inbetriebnahmeüberprüft und in Messprotokollen dokumentiertwer<strong>den</strong>. Diese Messungen müssen auch alswie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen durchführbar seinund während des Betriebs durch registrierbareMessungen ergänzt wer<strong>den</strong> können.(1) &(2)M4:2.5.1(1)(2)(4)Für die Erhaltung <strong>der</strong> Barrierenfunktion ist einÜberwachungs- und Prüfkonzept aufgestellt mitdem− die Einhaltung <strong>der</strong> Auslegungsrandbedingungenund -voraussetzungen überprüft und− die Rückführung <strong>der</strong> Erkenntnisse aus <strong>der</strong>Betriebserfahrung und <strong>der</strong>en Nutzung im Alterungsmanagementsichergestelltwird. Die bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> Komponentenzugrunde gelegten Randbedingungen hinsichtlich<strong>der</strong> räumlichen Anordnung, Verankerung, Funktionvon Unterstützungen, Armaturen, Pumpenund Einbauten sind dokumentiert (z. B. freieWeglängen, Verschiebungen, Auslenkungen,Spiele). Bei <strong>der</strong> Inbetriebnahme und soweit erfor<strong>der</strong>lichnach Eingriffen (z.B. Instandhaltungsmaßnahmen)wird die Einhaltung dieser Randbedingungenüberprüft. Unzulässige Abweichungenvon diesen Randbedingungen wer<strong>den</strong> vermie<strong>den</strong>bzw. so rechtzeitig erkannt, dass keineAuswirkungen auf die Integrität <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong>Wandungen erfolgen.Betriebsparameter, die für die Integrität <strong>der</strong> Komponentenvon Bedeutung sind, wer<strong>den</strong> überwacht(z.B. mechanische und thermische Einwirkungen,Wasserqualität) und auf Plausibilitätunter Berücksichtigung des unterstellten zugehörigenSystemzustandes bewertet (…)Komponenten o<strong>der</strong> Bereiche von Komponenten,für die aus Analysen o<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Betriebserfahrunghinsichtlich alterungsbedingter Schädigungsmechanismenrelevante Beanspruchungenerwartet wer<strong>den</strong> können, sind in ein Überwachungs-und Prüfkonzept einbezogen.(8)).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genanntenNummern. Spezielle Anfor<strong>der</strong>ung in Bezugauf das Schwingverhalten wird in allgemeinerForm durch die Kriterien an die Überwachungund Prüfung in M4, 2.5.1 und 2.5.3abgedeckt.Hier wird die Zielsetzung des in KTA 3201.4,Ziffer 3 beschriebenen „geschlossenen Konzept“definiert (siehe dort auch Bild 3-1): Bestätigung,dass angesetzte Lasten abdeckendsind; pro-aktive Bewertung <strong>der</strong> Bedeutungeinzelner Schädigungsmechanismen undÜberwachung; ggf. ständige Verifizierung <strong>der</strong>Gültigkeit des Bruchausschlusses.2.5.3(1)Die zerstörungsfreien wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungenwer<strong>den</strong> hinsichtlich möglicher Schädigungsmechanismenin repräsentativer Art und WeiseAllgemeine Anfor<strong>der</strong>ung an Prüfung <strong>der</strong> DFU.Diese war in RSK LL nicht beschrieben, son-- 35 -


4.1.4.2 Begleitende zerstörende Prüfungen (Einhängeproben)Für das nach 4.1.4.1 (2) gefor<strong>der</strong>te Bestrahlungsprogrammsind die Auswahl <strong>der</strong> Werkstoffeund die Festlegung <strong>der</strong> sonstigen Bedingungenmit dem Gutachter zu treffen. Hierbei sind dieBedingungen nach ASTM E 185-73 mit zu berücksichtigen.M4: 4.2(3)4.1.4.3 Wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfung - -(1) Die wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfung ist sodurchzuführen, dass mindestens eine vergleichbaresicherheitstechnische Aussage wie bei <strong>der</strong>Erstdruckprüfung erzielt wird. Dazu müssen diewie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Druckprüfungen an <strong>der</strong> gesamtenDruckführen<strong>den</strong> Umschließung mit demDruck <strong>der</strong> am Reaktordruckbehälter durchgeführtenErstdruckprüfung möglich sein. Die Prüftemperatursoll nicht mehr als 55 °C über <strong>der</strong> für <strong>den</strong>Prüfzeitpunkt berechneten NDT-Temperatur liegen,sie braucht jedoch nicht unter 50 °C zu liegenM4:2.5.2(2)(2) Die Prüfintervalle wer<strong>den</strong> im Regelfall auf 8Jahre festgelegt.(3) Im Anschluss an die wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfungist eine zerstörungsfreie wie<strong>der</strong>kehrendePrüfung, z.B. mit Ultraschall, am Reaktordruckbehälterund an <strong>den</strong> im Hinblick auf die Beanspruchungrepräsentativen Stellen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>enKomponenten <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließungdurchzuführen.M4:2.5.2(3)mit qualifizierten Verfahren durchgeführt, wobeialle Arten von Schweißverbindungen undGrundwerkstoff-Bereiche mit einbezogen wer<strong>den</strong>.Die Auswahl und Eignung <strong>der</strong> Prüfverfahren und-techniken wird unter Berücksichtigung des technischenFortschritts begründet.Die Prüfintervalle sind festgelegt. Sie orientierensich an <strong>der</strong> allgemeinen technischen Erfahrungund berücksichtigen die Betriebserfahrung <strong>der</strong>betreffen<strong>den</strong> und vergleichbaren Anlagen.Zur Charakterisierung <strong>der</strong> durch Bestrahlungverän<strong>der</strong>ten Werkstoffeigenschaften wird in Abhängigkeitvon <strong>der</strong> akkumuliertenNeutronenfluenz ein abgestuftes Überwachungsprogrammmit voreilend bestrahlten Einhängeproben(Grundwerkstoffe, Schweißverbindungen)durchgeführt.Wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfungen ermöglicheneine vergleichbare sicherheitstechnische Aussagewie bei <strong>der</strong> Druckprüfung <strong>der</strong> Errichtung.Druckprüfungen des Reaktordruckbehälters wer<strong>den</strong>ohne Reaktorkern durchgeführt.Die Prüfintervalle wer<strong>den</strong> im Regelfall auf 8 Jahrefestgelegt.Im Anschluss an die wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfungist eine zerstörungsfreie Prüfung, z.B. mitUltraschall, an repräsentativen Stellen des Reaktordruckbehältersund an<strong>der</strong>er Komponenten <strong>der</strong>Druckführen<strong>den</strong> Umschließung durchgeführt.<strong>der</strong>n nur spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen an Prüftechnikfür Prüfungen am RDB, die nichtübernommen wur<strong>den</strong>. Der Hinweis auf <strong>den</strong>technischen Fortschritt soll verhin<strong>der</strong>n, dassveraltete Technik (z.B. die <strong>der</strong> Basisprüfung)beibehalten wird.Überführt in M4, Nummer 4.2 (3). Anfor<strong>der</strong>ungenan Prozeduren wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Der Verweis auf ASTM E 185 kann entfallen,da diese Sachverhalte inzwischen inKTA 3203 geregelt sind.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Es wurde die Zielsetzung und allgemeineFor<strong>der</strong>ung übernommen. Die detailliertenFor<strong>der</strong>ungen zu Prüfdruck und –temperatur sind in KTA 3201.4 geregelt.Überführt in KTA 3201.4.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Präzisierung, dahingehend dass„repräsentative Stellen“ sowohl am RDB alsauch an<strong>der</strong>en Komponenten zu prüfen sind.„Repräsentative Stellen“ sind nach Definitionin KTA 3201.4 auch im Hinblick auf die Beanspruchungauszuwählen.4.1.4.4 Zerstörungsfreie wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen am - - M4 stellt allgemeine Anfor<strong>der</strong>ung an Prüfung- 36 -


Reaktordruckbehälter4.1.4.4.1 Prüftechnik - -(1) Beim gegenwärtigen Stand <strong>der</strong> Prüftechniksind die Verfahrensweisen <strong>der</strong> Ultraschallprüfunganzuwen<strong>den</strong>.M4:2.5.3(1)Die zerstörungsfreien wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungenwer<strong>den</strong> hinsichtlich möglicher Schädigungsmechanismenin repräsentativer Art und Weisemit qualifizierten Verfahren durchgeführt, wobeialle Arten von Schweißverbindungen undGrundwerkstoff-Bereiche mit einbezogen wer<strong>den</strong>.Die Auswahl und Eignung <strong>der</strong> Prüfverfahren und-techniken wird unter Berücksichtigung des technischenFortschritts begründet.Die Prüfintervalle sind festgelegt. Sie orientierensich an <strong>der</strong> allgemeinen technischen Erfahrungund berücksichtigen die Betriebserfahrung <strong>der</strong>betreffen<strong>den</strong> und vergleichbaren Anlagen.(2) Der Einsatz an<strong>der</strong>er Prüfverfahren (z.B. mittelsWirbelstrom, magnetischem Streufluss, Potentialsonde,Eindringflüssigkeiten) kann als zusätzlicheMaßnahme an einzelnen Stellen notwendigwer<strong>den</strong>, wenn aufgrund weiterer Erfahrungenhier mit dem Auftreten von sicherheitstechnischbedeutsamen Oberflächenrissen zurechnen ist. An<strong>der</strong>e Prüfverfahren sind anzuwen<strong>den</strong>,wenn sich herausstellt, dass die Ultraschallprüfungdie zu suchen<strong>den</strong> Fehler nicht sichergenug zu fin<strong>den</strong> vermag.(3) Die Prüftechniken und Einschallrichtungenmüssen so gewählt sein, dass Risse und sonstigeTrennungen mit <strong>den</strong> möglichen Orientierungenangezeigt wer<strong>den</strong> können. Als solche Fehlerorientierungengelten:M4:2.5.3(2)Prüfverfahren und -techniken wer<strong>den</strong> dabei soausgewählt, dass betriebsbedingte Fehler (z. B.infolge Ermüdung, Korrosion) mit ihren möglichenOrientierungen erfasst und dokumentiert wer<strong>den</strong>können. Aus <strong>der</strong> Herstellung dokumentierte und<strong>der</strong> DFU. Diese war in <strong>den</strong> RSK LL nicht beschrieben,son<strong>der</strong>n nur spezielle Anfor<strong>der</strong>ungenan Prüftechnik für Prüfungen am RDB.Letztere wur<strong>den</strong> nicht übernommen wur<strong>den</strong>,da sie nicht dem Detaillierungsgrad von Leitlinienentsprechen. M4 behandelt <strong>den</strong> RDB alsTeil <strong>der</strong> DfU, da hier grundsätzlich dieselbenKriterien gelten.Überführt in M4, Nummer 2.5.3 (1). M4 stelltAnfor<strong>der</strong>ung an die Verfahren und for<strong>der</strong>t dieBerücksichtigung des technischen Fortschrittsbei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Prüfverfahren. SpezielleAnfor<strong>der</strong>ungen an konkrete Prüftechnikengehen über <strong>den</strong> Detaillierungsgrad einer Leitliniehinaus und wer<strong>den</strong> in KTA 3201.4 angesprochen.Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ung an Prüfung <strong>der</strong> DFU.Diese war in RSK LL nicht beschrieben, son<strong>der</strong>nnur spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen an Prüftechnikfür Prüfungen am RDB (Ziffer 4.1.4.4),die nicht übernommen wur<strong>den</strong>. Der Hinweisauf <strong>den</strong> technischen Fortschritt soll verhin<strong>der</strong>n,dass veraltete Technik (z.B. die <strong>der</strong>Basisprüfung) beibehalten wird.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. „Mögliche Orientierungen“ ist injedem Fall abdeckend für die genannten Fehlerorientierungen,die nur als Beispiele zuverstehen sind. Ansonsten wurde <strong>der</strong> Text bis- 37 -


1. die senkrecht zu <strong>den</strong> Hauptspannungsrichtungenverlaufen<strong>den</strong> Flächen2. die Schmelzflächen an Schweißnähten3. die zur Richtung von Schweißnähten senkrechtenEbenen (Querfehlerprüfungen).Zur Prüfung auf nicht oberflächennahe Fehler in<strong>der</strong> Behälterwand sind in <strong>der</strong> Regel Tandem- undEinzelkopftechnik zu kombinieren.(4) Die Empfindlichkeitseinstellung <strong>der</strong> Ultraschallprüfungist abhängig von <strong>der</strong> jeweils angewandtenPrüftechnik. Für einige wichtige Technikengelten die folgen<strong>den</strong> Festlegungen:1. Bei einer Technik, die darauf beruht, dass <strong>der</strong>Schallstrahl senkrecht auf die Rissfläche in<strong>der</strong> erwarteten Orientierung trifft, o<strong>der</strong> bei einerauf dieser Orientierung ausgerichtetenTandemtechnik muss die Registriergrenzehöchstens gleich <strong>der</strong> Echohöhe eines Kreisscheibenreflektorsvon 10 mm Durchmessermit <strong>den</strong> in (3) Ziffer 1, 2, 3 angegebenen Orientierungensein. Diese Bedingung muss anje<strong>der</strong> Stelle des angewendeten Schallbündelquerschnitteserfüllt sein. Durch Versuche istnachzuweisen, dass die üblicherweise auftreten<strong>den</strong>Orientierungsschwankungen von Fehlerflächendurch diese Bedingung erfasstwer<strong>den</strong>.2. Wenn bei einer Einkopftechnik mit einem Einzelschwingernur diffuse Streustrahlung vonRissflächen zur Anzeige ausgenutzt wird, d.h.die im Glanzwinkel zur Rissorientierung abgestrahlteSchallintensität gelangt nicht zumPrüfkopf, muss ein Kreisscheibenreflektor von3 mm Durchmesser mit einer Orientierungsenkrecht zum Schallstrahl als Registriergrenzeangesetzt wer<strong>den</strong>. Auch diese Bedingungmuss an je<strong>der</strong> Stelle des angewendetenbelassene Anzeigen wer<strong>den</strong> erfasst und, soweiterfor<strong>der</strong>lich, verfolgt.Die Empfindlichkeitseinstellung <strong>der</strong> Ultraschallprüfungist abhängig von <strong>der</strong> jeweils angewandtenPrüftechnik. Für einige wichtige Technikengelten die folgen<strong>den</strong> Festlegungen:1.Bei einer Technik, die darauf beruht, dass <strong>der</strong>Schallstrahl senkrecht auf die Rissfläche in<strong>der</strong> erwarteten Orientierung trifft, o<strong>der</strong> bei einerauf dieser Orientierung ausgerichtetenTandemtechnik muss die Registriergrenzehöchstens gleich <strong>der</strong> Echohöhe eines Kreisscheibenreflektorsvon 10 mm Durchmessermit <strong>den</strong> in (3) Ziffer 1, 2, 3 angegebenen Orientierungensein. Diese Bedingung muss anje<strong>der</strong> Stelle des angewendeten Schallbündelquerschnitteserfüllt sein. Durch Versucheist nachzuweisen, dass die üblicherweise auftreten<strong>den</strong>Orientierungsschwankungen vonFehlerflächen durch diese Bedingung erfasstwer<strong>den</strong>.2. Wenn bei einer Einkopftechnik mit einem Einzelschwingernur diffuse Streustrahlung vonRissflächen zur Anzeige ausgenutzt wird, d.h.die im Glanzwinkel zur Rissorientierung abgestrahlteSchallintensität gelangt nicht zumPrüfkopf, muss ein Kreisscheibenreflektor von3 mm Durchmesser mit einer Orientierungsenkrecht zum Schallstrahl als Registriergrenzeangesetzt wer<strong>den</strong>. Auch diese Bedingungmuss an je<strong>der</strong> Stelle des angewendeteneinschließlich 3. in KTA 3201.4, Ziffer 4.1.1 (1)übernommen.Der letzte Satz ist ein Hinweis auf geeignetePrüftechniken und damit abhängig vom Stand<strong>der</strong> Technik. Er ist durch die verallgemeinerteFormulierung in M4, Nummer 2.5.3 (1) abgedeckt(siehe oben unter (2)).Hier wird Ziel <strong>der</strong> Prüfung für die ganze DFUformuliert. In RSK LL ist dies nicht beschrieben,son<strong>der</strong>n nur detaillierte Anfor<strong>der</strong>ungenan die Prüftechnik, -umfang und -intervalle bei<strong>der</strong> Prüfung des RDB. Diese sind in KTA3201.4 geregelt.Hier handelt es sich nicht um sicherheitstechnischeKriterien, son<strong>der</strong>n um Festlegungenvon Prüfparametern, die nicht übernommenwur<strong>den</strong>. Diese sind Teil <strong>der</strong> Qualifizierung desVerfahrens. Das übergeordnete Kriteriumnach „qualifizierten Verfahren“ ist in M4,Nummer 2.5.3 (1) enthalten (siehe oben unter(1)).Die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Prüfverfahren wer<strong>den</strong>heute in KTA 3201.4, Ziffer 4 beschrieben.- 38 -


Schallbündelquerschnittes erfüllt sein.(5) Für an<strong>der</strong>e Ultraschalltechniken, z.B. Streuanzeigeverfahren,Einkopftechnik mit getrenntemSen<strong>der</strong>- und Empfängerschwinger (SE Kopf),sind die erfor<strong>der</strong>lichen Empfindlichkeiten durchVersuche zu bestimmen.(6) Die durch Ankopplung, Schwächung undStreuung bedingten Schwankungen <strong>der</strong> Schallintensitätensind grundsätzlich mittels Durchschallungin <strong>den</strong> zur Prüfung angewendeten Richtungenzu kontrollieren. Ist diese Kontrolle nichtdurchführbar, ist durch an<strong>der</strong>e Verfahren, z.B.Messung <strong>der</strong> Rückstreuung und Erfassung vonformbedingten Rückechos, zumindest eine Ankopplungskontrollevorzunehmen.(7) Die Ergebnisse <strong>der</strong> in (6) gefor<strong>der</strong>ten Kontrollensind aufzuzeichnen und bei <strong>der</strong> Empfindlichkeitskalibrierungund Auswertung zu berücksichtigen.4.1.4.4.2 Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>den</strong> Prüfumfang - -(1) Grundsätzlich ist für die gesamte innere undäußere Oberfläche <strong>der</strong> Reaktordruckbehälterwanddie Möglichkeit zu einer Besichtigung zuschaffen. Optische Hilfsmittel, z.B. Fernsehkamera,können hierbei eingesetzt wer<strong>den</strong>.(2) Für solche Stellen <strong>der</strong> Reaktordruckbehälterwand,an <strong>den</strong>en eine Besichtigung <strong>der</strong> Oberflächewegen unvermeidbarer, konstruktionsbedingterBehin<strong>der</strong>ungen nicht durchführbar ist, mussdargelegt wer<strong>den</strong>, in welcher Weise etwaigeMängel, wie z.B. klaffende Risse, Abzehrungen,Ablösungen von Anschweißbauteilen, durch an<strong>der</strong>ePrüfverfahren sicher erkannt wer<strong>den</strong> können.(3) Für die Außeninspektion ist ein ausreichen<strong>der</strong>Spalt zwischen Reaktordruckbehälter und biologischerAbschirmung mit <strong>den</strong> notwendigen Vorrichtungenerfor<strong>der</strong>lich.Schallbündelquerschnittes erfüllt sein.Für an<strong>der</strong>e Ultraschalltechniken, z.B. Streuanzeigeverfahren,Einkopftechnik mit getrenntemSen<strong>der</strong>- und Empfängerschwinger (SE Kopf),sind die erfor<strong>der</strong>lichen Empfindlichkeiten durchVersuche zu bestimmen.Die durch Ankopplung, Schwächung und Streuungbedingten Schwankungen <strong>der</strong> Schallintensitätensind grundsätzlich mittels Durchschallung in<strong>den</strong> zur Prüfung angewendeten Richtungen zukontrollieren. Ist diese Kontrolle nicht durchführbar,ist durch an<strong>der</strong>e Verfahren, z.B. Messung<strong>der</strong> Rückstreuung und Erfassung von formbedingtenRückechos, zumindest eine Ankopplungskontrollevorzunehmen.Die Ergebnisse <strong>der</strong> in (6) gefor<strong>der</strong>ten Kontrollensind aufzuzeichnen und bei <strong>der</strong> Empfindlichkeitskalibrierungund Auswertung zu berücksichtigen.Grundsätzlich ist für die gesamte innere und äußereOberfläche <strong>der</strong> Reaktordruckbehälterwanddie Möglichkeit zu einer Besichtigung zu schaffen.Optische Hilfsmittel, z.B. Fernsehkamera,können hierbei eingesetzt wer<strong>den</strong>.Für solche Stellen <strong>der</strong> Reaktordruckbehälterwand,an <strong>den</strong>en eine Besichtigung <strong>der</strong> Oberflächewegen unvermeidbarer, konstruktionsbedingterBehin<strong>der</strong>ungen nicht durchführbar ist, mussdargelegt wer<strong>den</strong>, in welcher Weise etwaigeMängel, wie z.B. klaffende Risse, Abzehrungen,Ablösungen von Anschweißbauteilen, durch an<strong>der</strong>ePrüfverfahren sicher erkannt wer<strong>den</strong> können.Für die Außeninspektion ist ein ausreichen<strong>der</strong>Spalt zwischen Reaktordruckbehälter und biologischerAbschirmung mit <strong>den</strong> notwendigen Vorrichtungenerfor<strong>der</strong>lich.Gehört zur Qualifizierung <strong>der</strong> Verfahren. Dieübergeordnete For<strong>der</strong>ung nach „qualifiziertenVerfahren“ ist in M4, Nummer 2.5.3 (1) enthalten(siehe oben unter (1)). Die Anfor<strong>der</strong>ungenan die Prüfverfahren wer<strong>den</strong> heute in KTA3201.4, Ziffer 4 beschrieben.Überführt in KTA 3201.4, Ziffer 4.1.4.Überführt in KTA 3201.4, Ziffer 4.1.4.M4, Nummer 2.5.3 (1) und (2) beschreibendas Ziel und <strong>den</strong> Umfang <strong>der</strong> Prüfungen fürdie gesamte DFU, siehe unter 4.1.4.5. Diesedecken auch die Prüfungen am RDB in allgemeinerForm mit ab. Im Detail ist <strong>der</strong> Prüfumfangfür <strong>den</strong> RDB in KTA 3201.4, speziell inZiffer 5.2.1.2 geregelt.Siehe oben unter 4.1.4.4.2Siehe oben unter 4.1.4.4.2(4) Am Reaktordruckbehälter, insbeson<strong>der</strong>e an Am Reaktordruckbehälter, insbeson<strong>der</strong>e an <strong>den</strong> Siehe oben unter 4.1.4.4.2- 39 -


<strong>den</strong> Schweißnähten, müssen nach <strong>der</strong> InbetriebnahmeUltraschallprüfungen über das gesamteVolumen <strong>der</strong> Wand mit ausreichen<strong>der</strong> Fehlererkennbarkeitvon innen und ergänzend von außen(o<strong>der</strong> von außen und ergänzend von innen)durchführbar sein.(5) Die Konstruktion des Reaktordruckbehälters,seine Oberflächen, sein Werkstoffzustand, einschließlichdes Zustands <strong>der</strong> Schweißplattierungen,und die Prüfeinrichtungen müssen so beschaffensein, dass das gesamte Volumen <strong>der</strong>Reaktordruckbehälterwand einwandfrei geprüftwer<strong>den</strong> kann, soweit sich dies nur ermöglichenlässt. Die Einschränkungen <strong>der</strong> Prüfmöglichkeitenmüssen auf die nachfolgend genannten Fälleunter <strong>den</strong> dort genanntenBedingungen begrenzt bleiben:1. In Volumenzonen <strong>der</strong> Flansche, die we<strong>der</strong>von <strong>der</strong> Innenoberfläche noch von <strong>der</strong> Außenoberflächeaus wegen <strong>der</strong> Abschattungdurch Kühlmittelstutzenöffnungen o<strong>der</strong>Schraubenbolzenbohrungen mit einem Ultraschallstrahlin einer geeigneten Richtung erreichtwer<strong>den</strong> können, darf auf eine Prüfmöglichkeitnur dann verzichtet wer<strong>den</strong>, wenn diefolgen<strong>den</strong> Bedingungen erfüllt sind:- Für alle oberflächennahen Zonen innen undaußen sind Prüfmöglichkeiten vorhan<strong>den</strong>.Die zu prüfende Schichtdicke beträgt mindestens35 mm. Eine Prüfung auf Oberflächenrisseist durchführbar.- Für die unprüfbaren Volumenzonen innerhalb<strong>der</strong> Wand ist nachzuweisen, dass dieBeanspruchungen klein sind. Sofern sichhier Schweißnähte befin<strong>den</strong>, ist zu zeigen,dass die unprüfbaren Bereiche klein sindgegenüber <strong>den</strong> kritischen Rissgrößen.2. Sind einzelne Stege in Bohrlochfel<strong>der</strong>n beiAnwendung aller in Frage kommen<strong>den</strong> Ultraschalltechnikennicht über ihren ganzen Volumenbereichprüfbar, ist darzulegen, dasspostulierte Risse in <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> nicht ge-Schweißnähten, müssen nach <strong>der</strong> InbetriebnahmeUltraschallprüfungen über das gesamte Volumen<strong>der</strong> Wand mit ausreichen<strong>der</strong> Fehlererkennbarkeitvon innen und ergänzend von außen(o<strong>der</strong> von außen und ergänzend von innen)durchführbar sein.Die Konstruktion des Reaktordruckbehälters,seine Oberflächen, sein Werkstoffzustand, einschließlichdes Zustands <strong>der</strong> Schweißplattierungen,und die Prüfeinrichtungen müssen so beschaffensein, dass das gesamte Volumen <strong>der</strong>Reaktordruckbehälterwand einwandfrei geprüftwer<strong>den</strong> kann, soweit sich dies nur ermöglichenlässt. Die Einschränkungen <strong>der</strong> Prüfmöglichkeitenmüssen auf die nachfolgend genannten Fälleunter <strong>den</strong> dort genanntenBedingungen begrenzt bleiben:1. In Volumenzonen <strong>der</strong> Flansche, die we<strong>der</strong>von <strong>der</strong> Innenoberfläche noch von <strong>der</strong> Außenoberflächeaus wegen <strong>der</strong> Abschattungdurch Kühlmittelstutzenöffnungen o<strong>der</strong>Schraubenbolzenbohrungen mit einem Ultraschallstrahlin einer geeigneten Richtung erreichtwer<strong>den</strong> können, darf auf eine Prüfmöglichkeitnur dann verzichtet wer<strong>den</strong>, wenn diefolgen<strong>den</strong> Bedingungen erfüllt sind:- Für alle oberflächennahen Zonen innen undaußen sind Prüfmöglichkeiten vorhan<strong>den</strong>.Die zu prüfende Schichtdicke beträgt mindestens35 mm. Eine Prüfung auf Oberflächenrisseist durchführbar.- Für die unprüfbaren Volumenzonen innerhalb<strong>der</strong> Wand ist nachzuweisen, dass dieBeanspruchungen klein sind. Sofern sichhier Schweißnähte befin<strong>den</strong>, ist zu zeigen,dass die unprüfbaren Bereiche klein sindgegenüber <strong>den</strong> kritischen Rissgrößen.2. Sind einzelne Stege in Bohrlochfel<strong>der</strong>n beiAnwendung aller in Frage kommen<strong>den</strong> Ultraschalltechnikennicht über ihren ganzen Volumenbereichprüfbar, ist darzulegen, dasspostulierte Risse in <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> nicht ge-Siehe oben unter 4.1.4.4.2- 40 -


prüften Gebiete nicht zu- Leckstellen o<strong>der</strong>Brüchen führen können, welche im Falle ihresplötzlichen Auftretens nicht von <strong>der</strong> Notkühlungund <strong>den</strong> sonstigen Maßnahmen <strong>der</strong> Reaktorsicherheitssystemebeherrscht wer<strong>den</strong>.Außerdem sind die genannten Beeinträchtigungendes Prüfumfangs an <strong>den</strong> Stegen beiFestlegung <strong>der</strong> Prüffristen zu berücksichtigen(vgl. Kap. 4.1.4.4.4).(6) Die verwendete Ultraschalleinrichtung kannso beschaffen sein, dass die Prüfköpfe für einzelneBereiche des Reaktordruckbehälters entwe<strong>der</strong>nur an <strong>der</strong> Innenseite o<strong>der</strong> nur an <strong>der</strong> Außenseiteangebracht sind. Hierbei muss vorausgesetztwer<strong>den</strong>, dass <strong>der</strong> gesamte Wandquerschnittausreichend geprüft wird. Für <strong>den</strong> Fall,dass diese Prüfkonzeption aufgrund spätererErfahrungen revidiert wer<strong>den</strong> muss, muss einezusätzliche Prüfung von <strong>der</strong> komplementärenSeite aus nachträglich ermöglicht wer<strong>den</strong> können.(7) Wie in (4) und (5) dargelegt, ist die Prüfbarkeit<strong>der</strong> gesamten Reaktordruckbehälterwand gefor<strong>der</strong>t.Soweit künftige Erfahrungen keine Ausweitungdes Prüfumfangs notwendig wer<strong>den</strong> lassen,können die im Wie<strong>der</strong>holungsfall zu prüfen<strong>den</strong>Bereiche auf die folgen<strong>den</strong> Reaktordruckbehälterteilebegrenzt bleiben:1. alle Stumpf-, Stutzen- und Anschweißnähte,einschließlich einer benachbarten Grundwerkstoffzone,<strong>der</strong>en Breite für Stumpf- undStutzennähte mindestens 50 mm beiUnterpulverund Lichtbogenhandschweißungund 100 mm bei Elektroschlackeschweißung,und <strong>der</strong>en Breite und Tiefe beiAnschweißnähten mindestens 25 mm beträgt.Die Prüfung erfolgt auf längs und quer zurNahtrichtung verlaufende Fehler.2. Stege zwischen <strong>den</strong> Bohrungen für die Durchführung<strong>der</strong> Steuerstabstutzen und Messstutzen.3. Innenkanten <strong>der</strong> Kühlmittelstutzen über ihrenprüften Gebiete nicht zu- Leckstellen o<strong>der</strong>Brüchen führen können, welche im Falle ihresplötzlichen Auftretens nicht von <strong>der</strong> Notkühlungund <strong>den</strong> sonstigen Maßnahmen <strong>der</strong> Reaktorsicherheitssystemebeherrscht wer<strong>den</strong>.Außerdem sind die genannten Beeinträchtigungendes Prüfumfangs an <strong>den</strong> Stegen beiFestlegung <strong>der</strong> Prüffristen zu berücksichtigen(vgl. Kap. 4.1.4.4.4).Die verwendete Ultraschalleinrichtung kann sobeschaffen sein, dass die Prüfköpfe für einzelneBereiche des Reaktordruckbehälters entwe<strong>der</strong>nur an <strong>der</strong> Innenseite o<strong>der</strong> nur an <strong>der</strong> Außenseiteangebracht sind. Hierbei muss vorausgesetztwer<strong>den</strong>, dass <strong>der</strong> gesamte Wandquerschnitt ausreichendgeprüft wird. Für <strong>den</strong> Fall, dass diesePrüfkonzeption aufgrund späterer Erfahrungenrevidiert wer<strong>den</strong> muss, muss eine zusätzlichePrüfung von <strong>der</strong> komplementären Seite ausnachträglich ermöglicht wer<strong>den</strong> können.Wie in (4) und (5) dargelegt, ist die Prüfbarkeit<strong>der</strong> gesamten Reaktordruckbehälterwand gefor<strong>der</strong>t.Soweit künftige Erfahrungen keine Ausweitungdes Prüfumfangs notwendig wer<strong>den</strong> lassen,können die im Wie<strong>der</strong>holungsfall zu prüfen<strong>den</strong>Bereiche auf die folgen<strong>den</strong> Reaktordruckbehälterteilebegrenzt bleiben:1. alle Stumpf-, Stutzen- und Anschweißnähte,einschließlich einer benachbarten Grundwerkstoffzone,<strong>der</strong>en Breite für Stumpf- undStutzennähte mindestens 50 mm beiUnterpulverund Lichtbogenhandschweißungund 100 mm bei Elektroschlackeschweißung,und <strong>der</strong>en Breite und Tiefe beiAnschweißnähten mindestens 25 mm beträgt.Die Prüfung erfolgt auf längs und quer zurNahtrichtung verlaufende Fehler.2. Stege zwischen <strong>den</strong> Bohrungen für die Durchführung<strong>der</strong> Steuerstabstutzen und Messstutzen.3. Innenkanten <strong>der</strong> Kühlmittelstutzen über ihrenSiehe oben unter 4.1.4.4.2Siehe oben unter 4.1.4.4.2- 41 -


gesamten Umfang.4. Schraubenbolzen und Muttern <strong>der</strong> Flanschverbindungzwischen Deckel und Unterteil.(8) Vor <strong>der</strong> Inbetriebnahme sind von allen nach(5) als prüfbar anzusehen<strong>den</strong> Bereichen <strong>der</strong> ReaktordruckbehälterwandBasismessungen durchzuführenund in einem Messwertatlas (Nullatlas),<strong>der</strong> bei <strong>den</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen zumVergleich heranzuziehen ist, so zu dokumentieren,dass bei <strong>den</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungenein Vergleich möglich ist.4.1.4.4.3 Zulässige Fehler(Festlegung wird noch erarbeitet)4.1.4.4.4 Prüfintervalle(1) Die zerstörungsfreien wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungensind in Prüfzyklen von vier Jahren durchzuführen.(2) Bei Prüftechniken mit verhältnismäßig geringerEmpfindlichkeit sind kürzere Fristen festzulegen.4.1.4.5 Zerstörungsfreie wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen ansonstigen Komponenten und Systemen <strong>der</strong>Druckführen<strong>den</strong> UmschließungAn <strong>den</strong> sonstigen Komponenten <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung sind zerstörungsfreie wie<strong>der</strong>kehrendePrüfungen erfor<strong>der</strong>lich. Prüfumfangund Art <strong>der</strong> Prüfungen an <strong>den</strong> Komponentensind, entsprechend <strong>der</strong> sicherheitstechnischenBedeutung, mit dem Gutachter festzulegen.gesamten Umfang.4. Schraubenbolzen und Muttern <strong>der</strong> Flanschverbindungzwischen Deckel und Unterteil.Vor <strong>der</strong> Inbetriebnahme sind von allen nach (5)als prüfbar anzusehen<strong>den</strong> Bereichen <strong>der</strong> ReaktordruckbehälterwandBasismessungen durchzuführenund in einem Messwertatlas (Nullatlas),<strong>der</strong> bei <strong>den</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen zumVergleich heranzuziehen ist, so zu dokumentieren,dass bei <strong>den</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungenein Vergleich möglich ist.- -M4:2.5.3(1)Die zerstörungsfreien wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungensind in Prüfzyklen von vier Jahren durchzuführen.Bei Prüftechniken mit verhältnismäßig geringerEmpfindlichkeit sind kürzere Fristen festzulegen.Die zerstörungsfreien wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungenwer<strong>den</strong> hinsichtlich möglicher Schädigungsmechanismenin repräsentativer Art und Weisemit qualifizierten Verfahren durchgeführt, wobeialle Arten von Schweißverbindungen undGrundwerkstoff-Bereiche mit einbezogen wer<strong>den</strong>.Die Auswahl und Eignung <strong>der</strong> Prüfverfahren und-techniken wird unter Berücksichtigung des technischenFortschritts begründet.Die Prüfintervalle sind festgelegt. Sie orientierensich an <strong>der</strong> allgemeinen technischen Erfahrungund berücksichtigen die Betriebserfahrung <strong>der</strong>betreffen<strong>den</strong> und vergleichbaren Anlagen.Siehe oben unter 4.1.4.4.2Überführt in KTA 3201.4, Ziffer 5.3 undTabelle 5-1.Nach dem heutigen Stand <strong>der</strong> Technik stehenin <strong>den</strong> meisten Fällen ausreichend empfindlicheTechniken zur Verfügung. Die For<strong>der</strong>ungwurde fallen gelassen.Überführt in M4, Nummer 2.5.3 (1) und (2).Diese beschreiben das Ziel und <strong>den</strong> Umfang<strong>der</strong> Prüfungen. Anfor<strong>der</strong>ungen an Prozedurenwur<strong>den</strong> nicht übernommen.(2)Prüfverfahren und -techniken wer<strong>den</strong> dabei soausgewählt, dass betriebsbedingte Fehler (z. B.infolge Ermüdung, Korrosion) mit ihren möglichenOrientierungen erfasst und dokumentiert wer<strong>den</strong>können. Aus <strong>der</strong> Herstellung dokumentierte undbelassene Anzeigen wer<strong>den</strong> erfasst und, soweiterfor<strong>der</strong>lich, verfolgt.- 42 -


4.2 Äußere Systeme - -4.2.1 Geltungsbereich - -(1) In <strong>den</strong> Geltungsbereich fallen die druckführen<strong>den</strong>Wandungen <strong>der</strong> Rohrleitungen, Formstücke,Armaturen, Druckbehälter und Pumpen mitM4:3.1 (1)sicherheitstechnischer Bedeutung 2) . Für die Zuordnungvon Systemen und Komponenten zu<strong>den</strong> Äußeren Systemen im Sinne dieser Leitlinienwer<strong>den</strong> die folgen<strong>den</strong> Kriterien genannt:1. Das Anlagenteil ist bei <strong>der</strong> Beherrschung vonStörfällen notwendig hinsichtlich Abschaltung,Aufrechterhaltung langfristiger Unterkritikalitätund Nachwärmeabfuhr.2. Bei Versagen des Anlagenteils wer<strong>den</strong> großeEnergien freigesetzt und die Versagensfolgensind nicht durch bauliche Maßnahmen, räumlicheTrennung o<strong>der</strong> sonstige Sicherheitsmaßnahmenauf ein im Hinblick auf die nukleareSicherheit vertretbares Maß begrenzt.3. Das Versagen des Anlagenteils kann unmittelbaro<strong>der</strong> in einer Kette von anzunehmen<strong>den</strong>Folgeereignissen zu einem Störfall (gemäßBMI Leitlinien für die Auslegung vonKernkraftwerken gegen Störfälle 3) im Sinnedes § 28 Abs. 3 StrlSchV führen.2) Auflistung <strong>der</strong> in <strong>den</strong> Geltungsbereich <strong>der</strong> Äußeren Systemefallen<strong>den</strong> Systeme und Komponenten, RSK3)Leitlinien für die Auslegung von Kernkraftwerken gegenStörfälle (§ 28 Abs. 3 StrlSchV), BMIDie folgen<strong>den</strong> Kriterien wer<strong>den</strong> angewendet aufdie drucktragen<strong>den</strong> Wandungen von nicht zurDruckführen<strong>den</strong> Umschließung des Reaktorkühlmittelsgehören<strong>den</strong> druckführen<strong>den</strong> und aktivitätsführen<strong>den</strong>Systemen und Komponenten vonLeichtwasserreaktoren aus metallischen Werkstoffen,die eine sicherheitstechnische Bedeutungbesitzen. Diese ist gegeben, wenn eines <strong>der</strong>nachfolgen<strong>den</strong> Kriterien erfüllt ist:a) Das Anlagenteil ist bei <strong>der</strong> Beherrschungvon Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3und 4a notwendig hinsichtlich Abschaltung,Aufrechterhaltung langfristiger Unterkritikalitätund hinsichtlich unmittelbarer Nachwärmeabfuhr.Kriterien für Komponenten in Systemen,die nur mittelbar zur Nachwärmeabfuhrdienen - dies sind die nicht aktivitätsführen<strong>den</strong>Zwischenkühlwassersysteme undNebenkühlwassersysteme - sind anlagenspezifischunter Berücksichtigung <strong>der</strong> grundsätzlichenKriterien im Hinblick auf Redundanzund Diversität festgelegt, siehe„Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Grundlegende Sicherheitskriterien“ (Modul 1,in <strong>der</strong> Nummer Ziffer 3.1 (2)).b) Bei Versagen des Anlagenteils wer<strong>den</strong> großeEnergien freigesetzt und die Funktionenvon sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungensind nicht vor Einwirkungen eines unterstelltenVersagens dieser Anlagenteilegeschützt (siehe „Sicherheitskriterien fürKernkraftwerke: Kriterien für die Auslegungund <strong>den</strong> sicheren Betrieb von baulichen Anlagenteilen,Systemen und Komponenten“(Modul 10, Abschnitt 2.2.3).c) Das Versagen des Anlagenteils kann unmittelbaro<strong>der</strong> in einer Kette von anzunehmen<strong>den</strong>Folgeereignissen zu einem Ereignis <strong>der</strong>Sicherheitsebene 3 o<strong>der</strong> darüber hinaus führen.Überführt in M4, Nummer 3.1 (1) und (2) inAnlehnung an KTA 3211.2, um <strong>den</strong> Geltungsbereichauch auf SWR anwen<strong>den</strong> zu können.Die Kriterien wur<strong>den</strong> weiter präzisiert und andie Beschreibung in Sicherheitsebenen angepasst.Text weitgehend wie in KTA 3211.2 (6/92).Die dort genannten Kriterien stammen jedochaus RSK LL 4.2.1 (1), sind nur weiter präzisiertwor<strong>den</strong>.- 43 -


(2) Anlagenteile, die Hilfsfunktionen für dieseSysteme ausführen, insbeson<strong>der</strong>e Systeme undKomponenten kleiner Nennweite fallen nicht in<strong>den</strong> Geltungsbereich <strong>der</strong> Äußeren Systeme. Fürdie Sekundärmäntel <strong>der</strong> Dampferzeuger geltendie Regelungen nach Kapitel 4.1.4.2.2 Anfor<strong>der</strong>ungen an Konstruktion, Auslegung,Werkstoffe, Herstellung, PrüfbarkeitDie gefor<strong>der</strong>te inhärent hohe Sicherheit <strong>der</strong>Komponenten und Systeme <strong>der</strong> Äußeren Systemeist auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Rahmenspezifikation"Basissicherheit von druckführen<strong>den</strong> Komponenten"4) sicherzustellen.Die Grundzüge <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen sind nachfolgendin (1) bis (5) und in Abschnitt 4.2.3 und4.2.4 festgelegt.4)Rahmenspezifikation "Basissicherheit von druckführen<strong>den</strong>Komponenten", RSK(1) Die Konstruktion <strong>der</strong> Komponenten <strong>der</strong> ÄußerenSysteme muss insgesamt optimiert sein hin-(2) Zum Geltungsbereich gehören folgende Komponenten:a) Druckbehälter,b) Rohrleitungen und Rohrleitungsteile (einschließlichDruckentlastungsrohre und Ausstrahldüsenfür SWR),c) Pumpen undd) Armaturen,einschließlich <strong>der</strong> integralen Bereiche <strong>der</strong> Komponentenstützkonstruktionen.M4:3.1 (3)M4: 3.2(1)Zum Geltungsbereich gehören nicht:a) Rohrleitungen und Armaturen kleiner o<strong>der</strong>gleich DN 50. Für Rohrleitungen und Armaturendieses Abmessungsbereiches geltendie Kriterien nach dem Abschnitt 5.b) Einbauteile <strong>der</strong> Komponenten (die nicht Bestandteil<strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wandung sind)und Zubehör,c) Anlagenteile, die Hilfsfunktionen für die hierbehandelten Systeme ausführen,d) Systemteile, <strong>der</strong>en Systemdruck allein durchdie geodätische Druckhöhe im Saugbereichbestimmt wird,e) Teile zur Kraft und Leistungsübertragung- in Pumpen und Armaturen sowie- für Prüfungen zum Funktionsfähigkeitsnachweis,f) Kleinteile.Die Basissicherheit <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wandungvon Komponenten, welche ein katastrophales,aufgrund herstellungsbedingter Mängel eintretendesVersagen eines Anlagenteils ausschließt,ist durch die Einhaltung nachfolgen<strong>der</strong>Kriterien unter Berücksichtigung des Betriebsmediumssichergestellt:−Einsatz hochwertiger Werkstoffe, insbeson<strong>der</strong>ehinsichtlich Zähigkeit und Korrosions-Überführt in M4, Nummer 3.1 (3) mit einigenPräzisierungen in Anlehnung an KTA 3211.2.Der Geltungsbereich entspricht dem <strong>der</strong> KTA3211 und wird nicht wie bei <strong>der</strong> DFU direkt umsicherheitsrelevante Kleinleitungen erweitert.Ähnlich wie bei DFU sollen jedoch für kleineRohrleitungen noch abgestufte Anfor<strong>der</strong>ungennach sicherheitstechnischen Kriterien aufgestelltwer<strong>den</strong>. Diese Ergänzung unter a) füllteine Lücke im bisherigen <strong>Regelwerk</strong>:Die Abgrenzung in RSK LL 4.2.1 (2) ist indieser Hinsicht weniger klar: Anlagenteile, dieHilfsfunktionen für diese Systeme ausführen,insbeson<strong>der</strong>e Systeme und Komponentenkleiner Nennweite fallen nicht in <strong>den</strong> Geltungsbereich<strong>der</strong> Äußeren Systeme. …Überführt in M4, Nummer 3.2 (1), umformuliertund erweitert in Anlehnung an die „Grundsätze“<strong>der</strong> Rahmenspezifikation Basissicherheit,ergänzt um „Korrosionsbeständigkeit“.- 44 -


sichtlich- Funktion- Beanspruchung- Werkstoff- Herstellung (Prüfung und Fertigung)- Wartung- wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Prüfungen.(2) Die Auslegung <strong>der</strong> Komponenten <strong>der</strong> ÄußerenSysteme muss alle während des bestimmungsgemäßenBetriebs und bei Störfällen maximalauftreten<strong>den</strong> Belastungen mit <strong>den</strong> zu erwarten<strong>den</strong>Häufigkeiten berücksichtigen. Auslegungsüberdruckund -temperatur sind so festzulegen,dass die maximalen Drücke und Temperaturenim jeweiligen Systemabschnitt (z.B. Ansprechen<strong>der</strong> Sicherheitsventile) abgedeckt wer<strong>den</strong>.(3) Die aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> gleichzeitig wirken<strong>den</strong>primären Membranspannungen nach <strong>der</strong>Schubspannungshypothese berechnete Vergleichsspannungist auf 1/3 Zugfestigkeit zu begrenzen.Durch Spannungs- und Ermüdungsanalysenist nachzuweisen, dass bei <strong>den</strong> auftreten<strong>den</strong>Lastfällen die vorgegebenen zulässigenSpannungen für alle Spannungskategorien (Primär-und Sekundärspannungen) eingehaltenwer<strong>den</strong>.(4) Bei Bauteilen mit vorwiegend ruhen<strong>der</strong> Betriebsbeanspruchungsowie mit geringer thermischinduzierter Wechselbeanspruchung kannalternativ die Spannungsanalyse auf <strong>den</strong> Nachweis<strong>der</strong> Primärspannungen begrenzt bleiben. Indiesem Fall darf die aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> gleichzeitigwirken<strong>den</strong> primären Membranspannungennach <strong>der</strong> Schubspannungshypothese berechneteM4:3.3.1(2)beständigkeit,− konservative Begrenzung <strong>der</strong> Spannungen,− Vermeidung von Spannungsspitzen durchoptimierte Konstruktion und− Gewährleistung <strong>der</strong> Anwendung optimierterHerstellungs- und Prüftechnologien.Dazu gehören die Kenntnis und Beurteilung ggf.vorliegen<strong>der</strong> Fehlerzustände.Die Integritätsnachweise als Bestandteil <strong>der</strong> Auslegungsind so geführt, dass für alle Einwirkungendes bestimmungsgemäßen Betriebs sowieaus Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 und 4aüber die gesamte vorgesehene Betriebsdauer dieerfor<strong>der</strong>lichen Sicherheitsabstände ausgewiesenwer<strong>den</strong>. Mögliche alterungsbedingte Schädigungsmechanismenund Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>Werkstoffeigenschaften durch Einwirkungen wiez. B. Temperatur und Bestrahlung, die währenddes Betriebs auftreten können, sind mit einbezogen.Wesentliche alterungsbedingte Schädigungsmechanismensind Ermüdung, Relaxation,Verschleiß und verschie<strong>den</strong>e Arten <strong>der</strong> Korrosion.Außerdem sind Synergismen verschie<strong>den</strong>erMechanismen berücksichtigt.Die aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> gleichzeitig wirken<strong>den</strong>primären Membranspannungen nach <strong>der</strong> Schubspannungshypotheseberechnete Vergleichsspannungist auf 1/3 Zugfestigkeit zu begrenzen.Durch Spannungs- und Ermüdungsanalysen istnachzuweisen, dass bei <strong>den</strong> auftreten<strong>den</strong> Lastfällendie vorgegebenen zulässigen Spannungenfür alle Spannungskategorien (Primär- und Sekundärspannungen)eingehalten wer<strong>den</strong>.Bei Bauteilen mit vorwiegend ruhen<strong>der</strong> Betriebsbeanspruchungsowie mit geringer thermischinduzierter Wechselbeanspruchung kann alternativdie Spannungsanalyse auf <strong>den</strong> Nachweis <strong>der</strong>Primärspannungen begrenzt bleiben. In diesemFall darf die aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> gleichzeitig wirken<strong>den</strong>primären Membranspannungen nach <strong>der</strong>Schubspannungshypothese berechnete Ver-Überführt in M4, Nummer 3.3.1 (2) mit Ergänzungenzu Schädigungsmechanismen undVerän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Werkstoffeigenschaften.Diese Anfor<strong>der</strong>ungen gehen über <strong>den</strong> Detaillierungsgrad<strong>der</strong> Leitlinie hinaus, die aufSicherheitsebenen aufbaut.Die zulässigen Spannungen sind in KTA3211.2 in Abhängigkeit von Werkstofftyp undPrüfgruppe angegeben, siehe dort insbeson<strong>der</strong>eZiffern 6 und 7.Dieser Wickel stellt keine Anfor<strong>der</strong>ung dar,son<strong>der</strong>n beschreibt die Voraussetzungen füreinen vereinfachten Nachweis und wurdedeshalb nicht übernommen.- 45 -


Vergleichsspannung ¼ Zugfestigkeit nicht überschreiten.Hierbei wird auch vorausgesetzt, dassoptimale Konstruktionsmerkmale vorliegen(5) Für alle Komponenten <strong>der</strong> Äußeren Systemesind nur solche Werkstoffe zu verwen<strong>den</strong>, für dieeine auf <strong>den</strong> Hersteller, die Erzeugnisform unddas Herstellungsverfahren bezogene Begutachtungstattgefun<strong>den</strong> hat. Sinngemäßes gilt fürSchweißzusatzwerkstoffe und Schweißhilfsstoffe.(6) Es sind grundsätzlich solche Werkstoffe einschließlichSchweißzusatzwerkstoffe zu verwen<strong>den</strong>,die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung,Homogenität, Zähigkeit, Verarbeitungssicherheitund Prüfbarkeit zusammen mit <strong>den</strong>Anfor<strong>der</strong>ungen an Konstruktion und Auslegungein spontanes, bzw. katastrophales Versagen <strong>der</strong>Komponenten <strong>der</strong> Äußeren Systeme ausschließenlassen. Hierzu ist u.a. grundsätzlich erfor<strong>der</strong>lich,dass bei <strong>den</strong> drucktragen<strong>den</strong> Schalen <strong>der</strong>Komponenten <strong>der</strong> Äußeren Systeme aus ferritischenWerkstoffen die Kerbschlagarbeit bei <strong>der</strong>Temperatur TNDT + 33 K bzw. RTNDT + 33 Kbei mindestens 68 Joule liegt. Dabei wird davonausgegangen, dass durch dieses Zähigkeitskonzeptalle beanspruchungsmäßig relevanten Betriebszuständeabgedeckt sind. Die Kerbschlagarbeitist an ISO-V Querproben zu ermitteln.M4:3.4.1(2)(4)M4: 3.2(1)3.3.2(1)gleichsspannung ¼ Zugfestigkeit nicht überschreiten.Hierbei wird auch vorausgesetzt, dassoptimale Konstruktionsmerkmale vorliegenFür die Herstellung wer<strong>den</strong> qualifizierte Verfahrenund Hersteller eingesetzt.Für die Schweißzusätze und -hilfsstoffe sind geeigneteZulassungsprüfungen o<strong>der</strong> Eignungsprüfungendurchgeführt. Der Hersteller weist überentsprechende Verfahrensprüfungen nach, dasser die vorgesehenen Schweißverfahren sicherbeherrscht.Die Basissicherheit <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wandungvon Komponenten, welche ein katastrophales,aufgrund herstellungsbedingter Mängel eintretendesVersagen eines Anlagenteils ausschließt,ist durch die Einhaltung nachfolgen<strong>der</strong>Kriterien unter Berücksichtigung des Betriebsmediumssichergestellt:- Einsatz hochwertiger Werkstoffe, insbeson<strong>der</strong>ehinsichtlich Zähigkeit und Korrosionsbeständigkeit,− konservative Begrenzung <strong>der</strong> Spannungen,Vermeidung von Spannungsspitzen durchoptimierte Konstruktion undGewährleistung <strong>der</strong> Anwendung optimierterHerstellungs- und Prüftechnologien.Dazu gehören die Kenntnis und Beurteilung ggf.vorliegen<strong>der</strong> Fehlerzustände.Durch die Werkstoffauswahl und sachgerechteFormgebung, Schweißung und Wärmebehandlungwird für die drucktragende Wandung vonKomponenten sichergestellt, dass während <strong>der</strong>vorgesehenen Betriebsdauer <strong>der</strong> Anlage ein ausreichendfester und zäher Werkstoffzustand <strong>der</strong>arterhalten bleibt, dass die im bestimmungsgemäßenBetrieb und bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen3 und 4a auftreten<strong>den</strong> Belastungensicher abgetragen wer<strong>den</strong> können.Zum Nachweis <strong>der</strong> spezifizierten Festigkeit undÜberführt in M4, Nummer 3.4.1 (2). Anfor<strong>der</strong>ungenan Prozeduren wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Überführt in M4, Nummer 3.2 (1) und 3.3.2(1).Die zahlenmäßigen Angaben zur notwendigenZähigkeit wur<strong>den</strong> in KTA 3201.2 überführt.- 46 -


(7) Die Äußeren Systeme müssen mit ausreichen<strong>der</strong>Fehlererkennbarkeit prüfbar sein.M4: 3.2(2)4.2.3 Herstellung - -(1) Für die Herstellung <strong>der</strong> Komponenten <strong>der</strong>Äußeren Systeme sind nur qualifizierte Herstellerzuzulassen, die herstellerseitig über eine zuverlässigeQualitätssicherung verfügen. Die Einhaltung<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherungdes Komponenten- bzw.Halbzeugherstellers ist zu gewährleisten.M4:3.4.1(2)(2) Vor Beginn <strong>der</strong> Fertigung sind vom KomponentenherstellerFertigungs- und Prüfunterlagenzu erstellen, die vom Reaktoranlagenlieferer zubestätigen und vom Gutachter im Rahmen ihrersicherheitstechnischen Bedeutung in ausreichendemUmfang überprüft sein müssen. Betreiber,Reaktoranlagenlieferer und Komponentenherstellerhaben in geeigneter Weise dafür Sorgezu tragen, dass die in <strong>den</strong> Fertigungs- und Prüfunterlagenenthaltenen Anfor<strong>der</strong>ungen erfülltM4:3.4.1(1)(3)Zähigkeit ist für alle Werkstoffe die spezifikationsgemäßeFertigung durch Zeugnisse belegt.Für ferritische Stähle ist ein ausreichend hohesNiveau <strong>der</strong> Zähigkeit im Bereich <strong>der</strong> Hochlagegegeben. Bei Belastungen aus stationären Betriebszustän<strong>den</strong><strong>der</strong> Sicherheitsebenen 1 und 2liegt die niedrigste Beanspruchungstemperaturoberhalb <strong>der</strong> Sprödbruch- Übergangstemperatur,wodurch auch eine definierte Mindest-Zähigkeitsichergestellt ist. Dies gilt für Grundwerkstoff,Schweißgut und Wärmeeinflusszone von Komponentenmit vergleichsweise hohen Spannungsgrenzen.Weiterhin sind alle Komponenten konstruktiv sogestaltet, dass die Kriterien für eine beanspruchungsgünstige,werkstoff-, fertigungs- und funktionsgerechtesowie wartungsfreundliche Ausführungerfüllt sind und die zerstörungsfreien Prüfungenbei <strong>der</strong> Herstellung und am Aufstellungsortsowie die zerstörungsfreien wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang durchführbarsind. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Schweißnähteund <strong>den</strong> Trägerwerkstoff plattierter Werkstoffbereiche.Für die Herstellung wer<strong>den</strong> qualifizierte Verfahrenund Hersteller eingesetztDie zur Sicherstellung <strong>der</strong> Integrität einzuhalten<strong>den</strong>Qualitätsmerkmale sind festgelegt und bei<strong>der</strong> Planung des Fertigungsablaufs berücksichtigt.Der Fertigungsablauf wird so überwacht unddokumentiert, dass Abweichungen von <strong>den</strong> vorgegebenenQualitätsmerkmalen zuverlässig erkanntwer<strong>den</strong> und eine eindeutige Rückverfolgbarkeithinsichtlich ihrer Ursache möglich ist.Überführt in M4, Nummer 3.2 (2) mit einigenPräzisierungen.Überführt in M4, Nummer 3.4.1 (2). Anfor<strong>der</strong>ungenan Prozeduren wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Überführt in M4, Nummer 3.4.1 (1) und (3).Anfor<strong>der</strong>ungen an Prozeduren wur<strong>den</strong> nichtübernommen.- 47 -


wer<strong>den</strong> und <strong>der</strong>en Einhaltung dokumentiert wird.Der Gutachter soll sich von Beginn an in angemessenenZeitabstän<strong>den</strong> vom gefor<strong>der</strong>ten Fertigungsstandardüberzeugen.(3) Die bei <strong>der</strong> Werkstoffbegutachtung festgelegtenmechanisch- technologischen Eigenschaftensind dem Gutachter im Rahmen <strong>der</strong> begleiten<strong>den</strong>Kontrolle für Grundwerkstoff, Schweißgut undWärmeeinflusszone nachzuweisen.(4) Erweiterte zerstörende und zerstörungsfreiePrüfungen <strong>der</strong> Wärmeeinflusszone aufVersprödung und/o<strong>der</strong> Rissbildung sind danndurchzuführen, wenn dies aufgrund von Erkenntnissenüber die verwendeten Werkstoffe o<strong>der</strong>sonstiger Prüfergebnisse begründet ist.(5) Nach Fertigstellung <strong>der</strong> Komponenten istgrundsätzlich eine Wasserdruckprüfung mit 1,3-fachem Auslegungsdruck vorzunehmen. Im Anschlussdaran sind zerstörungsfreie Prüfungenan solchen Schweißnähten durchzuführen, die imHinblick auf Beanspruchung, Fertigungsverfahrenund Werkstoff hinreichend repräsentativ sind.M4:3.4.2(1)M4:3.4.3(3)4.2.4 Betrieb - -(1) An <strong>den</strong> Druckbehältern <strong>der</strong> Äußeren Systemesind unter Hinzuziehung des Sachverständigenwie<strong>der</strong>kehrende innere Prüfungen, erfor<strong>der</strong>lichenfallsergänzt durch zerstörungsfreie Prüfungen,im Zyklus von vier Jahren vorzunehmen.Alle acht Jahre sind an diesen DruckbehälternWasserdruckprüfungen vorzunehmen, es sei<strong>den</strong>n, dass im Einzelfall eine an<strong>der</strong>e Regelunggetroffen wird.M4:3.5.3(1)Zusätzlich vorgenommene Maßnahmen zur Erreichung<strong>der</strong> Qualitätsmerkmale sind dokumentiert.Durch Prüfungen an Erzeugnisformen ist nachgewiesen,dass die über die Wanddicke spezifiziertenEigenschaften <strong>der</strong> chemischen Zusammensetzung,<strong>der</strong> Zähigkeit, Festigkeit, des Gefügesund <strong>der</strong> Korrosionsbeständigkeit vorliegen.Erweiterte zerstörende und zerstörungsfreie Prüfungen<strong>der</strong> Wärmeeinflusszone auf Versprödungund/o<strong>der</strong> Rissbildung sind dann durchzuführen,wenn dies aufgrund von Erkenntnissen über dieverwendeten Werkstoffe o<strong>der</strong> sonstiger Prüfergebnissebegründet ist.Alle druckführen<strong>den</strong> Komponenten <strong>der</strong> ÄußerenSysteme wer<strong>den</strong> zum Abschluss <strong>der</strong> Herstellungeiner Druckprüfung mit einem definierten Prüfdruckoberhalb des Auslegungsdrucks unterzogen(Erstdruckprüfung). Nach <strong>der</strong> Druckprüfungwer<strong>den</strong> zerstörungsfreie Prüfungen in repräsentativemUmfang durchgeführt.Zerstörungsfreie wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungenwer<strong>den</strong> hinsichtlich möglicher Schädigungsmechanismenin repräsentativer Art und Weise mitqualifizierten Verfahren durchgeführt, wobei alleArten von Schweißverbindungen und Grundwerkstoff-Bereichemit einbezogen wer<strong>den</strong>. DieAuswahl und Eignung <strong>der</strong> Prüfverfahren und -techniken ist unter Berücksichtigung des technischenFortschritts begründet.Überführt in M4, Nummer 3.4.2 (1). Anfor<strong>der</strong>ungenan Prozeduren wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Beson<strong>der</strong>heiten und Ausnahmen wur<strong>den</strong> nichtübernommen. Dieser Fall ist durch die in M4,3.4.1 (1) bis (4) qualitätssichern<strong>den</strong> Grundsätzeund die Grundsätze für die Prüfungen inM4, 3.4.2 (1) und 3.4.3 (1) mit abgedeckt.Details sind in KTA 3211.3, Ziffern 8 und 11beschrieben.Überführt in M4, Nummer 3.4.3 (3). Der Prüfdruck,die weiteren Randbedingungen <strong>der</strong>Prüfung sowie die anschließen<strong>den</strong> zerstörungsfreienPrüfungen wer<strong>den</strong> in KTA 3211.3,Ziffer 9.3 festgelegt.Überführt in M4, Nummer 3.5.3. (1). „InnerePrüfungen“ wer<strong>den</strong> heute als „visuelle Prüfungen“(VT) ebenfalls unter „zerstörungsfreienPrüfungen“ subsummiert. Verfahrensfragenwur<strong>den</strong> nicht übernommen. Die Prüfzyklensind in KTA 3211.4 geregelt.Zur Druckprüfung siehe unten unter (4).Die Prüfintervalle sind festgelegt. Sie orientierensich an <strong>der</strong> allgemeinen technischen Erfahrungund berücksichtigen die Betriebserfahrung <strong>der</strong>betreffen<strong>den</strong> und vergleichbaren Anlagen.(2) An <strong>den</strong> übrigen, nicht unter (1) genanntenKomponenten <strong>der</strong> Äußeren Systeme sind anhöher beanspruchten Stellen wie<strong>der</strong>kehrendeM4:3.5.3(2)Prüfverfahren und -techniken wer<strong>den</strong> dabei soausgewählt, dass betriebsbedingte Fehler (z. B.infolge Ermüdung, Korrosion) mit ihren möglichenIn Anlehnung an KTA 3201.4:- 48 -


Prüfungen durchzuführen.(3) Der Plan für die wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> zerstörungsfreienPrüfungen ist mit dem Gutachterabzustimmen.(4) Wie<strong>der</strong>kehrende Wasserdruckprüfungen sindmit dem Druck <strong>der</strong> Erstdruckprüfung vorzunehmen.(5) Wenn bei <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> zerstörungsfreienPrüfung an<strong>der</strong>e Verfahrenstechniken angewendetwer<strong>den</strong> als bei <strong>der</strong> Fertigungsprüfung,ist vor <strong>der</strong> Inbetriebnahme eine Basisprüfung mit<strong>den</strong> für die wie<strong>der</strong>kehrende zerstörungsfreie Prüfungvorgesehenen Prüftechniken notwendig. DieAussagefähigkeit <strong>der</strong> vorgesehenen Prüfung istdem Gutachter nachzuweisen.(6) Im Anschluss an die wie<strong>der</strong>kehrende Wasserdruckprüfungsind zerstörungsfreie Prüfungenan solchen Schweißnähten durchzuführen, die imHinblick auf Beanspruchung, Fertigungsverfahrenund Werkstoff hinreichend repräsentativ sind. DieEinzelheiten sind im Prüfplan festzulegen.5. SicherheitsbehälterFolgende KTA-Regeln liegen hierzu vor:Reaktorsicherheitsbehälter aus StahlTeil: Werkstoffe (KTA 3401.1) Fassung 2/81Teil: Auslegung, Konstruktion und Berechnung(KTA 3401.2) Fassung 6/80Teil: Herstellung (KTA 3401.3) Fassung 10/79Teil: Wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen (KTA 3401.4)Fassung 3/81Grundsätzlich müssen alle unter Primärkühlmitteldruckstehen<strong>den</strong> Systeme <strong>der</strong> Reaktoranlagein einem Sicherheitsbehälter untergebracht wer<strong>den</strong>.Hiervon ausgenommen sind Leitungen kleinerenQuerschnitts, wie z.B. Messleitungen, soweitdies technisch notwendig ist und sofern <strong>der</strong>enBruch nur zu geringfügigen Strahlenbelastungenführen würde.M4:3.5.2(2)M4:3.5.3(2)M4:3.5.2(3)M1:3.6 (1),Abs. 4Orientierungen erfasst und dokumentiert wer<strong>den</strong>können. Aus <strong>der</strong> Herstellung dokumentierte undbelassene Anzeigen wer<strong>den</strong> erfasst und, soweiterfor<strong>der</strong>lich, verfolgt.Der Plan für die wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> zerstörungsfreienPrüfungen ist mit dem Gutachter abzustimmen.Wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfungen ermöglicheneine mit <strong>der</strong> Druckprüfung <strong>der</strong>Errichtung vergleichbare sicherheitstechnischeAussage.Prüfverfahren und -techniken wer<strong>den</strong> dabei soausgewählt, dass betriebsbedingte Fehler (z. B.infolge Ermüdung, Korrosion) mit ihren möglichenOrientierungen erfasst und dokumentiert wer<strong>den</strong>können. Aus <strong>der</strong> Herstellung dokumentierte undbelassene Anzeigen wer<strong>den</strong> erfasst und, soweiterfor<strong>der</strong>lich, verfolgt.Im Anschluss an die wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfungwird eine zerstörungsfreie Prüfung, z. B. mitUltraschall, an repräsentativen Stellen <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong>Wandung <strong>der</strong> verschie<strong>den</strong>en Komponentendurchgeführt,Folgende KTA-Regeln liegen hierzu vor:Reaktorsicherheitsbehälter aus StahlTeil: Werkstoffe (KTA 3401.1) Fassung 2/81Teil: Auslegung, Konstruktion und Berechnung(KTA 3401.2) Fassung 6/80Teil: Herstellung (KTA 3401.3) Fassung 10/79Teil: Wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen (KTA 3401.4)Fassung 3/81Im Sicherheitsbehälter sind grundsätzlich dieunter hohem Druck stehen<strong>den</strong>, Reaktorkühlmittelführen<strong>den</strong> Komponenten <strong>der</strong> Anlage untergebracht.Hiervon ausgenommen wer<strong>den</strong> könnenAbschnitte <strong>der</strong> Frischdampfleitungen und Speisewasserleitungensowie sonstiger Leitungen,soweit dies technisch notwendig ist und soferngewährleistet ist, dass <strong>der</strong> Bruch solcher Leitun-Verfahrensfragen wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Überführt in M4, Nummer 3.5.2 (2). In M4 wirddas Ziel <strong>der</strong> Prüfung beschrieben. Die konkretenPrüfbedingungen sind in KTA 3211.4 geregelt.Überführt in M4, Nummer 3.5.3 (2). Das Ziel<strong>der</strong> Prüfung wird in M4 deutlicher beschrieben;dabei ist ein Beibehalten <strong>der</strong> Prüftechniknicht immer erwünscht, wenn besser geeigneteVerfahren zur Verfügung stehen (siehe M4,Nummer 3.5.3 (1), oben unter (1)).Überführung in die genannte Nummer. DiePrüfungen sollten nicht nur an <strong>den</strong> Schweißnähtenvorgenommen wer<strong>den</strong>, wenn an<strong>der</strong>eBereiche wegen <strong>der</strong> hohen Beanspruchungbei <strong>der</strong> Druckprüfung ebenfalls als „repräsentativ“einzustufen sind.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Die Beschreibung <strong>der</strong> Systeme, die imSicherheitsbehälter untergebracht wer<strong>den</strong>sollen, wurde in M1, Nummer 3.6 (1), Absatz4 überführt mit Erweiterungen für SWR.- 49 -


5.1 Auslegungsgrundlagen - -(1) Der Sicherheitsbehälter einschließlich allerDurchführungen und Kühleinrichtungen, soweitihre Funktion zur Beherrschung <strong>der</strong> Störfallfolgennotwendig ist, ist so zu gestalten und auszulegen,dass er unter Einhaltung <strong>der</strong> zugrunde gelegtenLeckrate <strong>den</strong> statischen, dynamischen undthermischen Belastungen (z.B. Kräften, innerenund äußeren Überdrücken und Temperaturen)standhält, die im Zusammenhang mit <strong>den</strong> gemäßKap. 21.1 behandelten Störfällen und ihren Folgensowie während des bestimmungsgemäßenBetriebes und bei betrieblichen Störungen auftretenkönnen.M4:7.3.1(1),Abs. 1(2) Bei <strong>der</strong> Ermittlung des maximalen Störfalldrucksfür das gesamte Leckspektrum ist davonauszugehen, dass <strong>der</strong> Störfall bei Nennbetriebszustandeintritt. Außerdem ist dabei zu unterstellen,dass während des Ausströmens des Primärkühlmittelsüber eine sekundärseitige Leckageauch <strong>der</strong> gesamte Energie- und Masseinhalteiner Sekundärseite eines Dampferzeugers einschließlich<strong>der</strong> Frischdampfleitung bis zur erstenAbsperrarmatur in <strong>den</strong> Sicherheitsbehälter freigesetztwird. Die Wärmeabgabe <strong>der</strong> Dampferzeugeran das ausströmende Kühlmittel bzw. andie Sicherheitsbehälteratmosphäre ist ebenfalls<strong>den</strong> Analysen zugrunde zu legen. Das in <strong>den</strong>Störfallrechnungen eingesetzte freie Volumendes Sicherheitsbehälters, <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung und des Sekundärteiles des vorstehendangesprochenen Dampferzeugers biszur ersten Absperrarmatur ist im Rahmen <strong>der</strong>Funktions- und Abnahmeprüfungen experimentellnachzuweisen. Bei <strong>der</strong> Ermittlung des maximalenStörfalldrucks ist folgende Vorschrift zu beachten:1. Für die Freisetzung <strong>der</strong> oben definiertenEnergie- und Masseinhalte ist die ungünstigsteAusströmzeit und ein um 2 % (Bautoleranzen)größeres Volumen <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>M4:7.3.3(1)gen nicht zu unzulässiger Strahlenexposition in<strong>der</strong> Umgebung führt.Der Sicherheitsbehälter einschließlich allerDurchführungen und Schleusen sowie dasDruckabbausystem zur Druckbegrenzung beimSiedewasserreaktor sind so ausgelegt, dass sieunter Einhaltung <strong>der</strong> zugrunde gelegten Leckrate<strong>den</strong> statischen, dynamischen und thermischenEinwirkungen (z.B. Kräften, inneren und äußerenÜberdrücken und Temperaturen, Druckdifferenzen,Bruchstücken und Strahlkräften) aus Betriebszustän<strong>den</strong>sowie Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen1 bis 3 sowie aus Transienten mitAusfall <strong>der</strong> Reaktorschnellabschaltung in <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4a standhaltenZur Sicherstellung <strong>der</strong> Integrität und <strong>der</strong> spezifiziertenDichtheit sind die maximal auftreten<strong>den</strong>Drücke und Temperaturen sowie einwirken<strong>den</strong>Lasten bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3ermittelt. Dabei sind Zu- bzw. Abschläge füra) Unsicherheiten <strong>der</strong> Freisetzungsraten vonMasse und Energie, einschließlich chemischerEnergie aus Metallreaktionen,b) Toleranzen in <strong>der</strong> Gebäude- und Strukturabbildung,c) Unsicherheiten bezüglich <strong>der</strong> Nachwärmeleistungd) die Nicht-Berücksichtigung des thermodynamischenUngleichgewichts zwischen <strong>der</strong>Dampf- und Wasserphase unde) die Auswahl einer entsprechen<strong>den</strong> Korrelationfür <strong>den</strong> Wärmeübergang berücksichtigt.Zu dem sich daraus ergeben<strong>den</strong> maximalenÜberdruck ist ein angemessener Sicherheitszuschlagfür- Modellunsicherheiten und- <strong>den</strong> ungünstigsten anfänglichen Betriebszustandbei <strong>der</strong> Bestimmung des Auslegungsdrucks berücksichtigt.Überführung in die genannte Nummer. Erweiterungenfür SWR, Bezug zu Sicherheitsebenen.Überführt in M4. Nummer 7.3.3 (1) und (2).Die For<strong>der</strong>ung eines experimentellen Nachweises<strong>der</strong> Volumina und die sehr detailliertVorschriften zur Berechnung des maximalenStörfalldrucks einschließlich <strong>der</strong> anzusetzen<strong>den</strong>Sicherheitszuschläge wur<strong>den</strong> hier nichtübernommen. Diese fin<strong>den</strong> sich in KTA 3413.Es wurde allgemein ein Sicherheitszuschlaggefor<strong>der</strong>t und die dabei zu berücksichtigen<strong>den</strong>Unsicherheiten benannt. Siehe auch Modul 6Anhang 2.- 50 -


Umschließung und des Sekundärkreises anzusetzen.2. Spalt- und Nachzerfallsleistung wer<strong>den</strong> nach1,2-fachem ANS-Standard 5) unmittelbar demEnergieinhalt des ausströmen<strong>den</strong> Kühlmittelszugeschlagen.5) Proposed ANS-Standard. Decay Energy ReleaseRates Following Shutdown of Uranium-FueledThermal Reactors, ANS-5.1. Decay Heat Powerin LWR, Revised Standard 6.783. Die zeitliche Abgabe <strong>der</strong> Speicherwärme vonReaktorkern, Reaktordruckbehälter, dessenEinbauten und <strong>den</strong> übrigen Teilen <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung wer<strong>den</strong> dem Energieinhaltdes Sicherheitsbehälters zugeschlagen.4. Soweit notwendig, sind sekundärseitige Energienaus <strong>den</strong> übrigen Dampferzeugern sowieReaktionswärme von Metall- Wasser-Reaktionen zu berücksichtigen.5. Das Volumen des Sicherheitsbehälters ist um2 % niedriger anzusetzen. Die Ausgangsbedingungenfür die Sicherheitsbehälteratmosphäreund für die Strukturen sind konservativfestzulegen.6. Thermodynamisches Ungleichgewicht zwischenWasser- und Dampfphase im Sicherheitsbehälterist konservativ zu berechneno<strong>der</strong> pauschal mit zusätzlich 0,3 bar für Auslegungsdrückebis ca. 7 bar zu berücksichtigen.7. Es dürfen nur Wärmeübergangskorrelationenverwendet wer<strong>den</strong>, <strong>der</strong>en Anwendbarkeit intransienten Fluiddynamik- Rechenmodellenexperimentell nachgewiesen ist. Der Auslegungsdruckdes Sicherheitsbehälters mussmindestens 15 % über dem so berechnetenStörfalldruck liegen. Der Zuschlag von 15 %kompensiert nicht <strong>den</strong> für die Toleranzen <strong>der</strong>Bauausführung des Sicherheitsbehälters undseiner Einbauten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung und des Sekundärkreises an-7.3.3(2)Der Sicherheitsbehälter eines DWR ist so ausgelegt,dass die Masse und <strong>der</strong> Energieinhalt <strong>der</strong>druckführen<strong>den</strong> Umschließung des Reaktorkühlmittelsund <strong>der</strong> Sekundärseite eines Dampferzeugersbis zur sekundärseitigen Absperrungaufgenommen wer<strong>den</strong> können. Zusätzlich ist dieWärmeabgabe <strong>der</strong> Dampferzeuger an das ausströmendeReaktorkühlmittel berücksichtigt.- 51 -


zusetzen<strong>den</strong> Zuschlag. Rechnungs- und Modellunsicherheitensind in dem Sicherheitszuschlagenthalten.(3) Für die Auslegungstemperatur <strong>der</strong> Stahlwanddes Sicherheitsbehälters wird die beim Störfallauftretende maximale Ausgleichstemperatur <strong>der</strong>Sicherheitsbehälteratmosphäre zugrunde gelegt.Darüber hinaus sind bei <strong>der</strong> Auslegung die beimStörfall aufgrund von instationären Temperaturenörtlich auftreten<strong>den</strong> Wärmespannungen zu berücksichtigen.(4) Bei <strong>der</strong> Auslegung von Räumen und Einbauteninnerhalb des Sicherheitsbehälters ist zubeachten, dass Differenzdrücke, die sich im Verlauf<strong>der</strong> Druckausgleichsvorgänge während <strong>der</strong>gemäß Kap. 21.1 zu behandeln<strong>den</strong> Störfälle einstellen,nicht zu einer Beschädigung des Sicherheitsbehältersund seiner sicherheitstechnischwesentlichen Einbauten führen. Die Standsicherheitvon Zwischenwän<strong>den</strong> bzw. Einbauten mussbei <strong>den</strong> auftreten<strong>den</strong> Differenzdrücken gewährleistetsein. Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Differenzdrücke,ausgehend vom Nennbetriebszustand, istfolgen<strong>der</strong>maßen zu verfahren:1. Beim Einsatz von Mehrfachpunktmodellenmuss eine hinreichend feine Nodalisation gewähltwer<strong>den</strong>.M4:7.3.1.(3)M6:A2 (1)3.Für die Auslegungstemperatur <strong>der</strong> Stahlwanddes Sicherheitsbehälters wird die beim Störfallauftretende maximale Ausgleichstemperatur <strong>der</strong>Sicherheitsbehälteratmosphäre zugrunde gelegt.Darüber hinaus sind bei <strong>der</strong> Auslegung die beimStörfall aufgrund von instationären Temperaturenörtlich auftreten<strong>den</strong> Wärmespannungen zu berücksichtigen.Der Sicherheitsbehälter einschließlich seinerAbsperrarmaturen, Schleusen und Durchführungenund das Druckabbausystem zur Druckbegrenzungbeim Siedewasserreaktor, sowie die fürseine Funktion erfor<strong>der</strong>lichen Einbauten, sindgegen Folgewirkungen aus Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebenen 3 (Bruchstücke, Strahl- undReaktionskräfte) sowie aus Transienten mit Ausfall<strong>der</strong> Reaktorschnellabschaltung <strong>der</strong> Sicherheitsebene4a ausgelegt bzw. durch baulicheEinrichtungen (Trümmerschutz) geschützt, sodass <strong>der</strong>en Funktionsfähigkeit erhalten bleibt.Weiterhin ist <strong>der</strong> Sicherheitsbehälter durch baulicheEntkopplung <strong>der</strong>art geschützt, dass seineStandsicherheit auch bei <strong>den</strong> Notstandsfällen <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4a erhalten bleibt. Ebensobleibt bei allen Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen3 und 4a einschließlich <strong>der</strong> Wirkung ausDruckdifferenzen die Standsicherheit bzw. Integritätvon Einbauten und Räumen, soweit erfor<strong>der</strong>lich,erhalten. Dies gilt sowohl für die Vermeidungvon Einwirkungen, die von <strong>den</strong> Einbauten auf<strong>den</strong> Sicherheitsbehälter ausgehen, als auch fürdie Aufrechterhaltung aller erfor<strong>der</strong>lichen Funktionen<strong>der</strong> Einbauten wie Tragfunktion für Komponenten,Strömungsführung und räumliche Trennung.Beim Einsatz von Mehrfachpunktmodellen wirdeine hinausreichend feine Nodalisierungationgewählt (mindestens eine Zone für je<strong>den</strong> betrachtetenRaum).Abgedeckt durch M4, Nummer 7.3.1 (1) und7.3.3 (1) (siehe oben unter (1) und (2)). DieBerücksichtigung <strong>der</strong> Wärmespannung gehörtzu <strong>der</strong> üblichen Methodik und steht in KTA3401.2, Ziffer 3.3Überführt in M4, Nummer 7.3.1 (3) (sieheauch Modul 6 Nummer 3.2.4 (5). Die Anfor<strong>der</strong>ungenan die Methodik bei <strong>der</strong> Berechnung<strong>der</strong> Differenzdrücke wur<strong>den</strong> in Modul 6, Anhang2 aufgenommen, da sie sich in keineran<strong>der</strong>en technischen Regel fin<strong>den</strong>.- 52 -


2. Für die Freisetzung <strong>der</strong> unter (2) definiertenEnergie- und Masseinhalte müssen die maximalmöglichen Freisetzungsraten zu Beginndes Ausströmvorganges angesetzt wer<strong>den</strong>.3. Für je<strong>den</strong> Raum muss die ungünstigsteBruchsituation erfasst wer<strong>den</strong>.4. Wärmeabgabe an die Strukturen kann bei <strong>den</strong>Differenzdruckberechnungen in konservativerund experimentell abgesicherter Weise berücksichtigtwer<strong>den</strong>.5. Die beim Überströmvorgang zwischen <strong>den</strong>Räumen auftreten<strong>den</strong> Strömungswi<strong>der</strong>ständesind in realistischer Weise zu erfassen, jedochfür <strong>den</strong> Bruchraum konservativ anzusetzen.Die getroffenen Annahmen sind durch Experimenteabzusichern.6. Die verwendeten Rechenmodelle sollen Wassertransport-und Wasserabscheidevorgängeexplizit ermitteln. Wer<strong>den</strong> Rechenmodelleverwendet, die nur eine Erfassung durch empirischeKonstanten erlauben, so sind dieseKonstanten konservativ für das Differenzdruckverhaltenfestzulegen.7. Annahmen, die nicht durch Experimente abgesichertsind, müssen konservativ getroffenwer<strong>den</strong>.Der Sicherheitszuschlag auf die so berechnetenmaximal auftreten<strong>den</strong> Differenzdrückemuss mindestens 15 % betragen. Er darf nichtkleiner sein als 0,1 bar.(5) Für die Ermittlung <strong>der</strong> Belastung aus <strong>den</strong>gemäß Kap. 21.1 zu betrachten<strong>den</strong> Störfällen,M6:A2 (1)4.M6:A2 (1)5.M6:A2 (1)6.M6:A2 (1)7.M6:A2 (1)8.M6:A2 (1)9.M6:A2 (1)10.M4:7.3.1Für die Freisetzung <strong>der</strong> unter (2) gemäß <strong>den</strong>„Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke: Kriterienfür die Ausführung <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung,<strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wandung <strong>der</strong>Äußeren Systeme sowie des Sicherheitseinschlusses“(Modul 4) unter <strong>der</strong> Nummer 7.3.3 (1),(2), (3) definierten Energie- und Masseinhaltewer<strong>den</strong> die maximal möglichen Freisetzungsratenzu Beginn des Ausströmvorganges angesetzt.Für je<strong>den</strong> Raum wird die ungünstigste Bruchsituationerfasst.Die Wärmeabgabe an die Strukturen wird konservativermittelt. Bei Verwendung experimentellabgesicherter Wärmeübergangsbeziehungenwer<strong>den</strong> die unteren Werte des vorhan<strong>den</strong>en Unsicherheitsbandesberücksichtigt.Die beim Überströmvorgang zwischen <strong>den</strong> Räumenauftreten<strong>den</strong> Strömungswi<strong>der</strong>stände wer<strong>den</strong>in realistischer Weise erfasst, jedoch für <strong>den</strong>Bruchraum konservativ angesetzt. Die getroffenenAnnahmen sind experimentell abgesichert.Wer<strong>den</strong> bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Die verwendetenRechenmodelle sollen Wassertransport- undWasserabscheidevorgänge explizit ermitteln.Wer<strong>den</strong> Rechenmodelle verwendet, die nur eineErfassung durch empirische Konstantenvornehmen, erlauben, so sind diese Konstantenkonservativ für das Differenzdruckverhalten festgelegt.Annahmen, die nicht durch Experimente abgesichertsind, wer<strong>den</strong> konservativ getroffen.Der Sicherheitszuschlag auf die so berechnetenmaximal auftreten<strong>den</strong> Differenzdrücke beträgtmindestens 15 %. Für <strong>den</strong> Differenzdruck wirdein Wert von mindestens 10 4 Pa angenommen.Er darf nicht kleiner sein als 0,1 bar.Der Sicherheitsbehälter einschließlich seinerAbsperrarmaturen, Schleusen und Durchführun-Überführung in die angegebene Nummer inModul 6.Überführt in M4, Nummer 7.3.1 (3), sieheauch Modul 6 Nummer 3.2.4 (5). Die Anforde-- 53 -


auf die sicherheitstechnisch wesentlichen Einbautendurch Strahlkräfte und Sprengstücke,ausgehend vom Nennbetriebszustand, sind geeigneteRechenmodelle heranzuziehen, die Freistrahlausbreitungund Rückwirkung auf im Wegeliegende Strukturen erfassen. Für die Berechnung<strong>der</strong> Strahlkräfte auf die Strukturen (insbeson<strong>der</strong>edie Sicherheitsbehälterwände selbst) istdie ungünstigste Bruchlage zu wählen. Zur Berechnung<strong>der</strong> Reaktionskräfte <strong>der</strong> Rohre sin<strong>den</strong>tsprechende Rechenmodelle bzw. experimentellabgesicherte Beziehungen anzuwen<strong>den</strong>. Fürdie Belastung <strong>der</strong> sicherheitstechnisch wesentlichenEinbauten durch Strahlkräfte und Sprengstückeist ein Sicherheitszuschlag von 15 % zugrundezu legen.(3) gen und das Druckabbausystem zur Druckbegrenzungbeim Siedewasserreaktor, sowie die fürseine Funktion erfor<strong>der</strong>lichen Einbauten, sindgegen Folgewirkungen aus Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebenen 3 (Bruchstücke, Strahl- undReaktionskräfte) sowie aus Transienten mit Ausfall<strong>der</strong> Reaktorschnellabschaltung <strong>der</strong> Sicherheitsebene4a ausgelegt bzw. durch baulicheEinrichtungen (Trümmerschutz) geschützt, sodass <strong>der</strong>en Funktionsfähigkeit erhalten bleibt.Weiterhin ist <strong>der</strong> Sicherheitsbehälter durch baulicheEntkopplung <strong>der</strong>art geschützt, dass seineStandsicherheit auch bei <strong>den</strong> Notstandsfällen <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4a erhalten bleibt. Ebensobleibt bei allen Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen3 und 4a einschließlich <strong>der</strong> Wirkung ausDruckdifferenzen die Standsicherheit bzw. Integritätvon Einbauten und Räumen, soweit erfor<strong>der</strong>lich,erhalten. Dies gilt sowohl für die Vermeidungvon Einwirkungen, die von <strong>den</strong> Einbauten auf<strong>den</strong> Sicherheitsbehälter ausgehen, als auch fürdie Aufrechterhaltung aller erfor<strong>der</strong>lichen Funktionen<strong>der</strong> Einbauten wie Tragfunktion für Komponenten,Strömungsführung und räumliche Trennung.M6:A3 (1)Bei <strong>der</strong> Ermittlung von Einwirkungen durchStrahl- und Reaktionskräfte sowie Bruchstückean druckführen<strong>den</strong> Systemen innerhalb desSicherheitsbehälters gemäß <strong>den</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: Kriterien für die Ausführung<strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung, <strong>der</strong>drucktragen<strong>den</strong> Wandung <strong>der</strong> Äußeren Systemesowie des Sicherheitseinschlusses“ (Modul 4),dem Abschnitt 2 und 3 wird bei <strong>der</strong> Berechnungvon folgen<strong>den</strong> Vorgaben ausgegangen (sieheModul 4, in <strong>der</strong> Nummer 7.3.1 (3):1. Ausgangspunkt ist <strong>der</strong> Betriebszustand bei100 % <strong>der</strong> spezifizierten Leistung.2. Für die Auswahl und Größe von Lecks geltendie Annahmen gemäß <strong>den</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: Bei Druck- und Siedewasserreaktorenzu berücksichtigende Ereig-rungen an die Methodik bei <strong>der</strong> Berechnung<strong>der</strong> Strahlkräfte gehen über <strong>den</strong> Detaillierungsgradeiner Leitlinie hinaus und wur<strong>den</strong> inModul 6, Anhang 3 aufgenommen, da sie sichin keiner an<strong>der</strong>en technischen Regel fin<strong>den</strong>.- 54 -


5.2 Bauliche Gestaltung - -(1) Der Sicherheitsbehälter, seine Absperrarmaturenund Kühlsysteme sowie die für seine Funktionerfor<strong>der</strong>lichen Einbauten und die zur Überwachungund Beherrschung von Störfällen notwendigenmess- und regeltechnischen Gerätemüssen gegen Sprengstücke und Strahlkräfte,die als Folge <strong>der</strong> in Kap. 21.1 genannten Störfälleauftreten, geschützt sein. Soweit die Standfestigkeitbzw. Integrität von Einbauten und Räumenerhalten bleiben muss, ist diese rechnerischnachzuweisen.M4:7.3.1(1)nisse" (Modul 3), Anhang A2 „UnterstellteLeckquerschnitte und Brüche in <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung bzw. <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong>Wandung <strong>der</strong> äußeren Systeme“. Fürdiese Lecks wird statische Ausströmung fürverschie<strong>den</strong>e Bruchlagen unterstellt.3. Freistrahlausbreitung und Rückwirkung auf imWege liegende Strukturen wer<strong>den</strong> erfasst.4. Es wird die jeweils ungünstigste Bruchlagegewählt.5. Zur Berechnung <strong>der</strong> Reaktionskräfte <strong>der</strong> Rohrewer<strong>den</strong> entsprechende Rechenmodellebzw. experimentell abgesicherte Beziehungenangewendet.6. Für die Belastung <strong>der</strong> sicherheitstechnischwesentlichen Anlagenteile durch Strahlkräfteund durch die von <strong>den</strong> Strahlkräften gelöstenund beschleunigten Strukturteile ist einSicherheitszuschlag von 15 % zu Grunde zulegen.Der Sicherheitsbehälter einschließlich allerDurchführungen und Schleusen sowie dasDruckabbausystem zur Druckbegrenzung beimSiedewasserreaktor sind so ausgelegt, dass sieunter Einhaltung <strong>der</strong> zugrunde gelegten Leckrate<strong>den</strong> statischen, dynamischen und thermischenEinwirkungen (z.B. Kräften, inneren und äußerenÜberdrücken und Temperaturen, Druckdifferenzen,Bruchstücken und Strahlkräften) aus Betriebszustän<strong>den</strong>sowie Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen1 bis 3 sowie aus Transienten mitAusfall <strong>der</strong> Reaktorschnellabschaltung in <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4a standhalten.Ferner sind Einrichtungen vorgesehen, mit <strong>den</strong>enauch bei <strong>den</strong> unterstellten Ereignisabläufen undAnlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 4b und4c ein Versagen des Sicherheitsbehälters durchÜberdruck o<strong>der</strong> unzulässige dynamische Belastungenaus Wasserstoff-Reaktionen vermie<strong>den</strong>wer<strong>den</strong> kann.Abgedeckt durch M4, Nummer 7.3.1 (1), Absatz1 und (3).2. Absatz: Umsetzung <strong>der</strong> RSK- Empfehlungenaus 218., 222., 284., 314. RSK-Sitzung.Die For<strong>der</strong>ungen von IAEA NS-R-1 sind gegenüberdiesen RSK-Empfehlungen weicherund weniger konkret.- 55 -


(2) Der Sicherheitsbehälter muss von einer Betonhülleumgeben sein. Der Zwischenraum mussInspektionen sicherheitstechnisch relevanterAnlagenteile erlauben. Er muss möglichst weitgehend,insbeson<strong>der</strong>e jedoch an <strong>den</strong> Durchführungenund <strong>den</strong> hochbeanspruchten Bereichen,inspizierbar sein. Im Zwischenraum muss langfristigausreichen<strong>der</strong> Unterdruck gehalten wer<strong>den</strong>können, auch wenn im Sicherheitsbehälter dieAuslegungsbedingungen herrschen. Der Zwischenraummuss über Filter und Kamin zu entlüftensein.(3) Der Sicherheitsbehälter einschließlich seinerAbsperrarmaturen, Schleusen und Durchführungenund das Druckabbausystem zur Druckbegrenzungbeim Siedewasserreaktor, sowie die fürseine Funktion erfor<strong>der</strong>lichen Einbauten, sindgegen Folgewirkungen aus Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebenen 3 (Bruchstücke, Strahl- undReaktionskräfte) sowie aus Transienten mit Ausfall<strong>der</strong> Reaktorschnellabschaltung <strong>der</strong> Sicherheitsebene4a ausgelegt bzw. durch baulicheEinrichtungen (Trümmerschutz) geschützt, sodass <strong>der</strong>en Funktionsfähigkeit erhalten bleibt.Weiterhin ist <strong>der</strong> Sicherheitsbehälter durch baulicheEntkopplung <strong>der</strong>art geschützt, dass seineStandsicherheit auch bei <strong>den</strong> Notstandsfällen <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4a erhalten bleibt. Ebensobleibt bei allen Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen3 und 4a einschließlich <strong>der</strong> Wirkung ausDruckdifferenzen die Standsicherheit bzw. Integritätvon Einbauten und Räumen, soweit erfor<strong>der</strong>lich,erhalten. Dies gilt sowohl für die Vermeidungvon Einwirkungen, die von <strong>den</strong> Einbauten auf<strong>den</strong> Sicherheitsbehälter ausgehen, als auch fürdie Aufrechterhaltung aller erfor<strong>der</strong>lichen Funktionen<strong>der</strong> Einbauten wie Tragfunktion für Komponenten,Strömungsführung und räumliche Trennung.M4:7.2 (2)Der Sicherheitsbehälter ist von einem Gebäudeeingeschlossen. Das Gebäude ist so gestaltet,dass <strong>der</strong> Zwischenraum zwischen Sicherheitsbehälterund Gebäude bei Betriebsphasen mit geschlossenenSchleusen langfristig auf ausreichendemUnterdruck gehalten wer<strong>den</strong> kann,auch wenn im Sicherheitsbehälter die Bedingungenvon Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3herrschen. Hierfür sind für das umgebende Gebäudebautechnische Einrichtungen vorhan<strong>den</strong> ,die die lüftungstechnische Dichtheit sicherstellen.Der Zwischenraum wird über Kamin und erfor<strong>der</strong>lichenfallsüber Filter entlüftet. Er erlaubt weiterhinInspektionen sicherheitstechnisch relevanterÜberführt in M4, Nummer 7.2 (2). „Betonhülle“ist auch ein „Gebäude“. Präzisierung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen.Zuerst wer<strong>den</strong> Funktionsanfor<strong>der</strong>ungengestellt, am Ende dieInspizierbarkeit gefor<strong>der</strong>t.- 56 -


(3) Die Betonhülle des Reaktorgebäudes mussDirektstrahlung nach außen in genügendem Maßeabschirmen. Sie muss die Anlage gleichzeitiggegen Einwirkungen von außen schützen (vgl.Kap. 19.).(4) Alle für die Beherrschung von Störfällen notwendigenelektrischen und mechanischen Einrichtungeninnerhalb des Sicherheitsbehälterssind auf störfallbedingte Umgebungsbedingungenauszulegen.(5) Im Sicherheitsbehälter verlegte Kabel undRohrleitungen, die zur Beherrschung von Störfällenerfor<strong>der</strong>lich sind, müssen redundant undräumlich ausreichend voneinan<strong>der</strong> getrennt verlegtwer<strong>den</strong>. Sie dürfen infolge eines Störfallsund seiner Folgen, wie z.B. infolge von Rohrbrücheno<strong>der</strong> Brän<strong>den</strong>, sowie infolge von Einwirkungenvon außen nicht in dem Maße in ihrer Funktionbeeinträchtigt wer<strong>den</strong>, dass die sichere Abschaltungdes Reaktors und die Nachwärmeabfuhrverhin<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>.(6) Eine sichere Handhabung des Wasserstoffsim Sicherheitsbehälter und in <strong>den</strong> Kreisläufenwährend des bestimmungsgemäßen Betriebs istzu gewährleisten. Falls notwendig, müssen hierfürbeson<strong>der</strong>e Einrichtungen vorhan<strong>den</strong> sein.M4:7.2 (3)M4:7.3.1(3)7.3.2(12)M4:2.5.1(5)Anlagenteile. (...)Das umgebende Gebäude schirmt Direktstrahlungnach außen in genügendem Maße ab undschützt <strong>den</strong> Sicherheitsbehälter sowie die darinbefindlichen Einrichtungen gegen unzulässigeFolgen bei <strong>den</strong> für die Anlage berücksichtigtenEinwirkungen von außen.7.3.1 (3) (siehe oben unter (1))Die räumliche Anordnung <strong>der</strong> Durchführungengenügt <strong>den</strong> aus <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> Gesamtanlageresultieren<strong>den</strong> For<strong>der</strong>ungen nach räumlicherTrennung redundanter Systeme. Eine Störung aneiner Durchführung einschließlich des Abrissesvon ggf. anschließen<strong>den</strong> Rohrleitungen hat nichtdie Beschädigung weiterer Durchführungen zurFolge.Es ist sichergestellt, dass in <strong>den</strong> Sicherheitsebenen1 und 2 die Mengen von Wasserstoff(Radiolysegase, Dosiergase), die aus <strong>den</strong> Kreisläufenin eine nicht inertisierte Atmosphäre desSicherheitsbehälters übertreten können, soweitbegrenzt bleiben, dass eine zündfähige Ansammlungmit Folgescha<strong>den</strong>spotenzial ausgeschlossenist.Hinweis: Siehe auch "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Kriterien für die Auslegung und <strong>den</strong> sicheren Betrieb vonbaulichen Anlagenteilen, Systemen und Komponenten "(Modul 10, in dem Abschnitt 2.2.8.2).Überführt in M4, Nummer 7.2 (3). Präzisierung<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen.Ist durch Nummer 7.3.1 (3) M4 abgedeckt.Überführt in M4, Nummern 7.3.1 (3), , 7.3.2(12). M4 enthält die allgemeine For<strong>der</strong>ungnach Schutz <strong>der</strong> für die Funktion erfor<strong>der</strong>lichenEinbauten gegen Folgewirkungen aufSicherheitsebene 3 und 4a in Nummer 7.3.1(3) sowie <strong>den</strong> Schutz und die räumliche Trennungvon Durchführungen und Absperrorganenin Nummer und 7.3.2 (12). Diese deckenauch die im 2. Satz genannten Konkretisierungenmit ab.Überführt in M4, Nummer 2.5.1 (5) (und analog3.5.1 (6) für die Äußeren Systeme) in Bezugauf <strong>den</strong> Übertritt von Wasserstoff in <strong>den</strong>SHB im bestimmungsgemäßen Betrieb.Erweiterung um Kühlmittelverluststörfälle inM4, Nummer 7.3.2 (4). Dabei umfasst „Innerhalbdes Sicherheitsbehälters“ auch die Kreisläufe.Die For<strong>der</strong>ung nach beson<strong>der</strong>en Einrichtungenist überflüssig.7.3.2(4)Eine sichere Handhabung des Wasserstoffs(Radiolysegase, Dosiergase) innerhalb desSicherheitsbehälters wird sowohl während desbestimmungsgemäßen Betriebs (Sicherheitsebenen1 und 2) als auch bei einem Kühlmittelver-- 57 -


5.3 Auslegungsbedingungen und Anfor<strong>der</strong>ungenan <strong>den</strong> Werkstoff(1) Die Anfor<strong>der</strong>ungen an Auslegung, Werkstoffund Weiterverarbeitung sind grundsätzlich vomReaktoranlagenlieferer und Komponentenherstellergemeinsam mit dem Gutachter in allen Einzelheitenabzustimmen. Auslegungsdruck undAuslegungstemperatur sind als Grundlage bestimmendfür die Dimensionierung des gesamtenSicherheitsbehälters.luststörfall (Sicherheitsebene 3) gewährleistet.- -M4:7.3.3(1)Zur Sicherstellung <strong>der</strong> Integrität und <strong>der</strong> spezifiziertenDichtheit sind die maximal auftreten<strong>den</strong>Drücke und Temperaturen sowie einwirken<strong>den</strong>Lasten bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3ermittelt. Dabei sind Zu- bzw. Abschläge füra) Unsicherheiten <strong>der</strong> Freisetzungsraten vonMasse und Energie, einschließlich chemischerEnergie aus Metallreaktionen,b) Toleranzen in <strong>der</strong> Gebäude- und Strukturabbildung,c) Unsicherheiten bezüglich <strong>der</strong> Nachwärmeleistungd) die Nicht-Berücksichtigung des thermodynamischenUngleichgewichts zwischen <strong>der</strong>Dampf- und Wasserphase unde) die Auswahl einer entsprechen<strong>den</strong> Korrelationfür <strong>den</strong> Wärmeübergang berücksichtigt.Zu dem sich daraus ergeben<strong>den</strong> maximalenÜberdruck ist ein angemessener Sicherheitszuschlagfür- Modellunsicherheiten und- <strong>den</strong> ungünstigsten anfänglichen Betriebszustandbei <strong>der</strong> Bestimmung des Auslegungsdrucks berücksichtigt.Überführt in M4, Nummern 7.3.3 (1) und 7.4.1(1).Verfahrensfragen wur<strong>den</strong> nicht übernommen.(2) Durch konstruktive Gestaltung sind örtlichauftretende Spannungen möglichst klein zu halten.Schweißnähte sind möglichst nicht in Gebietehoher Spannungen zu legen.7.4.1(1)M4:7.3.3(4)Es sind Qualitätsmerkmale festgelegt und bei <strong>der</strong>Planung des Fertigungsablaufs eingehalten, diedie Integrität des Sicherheitsbehälters sicherstellen.Zur Sicherstellung <strong>der</strong> Standsicherheit und <strong>der</strong>Integrität, insbeson<strong>der</strong>e bezüglich <strong>der</strong> Dichtheitdes Sicherheitsbehälters und seiner Komponentenwird ein Absicherungskonzept angewandt,das folgende Grundzüge berücksichtigt:(…)c) Die von <strong>den</strong> Lasten hervorgerufenen Beanspruchungensind so begrenzt, dass für jedeSicherheitsebene ein ausreichen<strong>der</strong> Sicher-Abgedeckt durch M4, Nummer 7.3.3 (4) c)und 7.4.1 (8) b). M4 for<strong>der</strong>t allgemein eineBegrenzung <strong>der</strong> Beanspruchungen, so dassausreichende Sicherheitsabstände gegenüberVersagen sichergestellt sind. Die konkretenFor<strong>der</strong>ungen wur<strong>den</strong> nicht übernommen, stehenaber sinngemäß in KTA 3201.2, Ziffer 4.- 58 -


heitsabstand gegenüber <strong>den</strong> anzunehmen<strong>den</strong>Versagensarten sichergestellt ist.(3) Konstruktion und Oberflächenzustand desSicherheitsbehälters müssen so beschaffen sein,dass ausreichende und aussagefähige zerstörungsfreiePrüfungen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong>Schweißnähte, möglich sind.(4) Bei <strong>der</strong> Auslegung sind die nachfolgend angeführtenBedingungen für die zulässigen Spannungeneinzuhalten:1. Für die statische Berechnung (ohne Berücksichtigungvon Eigenspannungen):1.1 Primäre allgemeineMembranspannungen: maximal 0,67 xσ0,21.2 Überlagerung primärer allgemeiner undprimärer lokaler Membranspannungen:maximal 0,75 x σ0,21.3 Überlagerung von primären Biegespan-7.4.1(8)M4:7.4.1(8)M4:7.3.3(5)Sicherheitsbehälter aus Stahl erfüllen darüberhinaus folgende Kriterien:(…)b) Die Werkstoffe einschließlich Schweißzusätze,tragende Muttern und Schrauben sind soausgewählt, dass sie <strong>den</strong> Funktionsanfor<strong>der</strong>ungen(Dichtheit) und <strong>den</strong> zu unterstellen<strong>den</strong>Beanspruchungen (z. B. mechanischer, thermischer,chemischer Art) genügen. Die Werkstoffeigenschaften,die vorgesehenen Fügeverfahrenund die Qualitätssicherungsmaßnahmensind so festgelegt, dass eine <strong>den</strong>Vorgaben gemäße Qualität und Prüfbarkeitzuverlässig erreicht wird.Sicherheitsbehälter aus Stahl erfüllen darüberhinaus folgende Kriterien:a) Konstruktion und Oberflächenzustand desSicherheitsbehälters ermöglichen ausreichendeund aussagefähige zerstörungsfreie Prüfungen,insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Schweißnähte. Bereiche,die aufgrund <strong>der</strong> konstruktiven Anlagengestaltungfür wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungennicht mehr zugänglich sind, sind so ausgeführt,dass korrosive Einflüsse vermie<strong>den</strong>wer<strong>den</strong>.b) (...)Für einen Sicherheitsbehälter aus Stahl und seineKomponenten gemäß dem Abschnitt 7.1 sindMaßnahmen und Einrichtungen gegen folgendeVersagensarten getroffen bzw. vorhan<strong>den</strong>:a) elastisches und plastisches Beulen,b) globale Verformung,c) lokale Verformung bzw. fortschreitende Deformation,d) Ermüdung.Die dabei eingehaltenen Sicherheitsabstände fürdie sich aus <strong>den</strong> Lasten ergeben<strong>den</strong> Beanspruchungensind <strong>den</strong> Sicherheitsebenen entspre-Überführt in M4, Nummer 7.4.1 (8)a).Überführt in M4, Nummer 7.3.3 (5). M4 for<strong>der</strong>tallgemein, dass die tragen<strong>den</strong> Querschnitte inSicherheitsebenen 1 bis 3 im Bereich elastischenWerkstoffverhaltens bleiben. Die konkretenGrenzen für die verschie<strong>den</strong>en Spannungskategoriengehen über <strong>den</strong> Detaillierungsgraddieser Leitlinie, die nicht auf dieseSpannungskategorien eingeht, hinaus undstehen jetzt detailliert in KTA 3201.2, Ziffer5.2.5.- 59 -


nungen mit primärenMembranspannungen nach Ziffer 1.1und 1.2: maximal 0,75 x σ0,21.4 Überlagerung von primären und sekundärenSpannungen im gestörten Bereicheinschließlich Spannungen infolge vonTemperatureinflüssen: maximal 2 x σ0,2/1,2 , jedoch nicht über 500 N/mm21.5 Bei Berücksichtigung von äußeren Einwirkungen(z.B. Flugzeugabsturz, Erdbeben)können die maximal zulässigenSpannungen bei <strong>den</strong> Ziffern 1.1 bis 1.4um <strong>den</strong> Faktor 1,25 größer gewählt wer<strong>den</strong>.1.6 Während <strong>der</strong> Druckprüfung dürfen diezulässigen Spannungen wie folgt erhöhtwer<strong>den</strong>: auf 0,9 x σ 0,2 bei <strong>den</strong> Ziffern 1.1bis 1.3, um 10 % bei <strong>der</strong> Ziffer 1.4.Für σ0,2 ist die gewährleistete Mindeststreckgrenze(0,2 %- Dehnungsgrenze) für die Auslegungstemperatur,bei primären allgemeinenSpannungen jedoch nicht mehr als 370N/mm 2 bei Raumtemperatur und 320 N/mm 2bei 150 °C einzusetzen.2. Spitzenspannungen sind im Rahmen einerErmüdungsanalyse abzusichern.3. Bei hohen Lastwechselzahlen ist mit demSicherheitsbeiwert 2 gegen Dauerfestigkeit zurechnen. Dabei sind insbeson<strong>der</strong>e die <strong>den</strong>Schweißverbindungen entsprechen<strong>den</strong>Dauerfestigkeitskennwerte einzusetzen.4. Bei Berechnung <strong>der</strong> Wanddicke könnenSchweißnähte mit einem SchweißnahtfaktorV = 1,0 bewertet wer<strong>den</strong>.5. Die Grenze <strong>der</strong> Wanddicke, bis zu <strong>der</strong> auf einSpannungsarmglühen verzichtet wer<strong>den</strong>kann, liegt bei 38 mm.(5) Für alle Teile des Sicherheitsbehälters sindnur solche Werkstoffe zu verwen<strong>den</strong>, für die eineauf <strong>den</strong> Hersteller, die Erzeugnisform und Herstellungsverfahrenbezogene BegutachtungM4:7.4.1(2)chend wie folgt festgelegt:- Die Beanspruchungsgrenzen für Betriebszuständeund Ereignisse <strong>der</strong> Sicherheitsebenen1 bis 3 sowie Transienten mit Ausfall <strong>der</strong> Reaktorschnellabschaltung<strong>der</strong> Sicherheitsebene4a stellen sicher, dass die Dichtheitsfunktionerhalten bleibt.- Die Sicherheitsabstände sind so gewählt,dass für alle statischen und dynamischen Belastungenelastisches o<strong>der</strong> plastisches Beulennicht auftritt und dass bei allen statischen Belastungendie tragen<strong>den</strong> Querschnitte im Bereichelastischen Werkstoffverhaltens bleiben.Bei zeitlich verän<strong>der</strong>lichen Belastungen (spezifiziertesLastkollektiv) sind die Sicherheitsabständeso festgelegt, dass ein Versagen infolgeErmüdung nicht zu unterstellen ist.- Für lokale, einmalige Beanspruchungen (z. B.bei <strong>der</strong> Druckprüfung) sind die Sicherheitsabständeso gewählt, dass plastische Verformungenauf Teilbereiche des Querschnittsbegrenzt bleiben. Die Höhe <strong>der</strong> zulässigenplastischen Verformungen ist komponentenundwerkstoffbezogen festgelegt.Zur Sicherstellung <strong>der</strong> Dichtfunktion im Anfor<strong>der</strong>ungsfallist ein Nachweis <strong>der</strong> Formstabilität und,soweit zutreffend, <strong>der</strong> Verformungsbegrenzunggeführt.Der Hersteller verfügt über qualifizierte Fertigungs-und Prüfeinrichtungen, die eine <strong>den</strong> spezifiziertenVorgaben entsprechende Fertigungund eine sachgerechte Verarbeitung unter Be-Überführt in M4, Nummer 7.4.1 (2), (4), (7),(8). Verfahrensfragen wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen (Überprüfungdes Seigerungsverhaltens, Schweißsimulati-- 60 -


stattgefun<strong>den</strong> hat. Diese Begutachtung mussspätestens bis zur Druckprüfung abgeschlosseno<strong>der</strong> durch eine entsprechende Einzelbegutachtungabgedeckt sein. Dabei sind die Bedingungen,die bei <strong>der</strong> Herstellung des Sicherheitsbehältersbestehen, zu berücksichtigen. Die Untersuchungen<strong>der</strong> Grundwerkstoffeigenschaftenmüssen eine Überprüfung des Seigerungsverhaltensumfassen. Die Werkstoffeigenschaften müssensicherstellen, dass an allen Stellen <strong>der</strong> in (6)gefor<strong>der</strong>te zähe Werkstoffzustand unter allenbetriebs- und störfallbedingten Anlagenzustän<strong>den</strong>erhalten bleibt. Zu <strong>den</strong> Untersuchungen <strong>der</strong>Schweißeignung und <strong>der</strong> Schweißsicherheit gehörenu. a. Schweißsimulationsversuche. Fürschweißsimulierte Proben, die alle vorgesehenenSchweißverfahren hinreichend praxisnah abdeckenmüssen, gelten die Zähigkeitsanfor<strong>der</strong>ungennach (6). Das Bauteilverhalten, hierzu zählenauch Schweißnahtausbildung, Anteil an Überhitzungsgefüge,Kerbschlagzähigkeit (ISO-V-Kerbe)in <strong>der</strong> Wärmeeinflusszone, ist mittels Großproben(Großplattenzugversuche mit Fehlerstellen in <strong>der</strong>Probe) und bauteilähnlicherStutzeneinschweißversuche zu untersuchen.(6) Zähigkeitsanfor<strong>der</strong>ungen1. Die ferritischen Werkstoffe müssen so beschaf-(4)(7)(8)M4:7.4.1achtung <strong>der</strong> gestellten Werkstoff- und Bauteilanfor<strong>der</strong>ungengestatten.Für Schweißzusätze und -hilfsstoffe sind geeigneteZulassungsprüfungen o<strong>der</strong> Eignungsprüfungendurchgeführt. Der Hersteller weist über entsprechendeVerfahrensprüfungen nach, dass erdie vorgesehenen Schweißverfahren sicher beherrscht.Die für die Fertigung vorgesehenen Fügeverfahrensind so qualifiziert, dass die spezifizierteDichtheit unter <strong>den</strong> Beanspruchungen <strong>der</strong>Sicherheitsebenen 1 bis 3 sowie <strong>der</strong> Transientenmit Ausfall <strong>der</strong> Reaktorschnellabschaltung <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4a zuverlässig erreicht wer<strong>den</strong>kann.Sicherheitsbehälter aus Stahl erfüllen darüberhinaus folgende Kriterien:a) Konstruktion und Oberflächenzustand desSicherheitsbehälters ermöglichen ausreichendeund aussagefähige zerstörungsfreie Prüfungen,insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Schweißnähte. Bereiche,die aufgrund <strong>der</strong> konstruktiven Anlagengestaltungfür wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungennicht mehr zugänglich sind, sind so ausgeführt,dass korrosive Einflüsse vermie<strong>den</strong>wer<strong>den</strong>.b) Die Werkstoffe einschließlich Schweißzusätze,tragende Muttern und Schrauben sind soausgewählt, dass sie <strong>den</strong> Funktionsanfor<strong>der</strong>ungen(Dichtheit) und <strong>den</strong> zu unterstellen<strong>den</strong>Beanspruchungen (z. B. mechanischer, thermischer,chemischer Art) genügen. Die Werkstoffeigenschaften,die vorgesehenen Fügeverfahrenund die Qualitätssicherungsmaßnahmensind so festgelegt, dass eine <strong>den</strong>Vorgaben gemäße Qualität und Prüfbarkeitzuverlässig erreicht wird.c) Die Werkstoffeigenschaften stellen sicher,dass an allen Stellen ein ausreichend zäheronsversuche, Anteil an Überhitzungsgefüge,Kerbschlagzähigkeit in <strong>der</strong> Wärmeeinflusszone,Großprobenversuche) sind bedingt durchin <strong>den</strong> 70iger Jahren aufgetretene Problememit höherfesten Stählen, die Gegenstand vonForschungsvorhaben waren (siehe Hinweis inM4, Nummer 7.4.1 (8)b) und später zur Verwendungvon mittelfesten Stählen führten.Diese Anfor<strong>der</strong>ungen wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen an die Verfahrenund Prüfungen <strong>der</strong> Werkstoffe sowiequalifizierte Werkstoffe fin<strong>den</strong> sich in KTA3401.1, Ziffern 2, 3 und Anhängen, sowie inKTA 3401.3, Ziffern 8 und 9.Überführt in M4, Nummer 7.4.1 (8) c). Dabeiwird das Ziel definiert, ohne konkrete Zahlen-- 61 -


fen sein, dass für Grundwerkstoff, Schweißgutund Wärmeeinflusszone die Referenz- NDT-Temperatur um mindestens 33 K sowohl unter<strong>der</strong> niedrigsten betrieblichen Beanspruchungstemperaturals auch unter <strong>der</strong> Druckprüfungstemperaturliegt. Hierbei ist die Referenz- NDT-Temperatur durch die folgen<strong>den</strong> Maßnahmen definiert:- Festlegung einer Temperatur TNDT, welchegleich o<strong>der</strong> höher liegt als die Sprödbruchübergangstemperatur,festgestellt mit Hilfevon Fallgewichtsversuchen.- Bei einer Temperatur nicht größer als TNDT +33 K soll jede Probe aus dem Kerbschlagbiegeversuch(ISO-V-Querproben) mindestens0,9 mm laterale Breitung und nicht wenigerals 68 J Kerbschlagarbeit aufweisen. Sinddiese Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt, ist die TNDT dieRTNDT.- Für <strong>den</strong> Fall, dass die oben genannten For<strong>der</strong>ungennicht erfüllt sind, sind zusätzlicheKerbschlagbiegeprüfungen (ISO-V-Querproben) durchzuführen, in Sätzen vonjeweils drei Proben, um die Temperatur TAVzu bestimmen, bei welcher oben genannteAnfor<strong>der</strong>ungen erfüllt sind. In diesem Fall istdie Referenz-Temperatur RTNDT = TAV -33K Somit ist die Referenz-Temperatur RTNDTdie höhere Temperatur von TNDT und TAV -33 K2. Die Hochlage <strong>der</strong> Kerbschlagarbeit- Temperatur-Kurvedarf nicht unter 100 J liegen.5.4 Herstellung - -(1) Die Fertigung und ihre Überwachung müssenvon Beginn <strong>der</strong> Fertigung an in einen formalen Genehmigungsprozesseinbezogen wer<strong>den</strong>. Vor Beginn<strong>der</strong> Fertigung sind vom KomponentenherstellerPläne über Fertigung und Prüfung aufzustellen. Diesesind mit dem Reaktoranlagenlieferer und Gutachterabzustimmen. Die Komponentenhersteller, Reaktoranlagenliefererund Gutachter haben dafür zusorgen, dass <strong>der</strong> gesamte Fertigungsablauf voll-M4:7.4.1(1)(2)(8) c) Werkstoffzustand unter allen betriebs- undstörfallbedingten Anlagenzustän<strong>den</strong> erhaltenbleibt.Es sind Qualitätsmerkmale festgelegt und bei <strong>der</strong>Planung des Fertigungsablaufs eingehalten, diedie Integrität des Sicherheitsbehälters sicherstellen.Der Hersteller verfügt über qualifizierte Fertigungs-und Prüfeinrichtungen, die eine <strong>den</strong> spezifiziertenVorgaben entsprechende Fertigungund eine sachgerechte Verarbeitung unter Be-werte und ohne die Beschreibung <strong>der</strong> Methode.Der Kerbschlagbiegeversuch wird in DIN50115 genormt. Die Definition <strong>der</strong> Referenz-NDT-Temperatur wurde inzwischen in KTAübernommen (siehe z.B. KT 3201.2, Ziffer7.9.1) und stellt keine Anfor<strong>der</strong>ung dar. DieZähigkeitsanfor<strong>der</strong>ungen an die verschie<strong>den</strong>enWerkstoffe des Sicherheitsbehälters sindin KTA 3401.1 und 3401.3 geregelt.Überführt in M4, Nummer 7.4.1 (1), (2), (3).Das Ziel wurde formuliert, aber Verfahrensfragenwur<strong>den</strong> nicht übernommen.- 62 -


ständig überwacht und dokumentiert wird.(2) Durch Auswahl <strong>der</strong> Fertigungsverfahren(Schweißung und Wärmebehandlung) ist sicherzustellen,dass an allen Stellen <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>te zäheWerkstoffzustand unter allen betriebs- und störfallbedingtenAnlagenzustän<strong>den</strong> erhalten bleibt.(3) Der Prüfdruck bei <strong>der</strong> Erstdruckprüfung ist gleichdem 1,1- fachen Auslegungsdruck multipliziert mitdem Verhältnis <strong>der</strong> Streckgrenzen bei Prüf- undAuslegungstemperatur. Die Druckprüfung ist durchbegleitende Spannungs- und Dehnungsmessungenzu überwachen.(4) Nach <strong>der</strong> Druckprüfung und im Rahmen <strong>der</strong>wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen sind zerstörungsfreiePrüfungen durchzuführen. Das Vorgehen ist mit demGutachter abzustimmen.5.5 Dichtheitsprüfungen, LeckratenprüfungenFolgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Integrale Leckratenprüfung des Sicherheitsbehälters(3)M4:7.4.1(4)(8) c).M4:7.4.3(2)achtung <strong>der</strong> gestellten Werkstoff- und Bauteilanfor<strong>der</strong>ungengestatten.Der Fertigungsablauf wird so überwacht unddokumentiert, dass Abweichungen von <strong>den</strong> vorgegebenenQualitätsmerkmalen zuverlässig erkanntwer<strong>den</strong> und Ursachen für Abweichungeneindeutig festgestellt wer<strong>den</strong> können. Zusätzlichvorgenommene Maßnahmen zur Erreichung <strong>der</strong>Qualitätsmerkmale wer<strong>den</strong> dokumentiert.Für Schweißzusätze und -hilfsstoffe sind geeigneteZulassungsprüfungen o<strong>der</strong> Eignungsprüfungendurchgeführt. Der Hersteller weist über entsprechendeVerfahrensprüfungen nach, dass erdie vorgesehenen Schweißverfahren sicher beherrscht.Die Werkstoffeigenschaften stellen sicher, dassan allen Stellen ein ausreichend zäher Werkstoffzustandunter allen betriebs- und störfallbedingtenAnlagenzustän<strong>den</strong> erhalten bleibt.Der Sicherheitsbehälter und seine Durchführungensowie ihre Kammerungen wer<strong>den</strong> vor <strong>der</strong>Inbetriebnahme zum Integritätsnachweis einerDruckprüfung unterzogen. Sicherheitsbehälter,bei <strong>den</strong>en als Betriebsfall Unterdruck vorgesehenist o<strong>der</strong> auftreten kann, wer<strong>den</strong> entsprechendgeprüft.Diese Druckprüfung wird zur Erkennung eventuellerAbweichungen von spezifizierten Vorgabendurch begleitende Spannungs- und Dehnungsmessungenüberwacht. Nach <strong>der</strong> Druckprüfungwer<strong>den</strong> repräsentative zerstörungsfreie Prüfungendurchgeführt.Folgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Integrale Leckratenprüfung des Sicherheitsbehältersmit <strong>der</strong> Absolutdruckmethode (KTA 3405)Bisher kein allgemeines Kriterium im <strong>Regelwerk</strong>.Überführt in M4, Nummer 7.4.1 (4) und (8) c).Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ung an Fertigungsverfahrenschon abgedeckt durch M4, Nummer7.4.1 (2) (siehe oben unter (1)).Die Werkstoffeigenschaften wer<strong>den</strong> in 7.4.1(8) c) und Schweißverfahren speziell in M4,7.4.1 (4) angesprochen.Ziffern (3) und (4) <strong>der</strong> RSK LL überführt in M4,Nummer 7.4.3 (2). In M4 wer<strong>den</strong> die Prüfunggenerell gefor<strong>der</strong>t und <strong>der</strong>en Ziel angesprochen.Die Anfor<strong>der</strong>ung zum Prüfdruck sowieweitere Randbedingungen <strong>der</strong> Prüfung sind inKTA 3401.3, Ziffer 10 überführt wor<strong>den</strong>.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.- 63 -


mit <strong>der</strong> Absolutdruckmethode (KTA 3405) Fassung2/79Ergänzend gilt:(1) Der Sicherheitsbehälter und seine Durchführungensowie <strong>der</strong>en Abkammerungen sind vor <strong>der</strong> Inbetriebnahmeeiner Druckprüfung und einerLeckratenprüfung bis zum Auslegungsdruck zu unterziehen.Vor Beginn <strong>der</strong> Leckratenprüfung müssenalle mit <strong>der</strong> Druckprüfung in Verbindung stehen<strong>den</strong>Arbeiten abgeschlossen sein. DieLeckratenerstprüfung ist, ausgehend vom drucklosenZustand des Sicherheitsbehälters mit ansteigen<strong>der</strong>Druckstufenfolge bei dem für die regelmäßigwie<strong>der</strong>kehrende Leckratenprüfung vorgesehenenDruck von mindestens 0,5 bar Überdruck und Auslegungsdruckvorzunehmen.(2) Grundsätzlich müssen zur ersten integralenLeckratenprüfung alle Durchführungen des Sicherheitsbehältersbis zum ersten inneren o<strong>der</strong> äußerenFestpunkt sowie ihre ersten inneren o<strong>der</strong> äußerenAbsperreinrichtungen vorhan<strong>den</strong> sein. Die Durchführungendes Sicherheitsbehälters sind durch die vorgesehenenAbsperreinrichtungen mit betriebsgerechtemAntrieb abzuschließen. Bei <strong>der</strong> Prüfungdürfen Blindverschlüsse bei <strong>den</strong>jenigen Systemenverwendet wer<strong>den</strong>, die im späteren Betrieb nicht mit<strong>der</strong> Atmosphäre des Sicherheitsbehälters direkt inVerbindung stehen, weiterhin bei <strong>der</strong> Sumpfsaugleitungund an <strong>den</strong> für die Auslösung <strong>der</strong> Notkühlmaßnahmennotwendigen Wirkdruckleitungen, fallsnachgewiesen wird, dass <strong>der</strong> Einfluss dieser Systemeauf die Dichtheit des Sicherheitsbehälters ver-M4:7.4.3(2) Abs.1(3)(4)M4:7.4.3(5)Fassung 2/79Der Sicherheitsbehälter und seine Durchführungensowie ihre Kammerungen wer<strong>den</strong> vor <strong>der</strong>Inbetriebnahme zum Integritätsnachweis einerDruckprüfung unterzogen. Sicherheitsbehälter,bei <strong>den</strong>en als Betriebsfall Unterdruck vorgesehenist o<strong>der</strong> auftreten kann, wer<strong>den</strong> entsprechendgeprüft.Die Dichtheit des Sicherheitsbehälters wird miteiner integralen Leckratenprüfung belegt.Die erste Leckratenprüfung wird, ausgehend vomdrucklosen Zustand des Sicherheitsbehälters, mitansteigen<strong>der</strong> Druckstufenfolge bei dem für dieregelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende Leckratenprüfungvorgesehenen Überdruck und bei Auslegungsdruckvorgenommen.Die regelmäßig wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Leckratenprüfungen wer<strong>den</strong> bei solchen Drückendurchgeführt, bei <strong>den</strong>en die gemessenenLeckraten reproduzierbar sind und bei <strong>den</strong>en einausreichen<strong>der</strong> Rückschluss auf die Leckrate beiAuslegungsbedingungen möglich ist.Grundsätzlich sind zur ersten integralenLeckratenprüfung alle Durchführungen desSicherheitsbehälters bis zum ersten inneren o<strong>der</strong>äußeren Festpunkt sowie ihre ersten innereno<strong>der</strong> äußeren Absperreinrichtungen vorhan<strong>den</strong>.Die Durchführungen des Sicherheitsbehälterswer<strong>den</strong> durch die vorgesehenen Absperreinrichtungenmit betriebsgerechtem Antrieb abgeschlossen.Bei <strong>der</strong> Prüfung können Blindverschlüssebei <strong>den</strong>jenigen Systemen verwendetwer<strong>den</strong>, die im späteren Betrieb nicht mit <strong>der</strong>Atmosphäre des Sicherheitsbehälters direkt inVerbindung stehen.Überführt in M4, Nummer 7.4.3 (2) Absatz 1,(3) und (4). Die Druck- und Leckratenprüfungvor Inbetriebnahme steht in M4 unter Herstellung,Nummer 7.4.3. In M4 wird das Ziel <strong>der</strong>Prüfungen klarer formuliert. Die Anfor<strong>der</strong>ungenan <strong>den</strong> Prüfdruck und die Prüfbedingungenfür die Leckratenprüfung stehen in KTA3405.Spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen („weiterhin bei <strong>der</strong>…“) wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Detailanfor<strong>der</strong>ungen wer<strong>den</strong> in KTA 3405,Ziffer 5.3 gestellt.- 64 -


nachlässigbar ist.(3) Um die gefor<strong>der</strong>te Dichtheit des Sicherheitsbehältersim Laufe <strong>der</strong> Betriebszeit zu gewährleisten,sind regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen <strong>der</strong>integralen Leckrate durchzuführen. Sie müssen beisolchen Drücken durchgeführt wer<strong>den</strong>, bei <strong>den</strong>en diegemessenen Leckraten reproduzierbar sind und bei<strong>den</strong>en ein ausreichen<strong>der</strong> Rückschluss auf dieLeckrate bei Auslegungsbedingungen möglich ist.Der Prüfdruck muss mindestens 0,5 bar Überdruckbetragen. Sind die gemessenen Leckraten trotzdurchgeführter Ertüchtigungsarbeiten nicht innerhalb<strong>der</strong> zutreffen<strong>den</strong> Messgenauigkeit reproduzierbaro<strong>der</strong> ist ein ausreichen<strong>der</strong> Rückschluss auf dieLeckrate bei Auslegungsbedingungen nicht möglich,so muss die Wie<strong>der</strong>holungsprüfung <strong>der</strong> integralenLeckrate bis hin zum maximalen Störfalldruck durchgeführtwer<strong>den</strong>. Die Kammerungen <strong>der</strong> Durchführungenmüssen bei Auslegungsdruck des Sicherheitsbehältersprüfbar sein.(4) Die erste wie<strong>der</strong>kehrende Leckratenprüfung für<strong>den</strong> Sicherheitsbehälter ist vor Aufnahme des erstenLeistungsbetriebes durchzuführen. Alle weiterenwie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen <strong>der</strong> integralen Leckratesind am Ende einer Abschaltphase nach Abschlussaller Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen,die die Dichtheit des Sicherheitsbehälters verän<strong>der</strong>nkönnen.(5) Die Dichtheit <strong>der</strong> an das Leckabsaugsystemangeschlossenen Komponenten sowie des Systemsselbst sind in einer gemeinsamen Messung mindestenseinmal jährlich zu Beginn und am Ende einerRevisionsphase quantitativ zu bestimmen.(6) Die Ummantelungen <strong>der</strong> Durchführungen desSicherheitsbehälters sind regelmäßig im Betrieb aufDichtheit zu prüfen.(7) Der Erfolg aller Wartungs- und Reparaturmaßnahmenan Komponenten, die für die Dichtheit desSicherheitsbehälters von Bedeutung sind, ist zuM4:7.5.2(1)M4:7.5.2(2)M4:7.5.2(3)M4:7.5.2(6)Um die gefor<strong>der</strong>te Dichtheit des Sicherheitsbehälterswährend <strong>der</strong> vorgesehenen Betriebsdauer<strong>der</strong> Anlage sicherzustellen, wer<strong>den</strong> regelmäßigwie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen <strong>der</strong> integralenLeckrate durchgeführt.Die erste wie<strong>der</strong>kehrende Leckratenprüfung für<strong>den</strong> Sicherheitsbehälter wird vor Aufnahme desersten Leistungsbetriebes durchgeführt. Alle weiterenwie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen <strong>der</strong> integralenLeckrate wer<strong>den</strong> am Ende einer Abschaltphasenach Abschluss aller Wartungs- und Reparaturarbeitendurchgeführt, die die Dichtheit desSicherheitsbehälters verän<strong>der</strong>n können.Die Dichtheit <strong>der</strong> an das Leckabsaugsystem angeschlossenenKomponenten sowie des Systemsselbst wer<strong>den</strong> in einer gemeinsamen Messungmindestens einmal jährlich zu Beginn undam Ende einer Revisionsphase quantitativ bestimmt.Die Kammerungen <strong>der</strong> Rohrdurchführungen desSicherheitsbehälters, die Schleusen, Kabeldurchführungenund Montagedeckel wer<strong>den</strong> regelmäßigund nach Instandhaltungsmaßnahmen imBetrieb auf Dichtheit geprüft.Der Erfolg aller Wartungs- und Reparaturmaßnahmenan Komponenten, die für die Dichtheitdes Sicherheitsbehälters von Bedeutung sind, istDer Prüfdruck und Prüfbedingungen sind inKTA 3405 festgelegt. Der 2. Absatz wur<strong>den</strong>icht übernommen, weil generell das Vorgehenbei Abweichungen von <strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungenin diesem <strong>Regelwerk</strong> nicht festgelegtwird.„mindestens einmal jährlich“ wurde nichtübernommen, da Betriebszyklen länger dauernkönnen.In M4 wer<strong>den</strong> (Ab-) Kammerungen,Kammerungen und Ummantelungen vonDurchführungen als „Kammerungen“ bezeichnet.Verfahrensfragen wur<strong>den</strong> nicht übernommen.- 65 -


egutachten und ggf. zu prüfen.(8) Für die beim Kühlmittelverluststörfall gegebenenBedingungen ist die Zuverlässigkeit des Behälterabschlussesmit <strong>der</strong> dabei gefor<strong>der</strong>ten Dichtheit zuermitteln.(9) Die Absperrorgane sind regelmäßig wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen zu unterziehen5.6 DurchführungenFolgende KTA-Regeln liegen hierzu vor:Kabeldurchführungen im Reaktorsicherheitsbehältervon Kernkraftwerken (KTA 3403) Fassung 10/80Schleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken,Personenschleusen (KTA 3402) Fassung11/76Schleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken,Materialschleusen (KTA 3409) Fassung6/79(1) Den Sicherheitsbehälter durchdringende, an dieDruckführende Umschließung anschließende Leitungenmüssen grundsätzlich durch mindestenszwei Absperrarmaturen gesichert sein. In <strong>den</strong> Primärkühlmittelführen<strong>den</strong> Leitungen, die an die DruckführendeUmschließung anschließen, ist je eineAbsperrarmatur innen und außen nahe am Sicherheitsbehälteranzuordnen. Ausnahmen von diesenbei<strong>den</strong> For<strong>der</strong>ungen müssen sicherheitstechnischbegründet sein. Abschlussarmaturen müssen, sofernsie nicht in Messleitungen angeordnet sind, fernbetätigto<strong>der</strong> passiv schließen und ausreichend dichtsein. Für sicherheitstechnisch relevanteLeckquerschnitte muss die Signalgewinnung für dasSchließen dieser Absperrarmaturen zuverlässiggewährleistet sein. Der plötzliche vollständige Brucheiner Leitung mit <strong>der</strong>artigen Armaturen muss sicherheitstechnischbeherrscht wer<strong>den</strong>.M4:7.5.2(4)M4:7.5.2(5)M4:7.3.2(10)Abs. 1(12)zu begutachten und ggf. zu prüfen.Für die beim Kühlmittelverluststörfall mit demhöchsten Druckaufbau im Sicherheitsbehältergegebenen Bedingungen wird die Zuverlässigkeitdes Behälterabschlusses mit <strong>der</strong> dabei gefor<strong>der</strong>tenDichtheit ermittelt.Funktionsfähigkeit, Dichtheit und Stellgeschwindigkeitvon Armaturen zur Absperrung desSicherheitsbehälters wer<strong>den</strong> regelmäßig geprüftDie Absperrorgane sind regelmäßig wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen zu unterziehen.Folgende KTA-Regeln liegen hierzu vor:Kabeldurchführungen im Reaktorsicherheitsbehältervon Kernkraftwerken (KTA 3403) Fassung 10/80Schleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken,Personenschleusen (KTA 3402) Fassung11/76Schleusen am Reaktorsicherheitsbehälter vonKernkraftwerken, Materialschleusen (KTA 3409)Fassung 6/79Rohrleitungen, die in Verbindung mit dem Reaktorkühlmittelo<strong>der</strong> <strong>der</strong> Innenatmosphäre desSicherheitsbehälters stehen und diesen durchdringen,haben grundsätzlich zwei Absperrarmaturen,von <strong>den</strong>en eine innerhalb und eine außerhalbmöglichst nahe am Sicherheitsbehälter angeordnetist. Ausnahmen hiervon sind zulässig,wenn dies wegen <strong>der</strong> technischen Eigenart o<strong>der</strong>Betriebsweise (z. B. Armaturen, die zur Störfallbeherrschunggeöffnet sein müssen) <strong>der</strong> betreffen<strong>den</strong>Rohrleitung notwendig ist und die sicherheitstechnischeFunktion des Sicherheitseinschlussesnicht beeinträchtigt wird.Die räumliche Anordnung <strong>der</strong> Durchführungengenügt <strong>den</strong> aus <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> Gesamtanlageresultieren<strong>den</strong> For<strong>der</strong>ungen nach räumlicherTrennung redundanter Systeme. Eine Störung aneiner Durchführung einschließlich des Abrissesvon ggf. anschließen<strong>den</strong> Rohrleitungen hat nichtdie Beschädigung weiterer Durchführungen zurIn M4 wur<strong>den</strong> die Prüfziele präziser gefasst.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Überführt in M4, Nummer 7.3.2 (10) Abs.1,(12). Dabei sind Präzisierungen vorgenommenwor<strong>den</strong> und die sicherheitstechnischenZiele wur<strong>den</strong> klarer formuliert.Die Auswirkung eines Leitungsbruches wirddurch die allgemeine Auslegung gegen Folgewirkungenvon Störfällen abgedeckt.Der Abriss einer Leitung wird unter Trennungredundanter Systeme noch einmal direkt angesprochen.- 66 -


(2) Durchführungen, die zur Einhaltung <strong>der</strong> Funktiondes Sicherheitsbehälters geschlossen wer<strong>den</strong> müssen,sind durch Mehrfachauslegung <strong>der</strong> Abschlussorganein Hintereinan<strong>der</strong>stellung zu sichern. DieAbschlussorgane müssen im Störfall automatischbetätigt wer<strong>den</strong>. Die Abschlussorgane und ihre Versorgungmit Energie müssen voneinan<strong>der</strong> unabhängigsein. Ausreichende räumliche Trennung ist erfor<strong>der</strong>lich.Die Abschlussorgane müssen gegenSprengstücke geschützt sein. Dasselbe gilt für ihreEnergieversorgung und ihre zugehörige Steuerung,sofern sie aus Sicherheitsgrün<strong>den</strong> funktionstüchtigbleiben müssen. Jedes einzelne Abschlussorganmuss die spezifizierten Dichtheitsbedingungen fürsich allein voll erfüllen. Die Abschlussorgane müssenunter <strong>den</strong> möglichen Störfallbedingungen (z.B.Überdruck, Temperatur, Strahlung und Feuchte)einwandfrei funktionieren.(3) Die zur Be- und Entlüftung des Sicherheitsbehältersnotwendigen Querschnitte <strong>der</strong> Leitungen, die in<strong>den</strong> Sicherheitsbehälter führen, sollen möglichstklein sein. Die Absperrklappen müssen im Bedarfsfallschnell und mit hoher Zuverlässigkeit schließenund hinreichend lange dicht bleiben.(4) Montageöffnungen und Reservedurchführungenmüssen nach Benutzung auf Dichtheit überprüftwer<strong>den</strong>.(5) Alle übrigen Öffnungen des Sicherheitsbehältersmüssen während des Betriebs geschlossen sein.Der geschlossene Zustand muss von <strong>der</strong> Warte ausüberwacht wer<strong>den</strong> können.(6) Bei <strong>der</strong> Auslegung des Sicherheitsbehälters undseiner Rohrleitungsdurchführungen ist darauf zuachten, dass ein Bruch bzw. ein Riss einer an dieGebäudeabsperrarmatur anschließen<strong>den</strong> Rohrleitungnicht zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Integritätdes Sicherheitsbehälters einschließlich <strong>der</strong> Absperr-M4:7.3.2(13)(12)M4,7.3.2(7)M1,3.6 (1)Abs. 5M47.5.2(7)M5:3.1 (5)M4:7.3.2(12)Folge.Durchführungen, die zur Einhaltung <strong>der</strong> Funktiondes Sicherheitsbehälters geschlossen wer<strong>den</strong>müssen, sind durch redundante Auslegung <strong>der</strong>Abschlussarmaturen in Hintereinan<strong>der</strong>stellunggesichert. Jede einzelne Abschlussarmatur erfülltdie spezifizierten Dichtheitsbedingungen für sichallein.Die räumliche Anordnung <strong>der</strong> Durchführungengenügt <strong>den</strong> aus <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> Gesamtanlageresultieren<strong>den</strong> For<strong>der</strong>ungen nach räumlicherTrennung redundanter Systeme. Eine Störung aneiner Durchführung einschließlich des Abrissesvon ggf. anschließen<strong>den</strong> Rohrleitungen hat nichtdie Beschädigung weiterer Durchführungen zurFolge.Die Querschnitte <strong>der</strong> zur Be- und Entlüftung desSicherheitsbehälters notwendigen Leitungen,sind so gering wie möglich..Ein zuverlässiger, ausreichend schneller und hinreichendlangzeitiger Abschluss <strong>der</strong> Durchdringungendurch <strong>den</strong> Sicherheitsbehälter ist gewährleistet.Montageöffnungen und Reservedurchführungenwer<strong>den</strong> nach Benutzung auf Dichtheit überprüft.Es sind Maßnahmen und Einrichtungen vorhan<strong>den</strong>,die es ermöglichen, die Funktionsfähigkeit<strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen und ihr Zusammenwirkenmit <strong>den</strong> aktiven und passivenKomponenten des Sicherheitssystems zu überprüfenund <strong>den</strong> Zustand dieser sicherheitstechnischenEinrichtungen zu überwachen.Die räumliche Anordnung <strong>der</strong> Durchführungengenügt <strong>den</strong> aus <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> Gesamtanlageresultieren<strong>den</strong> For<strong>der</strong>ungen nach räumlicherTrennung redundanter Systeme. Eine Störung aneiner Durchführung einschließlich des Abrissesvon ggf. anschließen<strong>den</strong> Rohrleitungen hat nichtÜberführt in M4, Nummer 7.3.2 (13), (12),Der Schutz gegen Sprengstücke und dieFunktionsfähigkeit bei Störfallbedingungensind durch die allgemeine Auslegung gegenFolgewirkungen von Störfällen abgedeckt.Der 2. Satz wurde in M1, Nummer 3.6 (1)Absatz 5 überführt.Der 1. Satz ist in Bezug auf die betroffenenÖffnungen unbestimmt und wurde nicht übernommen.Der 2. Satz ist in Modul 5 (3.1 (5)erfasst.Der 1. Teil von (6) wurde überführt in M4,Nummer 7.3.2 (12). Der 2. Teil wurde in M4,Nummer 7.3.2 (15) übernommen.- 67 -


ventile führt und/o<strong>der</strong> die Nachwärmeabfuhr gefährdetwird. Für <strong>den</strong> Rohrleitungsabschnitt zwischen<strong>den</strong> Gebäudeabsperrarmaturen ist durch sorgfältigeAuslegung, Auswahl geeigneter Werkstoffe sowiedurch Prüfung ein Riss o<strong>der</strong> Bruch auszuschließen.(7) Bei <strong>den</strong> Primärkühlmittel führen<strong>den</strong> Leitungen ist<strong>der</strong> Leitungsabschnitt zwischen Sicherheitsbehälterund äußerem Absperrventil konstruktiv so auszulegen,dass eine Leckage in diesem Abschnitt äußerstunwahrscheinlich wird. Dies bedeutet unter an<strong>der</strong>em,dass kurze Rohrlängen anzustreben sind.Rohrverzweigungen und Abzweigstutzen sind zwischenbei<strong>den</strong> Absperrarmaturen und dem Sicherheitsbehälternicht zulässig. Die Durchführungendurch <strong>den</strong> Sicherheitsbehälter müssen räumlich soweit voneinan<strong>der</strong> getrennt und so ausgeführt wer<strong>den</strong>,dass eine Störung an einer Durchführung nichtdie Beschädigung weiterer Durchführungen zur Folgehat. An je<strong>der</strong> Durchführung müssen wie<strong>der</strong>kehrendePrüfungen o<strong>der</strong> gleichwertige Ersatzmaßnahmenmöglich sein. 6)6) vgl. hierzu auch 4.27.3.2(15)M4:7.3.2(18)(12)die Beschädigung weiterer Durchführungen zurFolge.Für Abschnitte hochenergetischer Rohrleitungen<strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung und <strong>der</strong> ÄußerenSysteme zwischen Sicherheitsbehälter undäußerer Absperreinrichtung, soweit diese im Falleeines Lecks zu− einem unzulässigen Druckaufbau im umgeben<strong>den</strong>Gebäude o<strong>der</strong>− unzulässigen Einwirkungen auf sicherheitstechnischwichtige Einrichtungen (z.B. Überflutung,Strahlkräfte, Temperatur, Feuchte)o<strong>der</strong>− einer unzulässigen Freisetzung von Reaktorkühlmittelaußerhalb des Gebäudes führenkönnen,sind zusätzliche Nachweise und Kriterien zurInanspruchnahme von eingeschränkten Bruchannahmengemäß dem Abschnitt 4.6 geführtbzw. erfüllt, so dass Folgeschä<strong>den</strong> aus Lecks anihnen nicht unterstellt wer<strong>den</strong> brauchen.Zwischen Abschlussarmaturen und dem Sicherheitsbehälterwer<strong>den</strong> kurze Rohrlängen angestrebt.In diesen Bereichen sind Rohrabzweigungengrundsätzlich nicht vorhan<strong>den</strong>. Ausnahmensind sicherheitstechnisch begründet (Entwässerungsstutzen,Prüfanschlüsse).Die räumliche Anordnung <strong>der</strong> Durchführungengenügt <strong>den</strong> aus <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> Gesamtanlageresultieren<strong>den</strong> For<strong>der</strong>ungen nach räumlicherTrennung redundanter Systeme. Eine Störung aneiner Durchführung einschließlich des Abrissesvon ggf. anschließen<strong>den</strong> Rohrleitungen hat nichtdie Beschädigung weiterer Durchführungen zurFolge.Der 1. Teil wurde inhaltlich in M4, Nummer7.3.2 (15) übernommen.Der Hinweis auf kurze Rohrlängen und dieUnzulässigkeit von Abzweigungen wur<strong>den</strong> in7.3.2 (18) überführt.Die Anfor<strong>der</strong>ung an räumliche Trennung wurdein 7.3.2 (12) überführt.Für die Durchführungen wer<strong>den</strong> statt <strong>der</strong>Möglichkeit <strong>der</strong> Prüfung direkt wie<strong>der</strong>kehrendePrüfungen gefor<strong>der</strong>t.M4:Für die beim Kühlmittelverluststörfall mit dem- 68 -


7.5.2(4)höchsten Druckaufbau im Sicherheitsbehältergegebenen Bedingungen wird die Zuverlässigkeitdes Behälterabschlusses mit <strong>der</strong> dabei gefor<strong>der</strong>tenDichtheit ermittelt.(8) Die beson<strong>der</strong>s beanspruchten Durchführungendes Sicherheitsbehälters müssen an <strong>der</strong> Durchführungsstellein Kammern eingeschlossen wer<strong>den</strong>, dieregelmäßig im Betrieb auf Dichtheit zu überprüfensind.(9) Schleusen und Lüftungsklappen sind an einLeckabsaugsystem anzuschließen, mit dem Leckagenin <strong>den</strong> Sicherheitsbehälter zurückgepumpt wer<strong>den</strong>können.(10) Eine Liste sämtlicher Durchführungen mit Angabe<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die verschie<strong>den</strong>enDurchführungstypen (z.B. Angabe <strong>der</strong> Funktion,Beanspruchungsart, Ausführung) ist vorzulegen.6. Elektrische Einrichtungen des BetriebssystemsFür die Durchführung des bestimmungsgemäßenBetriebes ist eine Betriebsinstrumentierung vorzusehen.Zur Betriebsinstrumentierung gehören alleMesseinrichtungen und messwertverarbeiten<strong>den</strong>Einrichtungen, wie z.B. die Mess-, Steuer und Regeleinrichtungen,die für <strong>den</strong> bestimmungsgemäßenBetrieb erfor<strong>der</strong>lich sind.(5)M4:7.3.2(16)7.5.2(6)M4:7.3.2(2)M1:5 (2)M1:3.7 (1)6.1 Betriebsüberwachung - -(1) Die zur Beurteilung des Betriebszustandes notwendigenM1:Daten sind in <strong>der</strong> Warte anzuzeigen und 3.7(4)Funktionsfähigkeit, Dichtheit und Stellgeschwindigkeitvon Armaturen zur Absperrung desSicherheitsbehälters wer<strong>den</strong> regelmäßig geprüft.(…) Durchführungen, die aufgrund hoher Belastungennicht starr an <strong>den</strong> Sicherheitsbehälterstutzenangeschlossen wer<strong>den</strong> können sind mitKompensatoren angeschlossen und gekammert.Die Kammerungen <strong>der</strong> Rohrdurchführungen desSicherheitsbehälters, die Schleusen, Kabeldurchführungenund Montagedeckel wer<strong>den</strong> regelmäßigund nach Instandhaltungsmaßnahmen imBetrieb auf Dichtheit geprüft.Schleusen und die für <strong>den</strong> Sicherheitseinschlussnotwendigen Lüftungsklappen sind an einLeckabsaugsystem angeschlossen, mit demLeckagen in <strong>den</strong> Sicherheitsbehälter zurückgepumptwer<strong>den</strong> können.Der Genehmigungsinhaber hält eine systematische,vollständige, qualifizierte und aktuelle <strong>Dokumentation</strong>des Zustandes des Kernkraftwerksverfügbar.Das Kernkraftwerk ist mit betrieblichen SteuerundRegeleinrichtungen mit Funktionen auf <strong>der</strong>Sicherheitsebene 1 ausgerüstet, die so ausgelegtund betrieben wer<strong>den</strong>, dass auch ohne Inanspruchnahmevon Einrichtungen <strong>der</strong> Sicherheitsebene2 ein möglichst störungsfreier Betrieb <strong>der</strong>Anlage gewährleistet ist.Das Kernkraftwerk hat Überwachungs- und Meldeeinrichtungen,die auf <strong>den</strong> SicherheitsebenenÜberführt in M4, Nummern 7.3.2 (16) und7.5.2 (6).Verfahrensfragen wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Übergeordnete Kriterien für die <strong>Dokumentation</strong>stehen in Modul 1, Nummer 5. Die <strong>Dokumentation</strong><strong>der</strong> Prüfungen ist in KTA 3201.4,Ziffer 5 geregelt. Danach umfasst die Prüflistealle zu prüfen<strong>den</strong> Teile des SHB.Siehe auch SÜ Leitfa<strong>den</strong>, SSA Leitfa<strong>den</strong> 4.1.1sowie MPL Standardsicherheitsbericht, ZPIÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer in Modul 1 unter Berücksichtigungdes Konzepts <strong>der</strong> Sicherheitsebenen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genanntenNummern in Modul 1 und 10 (siehe auch- 69 -


zu dokumentieren.M10:6.2 (1)1 und 2 je<strong>der</strong>zeit einen ausreichen<strong>den</strong> Überblicküber <strong>den</strong> sicherheitsrelevanten Zustand <strong>der</strong> Anlageund die ablaufen<strong>den</strong> relevanten Prozesseermöglichen und alle sicherheitstechnisch wichtigenBetriebsparameter registrieren können.Es sind Gefahrenmeldeeinrichtungen vorhan<strong>den</strong>,die Verän<strong>der</strong>ungen des Betriebszustandes, aus<strong>den</strong>en sich eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheitergeben könnte, so frühzeitig anzeigen, dass dieEinhaltung <strong>der</strong> jeweiligen sicherheitstechnischenNachweisziele gewährleistet wer<strong>den</strong> kann.Betriebs- und Anlagenzustände <strong>der</strong> Sicherheitsebenen1 bis 4a wer<strong>den</strong> im jeweiligen, <strong>den</strong>sicherheitstechnischen Kriterien entsprechen<strong>den</strong>sicherheitstechnischen Umfang überwacht.Hinweis: Kriterien bzgl. <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 4b und 4csiehe: „Sicherheitskriterien an Kernkraftwerke: Kriterien für<strong>den</strong> anlageninternen Notfallschutz“ (Modul 7), in <strong>der</strong> Nummer3.3 (6).Nummer 1.4 (5) Modul 10).(2) Wichtige Stellungsanzeigen von aktiven Komponentensind möglichst direkt vom verfahrenstechnischenStellglied abzugreifen. Eine zuverlässigeKopplung zwischen dem Stellungssignalgeber unddem verfahrenstechnischen Stellglied muss gewährleistetsein.6.2 (13)M5:3.1 (6)6.2 Betriebliche Steuer- und Regeleinrichtungen -(1) Betriebliche Steuer- und Regeleinrichtungen sindmöglichst einfach und zuverlässig aufzubauen.Sicherheitstechnisch relevante Parameter wer<strong>den</strong>aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen wer<strong>den</strong>zuverlässig und reproduzierbar archiviert.Meldungen von aktiven Komponenten, welche<strong>den</strong> Funktionsablauf <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungenmitbestimmen, wer<strong>den</strong> vorzugsweise aus<strong>der</strong> Prozessvariablen abgeleitet o<strong>der</strong> unmittelbaram verfahrenstechnischen Stellglied abgegriffen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer Modul 5.Die Anfor<strong>der</strong>ung an einezuverlässige Kopplung wurde gestrichen. Sieentspricht nicht dem Detaillierungsgrad desModuls.Betriebliche Steuer- und Regeleinrichtungen sind Überführung in Abs. 3.1 Modul 5 „Leittechnischemöglichst einfach und zuverlässig aufzubauen.Einrichtungen für Leittechnik-Funktionen<strong>der</strong> Kategorien A bis C“. Dort wird die Kategorisierung<strong>der</strong> Leittechnik-Funktionen eingeführt.Die AuslegungsKriterien an leittechnischeEinrichtungen wur<strong>den</strong> entsprechend <strong>der</strong>sicherheitstechnischen Bedeutung <strong>der</strong> Kategorienformuliert. Die AuslegungsKriterien andie betrieblichen Steuer- und Regeleinrichtungensind dementsprechend im Abschnitt3.1 enthalten. Die dortigen Kriterien erfassenin ihrer Gesamtheit die RSK LL Anfor<strong>der</strong>ung.(2) Die Steuer- und Regeleinrichtungen sind so aus- Die Steuer- und Regeleinrichtungen sind so auszu- Diese RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurde nicht über-- 70 -


zulegen und einzustellen, dass sie im Zusammenwirkenmit <strong>den</strong> vermaschten Regelstrecken im Betriebsbereich<strong>der</strong> jeweiligen Einrichtung stabil arbeiten7. Elektrische Einrichtungen des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutung7.1 GeltungsbereichZu <strong>den</strong> elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutung gehören:- die Sicherheitsleittechnik- die elektrischen Komponenten des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutung- die Energieversorgung des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutung7.2 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen -7.2.1 Auslegung -(1) Es ist sicherzustellen, dass eine Reaktoranlagenur mit einem funktionsbereiten SicherheitssystemM1:2.1 (4)betrieben wird. Bei jedem Anlagenzustand muss diejeweils erfor<strong>der</strong>liche Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeitdes Sicherheitssystems gegeben sein.(2) Bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> elektrischen Einrichtungendes Sicherheitssystems sind Störungen undStörfälle innerhalb und außerhalb des Sicherheitssystemsin Betracht zu ziehenlegen und einzustellen, dass sie im Zusammenwirkenmit <strong>den</strong> vermaschten Regelstrecken im Betriebsbereich<strong>der</strong> jeweiligen Einrichtung stabil arbeiten-nommen, weil sie nicht dem Detaillierungsgradvon Modul 5 entspricht.- - Der Geltungsbereich wurde für die Umsetzungdes Konzepts <strong>der</strong> Sicherheitsebenengemäß Modul 1 und <strong>der</strong> im Modul 5 eingeführtenKategorien für die Leittechnik-Funktionen (s. M5) Abs. 1 und 2) und für dieelektrische Energieversorgung (s. M12) festgelegt.Diese Festlegungen decken <strong>den</strong> Geltungsbereich<strong>der</strong> RSK-LL ab.2.1 (11)M5:3.2 (1)Das gestaffelte Sicherheitskonzept ist für alleBetriebsphasen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> jeweiligenBeson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> verschie<strong>den</strong>en Betriebsphasenumgesetzt.Die Maßnahmen und Einrichtungen aller vierSicherheitsebenen sind in <strong>den</strong> unterschiedlichenBetriebsphasen gemäß <strong>den</strong> darin spezifiziertenKriterien grundsätzlich verfügbar.Unverfügbarkeiten sind in Abhängigkeit ihrersicherheitstechnischen Auswirkungen befristet,die dabei einzuhalten<strong>den</strong> Bedingungen sind spezifiziert.Bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieA ausführen, sind versagensauslösende Ereignisseinnerhalb und außerhalb des Sicherheitssystemsberücksichtigt.Überführung in die genannten übergeordnetenKriterien. Weitere Präzisierung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenFunktionsfähigkeit <strong>der</strong> leittechnischenEinrichtungen des Sicherheitssystemserfolgt im Modul 5 (siehe auch Nummern 3.2(4), 3.2 (14), 3.2 (16).Die systematische Einbeziehung aller Betriebsphasenist eine notwendige Ergänzungdes <strong>Regelwerk</strong>s, die sich aus einer Vielzahlvon Betriebserfahrungen ableitet und u. a.Empfehlungen <strong>der</strong> RSK umsetzt.Umsetzung des Defence-in-Depth Konzeptsgemäß <strong>den</strong> Grundsätzen <strong>der</strong> IAEA (in Anlehnungan: IAEA NS-R-1, 4.4).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer, wobei die RSK-LL Anfor<strong>der</strong>ung demGeltungsbereich des Moduls 5 und <strong>den</strong> im<strong>Regelwerk</strong>svorhaben eingeführten Begriffenangepasst wurde.(3) Ein einzelnes versagenauslösendes Ereignis M1: Es ist sichergestellt, dass ein einzelnes techni- Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannte- 71 -


darf eine erfor<strong>der</strong>liche Funktion des Sicherheitssystemsim Bedarfsfall nicht verhin<strong>der</strong>n.2.1 (6) sches Versagen o<strong>der</strong> menschliches Fehlverhaltenauf einer <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 1 bis 3 dieWirksamkeit <strong>der</strong> Maßnahmen und Einrichtungen<strong>der</strong> nächsten Ebenen nicht gefährdet.Nummer Weitere Präzisierung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenEinzelfehlerkonzept- Festigkeit <strong>der</strong> leittechnischenEinrichtungen des Sicherheitssystemserfolgt im Modul 5 (siehe auch 3.2(5), 3.2 (12), 3.2 (14).(4) Eingriffe von Unbefugten in die elektrischenEinrichtungen des Sicherheitssystems sind vorzugsweisedurch technische Einrichtungen soweit wie möglich zu erschweren o<strong>der</strong> zu verhin<strong>der</strong>n.Eine Absicherung durch administrativeMaßnahmen ist auf solche Bereiche zu beschränken,die durch technische Maßnahmennicht sinnvoll abgesichert wer<strong>den</strong> können. DasAusmaß <strong>der</strong> Maßnahmen muss sich an <strong>der</strong> Zugänglichkeit<strong>der</strong> abzusichern<strong>den</strong> Bereiche orientieren.(5) Zur Absicherung gegen Bedienungsfehlersind technische Maßnahmen vorrangig vor administrativenvorzusehen.M5:10 (2)M5: 3.1(11)Die unberechtigten Eingriffe von Unbefugten indie elektrischen Einrichtungen leittechnischenEinrichtungen einschließlich <strong>der</strong> Software sindvorzugsweise durch technische EinrichtungenVorkehrungen so weit wie möglich erschwerto<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t. Eine Absicherung durchadministrative organisatorische Maßnahmen istauf solche Bereiche beschränkt, die durch technischeEinrichtungen Vorkehrungen nicht sinnvollabgesichert wer<strong>den</strong> können.Die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit <strong>der</strong> vorgesehenenMaßnahmen und technischen Vorkehrungenentspricht <strong>der</strong> sicherheitstechnischenBedeutung <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen.Das Ausmaß <strong>der</strong> Maßnahmen muss sich an <strong>der</strong>Zugänglichkeit <strong>der</strong> abzusichern<strong>den</strong> BereicheorientierenZur Absicherung gegen Bedienungsfehlerwer<strong>den</strong> sind technische MaßnahmenVorkehrungen vorrangig vorzugsweise voradministrativen organisatorischen Maßnahmenvorgesehenangewandt.Umsetzung des Defence-in-Depth Konzeptsgemäß <strong>den</strong> Grundsätzen <strong>der</strong> IAEA (sieheauch IAEA „Assessment of defence in depthfor NPPs”, Dec. 2003, 2.1).Die Anfor<strong>der</strong>ung an die Zugriffskontrolle <strong>der</strong>RSK-LL wurde im Modul 5 entsprechend demGeltungsbereich präzisiert (s. 10 (2)): Es wur<strong>den</strong>die in <strong>der</strong> RSL-LL-DWR bisher separatbestehen<strong>den</strong> Abschnitte zusammengefasst.Weiter wur<strong>den</strong> die Kriterien an die Wirksamkeitergänzt. Der Absatz „Das Ausmaß …“wurde gestrichen, da er nur einen Hinweischarakterhat und nicht <strong>der</strong> Detaillierungstiefedes T5-Textvorschlags entspricht.(6) Eingriffe in die Einrichtungen des Sicherheitssystemssind zu dokumentieren.M5: 11(2)Die Instandhaltungsvorgänge und Eingriffe in dieleittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A bis C ausführen, sinddokumentiert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Die Formulierung des RSK-LL-Textes wurde an die Kategorisierung im Modul5 angepasst. Weiter wur<strong>den</strong> die in <strong>der</strong>RSL-LL-DWR bisher separat bestehen<strong>den</strong>Abschnitte zusammengefasst, wobei die bishernur für Prüfungen bestehende <strong>Dokumentation</strong>sanfor<strong>der</strong>ungauf alle Instandhaltungsvorgängeausgeweitet wurde.(7) Die elektrischen Einrichtungen des Sicher- M5: 3.2 Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittech- Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannte- 72 -


heitssystems sind zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeitzuverlässig auszulegen. Auch bei Prüfungen,Wartungsarbeiten o<strong>der</strong> Reparaturen <strong>der</strong>elektrischen Einrichtungen muss das Sicherheitssystemseine Aufgabe mit ausreichen<strong>der</strong>Zuverlässigkeit erfüllen. Für die Sicherheitsleittechnikgilt 7.3.a) Die elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystemssind redundant sowie räumlich getrennto<strong>der</strong> durch sicherheitstechnisch gleichwertigeMaßnahmen geschützt und elektrisch unabhängigauszuführen.b) Ein Ausfall in <strong>den</strong> elektrischen Einrichtungendes Sicherheitssystems darf nur die Funktioneines <strong>der</strong> zueinan<strong>der</strong> redundanten Stränge desSicherheitssystems beeinträchtigen.c) Ein einzelnes anlageninternesversagenauslösendes Ereignis darf nicht zumAusfall mehrerer <strong>der</strong> zueinan<strong>der</strong> redundantenStränge des Sicherheitssystems führen.d) Die elektrischen Einrichtungen, die für dieFunktionsfähigkeit des Sicherheitssystems nachEintritt von Störfällen erfor<strong>der</strong>lich sind, müssen<strong>den</strong> jeweils ungünstigsten Umgebungs- und Störfallbedingungenstandhalten, die im zugehörigenAufstellungs- o<strong>der</strong> Installationsbereich durch <strong>den</strong>Aufbau und die Auslegung des Kernkraftwerksvorgegeben sind.e) Bei Ausfall einzelner Stränge des Sicherheitssystemsdurch Einwirkungen von außen müssendie übrigen Stränge zur Beherrschung des jeweiligenStörfalls ausreichen.(4) nik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A ausführen, sindzur Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit zuverlässigausgelegt. Sie sind so ausgelegt, dassauch bei Instandhaltungsmaßnahmen an diesenEinrichtungen das Sicherheitssystem seine Aufgabemit ausreichen<strong>der</strong> Zuverlässigkeit erfüllt(siehe auch „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Kriterien für die Auslegung und <strong>den</strong> sicherenBetrieb von baulichen Anlagenteilen, Systemenund Komponenten“ (Modul 10, Abschnitt1.1).a) Die elektrischen leittechnischen Einrichtungendes Sicherheitssystems, die Leittechnikfunktionen<strong>der</strong> Kategorie A ausführen, sind redundantausgelegt. sowieSie sind räumlich getrennto<strong>der</strong> durch sicherheitstechnisch gleichwertigeMaßnahmen Vorkehrungen geschütztund elektrisch unabhängig ausgeführt.b) Ein Ausfall in <strong>den</strong> elektrischen leittechnischenEinrichtungen des Sicherheitssystems hathöchstens Auswirkungen auf darf nur dieFunktion eines <strong>der</strong> zueinan<strong>der</strong> redundantenStränge <strong>der</strong> betroffenen Redundante desSicherheitssystems beeinträchtigen.Ein einzelnes anlageninternesversagenauslösendes Ereignis darf nicht zumAusfall mehrerer <strong>der</strong> zueinan<strong>der</strong> redundantenStränge des Sicherheitssystems führen.c) Die elektrischen leittechnischen Einrichtungen,die für die Funktionsfähigkeit des Sicherheitssystemsnach Eintritt von StörfällenEreignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 erfor<strong>der</strong>lichsind, sind so ausgelegt, dass sie <strong>den</strong> jeweilsungünstigsten Umgebungs- und Störfallbedingungenstandhalten, die im zugehörigenAufstellungs- und Installationsbereich durch<strong>den</strong> Aufbau und die Auslegung des Kernkraftwerksvorgegeben sind auftreten können.Bei Ausfall einzelner Stränge des Sicherheitssystemsdurch Einwirkungen von außen müssendie übrigen Stränge zur Beherrschung desjeweiligen Störfalls ausreichen.Nummer. Formulierung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurde an <strong>den</strong> Geltungsbereichangepasst.Wurde gestrichen, da diese Anfor<strong>der</strong>ung imEinzelfehlerkonzept (Modul 10, Nummern 1.1)bzw. in <strong>den</strong> übergeordneten Kriterien desModul 1 (Nummer 2.1 (6)) berücksichtigt ist.Wurde gestrichen, da diese Anfor<strong>der</strong>ung imEinzelfehlerkonzept (Modul 10, Nummern 1.1)bzw. in <strong>den</strong> übergeordneten Kriterien desModul 1 (Nummer 2.1 (6)) berücksichtigt ist.- 73 -


(8) Es sind auf ihre Eignung geprüfte o<strong>der</strong> für <strong>den</strong>Einsatzfall und für die unterstellten Einsatzbedingungenbetriebsbewährte und möglichst wartungsfreieGeräte zu verwen<strong>den</strong>.(9) Die Störfallfestigkeit <strong>der</strong> elektrischen Einrichtungendes Sicherheitssystems ist, soweit erfor<strong>der</strong>lich,nachzuweisen.(10) Leitungen und Kabel sind nach Strängengetrennt und, soweit erfor<strong>der</strong>lich, gegen äußereEinwirkungen geschützt zu verlegen.Leitungen und Kabel zur Signalübertragung undStromversorgung von redundanten Mess- undSteuereinrichtungen des Sicherheitssystemssollen ohne Einschleifen in Warten o<strong>der</strong> zentraleRangierverteiler unmittelbar zu <strong>den</strong> signalverarbeiten<strong>den</strong>Baugruppen geführt wer<strong>den</strong>. Sie sindso zu verlegen o<strong>der</strong> so abzuschirmen, dassdurch äußere Störquellen, wie z.B. durch Starkstromkabel,eine unzulässige Beeinflussung <strong>der</strong>Mess- und Steuersignale vermie<strong>den</strong> wird. Für dieSicherheitsleittechnik gilt 7.3.(11) Die elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystemssind so auszulegen, dass eine regelmäßigeund lückenlose Überprüfung in Abschaltpausenund, soweit aus Zuverlässigkeitsgrün<strong>den</strong>erfor<strong>der</strong>lich, auch während des Normalbetriebsmöglich ist. Die Prüfungen sollen mittelseingebauter Prüfhilfen leicht durchführbar sein.Prüfeingriffe und Handbefehle dürfen notwendigeSicherheitsfunktionen we<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>n noch dieZuverlässigkeit ihrer Anregung signifikant vermin<strong>der</strong>n.M5: 3.1(2)M5: 3.1(10)M5: 3.1(3)M5: 3.1(4)M5: 3.2(7)Eine auf ihre Eignung geprüfte überprüfte o<strong>der</strong>für <strong>den</strong> Einsatzfall und für die unterstellten Einsatzbedingungenbetriebsbewährte und möglichstwartungsfreie Geräte Hardware isteingesetzt wird verwendet.Eine auf ihre Eignung geprüfte Software ist eingesetzt.Die Störfallfestigkeit elektrischen Einrichtungendes Sicherheitssystems <strong>der</strong> leittechnischenEinrichtungen ist, soweit erfor<strong>der</strong>lich, nachgewiesen.Leitungen und Kabel einschließlichLichtwellenleiter sind nach SträngenRedundanten getrennt und, soweit erfor<strong>der</strong>lich,gegen äußere Einwirkungen von innen undaußen geschützt verlegt.Die leittechnischen Einrichtungen sind so ausgelegt,montiert, abgeschirmt und geschützt, dasseine unzulässige Beeinflussung <strong>der</strong> Signaledurch anlageninterne sowie durch äußere Störquellenvermie<strong>den</strong> wird.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen<strong>der</strong> Kategorie A ausführen, sindgrundsätzlich selbstüberwachend ausgelegt. DieFunktionen und Eigenschaften, die von <strong>der</strong>Selbstüberwachung nicht erfasst sind, wer<strong>den</strong>einer regelmäßigen und lückenlosen Überprüfungunterzogen. Die Prüfzyklen sind auf Grundlagevon Zuverlässigkeitsbetrachtungen festgelegt.Diese Prüfungen sollen mittels eingebauter Prüfhilfenan dafür vorgesehenen Schnittstellen leichtdurchführbar sein.Prüfeingriffe und Handbetätigungen sind so festgelegt,dass notwendige Sicherheitsfunktionenwe<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong> noch die Zuverlässigkeitihrer Anregung signifikant vermin<strong>der</strong>t wird.Durch die neue Formulierung des RSK-LL-Textes wird verdeutlicht, dass Geräte ausHardware und Software bestehen können. Eswird die For<strong>der</strong>ung gestellt, dass auf ihre Eignunggeprüfte HW und SW einzusetzen sind.Formulierung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurdean <strong>den</strong> Geltungsbereich des M5 angepasst.Die RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurde in Bezug aufLichtwellenleiter erweitert. Dies entsprichtdem Stand von W&T.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Der RSK-LL- Text wurde an <strong>den</strong>Geltungsbereich des M5 angepasst. Die existierendeAnfor<strong>der</strong>ung bezog sich nur auf Beeinflussungvon Leitungen und Kabel. DieAnfor<strong>der</strong>ung wurde generell auf alle leittechnischenEinrichtungen erweitert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. RSK-LL- Text wurde an <strong>den</strong> Geltungsbereichdes M5 angepasst und präzisiert:Klarstellung auf welcher Basis Zyklen fürdie regelmäßige Überprüfungen festgelegtwer<strong>den</strong> sollen. Ergänzung um Anfor<strong>der</strong>ung fürdie Selbstüberwachung mit Vorrang gegenüberFunktionsprüfungen. Die im alten Textenthaltene Unterscheidung zwischen Abschaltpausenund Normalbetrieb wurde eliminiert.Allein die Zuverlässigkeitsbetrachtungenfür die Festlegung <strong>der</strong> Prüfzyklen sind entschei<strong>den</strong>d.- 74 -


(12) Es ist sicherzustellen, dass eine gleichzeitigePrüfung redundant vorhan<strong>den</strong>er elektrischerEinrichtungen des Sicherheitssystems verhin<strong>der</strong>twird. 7.2.1 (7b) ist anzuwen<strong>den</strong>.(13) Es sind Maßnahmen vorzusehen, die esermöglichen, die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> elektrischenEinrichtungen und <strong>der</strong>en Zusammenwirkenmit <strong>den</strong> aktiven und passiven Komponentendes Sicherheitssystems zu überprüfen und <strong>den</strong>Zustand dieser sicherheitstechnischen Einrichtungenzu überwachen.(14) Müssen die Bereitschaftsstellungen vonSicherheitseinrichtungen verän<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>, so istsicherzustellen, dass diese Verän<strong>der</strong>ungen nurdurchgeführt wer<strong>den</strong>, wenn entsprechende Freigabebedingungenerfüllt sind, und dass dieseVerän<strong>der</strong>ungen automatisch (z.B. bei <strong>den</strong> Druckspeicherarmaturenbeim An- und Abfahren <strong>der</strong>Anlage) o<strong>der</strong> durch betriebstechnische und administrativeMaßnahmen wie<strong>der</strong> aufgehobenwer<strong>den</strong>, wenn die Freigabebedingungen nichtmehr erfüllt sind. In dem sicherheitstechnischgefor<strong>der</strong>ten Zustand sind dann die Einrichtungengegen Eingriffe weitgehend zu sichern.(15) Soweit bei Sicherheitseinrichtungen eindeutigeBereitschaftsstellungen von Stellglie<strong>der</strong>n beiNormalbetrieb vorgeschrieben sind, ist das Verlassendieser Bereitschaftsstellung zu mel<strong>den</strong>.Handarmaturen sind in Bereitschaftsstellungmöglichst eingriffsicher zu blockieren.(16) Die elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystemssollten nur für Aufgaben innerhalbM5: 3.2(8)M5: 3.1(5)M5: 3.2(2)M5: 3.2(3)M5, 3.2(9)Hinweis: Siehe auch die Kriterien zur Sicherstellung <strong>der</strong>Funktionsbereitschaft von sicherheitstechnisch wichtigenEinrichtungen gemäß „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Kriterien für die Auslegung und <strong>den</strong> sicheren Betrieb vonbaulichen Anlagenteilen, Systemen und Komponenten“ (Modul10) Abschnitt 1.4.Die Selbstüberwachung ist so ausgelegt, dasssie die Funktion <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie Aausführen, nicht beeinträchtigt. Die regelmäßigenÜberprüfungen nach <strong>der</strong> Nummer 3.2 (7) sind sogeplant und wer<strong>den</strong> so durchgeführt, dass einegleichzeitige Prüfung redundanter leittechnischerEinrichtungen nicht stattfindet.Es sind Maßnahmen und Einrichtungenvorhan<strong>den</strong> vorgesehen, die es ermöglichen, dieFunktionsfähigkeit <strong>der</strong> elektrischenleittechnischen Einrichtungen und <strong>der</strong>en ihr Zusammenwirkenmit <strong>den</strong> aktiven und passivenKomponenten des Sicherheitssystems zu überprüfenund <strong>den</strong> Zustand dieser sicherheitstechnischenEinrichtungen zu überwachen.Verän<strong>der</strong>ungen an Bereitschaftsstellungen vonEinrichtungen des Sicherheitssystems wer<strong>den</strong>nur dann vorgenommen, wenn entsprechendeFreigabebedingungen erfüllt sind und wenn dieseVerän<strong>der</strong>ungen automatisch o<strong>der</strong> durch technischeVorkehrungen bzw. organisatorische Maßnahmenwie<strong>der</strong> aufgehoben wer<strong>den</strong>, wenn dieFreigabebedingungen nicht mehr erfüllt sind. Indem sicherheitstechnisch gefor<strong>der</strong>ten Zustandsind diese Einrichtungen gegen unzulässige Eingriffegeschützt.Sind bei Einrichtungen des Sicherheitssystemseindeutige Bereitschaftsstellungen von Stellglie<strong>der</strong>nbei Normalbetrieb vorgeschrieben, so wirddas Verlassen dieser Bereitschaftsstellung signalisiert.Die elektrischen leittechnischen Einrichtungendes Sicherheitssystems, die Leittechnik-Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Der RSK-LL- Text wurde an <strong>den</strong>Geltungsbereich des M5 angepasst und präzisiert:Anfor<strong>der</strong>ung wurde um Selbstüberwachungergänzt und an die Kategorisierung desM5 angepasst.Formulierung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurdean <strong>den</strong> Geltungsbereich des M5 angepasst.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Der RSK-LL-Text wurde demSprachgebrauch des Vorhabens angepasstund präzisiert: Der Begriff „Sicherheitseinrichtungen“wurde durch „Einrichtungen desSicherheitssystems“ ersetzt. Die Unschärfe„weitgehend“ wurde eliminiert.Überführung des RSK-LL-Texts in <strong>den</strong>Sprachgebrauch <strong>der</strong> Module. Der Begriff„Sicherheitseinrichtungen“ wurde durch „Einrichtungendes Sicherheitssystems“ ersetzt.Formulierung wurde von „mel<strong>den</strong>“ auf „signalisieren“geän<strong>der</strong>t.Die Formulierung des RSK-LL-Textes wurdean die Kategorisierung und an <strong>den</strong> Geltungs-- 75 -


des Sicherheitssystems benutzt wer<strong>den</strong>. SofernSicherheitseinrichtungen auch für betrieblicheAufgaben eingesetzt wer<strong>den</strong>, müssen die zugehörigenelektrischen Einrichtungen so ausgelegtwer<strong>den</strong>, das die gefor<strong>der</strong>te Zuverlässigkeit dieserSicherheitseinrichtungen nicht unzulässig beeinträchtigtwird.(17) Die Hilfsanlagen und die Hilfsmedienversorgungdes Sicherheitssystems sind so zuverlässigauszulegen, das sie die Nichtverfügbarkeit <strong>der</strong> zuversorgen<strong>den</strong> Systeme nicht bestimmen.M12:, 2(14)Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A ausführen, solltenwer<strong>den</strong> grundsätzlich nur für Aufgaben innerhalbdes Sicherheitssystems benutzt. SofernSicherheitsEinrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A ausführen, auch fürbetriebliche Aufgaben auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen1 o<strong>der</strong> 2 eingesetzt wer<strong>den</strong>, sind die zugehörigenelektrischen leittechnischen Einrichtungen soausgelegt, dass die gefor<strong>der</strong>te Zuverlässigkeitdieser SicherheitsEinrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A ausführen, nicht beeinträchtigtwird.Die Hilfs- und Versorgungssysteme <strong>der</strong> Notstromanlagensind so ausgelegt, dass diese mindestens<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Redundanten des Notstromsystemsentsprechen und die Zuverlässigkeitdes Notstromsystems nicht bestimmen.bereich des Moduls 5 angepasst. Der Begriff„elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystems“wurde entsprechend dem Geltungsbereichals „leittechnische Einrichtungen desSicherheitssystems “ definiert. Der Begriff„betriebliche Aufgaben“ wurde in Anpassungan das Sicherheitsebenenkonzept ersetzt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Der RSK-LL-Text wurde dem Geltungsbereichdes Moduls 5 angepasst und alsAnfor<strong>der</strong>ung für die Hilfssysteme und dieHilfsmedienversorgung <strong>der</strong> Notstromanlagenumgesetzt. Übergeordnete Kriterien an dieHilfsanlagen und Hilfsmedienversorgung desSicherheitssysteme wer<strong>den</strong> im Modul 1, 3.1(3) h) aufgestellt.(18) Rückmeldungen von aktiven Systemkomponenten(z.B. Stellantrieben), welche <strong>den</strong> Funktionsablauf<strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik mitbestimmen,sollen vorzugsweise aus <strong>der</strong> Prozessvariablenabgeleitet o<strong>der</strong> unmittelbar am verfahrenstechnischenStellglied abgegriffen wer<strong>den</strong>. Einezuverlässige Kopplung zwischen dem Stellungssignalgeberund dem verfahrenstechnischenStellglied muss gewährleistet sein.M1, 3.1(3) h)M5: 3.1(6)7.2.2 Prüfungen - -(1) Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> elektrischen Einrichtungendes Sicherheitssystems und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>enSysteme mit sicherheitstechnischer Bedeutungist während <strong>der</strong> Nutzungsdauer <strong>der</strong> AnlageM5: 9(1)die Hilfs- und die Versorgungssysteme <strong>der</strong>Sicherheitseinrichtungen sind so zuverlässigausgelegt, dass sie die erfor<strong>der</strong>lich hohe Verfügbarkeit<strong>der</strong> zu versorgen<strong>den</strong> Einrichtungen absichern;Meldungen von aktiven Komponenten, welche<strong>den</strong> Funktionsablauf <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungenmitbestimmen, wer<strong>den</strong> vorzugsweise aus<strong>der</strong> Prozessvariablen abgeleitet o<strong>der</strong> unmittelbaram verfahrenstechnischen Stellglied abgegriffen.Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> elektrischenleittechnischen Einrichtungen des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutung, die Leittechnik-Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Der RSK-LL-Text wurde dem Geltungsbereichdes Moduls 5 angepasst. DieAnfor<strong>der</strong>ung an eine zuverlässige Kopplungwurde gestrichen. Sie entspricht nicht demDetaillierungsgrad des M5-Textvorschlags.Anpassung <strong>der</strong> Formulierung des RSK-LL-Textes an die Kategorisierung im Modul 5 undan Geltungsbereich.- 76 -


durch geeignete Prüfungen nachzuweisen. DiesePrüfungen müssen alle funktionswichtigen Komponentenerfassen.(2) Art und Umfang <strong>der</strong> Prüfungen und die Zeitabständezwischen <strong>den</strong> Prüfungen sind in allenEinzelheiten festzulegen.(3) Die Ergebnisse <strong>der</strong> Prüfungen sind zu dokumentieren.M5: 9(2)M5: 9(3)Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A bis C ausführen, istwährend <strong>der</strong> BetriebNutzungsdauer <strong>der</strong> Anlagedurch geeignete Prüfungen nachgewiesen. DiesePrüfungen erfassen alle funktionswichtigenKomponenten Einrichtungen.Art und Umfang <strong>der</strong> Prüfungen und die Zeitabständezwischen <strong>den</strong> Prüfungen sind in allenEinzelheiten festgelegt. Diese Festlegungen wer<strong>den</strong>in regelmäßigen Abstän<strong>den</strong> u. a. anhand <strong>der</strong>Betriebserfahrungen überprüft.Die Ergebnisse <strong>der</strong> Prüfungen wer<strong>den</strong> dokumentiert.Die Anfor<strong>der</strong>ung wurde um die For<strong>der</strong>ungnach regelmäßiger Überprüfung von Art undUmfang und <strong>den</strong> Zeitabstän<strong>den</strong> zwischen <strong>den</strong>Prüfungen erweitert. Diese Anfor<strong>der</strong>ung ergibtsich aus <strong>der</strong> langjährigen Auswertung <strong>der</strong>Betriebserfahrung unterhalb und oberhalb <strong>der</strong>Meldeschwelle.7.2.3 Vorzulegende UnterlagenZur Begutachtung sind Unterlagen vorzulegen,die alle sicherheitstechnisch wichtigen Einzelheiten<strong>der</strong> elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystemsprüffähig beschreiben. Hierzu gehörtauch eine Liste, in <strong>der</strong> alle Antriebe undStellglie<strong>der</strong> des Sicherheitssystems aufgeführtsind.7.3 SicherheitsleittechnikFolgende Regeln liegen hierzu vor:Reaktorschutzsystem und Überwachungseinrichtungendes Sicherheitssystems (KTA 3501) Fassung6/85Typprüfung von elektrischen Baugruppen desReaktorschutzsystems (KTA 3503) Fassung11/86Typprüfung von Messwertgebern und Messumformerndes Reaktorschutzsystems (KTA 3505)Fassung 11/84Systemprüfung <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungendes Sicherheitssystems in Kernkraftwerken (KTA3506) Fassung 11/84Werksprüfungen, Prüfungen nach Instandsetzungund Nachweis <strong>der</strong> Betriebsbewährung fürleittechnischen Einrichtungen des Sicherheitssystems(KTA 3507) Fassung 11/86Zur Begutachtung sind Unterlagen vorzulegen,die alle sicherheitstechnisch wichtigen Einzelheiten<strong>der</strong> elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystemsprüffähig beschreiben. Hierzu gehörtauch eine Liste, in <strong>der</strong> alle Antriebe undStellglie<strong>der</strong> des Sicherheitssystems aufgeführtsind.Folgende Regeln liegen hierzu vor:Reaktorschutzsystem und Überwachungseinrichtungendes Sicherheitssystems (KTA 3501) Fassung6/85Typprüfung von elektrischen Baugruppen desReaktorschutzsystems (KTA 3503) Fassung11/86Typprüfung von Messwertgebern und Messumformerndes Reaktorschutzsystems (KTA 3505)Fassung 11/84Systemprüfung <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungendes Sicherheitssystems in Kernkraftwerken (KTA3506) Fassung 11/84Werksprüfungen, Prüfungen nach Instandsetzungund Nachweis <strong>der</strong> Betriebsbewährung fürleittechnischen Einrichtungen des Sicherheitssystems(KTA 3507) Fassung 11/86Der RSK-LL-Abschnitt wurde nicht übernommen,weil die Anfor<strong>der</strong>ung nicht dem Detaillierungsgradvon M5 entspricht.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.7.3.1 Geltungsbereich M5: Geltungsbereich Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannte- 77 -


Die Sicherheitsleittechnik ist die Leittechnik desSicherheitssystems und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systememit sicherheitstechnischer Bedeutung. DieSicherheitsleittechnik umfasst die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien 1, 2 und 3. Sie wirddurch Einrichtungen realisiert, bei <strong>den</strong>en GeräteLeittechnik-Funktionen ausführen.7.3.2 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen -(1) Die Sicherheitsleittechnik muss bewirken,dass die Schutzziele sichergestellt wer<strong>den</strong>. Dabeisollen gestaffelte Maßnahmen angewendet wer<strong>den</strong>.Die Einrichtungen <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikführen dabei Leittechnik-Funktionen unterschiedlichersicherheitstechnischer Bedeutung aus.(2) Entsprechend ihrer sicherheitstechnischenBedeutung sind die Leittechnik- Funktionen inunterschiedliche Kategorien einzuordnen, für dieabgestufte Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen gelten:Kategorie 1Die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie 1 umfassenalle Funktionen, die erfor<strong>der</strong>lich sind, umnichttolerable Auswirkungen <strong>der</strong> Störfälle zu verhin<strong>der</strong>n.Kategorie 2Die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie 2 umfassenalle Funktionen, die erfor<strong>der</strong>lich sind, umdie Ausweitung einer Störung zu einem Störfallzu verhin<strong>der</strong>n. 7)7)Bei Ausfall dieser Leittechnik-Funktionen sind nurgeringe Scha<strong>den</strong>sauswirkungen zu erwarten.Kategorie 3Die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie 3 umfassenalle übrigen Funktionen mit sicherheitstechnischerBedeutung. 8)8)Funktionen dieser Einrichtungen sind z.B. Teile <strong>der</strong>Störfall- und <strong>der</strong> Strahlenschutzinstrumentierung.1 Die nachfolgen<strong>den</strong> Kriterien gelten für leittechnischeEinrichtungen, die auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen1 bis 4 Leittechnik-Funktionen mit sicherheitstechnischerBedeutung ausführen.M5: 2Die Erfüllung <strong>der</strong> Kriterien wird durch Einrichtungenrealisiert, bei <strong>den</strong>en Hard- und SoftwareLeittechnik-Funktionen ausführen.Die Sicherheitsleittechnik muss bewirken, dassdie Schutzziele sichergestellt wer<strong>den</strong>. Dabei sollengestaffelte Maßnahmen angewendet wer<strong>den</strong>.Die Einrichtungen <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik führendabei Leittechnik-Funktionen unterschiedlichersicherheitstechnischer Bedeutung aus.Entsprechend ihrer sicherheitstechnischen Bedeutungsind die Leittechnik-Funktionen in unterschiedlicheKategorien eingeordnet, für die abgestufteKriterien gelten:Kategorie ADie Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A umfassenalle Funktionen, die erfor<strong>der</strong>lich sind, umEreignisse <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 zu beherrschen.Kategorie BDie Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie B umfassenalle Funktionen, die erfor<strong>der</strong>lich sind, umEreignisse <strong>der</strong> Sicherheitsebene 2 zu beherrschensowie das Eintreten von Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebene 3 zu vermei<strong>den</strong>.Kategorie CDie Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie C umfassenalle übrigen Funktionen mit sicherheitstechnischerBedeutung.Nicht kategorisiert sind Leittechnik-Funktionen,die keine unmittelbare sicherheitstechnischeBedeutung haben.HinweisFür leittechnische Einrichtungen, dienicht kategorisierte Leittechnik-Nummer. Der bisher in <strong>der</strong> RSK-LL-DWRverwendete Begriff „Sicherheitsleittechnik“deckt leittechnische Einrichtungen in unterschiedlichenKategorien ab. Im Modul 5 ist dieKategorisierung <strong>der</strong> Leittechnik-Funktionenentsprechend dem Geltungsbereich eingeführt(s. M5, Abs. 1 und 2). Demzufolge wer<strong>den</strong>im Modultext gezielt Kriterien an die leittechnischenEinrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A, B und C ausführen,gestellt.RSK-LL-Text ist mit dem Konzept <strong>der</strong> Sicherheitsebenennicht kompatibel und wird nichtübernommen. Die Kriterien gelten für die leittechnischenEinrichtungen, die Leittechnik-Funktionen auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen ausführen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Der M5-Text wurde in Anlehnung an<strong>den</strong> Text <strong>der</strong> RSK-LL erstellt. Dabei wurdedas Konzept <strong>der</strong> Sicherheitsebenen für dieleittechnischen Einrichtungen umgesetzt undQualitätsanfor<strong>der</strong>ung in Form <strong>der</strong> Kategoriendurch T5 erarbeitet.- 78 -


(3) Entsprechend <strong>der</strong> unterschiedlichen sicherheitstechnischenBedeutung <strong>der</strong> Leittechnik-Funktionen sind die sie ausführen<strong>den</strong> Geräte <strong>der</strong>Sicherheitsleittechnik in Kategorien mit abgestuftenQualifizierungsanfor<strong>der</strong>ungen einzuordnen:Kategorie E1Geräte <strong>der</strong> Kategorie E1 umfassen alle Geräte,die Leittechnik- Funktionen <strong>der</strong> Kategorien 1 o<strong>der</strong>2 ausführen.Kategorie E2Geräte <strong>der</strong> Kategorie E2 umfassen alle Geräte,die Leittechnik- Funktionen <strong>der</strong> Kategorie 3 ausführen.(4) Der Aufbau <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong>Kategorie 1 soll einfach sein. Er soll erfor<strong>der</strong>licheNachweise zur Qualifizierung des Systems zuverlässigermöglichen. 9)9)Im folgen<strong>den</strong> wird die Sicherheitsleittechnik, dieLeittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie 1 ausführt,mit "Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong> Kategorie 1" bezeichnet,entsprechendes gilt für die Sicherheitsleittechnik<strong>der</strong> Kategorien 2 und 3.)(5) Bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik<strong>der</strong> Kategorie 1 ist Vorsorge gegen systematischeAusfälle zu treffen.(6) Es ist nachzuweisen, dass die Sicherheitsleittechnik<strong>der</strong> Kategorie 1 ihre Aufgaben auch dannerfüllt, wenn zusätzlich zum Störfall ein Zufallsausfallund ein systematischer Ausfall und Folgeausfälleeintreten. Ein systematischer AusfallM5: 3.2(10)M5: 3.2(11)M5: 3.2(12)Funktionen ausführen, wer<strong>den</strong> im Folgen<strong>den</strong>keine Kriterien aufgestellt.Entsprechend <strong>der</strong> unterschiedlichen sicherheitstechnischenBedeutung <strong>der</strong> Leittechnik- Funktionensind die sie ausführen<strong>den</strong> Geräte <strong>der</strong>Sicherheitsleittechnik in Kategorien mit abgestuftenQualifizierungsanfor<strong>der</strong>ungen einzuordnen:Kategorie E1Geräte <strong>der</strong> Kategorie E1 umfassen alle Geräte,die Leittechnik- Funktionen <strong>der</strong> Kategorien 1 o<strong>der</strong>2 ausführen.Kategorie E2Geräte <strong>der</strong> Kategorie E2 umfassen alle Geräte,die Leittechnik- Funktionen <strong>der</strong> Kategorie 3 ausführen.Leittechnische Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A ausführen, sind soaufgebaut, dass die erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise zurQualifizierung <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungendes Sicherheitssystems zuverlässig möglich sind.Die Auswirkungen von systematischen Ausfällen<strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen auf die Ereignisabläufe<strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 sind unterBerücksichtigung <strong>der</strong> verfahrenstechnischenVorgaben analysiert.Bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieA ausführen, sind Vorkehrungen gegen systematischeAusfälle <strong>der</strong> festverdrahteten leittechnischenEinrichtungen zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Eintrittswahrscheinlichkeit<strong>der</strong>art getroffen, dass sie nichtmehr unterstellt wer<strong>den</strong> müssen. (...)Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen<strong>der</strong> Kategorie A ausführen, sindgrundsätzlich so ausgelegt, dass sie ihre Aufgabenim Anfor<strong>der</strong>ungsfall unter Berücksichtigungfolgen<strong>der</strong> Annahmen erfüllen:Diese RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wird nicht übernommen:Die abgestuften Kriterien für dieleittechnischen Einrichtungen sind entsprechend<strong>der</strong> im M5 eingeführten Kategorisierungerstellt. Die Geräte (Hardware) sind alsein Bestandteil <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungenerfasst und bedürfen keiner weiterenKategorisierung im Modul 5.Überführung des RSK-LL-Text, dabei Präzisierunghinsichtlich <strong>der</strong> Aussage zur Qualifizierung<strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen desSicherheitssystems.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Die Formulierung des RSK-LL-Textes wurde an die Kategorisierung und an<strong>den</strong> Geltungsbereich des Moduls 5 angepasst.Der Begriff „Ausfälle“ wurde in Bezugauf softwarebasierte Leittechnik präzisiert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. M5-Textvorschlag wurde in Anlehnungan die RSK-LL erstellt, wobei Anfor<strong>der</strong>ungzur Vermeidung des systematischenAusfalls unter Berücksichtigung des EFK neu- 79 -


aucht dabei nicht angenommen zu wer<strong>den</strong>,wenn ausreichende Maßnahmen zu seiner Vermeidungnachgewiesen wer<strong>den</strong>. Während einesInstandhaltungsfalls ist auch ein Störfall zu unterstellen.Dabei brauchen innerhalb einer Zeitspannevon 100 h <strong>der</strong> systematische Ausfall und<strong>der</strong> Zufallsausfall nicht überlagert zu wer<strong>den</strong>.a) ein Zufallsausfall durch einen Einzelfehler,b) und ein systematischer Ausfall (systematischerAusfall <strong>der</strong> Hardware o<strong>der</strong> systematischesSoftwareversagen), gilt nicht für festverdrahteteLeittechnik, wenn die Voraussetzung vonNummer 3.2 (11) erfüllt ist,c) und Folgeausfälled) und ein Instandhaltungsfall vorliegt.formuliert wurde. Der Begriff „Ausfälle“ wurdein Bezug auf software-basierte Leittechnikpräzisiert.Während eines Instandhaltungsfalls wird innerhalbeiner Zeitspanne von 100 h das gleichzeitigeAuftreten des systematischen Ausfalls und desZufallsausfalls nicht unterstellt.Bei software-basierten leittechnischen Einrichtungenmit einem ausreichend hohen Selbstüberwachungsgradund nachgewiesenenInstandhaltungszeiten kleiner als 10 h wirdgleichzeitig mit dem systematischen Ausfall dasAuftreten eines Zufallsausfalls o<strong>der</strong> des Instandhaltungsfallsnicht unterstellt.(7) Es ist nachzuweisen, dass die Sicherheitsleittechnik<strong>der</strong> Kategorie 2 ihre Aufgaben auch dannerfüllt, wenn zusätzlich zur Störung ein Zufallsausfallund Folgeausfälle eintreten. Währendeines Instandhaltungsfalls ist auch eine Störungzu unterstellen.Zum Ausfall durch Einzelfehler undUnverfügbarkeit durch Instandhaltung sind weitereKriterien in <strong>den</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Kriterien für die Auslegung und <strong>den</strong>sicheren Betrieb von baulichen Anlagenteilen,Systemen und Komponenten“ Modul 10, Abschnitt1, festgelegt.M5: 3.3 Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen<strong>der</strong> Kategorie B ausführen, sindso ausgelegt, dass sie ihre Aufgaben auch dannerfüllen, wenn im Anfor<strong>der</strong>ungsfall zusätzlich einZufallsausfall und daraus resultierende Folgeausfälleeintreten.Eine leittechnische Einrichtung, die durch einefehlerhafte Ansteuerung einen Störfall auslösenkann, ist durch eine von <strong>der</strong> als fehlerhaft angenommenenleittechnischen Einrichtung unabhängigeleittechnische Einrichtung überlagert. DieLeittechnik-Funktionen dieser unabhängigenleittechnischen Einrichtung ist nach Kategorie BÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Textvorschlag wurde in Anlehnungan die RSK-LL erstellt. Im RSK-LL-Text wurdedie Einschränkung für <strong>den</strong> Instandhaltungsfallaufgehoben und die Anpassung an <strong>den</strong> Geltungsbereichdes Moduls und an die Kategorisierung<strong>der</strong> LT-Funktionen <strong>der</strong> Formulierungdurchgeführt. Zustandsbegrenzungen stellenRandbedingungen zur Beherrschung vonEreignissen <strong>der</strong> SE3 sicher. Deshalb wurde<strong>der</strong> 2. Absatz hinzugefügt.- 80 -


(8) Eingriffe in die Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong> Kategorien1 und 2 sollen angezeigt wer<strong>den</strong>.(9) Fehlerhaftes Ansteuern des Sicherheitssystemsist unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Ausfallkombinationennach 7.3.2 (6) zu verhin<strong>der</strong>n, wenndadurch Störfälle mit nichttolerablen Auswirkungenauftreten können.(10) Die Sicherheitsleittechnik darf dieUnverfügbarkeit des Sicherheitssystems nichtbestimmen(11) Die Sicherheitsleittechnik soll Schutzaktionenzur Beherrschung von Störfällen automatischauslösen. Das Sicherheitssystem ist so auszulegen,dass notwendige von Hand auszulösendeSchutzaktionen zur Beherrschung von Störfällennicht vor Ablauf von 30 Minuten erfor<strong>der</strong>lich wer<strong>den</strong>.(12) Leittechnik-Funktionen zur Durchführungvon Handmaßnahmen, die erfor<strong>der</strong>lich sind, umnichttolerable Auswirkungen <strong>der</strong> Störfälle zu verhin<strong>der</strong>n,und die dazu notwendigen Informationenkönnen nach Kategorie 2 klassifiziert wer<strong>den</strong>,wenn die Überlagerung <strong>der</strong> Ausfallannahmennach 7.3.2 (6) eingehalten wird.M5: 10(1)M5: 3.2(5)M5: 3.2(14)M5: 3.2(6)M5: 3.1(12)eingestuft.Eingriffe in die leittechnischen Einrichtungen, dieLeittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A und Bausführen, wer<strong>den</strong> auf <strong>der</strong> Warte angezeigt. InFällen, in <strong>den</strong>en dies technisch nicht möglich ist,wird das Wartenpersonal vor dem geplantenEingriff über die Eingriffe informiert.Die leittechnischen Einrichtungen sind so ausgelegt,dass fehlerhaftes Ansteuern des Sicherheitssystemsunter Berücksichtigung <strong>der</strong> Nummer3.2 (11) verhin<strong>der</strong>t wird, wenn dies zu auslegungsüberschreiten<strong>den</strong>Anlagenzustän<strong>den</strong> führenkann..Die leittechnischen Einrichtungen sind so ausgelegt,dass sie die Unverfügbarkeit des Sicherheitssystemsnicht bestimmen.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen<strong>der</strong> Kategorie A ausführen, sindso ausgelegt, dass Schutzaktionen grundsätzlichautomatisch ausgeführt wer<strong>den</strong>.Nur wenn sichergestellt wird, dass vom Zeitpunktdes Erkennens eines Ereignisses <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 bis zur Auslösung <strong>der</strong> zur Beherrschungnotwendigen Schutzaktion eine ausreichendZeit für die Entscheidungsfindung und fürdie Durchführung <strong>der</strong> Schutzaktion durch dasPersonal zur Verfügung steht, dürfen notwendigeSchutzaktionen auch von Hand ausgelöst wer<strong>den</strong>.Der Auslegungsrichtwert für die Zeitspanne, innerhalb<strong>der</strong>er keine Handmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lichsind, beträgt 30 min.Die leittechnischen Einrichtungen sind so ausgelegt,dass die für die Beherrschung von Ereignissenund für die Durchführung von Maßnahmendes anlageninternen Notfallschutzes erfor<strong>der</strong>lichenEingriffsmöglichkeiten vorhan<strong>den</strong> sind. DieEingriffsmöglichkeiten sind so ausgelegt, dasssie die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> leittechnischenEinrichtungen bei <strong>der</strong> Beherrschung <strong>der</strong> Ereignisse<strong>der</strong> Sicherheitsebenen 2 und 3 nicht unzulässigbeeinträchtigen. Die EingriffsmöglichkeitenÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Die RSK-LL-Formulierung wurde andie Kategorisierung im Modul 5 angepasstund hinsichtlich des Anzeigeortes präzisiert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anfor<strong>der</strong>ung wurde in Anlehnung anRSK-LL-Text unter Berücksichtigung desEFK- (Modul 10) und des SE-Konzepts erstellt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. RSK-LL-Text wurde dem Geltungsbereichdes Moduls 5 angepasst.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anfor<strong>der</strong>ung wurde in Anlehnung anRSK-LL-Text unter Berücksichtigung desKonzepts <strong>der</strong> Sicherheitsebenen erstellt.Siehe auch KTA 3501.Überführung in die Nummern 3.1 (12), 3.4Modul 5. RSK-LL-Text ist mit dem Konzept<strong>der</strong> Sicherheitsebenen nicht kompatibel undwird nicht übernommen. Deshalb wurde dieAnfor<strong>der</strong>ung hinsichtlich <strong>der</strong> Eingriffsmöglichkeitenzur Durchführung von Handmaßnahmenin <strong>der</strong> Nummer 3.1 (12) unter Berücksichtigungdes Konzepts <strong>der</strong> Sicherheitsebenenneu erstellt. Weitere Kriterien sind in 3.4enthalten.- 81 -


(13) Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikist unabhängig von Art und Umfang <strong>der</strong>zeitlichen Än<strong>der</strong>ung ihrer Eingangssignale 10) zugewährleisten.10)Ein Meldeschwall ist zuverlässig zu verarbeiten.(14) Die Sicherheitsleittechnik soll selbstüberwachendausgelegt wer<strong>den</strong>.(15) Die Sicherheitsleittechnik ist so auszulegen,dass notwendige Anpassungen an regelmäßigwie<strong>der</strong>kehrende Zustände des Normalbetriebs(z.B. Streckbetrieb) einfach und zuverlässigdurchgeführt wer<strong>den</strong> können.(16) Gegen versagenauslösende Ereignisse außerhalb<strong>der</strong> Reaktoranlage wie Überflutung, Blitz,Sturm und Erdbeben sind ausreichende Vorsorgemaßnahmenzu ergreifen, so daß durch dieseEreignisse die Funktion <strong>der</strong> Sicherheitsleittechniknicht unzulässig beeinträchtigt wird.M5: 3.1(7)M5: 3.2(7)M5: 3.1(8)M5: 3.2(1)sind gegen Fehlbedienung gesichert.Leittechnische Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A und B ausführen,sind so ausgelegt und wer<strong>den</strong> so betrieben, dassihre Funktionsfähigkeit unabhängig von Art undUmfang <strong>der</strong> zeitlichen Än<strong>der</strong>ung ihrer Eingangssignalegewährleistet wird.Die Meldeanlagen sind so ausgelegt, dass einMeldeschwall ohne Verlust sicherheitsrelevanterInformationen verarbeitet wird.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen<strong>der</strong> Kategorie A ausführen, sindgrundsätzlich selbstüberwachend ausgelegt. DieFunktionen und Eigenschaften, die von <strong>der</strong>Selbstüberwachung nicht erfasst sind, wer<strong>den</strong>einer regelmäßigen und lückenlosen Überprüfungunterzogen. Die Prüfzyklen wer<strong>den</strong> auf Grundlagevon Zuverlässigkeitsbetrachtungen festgelegt.Diese Prüfungen sollen mittels eingebauter Prüfhilfenan dafür vorgesehenen Schnittstellen leichtdurchführbar sein.Prüfeingriffe und Handbetätigungen sind so festgelegt,dass notwendige Sicherheitsfunktionenwe<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong> noch die Zuverlässigkeitihrer Anregung signifikant vermin<strong>der</strong>t wird.Hinweis : Siehe auch die Kriterien zur Sicherstellung <strong>der</strong>Funktionsbereitschaft von sicherheitstechnisch wichtigenEinrichtungen gemäß „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Kriterien für die Auslegung und <strong>den</strong> sicheren Betrieb vonbaulichen Anlagenteilen, Systemen und Komponenten“ (Modul10) Abschnitt 1.4.Die leittechnischen Einrichtungen sind so ausgelegt,dass notwendige Anpassungen an regelmäßigwie<strong>der</strong>kehrende Zustände des Normalbetriebs(z. B. Streckbetrieb) einfach und zuverlässigdurchführbar sind.Bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieA ausführen, sind versagensauslösende Ereignisseinnerhalb und außerhalb des Sicherheitssystemsberücksichtigt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. RSK-LL-Text wurde dem Geltungsbereichdes Moduls 5 angepasst und hinsichtlich<strong>der</strong> Verarbeitung des Meldeschwalls präzisiert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. In <strong>der</strong> Nummer 3.2 (7) des Moduls 5sind die Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>den</strong> RSK-LL-Texten (7.3. 2 (11) und (14)) zusammengefasstund <strong>der</strong> im M5 eingeführten Kategorisierungangepasst.Klarstellung auf welcher Basis Zyklen für dieregelmäßige Überprüfungen festgelegt wer<strong>den</strong>sollen (Betriebserfahrung).Ergänzung um Anfor<strong>der</strong>ung für die Selbstüberwachungmit Vorrang gegenüber Funktionsprüfungen(Stand von W&T).Im alten Text enthaltene Unterscheidung zwischenAbschaltpausen und Normalbetriebwurde eliminiert, weil allein die Zuverlässigkeitsbetrachtungenfür die Festlegung <strong>der</strong>Prüfzyklen entschei<strong>den</strong>d sind.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Begriffsanpassung.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung desRSK-LL-Textes an die Kategorisierung imModul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.- 82 -


(2) Die Aufgaben <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik sindaufgrund einer Analyse von Ereignisabläufen zuermitteln, die zu unterstellende Störungen und Störfällesowie die Betrachtung anlageninterner Notfallmaßnahmenumfaßt.(3) In <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsspezifikation ist die verfahrenstechnischeAufgabenstellung <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikin klar abgegrenzte Teilaufgaben geringenFunktionsumfangs zu glie<strong>der</strong>n. Diese Teilaufgabensind in Leittechnik-Funktionen darzustellen. Die Gesamtheitaller Leittechnik-Funktionen ist übersichtlichstrukturiert zu dokumentieren.(4) Für die Leittechnik-Funktionen sind die Aufgabe,die Einordnung in Kategorien entsprechend 7.3.2 (2),die Anregekriterien, die Ansteuerungen und die Signalverarbeitunganzugeben.(5) Es ist nachzuweisen, daß die Schutzziele mit <strong>den</strong>Leittechnik- Funktionen entsprechend <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsspezifikationbei allen zu unterstellen<strong>den</strong> Ereignisabläufenerreicht wer<strong>den</strong>.M5: 4(2)M5: 4(3)M5: 4(4)M5: 4(5)7.3.4 Erfassung von Störfällen und Störungen -(1) Für die Erfassung von Störfällen und Störungenmüssen repräsentative Prozeßvariable bestimmtM5: 5(1)wer<strong>den</strong>.7.3.3 Anfor<strong>der</strong>ungsspezifikation -(1) Sämtliche Anfor<strong>der</strong>ungen an die Sicherheitsleittechniksind in übersichtlicher Darstellung in einerAnfor<strong>der</strong>ungsspezifikation zu dokumentieren.M5: 4(1)Sämtliche Anfor<strong>der</strong>ungen anKriterien für dieSicherheitsleittechnik Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong>Kategorien A bis C sind in einer Anfor<strong>der</strong>ungsspezifikationin übersichtlicher Darstellung dokumentiert.Die Aufgaben <strong>der</strong> Leittechnik-Funktionen, die auf<strong>den</strong> Sicherheitsebenen 2, 3 und 4a eingesetzt wer<strong>den</strong>,sind auf Basis einer Analyse <strong>der</strong> Ereignisabläufeermittelt, die die in <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 2, 3und 4a unterstellten Ereignisse umfasst.Für Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzessind Betrachtungen zur Nutzung <strong>der</strong> verfügbarenleittechnischen Einrichtungen angestellt.Die Anfor<strong>der</strong>ungsspezifikation für die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A und B ist so gestaltet,dass die verfahrenstechnische Aufgabenstellung inklar abgegrenzte Teilaufgaben geglie<strong>der</strong>t ist. DieseTeilaufgaben sind in Leittechnik-Funktionen dargestellt.Die Teilaufgaben <strong>der</strong> softwarebasierten leittechnischenEinrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong>Kategorie A ausführen, sind so ausgelegt, dass dieseeinen geringen Funktionsumfang haben.Die Gesamtheit aller Leittechnik-Funktionen ist übersichtlichstrukturiert dokumentiert.Für die Leittechnik-Funktionen sind die Aufgaben,die Zuordnung zu Kategorien nach Abschnitt 2, dieAnregekriterien, die Eingangssignale, die Signalverarbeitung,die Ansteuerungen <strong>der</strong> Stellglie<strong>der</strong>, dieMeldungen / Anzeigen, die Datenspeicherung unddie Schnittstellen zu an<strong>der</strong>en Leittechnik-Funktionenangegeben.Es ist nachgewiesen, dass die Schutzziele mit <strong>den</strong>Leittechnik-Funktionen entsprechend <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsspezifikationbei allen zu unterstellen<strong>den</strong>Ereignissen und Ereignisabläufen erreicht wer<strong>den</strong>sichergestellt sind.Für die unterstellten Ereignisse <strong>der</strong> Sicherheitsebenen2 bis 4a sowie für die vorgeplanten Maßnahmendes anlageninternen Notfallschutzes (Notfallmaßnahmen)wer<strong>den</strong> die erfor<strong>der</strong>lichen ProzessvariablenÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung andas SE-Konzept. Die LT-Funktionen <strong>der</strong> KategorienA und B wer<strong>den</strong> aufgrund von Analysenermittelt. Funktionen, die nicht in Ereignisabläufenangefor<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>, sind hiervonnicht betroffen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung desRSK-LL-Textes an die Kategorisierung imModul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich. WeiterePräzisierung wurde hinsichtlich <strong>der</strong> Teilaufgabenvorgenommen, indem die For<strong>der</strong>ung nachdem geringen Funktionsumfang auf die KategorieA eingeschränkt wurde, da auf <strong>der</strong>Sicherheitsebene 2 auch komplexere Funktionenbenötigt wer<strong>den</strong>.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Textvorschlag wurde in Anlehnungan die RSK-LL erarbeitet. Ergänzung undPräzisierung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung an die Leittechnik-Funktionenbezüglich Meldungen/ Anzeigen,Datenspeicherung und Schnittstellen zuan<strong>der</strong>en Leittechnik-Funktionen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Die RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurde fürdie Sicherheitsebene 4b und 4c erweitert.Außerdem wurde <strong>der</strong> Begriff „repräsentative“- 83 -


erfasst.(2) Für je<strong>den</strong> von <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik zu beherrschen<strong>den</strong>M5: 5 Für jedes von <strong>den</strong> leittechnischen Einrichtungen, dieStörfall sollen mindestens zwei unter-(2) Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A ausführen,schiedliche Anregekriterien herangezogen wer<strong>den</strong>,zu beherrschende Ereignis <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3die aus physikalisch unterschiedlichen Prozeßvariablenwer<strong>den</strong> grundsätzlich mindestens zwei unterschied-gebildet wer<strong>den</strong> sollen. Wenn dies technischliche Anregekriterien herangezogen, die aus physi-nicht sinnvoll ist, sind an<strong>der</strong>e Maßnahmen zum Erreichenkalisch unterschiedlichen Prozessvariablen gebildethoher Zuverlässigkeit zu treffen.wer<strong>den</strong>. Wenn dies technisch nicht realisierbar ist,sind an<strong>der</strong>e Maßnahmen und Einrichtungen zumErreichen hoher Zuverlässigkeit vorgesehen.7.3.5 Redundanz und Unabhängigkeit -(1) Die Sicherheitsleittechnik ist so aufzubauen, daß M5: 6 Die Sicherheitsleittechnik ist leittechnischen Einrichtungendie in <strong>den</strong> aktiven Sicherheitseinrichtungen vorgegebene(1)sind so aufgebaut, dass die in <strong>den</strong> aktivenRedundanz gewahrt bleibt.Einrichtungen des Sicherheitssystemsvorgegebene(2) Die redundanten Stränge <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikmüssen voneinan<strong>der</strong> unabhängig sein, so daßein anlageninternes versagenauslösendes Ereignisnicht zum Ausfall mehrerer redundanter Stränge desSicherheitssystems führen kann. Bei Ausfall einzelnerStränge <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik durch Einwirkungenvon außen müssen die übrigen Stränge zurBeherrschung des jeweiligen Störfalls ausreichen.(3) Zum Schutz gegen versagenauslösende Ereignisseinnerhalb <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik und innerhalb<strong>der</strong> Reaktoranlage sollen zueinan<strong>der</strong> redundanteStränge räumlich getrennt angeordnet wer<strong>den</strong>.(4) Die Sicherheitsleittechnik muß von <strong>der</strong> Betriebsleittechnikunabhängig sein, so daß beiversagenauslösen<strong>den</strong> Ereignissen in <strong>der</strong> Betriebsleittechnikdie Funktion <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikerhalten bleibt.(5) Ausgangssignale <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik müssenVorrang vor Signalen <strong>der</strong> Betriebsleittechnikhaben.M5: 6(2)M5: 6(3)M5: 6(5)M5: 6(6)Redundanz gewahrt bleibt.Redundante leittechnische Einrichtungen sind voneinan<strong>der</strong>so unabhängig ausgelegt, dass ein anlageninternesversagensauslösendes Ereignis nichtzum Ausfall mehrerer Redundanten führt. Wenneinzelne Redundanten leittechnischer Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A ausführen,durch Einwirkungen von außen ausfallen, reichendie übrigen Redundanten zur Beherrschungdieses Ereignisses aus.Zum Schutz gegen redundanzübergreifendeversagensauslösende Ereignisse innerhalb <strong>der</strong>Sicherheitsleittechnik leittechnischen Einrichtungenund innerhalb <strong>der</strong> ReaktorAnlage sind zueinan<strong>der</strong>rRedundanten Stränge grundsätzlich räumlich getrenntangeordnet.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A bis C ausführen, sindvon einan<strong>der</strong> so unabhängig ausgelegt, dass beiversagensauslösen<strong>den</strong> Ereignissen in <strong>den</strong> Einrichtungensicherheitstechnisch nie<strong>der</strong>wertigeren Kategoriendie Funktionen <strong>der</strong> sicherheitstechnischhöherwertigeren Kategorie erhalten bleiben.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A bis C ausführen, sindso ausgelegt, dass die Ausgangssignale von Einrichtungeneiner sicherheitstechnisch höherwertigerenKategorie Priorität vor <strong>den</strong> Ausgangssignalen vondurch „erfor<strong>der</strong>liche“ ersetzt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Die Formulierung des RSK-LL-Textes wurde an die Kategorisierung und an<strong>den</strong> Geltungsbereich des Moduls 5 angepasst.Überführung <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung in die genannte Nummer (Anpassungan das Konzept <strong>der</strong> Sicherheitsebenenund an <strong>den</strong> Geltungsbereich des Moduls5).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Zusammenführung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ungen aus (4) und (6). Anpassung<strong>der</strong> Formulierung an die Kategorisierung imModul 5.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Zusammenführung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ungen aus (5) und (7). Anpassung<strong>der</strong> Formulierung an die Kategorisierung imModul 5.- 84 -


Einrichtungen einer sicherheitstechnisch nie<strong>der</strong>wertigerenKategorie haben.(6) Innerhalb <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik müssen dieEinrichtungen <strong>der</strong> verschie<strong>den</strong>en Kategorien unabhängigsein, so daß bei versagenauslösen<strong>den</strong> Ereignissenin <strong>den</strong> Einrichtungen <strong>der</strong> sicherheitstechnischnie<strong>der</strong>wertigeren Kategorie die Funktionen <strong>der</strong>sicherheitstechnisch höherwertigeren Kategorieerhalten bleiben.M5: 6(5)Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A bis C ausführen, sindvon einan<strong>der</strong> so unabhängig ausgelegt, dass beiversagensauslösen<strong>den</strong> Ereignissen in <strong>den</strong> Einrichtungensicherheitstechnisch nie<strong>der</strong>wertigeren Kategoriendie Funktionen <strong>der</strong> sicherheitstechnischhöherwertigeren Kategorie erhalten bleiben.(7) Innerhalb <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik müssen AusgangssignaleM5: 6 Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechniktechnischvon Einrichtungen einer sicherheits-(6) Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A bis C ausführen, sindhöherwertigeren Kategorie Priorität vorso ausgelegt, dass die Ausgangssignale von Einrichtungen<strong>den</strong> Ausgangssignalen von Einrichtungen einereiner sicherheitstechnisch höherwertigerensicherheitstechnisch nie<strong>der</strong>wertigeren KategorieKategorie Priorität vor <strong>den</strong> Ausgangssignalen vonhaben.Einrichtungen einer sicherheitstechnisch nie<strong>der</strong>wertigerenKategorie haben.(8) Verbindungen <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong> M5, 6 Verbindungen <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen,Kategorien 1 und 2 zu an<strong>der</strong>en Datenverarbeitungs-(4) die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A und Bo<strong>der</strong> Datenübertragungseinrichtungenausführen, zu nicht kategorisierten o<strong>der</strong> Datenve-sind grundsätzlich zu vermei<strong>den</strong>. Sofern sie unvermeidbarrarbeitungs- o<strong>der</strong> Datenübertragungseinrichtun-sind, sind sie so auszuführen, daßgen <strong>der</strong> Kategorie C sind auf ein Minimum berarbeitungs-darüber keine Einwirkungen auf die Sicherheitsleittechnikgrenzt und nachweislich rückwirkungsfrei gestal-möglich sind.tet.7.3.6 Qualifizierung -7.3.6.1 Qualifizierung des Systems -(1) Es ist nachzuweisen, daß mit <strong>den</strong> in <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsspezifikationM7: Die Wirksamkeit <strong>der</strong> präventiven und mitigativendargestellten Leittechnik- 4 (1) Notfallmaßnahmen ist für die zu Grunde gelegtenFunktionen alle zu unterstellen<strong>den</strong> Ereignisabläuferepräsentativen Ereignisabläufe durch geeignetebeherrscht wer<strong>den</strong>, und zu zeigen, daß die im RahmenMetho<strong>den</strong> nachgewiesen.des anlageninternen Notfallschutzes vorgese-henen Maßnahmen durchführbar sind.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Zusammenführung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ungen aus (4) und (6). Anpassung<strong>der</strong> Formulierung an die Kategorisierung imModul 5.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Zusammenführung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ungen aus (5) und (7). Anpassung<strong>der</strong> Formulierung an die Kategorisierung imModul 5.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und Präzisierungbezüglich Rückwirkungsfreiheit. Die Einschränkungim RSK-LL-Text wurde gestrichen,weil Ausnahmen dort nicht klar definiertsind.Überführung in die Nummer 4 (1) in Modul 7.Es ist eine differenzierte Betrachtung bezüglich<strong>der</strong> im Modul neu eingeführten Begriffe„Notfallmaßnahmen“ und „Handlungsempfehlungen“erfor<strong>der</strong>lich.Der Nachweis <strong>der</strong> Wirksamkeit und Durchführbarkeitwird für die eigens für <strong>den</strong> anlageninternenNotfallschutz vorgesehenen „Notfallmaßnahmen“generell gefor<strong>der</strong>t, d.h. nichtnur speziell bezogen auf erfor<strong>der</strong>liche Leittechnik-Funktionen.Bei <strong>der</strong> Nachweisführungwird von <strong>den</strong> bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Notfallmaßnahmenzugrunde gelegten Ereignisabläufenausgegangen. Für „Handlungsempfehlungen“,bei <strong>den</strong>en ein flexibler Einsatz verfügbarerEinrichtungen auch außerhalb <strong>der</strong> Ausle-- 85 -


(2) In allen Phasen <strong>der</strong> Entwicklung, Herstellung,Inbetriebnahme und des Betriebs <strong>der</strong> Sicherheitsleittechniksind administrative, konstruktive und analytischeMaßnahmen einschließlich praktischer Prüfungenim Rahmen <strong>der</strong> Qualitätssicherung durchzuführenund zu dokumentieren. 11)11)Die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualifizierung <strong>der</strong> Softwaresind in Abschnitt 7.6 beschrieben.(3) Die praktische Prüfung <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikmuß schrittweise mit <strong>der</strong> Integration <strong>der</strong> Systemteileerfolgen. Die einzelnen Systemteile sind hinsichtlichSystemspezifikation und Ausführung darauf zu prüfen,ob die an sie gestellten leittechnischen Anfor<strong>der</strong>ungenerfüllt wer<strong>den</strong>.(4) Die Sicherheitsleittechnik ist unter möglichst realistischenAnlagen- und Einsatzbedingungen umfassenddaraufhin zu testen, ob alle zu unterstellen<strong>den</strong>Ereignisabläufe beherrscht wer<strong>den</strong>. Bei Än<strong>der</strong>ungenin <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik ist mindestens zu testen,ob die geän<strong>der</strong>ten Teile ihre Funktion erfüllen undmit <strong>den</strong> unverän<strong>der</strong>ten Teilen anfor<strong>der</strong>ungsgemäßzusammenwirken.(5) Nach Montage <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik in <strong>der</strong>Anlage ist eine Inbetriebsetzungsprüfung durchzuführen.M5: 7.1(1)M5: 7.1(2)M5: 7.1(3)M5: 7.1(4)7.3.6.2 Qualifizierung <strong>der</strong> Geräte -(1) Für die Geräte <strong>der</strong> Kategorie E1 sind zuverlässige,typgeprüfte o<strong>der</strong> für die unterstellten Einsatzbe-(1)M5: 7.2dingungen betriebsbewährte sowie möglichst wartungsfreieGeräte zu verwen<strong>den</strong>.(2) Für die Geräte <strong>der</strong> Kategorie E2 sind zuverlässigeund für die unterstellten Einsatzbedingungengeeignete Geräte zu verwen<strong>den</strong>.M5: 7.2(2)In allen Phasen <strong>der</strong> Entwicklung, Herstellung, Inbetriebnahmeund des Betriebs <strong>der</strong>Sicherheitsleittechnik leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A bis Causführen, wer<strong>den</strong> administrative, konstruktive undanalytische Maßnahmen einschließlich praktischerPrüfungen im Rahmen <strong>der</strong> Qualitätssicherung,durchgeführt und dokumentiert.Die Prüfung <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen, dieLeittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A bis C ausführen,erfolgt im Fertigungs- und Montageprozessmit <strong>der</strong> Integration <strong>der</strong> Systemteile. Die einzelnenSystemteile sind hinsichtlich Systemspezifikation undAusführung darauf zu prüfen, ob die an sie gestelltenleittechnischen Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt wer<strong>den</strong>.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A bis C ausführen, sindunter möglichst realistischen Anlagen- und Einsatzbedingungenumfassend daraufhin getestet, alle zuunterstellen<strong>den</strong> Ereignisabläufe zu beherrschen.Nach Abschluss <strong>der</strong> Montage in <strong>der</strong> Anlage o<strong>der</strong>nach Än<strong>der</strong>ungen an <strong>den</strong> leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A bisC ausführen, wird eine Inbetriebsetzungsprüfungdurchgeführt.Für leittechnische Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A und B ausführen, istzuverlässige, typgeprüfte o<strong>der</strong> für die unterstelltenEinsatzbedingungen betriebsbewährte sowie möglichstwartungsfreie Hardware eingesetzt.Für leittechnische Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie C ausführen, ist zuverlässigeund für die unterstellten Einsatzbedingungengungsgrenzen zulässig ist, ist ein solcherNachweis nicht in jedem Fall möglich.Siehe auch RSK, 389. Sitzung; RSK, 377.Sitzung; RSK, 226. Sitzung, Kap. 2.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Formulierung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurde an <strong>den</strong> Geltungsbereichdes Moduls 5 angepasst.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5. Die Anfor<strong>der</strong>ungfür das Testen nach Än<strong>der</strong>ungen wurde nach9 (8) verschoben.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und Erweiterunghinsichtlich Än<strong>der</strong>ungen in <strong>den</strong> leittechnischenEinrichtungen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Gel-- 86 -


geeignete Hardware eingesetzt.(3) Die anlagenbezogene Eignung <strong>der</strong> Geräte ist M5: 7.2 Die anlagenbezogene Eignung <strong>der</strong> Geräte ist durchdurch <strong>den</strong> Vergleich <strong>der</strong> Eigenschaften <strong>der</strong> Geräte (3) <strong>den</strong> Vergleich <strong>der</strong> Eigenschaften <strong>der</strong> Gerätemit <strong>den</strong> spezifizierten Anfor<strong>der</strong>ungen nachzuweisenHardware mit <strong>den</strong> für <strong>den</strong> Einsatzfall spezifiziertenAnfor<strong>der</strong>ungen nachgewiesen.7.3.7 Robustheit -(1) Die zulässigen elektrischen, elektromagnetischen,M5: 8 Die elektrischen, elektromagnetischen, thermischen,thermischen, mechanischen- und strahlungs- (1) mechanischen und strahlungs- sowie feuchtigkeits-sowie feuchtigkeitsbedingten Belastungen sind sobedingten Belastungen Einwirkungen sind für leittechnischefestzulegen, daß die zu unterstellen<strong>den</strong> BetriebsundEinrichtungen so festgelegt, dass dieStörfallbedingungen zuverlässig abgedecktunterstellten Betriebs- und Störfallbedingungen zuverlässigwer<strong>den</strong>. Ausfälle und Fehlverhalten <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikabgedeckt wer<strong>den</strong>. Ausfälle und Fehlver-dürfen erst bei deutlichen Überschreitungenhalten <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik dürfen erst bei deut-dieser Belastungen auftreten.lichen Überschreitungen dieser Belastungenauftre-(2) Die Funktionssicherheit <strong>der</strong> Geräte darf durchBedienung und Instandhaltung nicht unzulässigbeeinträchtigt wer<strong>den</strong>.(3) Die leittechnischen Einrichtungen, die für dieDurchführung <strong>der</strong> im Rahmen des anlageninternenNotfallschutzes vorgesehenen Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lichsind, dürfen durch die Folgen dieser Ereignisseihre erfor<strong>der</strong>liche Funktionsfähigkeit nicht verlieren.(4) Die Sicherheitsleittechnik ist so auszulegen, daßhinreichende Reserven gegenüber Alterungseffektenvorhan<strong>den</strong> sind.(5) Die Sicherheitsleittechnik soll möglichst unempfindlichgegenüber Überschreitungen des zulässigenSpannungsbereichs <strong>der</strong> elektrischen Energieversorgungsein.(6) Die Sicherheitsleittechnik ist fehlertolerant aufzubauen.Das Ausfallverhalten soll sicherheitsgerichtetsein.M5: 8(2)M5: 8(3)M5: 8(4)M5: 8(5)M5: 8(6)ten.Bedienung und Instandhaltung sind so gestaltet,dass die Funktionssicherheit <strong>der</strong> leittechnischenEinrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieA bis C ausführen, nicht unzulässig beeinträchtigtwird.Die leittechnischen Einrichtungen, die für die Durchführung<strong>der</strong> im Rahmen des anlageninternen Notfallschutzesvorgesehenen Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lichsind, dürfen sind so beschaffen, dass sie durch dieFolgen dieser <strong>der</strong> zugrunde gelegtenEreignisabläufe o<strong>der</strong> Anlagenzustände ihre erfor<strong>der</strong>licheFunktionsfähigkeit nicht verlieren.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A bis C ausführen, sind soauslegt, dass hinreichende Reserven gegenüberAlterungseffekten vorhan<strong>den</strong> sind.Der zulässige Spannungsbereich für die leittechnischenEinrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong>Kategorie A bis C ausführen, ist unempfindlich gegenüberÜber- und Unterschreitungen des spezifiziertenSpannungsbereichs <strong>der</strong> elektrischen Energieversorgung.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A und B ausführen, sindfehlertolerant aufgebaut. Die leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie Aund B ausführen, sind so ausgelegt, dass das Aus-tungsbereich.2. Satz entbehrlich, da über grundlegendeAuslegungsmerkmale gemäß Modul 1 erfasst.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.- 87 -


7.3.8 Mensch-Maschine-Schnittstelle(1) Auf <strong>der</strong> Warte müssen alle Informationen undBedienmöglichkeiten verfügbar sein, die zum Beobachtendes Anlagenzustandes und zum Bedienenin allen Betriebszustän<strong>den</strong> erfor<strong>der</strong>lich sind.(2) In <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsspezifikation des Informationssystemssind die sicherheitsrelevanten Informationszielezu definieren.(3) Die Informationsdarbietung ist ergonomisch so zugestalten, daß sie die Beurteilung und Diagnose desAnlagenzustandes durch das Betriebspersonal unterstützt.Bei hoher Informationsverdichtung soll <strong>der</strong>Zugriff auf sicherheitstechnisch relevante Einzelinformationengewahrt bleiben.(4) Anregekriterien <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong>Kategorie 1 und die dadurch ausgelösten Maßnahmenmüssen in <strong>der</strong> Warte übersichtlich angezeigtwer<strong>den</strong>.(5) Die durch die Sicherheitsleittechnik ausgelöstenMaßnahmen sind zusammen mit ihren Auswirkungenauf <strong>den</strong> Prozeß so in <strong>der</strong> Warte darzustellen,daß eine Überprüfung des Anlagenzustandes durchdas Betriebspersonal zuverlässig und rechtzeitigmöglich ist.(6) Zur Überwachung <strong>der</strong> Schutzziele sind vorrangigbildhafte Darstellungen zu verwen<strong>den</strong>. Die Darstellungensind mit Signalen von qualifizierten Meßeinrichtungenzu versorgen.(7) Das Sicherheits-Informationssystem ist gemäßseiner sicherheitstechnischen Bedeutung zu qualifizieren.Wird das Informationssystem in ein Sicherheits-und in ein Prozeß-Informationssystem aufgeteilt,dann sind beide Teile in voneinan<strong>der</strong> unabhängigenEinrichtungen zu realisieren.(8) Die für die Beherrschung von Störfällen und fürdie Durchführung von anlageninternen Notfallmaßnahmenerfor<strong>der</strong>lichen Eingriffsmöglichkeiten in dieM1:3.3 (1)M5: 4(6)M1:3.8 (4)M5: 3.2(18)M5: 3.2(19)M1:3.8 (4)M57.1(5)M5: 3.1(12)fallverhalten grundsätzlich definiert und möglichstsicherheitsgerichtet ist.Es ist eine Warte vorhan<strong>den</strong>, von <strong>der</strong> aus dasKernkraftwerk sicher betrieben wer<strong>den</strong> kann undvon <strong>der</strong> aus bei Störfällen Maßnahmen ergriffenwer<strong>den</strong> können, um das Kernkraftwerk in einemkontrollierten und sicheren Anlagenzustand zuhalten bzw. in einen solchen zu überführen.Die sicherheitstechnisch relevanten Funktionen <strong>der</strong>Prozessführungs- und <strong>der</strong> Informationseinrichtungensind in <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsspezifikation festgelegt.Die ergonomische Auslegung <strong>der</strong> Warte und <strong>der</strong>Notsteuerstelle unterstützt sicherheitsgerichtetesVerhalten des Personals.Die Anregekriterien für Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong>Kategorie A und die dadurch ausgelösten Schutzaktionenund Maßnahmen wer<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Warte übersichtlichangezeigt.Die durch die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie Aausgelösten Schutzaktionen und Maßnahmen wer<strong>den</strong>zusammen mit ihren Auswirkungen auf <strong>den</strong>Prozess so in <strong>der</strong> Warte und in <strong>der</strong> Notsteuerstelledargestellt, dass eine Überprüfung des Anlagenzustandesdurch das Betriebspersonal zuverlässig undrechtzeitig möglich ist.Die ergonomische Auslegung <strong>der</strong> Warte und <strong>der</strong>Notsteuerstelle unterstützt sicherheitsgerichtetesVerhalten des Personals.Die Informationssysteme sind gemäß ihrer sicherheitstechnischenBedeutung qualifiziert.Die leittechnischen Einrichtungen sind so ausgelegt,dass die für die Beherrschung von Ereignissenund für die Durchführung von MaßnahmenÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Der 2. Satz des RSK-LL-Textes wirdgestrichen, weil er keine Anfor<strong>der</strong>ung darstelltund nur einen Hinweischarakter aufweist.Überführung in die Nummern 3.1 (12), 3.4Modul 5. RSK-LL-Text ist mit dem Konzept<strong>der</strong> Sicherheitsebenen nicht kompatibel und- 88 -


Sicherheitsleittechnik sind vorzusehen. Diese dürfendie Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik nichtunzulässig beeinträchtigen und sind gegen Fehlbedienungzu sichern.(9) Für <strong>den</strong> Fall, daß die Warte nicht zur Verfügungsteht, muß die Anlage von einer an<strong>der</strong>enStelle in einen langfristig sicheren Zustand überführtund dort gehalten wer<strong>den</strong> können.M1:3.8 (2)7.3.9 Prüfung, Wartung - -(1) Während des bestimmungsgemäßen Betriebssollen Prüfungen durchgeführt wer<strong>den</strong> können, mit<strong>den</strong>en die einwandfreie Funktion <strong>der</strong> gesamtenSicherheitsleittechnik nachgewiesen wer<strong>den</strong> kann.Die Sicherheitsleittechnik soll so ausgelegt wer<strong>den</strong>,daß Verän<strong>der</strong>ungen durch Prüfungen rückgesetztwer<strong>den</strong>. Es können automatische und manuellePrüfungen vorgesehen wer<strong>den</strong>. Durch eine Prüfungdarf keine unzulässige Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong>Reaktoranlage eintreten.M5: 9(4)(2) Prüfungen sollen von zentralen Stellenüberwachbar sein.(3) Die Sicherheitsleittechnik ist so auszulegen, daßwährend des Leistungsbetriebs nach Möglichkeitkeine Wartungsarbeiten durchgeführt wer<strong>den</strong> müssen.(4) Erfor<strong>der</strong>liche Wartungsarbeiten müssen ohneunzulässige Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Reaktoranlagedurchführbar sein. Die Überprüfung des ordnungsgemäßenZustandes nach Ausführung <strong>der</strong>M5: 9(5)M5: 8(7)M5: 9(6)des anlageninternen Notfallschutzes erfor<strong>der</strong>lichenEingriffsmöglichkeiten vorhan<strong>den</strong> sind. DieEingriffsmöglichkeiten sind so ausgelegt, dasssie die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> leittechnischenEinrichtungen bei <strong>der</strong> Beherrschung <strong>der</strong> Ereignisse<strong>der</strong> Sicherheitsebenen 2 und 3 nicht unzulässigbeeinträchtigen. Die Eingriffsmöglichkeitensind gegen Fehlbedienung gesichert.Außerhalb <strong>der</strong> Warte ist eine Notsteuerstellevorgesehen, mit <strong>der</strong>en Hilfe bei Ausfall <strong>der</strong> Warteeinschließlich <strong>der</strong> in Betracht zu ziehen<strong>den</strong>Wartennebenräume, wie z.B. Rangierverteilerund Elektronikraum, <strong>der</strong> Reaktor abgeschaltetund unterkritisch gehalten, die Nachwärme abgeführtund die hierfür wesentlichen Betriebsparameterüberwacht wer<strong>den</strong> können.Die leittechnischen Einrichtungen sind grundsätzlichso ausgelegt, dass durch Prüfungen verursachteVerän<strong>der</strong>ungen nach <strong>den</strong> Prüfungen rückgesetztwer<strong>den</strong>. Prüfungen wer<strong>den</strong> automatisch o<strong>der</strong> manuelldurchgeführt. Die Prüfungen sind so geplant unddurchgeführt, dass die Kriterien aus <strong>den</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: Kriterien für dieAuslegung und <strong>den</strong> sicheren Betrieb von baulichenAnlagenteilen, Systemen und Komponenten“ (Modul10) Abschnitt 1.2 eingehalten wer<strong>den</strong>.Prüfungen an leittechnischen Einrichtungen sollenvon zentralen Stellen durch verantwortliches Betriebspersonalüberwacht wer<strong>den</strong>.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A bis C ausführen, sindgrundsätzlich so ausgelegt, dass während des Leistungsbetriebskeine Wartungsarbeiten erfor<strong>der</strong>lichsind.Instandhaltungsarbeiten sind so gestaltet, dass sieohne unzulässige Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong>Anlage durchführbar sind und Auswirkungen zuunterstellen<strong>der</strong> Fehlhandlungen auf eine Redundan-wird nicht übernommen. Deshalb wurde dieAnfor<strong>der</strong>ung hinsichtlich <strong>der</strong> Eingriffsmöglichkeitenzur Durchführung von Handmaßnahmenin <strong>der</strong> Nummer 3.1 (12) unter Berücksichtigungdes Konzepts <strong>der</strong> Sicherheitsebenenneu erstellt. Weitere Kriterien sind in 3.4enthalten.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Präzisierung: nicht die zentralenStellen son<strong>der</strong>n die Überwachung durch verantwortlichesBetriebspersonal hat sicherheitstechnischeBedeutung. Deshalb sin<strong>den</strong>tsprechende Vorkehrungen vorzusehen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an Geltungsbereich.- 89 -


Tätigkeit soll leicht durchführbar sein o<strong>der</strong> automatischerfolgen. Auswirkungen zu unterstellen<strong>der</strong>Fehlhandlungen müssen auf einen Strang beschränktsein.(5) Bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik müssendie gleichen Qualitätsstandards angewendetwer<strong>den</strong> wie bei Erstellung <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik.7.4 Elektrische Komponenten des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutungFolgende Regel liegt hierzu vor:Elektrische Antriebe des Sicherheitssystems inKernkraftwerken (KTA 3504) Fassung 9/88(1) Die elektrischen Komponenten des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutung müssen ihre sicherheitstechnischeAufgabe bei <strong>den</strong> beim Störfall herrschen<strong>den</strong>Umgebungsbedingungen und verfahrenstechnischenBelastungen auch dann zuverlässig erfüllen,wenn die jeweils ungünstigsten auslegungsgemäßzu unterstellen<strong>den</strong> elektrischen Bedingungen auftreten.(2) Einrichtungen zum Schutz <strong>der</strong> Komponenten,z.B. gegen Überspannung, Unterspannung, Überlastsind mit <strong>den</strong> zu schützen<strong>den</strong> Komponenten so abzustimmen,daß auch bei <strong>den</strong> ungünstigsten auslegungsgemäßzu unterstellen<strong>den</strong> Bedingungen einausreichen<strong>der</strong> Abstand zu <strong>den</strong> Auslösewerten <strong>der</strong>Schutzeinrichtungen verbleibt.(3) Bei elektrischen Anschlüssen sind ausreichendeAbstände (Luft- und Kriechstrecken) einzuhalten.Verschmutzungs- und Alterungseffekte sind zu berücksichtigen.7.5 Elektrische Energieversorgung des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutungFolgende Regeln liegen hierzu vor:Übergeordnete Anfor<strong>der</strong>ungen an die elektrischeM5: 9(7)M10:5.2.3(1)M10:5.2.3(2)te beschränkt bleiben.Bei Än<strong>der</strong>ungen in <strong>den</strong> leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A bisC ausführen, wer<strong>den</strong> mindestens die gleichen Qualitätsstandardsangewendet wie bei Herstellung <strong>der</strong>leittechnischen Einrichtungen.Folgende Regel liegt hierzu vor:Elektrische Antriebe des Sicherheitssystems inKernkraftwerken (KTA 3504) Fassung 9/88Die elektrischen Antriebe, die Funktionen auf <strong>den</strong>Sicherheitsebenen 1 bis 4 ausführen, erfüllenihre Aufgabe auch bei <strong>den</strong> zu unterstellen<strong>den</strong>Umgebungsbedingungen, verfahrenstechnischenBelastungen und elektrischen Bedingungen.Die Schutzeinrichtungen <strong>der</strong> elektrischen Antriebe(z. B. gegen Überspannung, Unterspannung,Überlast) sind mit <strong>den</strong> zu schützen<strong>den</strong> Antriebenund <strong>der</strong> elektrischen Energieversorgung so abgestimmt,dass sowohl die Komponenten sichergeschützt sind als auch ein ausreichen<strong>der</strong> Abstandzu <strong>den</strong> ungünstigsten Betriebswerten <strong>der</strong>elektrischen Versorgung besteht. Das Ansprechenvon Schutzeinrichtungen wird signalisiert.Bei elektrischen Anschlüssen sind ausreichendeAbstände (Luft- und Kriechstrecken) einzuhalten.Verschmutzungs- und Alterungseffekte sind zuberücksichtigen.Folgende Regeln liegen hierzu vor:Übergeordnete Anfor<strong>der</strong>ungen an die elektrischeEnergieversorgung des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken,Teil 1: Einblockanlagen (KTA 3701.1) Fassung 6/78Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an Geltungsbereich.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Diese RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurde nicht übernommen,weil sie nicht dem Detaillierungsgrad<strong>der</strong> Module entspricht.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Die Anfor<strong>der</strong>ungen an die elektrische Energieversorgungsind in Modul 12 beschrieben.- 90 -


Energieversorgung des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken,Teil 1: Einblockanlagen (KTA 3701.1) Fassung 6/78Teil 2: Kernkraft-Mehrblockanlagen (KTA 3701.2)Fassung 6/82Notstromerzeugungsanlagen mit Dieselaggregatenin KernkraftwerkenTeil 1: Auslegung (KTA 3702.1) Fassung 6/80Notstromerzeugungsanlagen mit Batterien undGleichrichtergeräten in Kernkraftwerken (KTA 3703)Fassung 6/86Notstromanlagen mit Gleichstrom-Wechselstrom-Umformern in Kernkraftwerken (KTA 3704) Fassung6/84Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetzezur elektrischen Energieversorgungdes Sicherheitssystems in Kernkraftwerken (KTA3705) Fassung 9/88(1) Die Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong> Kategorien 1 und 2ist von unterbrechungslosen Notstromanlagen mitEnergiespeicherung durch Batterien zu versorgen.Die Kapazität je<strong>der</strong> Batterie ist unter <strong>der</strong> Annahme,daß <strong>der</strong> Leistungsbedarf des Stranges nur aus dieserBatterie gedeckt wird, so zu bemessen, daß dieVersorgung mindestens 2 h aufrechterhalten wer<strong>den</strong>kann, ohne daß die zulässige Mindestspannungunterschritten wird. Nach vollständigem Spannungsausfallo<strong>der</strong> Unterschreiten <strong>der</strong> Mindestspannungmuß die Sicherheitsleittechnik nach Spannungswie<strong>der</strong>kehrfunktionsfähig sein.(2) Bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> elektrischen Energieversorgung<strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik sind die gleichenAusfallkombinationen zugrundezulegen wie bei <strong>der</strong>Auslegung <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik (vgl. Abschnitt7.3.2).M5: 12(1)M5: 12(2)Teil 2: Kernkraft-Mehrblockanlagen (KTA 3701.2)Fassung 6/82Notstromerzeugungsanlagen mit Dieselaggregatenin KernkraftwerkenTeil 1: Auslegung (KTA 3702.1) Fassung 6/80Notstromerzeugungsanlagen mit Batterien undGleichrichtergeräten in Kernkraftwerken (KTA 3703)Fassung 6/86Notstromanlagen mit Gleichstrom-Wechselstrom-Umformern in Kernkraftwerken (KTA 3704) Fassung6/84Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetzezur elektrischen Energieversorgungdes Sicherheitssystems in Kernkraftwerken (KTA3705) Fassung 9/88Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A bis C ausführen, wer<strong>den</strong>von unterbrechungslosen Notstromanlagen mitEnergiespeicherung versorgt. Die Kapazität desEnergiespeichers ist unter <strong>der</strong> Annahme, dass <strong>der</strong>Leistungsbedarf einer Redundante nur aus demredundanzzugehörigen Energiespeicher gedecktwird, so bemessen, dass die Versorgung mindestens2 h aufrechterhalten wird, ohne dass die zulässigeMindestspannung unterschritten wird. Die leittechnischenEinrichtungen und <strong>der</strong>en Energieversorgungsind so ausgelegt, dass nach vollständigemSpannungsausfall o<strong>der</strong> Unterschreiten <strong>der</strong> Mindestspannungdie leittechnischen Einrichtungen nachSpannungswie<strong>der</strong>kehr funktionsfähig sind.Bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> elektrischen Energieversorgung<strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieA bis C ausführen, sind die gleichen Ausfallkombinationenzu Grunde gelegt wie bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong>Sicherheitsleittechnik zu versorgen<strong>den</strong> leittechnischenEinrichtungen (siehe für Kategorie A: in <strong>der</strong>Nummer 3.2 (12) und siehe für Kategorie B: Abschnitt3.3Abschnitt 7.3.2).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an Geltungsbereich.Der Begriff Batterie wurde gestrichen,um die Spezifikation <strong>der</strong> Art des Energiespeichersnicht einzuschränken.Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an die Kategorisierungim Modul 5 und an Geltungsbereich.- 91 -


(3) Die Auslegung <strong>der</strong> einspeisen<strong>den</strong> Erzeugungsanlagen,<strong>der</strong> Verteilernetze und <strong>der</strong> Geräte <strong>der</strong>Sicherheitsleittechnik ist so aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen,daß die für die Geräte <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikzugrundegelegten Beanspruchungen nicht überschrittenwer<strong>den</strong>. Insbeson<strong>der</strong>e dürfen die statischenund dynamischen Grenzwerte <strong>der</strong> für die Geräte <strong>der</strong>Sicherheitsleittechnik spezifizierten zulässigen Versorgungsspannungennicht überschritten wer<strong>den</strong>.(4) Dynamische Spannungsän<strong>der</strong>ungen in einemStromkreis sollen nicht zu Fehlfunktionen von Geräten<strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik in benachbartenStromkreisen führen.(5) Ausfälle <strong>der</strong> elektrischen Energieversorgung fürdie Geräte <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik sind durchÜberwachungseinrichtungen zu erfassen und zumel<strong>den</strong>.M5: 12(3)M5:3.1 (4)M5: 12(4)7.6 Software <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik -7.6.1 Anfor<strong>der</strong>ungen für die Erstellung und Prüfungvon SoftwareDie Anfor<strong>der</strong>ungen für die Erstellung und Prüfung<strong>der</strong> Software sind gemäß 7.3.2 (2) in 3 Sicherheitskategorienabgestuft.7.6.1.1 Software für die Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong> Kategorien1 bis 3Die Software ist nach einem Phasenmodell zuentwickeln (Bild 1).M5:7.3.17.3.1(1)Die Auslegung <strong>der</strong> einspeisen<strong>den</strong> Erzeugungsanlagen,<strong>der</strong> Verteilernetze und <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungenist so aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt, dass diefür die leittechnischen Einrichtungen zu Grundegelegten Beanspruchungen und die statischen unddynamischen Grenzwerte <strong>der</strong> für die leittechnischenEinrichtungen spezifizierten zulässigen Versorgungsspannungennicht überschritten wer<strong>den</strong>.Die leittechnischen Einrichtungen sind so ausgelegt,montiert, abgeschirmt und geschützt, dass eine unzulässigeBeeinflussung <strong>der</strong> Signale durch anlageninternesowie durch äußere Störquellen, vermie<strong>den</strong>wird.Ausfälle <strong>der</strong> elektrischen Energieversorgung für dieGeräte <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik leittechnischenEinrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieA bis C ausführen, wer<strong>den</strong> durch Überwachungseinrichtungenerfasst und gemeldet.Die Anfor<strong>der</strong>ungen für die Erstellung und Prüfung<strong>der</strong> Software sind gemäß 7.3.2 (2) in 3 Sicherheitskategorienabgestuft.Software für Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorienA bis CDie Software ist in verifizierbaren Schritten nacheinem Phasenmodell entwickelt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Redaktionelle Än<strong>der</strong>ung hinsichtlich<strong>der</strong> Begriffsanpassung.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an die Kategorisierungim Modul 5 und an Geltungsbereich.Der einleitende Satz im Abschnitt 7.6 aus <strong>der</strong>RSK-LL wurde weggelassen, da er nur alsHinweis dient.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genanntenNummern. Präzisierung <strong>der</strong> ursprünglichenAnfor<strong>der</strong>ung, um <strong>den</strong> Grund fürdie For<strong>der</strong>ung nach einem Phasenmodellbesser herauszuarbeiten. Bil<strong>der</strong> sollen nicht in<strong>Regelwerk</strong>text aufgenommen wer<strong>den</strong>. DerInhalt des Bildes dient nur als Beispiel für einspezifisches Phasenmodell. Das Phasenmodellwird am Anfang <strong>der</strong> Softwareentwicklungfestgelegt.- 92 -


Bild 1: Phasenmodell(2) Die Funktionen <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong>software und <strong>der</strong>Systemsoftware 12) sind in eigenständigen Softwareeinheitenzu realisieren. In <strong>der</strong> Softwarearchitekturist die Anwen<strong>der</strong>software von <strong>der</strong> Systemsoftwarezu trennen.12) Zur Systemsoftware gehören z.B. das Betriebssystemund bei Mehrrechnersystemen die Softwarezur Kommunikation <strong>der</strong> Rechner.(3) Die Software ist so auszulegen, daß keine Rückwirkungenvon <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong> sicherheitstechnischnie<strong>der</strong>wertigeren Kategorien auf dieSicherheitsleittechnik <strong>der</strong> sicherheitstechnischhöherwertigeren Kategorien auftreten.(4) Der anfor<strong>der</strong>ungsgerechte Ablauf <strong>der</strong> Programmeist unabhängig von Art und Umfang <strong>der</strong> zeitlichenÄn<strong>der</strong>ung ihrer Eingangssignale zu gewährleisten.7.6.1.2 Software für die Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong> KategorienM5:7.3.1(2)M5:7.3.1(3)M5:7.3.1(4)M5:17.3.27.6.1.2.1 Grundsätze M5:7.3.2.1Die Softwarearchitektur ist so gestaltet, dass dieFunktionen <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong>software und <strong>der</strong> Systemsoftwarein eigenständigen Softwareeinheitenrealisiert sind und die Anwen<strong>der</strong>software von <strong>der</strong>Systemsoftware getrennt ist.Hinweis Zur Systemsoftware gehört z. B. dasBetriebssystem und bei Mehrrechnersystemendie Software zur Kommunikation<strong>der</strong> Rechner.Die Software ist so ausgelegt, dass keineunzulässigen Rückwirkungen von <strong>der</strong>Sicherheitsleittechnik leittechnischenEinrichtungen <strong>der</strong> sicherheitstechnisch nie<strong>der</strong>wertigerenKategorien auf dieSicherheitsleittechnik leittechnischenEinrichtungen <strong>der</strong> sicherheitstechnisch höherwertigerenKategorien auftreten.Die Software ist so gestaltet, dass <strong>der</strong>en anfor<strong>der</strong>ungsgerechterAblauf unabhängig von Art undUmfang <strong>der</strong> zeitlichen Än<strong>der</strong>ung ihrer Eingangssignalegewährleistet ist.Software für Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieAGrundsätzeÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer.- 93 -


(1) Die Entwicklung und Qualifizierung <strong>der</strong> Software<strong>der</strong> Kategorie 1 hat so zu erfolgen, daß eine durchgängigeNachweisführung <strong>der</strong> korrekten Arbeitsweise<strong>der</strong> Software gewährleistet ist. Entwurf und Implementierungsollen mit formalen 13) und rechnergestütztenKonstruktions- und Prüfmetho<strong>den</strong> erfolgen.Diese Metho<strong>den</strong> sollen auch in <strong>den</strong> an<strong>der</strong>enEntwicklungsphasen weitgehend verwendet wer<strong>den</strong>.13) Formale Metho<strong>den</strong> haben eine mathematischeBasis. Sowohl die Notation (Syntax) als auch dieBedeutung (Semantik) <strong>der</strong> verwendeten Symbolesind exakt definiert. Die so erstellten Beschreibungensind einer mathematischen Analyse zugänglich.)(2) Die Software <strong>der</strong> Kategorie 1 soll einfach aufgebautsein.(3) Der Funktionsumfang <strong>der</strong> Software <strong>der</strong> Kategorie1 soll auf das notwendige Maß begrenzt sein.(4) Die Programme sind robust und selbstüberwachendauszulegen.M5:7.3.2.1(1)M5:7.3.2.1(2)M5:7.3.2.1(3)M5:7.3.2.1(4)7.6.1.2.2 Konstruktive Qualitätssicherung M5:7.3.2.(1) Die Software muß nach einem Phasenmodell M5 T1:durchgängig mit rechnergestützten Werkzeugen 7.3.2.2erstellt wer<strong>den</strong>(1)Die Entwicklung und Qualifizierung <strong>der</strong> Software fürLeittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A erfolgen so,dass eine durchgängige Nachweisführung <strong>der</strong> korrektenArbeitsweise <strong>der</strong> Software gewährleistet ist.Entwurf und Implementierung sind mit formalisiertenund rechnergestützten Konstruktions- und Prüfmetho<strong>den</strong>entsprechend dem Stand von Wissenschaftund Technik durchgeführt.Die Software <strong>der</strong> Kategorie 1 soll für Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A ist grundsätzlich einfachaufgebaut.Der Funktionsumfang <strong>der</strong> Software <strong>der</strong> Kategorie 1soll für Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A istgrundsätzlich auf das für die jeweilige Funktion notwendigeMaß begrenzt.Die Programme sind Software ist robust und selbstüberwachendausgelegt.Konstruktive QualitätssicherungDie Software ist nach einem Phasenmodell durchgängigmit rechnergestützten Werkzeugen erstellt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierungan die Kategorisierung im Modul 5 undan Geltungsbereich. Hinweise aus dem RSK-LL-Text wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zusammengefasst.(2) Die Software ist aus klar abgegrenzten undmit geringem Funktionsumfang versehenen Einheitenaufzubauen. Diese Softwareeinheiten sindmöglichst einfach bei Beschränkung auf unverzichtbareAnweisungen und Schnittstellen zuprogrammieren und zu einer übersichtlichen Programmstrukturzu integrieren.M5:7.3.2.2(2)Die Software ist aus klar abgegrenzten und mit geringemFunktionsumfang versehenen Einheitenaufgebaut. Diese Softwareeinheiten sind möglichsteinfach bei Beschränkung auf unverzichtbare Anweisungenund Schnittstellen programmiert und inzu einer übersichtlichen Programmstruktur zu integriert.7.6.1.2.3 Analytische Qualitätssicherung - - Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zu-(1) Die Phasenergebnisse sind unter Anwendungformaler Analysemetho<strong>den</strong> und zusätzlicher Testsan <strong>den</strong> Vorgaben vollständig zu verifizieren. Dazusind an definierten Meilensteinen Prüfungen vorzunehmenM5:7.3.2.2(3)Die PhasenErgebnisse <strong>der</strong> einzelnen Phasen <strong>der</strong>Softwareentwicklung sind unter Anwendung formalerAnalysemetho<strong>den</strong> und zusätzlicher Tests an <strong>den</strong>Vorgaben vollständig verifiziert. Dazu wer<strong>den</strong> andefinierten Meilensteinen Prüfungen vorgenommen.sammengefasst.- 94 -


(2) Nach Installation auf <strong>den</strong> Rechnern soll das anfor<strong>der</strong>ungsgerechteVerhalten des Hardware- undM5:7.3.2.2Nach Installation <strong>der</strong> Software auf <strong>den</strong> Rechnernwird das anfor<strong>der</strong>ungsgerechte Verhalten des Hardware-Präzisierung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung hinsichtlich <strong>der</strong>Validierung.Softwaresystems validiert wer<strong>den</strong>.(4)und Softwaresystems validiert. Wird die Vali-dierung in mehreren Schritten durchgeführt, so erfolgendie einzelnen Validierungsschritte überlappend.7.6.1.2.4 Organisation und Administration Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zusammengefasst.(1) Die Organisation und Administration muß sicherstellen,daß die Software nach vollständigen Entwicklungs-,Prüf-, Wartungs- und Qualitätssicherungsplänenerstellt und eingesetzt wird. Die Unabhängigkeitzwischen Konstruktion und Qualitätssicherungmuß durchgehend gewahrt wer<strong>den</strong>. Es isteine vollständige Entwicklungs-, Qualitätssicherungs-und Benutzerdokumentation zu erstellen.(2) Die Sicherstellung <strong>der</strong> konsistenten Konfiguration<strong>der</strong> Programme ist mit geeigneten Verfahren undMetho<strong>den</strong> nachzuweisen (Konfigurationsmanagement).7.6.1.2.5 Einsatz von StandardsoftwareBei Standardprodukten, z.B. bei <strong>der</strong> Systemsoftwareist eine Beschränkung auf unverzichtbare Bestandteilevorzunehmen; diese Teile sind Prüfungen undTests zu unterziehen, die in Umfang und Tiefe <strong>den</strong>Nachweisen für die Anwen<strong>der</strong>programme gleichwertigsind.M5:7.3.2.2(5)M5:7.3.2.2(6)M5:7.3.2.3(1)7.6.1.3 Software für die Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong> Kategorie M5:27.3.37.6.1.3.1 Grundsätze M5:7.3.3.1(1) Für die Entwicklung und Qualifizierung <strong>der</strong> Software<strong>der</strong> Kategorie 2 sind rechnergestützte Be-7.3.3.1M5:schreibungen und Testverfahren anzuwen<strong>den</strong>, die (1)<strong>den</strong> Nachweis <strong>der</strong> korrekten Arbeitsweise unterstützen.Die Organisation und Administration <strong>der</strong> Softwareentwicklungund <strong>der</strong> Qualitätssicherung ist so gestaltet,dass sichergestellt ist, dass die Software nachvollständigen Entwicklungs-, Prüf-, Wartungs- undQualitätssicherungsplänen erstellt und eingesetztwird. Die Unabhängigkeit zwischen Konstruktion undQualitätssicherung wird durchgehend gewahrt. Es isteine vollständige Entwicklungs-, Qualitätssicherungs-und Benutzerdokumentation vorhan<strong>den</strong>.Es wer<strong>den</strong> Verfahren und Metho<strong>den</strong> angewandt, diedie konsistenten Konfigurationen <strong>der</strong> Software sicherstellen(Konfigurationsmanagement).Der Einsatz vorgefertigter Software, sofern nichtentsprechend <strong>den</strong> Kriterien in dem Abschnitt 7.3.2.1und 7.3.2.2 ausgelegt, ist auf unverzichtbare Bestandteilebeschränkt, wobei Softwareän<strong>der</strong>ungenvermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Diese Teile sind Prüfungen undTests unterzogen, die in Umfang und Tiefe <strong>den</strong>Nachweisen nach dem Abschnitt 7.3.2.1 und 7.3.2.2gleichwertig sind.Software für Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieBGrundsätzeFür die Entwicklung und Qualifizierung <strong>der</strong> Software<strong>der</strong> Kategorie 2 Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieB sind rechnergestützte Beschreibungen undrechnergestützte Testverfahren angewendet, die <strong>den</strong>Nachweis <strong>der</strong> korrekten Arbeitsweise unterstützen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer. In Modul 5 wird für Standardsoftware<strong>der</strong> Begriff vorgefertigte Softwaredurchgängig verwendet. Die neue Formulierungbehält die Anfor<strong>der</strong>ung zu „Beschränkungauf unverzichtbare Bestandteile“bei. Da Softwareän<strong>der</strong>ungen eine Quelle fürneue Softwarefehler sein können, Än<strong>der</strong>ungenaber an<strong>der</strong>erseits zur Beschränkung aufunverzichtbare Teile o<strong>der</strong> zur Anpassung an<strong>den</strong> Einsatzfall notwendig sind, wurde eineAnfor<strong>der</strong>ung zur Vermeidung von Än<strong>der</strong>ungenergänzt.- 95 -


(2) Die Programme sind robust und selbstüberwachendauszulegen.M5:7.3.3.1(2)Die Programme sind Software ist robust und selbstüberwachendausgelegt.7.6.1.3.2 Konstruktive Qualitätssicherung - - Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zusammengefasst.(1) Die Softwareerstellung muß einem durchgängigenund methodisch abgestimmten Phasenmodellfolgen und weitgehend mit rechnergestützten Werkzeugendurchgeführt wer<strong>den</strong>.M5:7.3.3.2(1)Die Softwareerstellung erfolgt nach einem methodischabgestimmten Phasenmodell weitgehend mitrechnergestützten Werkzeugen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer. „durchgängig“ gestrichen,weil ein Phasenmodell immer durchgängig ist.(1) Die Phasenergebnisse sind einer Prüfung zuunterziehen und zu dokumentieren. Alle sicherheitsrelevantenProgrammteile sind durch eine Kombinationvon Testverfahren zu prüfen, wobei eine vollständigeTestüberdeckung erreicht wer<strong>den</strong> soll.(2) Das anfor<strong>der</strong>ungsgerechte Verhalten des Hardware-und Softwaresystems soll in seinen sicherheitsrelevantenFunktionen validiert wer<strong>den</strong>.M5:7.3.3.2(3)M5:7.3.3.2(4)Die Ergebnisse <strong>der</strong> einzelnen Phasen <strong>der</strong> Softwareentwicklungsind einer dokumentierten Prüfung unterzogen.Es ist eine Kombination von Testverfahrenangewandt, so dass für alle sicherheitsrelevantenProgrammteile eine vollständige Funktionstestüberdeckungerreicht wird.Das anfor<strong>der</strong>ungsgerechte Verhalten des HardwareundSoftwaresystems ist in seinen sicherheitsrelevantenFunktionen validiert.(2) Die Software ist aus hinsichtlich <strong>der</strong> Funktion klarabgegrenzten Einheiten aufzubauen. Diese Softwareeinheitensind auf unverzichtbare Anweisungenund Schnittstellen zu beschränken und zu einerübersichtlichen Programmstruktur zu integrieren.M5:7.3.3.2(2)Die Software ist aus hinsichtlich <strong>der</strong> Funktion klarabgegrenzten Einheiten aufgebaut. Diese Softwareeinheitensind auf unverzichtbare Anweisungen undSchnittstellen beschränkt und in zu einerübersichtlichen Programmstruktur integriert.7.6.1.3.3 Analytische Qualitätssicherung - - Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zusammengefasst.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer.7.6.1.3.4 Organisation und Administration - - Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zusammengefasst.(1) Die Organisation und Administration müssensicherstellen, daß die Software nach vollständigenEntwicklungs-, Prüf-, Wartungs- und Qualitätssicherungsplänenerstellt und eingesetzt wird. Die Unabhängigkeitzwischen Konstruktion und Qualitätssicherungmuß durchgehend gewahrt wer<strong>den</strong>. Es isteine vollständige Entwicklungs-, Qualitätssicherungs-und Benutzerdokumentation zu erstellen.M5:7.3.3.2(5)Die Organisation und Administration <strong>der</strong> Softwareentwicklungund <strong>der</strong> Qualitätssicherung ist so gestaltet,dass sichergestellt ist, dass die Software nachvollständigen Entwicklungs-, Prüf-, Wartungs- undQualitätssicherungsplänen erstellt und eingesetztwird. Die Unabhängigkeit zwischen Konstruktion undQualitätssicherung wird durchgehend gewahrt. Es isteine vollständige Entwicklungs-, Qualitätssiche-Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genanntenNummern.(2) Die konsistente Konfiguration <strong>der</strong> Programme istsicherzustellen.7.6.1.3.5 Einsatz von StandardsoftwareEingesetzte Standardsoftware soll betriebsbewährtsein und ist Prüfungen und Tests zu unterziehen, dieM5:7.3.3.2(6)M5:7.3.3.3(1)rungs- und Benutzerdokumentation vorhan<strong>den</strong>.Die konsistente Konfiguration <strong>der</strong> Programme istsichergestellt.Bei vorgefertigter Software wird eine Beschränkungauf unverzichtbare Bestandteile vorgenommen,wobei Softwareän<strong>der</strong>ungen vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer. Im Modul 5 wird für Standardsoftware<strong>der</strong> Begriff vorgefertigte Soft-- 96 -


in Umfang und Tiefe <strong>den</strong> Nachweisen für die Anwen<strong>der</strong>programmegleichwertig sind.7.6.1.4 Software für die Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong> Kategorie37.6.1.4.1 GrundsatzDie Software <strong>der</strong> Kategorie 3 ist nach anerkanntenMetho<strong>den</strong> <strong>der</strong> Softwaretechnik zu qualifizieren.7.6.1.4.2 Konstruktive QualitätssicherungBei <strong>der</strong> Softwareerstellung sind die Entwicklungsschritteeinzeln auszuweisen. Nach Möglichkeit sindbei wesentlichen Entwicklungsschritten Werkzeugezu nutzen.M5:7.3.4M5:7.3.4.1M5:7.3.4.2(1)Diese Teile wer<strong>den</strong> Prüfungen und Tests unterzogen,die in Umfang und Tiefe <strong>den</strong> Nachweisen nach<strong>den</strong> Abschnitten 7.3.3.1 und 7.3.3.2 gleichwertigsind.Software für die SicherheitsleittechnikLeittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie C 3GrundsatzDie Software <strong>der</strong> Kategorie 3 für Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie C ist nach anerkanntenMetho<strong>den</strong> <strong>der</strong> Softwaretechnik qualifiziert.Bei <strong>der</strong> Softwareerstellung sind die Entwicklungsschritteeinzeln ausgewiesen.Nach Möglichkeit wer<strong>den</strong> sind bei wesentlichenEntwicklungsschritten Software-Werkzeuge genutzt.ware durchgängig verwendet. Die neue Formulierungbehält die Anfor<strong>der</strong>ung zu „Beschränkungauf unverzichtbare Bestandteile“bei. Da Softwareän<strong>der</strong>ungen eine Quelle fürneue Softwarefehler sein können, Än<strong>der</strong>ungenaber an<strong>der</strong>erseits zur Beschränkung aufunverzichtbare Teile o<strong>der</strong> zur Anpassung an<strong>den</strong> Einsatzfall notwendig sind, wurde eineAnfor<strong>der</strong>ung zur Vermeidung von Än<strong>der</strong>ungenergänzt.7.6.1.4.3 Analytische Qualitätssicherung - - Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zusammengefasst.(1) Das Erreichen <strong>der</strong> Phasenziele ist durch entsprechendePrüfungen nachzuweisen und zu dokumentieren.M5:7.3.4.2(2)Das Erreichen <strong>der</strong> Phasenziele ist durchentsprechende Prüfungen nachgewiesen und dokumentiert.(2) Das anfor<strong>der</strong>ungsgerechte Verhalten des Hardware-und Softwaresystems soll in seinen sicherheitsrelevantenFunktionen validiert wer<strong>den</strong>.7.6.1.4.4 Organisation und AdministrationDie Software ist nach einem anerkannten Qualitätssicherungsplanzu erstellen. Es ist eine vollständigeEntwicklungs-, Qualitätssicherungs- und Benutzerdokumentationzu erstellen.7.6.1.4.5 Einsatz von StandardsoftwareEingesetzte Standardsoftware soll zertifiziert o<strong>der</strong>betriebsbewährt sein.M5:7.3.4.2(3)M5:7.3.4.2(4)M5,7.3.4.3Das anfor<strong>der</strong>ungsgerechte Verhalten des HardwareundSoftwaresystems ist in seinen sicherheitsrelevantenFunktionen validiert.Die Software ist nach einem Qualitätssicherungsplangemäß <strong>den</strong> anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik erstellt.Es ist eine vollständige Entwicklungs-, Qualitätssicherungs-und Benutzerdokumentation vorhan<strong>den</strong>.Einsatz von vorgefertigter SoftwareFür eingesetzte vorgefertigte Software ist dieBetriebserfahrung dokumentiert o<strong>der</strong> die Softwareist zertifiziert.Die zur Beurteilung <strong>der</strong> Einsetzbarkeit erfor<strong>der</strong>lichenEigenschaften sind dokumentiert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer.Überführung in genannte Nummer. Im Modul5 wird für Standardsoftware <strong>der</strong> Begriff vorgefertigteSoftware durchgängig verwendet.7.6.2 Anfor<strong>der</strong>ungen für Betrieb und Sicherung - -(1) Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Software <strong>der</strong> Sicherheitsleit- M5, 9 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Software <strong>der</strong> leittechnischen Ein- Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die ge-- 97 -


technik müssen unter Einhaltung <strong>der</strong> Qualitätsstandardsnach 7.6.1 vorgenommen wer<strong>den</strong>. DurchÄn<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Software <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikund durch fehlerhafte Eingriffe darf keine unzulässigeMin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Reaktoranlagehervorgerufen wer<strong>den</strong>. Alle Eingriffe in die Softwaremüssen automatisch dokumentiert wer<strong>den</strong> und vollständignachvollziehbar sein.(2) Eingriffe Unbefugter in die Software <strong>der</strong> Sicherheitsleittechniksind durch vorzugsweise technischeo<strong>der</strong> durch administrative Maßnahmen zu verhin<strong>der</strong>n.(3) Daten und Programme <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikmüssen rekonstruierbar sein; hierzu sindregelmäßig sowie bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> SoftwareSicherungskopien anzufertigen. Programm- undDatenbestände sind zu archivieren.(9) richtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieA bis C ausführen, wer<strong>den</strong> unter Einhaltung <strong>der</strong>QualitätsKriterien nach Abschnitt 7.3 vorgenommen.Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Software und dazu erfor<strong>der</strong>licheEingriffe in die leittechnischen Einrichtungen erfolgenso, dass die Kriterien aus <strong>den</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: Kriterien für die Auslegung und<strong>den</strong> sicheren Betrieb von baulichen Anlagenteilen,Systemen und Komponenten“ (Modul 10) Abschnitt1.2 eingehalten wer<strong>den</strong>. Alle Eingriffe in die Softwaresind dokumentiert.M5, 10(2)M5 1, 9(10)8. Schaltwarte -(1) Die Warte ist so anzuordnen, zu gestalten, abzuschirmen,zu belüften und mit Notstrom zu versorgen,M10:6.2 (2)daß sich das Personal im Bedarfsfall in <strong>der</strong>Warte aufhalten, sie verlassen und betreten kann.(2) Die Informationsdarbietung in <strong>der</strong> Warte mußdem Betriebspersonal je<strong>der</strong>zeit einen ausreichen<strong>den</strong>Überblick über <strong>den</strong> Betriebszustand und das Verhal-M10:6.2 (6)Die unberechtigten Zugriffe in die leittechnischenEinrichtungen einschließlich <strong>der</strong> Software sind vorzugsweisedurch technische Vorkehrungen soweitwie möglich erschwert o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t. Eine Absicherungdurch organisatorische Maßnahmen ist aufsolche Bereiche beschränkt, die durch technischeVorkehrungen nicht sinnvoll abgesichert wer<strong>den</strong>können.Die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit <strong>der</strong> vorgesehenenMaßnahmen und technischen Vorkehrungenentspricht <strong>der</strong> sicherheitstechnischen Bedeutung <strong>der</strong>leittechnischen Einrichtungen.Än<strong>der</strong>ungen von Parametrierdaten und Software<strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen<strong>der</strong> Kategorie A bis C ausführen,wer<strong>den</strong> so behandelt, dass sie rekonstruierbarsind. Dazu wer<strong>den</strong> regelmäßig sowie bei Än<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Software Sicherungskopien angefertigt.Software- und Parametrierdatenbeständesind archiviert.Die Warte, die Notsteuerstelle und die örtlichenLeitstände sind ist so angeordnet, gestaltet, abgeschirmt,belüftet, beleuchtet und, soweit erfor<strong>der</strong>lich,aus dem mit Notstromsystem versorgt,dass sich das Personal im Bedarfsfall in <strong>der</strong> Warteihnen aufhalten, sie verlassen und betretenkann.Die Informationsdarbietung erfolgt <strong>der</strong>art, dasssich anbahnende sicherheitsrelevante Abweichungenvon Sollwerten frühzeitig erkannt wer-nannte Nummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierungan die Kategorisierung im Modul 5 undan Geltungsbereich. Präzisierung durch T5:Die automatische <strong>Dokumentation</strong> aller Eingriffein die Software ist nicht immer möglich undmuss ggf. durch hinreichende Maßnahmenergänzt wer<strong>den</strong>.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer. Redaktionellen Än<strong>der</strong>ungenund Präzisierung: Es wur<strong>den</strong> die in <strong>der</strong> RSL-LL-DWR bisher separat bestehen<strong>den</strong> Abschnitte7.2.1 (4) und 7.6.2 (2) zusammengefasst.Weiter wur<strong>den</strong> die Kriterien an die Wirksamkeitergänzt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierungan die Kategorisierung im Modul 5.Siehe auch KTA 3904, 3.7 (4) und 4.5 (3).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer in Modul 10. Die Detailregelungendes letzten Satzes entfallen in- 98 -


ten <strong>der</strong> Anlage vermitteln. Hierfür sollten funktionsmäßigzusammengehörige Größen in gemeinsamenWartenfel<strong>der</strong>n zusammengefaßt wer<strong>den</strong>.(3) Die für einen sicheren Betrieb <strong>der</strong> sicherheitstechnischenSysteme und für die Beherrschung vonStörfällen notwendigen Steuerungsmaßnahmen undSchalthandlungen müssen von <strong>der</strong> Warte aus vorgenommenwer<strong>den</strong> können.(4) Die für die Durchführung von Steuerungsmaßnahmenund Schalthandlungen notwendigen Unterlagenmüssen in unmittelbarer Nähe <strong>der</strong> Schaltwarteund in <strong>der</strong> Notsteuerstelle greifbar bereitliegen.M10:6.2 (9)M10:6.2 (5)<strong>den</strong>. Modul 10.Notwendige Schalthandlungen von Einrichtungen,die Funktionen auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1bis 4a ausführen, können grundsätzlich von <strong>der</strong>Warte o<strong>der</strong> Notsteuerstelle aus vorgenommenwer<strong>den</strong>.Die für die Durchführung vonSteuerungsmaßnahmen und Schalthandlungen<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen notwendigenUnterlagen sind im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang in unmittelbarerNähe <strong>der</strong> Schaltwarte und in <strong>der</strong> Notsteuerstellegreifbar bereitliegen verfügbar.9. Lüftungsanlagen -Folgende BMI-Richtlinie liegt hierzu vor:Auslegungsrichtlinien und -richtwerte für Jod-Sorptionsfilter zur Abscheidung von gasförmigemSpaltjod in Kernkraftwerken; Stand: 25.2.1976Ergänzend gilt:Folgende BMI-Richtlinie liegt hierzu vor:(1) Räume, die dauernd zum Kontrollbereich gehörenmüssen, sind an die Lüftungsanlagen anzuschließen.In solchen Räumen muß durch Unterdruckhaltungund entsprechend gerichtete Strömungsführungo<strong>der</strong> durch Schließen geeigneterAbsperrklappen ein unkontrolliertes Entweichen vonAktivität in die Umgebung verhin<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>. Diedazu notwendigen Zuluftstränge dieser Lüftungsanlagenmüssen von <strong>der</strong> Warte aus absperrbar sein.Die Abluft muß überwacht und erfor<strong>der</strong>lichenfallsüber Filter abgegeben wer<strong>den</strong>. Abluft, die zur Unterdruckhaltungbei bestimmungsgemäßem Betriebaus Bereichen des Sicherheitsbehälters, in <strong>den</strong>enPrimärkreiskomponenten vorhan<strong>den</strong> sind, anfällt, istkontinuierlich durch Schwebstoff- und Jod-Sorptionsfilter zu reinigen.(2) Es ist ein automatischer Lüftungsabschluß vorzusehen,<strong>der</strong> bei hoher Aktivität im SicherheitsbehälterM9:4.2.1(2)M9:4.2.1(4)M9:4.2.2Auslegungsrichtlinien und -richtwerte für Jod-Sorptionsfilter zur Abscheidung von gasförmigemSpaltjod in Kernkraftwerken; Stand: 25.2.1976Räume, die dauernd zum Kontrollbereich gehörenmüssen, sind an die Lüftungsanlagen anzuschließen.In solchen Räumen muß In Räumen,die an die Lüftungsanlagen angeschlossen sind,wird durch Unterdruckhaltung und entsprechendgerichtete Strömungsführung o<strong>der</strong> durch Schließengeeigneter Absperrklappen ein unkontrolliertesEntweichen von Aktivität in die Umgebungverhin<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>. Die dazu notwendigenZuluftstränge dieser Lüftungsanlagen müssenMaßnahmen sind von <strong>der</strong> Warte aus absperrbarsein bedienbar.Die Abluft wird überwacht und erfor<strong>der</strong>lichenfallsüber Filter abgegeben. Abluft, die auf <strong>den</strong>Sicherheitsebenen 1 und 2 zur Unterdruckhaltungbei bestimmungsgemäßem Betrieb ausBereichen des Sicherheitsbehälters, in <strong>den</strong>enReaktorkühlmittel führende Komponenten vorhan<strong>den</strong>sind, anfällt, wird kontinuierlich durchSchwebstoff- und Iod- Sorptionsfilter gereinigt.Maßnahmen und Einrichtungen zur Verhin<strong>der</strong>ungdes Entweichens von hoher Aktivität aus demÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer in Modul 10. „Grundsätzlich“,da vereinzelt Schalthandlungenauch vor Ort vorgenommen wer<strong>den</strong>, insbeson<strong>der</strong>eauf <strong>der</strong> Sicherheitsebene 1.Verweise auf Richtlinien erfolgen grundsätzlichim „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong> und nichtin <strong>den</strong> Modulen.Vollständige inhaltliche Übernahme mitsprachlichen Anpassungen an Sicherheitsebenen-Konzeptund für Anwendbarkeit aufSWR.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannte Nummer in Modul 9.- 99 -


anspricht. Der Grenzwert soll so eingestellt wer<strong>den</strong>,daß es abhängig von:- <strong>der</strong> Primärkreisaktivität (Auslegungsaktivität)- <strong>der</strong> Leckagemenge,- <strong>der</strong> Zeitdauer bis zur Erkennungnicht zu unnötigen Auslösungen kommt.Vor dem Grenzwert, <strong>der</strong> automatische Aktionenauslöst, sollen Grenzwerte angeordnet sein, dieGefahrenmeldungen auslösen.(3) Filteranlagen, die ausschließlich während o<strong>der</strong>nach Störfällen zur Reinigung <strong>der</strong> Abluft und damitzur Begrenzung <strong>der</strong> Störfallfolgen eingesetzt wer<strong>den</strong>(z.B. Störfallfilter <strong>der</strong> Ringraumabsaugung), sind soauszulegen, daß folgende Abscheidegrade beimstörfallbedingten Einsatz mit Sicherheit nicht unterschrittenwer<strong>den</strong>:- Schwebstoffe: = 99,9 %- organisch gebun<strong>den</strong>es Radiojod: = 99 %- Radiojod in elementarer Form: = 99,99 %.Diese Filteranlagen sind so zu errichten und zu betreiben,daß eine Schadstoffbeladung <strong>der</strong> Filter vorBeginn des Einsatzes mit Sicherheit vermie<strong>den</strong> wird.Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Filteranlagen unter <strong>den</strong> für<strong>den</strong> Störfall definierten Bedingungen ist nachzuweisen.Der Zustand <strong>der</strong> Filter ist durch regelmäßigdurchzuführende Prüfungen zu überwachen.(4) Filteranlagen, die beim bestimmungsgemäßenBetrieb des Kernkraftwerks dauernd o<strong>der</strong> zeitweisemit Abluft beaufschlagt wer<strong>den</strong> und während o<strong>der</strong>nach Störfällen eingesetzt wer<strong>den</strong> müssen, sind sozu errichten und zu betreiben, daß die Unterschreitungeines bei <strong>der</strong> Planung technischer Schutzmaßnahmengegen Störfälle zugrundegelegtenMindestabscheidegrades ausgeschlossen wird.Insbeson<strong>der</strong>e ist <strong>der</strong> Einfluß <strong>der</strong> Schadstoffbeladungwährend des Einsatzes beim bestimmungsgemäßenBetrieb des Kernkraftwerkes zu überwachen und einangemessener Abstand zum Mindestabscheidegrad(2) Sicherheitsbehälter sind vorgesehen. Wird <strong>der</strong>Sicherheitsbehälter im geschlossenen Zustandbelüftet, ist ein automatischer Lüftungsabschlussdes Sicherheitsbehälters vorhan<strong>den</strong>, <strong>der</strong> bei hoherAktivität im Sicherheitsbehälter anspricht.M9:4.2.2(3)M9:4.2.2(4)Filteranlagen, die ausschließlich während o<strong>der</strong>nach Störfällen für <strong>den</strong> Einsatz während o<strong>der</strong>nach Ereignissen auf <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 zurReinigung <strong>der</strong> Abluft und damit zur Begrenzung<strong>der</strong> Störfallfolgen eingesetzt wer<strong>den</strong> Folgen desEreignisses vorgesehen sind, sind so ausgelegt,dass folgende Abscheidegrade beimstörfallbedingten Einsatz auf <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 mit Sicherheit nicht unterschritten wer<strong>den</strong>:- Schwebstoffe: η = 99,9 %- organisch gebun<strong>den</strong>es Radiojod Iod: η = 99 %- Radiojod in elementarer Form elementaresIod: η = 99,99 %Diese Filteranlagen sind so zu errichten und zubetreiben, daß eine Schadstoffbeladung <strong>der</strong> Filtervor Beginn des Einsatzes mit Sicherheit vermie<strong>den</strong>wird. Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Filteranlagenunter <strong>den</strong> für <strong>den</strong> Störfall definierten Bedingungenist nachzuweisen. Der Zustand <strong>der</strong> Filter istdurch regelmäßig durchzuführende Prüfungen zuüberwachen.Filteranlagen, die beim bestimmungsgemäßenBetrieb des Kernkraftwerks auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen1 und 2 dauernd o<strong>der</strong> zeitweise mit Abluftbeaufschlagt wer<strong>den</strong> und während o<strong>der</strong> nachStörfällen Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3eingesetzt wer<strong>den</strong> müssen, sind so errichtet undwer<strong>den</strong> so betrieben, dass die Unterschreitungeines bei <strong>der</strong> Planung technischer Schutzmaßnahmengegen Störfälle Ereignisse <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 zugrunde gelegtenMindestabscheidegrades ausgeschlossen wird.Insbeson<strong>der</strong>e wird <strong>der</strong> Einfluss <strong>der</strong> Schadstoffbe-Inhaltliche Übernahme mit sprachlichen Anpassungenan Sicherheitsebenen-Konzeptund für Anwendbarkeit auf SWR. Streichung<strong>der</strong> letzten bei<strong>den</strong> Sätze, da Detaillierungsgradzu hoch und in KTA 3404 geregeltStreichung <strong>der</strong> letzten drei Sätze, da es sichhierbei um detaillierte Hinweise zur Errichtungsowie Erhaltung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit <strong>der</strong>Filteranlage handelt, die in KTA 3601 geregeltsind.Streichung <strong>der</strong> letzten vier Sätze, da es sichum einen speziellen Hinweis auf eine möglicheNachweisführung handelt, <strong>der</strong> durch dievorangehen<strong>den</strong> allgemeinen Ausführungenabgedeckt ist. Die Anfor<strong>der</strong>ung an <strong>den</strong> Schutzdes Personals ist in 4.1.2 (2) in allgemeinerForm enthalten.Übernahme mit sprachlichen Anpassungen anSicherheitsebenen-Konzept.- 100 -


durch rechtzeitigen Wechsel des Filtermaterials sicherzustellen.Die bei bzw. nach Störfällen herrschen<strong>den</strong>Bedingungen sind anzugeben. Die Funktionsfähigkeit<strong>der</strong> Filteranlagen unter diesen Bedingungenist nachzuweisen. Ggf. kann <strong>der</strong> Nachweis<strong>der</strong> Vermeidung eines unzulässigen Abfalles desAbscheidegrades darin bestehen, daß gezeigt wird,wie im Zeitraum zwischen Störfalleintritt und Einsatz<strong>der</strong> Filteranlage das Filtermaterial gewechselt wird.Dabei ist nachzuweisen, daß die Strahlenbelastungdes Personals die zulässigen Grenzwerte nichtübersteigt, die erneuerten Filter leckdicht sind unddie Einhaltung des Mindestabscheidegrades gewährleistetwird.(5) Filteranlagen nach (3) sind bezüglich ihrer aktivenKomponenten (Ventilator und Nacherhitzer) 3 . 100% o<strong>der</strong> 4 . 50 % und bezüglich ihrer passiven Komponenten2 . 100 % (wahlweise zuschalt- undumschaltbar) auszulegen. Sie sind mit Feuchteabschei<strong>der</strong>nund Nacherhitzern o<strong>der</strong> technisch gleichwertigenEinrichtungen auszustatten, um Taupunktunterschreitungenin <strong>der</strong> Filterzuluft undKon<strong>den</strong>sateinspeicherung zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> auf einAusmaß zu begrenzen, das nachweisbar nicht zurUnterschreitung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Abscheidegradeführen kann. Die während o<strong>der</strong> nach Störfällen auftreten<strong>den</strong>Bedingungen in <strong>der</strong> Filterzuluft sind vomReaktorhersteller anzugeben. Eine Aufstellung redundanterFilter in einem Raum ist zulässig.M9:4.1.2(2)M9:4.2.2(5)ladung während des Einsatzes beim bestimmungsgemäßenBetrieb des Kernkraftwerkes auf<strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1 und 2 überwacht undein angemessener Abstand zumMindestabscheidegrad durch rechtzeitigenWechsel des Filtermaterials sichergestellt.Die bei bzw. nach Störfällen herrschen<strong>den</strong> Bedingungensind anzugeben. Die Funktionsfähigkeit<strong>der</strong> Filteranlagen unter diesen Bedingungenist nachzuweisen. Ggf. kann <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong>Vermeidung eines unzulässigen Abfalles desAbscheidegrades darin bestehen, daß gezeigtwird, wie im Zeitraum zwischen Störfalleintritt undEinsatz <strong>der</strong> Filteranlage das Filtermaterial gewechseltwird. Dabei ist nachzuweisen, daß dieStrahlenbelastung des Personals die zulässigenGrenzwerte nicht übersteigt, die erneuerten Filterleckdicht sind und die Einhaltung desMindestabscheidegrades gewährleistet wird.Bei Einrichtungen, die im Rahmen <strong>der</strong> langfristigenBeherrschung von Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 erwartungsgemäß gewartet o<strong>der</strong>instand gesetzt wer<strong>den</strong> müssen, sind Maßnahmenund Einrichtungen zur Abschirmung für <strong>den</strong>Instandhaltungsfall vorgesehen. Platz für erfor<strong>der</strong>licheAusbauhilfen ist verfügbar bzw. es sinddiese vor Ort installiert.Filteranlagen nach (3) <strong>der</strong> Nummer 4.2.2 (3) sindbezüglich ihrer aktiven Komponenten (Ventilatorund Nacherhitzer) mit einer Redundanz von 3x·100 % o<strong>der</strong> 4 x·50 % und bezüglich ihrer passivenKomponenten mit einer Redundanz von 2x·100 % (wahlweise zuschalt- und umschaltbar)ausgelegt. Sie Die Filteranlagen sind mit Feuchteabschei<strong>der</strong>nund Nacherhitzern o<strong>der</strong> technischgleichwertigen Einrichtungen ausgestattet, umTaupunktunterschreitungen in <strong>der</strong> Filterzuluft undKon<strong>den</strong>sateinspeicherung zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> aufein Ausmaß zu begrenzen, das nachweisbarnicht zur Unterschreitung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>tenAbscheidegrade führen kann. Die während o<strong>der</strong>nach Störfällen Ereignissen <strong>der</strong> SicherheitsebeneVollständige inhaltliche Übernahme mitsprachlichen Anpassungen an Sicherheitsebenen-Konzeptund für Anwendbarkeit aufSWR. Der letzte Satz in RSK-LL 9 (5)wirdhinsichtlich <strong>der</strong> Zulässigkeit in Anlehnung anKTA 3601 umgesetzt.- 101 -


(6) Es dürfen nur Schwebstoffilter eingesetzt wer<strong>den</strong>,für die Typprüfzeugnisse vorliegen. Bei Verwendungvon Schwebstoffiltern <strong>der</strong> Klasse S ist die Dichtheit<strong>der</strong> Filterzelle und <strong>der</strong> Filtersitze durch quantitativeVor-Ort-Prüfungen o<strong>der</strong> gleichwertige Prüfverfahrennachzuweisen. Geeignete Vorrichtungen für <strong>der</strong>artigePrüfungen sind vorzusehen.(7) Die Eignung des Sorptionsmaterials von Jodfilternist im Laborversuch unter Bedingungen desbestimmungsgemäßen Betriebs und unter Störfallbedingungennachzuweisen. Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong>Mengen des Jodsorptionsmaterials sind dessenAlterung und Vergiftung zu berücksichtigen. ZurÜberwachung des Zeitstandverhaltens sind am Jodsorptionsteilmit Kontrollfiltern ausgerüstete Bypass-Strecken o<strong>der</strong> gleichwertige Einrichtungen anzubringen.Weiterhin sind Vorrichtungen vorzusehen, dieeine Vor-Ort-Prüfung <strong>der</strong> Filter erlauben.(8) Die Auslegung <strong>der</strong> Lüftungsanlagen ist mit <strong>den</strong>For<strong>der</strong>ungen für Brandschutz abzustimmen. ImHinblick auf die Filteranlagen ist nachzuweisen, daßein eventueller Brand <strong>der</strong> Aktivkohle nicht zu Folgeschä<strong>den</strong>an an<strong>der</strong>en Komponenten und zu einerBrandausbreitung, z.B. über die Lüftungsanlage,führen kann.(9) Die Störfallfilteranlagen <strong>der</strong> Ringraumabsaugunginnerhalb des Ringraums sind gegen Erd-3 auftreten<strong>den</strong> Bedingungen in <strong>der</strong> Filterzuluftsind vom Reaktorhersteller anzugebenspezifiziert. Wenn redundante Filter in einemRaum aufgestellt wer<strong>den</strong>, ist sichergestellt, dassa) die redundanten Filter durch ein Ereignis <strong>der</strong>Sicherheitsebene 3, für dessen Beherrschungsie benötigt wer<strong>den</strong>, nicht gleichzeitig ausfallenkönnen, undb) ein redundantes Filtersystem nicht durch Versageneines an<strong>der</strong>en Filtersystems bei einemEreignis <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3, für dessenBeherrschung es benötigt wird, ebenfalls versagenkann.Es dürfen nur Schwebstoffilter eingesetzt wer<strong>den</strong>,für die Typprüfzeugnisse vorliegen. BeiVerwendung von Schwebstoffiltern <strong>der</strong> Klasse Sist die Dichtheit <strong>der</strong> Filterzelle und <strong>der</strong> Filtersitzedurch quantitative Vor-Ort-Prüfungen o<strong>der</strong>gleichwertige Prüfverfahren nachzuweisen. GeeigneteVorrichtungen für <strong>der</strong>artige Prüfungensind vorzusehen.Die Eignung des Sorptionsmaterials von Jodfilternist im Laborversuch unter Bedingungen desbestimmungsgemäßen Betriebs und unter Störfallbedingungennachzuweisen. Bei <strong>der</strong> Festlegung<strong>der</strong> Mengen des Jodsorptionsmaterials sinddessen Alterung und Vergiftung zu berücksichtigen.Zur Überwachung des Zeitstandverhaltenssind am Jodsorptionsteil mit Kontrollfiltern ausgerüsteteBypass-Strecken o<strong>der</strong> gleichwertige Einrichtungenanzubringen. Weiterhin sind Vorrichtungenvorzusehen, die eine Vor-Ort-Prüfung <strong>der</strong>Filter erlauben.Die Auslegung <strong>der</strong> Lüftungsanlagen ist mit <strong>den</strong>For<strong>der</strong>ungen für Brandschutz abzustimmen. ImHinblick auf die Filteranlagen ist nachzuweisen,daß ein eventueller Brand <strong>der</strong> Aktivkohle nicht zuFolgeschä<strong>den</strong> an an<strong>der</strong>en Komponenten und zueiner Brandausbreitung, z.B. über die Lüftungsanlage,führen kann.Die Störfallfilteranlagen <strong>der</strong> Ringraumabsaugunginnerhalb des Ringraums sind gegen ErdbebenAnfor<strong>der</strong>ungen an Schwebstofffilter sind inKTA 3601 geregelt und gehen im Detaillierungsgradüber das Detailniveau <strong>der</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke“ hinaus. DerBegriff des „Schwebstofffilter Klasse S“ istaußerdem nicht mehr regelkonform, die Anfor<strong>der</strong>ungwird daher nicht übernommen.Anfor<strong>der</strong>ungen sind in KTA 3601 geregelt undgehen im Detaillierungsgrad über das Detailniveau<strong>der</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“hinaus. Die Anfor<strong>der</strong>ung wird dahernicht übernommen.Anfor<strong>der</strong>ungen gehen im Detaillierungsgradüber das Detailniveau <strong>der</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke“ hinaus. Aktivkohlefilterwer<strong>den</strong> hinsichtlich des Brandschutzes ausführlichin KTA 2101.3 behandelt. Die Anfor<strong>der</strong>ungwird daher nicht übernommen.Anfor<strong>der</strong>ungen gehen im Detaillierungsgradüber das Detailniveau <strong>der</strong> „Sicherheitskriterien- 102 -


eben auszulegen. Die Leitungen außerhalb desRingraumes sind so zu gestalten, daß sie Anfor<strong>der</strong>ungenim Sinne <strong>der</strong> DIN- Norm 4149 "Bautenin deutschen Erdbebengebieten; Lastannahmen,Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten",Fassung 4.81, genügen.auszulegen. Die Leitungen außerhalb des Ringraumessind so zu gestalten, daß sie Anfor<strong>der</strong>ungenim Sinne <strong>der</strong> DIN- Norm 4149 "Bauten indeutschen Erdbebengebieten; Lastannahmen,Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten",Fassung 4.81, genügen.10. Strahlenschutzüberwachung -10.1 Strahlenschutzüberwachung in <strong>der</strong> Anlage -10.1.1 Überwachung <strong>der</strong> OrtsdosisleistungFolgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Ortsfestes System zur Überwachung vonOrtsdosisleistungen innerhalb von Kernkraftwerken(KTA 1501) Fassung 10/77Folgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Ergänzend gilt:Für Wartungs- und Reparaturarbeiten, für Störfällesowie für das Betreten nicht routinemäßig begangenerRäume soll eine ausreichende Anzahl geeignetertragbarer Strahlenschutzmeßgeräte vorhan<strong>den</strong>sein.M9:5.6 (1)Ortsfestes System zur Überwachung vonOrtsdosisleistungen innerhalb von Kernkraftwerken(KTA 1501) Fassung 10/77Es sind Vorkehrungen getroffen, dass zumSchutz von Personen, die in einem Kontrollbereichtätig wer<strong>den</strong>, <strong>der</strong>en Arbeitsplätze überwachtund weitere erfor<strong>der</strong>liche Überwachungsmaßnahmenz.B. an <strong>den</strong> Zugängen und an Personenschleusensowie bei Kontrollgängen durchgeführtwer<strong>den</strong> können und dass die Ermittlung <strong>der</strong>Körperdosis nach <strong>den</strong> rechtlichen Vorgaben erfolgenkann.für Kernkraftwerke“ hinaus. Die Anfor<strong>der</strong>ungwird daher nicht übernommen.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Nummern in Modul 9. Anstelledes Verweises wur<strong>den</strong> die inhaltlichenAnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> KTA-Fachregel auf demDetaillierungsniveau <strong>der</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke“ übernommen. Messaufgabennach RSK-LL 10.1.1 sind in Modul 9,Nummer 5.6 (1) enthalten. Die Kriterien anhierfür vorzusehende mobile Einrichtungensind in Nummer 5.6.1 (1) enthalten. Anfor<strong>der</strong>ungenan ausreichende Zahl und Eignungsind durch § 67 StrlSchV geregelt. Siehe auchIAEA NS-R-1, 2000, 6.105 (5) und (6).M9:5.6.1(1)Für die Messaufgaben nach <strong>der</strong> Nummer 5.6 (1)wer<strong>den</strong> an geeigneten Orten mobile Messgerätevorgehalten o<strong>der</strong> Einrichtungen vorgesehen, sodass Proben genommen und ausgewertet wer<strong>den</strong>können:a) Dosisleistungsmessgeräte füraa) Gamma- und Betastrahlung,ab) Neutronenstrahlung,b) Einrichtungen zur nuklidspezifischen Erfassungvon Kontaminationen z.B. durch Probenahmeund Laborauswertung,c) Messgeräte zur Bestimmung <strong>der</strong> Oberflächenkontamination,d) Geräte zur Ermittlung <strong>der</strong> Aktivitätskonzentrationin <strong>der</strong> Raumluft.10.1.2 Überwachung <strong>der</strong> Radioaktivität <strong>der</strong> Raumluft M9: Räume o<strong>der</strong> Raumgruppen des Kontrollberei- Trennung in Kriterien an ortsfeste (5.4) und- 103 -


(1) Räume o<strong>der</strong> Raumgruppen des Kontrollbereiches,die vom Betriebspersonal regelmäßig betretenwer<strong>den</strong> und in <strong>den</strong>en Raumluftkontaminationenauftreten können, die bei dauern<strong>der</strong> Einwirkungzu einer Überschreitung <strong>der</strong> in § 52 Abs.1, Punkt 1 <strong>der</strong> StrlSchV aufgeführten Grenzwerte<strong>der</strong> Aktivitätszufuhr führen, sind durch kontinuierlicheDirektmessung <strong>der</strong> Aktivitätskonzentrationvon Aerosolen und gasförmigem Jod mit kontinuierlichenAnreichungsverfahren zu überwachen.Eine entsprechende Überwachung ist auch für ingleichem Maße kontaminationsgefährdete Räumeo<strong>der</strong> Raumgruppen des Kontrollbereiches,die nicht regelmäßig betreten wer<strong>den</strong>, bei längererAufenthaltsdauer von Betriebspersonal vorzusehen.Dazu können bewegliche Meßgeräte eingesetztwer<strong>den</strong>.5.4 (1) ches, die vom Betriebspersonal regelmäßig betretenwer<strong>den</strong> und in <strong>den</strong>en erhöhte Raumluftkontaminationenauftreten können, die bei dauern<strong>der</strong>Einwirkung zu einer Überschreitung <strong>der</strong> in§ 52 Abs. 1, Punkt 1 <strong>der</strong> StrlSchV aufgeführtenGrenzwerte <strong>der</strong> Aktivitätszufuhr führen, sinddurch kontinuierliche Direktmessung <strong>der</strong> Aktivitätskonzentrationvon Aerosolen und gasförmigemJod mit kontinuierlichen Anreichungsverfahrenzu überwachen wer<strong>den</strong> kontinuierlich auf dieRadionuklidgruppen (Edelgase, Schwebstoffe,gasförmiges Iod) überwacht, die jeweils auftretenkönnen. Eine entsprechende Überwachung istauch für in gleichem Maße kontaminationsgefährdeteRäume o<strong>der</strong> Raumgruppen des Kontrollbereiches,die nicht regelmäßig betreten wer<strong>den</strong>,bei längerer Aufenthaltsdauer von Betriebspersonalvorzusehen. Hierfür sind Überwachungseinrichtungenfest installiert, die beimÜberschreiten von Schwellenwerten Warnmeldungenauslösen.Das fest installierte System gibt Hinweise auf dieBegehbarkeit überwachter Bereiche, <strong>den</strong> Anlagenzustandund die Integrität <strong>der</strong> Systeme.Hinweis:Zusätzlich sind mobile Messeinrichtungen nachdem Abschnitt 5.6 verfügbar.mobile Systeme: 1. Satz wurde bis auf <strong>den</strong>expliziten Verweis auf StrlSchV in Nummer5.4 (1) inhaltlich übernommen. Die Anfor<strong>der</strong>ungendes 2. Satzes sind bezüglich fest installierterMessgeräte durch Nummer 5.6.1 (2)und bezüglich mobiler Messgeräte inhaltlichdurch 5.6.1 (1) abgedeckt.M9:5.6.1(1)Dazu können bewegliche Meßgeräte eingesetztwer<strong>den</strong>.Für die Messaufgaben nach <strong>der</strong> Nummer 5.6 (1)wer<strong>den</strong> an geeigneten Orten mobile Messgerätevorgehalten o<strong>der</strong> Einrichtungen vorgesehen, sodass Proben genommen und ausgewertet wer<strong>den</strong>können:a) Dosisleistungsmessgeräte füraa) Gamma- und Betastrahlung,ab) Neutronenstrahlung,b) Einrichtungen zur nuklidspezifischen Erfassungvon Kontaminationen z.B. durch Probenahmeund Laborauswertung,- 104 -


M9:5.6.1(2)10.1.3 Kreislaufüberwachung -(1) Zur frühzeitigen Entdeckung etwaiger Freisetzungenradioaktiver Stoffe ist in sämtlichen Kreisläu-5.3 (1)M9:fen, die als Barriere gegen das Entweichen radioaktiverStoffe dienen, die Konzentration radioaktiverStoffe durch ortsfeste Einrichtungen kontinuierlich zumessen. Die Meßeinrichtungen müssen die Aktivitätskonzentrationund <strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ungen im bestimmungsgemäßenBetrieb und bei Störfällen mit<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Genauigkeit erfassen und beiÜberschreiten vorgegebener Grenzwerte Gefahrenmeldungenin <strong>der</strong> Warte auslösen. Außerdem istdie Aktivitätskonzentration in regelmäßigen Abstän<strong>den</strong>durch Probenahme zu bestimmen.M9:5.3.1(1)M9:5.3.1(2)c) Messgeräte zur Bestimmung <strong>der</strong> Oberflächenkontamination,d) Geräte zur Ermittlung <strong>der</strong> Aktivitätskonzentrationin <strong>der</strong> Raumluft.Für Arbeitsplätze, die für einen regelmäßigenAufenthalt über einen längeren Zeitraum vorgesehensind und an <strong>den</strong>en möglicherweiseschnell verän<strong>der</strong>liche radiologische Bedingungenherrschen, sind erfor<strong>der</strong>lichenfalls zur Überwachungbei Betriebszustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebenen1 und 2 fest installierte Messeinrichtungenfür die Ortsdosisleistung und die Aktivitätskonzentrationin <strong>der</strong> Raumluft vorhan<strong>den</strong>.Es sind Maßnahmen und Einrichtungen vorgesehen,durch die <strong>der</strong> Aktivitätsfluss in <strong>der</strong> Anlageund die Wirksamkeit von Barrieren gegen dasEntweichen radioaktiver Stoffe überwacht wer<strong>den</strong>,um frühzeitig erkennen zu können, wenneine Freisetzung o<strong>der</strong> eine unzulässige Verbreitungradioaktiver Stoffe in <strong>der</strong> Anlage droht undum erfor<strong>der</strong>liche Eingriffe rechtzeitig vornehmenzu können.Die Überwachung ist so gestaltet, dass unzulässigeÄn<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Aktivitätskonzentration inSystemen, insbeson<strong>der</strong>e Aktivitätsübertritte inSysteme o<strong>der</strong> Systembereiche, die auslegungsgemäßkeine radioaktiven Stoffe enthalten, zuverlässigerkannt wer<strong>den</strong>.Die Aktivitätskonzentration wird durch kontinuierlicheMessung mittels fest installierter Messeinrichtungenund durch regelmäßige Probenahmeüberwacht. Wird die Aktivitätskonzentration imHauptkühlmittelkreislauf, in <strong>den</strong> unmittelbar mitihm verbun<strong>den</strong>en Systemen o<strong>der</strong> in <strong>den</strong> Beckenkühl-und Reinigungskreisläufen nicht kontinuierlichson<strong>der</strong>n durch Probenahmen bestimmt, erfolgendie Probenahmen hinreichend häufig.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Nummern in Modul 9. Neuformulierungund -strukturierung <strong>der</strong> Kriterien.Die Än<strong>der</strong>ungen waren erfor<strong>der</strong>lich aufgrund<strong>der</strong> Aufteilung nach Sicherheitsebenen sowieTrennung <strong>der</strong> von <strong>den</strong> Sicherheitsebenenunabhängigen Überwachungszielen (5.3 (1)von <strong>den</strong> SE- spezifischen Überwachungszielenund von <strong>den</strong> technischen Kriterien 5.3.1(1) – (3), 5.3.2 (1))Siehe auch IWRS I, 1978, 4.2.2.6, IAEA NS-R-1, 2000, 6.105 (3)- 105 -


(2) Für <strong>den</strong> Primärkreislauf und die damit unmittelbarverbun<strong>den</strong>en Kreisläufe kann die Überwachungdurch ortsfeste Einrichtungen entfallen, wenn inhinreichend kurzen Abstän<strong>den</strong> die Aktivitätskonzentrationdurch Probenahme bestimmt wird. Dasselbegilt für die Beckenkühl- und Reinigungskreisläufe.(3) Eine Bestimmung <strong>der</strong> Aktivitätskonzentration in<strong>den</strong> Kreisläufen durch Probenahme hat außerdemzu erfolgen, wenn Anzeichen für eine erhöhte Aktivitätskonzentrationvorliegen.M9:5.3.1(3)M9:5.3.2(1)M9:5.3.1(2)M9:5.3.1(4)10.1.4 Feststellung von Kontaminationen -(1) Das Kernkraftwerk muß über geeignete Einrichtungenund Geräte verfügen, mit <strong>den</strong>en Kontamina-5.6 (1)M9:tionen von Personen und Gegenstän<strong>den</strong> gemessenwer<strong>den</strong> können (z.B. Hand-Fuß-Klei<strong>der</strong>- Monitoreund Kontaminationsmonitore). Diese Geräte müssenständig betriebsbereit und an zweckmäßig gewähltenOrten, wie z.B. auf Verbindungswegen zwischenÜberwachungs- und Kontrollbereich, an Personenschleusen,in Dekontaminationspassagen, aufgestelltsein. Entsprechend ihrer Zuverlässigkeit ist eineangemessene Zahl von Ersatzgeräten bereitzuhalten.Bei Überschreitung vorgegebener Schwellenwertebei <strong>den</strong> kontinuierlich messen<strong>den</strong> Einrichtungenwird eine Warnmeldung in <strong>der</strong> Warte ausgelöst.Die Überwachung ist so gestaltet, dass <strong>der</strong> durchEreignisabläufe <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 bis 4bbedingte Eintrag radioaktiver Stoffe in Systeme,die auslegungsgemäß keine radioaktiven Stoffeenthalten, erkannt wird, so dass erfor<strong>der</strong>licheMaßnahmen zur Begrenzung einer hierdurchmöglichen Freisetzung eingeleitet wer<strong>den</strong> könnenund dass gegebenenfalls zur Einleitung vonNotfallmaßnahmen und zur Unterstützung vonKatastrophenschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>licheInformationen zur Verfügung stehen.Die Aktivitätskonzentration wird durch kontinuierlicheMessung mittels fest installierter Messeinrichtungenund durch regelmäßige Probenahmeüberwacht. Wird die Aktivitätskonzentration imHauptkühlmittelkreislauf, in <strong>den</strong> unmittelbar mitihm verbun<strong>den</strong>en Systemen o<strong>der</strong> in <strong>den</strong> Beckenkühl-und Reinigungskreisläufen nicht kontinuierlichson<strong>der</strong>n durch Probenahmen bestimmt, erfolgendie Probenahmen hinreichend häufig.Eine Bestimmung <strong>der</strong> Aktivitätskonzentration in<strong>den</strong> Kreisläufen durch Probenahme erfolgt außerdem,wenn Anzeichen für eine erhöhte Aktivitätskonzentrationvorliegen.Es sind Vorkehrungen getroffen, dass zumSchutz von Personen, die in einem Kontrollbereichtätig wer<strong>den</strong>, <strong>der</strong>en Arbeitsplätze überwachtund weitere erfor<strong>der</strong>liche Überwachungsmaßnahmenz.B. an <strong>den</strong> Zugängen und an Personenschleusensowie bei Kontrollgängen durchgeführtwer<strong>den</strong> können und dass die Ermittlung <strong>der</strong>Körperdosis nach <strong>den</strong> rechtlichen Vorgaben erfolgenkann.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannte Nummer in Modul 9. Berücksichtigung<strong>der</strong> in RSK-LL 10.1.3 (1) enthaltenenFor<strong>der</strong>ungen nach kontinuierlicher Überwachungdurch ortsfeste Einrichtungen sowieProbenahme zusammen mit <strong>der</strong> Alternativregelungin RSK-LL 10.1.3 (2) in Nummer 5.3.1(2) Modul 9.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannte Nummer in Modul 9. Neustrukturierunggegenüber RSK LL 10.1.4 (1);Einbeziehung in die Aufzählung vorzuhalten<strong>der</strong>Messgeräte, in 5.6.1 (1) und (3).In Anlehnung an IAEA NS-R-1, 2000, 6.105(5) und (6) zur Erfüllung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungennach §§ 39 und 41 StrlSchV.M9: Es sind Vorkehrungen getroffen, dass erfor<strong>der</strong>li- Beispielnennungen für Orte aus 10.1.4 (1)- 106 -


(2) Sämtliche Geräte müssen in regelmäßigen Abstän<strong>den</strong>mit dünnen ß- Präparaten und gegebenenfallsmit dünnen -Präparaten kalibriert und geprüftwer<strong>den</strong>, wobei die Kalibrierfaktoren und die Empfindlichkeitenbezogen auf eine punktförmige Aktivitätund auf eine homogene Flächenaktivität anzugebensind. Falls die Geräte auch Kontaminationen nie<strong>der</strong>energetischerß-Strahlen nachweisen sollen (z.B. H5.6 (2) che Messungen und Kontrollena) beim Herausbringen beweglicher Gegenständeaus Kontrollbereichen o<strong>der</strong> aus Überwachungsbereichengemäß <strong>den</strong> Vorgaben <strong>der</strong>Strahlenschutzverordnung,b) in Verbindung mit Freigabeverfahren nach <strong>den</strong>Vorgaben <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung undc) an radioaktiven Abfällen und schadlos zu verwerten<strong>den</strong>radioaktiven Stoffen im Hinblick aufCharakterisierung, Transportfähigkeit sowie dieIntegrität von Gebin<strong>den</strong>durchgeführt wer<strong>den</strong>können.M9:5.6.1(1)M9:5.6.1(3)Für die Messaufgaben nach <strong>der</strong> Nummer 5.6 (1)wer<strong>den</strong> an geeigneten Orten mobile Messgerätevorgehalten o<strong>der</strong> Einrichtungen vorgesehen, sodass Proben genommen und ausgewertet wer<strong>den</strong>können:a) Dosisleistungsmessgeräte füraa) Gamma- und Betastrahlung,ab) Neutronenstrahlung,b) Einrichtungen zur nuklidspezifischen Erfassungvon Kontaminationen z.B. durch Probenahmeund Laborauswertung,c) Messgeräte zur Bestimmung <strong>der</strong> Oberflächenkontamination,d) Geräte zur Ermittlung <strong>der</strong> Aktivitätskonzentrationin <strong>der</strong> Raumluft.Zur Überwachung <strong>der</strong> im Kontrollbereich tätigenPersonen wer<strong>den</strong> vorgehalten:a) Dosiswarngeräte,b) Personendosimeter,c) Personenkontaminationsmonitore,d) Messgeräte zur Ermittlung <strong>der</strong> inkorporiertenAktivität.Sämtliche Geräte müssen in regelmäßigen Abstän<strong>den</strong>mit dünnen ß- Präparaten und gegebenenfallsmit dünnen -Präparaten kalibriert undgeprüft wer<strong>den</strong>, wobei die Kalibrierfaktoren unddie Empfindlichkeiten bezogen auf eine punktförmigeAktivität und auf eine homogene Flächenaktivitätanzugeben sind. Falls die Geräteauch Kontaminationen nie<strong>der</strong>energetischer ß-wur<strong>den</strong> teilweise in 5.6 (1) übernommen, soweitdort mit <strong>der</strong> Textquelle (IAEA NS-R-1,2000, 6.105) kompatibel. Darüber hinauswurde <strong>der</strong> ergänzende Aspekt <strong>der</strong> Kontaminationskontrolleim Zusammenhang mit <strong>der</strong>Freigabe und dem Herausbringen von Gegenstän<strong>den</strong>aus dem Kontrollbereich im Zusammenhangmit in <strong>der</strong> StrlSchV vorgesehenenTatbestän<strong>den</strong>, insbeson<strong>der</strong>e auch unterdem Gesichtspunkt des Schutzes des Personalsim Überwachungsbereich berücksichtigt.Anfor<strong>der</strong>ungen an ausreichende Zahl undEignung sowie Zuverlässigkeit sind in § 67StrlSchV geregelt und wur<strong>den</strong> deshalb nichtübernommen.Anfor<strong>der</strong>ungen gehen im Detaillierungsgradüber das Detailniveau <strong>der</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke“ hinaus und sind in <strong>den</strong>nachgeordneten DIN ausreichend geregelt.Die Anfor<strong>der</strong>ung wird daher nicht übernommen- 107 -


3 und C 14), ist eine Kalibrierung mit entsprechenddünnen Präparaten (z.B. radioaktiv markierte Folien)durchzuführen. Wenn kein dünnes Präparat zurVerfügung steht, kann eine Kalibrierung auch miteinem Präparat in sättigungsdicker Schicht erfolgen.Strahlen nachweisen sollen (z.B. H 3 und C 14),ist eine Kalibrierung mit entsprechend dünnenPräparaten (z.B. radioaktiv markierte Folien)durchzuführen. Wenn kein dünnes Präparat zurVerfügung steht, kann eine Kalibrierung auch miteinem Präparat in sättigungsdicker Schicht erfolgen.10.2 Aktivitätsüberwachung -10.2.1 Aktivitätsüberwachung im AbwasserFolgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Messung flüssiger radioaktiver Stoffe zur Überwachung<strong>der</strong> radioaktiven Ableitungen (KTA 1504)Fassung 6/78Folgende KTA-Regel liegt hierzu vor:M9:5.25.2.15.2.1(1)5.2.1(2)5.2.1(3)5.2.1(4)Messung flüssiger radioaktiver Stoffe zur Überwachung<strong>der</strong> radioaktiven Ableitungen (KTA1504) Fassung 6/78Überwachung <strong>der</strong> Ableitung von radioaktivenStoffen mit Wasser in die UmgebungÜberwachung bei Betriebszustän<strong>den</strong> <strong>der</strong>Sicherheitsebenen 1 und 2 sowie bei Ereignissen<strong>der</strong> Sicherheitsebene 3Die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser wirdüberwacht. Anhand <strong>der</strong> Überwachung wird nachgewiesen,dass die genehmigten Werte für dieAbleitung eingehalten wer<strong>den</strong>.Die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit dem Abwasseraus Kontrollbereichen wer<strong>den</strong> überwachtund bilanziert.Hinweis: Gemäß <strong>der</strong> Nummer 3.1 (8) und 3.2 (2)wer<strong>den</strong> die Abwässer aus Kontrollbereichenfür alle Betriebszustände auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen1 und 2 und bei allen Ereignissen<strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 gesammelt undnur dann kontrolliert abgeleitet, wenn sichergestelltist, dass festgelegte Werte <strong>der</strong>Aktivitätskonzentration im Übergabebehälternicht überschritten wer<strong>den</strong>.Die Abwasserableitung aus Kontrollbereichenwird mittels fest installierter Aktivitätsmessstellenüberwacht und bei Überschreitung festgelegterWerte rechtzeitig automatisch unterbrochen.Ableitungen radioaktiver Stoffe über sonstigeSysteme, die Aktivität führen können, z.B. nuklearesNebenkühlwasser, Maschinenhausabwasser,wer<strong>den</strong> überwacht und beim ÜberschreitenVerweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Anstelle des Verweises wur<strong>den</strong> die inhaltlichenAnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> KTA-Fachregel aufdem Detaillierungsniveau <strong>der</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke“ übernommen.Siehe auch KTA 1504, 1994, Grundlagen,IAEA NS-R-1, 2000, 6.105 (4).Nach StrlSchV § 48, konkretisiert für Ableitungmit Wasser, KTA 1504,1994, Kap.3.1(1).Verallgemeinert aus KTA 1504, 1994, Kap.3.2.3.Verallgemeinert aus KTA 1504, 1994, Kap 3.3und 3.4.- 108 -


5.2.1(5)5.2.2festgelegter Aktivitätswerte bilanziert.Das in <strong>den</strong> Vorfluter rückströmende Wasser wirdkontinuierlich überwacht.Überwachung bei Ereignisabläufen und Anlagenzustän<strong>den</strong><strong>der</strong> Sicherheitsebene 4Verallgemeinert aus KTA 1504, 1994, Kap.3.6.1.Auf <strong>der</strong> Grundlage von REI, 2006, Kap 2.3.5.2.2(1)10.2.2 Aktivitätsüberwachung in <strong>der</strong> Fortluft -Folgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Messung und Überwachung <strong>der</strong> Ableitung gasförmigerund aerosolgebun<strong>den</strong>er radioaktiver StoffeTeil 1: Messung und Überwachung <strong>der</strong> Ableitungradioaktiver Stoffe mit <strong>der</strong> Kaminabluft bei bestimmungsgemäßemBetrieb(KTA 1503.1) Fassung 2/79M9;5.15.1 (1)5.1 (2)Bei Ereignisabläufen und Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4 wer<strong>den</strong> etwaige Freisetzungenüber <strong>den</strong> Abwasserpfad abgeschätzt.Folgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Messung und Überwachung <strong>der</strong> Ableitung gasförmigerund aerosolgebun<strong>den</strong>er radioaktiver StoffeTeil 1: Messung und Überwachung <strong>der</strong> Ableitungradioaktiver Stoffe mit <strong>der</strong> Kaminabluft bei bestimmungsgemäßemBetrieb(KTA 1503.1) Fassung2/79Überwachung <strong>der</strong> Ableitung o<strong>der</strong> Freisetzungluftgetragener radioaktiver Stoffe in die UmgebungMaßnahmen und Einrichtungen zur Überwachung<strong>der</strong> Ableitung luftgetragener radioaktiverStoffe sowie für <strong>den</strong> Fall von Freisetzungen luftgetragenerradioaktiver Stoffe zur Bestimmung<strong>der</strong> freigesetzten Aktivität sind vorgesehen.Überwacht wer<strong>den</strong> Ableitungen und Freisetzungenluftgetragener radioaktiver Stoffe über <strong>den</strong>Fortluftkamin sowie über alle weiteren Wege, auf<strong>den</strong>en luftgetragene radioaktive Stoffe in nennenswerterMenge abgeleitet o<strong>der</strong> freigesetztwer<strong>den</strong> können.5.1 (3) Die kontinuierlich zu betreiben<strong>den</strong> Komponenten<strong>der</strong> Überwachungseinrichtungen verfügen übereine zuverlässige Energieversorgung.5.1.1 Überwachung bei Betriebszustän<strong>den</strong> <strong>der</strong>5.1.1(1)Sicherheitsebenen 1 und 2Die Ableitung luftgetragener radioaktiver Stoffemit <strong>der</strong> Fortluft wird durch fest installierte Einrichtungenüberwacht. Mit Hilfe dieser EinrichtungenVerweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Anstelle des Verweises wur<strong>den</strong> die inhaltlichenAnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> KTA-Fachregel aufdem Detaillierungsniveau <strong>der</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke“ übernommen. Umsetzungvon REI, 2006, Kap. 2.1 für die FortluftüberwachungIAEA NS-R-1, 2000, 6.105.Verallgemeinerte Anfor<strong>der</strong>ung abgeleitet ausdem gesamten Regelungsgegenstand vonKTA 1503.3, 1999.Verallgemeinerung von KTA 1503.1, 5.1.1 (9)und KTA 1503.3, 5.1.2 (1).- 109 -


5.1.1(2)5.1.1(3)wird <strong>der</strong> Nachweis geführt, dass die genehmigtenWerte für die Aktivitätsabgaben eingehalten wer<strong>den</strong>und die Dosisgrenzwerte für Personen in <strong>der</strong>Umgebung nicht überschritten wer<strong>den</strong>. DieMesswerte wer<strong>den</strong> aufgezeichnet.Dazu wer<strong>den</strong>a) die Ableitungen radioaktiver Edelgase, radioaktiverSchwebstoffe und radioaktiven Iodsmit <strong>der</strong> Fortluft durch kontinuierliche Messungüberwacht und bilanziert undb) die Ableitungen von Tritium, radioaktivemStrontium, Alphastrahlern und Kohlenstoff-14mit <strong>der</strong> Fortluft bilanziert.Die Systemabluft gemäß <strong>der</strong> Nummer 4.4.1 (1)wird überwacht.Inhaltlich abgeleitet gemäß <strong>den</strong> in KTA1503.1, 2002 spezifizierten Messobjekten:Edelgase (Kap. 3.2), Schwebstoffe (Kap. 3.3),gasförmiges Iod (Kap. 3.4), H3 (Kap. 3.5), Sr(Kap. 3.6), Alpha-Strahler (Kap 3.7) und C-14(Kap. 3.8).5.1.1(4)Die Einrichtungen für die Überwachung <strong>der</strong> Ableitungradioaktiver Edelgase sowie zur Bilanzierungradioaktiver Schwebstoffe und radioaktivenIods mit <strong>der</strong> Kaminfortluft sind redundant ausgeführt.5.1.2 Überwachung bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene35.1.2(1)Die Überwachung luftgetragener radioaktiverStoffe in <strong>der</strong> Fortluft ist auch bei Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebene 3 sichergestellt.Konkretisierung von Ziffer 3.5 (3), (4) in Modul1, KTA 1503.1, 2002, 3.2.1 (1), 3.3.2 (1),3.4.2 (1).in Anlehnung an REI 2.3, Verallgemeinert ausdem gesamten Regelungsgegenstand vonKTA 1503.2, 1999, sowie von KTA 1503.3,1999, soweit letzterer auf Störfälle bezogenist.5.1.2(2)5.1.2(3)Zur Bestimmung <strong>der</strong> Aktivität luftgetragener radioaktiverStoffe in <strong>der</strong> Kaminfortluft bei Ereignissen<strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 sind geeignete festinstallierte Sammel- und Messeinrichtungen fürradioaktive Edelgase, radioaktive Schwebstoffeund radioaktives gasförmiges Iod vorhan<strong>den</strong>.Soweit bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3luftgetragene radioaktive Stoffe in radiologischrelevantem Ausmaß über Pfade freigesetzt wer<strong>den</strong>können, bei <strong>den</strong>en <strong>der</strong> Fortluftstrom nichtVerallgemeinert aus dem Regelungsgegenstandvon KTA 1503.2, 1999, Störfallübersichtsanzeige.- 110 -


überwacht wird, wer<strong>den</strong> zur Überwachung <strong>der</strong>Freisetzung die spezifische Aktivität o<strong>der</strong> Aktivitätskonzentrationdes Mediums in dem betreffen<strong>den</strong>System und die Menge des abgegebenenMediums ermittelt und daraus die Aktivitätsabgabeberechnet.5.1.3 Überwachung bei Ereignisabläufen und Anlagenzustän<strong>den</strong><strong>der</strong> Sicherheitsebene 45.1.3(1)Es ist sichergestellt, dass die Freisetzung luftgetragenerradioaktiver Stoffe bei Ereignisabläufenund Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene 4abgeschätzt wer<strong>den</strong> kann.Auf <strong>der</strong> Grundlage von REI, 2006, Kap 2.3.5.1.3(2)5.1.3(3)Zur Abschätzung <strong>der</strong> Freisetzung über das gefilterteDruckentlastungssystem des Sicherheitsbehältersbei Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene4c sind geeignete Sammel- und Messeinrichtungenfür radioaktive Edelgase, radioaktiveSchwebstoffe und gasförmiges radioaktives Iodvorhan<strong>den</strong>.Es sind Hochdosisleistungsmesseinrichtungenund Probenahmeeinrichtungen vorhan<strong>den</strong>, diebei Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene 4ceine Abschätzung <strong>der</strong> luftgetragenen Aktivität imSicherheitsbehälter erlauben, um bei einer geplantengefilterten Druckentlastung o<strong>der</strong> einerGefährdung <strong>der</strong> Integrität des Sicherheitsbehälterseine Prognose zum Ausmaß <strong>der</strong> aus demSicherheitsbehälter freigesetzten Aktivität zuermöglichen.Auf <strong>der</strong> Grundlage von REI Kap 2.3 undA.1.1.2.In Anlehnung an KTA 3502, Kapitel 5 undREI, 20065.1.3(4)Bei Ereignisabläufen und Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4, bei <strong>den</strong>en die Freisetzungluftgetragener radioaktiver Stoffe in die Umgebungan<strong>der</strong>s nicht bestimmt wer<strong>den</strong> kann, ist dieAbschätzung <strong>der</strong> Freisetzung mit Hilfe <strong>der</strong> Messergebnisse<strong>der</strong> Immissionsüberwachung gemäßAbschnitt 6.1 in Verbindung mit <strong>der</strong> Erfassung<strong>der</strong> Ausbreitungsverhältnisse gemäß Abschnitt6.2 sichergestellt.In Anlehnung an KTA 1503.2, 1999, Kap.1(2), 2. Satz.(1) Es müssen Einrichtungen vorhan<strong>den</strong> sein, mit M9: Maßnahmen und Einrichtungen zur Überwa- Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL in- 111 -


<strong>den</strong>en es möglich ist, die Ableitung und Freisetzunggasförmiger und aerosolförmiger radioaktiver Stoffekontinuierlich und getrennt zu überwachen und zuregistrieren. Die hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Einrichtungensind hinreichend zuverlässig auszulegen.5.1 (1) chung <strong>der</strong> Ableitung luftgetragener radioaktiverStoffe sowie für <strong>den</strong> Fall von Freisetzungen luftgetragenerradioaktiver Stoffe zur Bestimmung<strong>der</strong> freigesetzten Aktivität sind vorgesehen.die genannten Nummern von Modul 9.Die Grundsatzfor<strong>der</strong>ung 5.1 (1) bezieht sichauf alle Sicherheitsebenen. Es wird nachfolgenddie Strukturierung <strong>der</strong> Kriterien nachSicherheitsebenen eingeführt.5.1.1 Überwachung bei Betriebszustän<strong>den</strong> <strong>der</strong>Sicherheitsebenen 1 und 25.1.1 Die Ableitung luftgetragener radioaktiver Stoffe(1) mit <strong>der</strong> Fortluft wird durch fest installierte Einrichtungenüberwacht. Mit Hilfe dieser Einrichtungenwird <strong>der</strong> Nachweis geführt, dass die genehmigtenWerte für die Aktivitätsabgaben eingehalten wer<strong>den</strong>und die Dosisgrenzwerte für Personen in <strong>der</strong>Umgebung nicht überschritten wer<strong>den</strong>. DieMesswerte wer<strong>den</strong> aufgezeichnet.Begründung für Än<strong>der</strong>ungen / Streichungengegenüber RSK-LL, 10.2.2 (1):- Einführung des übergeordneten Begriffs„luftgetragene radioaktive Stoffe“;- Präzisierungen zur Art <strong>der</strong> Überwachungerfolgen spezifisch für die Sicherheitsebenenin 5.1.1-5.1.3;- Zuverlässigkeitskriterien sind übergeordnetin Modul 1, Nummer 3.3 (3) enthaltenbzw. ergeben sich für die Störfallinstrumentierungaus Modul 5.I5.1.1(2)5.1.1(3)5.1.1(4)Dazu wer<strong>den</strong>a) die Ableitungen radioaktiver Edelgase, radioaktiverSchwebstoffe und radioaktiven Iodsmit <strong>der</strong> Fortluft durch kontinuierliche Messungüberwacht und bilanziert undb) die Ableitungen von Tritium, radioaktivemStrontium, Alphastrahlern und Kohlenstoff-14mit <strong>der</strong> Fortluft bilanziert.Die Systemabluft gemäß <strong>der</strong> Nummer 4.4.1 (1)wird überwacht.Die Einrichtungen für die Überwachung <strong>der</strong> Ableitungradioaktiver Edelgase sowie zur Bilanzie-Inhaltlich abgeleitet gemäß <strong>den</strong> in KTA1503.1, 2002 spezifizierten Messobjekten:Edelgase (Kap. 3.2), Schwebstoffe (Kap. 3.3),gasförmiges Iod (Kap. 3.4), H3 (Kap. 3.5), Sr(Kap. 3.6), Alpha-Strahler (Kap 3.7) und C-14(Kap. 3.8).- 112 -


ung radioaktiver Schwebstoffe und radioaktivenIods mit <strong>der</strong> Kaminfortluft sind redundant ausgeführt.5.1.2 Überwachung bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene35.1.2(1)5.1.2(2)5.1.2(3)Die Überwachung luftgetragener radioaktiverStoffe in <strong>der</strong> Fortluft ist auch bei Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebene 3 sichergestellt.Zur Bestimmung <strong>der</strong> Aktivität luftgetragener radioaktiverStoffe in <strong>der</strong> Kaminfortluft bei Ereignissen<strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 sind geeignete festinstallierte Sammel- und Messeinrichtungen fürradioaktive Edelgase, radioaktive Schwebstoffeund radioaktives gasförmiges Iod vorhan<strong>den</strong>.Soweit bei Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3luftgetragene radioaktive Stoffe in radiologischrelevantem Ausmaß über Pfade freigesetzt wer<strong>den</strong>können, bei <strong>den</strong>en <strong>der</strong> Fortluftstrom nichtüberwacht wird, wer<strong>den</strong> zur Überwachung <strong>der</strong>Freisetzung die spezifische Aktivität o<strong>der</strong> Aktivitätskonzentrationdes Mediums in dem betreffen<strong>den</strong>System und die Menge des abgegebenenMediums ermittelt und daraus die Aktivitätsabgabeberechnet.5.1.3 Überwachung bei Ereignisabläufen und Anlagenzustän<strong>den</strong><strong>der</strong> Sicherheitsebene 45.1.3(1)Es ist sichergestellt, dass die Freisetzung luftgetragenerradioaktiver Stoffe bei Ereignisabläufenund Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene 4abgeschätzt wer<strong>den</strong> kann.In Anlehnung an REI 2.3, Verallgemeinert ausdem gesamten Regelungsgegenstand vonKTA 1503.2, 1999, sowie von KTA 1503.3,1999, soweit letzterer auf Störfälle bezogenist.Siehe oben.5.1.3(2)5.1.3Zur Abschätzung <strong>der</strong> Freisetzung über das gefilterteDruckentlastungssystem des Sicherheitsbehältersbei Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene4c sind geeignete Sammel- und Messeinrichtungenfür radioaktive Edelgase, radioaktiveSchwebstoffe und gasförmiges radioaktives Iodvorhan<strong>den</strong>.Es sind Hochdosisleistungsmesseinrichtungen- 113 -


(2) Zur Überprüfung <strong>der</strong> tatsächlich auftreten<strong>den</strong>Strahlenbelastung ist während des bestimmungsgemäßenBetriebs die Nuklidzusammensetzung <strong>der</strong>abgeleiteten radioaktiven Stoffe zu ermitteln und zuregistrieren. Die hierfür eingesetzte Meßmethodemuß entsprechend <strong>den</strong> sich aus <strong>der</strong> Abgabegenehmigungergeben<strong>den</strong> For<strong>der</strong>ungen gewählt wer<strong>den</strong>.Die Abgabe radioaktiver Gase muß durch eine kontinuierlicheMessung <strong>der</strong> Aktivitätskonzentration mitausreichen<strong>der</strong> Nachweisgrenze überwacht wer<strong>den</strong>.Beim Nachweis radioaktiver Gase ist eine Direktmessung<strong>der</strong> Aktivitätskonzentration nur dann ausreichend,wenn <strong>der</strong> gesamte Fortluftstrom keinengrößeren zeitlichen Schwankungen unterliegt. An<strong>der</strong>enfallsist eine Messung des Aktivitätsausstoßes,bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Fortluftstrom zwangsläufig berücksichtigtist, erfor<strong>der</strong>lich. Für die Messung radioaktiver Aerosoleund gasförmigen Jods muß ein kontinuierlichesAnreicherungsmeßverfahren mit hinreichen<strong>der</strong>Nachweisgrenze benutzt wer<strong>den</strong>. Bei zeitlich konstantemFortluftstrom müssen die Aktivitätskonzentrationenund bei verän<strong>der</strong>lichem Fortluftstrom <strong>der</strong>Aktivitätsausstoß gemessen wer<strong>den</strong>. Die Probeentnahmemuß repräsentativ für die Aktivitätsabgabe in(3)5.1.3(4)M9:5.1.1(1);5.1.1(2)und Probenahmeeinrichtungen vorhan<strong>den</strong>, diebei Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene 4ceine Abschätzung <strong>der</strong> luftgetragenen Aktivität imSicherheitsbehälter erlauben, um bei einer geplantengefilterten Druckentlastung o<strong>der</strong> einerGefährdung <strong>der</strong> Integrität des Sicherheitsbehälterseine Prognose zum Ausmaß <strong>der</strong> aus demSicherheitsbehälter ermöglichen.Bei Ereignisabläufen und Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4, bei <strong>den</strong>en die Freisetzungluftgetragener radioaktiver Stoffe in die Umgebungan<strong>der</strong>s nicht bestimmt wer<strong>den</strong> kann, ist dieAbschätzung <strong>der</strong> Freisetzung mit Hilfe <strong>der</strong> Messergebnisse<strong>der</strong> Immissionsüberwachung gemäßAbschnitt 6.1 in Verbindung mit <strong>der</strong> Erfassung<strong>der</strong> Ausbreitungsverhältnisse gemäß Abschnitt6.2 sichergestellt.Die Ableitung luftgetragener radioaktiver Stoffemit <strong>der</strong> Fortluft wird durch fest installierte Einrichtungenüberwacht. Mit Hilfe dieser Einrichtungenwird <strong>der</strong> Nachweis geführt, dass die genehmigtenWerte für die Aktivitätsabgaben eingehalten wer<strong>den</strong>und die Dosisgrenzwerte für Personen in <strong>der</strong>Umgebung nicht überschritten wer<strong>den</strong>. DieMesswerte wer<strong>den</strong> aufgezeichnet.Dazu wer<strong>den</strong>a) die Ableitungen radioaktiver Edelgase, radioaktiverSchwebstoffe und radioaktiven Iodsmit <strong>der</strong> Fortluft durch kontinuierliche Messungüberwacht und bilanziert undb) die Ableitungen von Tritium, radioaktivemStrontium, Alphastrahlern und Kohlenstoff-14mit <strong>der</strong> Fortluft bilanziert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL ndie genannten Nummern von Modul 9.Begründung für Än<strong>der</strong>ung / Streichung gegenüber1. Satz von RSK-LL 10.2.2 (2):- Ermittlung <strong>der</strong> Nuklidzusammensetzung:Die Spezifizierung nach Art und Aktivitätist in 5.1.1(2) konkretisiert.- „Registrierung“ durch „Aufzeichnung“ersetzt- Angabe des Zwecks „Nachweisführung“Begründung für Streichung des 2. Satzes:- Der Satz besitzt keine zusätzliche Leitwirkungund ist verzichtbar.Begründung für Streichung des 3. bis 8. Satzes:- Verzicht auf an<strong>der</strong>weitig geregelte Sachverhalte,die über <strong>den</strong> Detaillierungsgrad<strong>der</strong> Fachmodule hinausgehen:Kontinuierliche Messung <strong>der</strong> Aktivitäts-- 114 -


die Atmosphäre sein, d.h. sie muß hinter <strong>den</strong>Abluftfiltern erfolgen(Siehe auch folgende BMI-Richtlinie: "Richtlinie zurÜberwachung <strong>der</strong> Abgabe radioaktiver Stoffe mit <strong>der</strong>Kaminluft von Kernkraftwerken mit leichtwassergekühltemReaktor", Stand: September 1975).(3) Geräte zur kontinuierlichen Aktivitätsüberwachungmüssen mit Doppelgrenzwerteinheiten fürautomatische Funktionskontrolle und Alarmgabe beiÜberschreiten vorwählbarer Grenzwerte für die Freisetzungausgerüstet sein. Sämtliche Meßwertemüssen registriert wer<strong>den</strong>.(4) Zur Bilanzierung und Überwachung <strong>der</strong> radioaktivenAbleitungen aus Bereichen außerhalbdes Sicherheitsbehälters sind die Abluft und Abgaseaus aktivitätsführen<strong>den</strong> Behältern und sonstigenAnlagenteilen zu überwachen. Dies kannbeispielsweise durch eine Sammelüberwachungvor <strong>der</strong> Kaminüberwachung erfolgen.M9:5.1.1(3)11. Brandschutz -(1) Die Verwendung brennbarer Stoffe als Konstruktionselementeo<strong>der</strong> als Betriebsstoffe ist möglichst zu 2.2.1M10:vermei<strong>den</strong>. In Bereichen, in <strong>den</strong>en die Verwendung (8)solcher Stoffe unvermeidbar ist, sind geeigneteMaßnahmen zu ergreifen, die <strong>der</strong> Entstehung vonBrän<strong>den</strong> vorbeugen und <strong>der</strong>en Ausbreitung begrenzen.Baustoffe müssen aber mindestens <strong>der</strong> BaustoffklasseB 1 (schwer entflammbar) nach DIN 4102entsprechen.Soweit in Räumen mit sicherheitstechnischen Einrichtungenbrennbare Stoffe verwendet wer<strong>den</strong>, sindM10:2.2.1Geräte zur kontinuierlichen Aktivitätsüberwachungmüssen mit Doppelgrenzwerteinheiten fürautomatische Funktionskontrolle und Alarmgabebei Überschreiten vorwählbarer Grenzwerte fürdie Freisetzung ausgerüstet sein. SämtlicheMeßwerte müssen registriert wer<strong>den</strong>.Die Systemabluft gemäß <strong>der</strong> Nummer 4.4.1 (1)wird überwacht.Die Verwendung brennbarer Stoffe als Konstruktionselementeo<strong>der</strong> als Betriebsstoffe ist grundsätzlichvermie<strong>den</strong>. In Bereichen, in <strong>den</strong>en dieVerwendung solcher Stoffe unvermeidbar ist,sind geeignete Maßnahmen ergriffen, die <strong>der</strong>Entstehung von Brän<strong>den</strong> vorbeugen und <strong>der</strong>enAusbreitung begrenzen sowie die Entstehungund Ausbreitung von Rauch minimieren. Alleverwendeten Baustoffe sind zumindest schwerentflammbar.Soweit in Räumen mit sicherheitstechnischwichtigen Einrichtungen o<strong>der</strong> in Räumen, auskonzentration bei Edelgasen und <strong>der</strong>enNachweisgrenze ist in Kap. 3.2.1 und dieErfassung des Volumenstroms <strong>der</strong> Fortluftin Kap. 3.1(4) - (6) <strong>der</strong> Regel KTA 1503.1detailliert festgelegt. Entsprechend ist dasMessverfahren und die Nachweisgrenzefür Schwebstoffe und für Iod in <strong>den</strong> Kapiteln3.3.1 bzw. 3.4.1 von KTA 1503.1 geregelt.Wie die Repräsentativität <strong>der</strong> Probeentnahmesicherzustellen ist, wird inKap. 4 von KTA 1503.1 festgelegt. Dieentsprechen<strong>den</strong> Detailanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>RSK-LL 1996 gehen über das Konkretisierungsniveau<strong>der</strong> Fachmodule hinaus.Die For<strong>der</strong>ung nach Grenzwertgebern fürGeräteausfall und Schwellenwertüberschreitunggeht im Detaillierungsgrad über das Detailniveau<strong>der</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“hinaus ist in Kap. 5.3 von KTA1503.1 enthalten. Die For<strong>der</strong>ung nach Registrierungist durch 5.1.1(1) abgedeckt. Die Anfor<strong>der</strong>ungenwer<strong>den</strong> damit nicht übernommen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL ndie genannten Nummern von Modul 9.Sprachliche Klarstellung <strong>der</strong> bereits enthaltenenAnfor<strong>der</strong>ung.- 115 -


für diese schnell wirksame Löscheinrichtungen vorzusehen.Automatische Löscheinrichtungen sindgegen fehlerhafte Auslösung zu sichern, bzw. dieRäume sowie <strong>der</strong>en Anlagen dagegen auszulegen.Beim Einbringen brennbarer Stoffe im Zusammenhangmit Wartungs- und Reparaturarbeiten sindgeson<strong>der</strong>te Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.(2) Die einzelnen redundanten Systeme des Sicherheitssystemssind zueinan<strong>der</strong> so anzuordnen, daßim Brandfall ein durch Brandhitze o<strong>der</strong> Rauchgasebedingter Ausfall <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en redundanten Systemeausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann.Wenn eine ausreichende räumliche Trennung nichtdurchführbar ist, so sind die einzelnen redundantenSysteme mindestens mit einer Feuerwi<strong>der</strong>standsklasseF 90 abzuschotten. Ist dies nicht möglich, sosind gleichwertige brandschutztechnische Maßnahmenzu treffen, die geeignet sind, im Brandfall einenAusfall von an<strong>der</strong>en redundanten Systemen zu verhin<strong>der</strong>n.(3) Leitungen und Kabel zur Signalübertragung undStromversorgung von Meß- und Steuereinrichtungensind grundsätzlich getrennt von warmgehen<strong>den</strong>Rohrleitungen o<strong>der</strong> solchen, die brennbare Medienführen, zu verlegen. Bei unvermeidbaren Kreuzungensind beson<strong>der</strong>e Maßnahmen zu treffen. Leistungskabelmüssen hinreichend getrennt von Signalund Steuerkabeln verlegt wer<strong>den</strong>. Die Isolation(9) <strong>den</strong>en sich ein Brand in angrenzende Räume mitsicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungenausbreiten kann, größere Mengen ungeschützterBrandgüter vorhan<strong>den</strong> sind brennbare Stoffeverwendet wer<strong>den</strong>, sind für diese schnell wirksameLöscheinrichtungen vorgesehen. AutomatischeLöscheinrichtungen sind gegen fehlerhafteAuslösung gesichert bzw. sind die Räume sowie<strong>der</strong>en Anlagen dagegen, in <strong>den</strong>en solche Löscheinrichtungeninstalliert sind, gegen die Auswirkungeneiner fehlerhaften Auslösung ausgelegt.Beim Einbringen brennbarer Stoffe im Zusammenhangmit Instandhaltungsarbeiten WartungsundReparaturarbeiten sind geson<strong>der</strong>teMaßnahmen und Einrichtungen vorhan<strong>den</strong>Vorsichtsmaßnahmen getroffen.M10:2.2.1(10)M10:2.2.1(11)M10:2.2.1(12)Die einzelnen redundanten SystemeRedundanten des Sicherheitssystems sindgrundsätzlich zueinan<strong>der</strong> so angeordnet, dass imBrandfall ein durch Brandhitze o<strong>der</strong>, RauchgaseBrandgase o<strong>der</strong> Löschmittel bedingter Ausfall <strong>der</strong>an<strong>der</strong>en redundanten Systeme ausgeschlossenwer<strong>den</strong> kann von mehr als einer Redundantennicht unterstellt zu wer<strong>den</strong> braucht.Wenn eine ausreichende räumliche Trennungnicht durchführbar ist, so sind die Redundanteneinzelnen redundanten Systeme mindestens miteiner <strong>der</strong> Brandbelastung entsprechen<strong>den</strong> Feuerwi<strong>der</strong>standsklasseF 90 abgeschottet o<strong>der</strong>gekapselt. Ist dies nicht möglich, so sind gleichwertigebrandschutztechnische Maßnahmen zutreffen, die geeignet sind, im Brandfall einen Ausfallvon an<strong>der</strong>en redundanten Systemen zu verhin<strong>der</strong>n.Leitungen und Kabel von sicherheitstechnischwichtigen zur Signalübertragung und Stromversorgungvon Meß- und Steuereinrichtungenleittechnischen Einrichtungen sind grundsätzlichgetrennt von warmgehen<strong>den</strong> Rohrleitungen o<strong>der</strong>solchen, die brennbare Medien führen, verlegt.Leistungskabel sind hinreichend getrennt vonSignal und Steuerkabeln verlegt. Bei unvermeid-- 116 -


sicherheitstechnisch wichtiger Kabel muß mindestensaus schwer entflammbarem Material hergestelltsein.(4) Anlagenbezirke mit Sicherheitseinrichtungen undKontrollbereiche sind mit einer geeigneten Instrumentierungzur Früherkennung von Brän<strong>den</strong> auszustatten.Die Einrichtungen zur Früherkennung vonBrän<strong>den</strong> sind hinreichend zuverlässig (z.B. redundant)auszuführen.(5) Die Abfuhr von Brandhitze und von Brandgasendarf we<strong>der</strong> die Funktion von Rettungswegen nochvon Redundanzbereichen gefähr<strong>den</strong>. Wer<strong>den</strong> dieraumlufttechnischen Anlagen zur Entrauchung verwendet,sind diese entsprechend <strong>den</strong> zu erwarten<strong>den</strong>thermischen Belastungen auszulegen. Gegebenenfallssind beson<strong>der</strong>e Rauch- und Wärmeabzugsanlagenvorzusehen. Die Trennung <strong>der</strong> einzelnenBrandabschnitte ist gegebenenfalls dadurch sicherzustellen,daß in <strong>den</strong> Lüftungskanälen Brandschutzklappenvorgesehen wer<strong>den</strong>.(6) Bei <strong>der</strong> Auswahl und Installation <strong>der</strong> aktiven undpassiven Brandschutzmaßnahmen sind die im Kontrollbereichvorhan<strong>den</strong>en Beschränkungen zu beachten.(7) Die Brandschutzeinrichtungen sind regelmäßigwie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen im Hinblick auf ihreFunktionsfähigkeit zu unterziehen. Die PrüffristenM10:2.2.1(13)M10:2.2.1(14)M10:2.2.1(15)M10:2.2.1(16)baren Kreuzungen sind beson<strong>der</strong>e Maßnahmenund Einrichtungen zu treffenvorhan<strong>den</strong>.Leistungskabel müssen hinreichend getrennt vonSignal und Steuerkabeln verlegt wer<strong>den</strong>. Es sindMaßnahmen und Einrichtungen gegen die Beeinträchtigungvon sicherheitstechnisch wichtigerKabel durch Brand sowie gegen Ausbreitung vonBrän<strong>den</strong> entlang sicherheitstechnisch wichtigerKabel vorhan<strong>den</strong>. Die Isolation sicherheitstechnischwichtiger Kabel muß mindestens ausschwer entflammbarem Material hergestellt sein.Anlagenbereiche mit Sicherheitseinrichtungenund Kontrollbereiche sowie Anlagenbereiche, aus<strong>den</strong>en sich ggf. ein Brand in Anlagenbereiche mitSicherheitseinrichtungen o<strong>der</strong> Kontrollbereicheausbreiten kann, sind mit einer geeigneten Instrumentierungzur Früherkennung von Brän<strong>den</strong>ausgestattet. Die Einrichtungen zur Früherkennungvon Brän<strong>den</strong> sind hinreichend zuverlässig(z.B. redundant) ausgeführt.Durch die Abfuhr von Brandhitze und Brandgasenwird die Funktion von durch <strong>den</strong> Brandnicht unmittelbar betroffenen Rettungswegen undvon Redundanten von sicherheitstechnisch wichtigenEinrichtungen nicht behin<strong>der</strong>t. Wer<strong>den</strong>raumlufttechnische Einrichtungen zurEntrauchung verwendet, sind diese entsprechend<strong>den</strong> zu erwarten<strong>den</strong> thermischen Einwirkungenausgelegt. Gegebenenfalls sind beson<strong>der</strong>eRauch- und Wärmeabzugsanlagen vorgesehen.Die Trennung <strong>der</strong> einzelnen Brand- und Brandbekämpfungsabschnitteist durch bautechnischausgebildete Lüftungskanäle o<strong>der</strong> Brandschutzklappenin <strong>den</strong> Lüftungskanälen im Bereich <strong>der</strong>Wände, Decken und Bö<strong>den</strong> sichergestellt.Bei <strong>der</strong> Auswahl und Installation <strong>der</strong> aktiven undpassiven Brandschutzmaßnahmenvorkehrungensind die im Kontrollbereich vorhan<strong>den</strong>en Beschränkungenbeachtet.Die Brandschutzeinrichtungen wer<strong>den</strong> regelmäßigwie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen im Hinblick aufihre Funktionsfähigkeit unterzogen. Die Prüffris-Überführung in die genannte Nummer in Modul10.- 117 -


sind entsprechend dem Gefährdungspotential <strong>der</strong>Anlagen und <strong>der</strong> Anfälligkeit <strong>der</strong> Brandschutzeinrichtungenvom Gutachter festzulegen.Ein Alarmplan für Maßnahmen im Brandfall ist zuerstellen.Aus dem Betriebspersonal ist eine Betriebslöschmannschaftzu bil<strong>den</strong>. Neben dieser ist auch diezuständige Feuerwehr mit <strong>den</strong> Räumlichkeiten <strong>der</strong>Anlagen sowie <strong>den</strong> beson<strong>der</strong>en Gegebenheiteneines Kernkraftwerks vertraut zu machen. DieseEinweisung ist regelmäßig zu wie<strong>der</strong>holen. Einsatzübungensind in ausreichen<strong>den</strong> Abstän<strong>den</strong> durchzuführen.12. Fluchtwege und AlarmierungFolgende KTA-Regeln liegen hierzu vor:Alarmanlagen, Personensuchanlagen und Fernmeldeverbindungenin und von Kernkraftwerken (KTA3901) Teil 1: Einblockanlagen, Fassung 3/81Schleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken- Personenschleusen (KTA 3402), Fassung 11/76Ergänzend gilt:(1) Fluchtwege müssen auf möglichst kurzem Wegaus <strong>der</strong> Gefahrenzone führen. Fluchtwege müssenso gekennzeichnet und ausreichend beleuchtet sein,daß eine Orientierung auch unter erschwerten Bedingungen,wie z.B. Rauch o<strong>der</strong> Dampfentwicklungmöglich ist. Die Beschaffenheit <strong>der</strong> Fluchtwege sollte<strong>den</strong> Transport Verletzter aus gefährdeten Bereichenermöglichen.M10:2.2.1(7)M10:2.2.1(19)M10:6.1 (1)M10:6.1 (2)ten sind entsprechend dem Gefährdungspotential<strong>der</strong> Anlagen und <strong>der</strong> Anfälligkeit <strong>der</strong> Brandschutzeinrichtungenvom Gutachter <strong>der</strong> sicherheitstechnischenBedeutung <strong>der</strong> zu schützen<strong>den</strong>Einrichtung festgelegt.Ein Alarmplan für Maßnahmen im Brandfall isterstellt.Aus dem Betriebspersonal ist eineBetriebslöschmannschaft Feuerwehr nach Landesrecht(i. A. als Werkfeuerwehr bezeichnet)eingerichtet. Neben dieser ist auch die zuständigeanlagenexterne Feuerwehr mit <strong>den</strong> Räumlichkeiten<strong>der</strong> Anlagen sowie <strong>den</strong> beson<strong>der</strong>en Gegebenheiteneines Kernkraftwerks vertraut gemacht.Diese Einweisung wird regelmäßig wie<strong>der</strong>holt.Einsatzübungen wer<strong>den</strong> in ausreichen<strong>den</strong>Abstän<strong>den</strong> durchgeführt.Folgende KTA-Regeln liegen hierzu vor:Alarmanlagen, Personensuchanlagen und Fernmeldeverbindungenin und von Kernkraftwerken (KTA3901) Teil 1: Einblockanlagen, Fassung 3/81Schleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken- Personenschleusen (KTA 3402), Fassung 11/76Es sind Rettungswege vorhan<strong>den</strong>, über die Personenim Gefahrenfall schnell und sicher insFreie gelangen und von außen gerettet wer<strong>den</strong>können. Des Weiteren sind die gesicherten Rettungswegeals Zugang zur Gefahrenbekämpfunggeeignet.Rettungswege erfüllen die folgen<strong>den</strong> Kriterien:- sie sind einfach, deutlich und dauerhaft gekennzeichnet,wobei die Kennzeichnung in eineeindeutige Fluchtrichtung weist,- sie sind mit einer Allgemein- und mit einerSicherheitsbeleuchtung ausgestattet,- sie bieten Schutz vor Gefahreneinwirkung undVerweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Nummern in Modul 10.- 118 -


(2) Es sollen anlagen- und störfallspezifische Kriterienfür die Art und <strong>den</strong> Auslösezeitpunkt <strong>der</strong> festgelegtenAlarme, ggf. automatische Alarme, aufgestelltund die erfor<strong>der</strong>lichen Aktionen des Personals in u.U. mehreren Alternativen geplant und - soweit möglich- in gewissen Zeitabstän<strong>den</strong> auch geprobt wer<strong>den</strong>.(3) Durch technische Maßnahmen muß gewährleistetwer<strong>den</strong>, daß dem Personal beim Ansprechen vonSicherheitsventilen im Sicherheitsbehälter (insbeson<strong>der</strong>eAnsprechen <strong>der</strong> Berstscheibe desDruckhalterabblasebehälters) ausreichend Zeit zurFlucht bleibt o<strong>der</strong> unter <strong>den</strong> auftreten<strong>den</strong> Bedingungenausreichen<strong>der</strong> Schutz gewährt ist.13. Gestaltung von Arbeitsablauf, Arbeitsplatz undArbeitsumgebungFolgende BMI-Richtlinien liegen hierzu vor:Richtlinie über das Verfahren zur Vorbereitung undDurchführung von Instandhaltungsarbeiten in Kernkraftwerken;Stand: 10.5.1978Richtlinie für <strong>den</strong> Strahlenschutz des Personals bei<strong>der</strong> Durchführung von Instandhaltungsarbeiten inKernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor: Die während<strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Anlage zu treffende Vorsorge;Stand: 10.5.1978Ergänzend gilt:(1) Arbeitsabläufe, bei <strong>den</strong>en mit einer nennenswertenStrahlenexposition des Personals zu rechnen ist,sind so zu planen, daß die Strahlenbelastung desM10:6.1 (8)M10:6.1 (9)M9:1.1 (1)gewährleisten eine zeitliche Verkürzung <strong>der</strong>Gefahreneinwirkung,- sie sind zur Flucht und zum Transport Verletztergeeignet,- sie bieten eine sichere Führung aus dem Gefahrenbereich,- sie erlauben <strong>den</strong> Transport von Geräten zurGefahrenbekämpfung,- sie sind mit Kommunikationseinrichtungenausgestattet.Es sind anlagen- und störfallspezifische Kriterienfür die Art und <strong>den</strong> Auslösezeitpunkt <strong>der</strong> festgelegtenAlarme, ggf. auch automatisch ausgelösteAlarme, aufgestellt und die erfor<strong>der</strong>lichen Aktionendes Personals in unter Umstän<strong>den</strong> in mehrerenAlternativen geplant und – soweit möglich- ingewissen Zeitabstän<strong>den</strong> auch erprobt. DieseAktionen wer<strong>den</strong> in mindestens halbjährlichenZeitabstän<strong>den</strong> geprobt.Durch technische Maßnahmen und Einrichtungenist gewährleistet, dass dem Personal beim Ansprechenvon Sicherheitsventilen im innerhalbdes Sicherheitsbehälters (insbeson<strong>der</strong>e vor demAnsprechen <strong>der</strong> Berstscheibe des DruckhalterAbblasebehälters) ausreichend Zeit zur Fluchtbleibt o<strong>der</strong> unter <strong>den</strong> auftreten<strong>den</strong> Bedingungenausreichen<strong>der</strong> Schutz gewährt ist.-Folgende BMI-Richtlinien liegen hierzu vor:Richtlinie über das Verfahren zur Vorbereitung undDurchführung von Instandhaltungsarbeiten in Kernkraftwerken;Stand: 10.5.1978Richtlinie für <strong>den</strong> Strahlenschutz des Personalsbei <strong>der</strong> Durchführung von Instandhaltungsarbeitenin Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor:Die während <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Anlage zu treffendeVorsorge; Stand: 10.5.1978Zum Schutz des Eigen- und Fremdpersonals,das auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1 und 2 Tätigkeiteninnerhalb <strong>der</strong> Anlage ausführt, wer<strong>den</strong>Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> RSKLL in die genannten Nummern in Modul 9.In RSK-LL 13 (1) enthaltene Anfor<strong>der</strong>ungen- 119 -


Personals so gering wie möglich bleibt. EntsprechendeAnweisungen sind in geeigneter Form möglichstvollständig festzuhalten.2.3.1(3)2.3.1(4)2.3.1(5)− die Zahl <strong>der</strong> mit Tätigkeiten beauftragten Personen,− ihre Individualdosis auch unterhalb <strong>der</strong> durchdie Strahlenschutzverordnung festgelegtenGrenzwerte sowie− die Kollektivdosisunter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich gehalten und jedeunnötige Strahlenexposition o<strong>der</strong> Kontaminationwird vermie<strong>den</strong>.Der Strahlenschutzbeauftragte legt Kriterien festfür die Erfor<strong>der</strong>nisse bestimmter Strahlenschutzmaßnahmengemäß <strong>der</strong> Nummer 2.3.1 (2), wie z.B.− die Verwendung von Strahlenschutzhilfsmitteln,wie temporären Abschirmungen und persönlicherSchutzausrüstung,− <strong>den</strong> Einsatz von fernbedienbaren Arbeitsmitteln,− Maßnahmen zur Dekontamination,− Maßnahmen zur Reduzierung <strong>der</strong> Aufenthaltsdauer(z.B. Erprobung <strong>der</strong> Arbeiten aninaktiven Modellen bei stark strahlen<strong>den</strong>Komponenten).Für Tätigkeiten, die nennenswerte Individualo<strong>der</strong>Kollektivdosen erwarten lassen, wer<strong>den</strong>a) die Strahlenschutzmaßnahmen radiologischbewertet; bei verschie<strong>den</strong>en Lösungsvariantenwer<strong>den</strong> die Strahlenschutzmaßnahmengegeneinan<strong>der</strong> abgewogen und die Entscheidungwird unter Berücksichtigung <strong>der</strong> mit demStrahlenschutz möglicherweise konkurrieren<strong>den</strong>Ziele <strong>der</strong> Tätigkeiten nachvollziehbar dargelegt;b) das Auftreten von Störungen und die Beseitigungo<strong>der</strong> Abschirmung von Strahlenquellenin Betracht gezogen.Dosisintensive Tätigkeiten an Komponenten wer<strong>den</strong>,so weit wie unter Berücksichtigung allerUmstände des Einzelfalls möglich, mechanisiert.Schwierige dosisintensive Tätigkeiten an Kom-wer<strong>den</strong> in Anpassung an IWRS II durchNummern 2.3.1 (3) bis 2.3.1 (11) in Modul 9konkretisiert.For<strong>der</strong>ung nach Minimierung <strong>der</strong> Strahlenexpositiondes Personals ist übergeordnet inNummer 1.1 (1) enthalten.In Anlehnung an IWRS II, 2005, Kapitel 4.1.In Anlehnung an IWRS II, 2005 4.1 (4) undKTA 1301.2, 1989, 6.2 (3).- 120 -


(2) Arbeitsabläufe, bei <strong>den</strong>en die Verfügbarkeitsicherheitstechnisch wichtiger Systeme eingeschränktwird, sind sorgfältig zu planen und in geeigneterForm möglichst vollständig festzuhalten.2.3.1(6)2.3.1(7)2.3.1(8)2.3.1(9)2.3.1(10)2.3.1(11)M10:1.2.2.1(1)ponenten wer<strong>den</strong> vorher erprobt und geübt, ggf.an Modellen <strong>der</strong> Komponenten, wenn hierdurcheine nennenswerte Herabsetzung <strong>der</strong> Strahlenexpositionerreichbar ist.Für Tätigkeiten in Bereichen mit nennenswerterOrtsdosisleistung wer<strong>den</strong> bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong>Tätigkeit die bei ihrer Durchführung zu erwarten<strong>den</strong>Individual- und Kollektivdosen abgeschätzt.Für Tätigkeiten, bei <strong>den</strong>en mit nennenswertenStrahlenexpositionen zu rechnen ist, erstellt <strong>der</strong>Strahlenschutzbeauftragte einen Plan zur tätigkeitsbezogenenErfassung <strong>der</strong> Individualdosisdes eingesetzten Personals.Vor <strong>der</strong> Aufnahme einer Tätigkeit in Kontrollbereichenwer<strong>den</strong> die beteiligten Personen über dieradiologische Situation an ihren Arbeitsplätzensowie über die zu ergreifen<strong>den</strong> Strahlenschutzmaßnahmenunterwiesen.Eine Tätigkeit in einem Kontrollbereich wird erstaufgenommen, wenn <strong>der</strong> Strahlenschutzbeauftragtedies im Rahmen <strong>der</strong> innerbetrieblichenRegelungen gestattet hat.Der Strahlenschutzbeauftragte sorgt dafür, dassbei Tätigkeiten in Kontrollbereichen die festgelegtenStrahlenschutzmaßnahmen eingehalten wer<strong>den</strong>.Gegebenenfalls unterstützt das Strahlenschutzpersonaldie Tätigkeiten am Arbeitsplatzunter Strahlenschutzgesichtspunkten und überprüftdie Einhaltung <strong>der</strong> Strahlenschutzmaßnahmen.Für Tätigkeiten, bei <strong>den</strong>en mit nennenswertenStrahlenexpositionen zu rechnen ist, wer<strong>den</strong> dieStrahlenschutzmaßnahmen und die Ergebnisse<strong>der</strong> Dosisüberwachung dokumentiert. Währendund nach Abschluss <strong>der</strong> Tätigkeiten wer<strong>den</strong> dieErgebnisse <strong>der</strong> Dosisüberwachung mit <strong>den</strong> gemäß<strong>der</strong> Nummer 2.3.1 (6) abgeschätzten Planungswertenverglichen.Die Dauer und die Randbedingungen unter <strong>den</strong>enVIB an Einrichtungen zur Beherrschung vonEreignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 2 bis 4a in <strong>den</strong>Betriebsphasen A und B zugelassen ist, sindIn Anlehnung an IWRS II, 2005 4.2.2 (4).IWRS II, 2005, 4.2.4 (9b).IWRS II, 2005, 4.1 (8), 1.Satz.IWRS II, 2005, 4.2.3 (12a), bzw. 4.2.4 (12b).KTA 1301.2, 1989, 6.3 (2), IWRS II, 2005,4.1 (8), 2.Satz.Team 9, in Anlehnung an KTA 1301.2, 1989,6.4 und IWRS II, 2005, 5.2 (2).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genanntenNummern, siehe auch Modul 8 Nummer3.5 (2) sowie 3.5 (3) 1 und in Modul 10 Nummer1.2.1.2.- 121 -


(3) Schwierige Arbeiten an Komponenten, bei<strong>den</strong>en eine hohe Strahlenbelastung erwartetwird, sollten so weit möglich, mechanisiert undvorher erprobt und geübt wer<strong>den</strong>, ggf. an Modellen<strong>der</strong> Komponenten, wenn hierdurch eine nennenswerteHerabsetzung <strong>der</strong> Strahlenbelastungerreichbar ist.M10:6.3 (1)M9:2.3.1(5)14. Vorkehrungen für Arbeiten in <strong>der</strong> Anlage -Folgende BMI-Richtlinie liegt hierzu vor:Richtlinie für <strong>den</strong> Strahlenschutz des Personals bei<strong>der</strong> Durchführung von Instandhaltungsarbeiten inKernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor: Die während<strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Anlage zu treffende Vorsorge;Stand: 10.5.1978Ergänzend gilt:(1) Die bauliche Gestaltung <strong>der</strong> Gebäude und dieAusführung und Anordnung <strong>der</strong> Komponenten hatso zu erfolgen, daß bei späteren Inspektions-, Wartungs-und Reparaturarbeiten sowie bei wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen die Arbeiten zuverlässig ausgeführtwer<strong>den</strong> können und die Strahlenbelastung fürdas Personal so gering wie möglich bleibt. Insbeson<strong>der</strong>esind ausreichende Zugänglichkeit, Abschirmung<strong>der</strong> Zugangs- und Transportwege sowie geeigneteVorkehrungen für die Ausführung von Dekontaminationsarbeiten,auch an Behältern undRohrleitungssystemen (z.B. durch mechanischeReinigung und Spülung), sicherzustellen. Bei <strong>der</strong>M9:1 (1)unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sicherheitstechnischenAnfor<strong>der</strong>ungen in <strong>den</strong> Betriebsvorschriftenfestgelegt.Alle absehbaren Tätigkeiten und Maßnahmen mitsicherheitstechnischer Bedeutung in <strong>der</strong> Anlageauf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1 bis 4 sind unterBerücksichtigung ergonomischer Gesichtspunkteso geplant, dass die Voraussetzungen für einsicherheitstechnisch optimales Verhalten <strong>der</strong> in<strong>der</strong> Anlage tätigen Personen erfüllt sind.Schwierige Arbeiten Dosisintensive Tätigkeitenan Komponenten, bei <strong>den</strong>en eine hohe Strahlenbelastungerwartet wird, wird, sollten wer<strong>den</strong>, soweit wie möglich unter Berücksichtigung allerUmstände des Einzelfalls möglich, mechanisiertund.Schwierige dosisintensive Tätigkeiten an Komponentenwer<strong>den</strong> vorher erprobt und geübtwer<strong>den</strong>, ggf. an Modellen <strong>der</strong> Komponenten,wenn hierdurch eine nennenswerte Herabsetzung<strong>der</strong> Strahlenexposition erreichbar ist.Richtlinie für <strong>den</strong> Strahlenschutz des Personalsbei <strong>der</strong> Durchführung von Instandhaltungsarbeitenin Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor:Die während <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Anlage zu treffendeVorsorge; Stand: 10.5.1978Die Maßnahmen und Einrichtungen des Strahlenschutzeshaben zum Ziel, gemäß <strong>den</strong> Vorgaben<strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung, jede unnötigeStrahlenexposition von Personal, Bevölkerungund Umwelt zu vermei<strong>den</strong> und jede Strahlenexpositionvon Personal, Bevölkerung und Umweltunter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich zu halten. DiesesZiel wird bei <strong>der</strong> Auslegung und beim Betrieb <strong>der</strong>Anlage auf Basis <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnungumgesetzt durch− die Beschaffenheit, Anordnung und Abschirmungvon Anlagenteilen, die radioaktive Stof-Siehe auch KTA 3904; 2.1(3), INSAG 12;227.-229., IAEA NS-G-2.3; 6.12Die Kriterien an die Mechanisierung von Arbeitenund die Erprobung von Arbeiten wur<strong>den</strong>inhaltlich getrennt, da generell Tätigkeiten,bei <strong>den</strong>en eine hohe Strahlenexpositionzu erwarten ist, weitest möglich mechanisiertwer<strong>den</strong> sollten. Gleichzeitig wurde einesprachliche Anpassung zwecks einheitlicherBegriffsverwendung in Modul 9 vorgenommen.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> RSKLL in die genannten Nummern aus Modul 9.Der Halbsatz des ersten Satzes aus RSK-LL14 (1) wurde nicht übernommen, da die Anfor<strong>der</strong>ungan die zuverlässige Ausführung <strong>der</strong>Arbeiten als übergreifen<strong>der</strong> Punkt nicht spezifischauf <strong>den</strong> Strahlenschutz zu beziehen istund in Modul 10, Kapitel 6.3 geregelt wird.Die Anfor<strong>der</strong>ung an die Reduzierung <strong>der</strong>Strahlenexposition des Personals bei allenTätigkeiten durch die bauliche und technischeAuslegung ist übergeordnet in <strong>den</strong> Nummern- 122 -


Planung <strong>der</strong> vorgesehenen Maßnahmen ist voneinem nach langjährigem Betrieb für diese Bauausführungzu erwarten<strong>den</strong> Strahlenpegel auszugehen.M9:1.1 (1)fe enthalten o<strong>der</strong> enthalten können,− Maßnahmen und Einrichtungen, durch die dieAnzahl und Dauer von Tätigkeiten des Personalsin Strahlungsfel<strong>der</strong>n und die Möglichkeiten<strong>der</strong> Personenkontamination und Inkorporationunter Berücksichtigung aller Umständedes Einzelfalls so gering wie möglich gehaltenwer<strong>den</strong>,− Maßnahmen und Einrichtungen für <strong>den</strong> sicherenUmgang mit radioaktiven Stoffen und fürdie Behandlung radioaktiver Abfälle undschadlos zu verwendeter radioaktiver Stoffezur Lagerung in <strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Abtransport aus<strong>der</strong> Anlage,− Maßnahmen und Einrichtungen, durch die dieMenge und Konzentration radioaktiver Abfälleund schadlos zu verwendeter radioaktiverStoffe, die in <strong>der</strong> Anlage anfallen, unter Berücksichtigungaller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich gehalten wer<strong>den</strong>,− Maßnahmen und Einrichtungen zur Verhin<strong>der</strong>ung,Begrenzung o<strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Verbreitungvon radioaktiven Stoffen in <strong>der</strong> Anlageund ihrer Ableitung in die Umgebung,− Maßnahmen und Einrichtungen zur Verhin<strong>der</strong>ung,Begrenzung o<strong>der</strong> Reduzierung vonFreisetzungen radioaktiver Stoffe im Fallsicherheitstechnisch bedeutsamer Ereignissesowie durch- die Überwachung radiologisch relevanter Parameterin <strong>der</strong> Anlage und ihrer Umgebung.Zum Schutz des Eigen- und Fremdpersonals,das auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1 und 2 Tätigkeiteninnerhalb <strong>der</strong> Anlage ausführt, wer<strong>den</strong>− die Zahl <strong>der</strong> mit Tätigkeiten beauftragten Personen,− ihre Individualdosis auch unterhalb <strong>der</strong> durchdie Strahlenschutzverordnung festgelegtenGrenzwerte sowie− die Kollektivdosisunter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich gehalten und jede1 (1) und 1.1 (1) von Modul 9 enthalten.Die Anfor<strong>der</strong>ungen von Satz 2 <strong>der</strong> RSK-LL 14(1) sind in EinzelKriterien konkretisiert inNummern 4.1.1 (2), 4.1.1 (5) und 4.1.1 (7) inModul 9 enthalten.Der letzte Satz von RSK LL 14 (1) wurde gemäßIAEA NS-R-1, 2000, 6.100 in 4.1.1 (1)neu formuliert.Siehe auch Modul 10 Kap 6.3.- 123 -


M9:4.1.1(1)M9:4.1.1(2)M9:4.1.1(5)M9:4.1.1(6)M9:4.1.1(7)unnötige Strahlenexposition o<strong>der</strong> Kontaminationwird vermie<strong>den</strong>.Bei <strong>der</strong> Planung baulicher und technischer Einrichtungendes Strahlenschutzes ist eine Erhö-in <strong>der</strong> Anlage, IAEA NS-R-1, 2000, 6.100.RSK-LL, 1996, 14. Vorkehrungen für Arbeitenhung <strong>der</strong> Ortsdosisleistung in begehbaren Bereicheninfolge langjährigen Betriebs <strong>der</strong> Anlageberücksichtigt.Bei <strong>der</strong> baulichen Gestaltung <strong>der</strong> Anlage sowiebei <strong>der</strong> Konstruktion und Anordnung insbeson<strong>der</strong>evon Komponenten, die Aktivität führen, wirdberücksichtigt, dass <strong>der</strong>en Austausch während<strong>der</strong> Betriebsdauer eines Kernkraftwerks notwendigwer<strong>den</strong> kann. Daher sind zur Reduzierung<strong>der</strong> Strahlenexposition unter Berücksichtigungaller Umstände des Einzelfalls Vorkehrungendafür getroffen, dass Komponenten unzerlegtund bei möglichst geringer Strahlenexpositionausgetauscht wer<strong>den</strong> können. Die zur Erfüllungdieser For<strong>der</strong>ungen notwendigen Maßnahmenund Einrichtungen stehen sicherheitstechnischenErfor<strong>der</strong>nissen nicht entgegen; z.B. wird die Möglichkeitwie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Prüfungen <strong>der</strong> Komponentennicht eingeschränkt.Bei häufig frequentierten Räumen wie Fluren, KTA 1301.1, 1984, 3.1.3.4.Treppenhäusern sowie Hygienetrakt, Erste-Hilfe-Raum o<strong>der</strong> an häufig besetzten Arbeitsplätzen istdurch Abschirmung o<strong>der</strong> Abstandshaltung sichergestellt,dass <strong>der</strong> Aufenthalt in diesen Bereichennicht zu einer wesentlichen Strahlenexpositiondes Personals führt.Der erfor<strong>der</strong>liche Platz zur ungehin<strong>der</strong>ten Durchführungvon Instandhaltungsarbeiten, zur Aufstel-KTA 1301.1, 1984, 3.1.3.6.lung zusätzlicher Abschirmungen, zum Einsatzspezieller Werkzeuge und sonstiger Ausbauhilfensowie zum Absetzen ausgebauter Teile zur Verfügungwird eingeplant. Die auftreten<strong>den</strong> Lastensind bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Bo<strong>den</strong>belastbarkeitberücksichtigt.Räume, Systeme und Komponenten innerhalb KTA 1301.1, 1984, 1, 3.1.4.1.des ständigen Kontrollbereichs sowie <strong>der</strong> Fußbo<strong>den</strong>des außerhalb des Kontrollbereichs angeordnetenTeils des Hygienetrakts sind leicht- 124 -


(2) Bei <strong>der</strong> baulichen Gestaltung <strong>der</strong> Anlage sowiebei <strong>der</strong> Konstruktion und Anordnung insbeson<strong>der</strong>eAktivität führen<strong>der</strong> Komponenten ist auch zu berücksichtigen,daß <strong>der</strong>en Austausch während <strong>der</strong> Betriebszeiteines Kernkraftwerks notwendig wer<strong>den</strong>kann. Die deshalb zu treffen<strong>den</strong> Vorkehrungen müssenso geeignet sein, Komponenten - soweit technischmöglich und sinnvoll - unzerlegt und bei möglichstgeringer Strahlenbelastung auszutauschen.Die zur Erfüllung dieser For<strong>der</strong>ungen notwendigenMaßnahmen dürfen sicherheitstechnischen Erfor<strong>der</strong>nissennicht entgegenstehen; z.B. darf die Möglichkeitwie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Prüfungen <strong>der</strong> Komponentennicht eingeschränkt wer<strong>den</strong>.15. Handhabung und Lagerung von Kernbrennstoffenund sonstigen radioaktiven StoffenFolgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Hebezeuge in kerntechnischen Anlagen (KTA 3902),Fassung 6/78Ergänzend gilt:(1) Für die Handhabung, Aufbereitung und vorübergehendeLagerung <strong>der</strong> im bestimmungsgemäßenBetrieb anfallen<strong>den</strong> radioaktiven festen, flüssigenund gasförmigen Stoffe sind geeignete, in ihrer Kapazitätfür <strong>den</strong> zu erwarten<strong>den</strong> Anfall fester, flüssigerund gasförmiger Stoffe ausreichend bemessene unddem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechendausgelegte Einrichtungen vorzusehen.M9:4.1.1(2)M9:1 (1),3. & 4.Spiegelstrichdekontaminierbar.Bei <strong>der</strong> baulichen Gestaltung <strong>der</strong> Anlage sowiebei <strong>der</strong> Konstruktion und Anordnung insbeson<strong>der</strong>evon Komponenten, die Aktivität führen, wirdberücksichtigt, dass <strong>der</strong>en Austausch während<strong>der</strong> Betriebsdauer eines Kernkraftwerks notwendigwer<strong>den</strong> kann. Daher sind zur Reduzierung<strong>der</strong> Strahlenexposition unter Berücksichtigungaller Umstände des Einzelfalls Vorkehrungendafür getroffen, dass Komponenten unzerlegtund bei möglichst geringer Strahlenexpositionausgetauscht wer<strong>den</strong> können. Die zur Erfüllungdieser For<strong>der</strong>ungen notwendigen Maßnahmenund Einrichtungen stehen sicherheitstechnischenErfor<strong>der</strong>nissen nicht entgegen; z.B. wird die Möglichkeitwie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Prüfungen <strong>der</strong> Komponentennicht eingeschränkt.Folgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Hebezeuge in kerntechnischen Anlagen (KTA3902), Fassung 6/78Die Maßnahmen und Einrichtungen des Strahlenschutzeshaben zum Ziel, gemäß <strong>den</strong> Vorgaben<strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung, jede unnötigeStrahlenexposition von Personal, Bevölkerungund Umwelt zu vermei<strong>den</strong> und jede Strahlenexpositionvon Personal, Bevölkerung und Umweltunter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich zu halten. DiesesZiel wird bei <strong>der</strong> Auslegung und beim Betrieb <strong>der</strong>Anlage auf Basis <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnungumgesetzt durch[…]− Maßnahmen und Einrichtungen für <strong>den</strong> sicherenUmgang mit radioaktiven Stoffen und fürdie Behandlung radioaktiver Abfälle undschadlos zu verwendeter radioaktiver Stoffezur Lagerung in <strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Abtransport aus<strong>der</strong> Anlage,- Maßnahmen und Einrichtungen, durch die dieÜberführung in die genannte Nummer. RSKLL 14 (2) wurde mit einer sprachlichen Anpassung(u. a. „Strahlenexposition“ statt„Strahlenbelastung“) vollständig in Nummer4.1.1 (2) übernommen.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannten Nummern Modul 9 bzw. 11.Die Anfor<strong>der</strong>ung in RSK-LL 15 (1) wird inhaltlichabgedeckt und konkretisiert durch Modul9, Nummer 1 (1) in Verbindung mit 3.1 (8) -3.1(10).- 125 -


M9:3.1 (8)3.1 (9)3.1(10)M11:3.1 (1)Menge und Konzentration radioaktiver Abfälleund schadlos zu verwendeter radioaktiverStoffe, die in <strong>der</strong> Anlage anfallen, unter Berücksichtigungaller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich gehalten wer<strong>den</strong>, […]Radioaktiv kontaminierte Wässer (z. B. Kühlkreislauf-,Sumpf-, Labor- o<strong>der</strong> Waschwässer) wer<strong>den</strong>herkunftsspezifisch gesammelt, behandelt undaufbereitet. Falls eine Weiterverwendung <strong>der</strong>Wässer in <strong>der</strong> Anlage nicht in Frage kommt, wer<strong>den</strong>sie kontrolliert abgeleitet.Radioaktiv kontaminierte Abgase aus nuklearenSystemen wer<strong>den</strong> grundsätzlich gesammelt un<strong>den</strong>tsprechend ihrer Kontamination durch Einrichtungenzur Aktivitätsrückhaltung o<strong>der</strong> Verzögerungbehandelt. Ausnahmen sind begründet. Bei<strong>der</strong> Verzögerung wer<strong>den</strong> solche Verzögerungszeiteneingehalten, dass die Ableitung kurzlebigerradioaktiver Edelgase nicht nennenswert zurStrahlenexposition beiträgt.Sammlung, Handhabung, Lagerung und Behandlungradioaktiver Abfälle und schadlos zu verwerten<strong>der</strong>radioaktiver Stoffe wer<strong>den</strong> so gestaltet,dass Kontaminationen und Strahlenexpositionendes Personals unter Berücksichtigung aller Umständedes Einzelfalls soweit wie möglich verhin<strong>der</strong>twer<strong>den</strong>. Dies wird bei <strong>der</strong> Erstellung einesReststoff- und Abfallkonzepts berücksichtigt.Im Kernkraftwerk sind Maßnahmen und Einrichtungenzur Handhabung und Lagerung vonunbestrahlten und bestrahlten Brennelementensowie von weiteren Kernbauteilen und vonBrennelement- Transport- und Lagerbehälternvorgesehen bzw. vorhan<strong>den</strong>, die bei <strong>den</strong> Handhabungenund Lagerungen im Normalbetriebsicherstellen, dassa) keine unzulässige Strahlenexposition infolgevon Direktstrahlung auftritt,b) keine unzulässige Strahlenexposition innerhalbo<strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> Anlage infolge desIn Anlehnung an IWRS I, 1978, 4.2.2.2 a)-c)sowie KTA 3603, 1991, 1 (1).Übergeordnete Anfor<strong>der</strong>ung zu KTA 3605,1989, 1 (1), 3.1 (1)-(2) und 3.6 (1).Übergeordnete Anfor<strong>der</strong>ung zu KTA 3604,2005, IAEA NS-R-2, 2000, 8.9Siehe auch Nummer 5.1 (2) Modul 11: „DieBrennelement-Lagerbecken verfügen überausreichende Lagerkapazitäten. Eine vollständigeAuslagerung des Reaktorkerns in dievorhan<strong>den</strong>en Lagereinrichtungen ist je<strong>der</strong>zeitmöglich.“- 126 -


(2) Für die Erkennung und Beherrschung von Schä<strong>den</strong>an Brennelementen bei <strong>der</strong> Handhabung sindgeeignete Maßnahmen zu treffen.(3) Für die vorübergehende Lagerung defekterBrennelemente sind Einrichtungen vorzusehen, dieeine nennenswerte zusätzliche Kontamination desKühlwassers des Brennelementlagerbeckens verhin<strong>der</strong>n.(4) Der Wasserstand und die Temperatur im Brennelementlagerbeckenmuß von <strong>der</strong> Schaltwarte ausüberwachbar sein.Auch bei Undichtheiten des Brennelementlagerbeckenso<strong>der</strong> beim Bruch von Anschlußleitungen mußeine wirksame Kühlung <strong>der</strong> Brennelemente gewährleistetsein.M11:3.1 (4)M11:5.1 (5)M11:5.1 (3)Entweichens radioaktiver Stoffe aus <strong>den</strong>Brennelementen auftritt,c) die gefor<strong>der</strong>te Unterkritikalität eingehaltenwird,d) die Kühlung <strong>der</strong> Brennelemente gegeben ist,e) keine mechanischen, thermischen, chemischeno<strong>der</strong> strahlungsbedingten Einwirkungenauf die Brennelemente und weiteren Kernbauteilestattfin<strong>den</strong>, die ihre anfor<strong>der</strong>ungsgerechteFunktionsfähigkeit bzw. Lager- und Handhabbarkeitin Frage stellen,f) keine Beschädigungen an <strong>den</strong> Einbauten in<strong>den</strong> Lagereinrichtungen bzw. im Reaktordruckbehältereintreten.Es sind Maßnahmen und Einrichtungen für dieInspektionErkennung und Beherrschung vonSchä<strong>den</strong> an Brennelementen und weiteren Kernbauteilenund für die Beherrschung von Schä<strong>den</strong>vorgesehen bei <strong>der</strong> Handhabung sind geeigneteMaßnahmen zu treffen.Bei einer vorübergehen<strong>den</strong> Lagerung von defektenBrennstäben ist sichergestellt, dass keinenennenswerte zusätzliche Kontamination desKühlwassers <strong>der</strong> Brennelement-Lagerbeckenerfolgt.Der Wasserstand und die Temperatur im Brennelementlagerbeckenmuß von <strong>der</strong> Schaltwarteaus überwachbar sein.Das Brennelement-Lagerbecken ist so ausgelegt,dassa) schädigende Einwirkungen des Lagerbeckenwassersauf die Tragkonstruktion desBeckens infolge von Leckagen ausgeschlossenwer<strong>den</strong> können und die Ortung und Behebungvon Leckagen möglich ist;Überführung in die genannte Nummer in Modul11.Streichung, da übergeordnet in Modul 10 inAbschnitt 6.2 (Kriterien für die Warte, Notsteuerstelleund örtliche Leitstände), Nummer6.2 (1) geregelt: „Betriebs- und Anlagenzustände<strong>der</strong> Sicherheitsebenen 1 bis 4a wer<strong>den</strong>im jeweiligen, <strong>den</strong> sicherheitstechnischenKriterien entsprechen<strong>den</strong> sicherheitstechnischenUmfang überwacht.“Details sind in <strong>der</strong> KTA zur Kühlung des Lagerbeckensgeregelt.Überführung in genannten Nummer. Anfor<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> RSK LL wur<strong>den</strong> im Hinblick auf dieAuslegung des Lagerbeckens konkretisiertund ergänzt.- 127 -


(5) Die Transportwege <strong>der</strong> Brennelementtransportbehältersind so zu gestalten, daß keine Bedingungenauftreten, die die Auslegungsbedingungen <strong>der</strong>Behälter überschreiten.(6) Der Absturz eines Brennelementtransportbehälterso<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Lasten auf das Lagerbecken fürabgebrannte Brennelemente muß entwe<strong>der</strong> durchVerriegelungen und administrative Maßnahmenhinreichend unwahrscheinlich gemacht wer<strong>den</strong> o<strong>der</strong>durch die Auslegung beherrscht wer<strong>den</strong>.M11:7.1 (11)M10:2.2.4(1)M10:2.2.4(2)M10:2.2.4(3)M11:7.1 (9)b) Leckagen o<strong>der</strong> Lecks am Lagerbecken nur zueinem unerheblichen Füllstandsabfall führenkönnen;c) Lecks o<strong>der</strong> Brüche in anschließen<strong>den</strong> Rohrleitungenbzw. Komponentenversagen in angeschlossenenSystemen o<strong>der</strong> Fehlhandlungenin angeschlossenen Systemen nur zu einembegrenzten Füllstandsabfall führen können.Die Transportwege <strong>der</strong> BrennelementTransportundLagerbehälter sind so gestaltet, dass keineBedingungen auftreten, die die Auslegungsbedingungen<strong>der</strong> Behälter überschreiteneingehalten wer<strong>den</strong> können.Lasten, <strong>der</strong>en Absturz zum Ausfall von sicherheitstechnischwichtigen Einrichtungen o<strong>der</strong> zurFreisetzung radioaktiver Stoffe führen kann, sindi<strong>den</strong>tifiziert. Hierzu gehören auch das Umkippenschwerer und das Anschlagen pendeln<strong>der</strong> Gegenstände,insbeson<strong>der</strong>e auch von TransportundLagerbehältern.Die Standsicherheit <strong>der</strong> Transport- und Lagerbehälterist für alle Abstellpositionen, grundsätzlichauch bei <strong>den</strong> auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 3 und4a unterstellten Einwirkungen von außen, gegeben,beim Flugzeugabsturz nur im Hinblick aufdessen Folgeeinwirkungen.Ausnahmen beschränken sich auf kurzzeitige,unvermeidbare Abstellungen des Behälters währenddes Transport- und Handhabungsvorgangs.Die Abstelldauer auf diesen Positionen ist auf dieerfor<strong>der</strong>liche Zeit begrenzt.Hinweis: Siehe auch „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Kriterien für die Handhabung und Lagerung <strong>der</strong> Brennelemente“(Modul 11), in <strong>der</strong> Nummer 7.3 (2) und 7.4 (1).Als Ursache für Abstürze von Lasten sind auchBedienungs- sowie Instandhaltungsfehler amHebezeug sowie an bzw. mit dessen Trag-, Lastaufnahme-und Lastanschlagmitteln betrachtet.Es ist sichergestellt, dass ein Lastabsturz mitnicht beherrschbaren Folgen nicht zu unterstellenist (siehe auch Abschnitt 5.2.9).Der Transport- und Lagerbehälter ist gegen Absturzund Umkippen gesichert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannten Nummern Modul 9 bzw. 11.IAEA NS-G-1.11, 3.35, 3.36- 128 -


16. Stillegung und Beseitigung -(1) Bei <strong>der</strong> Auslegung und Anordnung von Bauten,Komponenten und Systemen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> imbestimmungsgemäßen Betrieb aktivierten und kontaminiertenAnlagenteile, sind geeignete Maßnahmenzur endgültigen Stillegung <strong>der</strong> Anlage, zu ihrerSicherung bzw. ihrer Beseitigung zu berücksichtigen(z.B. getrennter Aufbau des inneren und äußerenbiologischen Schildes).Bei <strong>der</strong> Auslegung und Anordnung von Bauten,Komponenten und Systemen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> imbestimmungsgemäßen Betrieb aktivierten und kontaminiertenAnlagenteile, sind geeignete Maßnahmenzur endgültigen Stillegung <strong>der</strong> Anlage, zu ihrerSicherung bzw. ihrer Beseitigung zu berücksichtigen(z.B. getrennter Aufbau des inneren und äußerenbiologischen Schildes).(2) Die in Betracht zu ziehen<strong>den</strong> Anlagenteile sind soauszulegen und anzuordnen, daß im Fall ihrer Beseitigung<strong>der</strong> Zugang zu ihnen, ihre Dekontamination,ihr Abbau und ihr Transport in <strong>der</strong> Anlage beieiner möglichst geringen Strahlenbelastung durchführbarsind.(3) Die für die Stillegung und Beseitigung <strong>der</strong>Anlage im Konzept vorgesehenen wesentlichenVorkehrungen und Maßnahmen sind darzulegen.17. Vorsorge gegen Versagen von Komponenten -17.1 Vorsorge gegen TurbinenversagenGegen die Beschädigung sicherheitstechnisch wichtigerAnlagenteile durch Bruchstücke des Turbosatzesist Vorsorge zu treffen. Z. B. kann die Gebäudeanordnung,auch bei Mehrblockanlagen, so gewähltwer<strong>den</strong>, daß die sicherheitstechnisch wichtigenKomponenten (Reaktorgebäude, Notspeisegebäude)nicht innerhalb <strong>der</strong> wahrscheinlichen Flugrichtungmöglicher Bruchstücke des Turbosatzes (ca.20 Grad senkrecht zur Turbinenachse) liegen.Befin<strong>den</strong> sich räumlich getrennte sicherheitstechnischeEinrichtungen innerhalb des oben angegebenenKegels, so darf angenommen wer<strong>den</strong>, daß nureine dieser sicherheitstechnischen Einrichtungenvon <strong>den</strong> Bruchstücken getroffen wird.M10:2.2.3(4)M10:2.2.3(4)FortsetzungDie in Betracht zu ziehen<strong>den</strong> Anlagenteile sind soauszulegen und anzuordnen, daß im Fall ihrer Beseitigung<strong>der</strong> Zugang zu ihnen, ihre Dekontamination,ihr Abbau und ihr Transport in <strong>der</strong> Anlage beieiner möglichst geringen Strahlenbelastung durchführbarsind.Die für die Stillegung und Beseitigung <strong>der</strong> Anlageim Konzept vorgesehenen wesentlichen Vorkehrungenund Maßnahmen sind darzulegen.Alle potentiellen sicherheitstechnisch relevantenQuellen für hochenergetische Bruchstücke sindi<strong>den</strong>tifiziert und die Parameter (insbeson<strong>der</strong>eGeometrie, Masse und Trajektorie) <strong>der</strong> bei einemVersagen zu erwarten<strong>den</strong> Bruchstücke analysierto<strong>der</strong> konservativ abgeschätzt.Als potentielle Quellen für hochenergetischeBruchstücke sind insbeson<strong>der</strong>e berücksichtigt:- das Versagen hochenergetischer Behälterund sonstiger Komponenten,Hinweis: Zu <strong>den</strong> Leck- und Bruchannahmen siehe „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: Bei Druck- und Siedewas-Modul 1 Nummer 3.11 (5) enthält das Kriterium„Kernkraftwerke sind so beschaffen, dasssie unter Einhaltung <strong>der</strong> Strahlenschutzbestimmungenstillgelegt wer<strong>den</strong> können. EinKonzept für eine Beseitigung nach <strong>der</strong> endgültigenStilllegung unter Einhaltung <strong>der</strong>Strahlenschutzbestimmungen ist vorhan<strong>den</strong>.“Weitergehende Kriterien an die Stilllegungsind auftragsgemäß in <strong>den</strong> Modulen nichtformuliert wor<strong>den</strong>.Siehe auch IAEA NS-G-1.11, 3.4.Siehe auch IAEA NS-G-1.11, 3.1.- 129 -


17.2 Vorsorge gegen PumpenschwungradversagenEs sind Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten,daß das Pumpenschwungrad infolge zu hoher Drehzahlbeim Kühlmittelverluststörfall nicht zerstört wird.17.3 Vorsorge gegen Versagen vonRückflußverhin<strong>der</strong>ernAlle Rückflußverhin<strong>der</strong>er im Kernkraftwerk, die imNormalbetrieb offen sind und bei einem Störfall beihohem Druck und hoher Strömungsgeschwindigkeitsicher schließen müssen, sind so zu dämpfen, daßdie hydrodynamischen Belastungen auf dieRückflußverhin<strong>der</strong>er, die Rohrleitungen und ihreVerankerung sowie ggf. auf die Sicherheitsbehälterdurchführungentolerierbar sind. Dämpfungsmaßnahmenkönnen entfallen, wenn unzulässige Belastungenauf die Rohrleitungen und <strong>der</strong>en Verankerungenauszuschließen sind.M10:2.2.3(5)M10:2.2.3(8)18. Naturbedingte Einwirkungen -18.1 ErdbebenFolgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismischeEinwirkungen (KTA 2201) Teil 1: Grundsätze,Fasung 6/75 Teil 5: Seismische Instrumentierung,Fassung 6/77serreaktoren zu berücksichtigende Ereignisse“ (Modul 3),Anhang 2.- das Versagen von beweglichen Armaturenteilen,- <strong>der</strong> Auswurf eines Steuerelements bzw.-stabs und- das Versagen rotieren<strong>der</strong> Komponententeile(z.B. Schwungradversagen <strong>der</strong> Hauptkühlmittelpumpen,Turbinenschaufeln, Turbinenwelle).Sofern die Entstehung von hochenergetischenBruchstücken und eine daraus resultierende Gefährdungvon sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungennicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann,sind Vorkehrungen zum Schutz dieser Einrichtungenvorgesehen.Es sind Vorkehrungen getroffen, die gewährleisten,dass die Schwungrä<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hauptkühlmittelpumpen(DWR) beim Kühlmittelverluststörfallnicht infolge zu hoher Drehzahl zerstört wer<strong>den</strong>.Alle Rückflußverhin<strong>der</strong>er im Kernkraftwerk, die imNormalbetrieb offen sind und bei einem Störfallbei hohem Druck und hoher Strömungsgeschwindigkeitsicher schließen müssen, sind sozu dämpfen, daß die hydrodynamischen Belastungenauf die Rückflußverhin<strong>der</strong>er, die Rohrleitungenund ihre Verankerung sowie ggf. auf dieSicherheitsbehälterdurchführungen tolerierbarsind. Dämpfungsmaßnahmen können entfallen,wenn unzulässige Belastungen auf die Rohrleitungenund <strong>der</strong>en Verankerungen auszuschließensind.Folgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismischeEinwirkungen (KTA 2201) Teil 1: Grundsätze,Fasung 6/75 Teil 5: Seismische Instrumentierung,Fassung 6/77Zu <strong>den</strong> Maßnahmen siehe Modul 10 Nummern2.2.3 (6) und folgende.Siehe auch IAEA NS-G-1.11, 3.20Überführung in die genannte Nummer.Dies ist durch das übergeordnete Kriterium„Auslegung <strong>der</strong> Systeme und Komponentengegen die Belastungen und Einwirkungen ausEreignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 und 4a“,siehe hierzu Modul 1 Nummer 3.1 (5) sowie inModul 4), erfasst.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Ergänzend gilt: M10: Durch die Auslegung von baulichen Anlagentei- Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LL- 130 -


Für die Druckführende Umschließung ist mit Hilfevon Analysen sicherzustellen, daß unter Beachtung<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Schwingungen, die durch das Erdbebenangeregt wer<strong>den</strong>, die im Falle des Sicherheitserdbebensresultieren<strong>den</strong> Belastungen des Rohrleitungssystemsdie zulässigen Spannungsgrenzen nichtüberschreiten. Wer<strong>den</strong> dabei Stellen gefun<strong>den</strong>, diebeson<strong>der</strong>s gefährdet sind und <strong>der</strong>en Versagen zueinem Kühlmittelverluststörfall o<strong>der</strong> zu an<strong>der</strong>en gefährlichenZustän<strong>den</strong> des Reaktors führen könnten,so ist durch Anpassung des Werkstoffs und <strong>der</strong>Auslegung sowie durch zweckmäßige Festlegungvon Prüfungen Abhilfe zu schaffen. An<strong>der</strong>nfalls istein Kühlmittelverluststörfall als kausale Folge desErdbebens nicht auszuschließen. Von <strong>der</strong> Überlagerungeines Sicherheitserdbebens mit einem Kühlmittelverluststörfallkann auch abgesehen wer<strong>den</strong>,wenn sich aus <strong>den</strong> Analysen ein genügen<strong>der</strong> zeitlicherAbstand bei<strong>der</strong> Ereignisse ergibt.3.2.3.2(2)3.2.3.2(3)3.2.3.2(4)len, Systemen und Komponenten sowie sonstigeMaßnahmen und Einrichtungen ist sichergestellt,dass bei dem Bemessungserdbeben die Schutzzielein allen Betriebsphasen erfüllt sind.Neben <strong>der</strong> Schwingungsanregung von baulichenAnlagenteilen, Systemen und Komponenten sindhierbei auch Untergrundverän<strong>der</strong>ungen (z.B.Bo<strong>den</strong>verflüssigung o<strong>der</strong> Setzung) berücksichtigt.Für die Druckführende Umschließung des Reaktorkühlmittelsund die Äußeren Systeme, die fürdie Erfüllung <strong>der</strong> Schutzziele benötigt wer<strong>den</strong>, istdas Verhalten beim Bemessungserdbeben anhandeiner strukturdynamischen Analyse bewertetund die Erfüllung <strong>der</strong> Schutzziele sichergestellt.Eine gleichzeitige Überlagerung <strong>der</strong> Einwirkungenaus Erdbeben und einem Leck an <strong>der</strong>Druckführen<strong>den</strong> Umschließung wird aufgrundihrer Auslegung und Ausführung nicht unterstellt.Eine gleichzeitige Überlagerung eines Lecks anÄußeren Systemen wird nicht unterstellt, wenndiese gegen Erdbeben ausgelegt sind.Hinweis: Siehe „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke: Kriterienfür die Ausführung <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung,<strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wandung <strong>der</strong> Äußeren Systeme sowiedes Sicherheitseinschlusses“ (Modul 4), Abschnitt 2, 3 und 5.in die genannten Nummern in Modul 10. Kriterienfür die DFU und angrenzende Systemeergeben sich aus Modul 4. Einzelheiten fin<strong>den</strong>sich in KTA 2201.4.19. Zivilisationsbedingte Einwirkungen -19.1 FlugzeugabsturzDie RSK hält es zur Vermin<strong>der</strong>ung des verbleiben<strong>den</strong>Risikos eines Flugzeugabsturzes auf das Reaktorgebäudeeines Kernkraftwerks sowie auf Gebäude,die im Hinblick auf die sichere Nachwärmeabfuhrgeschützt wer<strong>den</strong> müssen und nicht durch entsprechendeRedundanz geschützt sind, für erfor<strong>der</strong>lich,daß die Anlage <strong>den</strong> nachfolgend spezifizierten An-Unabhängig davon ist sichergestellt, dass dieAbschalteinrichtungen, die Not- und Nachkühleinrichtungen,<strong>der</strong> Sicherheitseinschluss sowie dieWarte auch im Falle des Bemessungserdbebensfunktionsfähig bleiben.Die RSK hält es zur Vermin<strong>der</strong>ung des verbleiben<strong>den</strong>Risikos eines Flugzeugabsturzes auf dasReaktorgebäude eines Kernkraftwerks sowie aufGebäude, die im Hinblick auf die sichere Nachwärmeabfuhrgeschützt wer<strong>den</strong> müssen undnicht durch entsprechende Redundanz geschütztsind, für erfor<strong>der</strong>lich, daß die Anlage <strong>den</strong> nachfolgendspezifizierten Anfor<strong>der</strong>ungen genügt.Das Ereignis „Flugzeugabsturz“ ist in Modul 3unter <strong>der</strong> Sicherheitsebene 4a aufgelistet. Diein <strong>den</strong> RSK LL formulierten weiteren Erläuterungensind entbehrlich.- 131 -


for<strong>der</strong>ungen genügt.(1) Für die Konzeptberatung ist eine Liste <strong>der</strong> gegenFlugzeugabsturz zu schützen<strong>den</strong> Gebäude, Bauteileund Anlagenteile, einschließlich ihrer sicherheitstechnischenFunktionsbeschreibung, vorzulegen.Außerdem ist darzulegen, wie im Belastungsfall dieStandsicherheit <strong>der</strong> Bauteile und <strong>der</strong> Gesamtkonstruktiongewährleistet wird.(2) Der Auslegung sind folgende Lastannahmenzugrunde zu legen:1. Stoßlast-Zeit-DiagrammStoßzeit (ms) Stoßlast (MN)0 010 5530 5540 11050 11070 02. AuftreffflächeDie Auftrefffläche ist mit 7 m2 kreisförmig anzunehmen.3. AuftreffwinkelDer Auftreffwinkel ist als normal auf die Tangentialebeneim Auftreffpunkt anzusetzen.(3) Die Auslegung eines Bauteils auf Vollschutz istimmer dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn sich hinter dem Bauteilsicherheitstechnisch notwendige Anlagenteilebefin<strong>den</strong> und diese bei <strong>der</strong> Auslegung des Bauteilsnur gegen Penetration durch herausgeschleu<strong>der</strong>teBetonbrocken beschädigt wer<strong>den</strong> könnten, sofern ihrAusfall nicht durch das Prinzip <strong>der</strong> räumlichen Trennungabgedeckt wer<strong>den</strong> kann.(4) Die Auswirkungen von Trümmern und von Treibstoffbrän<strong>den</strong>müssen bei <strong>der</strong> Auslegung beachtetwer<strong>den</strong>. Die Schutzwirkungen vorgelagerter Bauteiledürfen dabei berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Der Schutzgegen Flugzeugtrümmer kann bei redundanten Systemenauch durch räumliche Trennung erreicht wer<strong>den</strong>.M10:3.2.1.1(1)M10:3.2.1.1(2)M10:3.2.1.1(4)M10:3.2.1.1(5)Für die Konzeptberatung ist eine Liste <strong>der</strong> Die gegeneinen unfallbedingten Flugzeugabsturz zu schützen<strong>den</strong>Gebäude, Bauteile und Anlagenteile sind erfasst.einschließlich ihrer sicherheitstechnischenFunktionsbeschreibung, vorzulegen.Der Auslegung sind folgende Lastannahmen zugrundegelegt zu legen:1. Stoßlast-Zeit-Diagramm:Stoßzeit (ms) Stoßlast (MN)0 010 5530 5540 11050 11070 02. Auftrefffläche:Die Auftrefffläche ist mit 7 m 2 kreisförmig anzunehmen.3. Auftreffwinkel:Der Auftreffwinkel ist als normal auf die Tangentialebeneim Auftreffpunkt anzusetzen.Die Auslegung eines Bauwerks teils auf Vollschutzerfolgt ist immer dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn sich hinterdem Bauwerk teil sicherheitstechnisch relevantenotwendige Anlagenteile befin<strong>den</strong>, und diese bei <strong>der</strong>Auslegung des Bauteils nur gegen Penetration durchherausgeschleu<strong>der</strong>te Betonbrocken beschädigtwer<strong>den</strong> könnten und bei Ausfall dieser Anlagenteiledie Ereignisbeherrschung nicht mehr sichergestelltist., sofern ihr Ausfall nicht durch das Prinzip <strong>der</strong>räumlichen Trennung abgedeckt wer<strong>den</strong> kann.Die Auswirkungen von Trümmern, und vonTreibstoffbrän<strong>den</strong>, Treibstoffexplosionen undweiteren Folgewirkungen sind berücksichtigtmüssen bei <strong>der</strong> Auslegung beachtet wer<strong>den</strong>.Insbeson<strong>der</strong>e sind berücksichtigt:- Treibstoffbrände auf dem Anlagengelände,- Explosion des Treibstoffinventars (teilweiseo<strong>der</strong> vollständig) außerhalb von Gebäu<strong>den</strong>,Die Ergänzungen wur<strong>den</strong> NS-G-1.5 § 4.23entnommen.- 132 -


- Brand o<strong>der</strong> Explosion von Treibstoff (flüssigo<strong>der</strong> als Dampf), <strong>der</strong> durch permanent vorhan<strong>den</strong>eo<strong>der</strong> durch <strong>den</strong> Absturz verursachteÖffnungen in Gebäude eingedrungen ist,- Eindringen von Verbrennungsprodukten sowieAnsaugluft mit reduziertem Sauerstoffgehaltinfolge von Verbrennungsvorgängen in Lüftungssystemeunter Berücksichtigung <strong>der</strong>Auswirkungen auf Personalhandlungen, elektrischeEinrichtungen und die Dieselgenerator-Zuluft.Hinweis: Siehe hierzu auch in Abschnitt 2.Die Schutzwirkungen vorgelagerter Bauwerketeile dürfen dabei berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Dabeisind Trajektorien berücksichtigt, die sich durchdas Auseinan<strong>der</strong>brechen eines Flugzeuges ergebenkönnen.(5) Die Ionenaustauscher <strong>der</strong> Primärwasser-Reinigungsanlage, zugehörige Harzabfallbehälterund an<strong>der</strong>e Komponenten und Systeme, die ähnlichhohe Aktivitäten in grundsätzlich brennbarer Formenthalten, sind durch beson<strong>der</strong>e bautechnische o<strong>der</strong>brandschutztechnische Maßnahmen gegen Beschädigungenzu schützen, um eine nennenswertedurch einen Treibstoffbrand verursachte Freisetzungvon Radioaktivität zu verhin<strong>der</strong>n.M10:3.2.1.1(6)M10:3.2.1.1(7)(6) Die durch <strong>den</strong> Flugzeugaufprall induzierten Erschütterungensind zu beachten. Dies kann 14) wie 3.2.1.1M10:folgt geschehen: Der Nachweis <strong>der</strong> Standsicherheit (8)kann bei Komponenten und Systemen im Reaktorgebäude,die sich nicht gegen Außenwände abstützeno<strong>der</strong> die an von Außenwän<strong>den</strong> getrennten Deckenbzw. <strong>der</strong> Fundamentplatte angeordnet sind,Der Schutz gegen Flugzeugtrümmer kann beiredundanten Systemen auch durch räumlicheTrennung erreicht wer<strong>den</strong>.Es sind auch Einwirkungen (z.B. Trümmer undBrände) aufgrund anlagennaher Flugzeugabstürzeberücksichtigt.Die Ionenaustauscher <strong>der</strong>KühlmittelrPrimärwasser- Reinigungsanlage,zugehörige Harzabfallbehälter und an<strong>der</strong>e Komponentenund Systeme, die ähnlich hohe Aktivitätenin grundsätzlich brennbarer Form enthalten,sind durch beson<strong>der</strong>e bautechnischeEinrichtungen und o<strong>der</strong> brandschutztechnischeMaßnahmen gegen Beschädigungen geschützt,um eine nennenswerte durch einen Treibstoffbrandverursachte Freisetzung von Radioaktivitätzu verhin<strong>der</strong>n.Die durch <strong>den</strong> Flugzeugaufprall induzierten Erschütterungensind berücksichtigt. zu beachten. Dies kann14)wie folgt geschehen: Der Nachweis <strong>der</strong> Standsicherheitkann bei Komponenten und Systemen imReaktorgebäude, die sich nicht gegen Außenwändeabstützen o<strong>der</strong> die an von Außenwän<strong>den</strong> getrenntenDecken bzw. <strong>der</strong> Fundamentplatte angeordnet sind,Wurde in Anlehnung an NS-G-1.5, § 4.10formuliert.Die in <strong>den</strong> gestrichenen Textteilen enthaltenenDetailregelungen sollten in einer KTARegel aktualisiert wer<strong>den</strong>.- 133 -


durch Annahme einer statischen Ersatzlast resultierendaus einer Beschleunigung von +- 0,5 g in horizontalerund vertikaler Richtung im Frequenzbereichbis 16 Hz geführt wer<strong>den</strong>. Für die Komponentenauslegungist die Ersatzlast in ungünstigster Kombinationgleichzeitig wirkend anzusetzen. Im Frequenzbereichüber 16 Hz muß gesichert sein, daß Relativverschiebungenzwischen Komponente und Auflagerungbis zu 1 mm elastoplastisch aufgenommenwer<strong>den</strong> können.durch Annahme einer statischen Ersatzlast resultierendaus einer Beschleunigung von +- 0,5 g in horizontalerund vertikaler Richtung im Frequenzbereichbis 16 Hz geführt wer<strong>den</strong>. Für die Komponentenauslegungist die Ersatzlast in ungünstigster Kombinationgleichzeitig wirkend anzusetzen. Im Frequenzbereichüber 16 Hz muß gesichert sein, daß Relativverschiebungenzwischen Komponente und Auflagerungbis zu 1 mm elastoplastisch aufgenommenwer<strong>den</strong> können.14)Hinweis: Bedingung für Zulässigkeit des beschriebenenNachweisverfahrens ist, daß die Reaktorgebäude in folgen<strong>den</strong>Punkten vom Reaktorgebäude des KernkraftwerksGrohnde, für das die Zulässigkeit des Verfahrensnachgewiesen wurde, nicht wesentlich abweichen:- nicht in die Außenschale eingebun<strong>den</strong>e Decken undWände im Reaktorgebäude- Wanddicke und Bewehrung <strong>der</strong> Außenschale- Betongüte- Gesamtgewicht- Außendurchmesser- Einbindungstiefe in <strong>den</strong> Baugrund- Baugrundverhältnisse (Der Einfluß <strong>der</strong> Bo<strong>den</strong>dämpfungist gering. Lediglich bei extremen Gründungsverhältnissenwie Pfahlgründung o<strong>der</strong> Felsgründung istdie Zulässigkeit <strong>der</strong> Anwendung des vereinfachtenNachweisverfahrens nachzuweisen.)Für an<strong>der</strong>e Bauweisen als die <strong>der</strong> KWU- Druckwasserreaktorenvom Typ Kernkraftwerk Grohnde und folgendesowie für an<strong>der</strong>e zu schützende Gebäude als dasReaktorgebäude ist bei Verwendung des pauschalenNachweisverfahrens die Höhe <strong>der</strong> statischen Ersatzlastgutachterlich festzulegen.(7) Bei <strong>der</strong> Auslegung gegen einen Flugzeugabsturzist das gleichzeitige Auftreten eines Einzelfehlersnicht zu unterstellen; auch ein gleichzeitiger Instandsetzungsfallwird nicht postuliert.(8) Erfor<strong>der</strong>t die Beherrschung eines <strong>der</strong>artigenFlugzeugabsturzes die Funktion von Sicherheitseinrichtungeneher als nach einer Zeit von 30 Minuten,so ist ein Einzelfehler in <strong>den</strong> aktiven Systemteilen zuunterstellen. Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Langzeit-M10:1.1.1.4(1)M10:1.1.1.4(2)14) Hinweis: Bedingung für Zulässigkeit des beschriebenenNachweisverfahrens ist, daß die Reaktorgebäude in folgen<strong>den</strong>Punkten vom Reaktorgebäude des KernkraftwerksGrohnde, für das die Zulässigkeit des Verfahrensnachgewiesen wurde, nicht wesentlich abweichen:- nicht in die Außenschale eingebun<strong>den</strong>e Decken undWände im Reaktorgebäude- Wanddicke und Bewehrung <strong>der</strong> Außenschale- Betongüte- Gesamtgewicht- Außendurchmesser- Einbindungstiefe in <strong>den</strong> Baugrund- Baugrundverhältnisse (Der Einfluß <strong>der</strong> Bo<strong>den</strong>dämpfungist gering. Lediglich bei extremen Gründungsverhältnissenwie Pfahlgründung o<strong>der</strong> Felsgründung istdie Zulässigkeit <strong>der</strong> Anwendung des vereinfachtenNachweisverfahrens nachzuweisen.)Für an<strong>der</strong>e Bauweisen als die <strong>der</strong> KWU- Druckwasserreaktorenvom Typ Kernkraftwerk Grohnde undfolgende sowie für an<strong>der</strong>e zu schützende Gebäudeals das Reaktorgebäude ist bei Verwendung despauschalen Nachweisverfahrens die Höhe <strong>der</strong> statischenErsatzlast gutachterlich festzulegen.Für Einrichtungen, die zur Beherrschung <strong>der</strong>Ereignisse <strong>der</strong> Sicherheitsebene 4a erfor<strong>der</strong>lichsind, ist im Anfor<strong>der</strong>ungsfall grundsätzlich we<strong>der</strong>ein Einzelfehler noch ein Instandhaltungsfall unterstellt(Redundanzgrad n+0).Sofern zur Beherrschung <strong>der</strong> Einwirkungen aus<strong>den</strong> Notstandsfällen Flugzeugabsturz sowie Explosionsdruckwelledie Funktion von Einrichtungeninnerhalb von 30 Minuten erfor<strong>der</strong>lich ist, istein Einzelfehler in aktiven Systemteilen dieserÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in verallgemeinerterForm in die genannte Nummer Modul10.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer Modul 10, wobei auch das Ereignis„Explosionsdruckwelle“ aufgrund <strong>der</strong> vergleichbarenCharakteristik dieses Ereignissesmit einbezogen wurde.- 134 -


Nachkühlphase ist nachzuweisen, daß erfor<strong>der</strong>lichenfallsan <strong>den</strong> für die Langzeit-Nachkühlphasebenötigten Sicherheitseinrichtungen rechtzeitigInstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt wer<strong>den</strong>können.19.2 Chemische ExplosionenFolgende BMI-Richtlinie liegt hierzu vor:Richtlinie für <strong>den</strong> Schutz von Kernkraftwerkengegen Druckwellen aus chemischen Reaktionendurch Auslegung <strong>der</strong> Kernkraftwerke hinsichtlichihrer Festigkeit und induzierter Schwingungensowie durch Sicherheitsabstände, Stand:13.9.1976.Ergänzend gilt:Für die Konzeptberatung ist eine Liste <strong>der</strong> gegenDruckwellen und gegen die dadurch induziertenSchwingungen auszulegen<strong>den</strong> Gebäude- und Anlagenteilevorzulegen.M10:3.2.1.3(1)Einrichtungen unterstellt (Redundanzgrad n+1).Folgende BMI-Richtlinie liegt hierzu vor:Richtlinie für <strong>den</strong> Schutz von Kernkraftwerkengegen Druckwellen aus chemischen Reaktionendurch Auslegung <strong>der</strong> Kernkraftwerke hinsichtlichihrer Festigkeit und induzierter Schwingungensowie durch Sicherheitsabstände, Stand:13.9.1976.Die Möglichkeit von Explosionen außerhalb <strong>der</strong>Anlage ist standortspezifisch untersucht.Hierbei sind neben chemischen Explosionenauch Explosionen von Dampf-, Gas- o<strong>der</strong>Flüssigkeitswolken, Deflagration mit partiellerDetonation und physikalische Explosionen berücksichtigt.Verweise auf Richtlinien erfolgen grundsätzlichim „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong> und nichtin <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Nummer in Modul 10.Siehe auch IAEA NS-G-1.5, 6.2.3.2.1.3(2)19.3 Giftige und explosionsgefährliche Gase -(1) Es ist aufzuzeigen, wie das Eindringen standortbedingtergiftiger Gase in Räume festgestellt undverhin<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong> kann, in <strong>den</strong>en <strong>der</strong> Aufenthalt vonM10:3.2.1.4(1)Personal möglich sein muß.Alle auf Grund <strong>der</strong> Standortgegebenheiten nichtauszuschließen<strong>den</strong> Explosionen sind hinsichtlichihrer sicherheitstechnischen Auswirkungen aufdie Anlage analysiert.Gegen die Einwirkung gefährlicher Stoffe, die amStandort vorhan<strong>den</strong> sein können, sind Maßnahmengetroffen und Einrichtungen vorhan<strong>den</strong>.Dabei sind folgende Gesichtspunkte maßgebend:- Vorkommen standortbedingter gefährlicherStoffe (ortsfest o<strong>der</strong> auf Verkehrswegen),- <strong>der</strong>en Eindringmöglichkeiten,- <strong>der</strong>en Einwirkungsmechanismen, einschließlichdes zeitlichen Verlaufs (z. B. <strong>der</strong> Konzentration)sowie- Möglichkeiten zu <strong>der</strong>en Erkennung und Überwachung.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL inverallgemeinerter Form in die genannteNummer in Modul 10. Das Ereignis „Eindringengefährlicher Gase“ ist in Modul 3 unter<strong>der</strong> Sicherheitsebene 4a aufgeführt.(2) Das Ansaugen standortbedingter explosionsgefährlicherGase in sicherheitstechnisch wichtige Bereicheist zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> durch Redundanz undM10:3.2.1.4(2)Zur Erkennung des Auftretens von gefährlichenStoffen und zur Einleitung von Maßnahmen sin<strong>den</strong>tsprechende organisatorische MaßnahmenÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL inverallgemeinerter Form in die genannteNummer in Modul 10.- 135 -


äumliche Trennung sowie sichere Lage <strong>der</strong> Ansaugöffnungenso einzuschränken, daß die Erfüllung<strong>der</strong> sicherheitstechnischen Funktion gewährleistetwird.(3) Während <strong>der</strong> Lebenszeit <strong>der</strong> Anlage sind dieMaßnahmen nach (1) und (2) <strong>den</strong> sich än<strong>der</strong>n<strong>den</strong>Gegebenheiten anzupassen.19.4 Einwirkungen DritterGegen vorsätzliche Beschädigungen <strong>der</strong> Anlageist Vorsorge zu treffen. Dies ist durch eine <strong>der</strong>folgen<strong>den</strong> Maßnahmen o<strong>der</strong> eine Kombinationdieser Maßnahmen zu gewährleisten.1. Prinzip <strong>der</strong> räumlichen Trennung, wonach dieredundanten Systeme zur Abschaltung undNachkühlung in getrennten Räumen so anzuordnensind, daß die Zerstörung mehr als einesSystems aus <strong>der</strong> gleichen Ursache ausgeschlossenwer<strong>den</strong> kann.2. Bauliche Maßnahmen und stützende technischeEinrichtungen.3. Administrative Maßnahmen ergänzend zu 1.und 2.20. Versagen des Schnellabschaltsystems beiBetriebstransientenZur Vermin<strong>der</strong>ung des verbleiben<strong>den</strong> Risikosbeim Versagen des Schnellabschaltsystems beiBetriebstransienten hält die RSK die im folgen<strong>den</strong>genannten Untersuchungen bzw. die Einhaltung<strong>der</strong> genannten Bedingungen für erfor<strong>der</strong>lich:(1) Der Verlauf von Betriebstransienten ist auchunter <strong>der</strong> Annahme zu untersuchen, daß dasSchnellabschaltsystem vollständig ausfällt. Imeinzelnen ist zu zeigen, daß bei <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong>Betriebstransienten auch bei Ausfall des Schnellabschaltsystemsdie unter (2) und (3) genanntenBedingungen eingehalten wer<strong>den</strong>:1. Ausfall <strong>der</strong> Hauptwärmesenke, z.B. infolgeVerlustes des Kon<strong>den</strong>satorvakuums bzw.Schließen <strong>der</strong> Frischdampfschieber, bei vorhan<strong>den</strong>erEigenbedarfsversorgung.2. Ausfall <strong>der</strong> Hauptwärmesenke bei ausgefallenerEigenbedarfsversorgungM1:4.2 (2)M3:E4a-01bis -08(DWR)getroffen und, soweit notwendig und möglich,Einrichtungen vorhan<strong>den</strong>.Die erkennbare zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> Eigenschaftendes Standortes im Hinblick auf zubetrachtende Notstandsfälle ist berücksichtigt.Gegen vorsätzliche Beschädigungen <strong>der</strong> Anlageist Vorsorge zu treffen. Dies ist durch eine <strong>der</strong>folgen<strong>den</strong> Maßnahmen o<strong>der</strong> eine Kombinationdieser Maßnahmen zu gewährleisten.1. Prinzip <strong>der</strong> räumlichen Trennung, wonach dieredundanten Systeme zur Abschaltung undNachkühlung in getrennten Räumen so anzuordnensind, daß die Zerstörung mehr als einesSystems aus <strong>der</strong> gleichen Ursache ausgeschlossenwer<strong>den</strong> kann.2. Bauliche Maßnahmen und stützende technischeEinrichtungen.3. Administrative Maßnahmen ergänzend zu 1.und 2.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL inverallgemeinerter Form in die genanntenNummern in Modul 1 und 10.Auftragsgemäß wer<strong>den</strong> Kriterien bzgl. <strong>der</strong>gegen Einwirkungen Dritter zu treffen<strong>den</strong>Maßnahmen nicht in <strong>den</strong> Modulen geregelt.- Siehe Ereignislisten Modul 3.Der Verlauf von Betriebstransienten ist auch unter<strong>der</strong> Annahme zu untersuchen, daß dasSchnellabschaltsystem vollständig ausfällt. Imeinzelnen ist zu zeigen,daß bei <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Betriebstransienten auchbei Ausfall des Schnellabschaltsystems die unter(2) und (3) genannten Bedingungen eingehaltenwer<strong>den</strong>:- Ausfall <strong>der</strong> Hauptwärmesenke, z.B. durch Verlustdes Kon<strong>den</strong>satorvakuums o<strong>der</strong> Schließen<strong>der</strong> Frischdampfschieber, bei vorhan<strong>den</strong>er Eigenbedarfsversorgung.- Ausfall <strong>der</strong> Hauptwärmesenke bei ausgefallenerBezüglich SWR siehe Ereignisse E4a-01 bis-10 Modul 3.- 136 -


3. Maximaler Anstieg <strong>der</strong> Dampfentnahme, z.B.infolge Öffnens <strong>der</strong> Umleitstation o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Frischdampfsicherheitsventile4. Vollständiger Ausfall <strong>der</strong> Hauptspeisewasserversorgung5. Maximale Reduzierung des Kühlmitteldurchsatzes6. Maximale Reaktivitätszufuhr durch Ausfahrenvon Steuerelementen o<strong>der</strong> Steuerelementgruppenausgehend von <strong>den</strong> Betriebszustän<strong>den</strong>Vollast und heißer Bereitschaftszustand7. Druckentlastung durch unbeabsichtigtes Öffneneines Druckhaltersicherheitsventils8. Maximale Reduzierung <strong>der</strong> Reaktoreintrittstemperaturverursacht durch einen Fehler ineiner aktiven Komponente <strong>der</strong> Speisewasserversorgung.Bei <strong>der</strong> Analyse dieser Ereignisse kann grundsätzlichvom normalen Betriebszustand ausgegangenwer<strong>den</strong>. Allerdings sind in <strong>der</strong> Analysedie durch Steuerungs- und Regelvorgänge eventuellverursachten Än<strong>der</strong>ungen von Betriebsparameternund Systemzustän<strong>den</strong> mit zu berücksichtigen.Mit Ausnahme <strong>der</strong> als gestört angenommenenSysteme können alle übrigen Systemeals funktionsfähig vorausgesetzt wer<strong>den</strong>,solange ihre Funktionsfähigkeit nicht durch dieAuswirkungen des Ereignisses beeinträchtigtwird, d.h. das gleichzeitige Auftreten eines Einzelfehlersist nicht zu unterstellen; auch eingleichzeitiger Instandsetzungsfall wird nicht postuliert.(2) Bei diesen Störfällen dürfen in <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung die nach ASME CodeM6:3.2.5(1)M10:1.1.1.4(1)M3:AnhangEigenbedarfsversorgung- Maximaler Anstieg <strong>der</strong> Dampfentnahme, z.B.durch Öffnen <strong>der</strong> Umleitstation o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Frischdampfsicherheitsventile- Vollständiger Ausfall <strong>der</strong> Hauptspeisewasserversorgung- Maximale Reduzierung des Kühlmitteldurchsatzes- Maximale Reaktivitätszufuhr durch Ausfahrenvon Steuerelementen o<strong>der</strong> Steuerelementgruppenausgehend von <strong>den</strong> Betriebszustän<strong>den</strong>Volllast und „heiß unterkritisch“ heißer Bereitschaftszustand- Druckentlastung durch unbeabsichtigtes Öffneneines Druckhaltersicherheitsventils- Maximale Reduzierung <strong>der</strong> Reaktoreintrittstemperaturverursacht durch einen Fehler ineiner aktiven Komponente <strong>der</strong> Speisewasserversorgung.Bei <strong>der</strong> Analyse von Transienten mit unterstelltemAusfall <strong>der</strong> Reaktorschnellabschaltung undvon Notstandsfällena) können realistische Anfangs- und Randbedingungengewählt wer<strong>den</strong>;b) können alle Maßnahmen und Einrichtungenals verfügbar angenommen wer<strong>den</strong>, die nichtdurch das unterstellte Ereignis ausgefallensind;c) wer<strong>den</strong> die durch Steuerungs- und Regelungsvorgängeverursachten Än<strong>der</strong>ungen vonBetriebsparametern und Betriebszustän<strong>den</strong>mit berücksichtigt;d) wird eine unabhängige Überlagerung desNotstromfalls nur bei <strong>den</strong> Notstandsfällen unterstellt.Für Einrichtungen, die zur Beherrschung <strong>der</strong>Ereignisse <strong>der</strong> Sicherheitsebene 4a erfor<strong>der</strong>lichsind, ist im Anfor<strong>der</strong>ungsfall grundsätzlich we<strong>der</strong>ein Einzelfehler noch ein Instandhaltungsfall unterstellt(Redundanzgrad n+0).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> RSKLL in die genannten Nummern in Modul 6 und10.Siehe Tabelle in Anhang A1 Modul 3.- 137 -


Section III, Division 1, NB-3224 Level C ServiceLimits, zulässigen Spannungen nicht überschrittenwer<strong>den</strong>.(3) Das Borierungssystem (betriebliches Systemzulässig) und die Systeme zur Wärmeabfuhrmüssen so ausgelegt sein, daß ihre Funktionsfähigkeitunter diesen Ereignisbedingungen bzw.nach diesen Ereignissen gewährleistet ist und<strong>der</strong> Reaktor abgefahren wer<strong>den</strong> kann.A1M2:3.4 (1)21. Zu unterstellende Leckagen und Brüche -21.1 Zu unterstellende Leckquerschnitte an <strong>der</strong>Hauptkühlmittelleitung einschließlichaustenitischer Anschlußleitungen (Stahl1.4550) DN > 200 mm und am Reaktordruckbehälter-(1) Reaktions- und Strahlkräfte auf Rohrleitungen,Komponenten, Komponenteneinbauten undGebäudeteile1. 15) Hinsichtlich <strong>der</strong> Belastungsannahme für dieReaktions- und Strahlkräfte auf Rohrleitungen,Komponenten und Gebäudeteile ist einLeck mit einem Querschnitt von 0,1 F (F = offeneQuerschnittfläche in <strong>der</strong> jeweiligen Leitung)und statischer Ausströmung für verschie<strong>den</strong>eBruchlagen zu unterstellen.15)Hinweis: Diese Festlegung ist relevant für dieAuslegungsanfor<strong>der</strong>ungen in Kap. 3.3 (1) Einbautenim Reaktordruckbehälter 5.1 (5) Einbauten imM3:A2 2.1(3)(DWR)Der Reaktorkern ist so ausgelegt, dass bei Ereignissenmit unterstelltem Ausfall <strong>der</strong> Reaktorschnellabschaltung(Sicherheitsebene 4a) durcheine ausreichend negativeReaktivitätsrückwirkung im Zusammenwirken mit<strong>den</strong> ansonsten als wirksam unterstellten Maßnahmenund Einrichtungen <strong>der</strong> Anlage die Leistungbegrenzt bzw. ausreichend schnell abgesenktwird, so dass die sicherheitstechnischenNachweiszielea) Erhaltung einer abschalt- und kühlbaren Geometriedes Reaktorkerns sowieb) Erhaltung <strong>der</strong> Integrität <strong>der</strong> druckführen<strong>den</strong>Umschließungund die für diese Ereignisse gelten<strong>den</strong> Nachweiskriterieneingehalten wer<strong>den</strong>.Durch die weiteren Abschalteinrichtungen wird<strong>der</strong> für die dauerhafte Unterkritikalität gefor<strong>der</strong>teBetrag <strong>der</strong> Abschaltreaktivität erreicht (sieheauch in <strong>der</strong> Nummer 6.4 (1)).Für die Ermittlung <strong>der</strong> Einwirkungen aus StrahlundReaktionskräften auf Rohrleitungen, Komponenten,Komponenteneinbauten und Gebäudeteileist ein Leck mit einem Querschnitt von 0,1 F<strong>der</strong> jeweiligen Leitung und mit statischer Ausströmungfür verschie<strong>den</strong>e anzunehmendeLecklagen unterstellt. Dies gilt auch für die Ermittlung<strong>der</strong> durch Strahlkräfte bewirkten Freisetzungo<strong>der</strong> Ablösung von Materialien im Hinblickauf mögliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Notkühlungdurch diese Materialen, wobei hier die ungünstigstenLecklagen und Leckgrößen (≤ 0,1 F) unterstelltsind..Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> RSKLL in übergeordneter Form in die genannteNummer in Modul 2.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genanntenNummern (siehe auch Modul 6Nummer 3.2.4 (5)). Ergänzung hinsichtlich <strong>der</strong>Leckannahmen bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Freisetzungvon Isoliermaterial in Anlehnung an entsprechendeRSK Beschlüsse.Ergänzung hinsichtlich <strong>der</strong> Leckannahmen bei<strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Freisetzung von Isoliermaterialin Anlehnung an entsprechende RSKBeschlüsse.- 138 -


Sicherheitsbehälter 5.2 (1), (5) Elektrische Einrichtungenim Sicherheitsbehälter A2 3(3)(SWR)Als Belastungsannahme für die Einbauten desReaktordruckbehälters ist ein schnellöffnendesLeck (lineares Öffnungsverhalten, Öffnungszeit15 ms) mit einem Querschnitt von0,1 F in <strong>den</strong> Hauptkühlmittelleitungen für verschie<strong>den</strong>eBruchlagen zu unterstellen.M3:A2 2.1(2)(DWR)Für die Ermittlung <strong>der</strong> Einwirkungen aus StrahlundReaktionskräften auf Rohrleitungen, Komponenten,Komponenteneinbauten und Gebäudeteileist ein Leck mit einem Querschnitt von 0,1F <strong>der</strong>jeweiligen Leitung und mit statischer Ausströmungfür verschie<strong>den</strong>e anzunehmendeLecklagen unterstellt. Dies gilt auch für die Ermittlung<strong>der</strong> durch Strahlkräfte bewirkten Freisetzungo<strong>der</strong> Ablösung von Materialien im Hinblickauf mögliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Notkühlungdurch diese Materialien wobei hier die ungünstigstenLecklagen und Leckgrößen (≤ 0,1F) unterstelltsind.Als Belastungsannahme für die Einbauten desReaktordruckbehälters und <strong>den</strong> Reaktorkern istein schnell öffnendes Leck (lineares Öffnungsverhalten,Öffnungszeit 15 ms) mit einem Querschnittvon 0,1 F in <strong>den</strong> Hauptkühlmittelleitungenfür verschie<strong>den</strong>e BruchLecklagen unterstellt.Ergänzung SWR.2. Zur Beherrschung <strong>der</strong> Auswirkungen (Druckaufbauin <strong>der</strong> Reaktorgrube, Entlastungsdruckwelleauf Einbauten des Reaktordruckbehälters)eines unterstellten Lecks mit demQuerschnitt 0,1 F zwischen Reaktordruckbehälterund biologischem Schild sind Vorkehrungen,z.B. Doppelrohre im Bereich <strong>der</strong>Durchführung <strong>der</strong> Hauptkühlmittelleitungendurch <strong>den</strong> biologischen Schild, vorzusehen.A2 3(2)(SWR)M3:A2 2.1(4)(DWR)Belastungsannahme für die Einbauten des Reaktordruckbehältersund <strong>den</strong> Reaktorkern ist einschnell öffnendes Leck (lineares Öffnungsverhalten,Öffnungszeit 15 ms) mit einem Querschnittvon 2F in <strong>den</strong> Frischdampf- und Speisewasserleitungenfür verschie<strong>den</strong>e Lecklagen sowie Lecksentsprechend <strong>der</strong> Nummer 3 (1) Buchstabe b.Zur Beherrschung <strong>der</strong> Auswirkungen (Druckaufbauin <strong>der</strong> Reaktorgrube, Entlastungsdruckwelleauf Einbauten des Reaktordruckbehälters) einesunterstellten Lecks mit dem Querschnitt 0,1 Fzwischen Reaktordruckbehälter und biologischemSchild sind - soweit notwendig - Vorkehrungengetroffen, z. B. Doppelrohre im Bereich<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Hauptkühlmittelleitungendurch <strong>den</strong> biologischen Schild.Ergänzung SWR.A2 3(4)(SWR)Zur Beherrschung <strong>der</strong> Auswirkungen (Druckaufbauim Luftraum <strong>der</strong> Kon<strong>den</strong>sationskammer)eines unterstellten Lecks im Druckentlastungsrohrmit dem Querschnitt 0,1 F zwischen Kon-Ergänzung SWR.- 139 -


(2) Vorgaben für die Auslegung und <strong>den</strong> Sicherheitsnachweis<strong>der</strong> Notkühlsysteme, des Sicherheitsbehältersund dessen Einbauten sowie <strong>der</strong>Abstützung <strong>der</strong> Primärkreiskomponenten. Bei <strong>der</strong>Auslegung und rechnerischen Überprüfung sindfolgende Postulate maßgebend:1. Bei <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Kernnotkühlwirksamkeit(vgl. Kap. 22.1.1) sind Leckquerschnitte in<strong>den</strong> Hauptkühlmittelleitungen bis 2 F zugrundezu legen. Die Notkühlsysteme sind entsprechendauszulegen.<strong>den</strong>sationskammerdecke und demAusströmbereich des Druckentlastungsrohres imWasserbereich sind - soweit notwendig - Vorkehrungengetroffen, z.B. Schutzrohr um das Druckentlastungsrohr.- -M3:A2 2.1(1)(DWR)Bei <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Kernnotkühlwirksamkeit sindLeckquerschnitte in <strong>den</strong> Hauptkühlmittelleitungenbis einschließlich 2F zu Grunde gelegt (F = offeneQuerschnittsfläche). Die Notkühlsysteme sin<strong>den</strong>tsprechend ausgelegt.2. Der Ermittlung des Auslegungsdrucks desSicherheitsbehälters sowie <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong>Druckdifferenzen innerhalb des Sicherheitsbehälterssind Leckquerschnitte bis zu 2 F in<strong>den</strong> Hauptkühlmittelleitungen zugrunde zu legen.A2 3(1)(SWR)M3:A2 2.1(7)(DWR)A2 3(9)(SWR)Bei <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Kernnotkühlwirksamkeit und<strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> Notkühlsysteme sind folgendeLeckquerschnitte zugrunde gelegt:a) an <strong>den</strong> Frischdampf- und Speisewasserleitungenbis zu 2F sowieb) am Reaktordruckbehälter einerseits 80 cm 2(geometrischer Querschnitt: kreisförmig) unterhalb<strong>der</strong> Reaktorkernoberkante, an<strong>der</strong>erseitsdie maximal möglichen Leckquerschnittedurch <strong>den</strong> Bruch eines Kerninstrumentierungsstutzensbzw. des Gehäuserohres einesSteuerstabantriebs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schweißnaht zwischenGehäuserohr und RDB.Der Ermittlung des Auslegungsdrucks desSicherheitsbehälters sowie <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong>Druckdifferenzen innerhalb des Sicherheitsbehälterssind Leckquerschnitte bis einschließlich zu2F in <strong>den</strong> Hauptkühlmittelleitungen zu GrundegelegtDer Ermittlung des Auslegungsdrucks desSicherheitsbehälters sowie <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong>Druckdifferenzen innerhalb des Sicherheitsbehältersund <strong>der</strong> Bemessung des Druckabbausystemssind Leckquerschnitte bis einschließlich 2FFür die Rohrleitungen des SWR sind aus <strong>der</strong>RSK-LL DWR Kapitel 21 die entsprechen<strong>den</strong>Anfor<strong>der</strong>ungen des DWR an die Rohrleitungenauf die Verhältnisse des SWR übertragenwor<strong>den</strong>!Ergänzung SWR.- 140 -


Auch bei <strong>der</strong> Ermittlung des Auslegungsdrucksund <strong>der</strong> Auslegungstemperatur fürstörfallfeste elektrische Einrichtungen ist voneinem Leckquerschnitt in <strong>den</strong> Hauptkühlmittelleitungenvon 2 F auszugehen.3. Für <strong>den</strong> Nachweis <strong>der</strong> Standsicherheit <strong>der</strong>Komponenten Reaktordruckbehälter, Dampferzeuger,Hauptkühlmittelpumpen und Druckhaltersind folgende formale Annahmen zutreffen:Die Standsicherheit <strong>der</strong> Komponenten mußfür die statische Kraft P ax gewährleistet seinGröße: Pax= p . F . Sp = NennbetriebsdruckF = offene QuerschnittflächeS = 2 (Sicherheitsfaktor)Angriffspunkt: Mittelpunkt des Rohrquerschnittsim Bereich <strong>der</strong> Stutzenrundnaht Wirkung:Stutzenmittelachse in Richtung KomponenteDiese Kraft wirkt jeweils nur an einem Stutzen.Der Standsicherheitsnachweis muß fürje<strong>den</strong> Stutzen getrennt geführt wer<strong>den</strong>.Hinweis: Beim Dampferzeuger ist die Standsicherheitin gleicher Weise für <strong>den</strong> Anschluß des Sekundärkreislaufszu gewährleisten.M3:A2 2.1(6)(DWR)A2 3(8)(SWR)M3:A2 2.1(5)(DWR)A2 3(6)(SWR)in <strong>den</strong> Frischdampf- und Speisewasserleitungenzu Grunde gelegt.Auslegungsdruck und Auslegungstemperatur fürstörfallfeste elektrische Einrichtungen sind festgelegtfür einen Leckquerschnitt von 2F in <strong>den</strong>Hauptkühlmittelleitungen.Bei <strong>der</strong> Ermittlung des Auslegungsdrucks und <strong>der</strong>Auslegungstemperatur für störfallfeste elektrischeEinrichtungen wird von einem Leckquerschnittvon 2F in <strong>den</strong> Frischdampf- und Speisewasserleitungenausgegangen.Für <strong>den</strong> Nachweis <strong>der</strong> Standsicherheit <strong>der</strong> KomponentenReaktordruckbehälter, Dampferzeuger,Hauptkühlmittelpumpen und Druckhalter sindfolgende formale Annahmen getroffen:Die Standsicherheit dieser Komponenten ist gewährleistetfür die statische Ersatzkraft P axüberlagert mit dem Eigengewicht <strong>der</strong>Komponente:Größe: P ax = 2S · p · Fmitp = Betriebsdruck bei VolllastbetriebNennbetriebsdruckF = offene QuerschnittflächeS = 2 (Sicherheitsfaktor)Angriffspunkt: Mittelpunkt des Rohrquerschnittsim Bereich <strong>der</strong> Stutzenrundnaht.Wirkung: Stutzenmittelachse in <strong>der</strong> für dieStandsicherheit <strong>der</strong> Komponenteungünstigsten Richtung Komponente.DieseKraft wirkt jeweils nur an einem Stutzen.Die Standsicherheit ist für je<strong>den</strong> Stutzen getrenntnachgewiesen.Hinweis: Beim Dampferzeuger ist die Standsicherheitin gleicher Weise für <strong>den</strong> Anschluss des Sekundärkreislaufsgewährleistet. Dies wird unter <strong>den</strong>Leckpostulaten <strong>der</strong> Frischdampf- bzw. Speisewasserleitungbehandelt.Für <strong>den</strong> Nachweis <strong>der</strong> Standsicherheit des Reaktordruckbehälterssind folgende Annahmen ge-Überführung in die genannte Nummer.Ergänzung SWR.Ergänzung SWR.- 141 -


(3) Deterministisch zu unterstellen<strong>der</strong>Leckquerschnitt am Reaktordruckbehälter.1. Im Hinblick auf die Verankerung des Reaktordruckbehälters,die Belastung <strong>der</strong> Einbautenim Reaktordruckbehälter, die Auslegung desKernnotkühlsystems ist am Reaktordruckbehälterauch ein Leck von etwa 20 cm² (geometrischerQuerschnitt: kreisförmig) unterhalb<strong>der</strong> Reaktorkernoberkante zu unterstellen.Vorschä<strong>den</strong> am Reaktordruckbehälter, die zueiner Leckgröße von mehr als 20 cm² führenkönnten, müssen mittels geeigneter Überwachungsmaßnahmenrechtzeitig erkennbarsein.2. Der Auslegung sind auch die Auswirkungendes plötzlichen Bruches eines Steuerelementstutzensmit dem maximal möglichenLeckquerschnitt sowie die postulierten Leckagenam Reaktordruckbehälter zugrunde zulegen.M3:A2 2.2(1)(DWR)A2 3(7)(SWR)M3:A2 2.2(2)(DWR)troffen:Die Standsicherheit <strong>der</strong> Komponenten ist gewährleistetfür die statische Ersatzkraft Pax überlagertmit dem Eigengewicht <strong>der</strong> Komponente:Pax = 2 · p · Fmitp = Betriebsdruck bei VolllastbetriebNennbetriebsdruckF = offene QuerschnittflächeAngriffspunkt: Mittelpunkt des Rohrquerschnittsim Bereich <strong>der</strong> Stutzenrundnaht.Wirkung: Stutzenmittelachse in <strong>der</strong> für dieStandsicherheit <strong>der</strong> Komponente ungünstigstenRichtung.Diese Kraft wirkt jeweils nur an einem Stutzen.Die Standsicherheit ist für je<strong>den</strong> Stutzen getrenntnachgewiesen.Im Hinblick auf die Verankerung des Reaktordruckbehälters(Begrenzung <strong>der</strong> Druckbelastungauf Tragstrukturen), die Belastung <strong>der</strong> Einbautenim Reaktordruckbehälter, und die Auslegung desKernnotkühlsystems ist auch ein Leck am Reaktordruckbehälterauch ein Leck von etwa 20 cm 2(geometrischer Querschnitt: kreisförmig) unterhalb<strong>der</strong> Reaktorkernoberkante unterstellt.Vorschä<strong>den</strong> am Reaktordruckbehälter, die zueiner Leckgröße von mehr als 20 cm² führenkönnten, müssen mittels geeigneter Überwachungsmaßnahmenrechtzeitig erkennbar sein.Die Verankerung ist so bemessen, dass auch dieentsprechend <strong>der</strong> Nummer 3 (1) Buchstabe bunterstellten Lecks mit abgedeckt sind.Der Auslegung <strong>der</strong> Reaktordruckbehälter- Einbautenund <strong>der</strong> Schutzmaßnahmen für <strong>den</strong>Sicherheitsbehälter wer<strong>den</strong> auch die Auswirkungendes plötzlichen Bruchs eines Steuerelementantrieb-Gehäuserohres o<strong>der</strong> -Stutzens mit demmaximal möglichen Leckquerschnitt am Reaktordruckbehälterzu Grunde gelegt.Letzter Satz gestrichen, da Vorschä<strong>den</strong> solcherArt nach heutigem Stand nicht zu akzeptierensind.Ergänzung SWR.Hinsichtlich <strong>den</strong> SWR siehe Modul 3 A2 3 (1)b).(4) Druckabsicherung des Nie<strong>der</strong>drucksystems M4: Komponenten, die durch Annahme eines Einzel- Abgedeckt durch die genannte Nummer in- 142 -


gegen das HochdrucksystemEs sind Vorkehrungen gegen einen Druckaufbauim Nie<strong>der</strong>drucksystem infolge Versagens <strong>der</strong>Druckabsicherung zum Hochdrucksystem(Druckführende Umschließung) zu treffen (z.B.Wie<strong>der</strong>kehrende Prüfung <strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> Armaturen,Messung des Druckes zwischen zwei hintereinan<strong>der</strong>geschalteten Armaturen, Anzeigevon Leckagen auf <strong>der</strong> Warte).21.2 Zu unterstellende Leckagen und Brüche in<strong>der</strong> Frischdampf bzw. Speisewasserleitung(1) Für die Frischdampf- und Speisewasserleitungenzwischen Dampferzeuger und Armaturenstationaußerhalb des Sicherheitsbehälterswer<strong>den</strong> Leckagen aus unterkritischen Rissenunterstellt. Diese können auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong>Bruchmechanik ermittelt wer<strong>den</strong> o<strong>der</strong> wer<strong>den</strong> auf0,1 F begrenzt.Hinsichtlich <strong>der</strong> Belastungsannahmen für dieReaktions- und Strahlkräfte auf die FrischdampfundSpeisewasserleitungen im Bereich zwischenDampferzeuger und erster Absperrarmatur außerhalbdes Sicherheitsbehälters ist abdeckendeine Lecköffnung von 0,1 F (F = offeneQuerschnittsfläche <strong>der</strong> Rohrleitung) und statischeAusströmung unterstellen.(2) Hinsichtlich dynamischer Belastungen sindeinlaufende Entlastungsdruckwellen, die sich ausBrüchen in Leitungsbereichen hinter <strong>der</strong> erstenAbsperrarmatur außerhalb des Sicherheitsbehältersergeben, o<strong>der</strong> als Folge äußerer Einwirkungenunterstellt wer<strong>den</strong>, anzusetzen und <strong>der</strong> Bemessungzugrunde zu legen. Hierzu wird alsEingangsgröße für die Rechnung ein Rundabrißmit einem linearen Öffnungsverhalten und einerÖffnungszeit von 15 msec postuliert. Mit dieserAnnahme erübrigen sich Analysen von dynamischenBelastungen aus unterkritischen Rissen3.3.3(4)M3:A2 4.1(1)M3:A2 4.1(2)M3:A2 4.1(3)(DWR)fehlers an <strong>der</strong> Absperreinrichtung <strong>der</strong> angrenzen<strong>den</strong>Druckführen<strong>den</strong> Umschließung des Reaktorkühlmittelsmit höherem Druck o<strong>der</strong> höhererTemperatur beaufschlagt wer<strong>den</strong> können, sind soausgeführt, dass ihre Integrität auch bei solchenLastfällen sichergestellt ist.Für die Frischdampf- und Speisewasserleitungenzwischen Dampferzeuger und Armaturenstationaußerhalb des Sicherheitsbehälters sindLecksagen aus unterkritischen Rissen unterstellt.Diese sind auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Bruchmechanikermittelt wor<strong>den</strong> o<strong>der</strong> auf 0,1F begrenzt. (...)Für die Ermittlung <strong>der</strong> Einwirkungen aus StrahlundReaktionskräften auf die Frischdampf- undSpeisewasserleitungen zwischen Dampferzeugerund Armaturenstation außerhalb des Sicherheitsbehältersist abdeckend eine Lecköffnungvon 0,1F und statische Ausströmung unterstellt.Hinsichtlich dynamischer Belastungen <strong>der</strong>Frischdampf- und Speisewasserleitungen sindeinlaufende Entlastungsdruckwellen, die sich ausBrüchen in Leitungsbereichen hinter <strong>der</strong> erstenAbsperrarmatur außerhalb des Sicherheitsbehältersergeben, o<strong>der</strong> als Folge äußerer Einwirkungenunterstellt wer<strong>den</strong>, angesetzt und <strong>der</strong> Bemessungzu Grunde gelegt. Hierzu ist als Eingangsgrößefür die Rechnung ein Rundabriss(2F-Bruch) mit einem linearen Öffnungsverhaltenund einer Öffnungszeit von 15 ms postuliert. Mitdieser Annahme erübrigen sich Analysen vondynamischen Belastungen aus unterkritischenRissen.Modul 4.Die Anfor<strong>der</strong>ung soll das Versagen dieserSysteme aufgrund Überduck durch Versagen<strong>der</strong> Absperrung mit hoher Zuverlässigkeitausschließen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.A2 3Hinsichtlich dynamischer Belastungen sind ein-Ergänzung SWR:- 143 -


(3) Für die Standsicherheit des Dampferzeugerssind im Hinblick auf <strong>den</strong> Anschluß des Sekundärkreisesfolgende formale Annahmen zu treffen(vgl. Kap. 21.1 (2) 3.):Die Standsicherheit des Dampferzeugers muß fürdie statische Ersatzkraft P ax zusätzlich zum Eigengewichtgewährleistet seinGröße: Pax= 2 . p . Fp = NennbetriebsdruckF = offene QuerschnittflächeAngriffspunkt: Mittelpunkt des Rohrquerschnittsim Bereich <strong>der</strong> ersten AnschlußschweißnahtWirkrichtung: Stutzenmittelachse in RichtungKomponente.Diese Kraft wirkt jeweils nur an einem Stutzen.Der Standsicherheitsnachweis muß für je<strong>den</strong>Stutzen getrennt geführt wer<strong>den</strong>.(4) Die Belastungen, die bei einem entsprechend(2) zu unterstellen<strong>den</strong> Frischdampf- bzw. Speisewasserleitungsbrucho<strong>der</strong> Offenbleiben einessekundärseitigen Sicherheitsventils auf dieDampferzeugerheizrohre durch die statische undtransiente Beanspruchung (Druckwelle, Strömungskräfte,statische Druckdifferenzen über dieDampferzeugerheizrohre) auftreten, müssenbestimmt wer<strong>den</strong>. Es ist nachzuweisen, daß dieDampferzeugerheizrohre diesen Belastungen(5)(SWR)M3:A2 4.1(4)(DWR)M3A2 2.3(1)laufende Entlastungsdruckwellen, die sich ausBrüchen in Leitungsbereichen hinter <strong>der</strong> äußerenAbsperrarmatur (außerhalb des Sicherheitsbehälters)ergeben o<strong>der</strong> die als Folge äußerer Einwirkungenunterstellt wer<strong>den</strong>, <strong>der</strong> Bemessung zuGrunde gelegt. Hierzu ist als Eingangsgröße fürdie Rechnung ein Rundabriss (2F-Bruch) miteinem linearen Öffnungsverhalten und einer Öffnungszeitvon 15 ms postuliert. Mit dieser Annahmeerübrigen sich Analysen von dynamischenBelastungen aus unterkritischen Rissen.Für <strong>den</strong> Nachweis <strong>der</strong> die Standsicherheit desDampferzeugers sind im Hinblick auf <strong>den</strong> Anschlussdes Sekundärkreises folgende formaleAnnahmen getroffen:Die Standsicherheit des Dampferzeugers ist gewährleistetfür die statische Ersatzkraft Paxzusätzlich zum überlagert mit dem Eigengewicht<strong>der</strong> Komponente:Größe: P ax = 2 · p · Fmitp = Betriebsdruck bei VolllastbetriebNennbetriebsdruckF = offene QuerschnittflächeAngriffspunkt: Mittelpunkt des Rohrquerschnittsim Bereich <strong>der</strong> ersten Anschlussschweißnaht.Wirkrichtung: Stutzenmittelachse in <strong>der</strong> für dieStandsicherheit <strong>der</strong> Komponente ungünstigstenRichtung Komponente.Diese Kraft wirkt jeweils nur an einem Stutzen.Die Standsicherheit ist für je<strong>den</strong> Stutzen getrenntnachgewiesen.Die Belastungen, die bei einem entsprechend (2)zu unterstellen<strong>den</strong> Frischdampf- bzw. Speisewasserleitungsbrucho<strong>der</strong> Offenbleiben einessekundärseitigen Sicherheitsventils auf dieDampferzeugerheizrohre durch die statische undtransiente Beanspruchung (Druckwelle, Strömungskräfte,statische Druckdifferenzen über dieDampferzeugerheizrohre) auftreten, sind bestimmt.Es ist nachgewiesen, dass die Dampferzeugerheizrohrediesen Belastungen standhal-- 144 -


Bei Unterstellung von unterkritischen Rissenentsprechend (1) o<strong>der</strong> Abriss einer Kleinleitungist kein zusätzliches Dampferzeugerheizrohrver-standhalten.ten.Jedoch ist bei <strong>der</strong> Störfallanalyse für <strong>den</strong> Frischdampfleitungsbruchgrundsätzlich das Versageneiniger weniger Dampferzeugerheizrohre alsM3A2 2.3(2)zufälliger nicht als Folge des Frischdampfleitungsbruchsauftreten<strong>der</strong> zusätzlicher Fehler zuunterstellen, <strong>der</strong> einhüllend durch die Annahmedes vollständigen Bruches (2 F) eines Dampferzeugerheizrohresim betroffenen Dampferzeugerzu berücksichtigen ist. Ein Einzelfehler an an<strong>der</strong>erStelle ist bei dieser Störfallanalyse dann nichtmehr zu unterstellen.unterstellt.Beim Frischdampfleitungsbruch außerhalb <strong>der</strong> M3äußeren Absperrarmatur mit zusätzlichem EinzelfehlerA2 2.3"Nicht-Schließen <strong>der</strong> Absperrarmatur" (3)braucht ein Dampferzeugerheizrohrversagennicht unterstellt zu wer<strong>den</strong>, wenn <strong>der</strong> oben genannteBelastungsnachweis positiv geführt wor<strong>den</strong>ist.führt wor<strong>den</strong> ist.Bei Speisewasserleitungsbruch braucht ein M3Dampferzeugerheizrohrversagen nicht unterstellt A2 2.3zu wer<strong>den</strong>.(4)Bei Unterstellung von unterkritischen Rissen M3entsprechend (1) o<strong>der</strong> Abriß einer Kleinleitung A2 2.3wird kein zusätzliches Dampferzeugerheizrohrversagen(5)überlagert.sagen überlagert.(5) Die Auswirkungen eines FrischdampfleitungsbruchesM3:sowie einer Kaltwassertransiente A2 4.1auf das Reaktivitätsverhalten und auf die Än<strong>der</strong>ung(5)von Druck und Temperatur im Reaktor so-wie die daraus resultieren<strong>den</strong> Belastungen auf<strong>den</strong> Reaktordruckbehälter mit seinen Einbautenmüssen beherrscht wer<strong>den</strong>.22. Systeme zur Wärmeabfuhr nach Störfällen -22.1 Kernnot- und NachkühlsystemM10:Zur Wärmeabfuhr nach Kühlmittelverluststorfällen 5.3.1.1muß ein zuverlässig wirksames redundantes (1)Kernnot- und Nachkühlsystem vorhan<strong>den</strong> sein.Es muß geeignet sein, bei <strong>den</strong> in Kapitel 21.1genannten Leckagen und Brüchen in <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung die Kerntemperaturenlangfristig auf einem niedrigen Wert zu halten.Jedoch ist bei <strong>der</strong> Störfallanalyse für <strong>den</strong> Frischdampfleitungsbruchgrundsätzlich das Versageneiniger weniger Dampferzeugerheizrohre alszufälliger, nicht als Folge des Frischdampfleitungsbruchsauftreten<strong>der</strong> zusätzlicher Fehlerunterstellt, <strong>der</strong> einhüllend durch die Annahmedes vollständigen Bruchs (2F) eines Dampferzeugerheizrohresim betroffenen Dampferzeugerberücksichtigt ist. Ein Einzelfehler an an<strong>der</strong>erStelle ist bei dieser Störfallanalyse dann nichtBeim Frischdampfleitungsbruch außerhalb <strong>der</strong>äußeren Absperrarmatur mit zusätzlich unterstelltem"Nichtschließen <strong>der</strong> Absperrarmatur" ist einDampferzeugerheizrohrversagen nicht angenommen,wenn <strong>der</strong> oben genannte Belastungsnachweisnach <strong>der</strong> Nummer 2.3 (1) positiv ge-Bei Speisewasserleitungsbruch ist ein Dampferzeugerheizrohrversagennicht unterstellt.Die Auswirkungen eines Frischdampfleitungsbruchssowie einer daraus folgen<strong>den</strong> Kaltwassertransienteauf das Reaktivitätsverhalten und aufdie Än<strong>der</strong>ung von Druck und Temperatur im Reaktorsowie die daraus resultieren<strong>den</strong> Belastungenauf <strong>den</strong> Reaktordruckbehälter mit seinenEinbauten sind beherrscht.Zur Wärmeabfuhr bei und nach Kühlmittelverluststörfällenist ein zuverlässig wirksames redundantesNot- und Nachkühlsystem gemäß„Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke: GrundlegendeSicherheitskriterien“ (Modul 1), in <strong>der</strong>Nummer 3.3 (4), vorhan<strong>den</strong>. Es ist geeignet, bei<strong>den</strong> in Kapitel 21.1 genannten Leckagen zu unterstellen<strong>den</strong>Lecks und Brüchen in <strong>der</strong> Druckfüh-- 145 -


22.1.1 Anfor<strong>der</strong>ungen -(1) Durch die Kernnotkühlung muß gewährleistet M3:sein, daß:Tabelle1. die berechnete maximale Brennstabhüllentemperatur1200 °C nicht überschreitet, 13.1 Teil2. die berechnete Oxidationstiefe <strong>der</strong> Hülle ankeiner Stelle <strong>den</strong> Wert von 17 % <strong>der</strong> tatsächlichenHüllrohrwandstärke überschreitet,3. bei <strong>der</strong> Zirkon-Wasser-Reaktion nicht mehrals 1 % des gesamten in <strong>den</strong> Hüllrohren enthaltenenZirkoniums reagiert,4. infolge von Hüllrohrschä<strong>den</strong> die in Kapitel 2.2(4) unter Nr. 2 genannten Freisetzungen vonSpaltprodukten nicht überschritten wer<strong>den</strong>,5. keine Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Geometrie des Reaktorkernsauftreten, die eine ausreichendeKühlung des Reaktorkerns verhin<strong>der</strong>n.Die genannten Vorschriften sind bis zur Ablösungdurch eine abgestufte Temperatur-Zeit-Funktionzu verwen<strong>den</strong>.(2) Auch bei langfristiger Kühlung des Reaktorkernsnach einem Kühlmittelverluststörfall mußdie Unterkritikalität des Reaktorkerns gewährleistetsein. Die Wirksamkeit des Schnellabschaltsystemsdarf bei <strong>der</strong> Langzeitreaktivitätsbilanznicht berücksichtigt wer<strong>den</strong>.M1:3.2 (7)ren<strong>den</strong> Umschließung gemäß „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: Bei Druck- und Siedewasserzu berücksichtigende Ereignisse" (Modul 3)die ebenfalls dort aufgeführten Nachweiszieleund Nachweiskriterien einzuhalten die Kerntemperaturenlangfristig auf einem niedrigen Wert zuhalten.Der Reaktor kann auf <strong>den</strong> Sicherheitsebenen 1bis 4a bei <strong>den</strong> für die Reaktivitätsbilanz ungünstigstenBedingungen hinsichtlich Temperatur,Xenonkonzentration und Zykluszeitpunkt, dieunter <strong>den</strong> in Betracht zu ziehen<strong>den</strong> Zustän<strong>den</strong>und Ereignissen möglich sind, unterkritisch gemachtund dauerhaft unterkritisch gehalten wer<strong>den</strong>.Beim DWR sind die Einrichtungen zur Einbringunglöslicher Neutronenabsorber in dasKühlmittel bei <strong>den</strong> Zustän<strong>den</strong> bzw. Ereignissen<strong>der</strong> Sicherheitsebenen 1 bis 4a in <strong>der</strong> Lage, alleine<strong>den</strong> gefor<strong>der</strong>ten Betrag <strong>der</strong> Unterkritikalität zuerbringen.Beim SWR sind folgende Einrichtungen in <strong>der</strong>Lage, jeweils alleine <strong>den</strong> gefor<strong>der</strong>ten Betrag <strong>der</strong>Die genannten Notkühlkriterien sind in <strong>der</strong>genannten Tabelle in Modul 3 enthalten. DieBegrenzung <strong>der</strong> Freisetzungen von Spaltproduktenerfolgt in dieser Tabelle über die Begrenzung<strong>der</strong> Hüllrohrschä<strong>den</strong> auf 10 %.Überführung <strong>der</strong> DWR spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungin übergeordneter Form in Modul 1Nummer 3.2 (7).- 146 -


22.1.2 Auslegung(1) Jedes Kernnotkühlteilsystem muß grundsätzlichaus redundanten, nicht vermaschten Strängenbestehen. Die Stränge müssen nicht nurmaschinentechnisch, son<strong>der</strong>n auch bezüglichihrer Energie- und Medienversorgung und <strong>der</strong>erfor<strong>der</strong>lichen Instrumentierung und Steuerunggetrennt ausgeführt wer<strong>den</strong> (Anfor<strong>der</strong>ungen anelektrische Einrichtungen vgl. Kap. 7). DenSträngen gemeinsame aktive Komponenten sindnicht zulässig. Eine gemeinsame Meßwerterfassungzur Ansteuerung redundanter aktiverSicherheitseinrichtungen ist zulässig, wenn dieAnfor<strong>der</strong>ungen im Kap. 7 erfüllt wer<strong>den</strong>. Sindgemeinsame Komponenten (z.B. Leitungen) in<strong>den</strong> Strängen unumgänglich, ist zu zeigen, daß:1. es möglich ist, sich während des Reaktorbetriebesvon <strong>der</strong> Funktionsbereitschaft <strong>der</strong> gemeinsamenKomponenten zu überzeugen,2. ein Versagen <strong>der</strong> gemeinsamen Komponentendes Kernnotkühlsystems nicht zu einemKühlmittelverluststörfall führt o<strong>der</strong> die Wirksamkeit<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Kernnotkühlteilsystemebehin<strong>der</strong>t,3. die Funktion <strong>der</strong> gemeinsamen Komponentennicht durch die Folgen eines Kühlmittelverluststörfalleso<strong>der</strong> in dessen Verlauf beeinträchtigtwer<strong>den</strong> kann,Unterkritikalität zu erbringen:- bei <strong>den</strong> Zustän<strong>den</strong> bzw. Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebenen 1 bis 4a das elektromotorischeEinfahren <strong>der</strong> Steuerstäbe sowie- bei <strong>den</strong> Zustän<strong>den</strong> bzw. Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebenen 1 und 2 die Einrichtungen zurEinbringung löslicher Neutronenabsorber in dasKühlmittel.Hinweis: Zu <strong>den</strong> gefor<strong>der</strong>ten Beträgen <strong>der</strong> Unterkritikalitätsiehe in <strong>den</strong> „Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ung für Kernkraftwerke:Kriterien für die Auslegung und <strong>den</strong> Betrieb des Reaktorkerns“(Modul 2), sowie <strong>den</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Bei Druck- und Siedewasserreaktoren zu berücksichtigendeEreignisse“ (Modul 3).Jedes Kernnotkühlteilsystem muß grundsätzlichaus redundanten, nicht vermaschten Strängenbestehen. Die Stränge müssen nicht nur maschinentechnisch,son<strong>der</strong>n auch bezüglich ihrerEnergie- und Medienversorgung und <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenInstrumentierung und Steuerung getrenntausgeführt wer<strong>den</strong> (Anfor<strong>der</strong>ungen anelektrische Einrichtungen vgl. Kap. 7). DenSträngen gemeinsame aktive Komponenten sindnicht zulässig. Eine gemeinsame Meßwerterfassungzur Ansteuerung redundanter aktiverSicherheitseinrichtungen ist zulässig, wenn dieAnfor<strong>der</strong>ungen im Kap. 7 erfüllt wer<strong>den</strong>. Sindgemeinsame Komponenten (z.B. Leitungen) in<strong>den</strong> Strängen unumgänglich, ist zu zeigen, daß:1. es möglich ist, sich während des Reaktorbetriebesvon <strong>der</strong> Funktionsbereitschaft <strong>der</strong> gemeinsamenKomponenten zu überzeugen,2. ein Versagen <strong>der</strong> gemeinsamen Komponentendes Kernnotkühlsystems nicht zu einemKühlmittelverluststörfall führt o<strong>der</strong> die Wirksamkeit<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Kernnotkühlteilsystemebehin<strong>der</strong>t,3. die Funktion <strong>der</strong> gemeinsamen Komponentennicht durch die Folgen eines Kühlmittelverluststörfalleso<strong>der</strong> in dessen Verlauf beeinträchtigtwer<strong>den</strong> kann,4. eine <strong>der</strong>artige Schaltung die ZuverlässigkeitKriterien an die Redundanz- undEntmaschung sind übergeordnet für alleSicherheitseinrichtungen in Modul 1 Nummer3.1 (3) geregelt. Eine geson<strong>der</strong>te Formulierungdieser Anfor<strong>der</strong>ung für die Notkühleinrichtungenist daher nicht erfor<strong>der</strong>lich. Zudemgelten die Kriterien zum Einzelfehler gemäßModul 10 Nummern 1.1, zur Vermeidung vonGVA in 1.3 sowie zur Sicherstellung <strong>der</strong> Funktionsbereitschaftvon SicherheitseinrichtungenNummern 1.4. Durch die übergeordnetenFormulierungen sind auch die unter <strong>den</strong> Ziffern2 bis 3 genannten Anfor<strong>der</strong>ungen angesprochen.Kriterien an die Leittechnik sindausreichend in Modul 5 erfasst.- 147 -


4. eine <strong>der</strong>artige Schaltung die Zuverlässigkeitdes Kernnotkühlsystems gegenüber einemunvermaschten System nicht verschlechtert.(2) Der Ausfall eines Kernnotkühlstranges darfunabhängig von <strong>der</strong> Ausfallursache nicht zumAusfall eines weiteren Kernnotkühlstranges führen.(3) Das Kernnotkühlsystem muß bei Auftreteneines Einzelfehlers seine sicherheitstechnischeAufgabe mit ausreichen<strong>der</strong> Verfügbarkeit undZuverlässigkeit erfüllen. Dies muß auch währendPrüfungen und Reparaturen gewährleistet sein.Wenn bei kurzzeitigen Reparaturen die Gesamtverfügbarkeitdes Kernnotkühlsystems nicht wesentlichverschlechtert wird, braucht ein zusätzlicherEinzelfehler bei passiven Systemen nichtvorausgesetzt zu wer<strong>den</strong>.(4) Der Raum um <strong>den</strong> Reaktordruckbehälter mußbei einem Leck am Reaktordruckbehälter mindestensbis zur Reaktorkernoberkante geflutetwer<strong>den</strong> können.(5) Durch Leckagen in Nachkühlern o<strong>der</strong> Dampferzeugerndarf die zum Unterkritischhalten desReaktors benötigte Borkonzentration im Primärkühlmittelnicht in unzulässigem Maße vermin<strong>der</strong>twer<strong>den</strong>.M10:5.3.1.1(4)M104.2.1(1)des Kernnotkühlsystems gegenüber einemunvermaschten System nicht verschlechtert.Der Ausfall eines Kernnotkühlstranges darf unabhängigvon <strong>der</strong> Ausfallursache nicht zum Ausfalleines weiteren Kernnotkühlstranges führen.Das Kernnotkühlsystem muß bei Auftreten einesEinzelfehlers seine sicherheitstechnische Aufgabemit ausreichen<strong>der</strong> Verfügbarkeit und Zuverlässigkeiterfüllen. Dies muß auch während Prüfungenund Reparaturen gewährleistet sein.Wenn bei kurzzeitigen Reparaturen die Gesamtverfügbarkeitdes Kernnotkühlsystems nicht wesentlichverschlechtert wird, braucht ein zusätzlicherEinzelfehler bei passiven Systemen nichtvorausgesetzt zu wer<strong>den</strong>.Der Raum um <strong>den</strong> Reaktordruckbehälter kannbeim DWR bei einem Leck am Reaktordruckbehältermindestens bis zur Reaktorkernoberkantegeflutet wer<strong>den</strong>.Es sind Maßnahmen und Einrichtungen vorhan<strong>den</strong>,die sicherstellen, dassReaktivitätsän<strong>der</strong>ugen infolge von Deionateintrago<strong>der</strong> von min<strong>der</strong>boriertem Kühlmittel in <strong>den</strong> Reaktorkernauf solche Werte begrenzt bleiben, bei<strong>den</strong>en- bei einem anfänglich kritischen Reaktor dassicherheitstechnische Nachweisziel für <strong>den</strong>Reaktivitätsstörfall gemäß <strong>den</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: Bei Druck- und Sie-Ist u. a. durch Nummer 1.3 (3) Modul 10 übergeordneterfasst: „Redundante Einrichtungensind räumlich o<strong>der</strong> baulich so getrennt, dasspotentiell übergreifende Einwirkungen voninnen und von außen auf eine Redundante<strong>der</strong> zur Beherrschung von postulierten Störfällengemäß <strong>den</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Bei Druck- und Siedewasserreaktorenzu berücksichtigende Ereignisse“ (Modul3) erfor<strong>der</strong>lichen Einrichtungen beschränktbleiben. Bei Notstandsfällen ist für Einrichtungen<strong>der</strong> Sicherheitsebene 4a sichergestellt,dass im Ereignisfall eine Redundante erhaltenbleibt. Dabei sind jeweils auch Folgewirkungenberücksichtigt.“Ist durch Abschnitt 1.1 Modul 10 erfasst.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genanntenNummern, siehe auch Nummer 4.2.1 (3)und (4) Modul 10.- 148 -


dewasserreaktoren zu berücksichtigende Ereignisse“(Modul 3), Tabelle 3.1, und- bei einem anfänglich unterkritischen Reaktor<strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>te Betrag <strong>der</strong> Abschaltreaktivitätgemäß <strong>den</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Bei Druck- und Siedewasserreaktorenzu berücksichtigende Ereignisse“ (Modul 3),Tabelle 3.1,eingehalten wer<strong>den</strong>.(6) Bei einem Leck im Nachkühlsystem an beliebigerStelle außerhalb des Sicherheitsbehältersmuß <strong>der</strong> Wasservorrat im Gebäudesumpf für dieKernnotkühlung ausreichend bleiben. Die Funktionsfähigkeitdes Nachkühlsystems darf nichtdurch Überflutung beeinträchtigt wer<strong>den</strong>.(7) Um zu verhin<strong>der</strong>n, daß bei einem Leck in <strong>der</strong>Sumpfsaugleitung zwischen Sicherheitsbehälterund Absperrarmatur während <strong>der</strong> Kernnot- undNachkühlphase das Wasser aus dem Sumpf desSicherheitsbehälters in <strong>den</strong> Ringraum fließt unddadurch die Kernnot- und Nachkühlung vollstän-4.2.1(2)M10:5.3.1.2(3)M10:2.2.2 (3)Mögliche Quellen für einen Deionateintrag, diepotentiell eingetragene Deionatmengen und diemöglichen Auswirkungen auf <strong>den</strong> Reaktorkernsind für alle Betriebsphasen analysiert. Dabeiwer<strong>den</strong> insbeson<strong>der</strong>e folgende Deionatquellenbetrachtet:Äußere Quellen:- alle an <strong>den</strong> Reaktorkühlkreislaufangeschlossenen Deionat führen<strong>den</strong> Systeme,- Wärmetauscherleckagen (Dampferzeuger,Nachkühler),- min<strong>der</strong>borierte Medien in angrenzen<strong>den</strong> Systemenund Behältern.Innere Quellen:- Entborierung des Kühlmittels bei „KleinenLecks“ (Reflux-Con<strong>den</strong>ser-Betrieb“,- Abfahren im Naturumlauf und gleichzeitig sekundärseitigisolierter Dampferzeuger.Bei einem Lecks im Not- und Nachkühlsystem(DWR und SWR) an beliebiger Stelle außerhalbdes Sicherheitsbehälters bleibt <strong>der</strong> Wasservorratim Gebäudesumpf für die Kernnotkühlung ausreichend.Die Funktionsfähigkeit des Nachkühlsystemsdarf nicht durch Überflutung beeinträchtigtwer<strong>den</strong>.Wer<strong>den</strong> Instandhaltungsmaßnahmen an Einrichtungenzur Vermeidung von Überflutungsereignissendurchgeführt, so ist sichergestellt, dass<strong>der</strong>en Funktion, sofern erfor<strong>der</strong>lich, auch während<strong>der</strong> Instandhaltungsmaßnahme gewährleistetbleibt o<strong>der</strong> vorsorglich durch an<strong>der</strong>weitigeDer 2. Satz ist durch das Kapitel „Überflutung“in Modul 10 Nummern 2.2.2 abgedeckt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genanntenNummern in Modul 10 (das Ereignis wirdeinerseits in <strong>den</strong> Abschnitt <strong>der</strong> Auslegungsanfor<strong>der</strong>ungengegen interne Überflutung integriert(siehe Nummer 2.2.2 (3) und bleibt an<strong>der</strong>erseitsin Modul 3 als zu beherrschen<strong>der</strong>- 149 -


dig ausfällt, müssen technische Vorkehrungengetroffen wer<strong>den</strong> (z.B. Doppelrohr).(8) Die Kernnotkühlteilsysteme müssen vor Störfallfolgengeschützt sein. Insbeson<strong>der</strong>e sind dieAuswirkungen von Brüchen druckführen<strong>der</strong> o<strong>der</strong>rotieren<strong>der</strong> Teile zu berücksichtigen. Die dabeientstehen<strong>den</strong> Bruchstücke, die Reaktions- undStrahlkräfte sowie <strong>der</strong> Einfluß von Druck, Temperaturund Feuchte dürfen keine Beeinträchtigung<strong>der</strong> Kernnotkühlung bewirken. Wegen <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>tenRedundanz müssen räumliche Trennungo<strong>der</strong> bauliche Schutzmaßnahmen vorgesehensein, durch die gemeinsame Fehlerursacheno<strong>der</strong> gegenseitige Beeinflussung redundanterStränge verhin<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>.(9) Die Kernnotkühlteilsysteme müssen baulichund elektrisch <strong>der</strong>art ausgeführt sein, daß durchWassereinbruch im Reaktorgebäude die KernnotundNachkühlung des Reaktors nicht gefährdetwird. Dies gilt ebenso für die nachgeschaltetenKühlsysteme.Die wesentlichen aktiven Komponenten <strong>der</strong>Nachkühlsysteme müssen während des langfristigenNachkühlvorganges gewartet wer<strong>den</strong> können.(10) Eine systemtechnische Verknüpfung <strong>der</strong>Kernnotkühlung mit <strong>der</strong> Brennelementlagerbeckenkühlungist nur zulässig, wenn Störungen imBeckenkühlsystem (z.B. Fehlschaltung von Armaturen)nachweislich nicht zu einer nennenswertenBeeinträchtigung <strong>der</strong> Zuverlässigkeit <strong>der</strong>Kernnotkühlung führen können. Die zur Umschaltungauf die Beckenkühlung zu betätigen<strong>den</strong>M10:2.2.3M10:2.2.2M10:5.3.1.3(3)M11:5.1 (15)Maßnahmen vollwertig kompensiert wird. Zu <strong>den</strong>beson<strong>der</strong>s gefährdeten Bereichen im Zusammenhangmit Instandhaltungsmaßnahmen zählenz. B. die Sumpfansaugeleitungen und <strong>der</strong>en Absperrarmaturen,Leitungen mit einem hohenNachspeisepotential und <strong>der</strong>en Absperreinrichtungen,Einrichtungen zur Verhin<strong>der</strong>ung von redundanzübergreifen<strong>den</strong>Überflutungen imRingraum von DWR-Anlagen sowie Instandhaltungsarbeitenim Bo<strong>den</strong>bereich des Reaktordruckbehältersvon SWR-Anlagen.Komponentenversagen mit potentiellen Auswirkungenauf sicherheitstechnisch wichtige EinrichtungenAnlageninterne ÜberflutungDie für die Wirksamkeit wesentlichen aktivenKomponenten <strong>der</strong> Nachkühlsysteme könnenwährend des langfristigen Nachkühlvorgangsgewartet instand gehalten wer<strong>den</strong>.Eine systemtechnische Verknüpfung <strong>der</strong> Kernnotkühlungdes Not- und Nachkühlsystems mit<strong>der</strong> Brennelement-Lagerbeckenkühlung ist nurzulässig besteht nur dann, wenn Störungen imBeckenkühlsystem (z.B. Fehlschaltung von Armaturen)nachweislich nicht zu einer nennenswertenBeeinträchtigung <strong>der</strong> Zuverlässigkeit <strong>der</strong>Kernnotkühlung Not- und Nachkühlung führenStörfall bestehen (E3-40 DWR), E3-40 SWR).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genanntenNummern in Modul 10.Siehe auch IAEA NS-G-1.11, 3.4.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genanntenNummern in Modul 10.- 150 -


Armaturen sind soweit möglich und sinnvoll außerhalbdes Sicherheitsbehälters anzuordnen.(11) In Anlagen, bei <strong>den</strong>en das Kernnotkühlsystemmit dem Brennelementbecken- Kühlsystemsystemtechnisch verknüpft ist, ist ein zusätzlicherBeckenkühlstrang vorzusehen. Dieser Strangmuß allein in <strong>der</strong> Lage sein, das Brennelementbeckennach Kühlmittelverluststörfällen zu kühlen.Das System soll soweit möglich und sinnvollkeine aktiven Komponenten innerhalb desSicherheitsbehälters haben. Armaturen, die zurInbetriebnahme des Systems betätigt wer<strong>den</strong>müssen, sind soweit möglich und sinnvoll außerhalbdes Sicherheitsbehälters anzuordnen.(12) Die Brennelementbecken-Kühlsysteme sindso zu gestalten, daß auch bei Leckagen an einem<strong>der</strong> Kühlstränge die Kühlung des Brennelementbeckensüber einen an<strong>der</strong>en Strang gewährleistetwer<strong>den</strong> kann.(13) Das Kernnotkühlsystem soll so ausgelegtwer<strong>den</strong>, daß folgende Bedingungen erfüllt wer<strong>den</strong>:1. Angemessene Druck- und Funktionsprüfungenmüssen regelmäßig durchführbar sein.2. Die bauliche Integrität und Leckdichtigkeitseiner Komponenten muß gewährleistet sein.M11:5.1 (16)M11:5.1 (4)M10:1.4(1)können. Die zur Umschaltung auf die Lagerbeckenkühlungzu betätigen<strong>den</strong> Armaturen sindsoweit möglich und sinnvoll außerhalb <strong>der</strong>Sicherheitsbehälters angeordnet.In Anlagen, bei <strong>den</strong>en das Kernnotkühlsystemmit dem Brennelementbecken- Kühlsystem systemtechnischverknüpft ist, ist ein zusätzlicherBeckenkühlstrang vorzusehen. Dieser Strangmuß Wenn das Not- und Nachkühlsystem mit <strong>der</strong>Brennelement-Lagerbeckenkühlung systemtechnischverknüpft ist, dann existiert ein zusätzlicherLagerbeckenkühlstrang, <strong>der</strong> allein in <strong>der</strong> Lagesein ist, das Brennelement-Lagerbecken nachKühlmittelverluststörfällen zu kühlen. Dieses DasSystem hat soweit möglich und sinnvoll keineaktiven Komponenten innerhalb des Sicherheitsbehälters.Armaturen, die zur Inbetriebnahmedes Systems betätigt wer<strong>den</strong> müssen, sind soweitmöglich und sinnvoll außerhalb des Sicherheitsbehältersangeordnet.Die Einrichtungen zur Füllstandsergänzung desBrennelement-Lagerbeckens sind so ausgelegt,dass durch Verdunstung und durch betrieblicheLeckagen verursachte Wasserverluste so ausgeglichenwer<strong>den</strong> können, dass keine Unterbrechung<strong>der</strong> Beckenkühlung durch Füllstandsabfallauftritt.Es sind Einrichtungen vorhan<strong>den</strong>, die die Nachwärmezuverlässig und anfor<strong>der</strong>ungsgerecht ausdem Brennelement- Lagerbecken abführen, auchunter Berücksichtigung aller Betriebsbedingungendes Brennelementwechsels, ggf. <strong>der</strong> gleichzeitigenErfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Kühlung <strong>der</strong> Brennelementeim Reaktorkern sowie während Instandhaltungsmaßnahmen.Sicherstellung <strong>der</strong> Funktionsbereitschaft vonsicherheitstechnisch wichtigen EinrichtungenDie Funktion von sicherheitstechnisch wichtigenEinrichtungen wird unter Bedingungen, die möglichstdem Anfor<strong>der</strong>ungsfall entsprechen, im erfor<strong>der</strong>lichenUmfang geprüft.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genanntenNummern in Modul 10.Ergänzende Präzisierung in Anlehnung an diespeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> RSK LL 22.1.2(13) zu <strong>den</strong> Notkühleinrichtungen. Die Formulierungenkonkretisieren zudem Kriterien für- 151 -


3. Die Betriebsfähigkeit des gesamten Systemsmuß unter Bedingungen, die <strong>der</strong> Auslegungso nahe wie möglich kommen, getestet wer<strong>den</strong>können.4. Der Ablauf <strong>der</strong> gesamten Betriebsfolge für dieInbetriebnahme des Systems muß getestetwer<strong>den</strong> können. Hierzu gehören <strong>der</strong> Betrieb<strong>der</strong> entsprechen<strong>den</strong> Teile des Schutzsystems,die Umschaltung von Normal- bzw. Eigenbedarfs-auf Notstromversorgung sowie <strong>der</strong> Betriebdes zugehörigen Kühlwassersystems.5. Die Einspeisung des Notkühlmittels in dieDruckführende Umschließung nach einer störfallbedingtenAnregung muß zuverlässig angezeigtwer<strong>den</strong>. Die hierfür erfor<strong>der</strong>lichenMeßeinrichtungen sollen möglichst nahe bei<strong>den</strong> Stellen <strong>der</strong> Einspeisung in die DruckführendeUmschließung angebracht wer<strong>den</strong>.1.4 (2)(3)(4)(5)(6)Die Durchführung von Funktionsprüfungen führtnicht zu einer nennenswerten Erhöhung <strong>der</strong> Eintrittswahrscheinlichkeitvon Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebene 2 und 3.Bei <strong>den</strong> Funktionsprüfungen wird möglichst <strong>der</strong>gesamte Funktionsablauf bei Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>Einrichtung geprüft, z.B. auch die Aufschaltung<strong>der</strong> Notstromversorgung auf die Verbraucher.Sind aus verfahrenstechnischen Grün<strong>den</strong> Teilprüfungenerfor<strong>der</strong>lich, ist eine aussagekräftigeÜberlappung <strong>der</strong> einzelnen Teilprüfungen sichergestellt.Die Funktionsbereitschaft <strong>der</strong> Einrichtungen wirdauch während <strong>der</strong> Funktionsprüfung so weit wiemöglich erhalten. Gegebenenfalls sind Ausfallzeiteninfolge Prüfung bei <strong>der</strong> Zuverlässigkeitsanalyseberücksichtigt.Bei prüfungsbedingten Abweichungen von <strong>der</strong>Bereitschaftsstellung einer Sicherheitseinrichtung, ist sichergestellt, dass diese bei Eintreten einesAnfor<strong>der</strong>ungsfalls diese rechtzeitig rückgängiggemacht wer<strong>den</strong> könnenDie Funktionsbereitschaft einer sicherheitstechnischwichtigen Einrichtung ist gewährleistet.Geplante o<strong>der</strong> störungsbedingteUnverfügbarkeiten (z.B. Abweichung von <strong>der</strong>Bereitschaftsstellung, Unverfügbarkeit infolgeInstandhaltung) einzelner Komponenten, die eineUnverfügbarkeit zur Folge haben, sind für dasBetriebspersonal erkennbar. Die Fehlpositionierungvon Armaturen wird durch zuverlässigetechnische Einrichtungen und/o<strong>der</strong> organisatorischeMaßnahmen so weit wie möglich verhin<strong>der</strong>t.Prüfungen, abgeleitet aus Betriebserfahrungen.Die Kriterien sind i. d. R. gängige Praxis.Teilweise fin<strong>den</strong> sich Anfor<strong>der</strong>ungen an dieSicherstellung <strong>der</strong> Funktionsbereitschaft u.a.auch in KTA 3301 (9).(7)Abweichungen von Parameterwerten, die zurGewährleistung des sicheren Betriebs in <strong>den</strong>Betriebsvorschriften <strong>der</strong> Anlage definiert sind,- 152 -


wer<strong>den</strong> dem Betriebspersonal optisch und akustischin <strong>der</strong> Warte gemeldet wer<strong>den</strong>.(14) Zur Beherrschung kleiner Lecks müssenfolgende Annahmen getroffen bzw. Auslegungsbedingungenerfüllt wer<strong>den</strong>:1. Komponenten und Systeme, die bei Auftretenkleiner Lecks zusätzlich erfor<strong>der</strong>lich sind, (z.B.Notspeisepumpen, sekundäre Abblasestationsowie ihre Ansteuerungen) müssen als Teilsystemedes Kernnot- und Nachkühlsystemsbetrachtet wer<strong>den</strong>, für das die Anfor<strong>der</strong>ungenan die Auslegung in diesem Kapitel festgelegtsind.2. Für die Störfallanalyse ist <strong>der</strong> Ausfall <strong>der</strong> Eigenbedarfsversorgungzu unterstellen.3. Sofern zur Störfallbeherrschung unmittelbareine sekundärseitige Druckabsenkung erfor<strong>der</strong>lichist, muß diese automatisiert sein.(8)(9)M10:5.3.1.4M6:3.2.4(3)M1:3.1 (3)Es ist sichergestellt, dass bei einem Anfor<strong>der</strong>ungsfalldem Betriebspersonal alle für die Beurteilung<strong>der</strong> Funktionsbereitschaft und <strong>der</strong> Wirksamkeitvon im Anfor<strong>der</strong>ungsfall benötigten Einrichtungenerfor<strong>der</strong>lichen Informationen auf <strong>der</strong>Warte bzw. <strong>der</strong> Notsteuerstelle zur Verfügungstehen bzw. mit <strong>den</strong> in <strong>der</strong> Warte o<strong>der</strong> Notsteuerstelleverfügbaren Informationen einfach undschnell ermittelt wer<strong>den</strong> können..Die Funktionsbereitschaft und die anfor<strong>der</strong>ungsgerechteFunktion von sicherheitstechnisch wichtigenEinrichtungen sind nach abgeschlossenerInstandhaltungsmaßnahme durch qualifizierteFunktionsprüfungen sichergestellt.Zur Beherrschung von Störfällen, die eine sekundärseitigeWärmeabfuhr erfor<strong>der</strong>n, sind folgendeAnnahmen getroffen bzw. Auslegungsbedingungenerfüllt:- Komponenten und Systeme, die zur sekundärseitigenWärmeabfuhr erfor<strong>der</strong>lich sind, (z.B. Notspeisepumpen, sekundäreAbblasestation sowie ihre Ansteuerungen)wer<strong>den</strong> als Teilsysteme des Not- und Nachkühlsystemsbetrachtet.- (...)Bei allen zur Störfallbeherrschung erfor<strong>der</strong>lichenMaßnahmen und Einrichtungen wird, sofern es<strong>den</strong> Ereignisablauf nachteilig beeinflusst, einAusfall <strong>der</strong> elektrischen Eigenbedarfsversorgungnach erfolgter Turbinenschnellabschaltung) unterstellt.Die Berücksichtigung <strong>der</strong> Notstromversorgungin <strong>der</strong> Analyse erfolgt entsprechend demZuschaltprogramm <strong>der</strong> mit Notstrom versorgtenAggregate.i) Automatisierung (von Hand auszulösendeEinrichtungen wer<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Störfallanalysegrundsätzlich nicht vor Ablauf von 30 MinutenÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer in Modul 10.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer Modul 6.Siehe auch IAEA NS-G-1.8, 2.1, 2.2.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer in Modul 1.- 153 -


4. Der Wasservorrat für die Notspeisung sowiefür die Flutbehälter muß ausreichend konservativbemessen sein.5. Die Antriebe <strong>der</strong> Notspeisepumpen sind so zugestalten, daß sie zusätzlich zur Notstromversorgungaus <strong>der</strong> Eigenbedarfsanlage mitEnergie versorgt wer<strong>den</strong> können.(15) Um bei kleinen Lecks auch bei hypothetischenAusfallkombinationen im Notkühlsystemdie ausreichende Kühlung des Reaktorkernssicherzustellen, ist die Möglichkeit einer Hochdruckeinspeisungim Sumpfbetrieb vorzusehen.Für die Inbetriebnahme <strong>der</strong> Hochdruckeinspeisungaus dem Sumpf sind Handmaßnahmenzulässig.M10:5.3.1.4M7:3.1 (1)berücksichtigt).(...)- Der Wasservorrat für die Notspeisung ist hinsichtlich<strong>der</strong> zu unterstellen<strong>den</strong> Störfälle konservativbemessen. Der Wasservorrat ist ausreichendfür die Abfuhr <strong>der</strong> Nachzerfallswärmeüber 10 Stun<strong>den</strong> (Notstandsfälle) und dasnachfolgende Abfahren, einschließlich <strong>der</strong>Speicherwärme. Gegebenenfalls zur Raumund/o<strong>der</strong>Komponentenkühlung erfor<strong>der</strong>licheWassermengen sind bei <strong>der</strong> Ermittlung desWasservorrats berücksichtigt.Die Antriebe <strong>der</strong> Notspeisepumpen sind so zugestalten, daß sie zusätzlich zur Notstromversorgungaus <strong>der</strong> Eigenbedarfsanlage mit Energieversorgt wer<strong>den</strong> können.Zur Wie<strong>der</strong>herstellung o<strong>der</strong> zum Ersatz erfor<strong>der</strong>licherSicherheitsfunktionen sind mindestens dienachfolgend genannten präventiven Notfallmaßnahmenimplementiert:a) in DWR-Anlagen:- (...)- Bespeisung des Reaktorkühlkreislaufesdurch Hochdruckeinspeisung im Sumpfbetrieb,...(...)22.1.3 Annahmen für die Kernnotkühlrechnungen -(1) Für je<strong>den</strong> relevanten Betriebsbereich sindexperimentell abgesicherte analytische Nachweiseüber die ausreichende Wirksamkeit <strong>der</strong> Kernnotkühlungvorzulegen. Diese Nachweise sindmit folgen<strong>den</strong> Annahmen für die Berechnung <strong>der</strong>M6:A1 (1)Zum Nachweis <strong>der</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> Kernnotkühleinrichtungenwer<strong>den</strong> experimentell abgesicherterechnerisch- analytische Nachweise vorgelegt.Es wird entwe<strong>der</strong> die Quantifizierung <strong>der</strong> Unsicherheiten<strong>der</strong> Analyseergebnisse nach demÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer in Modul 10.Diese Anfor<strong>der</strong>ung kann entfallen, da praktischohne sicherheitstechnische Bedeutung.Bei Einwirkungen mit Ausfall des Eigenbedarfsnetzesist sie wirkungslos. Im Notspeisefallstartet <strong>der</strong> Diesel ohnehin zunächst undübernimmt die Notspeisewasserversorgung.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer Modul 7 (Sicherheitsebene 4).Handmaßnahmen sind auf Sicherheitsebene4 generell zulässig; eine Automatisierung istnicht gefor<strong>der</strong>t.“Siehe auch CNS, 3. Bericht <strong>der</strong> Bundesregierung;RSK, 377. Sitzung, WENRA, VID, No.5.3, 5.4Gegenüber <strong>der</strong> Aufzählung im Bericht zurSicherheitskonvention wurde die Maßnahme(DWR) „Hochdruckeinspeisung im Sumpfbetrieb“aufgrund <strong>der</strong> Kommentierung zu Modul7 ergänzt. Der gesicherte Gebäudeabschluss(DWR und SWR) sowie die diversitäre Druckbegrenzungdes RDB (SWR) sind auch alspräventive Maßnahmen vorgesehen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer in Modul 6.Umsetzung <strong>der</strong> RSK Empfehlung „Anfor<strong>der</strong>ungenan die Nachweisführung bei Kühlmit-- 154 -


Brennstabtemperaturen zu führen (vgl. auch Kap.22.1.2 (3) und Kap. 21.1):1. AusströmrateDie Ausströmraten im unterkühlten Bereichdes Wassers sind mit experimentell belegtenAusströmbeziehungen zu berechnen. Soweit<strong>der</strong> experimentelle Nachweis nicht erbrachtwer<strong>den</strong> kann, ist für die Bestimmung <strong>der</strong>Sicherheitsbehälterbelastung sowie <strong>der</strong> Belastungen<strong>der</strong> Rohrleitungen und <strong>der</strong> Einbauten<strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung nach<strong>der</strong> Bernoulli- Beziehung zu rechnen. DieKonservativität <strong>der</strong> verwendetenAusströmbeziehungen ist auch im Hinblick aufdie Ermittlung des Reaktorkerndurchsatzes zubegrün<strong>den</strong>. Für die kritische Zweiphasenströmungsind nach Möglichkeit neueste experimentelleErgebnisse zu verwen<strong>den</strong>. Soweit<strong>der</strong> experimentelle Nachweis nicht erbrachtwer<strong>den</strong> kann, ist die Moody-Beziehung16) zu verwen<strong>den</strong>. Die ungünstigsten Auswirkungenauf das Brennstabverhalten sind ineiner Parameterstudie für <strong>den</strong>Ausströmkoeffizienten zu ermitteln.16) F. J. Moody, Maximum Flow Rate of Single Compo-Abschniitt 3.3 o<strong>der</strong> die abdeckende Nachweisführungnach dem Abschnitt 3.4 mit folgen<strong>den</strong> Annahmenvorgenommen.1. Bei bei<strong>den</strong> Verfahren wird die ungünstigsteKombination unterstellt ausa) Einzelfehler,b) Ausfall infolge Instandhaltung,c) Notstromfall,d) Ausgangsleistung im Kern (bei Störfalleintrittwird von <strong>den</strong> ungünstigsten Wertenausgegangen, die im bestimmungsgemäßenBetrieb unter Berücksichtigung <strong>der</strong>Zustandsbegrenzungen hinsichtlich <strong>der</strong> integralenLeistung, <strong>der</strong> Stableistung und <strong>der</strong>Leistungsdichteverteilung auftreten können),e) Zykluszeitpunkt,f) Bruchlage undg) Bruchgröße und Bruchtyp.1. AusströmrateDie Ausströmraten im unterkühlten Bereichdes Wassers sind mit experimentell belegtenAusströmbeziehungen zu berechnen. Soweit<strong>der</strong> experimentelle Nachweis nicht erbrachtwer<strong>den</strong> kann, ist für die Bestimmung <strong>der</strong>Sicherheitsbehälterbelastung sowie <strong>der</strong> Belastungen<strong>der</strong> Rohrleitungen und <strong>der</strong> Einbauten<strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung nach<strong>der</strong> Bernoulli- Beziehung zu rechnen. DieKonservativität <strong>der</strong> verwendetenAusströmbeziehungen ist auch im Hinblick aufdie Ermittlung des Reaktorkerndurchsatzes zubegrün<strong>den</strong>. Für die kritische Zweiphasenströmungsind nach Möglichkeit neueste experimentelleErgebnisse zu verwen<strong>den</strong>. Soweit<strong>der</strong> experimentelle Nachweis nicht erbrachtwer<strong>den</strong> kann, ist die Moody-Beziehung16) zu verwen<strong>den</strong>. Die ungünstigsten Auswirkungenauf das Brennstabverhalten sind ineiner Parameterstudie für <strong>den</strong>Ausströmkoeffizienten zu ermitteln.16) F. J. Moody, Maximum Flow Rate of Single Compo-telverluststörfall-Analysen“ vom20./21.07.2005 (385. Sitzung).Streichung, da hier keine über die allgemeineAnfor<strong>der</strong>ung nach Berücksichtigung <strong>der</strong> Unsicherheiten(gemäß Modul 6 Abschniitte3.3bzw. 3.4) sowie Nummer A1 (1) hinaus gehendeAnfor<strong>der</strong>ung gestellt wird.- 155 -


nent, Two Phase Mixture, Trans. AFME, Februar1965, S. 134-1422. Burnout-VerzugDie Festlegung des Burnout-Zeitpunktes istfür die Ausström- Rechnung und für die Heißstabberechnungmit <strong>den</strong> jeweils als konservativzu betrachten<strong>den</strong> Beziehungen vorzunehmen.Unmittelbar nach Überschreiten <strong>der</strong> kritischenHeizflächenbelastung sind bis zumVorliegen relevanter experimenteller Ergebnissefür die Wärmeübergangszahlen Gleichungenfür stabiles Filmsie<strong>den</strong> zu benutzen.Für sehr große Leckagen ist <strong>der</strong> Burnout-Zeitpunkt für die Ausström- bzw. Heißstabberechnungdurch jeweils konservative Abschätzungenfestzulegen.3. Wärmeübergang beim Ausströmen und vorTrockenlegung des ReaktorkernsFür die Heißstabberechnung sind nach Überschreiten<strong>der</strong> kritischen Heizflächenbelastungexperimentell gesicherte Wärmeübergangsbeziehungenanzuwen<strong>den</strong>. Sofern diese nichtvorliegen, ist die modifizierte Dougall-Rohsenow Gleichung 17) anzuwen<strong>den</strong>. Fürdie thermohydraulische Analyse des mittlerenKanals ist zu prüfen, ob bei Anwendung an<strong>der</strong>erWärmeübergangsbedingungen für Filmsie<strong>den</strong>thermohydraulische Zustände erreichtwer<strong>den</strong> können, die zu höheren Brennstabtemperaturenim Heißkanal führen.17) R. S. Dougall, W. M. Rohsenow, Film Boiling on theInside of Vertical Tubes with Upward Flow of the Fluidat Low Qualities, MITReport 9079-26, Cambridge,Massachusetts, September 19634. Wärmeübergang vor FlutbeginnFür die Phase vom Ende des Ausströmensbis zum Erreichen <strong>der</strong> Kernunterkante durchdas Kühlwasser ist mit adiabatischer Kernaufheizungzu rechnen, o<strong>der</strong> es sind die Wärmeübergangszahlenanhand experimenteller Ergebnissenachzuweisen.5. Leckage aus <strong>der</strong> BruchstelleDas direkt zur Bruchstelle beför<strong>der</strong>te Wassernent, Two Phase Mixture, Trans. AFME, Februar1965, S. 134-1422. Burnout-VerzugDie Festlegung des Burnout-Zeitpunktes istfür die Ausström- Rechnung und für die Heißstabberechnungmit <strong>den</strong> jeweils als konservativzu betrachten<strong>den</strong> Beziehungen vorzunehmen.Unmittelbar nach Überschreiten <strong>der</strong> kritischenHeizflächenbelastung sind bis zumVorliegen relevanter experimenteller Ergebnissefür die Wärmeübergangszahlen Gleichungenfür stabiles Filmsie<strong>den</strong> zu benutzen.Für sehr große Leckagen ist <strong>der</strong> Burnout-Zeitpunkt für die Ausström- bzw. Heißstabberechnungdurch jeweils konservative Abschätzungenfestzulegen.3. Wärmeübergang beim Ausströmen und vorTrockenlegung des ReaktorkernsFür die Heißstabberechnung sind nach Überschreiten<strong>der</strong> kritischen Heizflächenbelastungexperimentell gesicherte Wärmeübergangsbeziehungenanzuwen<strong>den</strong>. Sofern diese nichtvorliegen, ist die modifizierte Dougall-Rohsenow Gleichung 17) anzuwen<strong>den</strong>. Fürdie thermohydraulische Analyse des mittlerenKanals ist zu prüfen, ob bei Anwendung an<strong>der</strong>erWärmeübergangsbedingungen für Filmsie<strong>den</strong>thermohydraulische Zustände erreichtwer<strong>den</strong> können, die zu höheren Brennstabtemperaturenim Heißkanal führen.17) R. S. Dougall, W. M. Rohsenow, Film Boiling on theInside of Vertical Tubes with Upward Flow of the Fluidat Low Qualities, MITReport 9079-26, Cambridge,Massachusetts, September 19634. Wärmeübergang vor FlutbeginnFür die Phase vom Ende des Ausströmensbis zum Erreichen <strong>der</strong> Kernunterkante durchdas Kühlwasser ist mit adiabatischer Kernaufheizungzu rechnen, o<strong>der</strong> es sind die Wärmeübergangszahlenanhand experimenteller Ergebnissenachzuweisen.5. Leckage aus <strong>der</strong> BruchstelleDas direkt zur Bruchstelle beför<strong>der</strong>te WasserStreichung, da hier keine über die allgemeineAnfor<strong>der</strong>ung nach Berücksichtigung <strong>der</strong> Unsicherheiten(gemäß Modul 6 Abschnitte 3.3bzw. 3.4) sowie Nummer A1 (1) hinaus gehendeAnfor<strong>der</strong>ung gestellt wird.Streichung, da hier keine über die allgemeineAnfor<strong>der</strong>ung nach Berücksichtigung <strong>der</strong> Unsicherheiten(gemäß Modul 6 Abschnitte 3.3bzw. 3.4) sowie Nummer A1 (1) hinaus gehendeAnfor<strong>der</strong>ung gestellt wird.Streichung, da hier keine über die allgemeineAnfor<strong>der</strong>ung nach Berücksichtigung <strong>der</strong> Unsicherheiten(gemäß Modul 6 Abschnitte 3.3bzw. 3.4) sowie Nummer A1 (1) hinaus gehendeAnfor<strong>der</strong>ung gestellt wird.Um die For<strong>der</strong>ung zu erfüllen wird meistensdie Einspeisung in Bruchnähe nicht berück-- 156 -


darf nicht für die Kühlung des Kerns berücksichtigtwer<strong>den</strong>.6. Wärmeübergang beim Wie<strong>der</strong>auffüllenOberhalb <strong>der</strong> Quenchfront bzw. zwischen <strong>den</strong>Quenchfronten ist mit experimentell gesichertenWerten zu rechnen; an<strong>der</strong>nfalls ist diemodifizierte Dougall-Rohsenow-Gleichung 17)zu verwen<strong>den</strong>.17) R. S. Dougall, W. M. Rohsenow, Film Boiling on theInside of Vertical Tubes with Upward Flow of the Fluidat Low Qualities, MITReport 9079-26, Cambridge,Massachusetts, September 19637. DampfblockadeDurch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen,daß durch Kon<strong>den</strong>sation o<strong>der</strong> Ableitungdes Dampfes eine Dampfblockade verhin<strong>der</strong>twird.8. PumpenverhaltenBei <strong>der</strong> Berücksichtigung des Pumpenverhaltenswährend <strong>der</strong> Druckentlastungsphase und<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>auffüllphase sind die experimentellnicht hinreichend bestimmten Einflußgrößendurch jeweils konservative Annahmen abzudecken.Mögliche Versperrungen freier Strömungsquerschnittein <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung durch beschädigte Anlagenteilesind in die Betrachtungen einzubeziehen.M6:A1 (1)darf nicht für die Kühlung des Kerns berücksichtigtwer<strong>den</strong>.6. Wärmeübergang beim Wie<strong>der</strong>auffüllenOberhalb <strong>der</strong> Quenchfront bzw. zwischen <strong>den</strong>Quenchfronten ist mit experimentell gesichertenWerten zu rechnen; an<strong>der</strong>nfalls ist diemodifizierte Dougall-Rohsenow-Gleichung 17)zu verwen<strong>den</strong>.17) R. S. Dougall, W. M. Rohsenow, Film Boiling on theInside of Vertical Tubes with Upward Flow of the Fluidat Low Qualities, MITReport 9079-26, Cambridge,Massachusetts, September 1963Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen,daß durch Kon<strong>den</strong>sation o<strong>der</strong> Ableitung desDampfes eine Dampfblockade verhin<strong>der</strong>t wird.4. PumpenverhaltenBei <strong>der</strong> Analyse Berücksichtigung des Pumpenverhaltenswährend <strong>der</strong> Druckentlastungsphaseund <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>auffüllphase wer<strong>den</strong>die experimentell nicht hinreichend bestimmtenEinflussgrößen durch jeweils konservativeAnnahmen abzudecken. möglicheVersperrungen freier Strömungsquerschnittein <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung durchbeschädigte Anlagenteile berücksichtigt. sindin die Betrachtungen einzubeziehen.sichtigt. Dies ist nicht in allen Fällen konservativ,da die Ausströmung des Notkühlwassersaus <strong>der</strong> Bruchöffnung sowie die Kon<strong>den</strong>sationvon Dampf am eingespeisten unterkühltenWasser das Verhalten ungünstiger beeinflussenkann als die Einspeisung wegfallen zulassen. Bei kleinen Lecks wird im Fall <strong>der</strong>kombinierten Notkühleinspeisung häufig dieHälfte <strong>der</strong> Einspeisemenge <strong>der</strong> jeweiligenNotkühlpumpe in die intakte Leitung angenommen,was aufgrund des Druckunterschiedszwischen Bruchstelle und intakterLeitung eine Überschätzung darstellt. Vorzunehmenist eine Berechnung <strong>der</strong> tatsächlichenVerhältnisse mit Verlust desEinspeisewassers aus <strong>der</strong> Bruchstelle. DerText wird daher nicht übernommen.Streichung, da hier keine über die allgemeineAnfor<strong>der</strong>ung nach Berücksichtigung <strong>der</strong> Unsicherheiten(gemäß Modul 6 Abschnitte 3.3bzw. 3.4) sowie Nummer A1 (1) hinaus gehendeAnfor<strong>der</strong>ung gestellt wird.Das Problem einer möglichen Dampfblockadestellt sich (für die deutschen Anlagen) infolge<strong>der</strong> Auslegungsmerkmale <strong>der</strong> Notkühlsystemenicht.- 157 -


9. RestwassergehaltDie Analysen zur Kernnotkühlung bei großemLeck in <strong>den</strong> Rohrleitungen <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung sind auch unter <strong>der</strong> Annahmedurchzuführen, daß nach <strong>der</strong> Druckentlastungsphasekein Restwasser im Reaktordruckbehältervorhan<strong>den</strong> ist. An<strong>der</strong>e Annahmenüber <strong>den</strong> Restwassergehalt sind zubegrün<strong>den</strong> und durch konservative Rechnungzu belegen.10. DurchsatzreduktionDer aus <strong>der</strong> eindimensionalen Druckentlastungsrechnungresultierende Massenstrom istfür die Heißstab-Temperaturberechnung unterBerücksichtigung thermohydraulisch bedingterStrömungsverteilungen und eventueller Kühlkanalverengungenum 20 % zu reduzieren,solange keine an<strong>der</strong>en abgesicherten Wertevorliegen.11. Gegendruck im SicherheitsbehälterDen Analysen ist <strong>der</strong> im Sicherheitsbehälterherrschende um 20 % reduzierte Störfalldruckzugrunde zu legen.12. Leistungsverteilung im KernFür die spezifische Stableistung und Leistungsdichteverteilungim Reaktorkern ist von<strong>den</strong> ungünstigsten Werten auszugehen, dieim bestimmungsgemäßen Betrieb unter Berücksichtigung<strong>der</strong> Begrenzungseinrichtungenauftreten können.M6:A1 (1)M6:A1 (1)9. RestwassergehaltDie Analysen zur Kernnotkühlung bei großemLeck in <strong>den</strong> Rohrleitungen <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong>Umschließung sind auch unter <strong>der</strong> Annahmedurchzuführen, daß nach <strong>der</strong> Druckentlastungsphasekein Restwasser im Reaktordruckbehältervorhan<strong>den</strong> ist. An<strong>der</strong>e Annahmenüber <strong>den</strong> Restwassergehalt sind zubegrün<strong>den</strong> und durch konservative Rechnungzu belegen.5. DurchsatzreduktionDer aus <strong>der</strong> eindimensionalen Druckentlastungsrechnungresultierende Massenstromwird für die Heißstab-Temperaturberechnungunter Berücksichtigung thermohydraulischbedingter Strömungsverteilungen und eventuellerKühlkanalverengungen um 20 % reduziert,solange keine dynamischen Berechnungen<strong>der</strong> Hüllrohrdehnungen vorgenommenwer<strong>den</strong>. an<strong>der</strong>en abgesicherten Werte vorliegen.11. Gegendruck im SicherheitsbehälterDen Analysen ist <strong>der</strong> im Sicherheitsbehälterherrschende um 20 % reduzierte Störfalldruckzugrunde zu legen.1. Bei bei<strong>den</strong> Verfahren wird die ungünstigsteKombination unterstellt ausg) Einzelfehler,h) Ausfall infolge Instandhaltung,i) Notstromfall,j) Ausgangsleistung im Kern (bei Störfalleintrittwird von <strong>den</strong> ungünstigsten Wertenausgegangen, die im bestimmungsgemäßenBetrieb unter Berücksichtigung <strong>der</strong>Zustandsbegrenzungen hinsichtlich <strong>der</strong> integralenLeistung, <strong>der</strong> Stableistung und <strong>der</strong>Leistungsdichteverteilung auftreten können),Streichung, da die Berücksichtigung <strong>der</strong> Unsicherheiten(gemäß Modul 6 Abschnitte 3.3bzw. 3.4) sowie Nummer A1 (1) ein Vorgehenwie in <strong>den</strong> RSK LL empfohlen nicht erfor<strong>der</strong>lichmacht.Streichung, da hier keine über die allgemeineAnfor<strong>der</strong>ung nach Berücksichtigung <strong>der</strong> Unsicherheiten(gemäß Modul 6 Abschnitte 3.3bzw. 3.4) hinaus gehende Anfor<strong>der</strong>ung gestelltwird. Ob und ggf. welcher Abschlaghierbei erfolgen muss, ist im konkreten Fall zubestimmen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer in Modul 6 (A1 (1) j)),siehe auch Nummer 3.2.4 (1) Modul 6.- 158 -


13. Druckdifferenzen im ReaktordruckbehälterIn <strong>den</strong> Rechenmodellen, die zu <strong>den</strong> Analysenherangezogen wer<strong>den</strong>, muß eine zur Ermittlung<strong>der</strong> Druckdifferenzen im Reaktordruckbehältergeeignete Zonenaufteilung vorgenommenwer<strong>den</strong>.14. Nachzerfallsleistung des KernsFür die Berechnung bis zum Abschluß desWie<strong>der</strong>auffüllvorganges ist die Nachzerfallsleistungnach dem ANS-Standard 18) zuzüglicheines Sicherheitszuschlages von 20 % zuverwen<strong>den</strong>.18)Proposed ANS-Standard. Decay Energy ReleaseRates Following Shutdown of Uranium-Fueled ThermalReactors, ANS -5.1, Decay Heat Power in LWR,Revised Standard 6.78M6:3.2.4(4)13. Druckdifferenzen im ReaktordruckbehälterIn <strong>den</strong> Rechenmodellen, die zu <strong>den</strong> Analysenherangezogen wer<strong>den</strong>, muß eine zur Ermittlung<strong>der</strong> Druckdifferenzen im Reaktordruckbehältergeeignete Zonenaufteilung vorgenommenwer<strong>den</strong>.Die Nachzerfallsleistung wird nach DIN 25463berechnet, für nicht rezyklierte Kernbrennstoffenach DIN 25463-1 und für rezyklierte Kernbrennstoffenach DIN 25463-2.Bei Quantifizierung <strong>der</strong> Ergebnisunsicherheitennach dem Abschnitt 3.3 kann für nicht rezyklierteBrennstoffe das genaue Rechenverfahren nachDIN 25463-1 angewendet wer<strong>den</strong>. Für eine abdeckendeNachweisführung nach dem Abschnitt3.4 wird ein Zuschlag in Höhe <strong>der</strong> doppeltenStandardabweichung angesetzt, wobei für nichtrezyklierte Kernbrennstoffe die vereinfachte Gleichungnach Anhang A <strong>der</strong> DIN 25463-1 angewendetwird.Streichung, da u. E. entbehrlich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer in Modul 6.(2) Das Kernnotkühlsystem muß für große Lecksso ausgelegt sein, daß bei Kernnotkühlung nachBeendigung des Wie<strong>der</strong>auffüllvorganges Dampfabgabeaus <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließunglangfristig vermie<strong>den</strong> wird.(3) Für die Zulaufhöhe <strong>der</strong> Nachkühlpumpen mußnach Umschaltung auf Sumpfbetrieb mit Atmosphärendruckim Sicherheitsbehälter gerechnetwer<strong>den</strong>.M1:3.6 (2)M10:5.3.1.3(5)M6:A1 (1)6.Bei Kühlmittelverluststörfällen wird während desSumpfbetriebs ein langfristiger Temperatur- o<strong>der</strong>Druckanstieg im Sicherheitsbehälter verhin<strong>der</strong>t.Das Notkühlsystem ist so ausgelegt, dass beieinem Kühlmittelverluststörfall nach dem Wie<strong>der</strong>auffüllendes Kerns im Sumpfbetrieb ein langfristigerTemperatur- o<strong>der</strong> Druckanstieg im Sicherheitsbehälterverhin<strong>der</strong>t wird (siehe „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: GrundlegendeSicherheitskriterien“ (Modul 1), in <strong>der</strong> Nummer3.6 (2)).Für die Ermittlung <strong>der</strong> Zulaufhöhe <strong>der</strong> Nachkühlpumpenwird nach Umschaltung auf Sumpfbetriebmit Atmosphärendruck im Sicherheitsbehältergerechnet.22.2 Notstandssystem -(1) Bei Funktionsuntüchtigkeit <strong>der</strong> Warte mußsichergestellt sein, daß die Anlage mit Hilfe desNotstandssystems ohne Handeingriff in einenM10:5.3.2(1)Bei Funktionsuntüchtigkeit <strong>der</strong> Warte ist sichergestellt,dass die Anlage mit Hilfe desNotstandsystems von NotstandseinrichtungenÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer in Modul 1 bzw. 10.Zu <strong>den</strong> Streichungen: RedundanzKriterienhinsichtlich <strong>der</strong> Notstandseinrichtungen(Sicherheitsebene 4a) sind in Abschnitt 1.1- 159 -


sicheren Zustand übergeht und mindestens 10Stun<strong>den</strong> darin verbleiben kann. Darüber hinausmuß die Anlage mit Hilfe des Notstandssystemsdurch Abblasen auf <strong>der</strong> Sekundärseite in einenZustand gebracht wer<strong>den</strong> können, <strong>der</strong> die anschließendeNachwärmeabfuhr über das spezielleNotnachkühlsystem erlaubt. Für dieses Notnachkühlsystemist keine Redundanz erfor<strong>der</strong>lich.Notstandsmaßnahmen, für die eine hinreichendeKarenzzeit besteht o<strong>der</strong> für <strong>der</strong>en Auslösungdurch administrative Maßnahmen Vorsorgegetroffen wer<strong>den</strong> kann, müssen nicht automatisiertwer<strong>den</strong>. Zur Langzeitbeherrschung des Notstandsfallskann auf örtliche Hilfsmaßnahmenzurückgegriffen wer<strong>den</strong>.(2) Das Notstandssystem soll im einzelnen folgen<strong>den</strong>sicherheitstechnischen Anfor<strong>der</strong>ungengenügen:1. Komponenten und Teilsysteme des Notstandssystemsmüssen gegen äußere Einwirkungenund Einwirkungen Dritter beson<strong>der</strong>sgeschützt wer<strong>den</strong>,2. Durch eine konsequente Trennung des Notstandssystemsvon an<strong>der</strong>en Kernkraftwerkssystemenmuß sichergestellt sein, daß dieFunktion des Notstandssystems nicht durchSchä<strong>den</strong> in zerstörbaren Anlagenbereichenunzulässig beeinträchtigt wer<strong>den</strong> kann. DiesM10:5.3.2(2)ohne Handeingriff in einen kontrolliertenAnlagensicheren Zzustand übergeht und mindestens10 Stun<strong>den</strong> darin verbleiben kann. Darüberhinaus kann die Anlage mit Hilfe des Notstandsystemsdurch Abblasen auf <strong>der</strong> Sekundärseite<strong>der</strong> Notstandseinrichtungen in einen Zustandgebracht wer<strong>den</strong>, <strong>der</strong> die anschließende Nachwärmeabfuhrüber das spezielleNotnachkühlsystem erlaubt langfristig sicherstellt.Für dieses Notnachkühlsystem ist keine Redundanzerfor<strong>der</strong>lich. Notstandsmaßnahmen, für dieeine hinreichende Karenzzeit besteht o<strong>der</strong> für<strong>der</strong>en Auslösung durch administrative MaßnahmenVorsorge getroffen wer<strong>den</strong> kann, müssennicht automatisiert wer<strong>den</strong>. Zur Langzeitbeherrschungdes Notstandsfalls kann auf örtlicheHilfsmaßnahmen zurückgegriffen wer<strong>den</strong>.Das Notstandsystem Die Notstandseinrichtungengenügen im Einzelnen folgen<strong>den</strong>sicherheitstechnischen Anfor<strong>der</strong>ungenKriterien:a) Komponenten und Teilsysteme desNotstandssystems <strong>der</strong> Notstandseinrichtungensind gegen äußere Einwirkungen von außenund Einwirkungen Dritter beson<strong>der</strong>s geschützt.b) Durch eine konsequente Trennung des Notstandssystemsvon an<strong>der</strong>en Kernkraftwerkssystemenmuß sichergestellt sein, daß dieFunktion des Notstandssystems Es ist sichergestellt,dass die Funktion <strong>der</strong> Notstandsein-Modul 10 geregelt. Die Automatisierung ist inModul 10 Nummer 1.1.1 (4) geregelt. Auf <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4 können alle verfügbarenMaßnahmen und Einrichtungen herangezogenwer<strong>den</strong>. Insofern ist <strong>der</strong> letzte Satz entbehrlich.Siehe auch M10 Nummer 5.3.2 (3): „Die Kühlung<strong>der</strong> Brennelemente ist in <strong>der</strong> Langzeit-Nachkühlphase bei <strong>den</strong> Notstandsfällen„Flugzeugabsturz“ sowie „Explosionsdruckwelle“sichergestellt. An <strong>den</strong> für diese Phasebenötigten Einrichtungen können erfor<strong>der</strong>lichenfallsrechtzeitig Instandsetzungsmaßnahmendurchgeführt wer<strong>den</strong>.“ sowie (4): „DieZugänglichkeit zu Bereichen, in <strong>den</strong>en örtlicheBetätigungen notwendig wer<strong>den</strong> können, unddie Kommunikation mit dem dort tätig wer<strong>den</strong><strong>den</strong>Personal sind gewährleistet.“- 160 -


gilt sowohl für verfahrenstechnische Systemeals auch für die Energieversorgung und dasReaktorschutzsystem.3. Durch die Trennung muß darüber hinaus sichergestelltwer<strong>den</strong>, daß Fremdeingriffe undFehlbedienungen auf <strong>der</strong> Warte o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>ennicht beson<strong>der</strong>s geschützten Anlagenbereichennicht zu einer unzulässigen Beeinträchtigung<strong>der</strong> Funktion des Notstandssystemsführen können.4. An dem Notstandssystem dürfen we<strong>der</strong> ausbetrieblichen Grün<strong>den</strong> noch zu PrüfzweckenEingriffe vorgenommen wer<strong>den</strong>, die, wenn sieim Notstandsfall nicht mehr zurückgenommenbzw. zu Ende geführt wer<strong>den</strong> können, zu einerunzulässigen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Funktiondes Systems führen können.23. Fernbetätigte Entgasung des PrimärsystemsDamit bei einem Kühlmittelverluststörfall auch dieMöglichkeit besteht, das Primärsystem ggf. zuentgasen, ist- für Anlagen mit U-Rohrdampferzeugern eineVerbindung zwischen Reaktordruckbehälterund Druckhalter, bzw. Abblasebehälter,- für Anlagen mit Geradrohrdampferzeuger eineVerbindung zwischen <strong>den</strong> höchsten Punktendes Primärsystems und dem Druckhalter-Abblasebehältervorzusehen. Die Ansteuerung <strong>der</strong> Armaturen sollfernbetätigt von Hand erfolgen. Es ist eine Absicherunggegen Fehlbedienung vorzusehen. DieEinrichtungen, die zur fernbetätigten Entgasungbenötigt wer<strong>den</strong> sind so auszulegen, daß sie <strong>den</strong>Umgebungsbedingungen bei einem Störfallstandhalten.M10:5.3.5(1)(2)richtungen nicht durch Schä<strong>den</strong> in zerstörbarenAnlagenbereichen unzulässig beeinträchtigtwer<strong>den</strong> kann. Dies gilt sowohl für verfahrenstechnischeSysteme als auch für dieEnergieversorgung und das Reaktorschutzsystemdie leittechnischen Einrichtungen.c) Durch die Trennung muß darüber hinaus sichergestelltwer<strong>den</strong> Es ist sichergestellt, dassFremdeingriffe und Fehlbedienungen auf <strong>der</strong>Warte o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en nicht beson<strong>der</strong>s geschütztenAnlagenbereichen nicht zu einerunzulässigen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Funktiondes Notstandssystems <strong>der</strong> Notstandseinrichtungenführen können.d) An dem Notstandssystem <strong>den</strong> Notstandseinrichtungenwer<strong>den</strong> we<strong>der</strong> aus betrieblichenGrün<strong>den</strong> noch zu Prüfzwecken Eingriffe vorgenommen,die, wenn sie im Notstandsfallnicht mehr zurückgenommen bzw. zu Endegeführt wer<strong>den</strong> können, zu einer unzulässigenBeeinträchtigung <strong>der</strong> Funktion des Systems<strong>der</strong> Einrichtungen führen können. Dies giltnicht, wenn gleichwertige Funktionen bereitgestellt sind.Kriterien für Entgasungsmöglichkeiten für ReaktordruckbehälterEs sind absperrbare Einrichtungen vorgesehen,mit <strong>den</strong>en Gasansammlungen im Reaktordruckbehälterabgebaut wer<strong>den</strong> können.Die Ansteuerung <strong>der</strong> Armaturen in <strong>den</strong> dafürvorgesehenen Verbindungsleitungen erfolgt fernbetätigtvon Hand. Es ist eine Absicherung gegenFehlbedienung vorgesehen. Die Einrichtungen,die zur fernbetätigten Entgasung benötigt wer<strong>den</strong>,sind so ausgelegt, dass sie auch unter <strong>den</strong>Umgebungsbedingungen bei einem Kühlmittelverluststörfalleinsetzbar sind.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genanntenNummern in Modul 10.- 161 -


24. Maßnahmen zur Begrenzung <strong>der</strong> Wasserstoffkonzentration(1) Zur Verhin<strong>der</strong>ung einer Explosionsgefahr(o<strong>der</strong> Brandgefahr) im Sicherheitsbehälter darf zukeiner Zelt we<strong>der</strong> integral noch lokal sowohl währenddes Betriebes als auch infolge eines Kühlmittelverluststörfallsdie Zündgrenze des Wasserstoffs(4 % Wasserstoff in Luft) überschrittenwer<strong>den</strong>.Sofern nicht nachgewiesen wer<strong>den</strong> kann, daßGemische mit höherer Wasserstoffkonzentration- auch in örtlich begrenzten Bereichen - nichtauftreten, müssen wirksame Gegenmaßnahmenvorgesehen wer<strong>den</strong>.(2) Das Überwachungssystem1. Aufgabe des ÜberwachungssystemsDie örtliche und zeitliche Verteilung von Wasserstoffinfolge eines Kühlmittelverluststörfallsmuß überwacht wer<strong>den</strong>.Es muß ein Meßsystem vorhan<strong>den</strong> sein, welchesauch unter <strong>den</strong> nach einem Störfall zuerwarten<strong>den</strong> Bedingungen eine zuverlässigeBestimmung <strong>der</strong> Wasserstoffverteilung innerhalb<strong>der</strong> kritischen Bereiche des Sicherheitsbehälterssicherstellt.2. Auslegung des Überwachungssystems- Zur Auslegung des Überwachungssystemssind geeignete Rechenverfahren zur Bestimmung<strong>der</strong> zu erwarten<strong>den</strong> örtlichen und zeitlichenWasserstoffverteilung anzuwen<strong>den</strong>.Aufgrund dieser Rechnungen sind Meßstellenfestzulegen, die eine zuverlässige Überwachung<strong>der</strong> Wasserstoffkonzentration ermöglichen.- Zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Einflußgrößen Temperatur,Druck und Feuchte sind bei <strong>den</strong>Meßstellen die Temperaturen zu messen.Druckwerte können <strong>der</strong> übrigen Störfallfolgeinstrumentierungentnommen wer<strong>den</strong>. Im übrigengelten die Bestimmungen zur Störfallfol-M10:2.2.8.3M10:2.2.8.3.1 (1)M10:2.2.8.3.1 (2)M10:2.2.8.3.1 (3)-Im bestimmungsgemäßen Betrieb (Sicherheitsebenen1 und 2) sowie bei Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebene 3 wird zur Verhin<strong>der</strong>ung einerWasserstoffexplosion o<strong>der</strong> eines Wasserstoffbrandesim Sicherheitsbehälter zu keiner Zeitwe<strong>der</strong> integral noch lokal die Zündgrenze desWasserstoffs (4% Wasserstoff in Luft) überschritten.Alle Quellen <strong>der</strong> Wasserstofferzeugung sindberücksichtigt.Sofern nicht nachgewiesen ist, dass Gemischemit höherer Wasserstoffkonzentration - auch inörtlich begrenzten Bereichen - nicht auftreten,sind Vorsorgemaßnahmen vorgesehen.Die örtliche und zeitliche Verteilung von Wasserstoffinfolge eines Kühlmittelverluststörfalls mußüberwacht wer<strong>den</strong>.Es ist ein Meßsystem vorhan<strong>den</strong>, welches auchunter <strong>den</strong> nach einem Kühlmittelverluststörfall zuerwarten<strong>den</strong> Bedingungen eine zuverlässigezeitliche Bestimmung <strong>der</strong> Wasserstoffverteilunginnerhalb <strong>der</strong> kritischen vorrangig beaufschlagtenBereiche des Sicherheitsbehälters sicherstellt.Auf Basis geeigneter Rechenverfahren sindMessstellen festgelegt, die eine zuverlässigeÜberwachung <strong>der</strong> Wasserstoffkonzentration ermöglichen.An <strong>den</strong> Messstellen zur Bestimmung <strong>der</strong> Wasserstoffkonzentrationwird auch die Temperaturim Sicherheitsbehälter gemessen.Überführung in genannte Nummer. Sieheauch Modul 6 Nummern A1 (2).Durch Nummer 2.2.8.3.2 (1) Modul 10 abgedeckt.Der erste Satz ist überflüssig, weil er sich aus<strong>den</strong> an<strong>der</strong>en Kriterien des Moduls 10 ergibt..Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer in Modul 10.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie genannte Nummer in Modul 10.- 162 -


geinstrumentierung (Kap. 25.3).- Die Aktivität <strong>der</strong> entnommenen Gasprobenmuß gemessen wer<strong>den</strong> können.(3) Wasserstoffbildung und FreisetzungFür die Wasserstoffbildung nach dem Kühlmittelverluststörfallsind folgende Quellen zu berücksichtigen:- Radiolyse im Kern- Radiolyse im Sumpf- Radiolyse im Brennelementlagerbecken- Metall-Wasser-Reaktion im Kern- sonstige Metall-Wasser-ReaktionenDie Berechnung <strong>der</strong> Wasserstoffbildung ist fürmindestens 100 Tage nach Störfalleintritt durchzuführen.Hierbei ist <strong>der</strong> aus Metall- Wasser-Reaktionen stammende Wasserstoff als sofortfreigesetzt, näherungsweise homogen verteiltanzunehmen. Der langfristige durch Radiolyseentstehende Wasserstoff ist als mit bzw. aus demKühlmittel kontinuierlich freigesetzt zu betrachten.Hierbei muß <strong>der</strong> Freisetzungsort berücksichtigtwer<strong>den</strong>. Für die Berechnung <strong>der</strong> Wasserstoffquellstärkengelten folgende Vorschriften:1. Nettoentstehungsraten für Kern- und Sumpf-Radiolyse G(H2)-Wert: 0,44 Moleküle/100 eVDieser Wert stellt die experimentell abgesicherteobere Grenze <strong>der</strong> Bildungsrate für diezu erwartende wirksame Strahlung dar.M10: Die Aktivität <strong>der</strong> entnommenen Gasproben mußgemessen wer<strong>den</strong> können.Durch Modul 9, Nummer 5.4.2 (2) behandelt„Zur Überwachung <strong>der</strong> Aktivität in <strong>der</strong> Atmosphäredes Sicherheitsbehälters bei Ereignisabläufenund Anlagenzustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 und 4 sindHochdosisleistungsmesseinrichtungen undProbeentnahmeeinrichtungen vorhan<strong>den</strong>,durch die erfor<strong>der</strong>liche Informationen zur Einleitungvon Notfallmaßnahmen und zur Unterstützungvon Katastrophenschutzmaßnahmenzur Verfügung gestellt wer<strong>den</strong>.“.M6: Beim Nachweis, dass die WasserstoffkonzentrationÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL inA1 (2)im Sicherheitsbehälter zu keinem Zeitpunkt die genannte Nummer in Modul 6.während des Betriebes und nach Kühlmittelverluststörfällenlokal o<strong>der</strong> integral die Zündgrenze(4% Wasserstoff in Luft) überschreitet, wer<strong>den</strong>folgende Vorgaben berücksichtigt:1. Wasserstoffquellen:- Radiolyse im Kern,- Radiolyse im Sumpf,- Radiolyse im Brennelementlagerbecken,- Metall-Wasser-Reaktion im Kern,M6:A1 (2)M6:A1 (2)- sonstige Metall-Wasser-Reaktionen.2. Die Berechnung <strong>der</strong> Wasserstoffbildung wirdfür mindestens 100 Tage nach Störfalleintrittberechnet durchgeführt. Hierbei wird angenommen,dass <strong>der</strong> aus Metall-Wasser-Reaktionen stammende Wasserstoff sofortfreigesetzt und näherungsweise homogenverteilt wird. Für <strong>den</strong> langfristig durch Radiolyseentstehen<strong>den</strong> Wasserstoff wird angenommen,dass er kontinuierlich mit bzw. aus demKühlmittel freigesetzt wird. Bei <strong>der</strong> Berechnungwird <strong>der</strong> Freisetzungsort berücksichtigt.Für die Berechnung <strong>der</strong> Wasserstoffquellstärkengelten folgende Vorschriften:3. Als Nettoentstehungsraten für Kern- undSumpf-Radiolyse die Radiolyse im Reaktorkernund im Sumpf wird ein G(H 2 )-Wert von0,44 Moleküle/100 eV angesetzt (dieser Wertstellt die experimentell abgesicherte obere- 163 -


1. Wirksame Nachzerfallsleistung des Kerns- Als Quelle <strong>der</strong> radiolytisch wirken<strong>den</strong> Strahlungist mindestens <strong>der</strong> <strong>der</strong> vorgesehenenAbbrandstrategie entsprechende Gleichgewichtskernam Zyklusende anzunehmen,wobei die Spaltstoffzusammensetzung einschließlich<strong>der</strong> Aktivierungsprodukte <strong>der</strong> imKern befindlichen Brennelemente zu berücksichtigenist. Für die Berechnung <strong>der</strong>Zeitfunktion <strong>der</strong> - Nachzerfallsleistung P(t)sind die Werte von Shure 19) zugrunde zulegen und mit einem Zuschlag von 20 % zuversehen.- Der im Kühlmittel absorbierte Anteil <strong>der</strong> -Nachzerfallsleistung ist als Zeitfunktion zuermitteln. Sind die für die Berechnung vereinfachen<strong>den</strong>Annahmen erfor<strong>der</strong>lich (z.B.Einteilung in Energiegruppen, Vereinfachung<strong>der</strong> Reaktorkern- Geometrie), so ist<strong>der</strong> Nachweis zu führen, daß diese Annahmenzu konservativen Werten führen.An<strong>der</strong>nfalls ist ein zeitlich konstanter Wertvon 10 % zu verwen<strong>den</strong>.- Eine Absorption von -Strahlung im Kühlmittelbraucht wegen des Selbstabschirmungseffektsnicht berücksichtigt zu wer<strong>den</strong>.19)K. Shure, Fission Product Decay Energy,WAPD-BT-24, 1961 Abweichende Werte undRechenverfahren können zugelassen wer<strong>den</strong>,wenn <strong>der</strong> Hersteller entsprechende Nachweisevorlegt.3. Wirksame Nachzerfallsleistung im SumpfFür die in das Kühlmittel freigesetzten Spaltproduktesind die im Kap. 22.1.1 (1) Pkt. 4genannten Werte konservativ auch dann zugrundezulegen,wenn die Auslegung <strong>der</strong> Kernnotkühlungniedrigere Werte erwarten läßt.Für die Radiolyseberechnung ist anzunehmen,daß sich die freigesetzten Spaltproduktevollständig im Kühlmittel befin<strong>den</strong> und ihre -M6:A1 (2)M6:A1 (2)Grenze <strong>der</strong> Bildungsrate für die zu erwartendewirksame Strahlung dar).4. Wirksame Nachzerfallsleistung des Kernsa) Als Quelle <strong>der</strong> radiolytisch wirken<strong>den</strong> Strahlungwird mindestens <strong>der</strong> <strong>der</strong> vorgesehenenAbbrandstrategie entsprechende Gleichgewichtskernam Zyklusende angenommen,wobei die Spaltstoff- und Spaltproduktzusammensetzungeinschließlich <strong>der</strong> <strong>der</strong> imKern befindlichen Brennelemente und die Aktivierungsprodukte<strong>der</strong> im Kern befindlichenBrennelemente berücksichtigt wer<strong>den</strong>. FürdDie Berechnung <strong>der</strong> Zeitfunktion <strong>der</strong> γ-Nachzerfallsleistung P(t) erfolgt gemäß <strong>der</strong>Nummer 3.2.4 (4) sind die Werte von Shure 1)zu Grunde gelegt und mit einem Zuschlag von20 % versehen.b) Der im Kühlmittel absorbierte Anteil <strong>der</strong> γ-Nachzerfallsleistung wird als Zeitfunktion ermittelt.Sind die für die Berechnungvereinfachen<strong>den</strong> Annahmen erfor<strong>der</strong>lich (z. B.Einteilung in Energiegruppen, Vereinfachung<strong>der</strong> Reaktorkern-Geometrie), so wird nachgewiesen,dass diese Annahmen zu konservativenErgebnissen Werten führen. An<strong>der</strong>nfallswird ein zeitlich konstanter Wert von 10 %verwendet.c) Eine Absorption von β-Strahlung im Kühlmittelmuss wegen des Selbstabschirmungseffektsnicht berücksichtigt wer<strong>den</strong>.1)K. Shure, Fission Product Decay Energy, WAPD-BT-24, 1961 (abweichende Werte und Rechenverfahrenkönnen zugelassen wer<strong>den</strong>, wenn entsprechendeNachweise vorliegen).5. Bezüglich <strong>der</strong> wirksamen Nachzerfallsleistungim Sumpf wer<strong>den</strong> für die in das Kühlmittelfreigesetzten Spaltprodukte Werte entsprechenddem maximal zulässigen Brennstabscha<strong>den</strong>sumfangangesetzt, sofern nichtdurch eine Scha<strong>den</strong>sumfangsanalyse einniedrigerer Wert nachgewiesen ist.Für die Radiolyseberechnung wird in Anlehnungan die StörfallberechnungsgrundlagenÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie angegebene Nummer in Modul 6.- 164 -


und - Strahlungsenergie zu 100 % vomSumpfwasser absorbiert wird.4. Radiolyse im Brennelement-LagerbeckenDie Radiolyse im Brennelement- Lagerbeckenist zu berücksichtigen.5. Metall-Wasser-Reaktion im ReaktorkernZur Berechnung <strong>der</strong> reagieren<strong>den</strong>Zirkonmenge ist die Baker- Just-Gleichung 20)zu verwen<strong>den</strong>. Der zeitliche und räumlicheTemperaturverlauf ist <strong>den</strong> Ergebnissen <strong>der</strong>Kernnotkühlrechnungen zu entnehmen.20)L. Baker Jr., W. C. Just, Studies of Metal-Water-Reactions of High Temperatures III, Experimentaland Theoretical Studies of the Zirconium- Water-Reaction, ANL-6548, 19626. Sonstige Metall-Wasser-ReaktionenSonstige Metall-Wasser-Reaktionen brauchendann nicht berücksichtigt zu wer<strong>den</strong>, wenn<strong>der</strong> Nachweis erbracht ist, daß aus ihnen keinenennenswerten Wasserstoffmengen freigesetztwer<strong>den</strong>.(4) Maßnahmen zur Verhin<strong>der</strong>ung von zündfähigenWasserstoffkonzentrationenFür Maßnahmen zur Verhin<strong>der</strong>ung von zündfähigenWasserstoffkonzentrationen in <strong>der</strong> Sicherheitsbehälteratmosphärenach einem Kühlmittelverluststörfallgelten folgende Grundsätze:1. Ergeben die Berechnungen, daß in Teilbereichendes Sicherheitsbehälters die Wasser-M6:A1 (2)M6:A1 (2)M10:2.2.8.3.2 (1)M10:2.2.8.3.angenommen, dass sich von <strong>den</strong> freigesetztenSpaltprodukten folgende Anteile (bezogenauf das Inventar <strong>der</strong> defekten Brennstäbe) imSumpfwasser befin<strong>den</strong>: 6% <strong>der</strong> Halogene, Alkalimetalle (90%spontane Ablagerung im Sumpf <strong>der</strong> 1%freigesetzten Halogene, Alkalimetalle und5% durch Auslaugung während desSumpfbetriebs),0,5% <strong>der</strong> spontanen Feststoffe (99% Ablagerungim Sumpf <strong>der</strong> 0,01% freigesetztensonstigen Feststoffe und 0,5% sonstigeFeststoffe durch Auslaugung).Ihre γ- und β- Strahlungsenergie wird zu100% vom Sumpfwasser absorbiert.Radiolyse im Brennelement-LagerbeckenDie Radiolyse im Brennelement- Lagerbeckenwird berücksichtigt.6. Metall-Wasser-Reaktion im ReaktorkernBei <strong>der</strong> Zur Berechnung <strong>der</strong> reagieren<strong>den</strong>Zirkonmenge im Reaktorkern wird ist die Baker-Just-Gleichung20) zu verwen<strong>den</strong>. <strong>der</strong> zeitlicheund räumliche Temperaturverlauf wird<strong>den</strong> Ergebnissen <strong>der</strong> Kernnotkühlrechnungenentnommen.20)L. Baker Jr., W. C. Just, Studies of Metal-Water-Reactions of High Temperatures III, Experimental andTheoretical Studies of the Zirconium- Water-Reaction,ANL-6548, 19627. Sonstige Metall-Wasser-Reaktionen wer<strong>den</strong>dann nicht berücksichtigt, wenn nachgewiesenist, dass sie keine nennenswerten Wasserstoffmengenfreisetzen.Für Maßnahmen und Einrichtungen zur Verhin<strong>der</strong>ungvon zündfähigen Wasserstoffkonzentrationenin <strong>der</strong> Sicherheitsbehälteratmosphäre nacheinem Kühlmittelverluststörfall gelten folgendeGrundsätze:Ergeben die Berechnungen, dass lokal die Wasserstoffkonzentrationim in Teilbereichen desIn M6 A1 (2) enthalten.Die Metall-Wasser Reaktion ist gemäß demaktuellen Stand von Wissenschaft und Technikzu berechnen. Eine Festlegung <strong>der</strong> hierbeizu verwen<strong>den</strong><strong>den</strong> Korrelation ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie angegebene Nummer in Modul 6.- 165 -


stoffkonzentration auf Werte oberhalb <strong>der</strong>Zündgrenze ansteigen kann, so sind aktiveEinrichtungen vorzusehen, die eine ausreichendeZwangsdurchmischung <strong>der</strong> Sicherheitsbehälteratmosphäresicherstellen.2. Ergibt die Berechnung <strong>der</strong> integralen Wasserstoffkonzentration,daß ein Volumengehaltvon 4 % nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann,gilt folgendes:- Es muß gezeigt wer<strong>den</strong>, daß am Sicherheitsbehältergeeignete Anschlußmöglichkeitenfür einen Störfallrekombinator vorgesehensind. Diese Anfor<strong>der</strong>ung gilt alserfüllt, wenn ein Rekombinatorsystem, dasbei einem Störfall eingesetzt wer<strong>den</strong> kann,fest installiert ist.- Von <strong>den</strong> Betreibern <strong>der</strong> Kernkraftwerke istdafür Sorge zu tragen, daß bei einem Störfall<strong>der</strong> rechtzeitige und zuverlässige Einsatzvon Störfallrekombinatoren gewährleistetist.- Der Durchsatz des Störfallrekombinatorsist so zu bemessen, daß die integraleWasserstoffkonzentration bei maximalerVorbelastung durch Wasserstoff aus <strong>der</strong>Zr-H2O Reaktion, gemäß (3), stets unter<strong>der</strong> Zündgrenze von 4 % Volumengehaltbleibt.- Die Auslegung des Störfallrekombinatorsmuß seine zuverlässige Verfügbarkeit undFunktion gewährleisten, auch unter <strong>den</strong>Bedingungen die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> notwendigenEinschaltung innerhalb desSicherheitsbehälters herrschen. Es istnachzuweisen, daß die unter konservativenRandbedingungen ermittelte Spaltproduktbeladungdes Störfallrekombinatorsdurch luftgetragene Halogene und flüchtige2 (1) a) Sicherheitsbehälters die Wasserstoffkonzentrationauf Werte oberhalb <strong>der</strong> Zündgrenze ansteigenkann, so sind aktive Einrichtungen vorgesehen,die eine ausreichende Zwangsdurchmischung<strong>der</strong> Sicherheitsbehälteratmosphäre sicherstellen.M10:2.2.8.3.2 (1) b)Ergibt die Berechnung <strong>der</strong> integralen Wasserstoffkonzentration,dass ein Volumengehalt von4 %Erreichen <strong>der</strong> Zündgrenze langfristig nichtausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann, gilt Folgendes:(i) Es wird gezeigt, dass am Sicherheitsbehältergeeignete Anschlussmöglichkeiten für einenStörfallrekombinator Einrichtungen zur Rekombinationvorgesehen sind. Diese Anfor<strong>der</strong>unggilt als erfüllt, wenn einRekombinatorsystem, das bei einem Störfalleingesetzt wer<strong>den</strong> kann, fest installiert isto<strong>der</strong>, dass ein Rekombinatorsystem fest installiertist, das die Kriterien <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 erfüllt.(ii) Es ist dafür Sorge getragen, dass bei einemStörfall die Einrichtungen zur Rekombinationrechtzeitig und zuverlässig zum Einsatz kommen.(iii) Der Durchsatz des Störfallrekombinators DieAbbaurate <strong>der</strong> Einrichtungen zur Rekombinationist so bemessen, dass die integrale Wasserstoffkonzentrationbei maximaler Vorbelastungdurch Wasserstoff insbeson<strong>der</strong>e aus <strong>der</strong>Zr-Wasser Reaktion, gemäß (3), stets unter<strong>der</strong> Zündgrenze von 4 % Volumengehaltbleibt.(iv) Die Auslegung des Störfallrekombinators <strong>der</strong>Einrichtungen zur Rekombination gewährleisteteine zuverlässige Verfügbarkeit und Funktion,auch unter <strong>den</strong> Bedingungen, die zumZeitpunkt <strong>der</strong> notwendigen Aktivierung innerhalbdes Sicherheitsbehälters herrschen. Esist nachgewiesen, dass die unter konservativenRandbedingungen ermittelte Spaltproduktbeladungdes Störfallrekombinators <strong>der</strong>Einrichtungen zur Rekombination durch luft-Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie angegebene Nummer in Modul 10.- 166 -


Feststoffe und die daraus resultierendeWärmetönung im Störfallrekombinator <strong>den</strong>Störfallbetrieb unter radiologischen undsicherheitstechnischen Gesichtspunktennicht unzulässig beeinträchtigen.- Der Aufstellungsort desStörfallrekombinators soll im Hinblick aufdie Möglichkeit, daß nach Störfällen u. U.erhebliche Aktivitätsmengen aus demSicherheitsbehälter in <strong>den</strong>Rekombinatorstrang verlagert wer<strong>den</strong>, sonah wie von <strong>der</strong> Zugänglichkeit her möglich,am Sicherheitsbehälter liegen. DerAufstellungsort und Räume außerhalb desSicherheitsbehälters, durch die die Zu- undAbleitungen desStörfallrekombinatorsystems geführt wer<strong>den</strong>,sind über Aerosol- und Jodfilter zuentlüften, um unzulässige radioaktive Freisetzungenüber eventuelle Leckagen zuvermei<strong>den</strong>. Die Rohrleitungen sind entsprechendabzuschirmen.3. Als Planungsmaßnahmen zur Verringerung<strong>der</strong> integralen Wasserstoffkonzentration istein Aufpumpen des Sicherheitsbehälters nichtzulässig.(5) Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen1. Aktive Maßnahmen müssen rechtzeitig voraber auch bei unterstellter Wasserstoffkonzentrationvon 4 % Volumengehalt noch eingesetztwer<strong>den</strong> können.2. Der Einsatz solcher Maßnahmen kann auf<strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsfall beschränkt bleiben, d.h.aufgrund von Messungen mit Hilfe des Überwachungssystems.Ein Einzelfehler ist beimEinsatz solcher Maßnahmen nicht zu unterstellen,soweit Reparatur o<strong>der</strong> Ersatzmaßnahmenmöglich sind.M10:2.2.8.3.2 (3)M10:2.2.8.3.2 (2)M10:2.2.8.3.2 (4)getragene Halogene und flüchtige Feststoffeund die daraus resultierende Wärmetönungim Störfallrekombinator <strong>den</strong> Störfallbetrieb in<strong>den</strong> Einrichtungen zur Rekombination <strong>der</strong>enFunktion unter radiologischen und sicherheitstechnischenGesichtspunkten nicht unzulässigbeeinträchtigen.(v) Der Aufstellungsort des Störfallrekombinators<strong>der</strong> Einrichtungen zur Rekombination außerhalbdes Sicherheitsbehälters liegt im Hinblickauf die Möglichkeit, dass nach Störfällen u. U.erhebliche Aktivitätsmengen aus dem Sicherheitsbehälterin <strong>den</strong> Rekombinatorstrang verlagertwer<strong>den</strong>, so nah wie von <strong>der</strong> Zugänglichkeither möglich, am Sicherheitsbehälter.Der Aufstellungsort und Räume, durch die dieZu- und Ableitungen desStörfallRekombinatorsystems geführt wer<strong>den</strong>,wer<strong>den</strong> über Aerosol- und Jodfilter entlüftet,um unzulässige radioaktive Freisetzungenüber eventuelle Leckagen zu vermei<strong>den</strong>. DieRohrleitungen sind entsprechend abgeschirmt.Als vorgeplante Maßnahme zur Verringerung <strong>der</strong>integralen Wasserstoffkonzentration findet einSpülen (Einspeisen und Abgabe aus demSicherheitsbehälter) des Sicherheitsbehältersnicht statt.Aktive Maßnahmen können vor Erreichen einerWasserstoffkonzentration von 4% Volumengehaltrechtzeitig installiert und in Betrieb genommenwer<strong>den</strong>. Die Ansteuerung kann von Hand erfolgen.Der Einsatz solcher Maßnahmen kann auf <strong>den</strong>Anfor<strong>der</strong>ungsfall beschränkt bleiben, d.h. aufgrundvon Messungen mit Hilfe des Überwachungssystems.Es wird kein Einzelfehler istbeim Einsatz für solcher Maßnahmen nicht festinstallierte Einrichtungen zur Rekombination nichtzu unterstellenunterstellt, soweit Reparatur o<strong>der</strong>Ersatzmaßnahmen rechtzeitig möglich sind.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie angegebene Nummer in Modul 10.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK LL indie angegebene Nummer in Modul 10.- 167 -


3. Die Ansteuerung kann - da es sich um einLangzeitproblem handelt - von Hand geschehen.M10:2.2.8.3.2 (2)25. Störfallinstrumentierung -25.1 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen -(1) Die Störfallinstrumentierung hat die Aufgabe,vor, während und nachM5:13.1- einem Störfall o<strong>der</strong>- einem Ereignis, das zu einer erhöhten Freisetzungvon radioaktiven Stoffen in die Kernkraftwerksumgebungführen kann,einen Überblick über <strong>den</strong> Betriebszustand zuermöglichen und alle <strong>den</strong> Anlagenzustand beschreiben<strong>den</strong>wesentlichen Daten sowie diewichtigsten Wetterdaten anzuzeigen und zeitgerechtzu dokumentieren.(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe ist die Störfallinstrumentierungin eine Störfallablaufinstrumentierungund in eine Störfallfolgeinstrumentierung zuunterteilen.(3) Die Störfallfestigkeit <strong>der</strong> Störfallinstrumentierungist, soweit erfor<strong>der</strong>lich, vor <strong>der</strong>en Einsatznachzuweisen.(4) Die Einrichtungen <strong>der</strong> Störfallinstrumentierungsind an eine unterbrechungslose Notstromversorgungdes Notstromsystems anzuschließen.(5) Für jede erfaßte Meßgröße <strong>der</strong> Störfallinstrumentierungmuß die Tageszeit aus <strong>den</strong> zugehörigen<strong>Dokumentation</strong>sunterlagen so genau bestimmtwer<strong>den</strong> können, daß eine zeitliche Zuordnungzu Daten aus an<strong>der</strong>en Informationsquellenmöglich ist.M5:13.2 (1)M5:13.2 (2)M5:13.2 (3)M5:13.3.2(2)Die Ansteuerung kann, da es sich um ein Langzeitproblemhandelt, von Hand erfolgen.GeltungsbereichDie Störfallinstrumentierung hat die Aufgabe, vor,während und nach- einem Störfall o<strong>der</strong>- einem Ereignis, das zu einer erhöhten Freisetzungvon radioaktiven Stoffen in die Kernkraftwerksumgebungführen kann,einen Überblick über <strong>den</strong>BetriebsAnlagenzustand zu ermöglichen und alle<strong>den</strong> Anlagenzustand beschreiben<strong>den</strong> wesentlichenDaten sowie die wichtigsten Wetterdatenanzuzeigen und zeitgerecht zu dokumentieren.Zur Erfüllung ihrer Aufgabe ist Die Störfallinstrumentierungist in eineStörfallablaufinstrumentierung und in eine StörfallfolgeinstrumentierungStörfallanzeige und eineStörfallaufzeichnung unterteilt.Die Komponenten <strong>der</strong> Störfallinstrumentierungsind, soweit erfor<strong>der</strong>lich, störfallfest ausgelegt.Die Einrichtungen <strong>der</strong> Störfallinstrumentierungsind an eine unterbrechungsloseNotstromversorgung des Notstromsystemsangeschlossen. Für Einrichtungen <strong>der</strong>Störfallinstrumentierung, bei <strong>den</strong>en aufgrundihrer Aufgabenstellung eine kurzzeitigeNichtverfügbarkeit zulässig ist, muss dieStromversorgung nicht unterbrechungslos erfolgen.Für jede erfaßte Meßgröße <strong>der</strong> Störfallinstrumentierungmuß die Tageszeit Die Störfallaufzeichnungist so ausgelegt, dass für jede erfassteMessgröße <strong>der</strong> Störfallinstrumentierung <strong>der</strong> Zeitbezugaus <strong>den</strong> zugehörigen <strong>Dokumentation</strong>sunterlagenso genau bestimmt wer<strong>den</strong> kann, dasseine zeitliche Zuordnung zu Daten aus an<strong>der</strong>enInformationsquellen möglich ist.Die Unterteilung <strong>der</strong> SFI wurde <strong>den</strong> Begriffenaus <strong>der</strong> KTA 3502 angepasst, weil die detailliertenAnfor<strong>der</strong>ungen mit diesen Begriffenverknüpft sind.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.- 168 -


(6) Die <strong>Dokumentation</strong>seinrichtungen sind soauszulegen, daß das Zeitverhalten <strong>der</strong> Meßgrößenmit ausreichen<strong>der</strong> Genauigkeit erfaßt wird.(7) Zur Begutachtung sind Unterlagen vorzulegen,die das Auslegungskonzept und die sicherheitstechnischwichtigen Einzelheiten <strong>der</strong> Störfallinstrumentierungprüffähig beschreiben.M5:13.3.2(3)M5,13.2 (4)25.2 Störfallablaufinstrumentierung -(1) Die Störfallablaufinstrumentierung ist so auszulegen,daß die zur Feststellung eines Störfallablaufsausgewählten Zustandsgrößen übersichtlichM5,13.3.2(1)und in <strong>der</strong> richtigen zeitlichen Folge doku-mentiert wer<strong>den</strong>.(2) Die Störfallablaufinstrumentierung mußgrundsätzlich je<strong>der</strong>zeit in Betrieb sein. Eine eingeschränkteFunktionsfähigkeit (z.B. bei erfor<strong>der</strong>lichenInstandsetzungsarbeiten) ist zulässig,wenn im Bedarfsfall eine ausreichende Mindestinformationdurch <strong>den</strong> funktionsfähigen Teil <strong>der</strong>Störfallinstrumentierung gewährleistet ist. Dievollständige Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Störfallablaufinstrumentierungist so schnell wie möglich wie<strong>der</strong>herzustellen.(3) Es ist festzulegen, welche Einrichtungen <strong>der</strong>Störfallablaufinstrumentierung auch bei abgefahrenerReaktoranlage in Betrieb sein müssen.(4) Für die Aufzeichnung und Speicherung <strong>der</strong>Störfallablaufdaten sind zwei möglichstdiversitäre Datenspeicher einzusetzen. Der Ausfalleines Datenspeichers ist anzuzeigen.(5) Die bei Störfallabläufen aufgezeichneten Störfallablaufdatensind gesichert aufzubewahren. EsM5,13.3.2(4)M5:13.3.2(5)M5:13.3.2(6)M5:13.3.2Die <strong>Dokumentation</strong>seinrichtungen sind so ausgelegt,dass das Zeitverhalten <strong>der</strong> Messgrößen miterfor<strong>der</strong>licher Genauigkeit erfasst wird.Zur Begutachtung sind Unterlagen vorzulegen,die Das Auslegungskonzept und die sicherheitstechnischwichtigen Einzelheiten <strong>der</strong> Störfallinstrumentierungsind prüffähig dokumentiertbeschreiben.Die Störfallaufzeichnung ist so ausgelegt, dassdie Messgrößen, die vor, während und nach Eintreten- eines Ereignis <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 o<strong>der</strong>4a o<strong>der</strong>- eines Ereignisses, das zu einer erhöhtenFreisetzung radioaktiver Stoffe in die Kernkraftwerksumgebungführen kann (Sicherheitsebenen4b o<strong>der</strong> 4c),übersichtlich und in <strong>der</strong> richtigen zeitlichen Folgedokumentiert wer<strong>den</strong>.Die Störfallablaufinstrumentierungaufzeichnungist grundsätzlich je<strong>der</strong>zeit in Betrieb. Eine eingeschränkteFunktionsfähigkeit (z. B. bei erfor<strong>der</strong>lichenInstandsetzungsarbeiten) ist zulässig, wennim Bedarfsfall eine ausreichende Mindestinformationdie erfor<strong>der</strong>liche Information durch <strong>den</strong> funktionsfähigenTeil <strong>der</strong> Störfallinstrumentierunggewährleistet ist. Die vollständige Funktionsfähigkeit<strong>der</strong>Störfallablaufinstrumentierungaufzeichnung wirdso schnell wie möglich wie<strong>der</strong>hergestellt.Es ist festgelegt, welche Einrichtungen <strong>der</strong>Störfallablaufinstrumentierungaufzeichnung in<strong>den</strong> Betriebsphasen B-F <strong>der</strong> Anlage auch beiabgefahrener Reaktoranlage in Betrieb sind.Für die Aufzeichnung und Speicherung <strong>der</strong> Störfallablaufdatenwer<strong>den</strong> zur Vorsorge gegen einensystematischen Ausfall zwei möglichst diversitäremindestens zwei Datenspeicher eingesetzt. DerAusfall eines Datenspeichers wird angezeigt.Die bei Störfallabläufen aufgezeichneten StörfallablaufdatenDie Störfallaufzeichnungen wer<strong>den</strong>Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer, wobei <strong>der</strong> Textvorschlag unter Berücksichtigungdes Konzepts <strong>der</strong> Sicherheitsebenenerarbeitet wurde.Text wurde hinsichtlich <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung andie Diversität <strong>der</strong> Datenspeicher präzisiert,wobei eine Auslegung gegen einen systematischenAusfall für die Datenspeicher gefor<strong>der</strong>twird.- 169 -


ist sicherzustellen, daß diese Daten we<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>tnoch gelöscht wer<strong>den</strong>.(6) Die nach Eintritt eines anlageninternen Störfallsauftreten<strong>den</strong> Umgebungsbedingungen dürfennicht zum Ausfall <strong>der</strong> zur Störfallbeurteilungerfor<strong>der</strong>lichen Meßeinrichtungen und Informationenführen.(7) gesichert aufbewahrt. Es ist sichergestellt, dassdiese Daten we<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>t noch gelöscht wer<strong>den</strong>.M5:13.3.2(8)25.3 Störfallfolgeinstrumentierung -25.3.1 Auslegung -(1) Die Störfallfolgeinstrumentierung ist so auszulegen,daß die Daten, die nach EintretenM5,13.3.1- eines Störfalls o<strong>der</strong>(1)- eines Ereignisses, das zu einer erhöhtenFreisetzung radioaktiverStoffe in die Kernkraftwerksumgebung führenkann, für die Beurteilung <strong>der</strong> Anlagensicherheit,<strong>der</strong> Wirksamkeit des Sicherheitssystems und fürdie Entscheidung überNotfallschutzmaßnahmen 21) eine entschei<strong>den</strong>desicherheitstechnische Bedeutung haben, zuverlässigund ausreichend genau angezeigt unddokumentiert wer<strong>den</strong>.21)Hinweis: Um Notfallschutzmaßnahmen einleitenund durchführen zu können, ist neben <strong>der</strong> im Kap. 25gefor<strong>der</strong>ten Störfallinstrumentierung innerhalb <strong>der</strong>Anlage eine rasche Durchführung von Messungenaußerhalb <strong>der</strong> Anlage in <strong>der</strong> Kernkraftwerksumgebungsicherzustellen. (Siehe "Emfehlung zur Planung vonNotfallschutzmaßnahmen durch Betreiber von Kernkraftwerken",verabschiedet im Län<strong>der</strong>ausschuß fürAtomenergie am 15. und 16.6.1976)(2) Die Störfallfolgeinstrumentierung muß in bezugauf Meßbereiche, Störfallfestigkeit, Zuverlässigkeitund Genauigkeit so ausgelegt wer<strong>den</strong>,daß sich das Bedienungspersonal auf diese Instrumentierungje<strong>der</strong>zeit verlassen kann.(3) Es sind eignungsgeprüfte o<strong>der</strong> für <strong>den</strong> Einsatzfallund für die unterstellten Einsatzbedingungenbewährte und möglichst wartungsfreieGeräte zu verwen<strong>den</strong>.M5,13.3.1(6)Die nach Eintritt eines Ereignisses <strong>der</strong> Sicherheitsebene3 auftreten<strong>den</strong> Umgebungsbedingungenführen nicht dazu, dass die zur Störfallbeurteilungerfor<strong>der</strong>lichen Informationen nicht zurVerfügung stehen.Die Störfallanzeige ist so ausgelegt, dass Daten,die vor, während und nach Eintreten eines Ereignisses<strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 o<strong>der</strong> 4a für dieBeurteilung <strong>der</strong> Anlagensicherheit, <strong>der</strong> Wirksamkeitdes Sicherheitssystems und für die Entscheidungüber Maßnahmen des anlageninternenNotfallschutzes erfor<strong>der</strong>lich sind, zuverlässigund ausreichend genau angezeigt wer<strong>den</strong>.Bei Auslegung <strong>der</strong> Störfallanzeige ist berücksichtigt,dass die Daten, die vor, während und nachEintreten eines Ereignisablaufs bzw. Anlagenzustands,welche zu einer erhöhten Freisetzungradioaktiver Stoffe in die Kernkraftwerksumgebungführen können (Sicherheitsebenen 4b o<strong>der</strong>4c), für die Entscheidung über Maßnahmen desanlageninternen Notfallschutzes erfor<strong>der</strong>lich sind,unter <strong>den</strong> anzunehmen<strong>den</strong> Umgebungsbedingungenmit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Genauigkeit angezeigtwer<strong>den</strong>.Die Störfallfolgeinstrumentierung muß in bezugauf Meßbereiche, Störfallfestigkeit, Zuverlässigkeitund Genauigkeit so ausgelegt wer<strong>den</strong>, daßsich das Bedienungspersonal auf diese Instrumentierungje<strong>der</strong>zeit verlassen kann.Es wer<strong>den</strong> eignungsgeprüfte o<strong>der</strong> für <strong>den</strong> Einsatzfallund für die unterstellten Einsatzbedingungenbewährte und möglichst wartungsfreieGeräte verwendet.(4) Die Einrichtungen zur Erfassung, Verarbei- M5, Die Einrichtungen zur Erfassung, VerarbeitungÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer in Modul 5.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer in Modul 5.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in Modul 5 Abs.13.3.1 wobei <strong>der</strong> Textvorschlag für Modul 5auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> KTA 3502 für die Umsetzungdes SE-Konzepts erarbeitet wurde- 170 -


tung und <strong>Dokumentation</strong> <strong>der</strong> Meßgrößen sindtechnisch so einfach wie möglich aufzubauen.13.3.1(7)und <strong>Dokumentation</strong> <strong>der</strong> Messgrößen sind technischso einfach wie möglich aufgebaut.(5) Es sind zum Beispiel folgende Meßgrößenanzuzeigen und zu dokumentieren:- Druck in <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung- Kühlmittelein- und -austrittstemperaturen in<strong>den</strong> Hauptkühlkreisläufen- Siedeabstand (Druck und Temperatur)- Neutronenflußdichte22)- Füllstand im Primärsystem- Füllstand im Druckhalter- Füllstände im Sekundärsystem- Druck im Sicherheitsbehälter- Temperatur <strong>der</strong> Sicherheitsbehälteratmosphäre- Temperatur im Brennelementlagerbecken- Ortsdosisleistung an <strong>der</strong> Personenschleuse- Aktivität <strong>der</strong> Kaminfortluft (Aktivitätskonzentrationund Durchsatz) aufgetrennt in Edelgase,Aerosole und Jod- Windgeschwindigkeit, Windrichtung und Ausbreitungskategorie(z.B. durch Erfassung desTemperaturgradienten)(5) Es sind zum Beispiel folgende Meßgrößenanzuzeigen und zu dokumentieren:- Druck in <strong>der</strong> Druckführen<strong>den</strong> Umschließung- Kühlmittelein- und -austrittstemperaturen in<strong>den</strong> Hauptkühlkreisläufen- Siedeabstand (Druck und Temperatur)- Neutronenflußdichte22)- Füllstand im Primärsystem- Füllstand im Druckhalter- Füllstände im Sekundärsystem- Druck im Sicherheitsbehälter- Temperatur <strong>der</strong> Sicherheitsbehälteratmosphäre- Temperatur im Brennelementlagerbecken- Ortsdosisleistung an <strong>der</strong> Personenschleuse- Aktivität <strong>der</strong> Kaminfortluft (Aktivitätskonzentrationund Durchsatz) aufgetrennt in Edelgase,Aerosole und Jod- Windgeschwindigkeit, Windrichtung und Ausbreitungskategorie(z.B. durch Erfassung desTemperaturgradienten)Die Liste <strong>der</strong> Messgrößen ist ein Bestandteil<strong>der</strong> Fachregel (KTA 3505) und entspricht nichtdem Detaillierungsgrad des Moduls 5.22) Hinweis: Es ist eine Messeinrichtung vorzusehen,die dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprichtund Aussagen über die Bedeckung des Reaktorkernsermöglicht.(6) Die Einrichtungen zur Messung <strong>der</strong> Kernaustrittstemperaturensind so auszulegen, daß Temperaturenbis ca. 1000 °C erfaßt wer<strong>den</strong> können.(7) Die Meßgrößen <strong>der</strong> Störfallfolgeinstrumentierungsind grundsätzlich in <strong>der</strong> Schaltwarte desKernkraftwerkes und in <strong>der</strong> Notsteuerstelle anzuzeigenund aufzuzeichnen.(8) Durch Störfälle und <strong>der</strong>en Folgen darf dieFunktion <strong>der</strong> Störfallfolgeinstrumentierung nichtso beeinträchtigt wer<strong>den</strong>, daß die Erfassung,Anzeige und Aufzeichnung <strong>der</strong> Störfallfolgemeßgrößenverhin<strong>der</strong>t wird. Meßstellen außer-M5:13.3.1(8)M5:13.3.1(9)22)Hinweis: Es ist eine Messeinrichtung vorzusehen,die dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprichtund Aussagen über die Bedeckung des Reaktorkernsermöglicht.Die Einrichtungen zur Messung <strong>der</strong> Kernaustrittstemperaturensind so auszulegen, daß Temperaturenbis ca. 1000 °C erfaßt wer<strong>den</strong> können.Die Messgrößen <strong>der</strong> Störfallübersichts- undWeitbereichsanzeigeStörfallfolgeinstrumentierung wer<strong>den</strong> grundsätzlichin <strong>der</strong> SchaltWarte des Kernkraftwerks und in<strong>der</strong> Notsteuerstelle angezeigt und aufgezeichnet.Die Funktion <strong>der</strong> Störfallübersichts- und Weitbereichsanzeigewird durch Ereignisse <strong>der</strong> Sicherheitsebenen3 und 4a und ihre Folgen nicht beeinträchtigt.Die Anfor<strong>der</strong>ung entspricht nicht dem Detaillierungsgraddes Moduls 5.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer in Modul 5 . Textvorschlag wurde auf<strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> RSK-LL für die Umsetzungdes SE-Konzepts erarbeitet.- 171 -


halb <strong>der</strong> Reaktoranlage sind so anzuordnen undzu installieren, daß ein Ausfall dieser Meßstellenzusammen mit sicherheitstechnisch wichtigenTeilen <strong>der</strong> Anlage durch Einwirkungen von außenhinreichend unwahrscheinlich ist.(9) Eine redundante Messwerterfassung undMesswertverarbeitung für eine Messgröße istnicht erfor<strong>der</strong>lich, wenn nachgewiesen wird, dass- <strong>der</strong> Informationsgehalt dieser Meßgröße auchdurch Meßwerte an<strong>der</strong>er Meßgrößen <strong>der</strong>Störfallfolgeinstrumentierung o<strong>der</strong> durchMeßgrößen einer nachweislich gleichwertigenInstrumentierung vermittelt wer<strong>den</strong> kann- o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ausfall von Meßwerten einer Meßgrößeim Bedarfsfall für eine bestimmte Zeitdauerakzeptiert und innerhalb dieser Zeit unter<strong>den</strong> dann herrschen<strong>den</strong> Bedingungen <strong>der</strong>Ausfall behoben o<strong>der</strong> eine Ersatzlösung realisiertwer<strong>den</strong> kann.(10) Die Einrichtungen <strong>der</strong> Störfallfolgeinstrumentierungim gegen Einwirkungen von außen ungeschütztenBereich sind rückwirkungsfrei von <strong>den</strong>Einrichtungen des geschützten Bereichs zu entkoppeln.(11) Die Anzeigeeinrichtungen sind so auszulegen,daß sie eindeutig und mühelos abgelesenwer<strong>den</strong> können.(12) Die Anzeige- und <strong>Dokumentation</strong>seinrichtungensind übersichtlich anzuordnen und deutlichund eindeutig zu kennzeichnen.(13) Die Störfallfolgeinstrumentierung ist so auszulegen,daß je<strong>der</strong>zeit ihre lückenlose Überprüfungmöglich ist. Die Prüfungen sollen leichtdurchführbar sein.25.3.2 Funktionsprüfungen(1) Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Störfallfolgeinstrumentierungist während <strong>der</strong> Nutzungsdauer <strong>der</strong>M5,13.3.1(10)M5,13.3.1(11)M5,13.3.1(12)M5,13.3.2(9)M5,13.3.1(13)M5,13.3.1Eine redundante Messwerterfassung und Messwertverarbeitungfür eine Messgröße <strong>der</strong> Störfallübersichtsanzeigeund <strong>der</strong> Weitbereichsanzeigeist nicht erfor<strong>der</strong>lich, wenn nachgewiesenwird, dass:- <strong>der</strong> Informationsgehalt dieser Messgrößeauch durch Messwerte an<strong>der</strong>er Messgrößen<strong>der</strong> Störfallfolgeinstrumentierunganzeige o<strong>der</strong>durch Messgrößen einer nachweislich gleichwertigenInstrumentierung vermittelt wer<strong>den</strong>kann,- o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ausfall von Messwerten einer Messgrößeim Bedarfsfall für eine bestimmte Zeitdauerakzeptiert und innerhalb dieser Zeit unter<strong>den</strong> dann herrschen<strong>den</strong> Bedingungen <strong>der</strong>Ausfall behoben o<strong>der</strong> eine Ersatzlösung realisiertwer<strong>den</strong> kann.Die Einrichtungen <strong>der</strong>Störfallanzeigefolgeinstrumentierung im Bereich,<strong>der</strong> nicht gegen Einwirkungen von außen geschütztist, sind rückwirkungsfrei von <strong>den</strong> Einrichtungendes geschützten Bereichs entkoppelt.Die Einrichtungen <strong>der</strong> Störfallanzeige sind nachergonomischen Gesichtspunkten so gestaltet,dass die Voraussetzungen für ein sicherheitstechnischoptimales Verhalten des Betriebspersonalsgewährleistet sind.Die Anzeige- und <strong>Dokumentation</strong>seinrichtungensind übersichtlich angeordnet sowie deutlich undeindeutig gekennzeichnet.Die Störfallanzeigefolgeinstrumentierung ist soausgelegt, dass je<strong>der</strong>zeit eine lückenlose Überprüfungmöglich ist und die Prüfungen einfachdurchführbar sind.Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong>Störfallfolgeinstrumentierungübersichts- undÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.- 172 -


Anlage durch geeignete Prüfungen nachzuweisen.Diese Prüfungen müssen alle funktionswichtigenKomponenten erfassen.(2) Art und Umfang <strong>der</strong> Prüfungen und die Zeitabständezwischen <strong>den</strong> Prüfungen sindfestzulgen.(14) Weitbereichsanzeige wird während <strong>der</strong>NutzungBetriebsdauer <strong>der</strong> Anlage durchgeeignete Prüfungen nachgewiesen. Diese Prüfungenerfassen alle funktionswichtigen Komponenten.M5:13.3.1(15)Art und Umfang <strong>der</strong> Prüfungen und die Zeitabständezwischen <strong>den</strong> Prüfungen sind festgelegt.(3) Die Ergebnisse <strong>der</strong> Prüfungen sind zu dokumentieren.M5:13.3.1(16)Die Ergebnisse <strong>der</strong> Prüfungen sind dokumentiert.- 173 -


Vorbemerkung zum 2. Anhang <strong>der</strong> RSK-Leitlinien für DruckwasserreaktorenDiese synoptische Darstellung dokumentiert die Einarbeitung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rahmenspezifikation „Basissicherheitvon druckführen<strong>den</strong> Komponenten“ (2. Anhang zu <strong>den</strong> RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren, (2.Ausgabe vom 24. Januar 1979) Kapitel 4.2, Stand: 25. April 1979.Der Geltungsbereich des 2. Anhangs bezieht sich auf die drucktragen<strong>den</strong> Wandungen von Komponenten (Behälter,Apparate, Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen, ausgenommen Einbauteile, Bauteile zur Kraftübertragungund druckführende Wandungen ≤ DN 50) <strong>der</strong> „Äußeren Systeme“, wie sie im 1. Anhang zu <strong>den</strong> RSK-Leitlinien fürDruckwasserreaktoren (2. Ausgabe, 24. Januar 1979) Kapitel 4.2 aufgelistet sind. Dieser Anhang 1 enthält eineListe von Systemen, die wenigstens einem <strong>der</strong> Kriterien a, b, c genügen (Gruppe I) und für die die RahmenspezifikationBasissicherheit gelten soll. In <strong>den</strong> Anwendungsbereich <strong>der</strong> Rahmenspezifikation wurde noch die Gruppe IIaufgenommen, die darüber hinausgeht. Deren Versagen könne „schwere anlageninterne Schä<strong>den</strong>“ nach sich ziehen.Gruppe II ist nicht Teil des Anwendungsbereichs von Modul 4, sofern ihnen nicht nach einem <strong>der</strong> Kriterieneine sicherheitstechnische Bedeutung zukommt. Der Anhang 1 bleibt daher in <strong>der</strong> synoptischen Darstellung unberücksichtigt.Der technische Inhalt des 2. Anhangs zu <strong>den</strong> RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren, (2. Ausgabe vom 24. Januar1979) teilt sich auf Inhalte des Moduls 4 und Inhalte <strong>der</strong> KTA-Regeln 3211.1, .2, .3 und .4 auf. Der Grundhierfür liegt in dem Entwicklungsstand des kerntechnischen <strong>Regelwerk</strong>s zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren im Jahre 1979. Da zu dem Zeitpunkt keine entsprechen<strong>den</strong> KTA-Regeln existierten,wur<strong>den</strong> auch technische Detailfor<strong>der</strong>ungen in die Leitlinie aufgenommen.Zwischenzeitlich wur<strong>den</strong> umfassende Fachregeln vom KTA in einem hohen Detaillierungsgrad erstellt. In diesemProzess wurde keine geschlossene Darstellung gepflegt, die <strong>den</strong> genauen Bezug, die Ergänzungen und Än<strong>der</strong>ungenin Bezug auf die technischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> RSK-Leitlinie aus 1979 dokumentiert. Technische Anfor<strong>der</strong>ungenauf <strong>den</strong> Ebenen RSK-Leitlinie und KTA-Fachregeln stimmen teilweise überein, sind teilweise detaillierterin <strong>den</strong> KTA-Regeln enthalten, wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> KTA-Regeln an technische Entwicklungen angepasst und weichenteilweise voneinan<strong>der</strong> ab.Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“ wird kein Vergleich mit dem Detaillierungsgradeinzelner spezifischer Regelungen durchgeführt. Vielmehr wer<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Spalte „Erläuterungen“ Hinweise(gekennzeichnet mit „Hinweis“) auf unterschiedliche Kriterien mit allgemeiner Bedeutung aufgenommen.- 174 -


Lesehinweise:- die synoptische Darstellung erfolgt anhand <strong>der</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“ (siehe unterhttp://www.bmu.de/atomenergie_sicherheit/downloads/doc/44296.php, April 2009) und <strong>der</strong> aktuellen KTA Regeln- abweichend von <strong>der</strong> Darstellung in <strong>der</strong> synoptischen Darstellung <strong>der</strong> „RSK-Leitlinien“ mit <strong>den</strong> „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“wer<strong>den</strong> hier in <strong>den</strong> Spalten 3 und 4 (Nummer, Text) sowohl Bezüge zum Modul als auch zur Fachregel hergestellt. Dies spiegelt <strong>den</strong>Aufbau des Anhangs 2 wie<strong>der</strong>, <strong>der</strong> sowohl übergeordnete als auch technische Detailregelungen enthält, die mit <strong>der</strong> Überarbeitung des<strong>Regelwerk</strong>s entflochten wer<strong>den</strong>.- 175 -


Synoptische Darstellung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus dem2. Anhang zu <strong>den</strong> RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren(2. Ausgabe vom 24. Januar 1979) Kapitel 4.2Rahmenspezifikation „Basissicherheit von druckführen<strong>den</strong> Komponenten“, Stand: 25. April 1979Behälter, Apparate, Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen (ausgenommen sind: Einbauteile, Bauteile zur Kraftübertragung und druckführendeWandungen ≤ DN 50)im Vergleich mit dem überarbeiteten <strong>Regelwerk</strong> (Modul 4) und <strong>den</strong> betroffenen KTA-Regeln 3211.1, 3211.2, 3211.3, 3211.4Nr. Text Nummer Text ErläuterungenGrundsätze M4:3.2Die Basissicherheit eines Anlagenteils wirdbestimmt durch1. hochwertige Werkstoffeigenschaften, insbeson<strong>der</strong>eZähigkeit2. konservative Begrenzung <strong>der</strong> Spannung3. Vermeidung von Spannungspitzen durchoptimale Konstruktion4. Gewährleistung <strong>der</strong> Anwendung optimierterHerstellungstechnologien und Prüftechnologien5. Kenntnis und Beurteilung ggf. vorliegen<strong>der</strong>Fehlerzustände6. Berücksichtigung des BetriebsmediumsBei Einhaltung <strong>der</strong> in dieser Rahmenspezifikationfestgeschriebenen Anfor<strong>der</strong>ungen wirdeine Basissicherheit <strong>der</strong> Komponenten <strong>der</strong>"Äußeren Systeme" erreicht, welche ein katastrophales,aufgrund herstellunsbedingterMängel eintretendes Versagen eines Anlagenteilsausschließt.M4:3.2 (1)Erläuterungen zum Konzept M4: 3.3.1 GrundsätzeGrundsätze <strong>der</strong> Basissicherheit bei Auslegung undHerstellungDie Basissicherheit <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wandungenvon Komponenten, welche ein katastrophales, aufgrundherstellungsbedingter Mängel eintretendes Versageneines Anlagenteils ausschließt, ist durch dieEinhaltung nachfolgen<strong>der</strong> Kriterien unter Berücksichtigungdes Betriebsmediums sichergestellt:− Einsatz hochwertige Werkstoffe, insbeson<strong>der</strong>ehinsichtlich Zähigkeit und Korrosionsbeständigkeit,− konservative Begrenzung <strong>der</strong> Spannungen,− Vermeidung von Spannungsspitzen durch optimierteKonstruktion und− Gewährleistung <strong>der</strong> Anwendung optimierter Herstellungs-und Prüftechnologien.Dazu gehören die Kenntnis und Beurteilung ggf. vorliegen<strong>der</strong>Fehlerzustände.Technischer Inhalt auf <strong>der</strong> Abstraktionsebenevon M4 übernommen.- 176 -


An die Konstruktion wer<strong>den</strong> detaillierte Anfor<strong>der</strong>ungengestellt, die einwandfreie FertigungsundPrüfbedingungen sowie einen günstigenSpannungsverlauf unter Betriebsbelastungengewährleisten. Mit <strong>der</strong> Festigkeitsberechnungsind die bei allen zu berücksichtigen<strong>den</strong> Lastfällenauftreten<strong>den</strong> Spannungen zu erfassenund im Vergleich zum konventionellen <strong>Regelwerk</strong>gegen niedrigere Spannungen abzusichern(primäre Membranspannungen max. 1/4Zugfestigkeit bzw. 1/3 Zugfestigkeit mit Sekundärspannungsanalysen).Die Werkstoffwahl wird im Hinblick auf einfacheHerstellung und erhöhte Betriebssicherheitauf wenige bewährte Werkstoffe begrenzt, fürdie, gestuft nach Anfor<strong>der</strong>ungen, beson<strong>der</strong>eAnalysenanfor<strong>der</strong>ungen und Zähigkeitsanfor<strong>der</strong>ungengelten (s. Tabelle 3.1).Die ferritischen Stähle sind in zwei Werkstoffgruppeneingestuft.Für die Herstellung von Erzeugnisformen undKomponenten sind nur qualifizierte Herstellerzugelassen. Durch die konstruktive Festlegungund die Werkstoffwahl bestehen optimale Voraussetzungenfür eine im Sinne <strong>der</strong> Fehlerminimierungsichere Fertigung.Baubegleitende Herstellungsunterlagen, Qualitätssicherungund <strong>Dokumentation</strong> wer<strong>den</strong> aufdas Wesentliche festgelegt.Ausgehend von dem Konzept <strong>der</strong> Basissicherheit,nämlich höchste Betriebssicherheitinsbeson<strong>der</strong>e durch optimale, auf <strong>den</strong> Anwendungsfallabgestimmte qualitätserzeugendeMaßnahmen zu erzielen, erfolgt entsprechenddem Gefährdungspotential (Beanspruchungen,Abmessungen) und unter Beachtung <strong>der</strong> verwendetenWerkstoffe eine gestufte Festlegungdes Prüfumfanges. Es wer<strong>den</strong> drei PrüfgruppenA1 bis A3 gebildet, <strong>den</strong>en die gleiche Basissicherheitzugrundegelegt ist. Tabelle 1zeigt die Kriterien für die Einstufung <strong>der</strong> Komponentenund die Verknüpfung mit <strong>den</strong> Werkstoffgruppen.Die Einstufung ist also kein Qualitätsmerkmal.3.3.1 (2)3.3.1 (6)Die Integritätsnachweise als Bestandteil <strong>der</strong> Auslegungsind so geführt, dass für alle Einwirkungen desbestimmungsgemäßen Betriebs sowie aus Ereignissen<strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 und 4a über die gesamtevorgesehene Betriebsdauer die erfor<strong>der</strong>lichen Sicherheitsabständeausgewiesen wer<strong>den</strong>. Mögliche alterungsbedingteSchädigungsmechanismen und Verän<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Werkstoffeigenschaften durch Einwirkungenwie z. B. Temperatur und Bestrahlung, diewährend des Betriebs auftreten können, sind mit einbezogen.Wesentliche alterungsbedingte Schädigungsmechanismensind Ermüdung, Relaxation, Verschleißund verschie<strong>den</strong>e Arten <strong>der</strong> Korrosion. Außerdemsind Synergismen verschie<strong>den</strong>er Mechanismenberücksichtigt.Für die im Geltungsbereich angesprochenen Systemeund Komponenten ist unter Berücksichtigung unterschiedlicherFunktionsanfor<strong>der</strong>ungen die Wahl <strong>der</strong>Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Nachweismetho<strong>den</strong>so aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt, dass eine gleichwertigeZuverlässigkeit <strong>der</strong> Komponenten erreichtwird. Hinsichtlich <strong>der</strong> Vielfalt <strong>der</strong> Komponenten wer<strong>den</strong>Maßnahmen festgelegt, die eine zuverlässigeQualitätssicherung sicherstellen.Dies erfolgt für die Komponenten über eine Einstufungin Prüf- und Werkstoffgruppen in Abhängigkeit vonAuslegungsdaten und Abmessungen unter Beachtung<strong>der</strong> Werkstoffe und Spannungsgrenzen. Dabei könnensich für Komponenten innerhalb eines Systems, unterUmstän<strong>den</strong> auch für Bauteile einer Komponente, unterschiedlichePrüf- und Werkstoffgruppen ergeben.Diese Prüfgruppen für Bauteile und Komponenten <strong>der</strong>äußeren Systeme enthalten auch Festlegungen zurNachweistiefe im Hinblick auf <strong>den</strong> Umfang <strong>der</strong> Spannungs-und Ermüdungsanalysen sowie auf <strong>den</strong> Umfang<strong>der</strong> Prüfungen (zerstörend und zerstörungsfrei) inAbhängigkeit von <strong>der</strong> Spannungsausnutzung und <strong>der</strong>Wahl <strong>der</strong> Werkstoffe.Das Konzept <strong>der</strong> RSK-LL wird entsprechenddem Detaillierungsgrad inModul 4 übernommen.Detailanfor<strong>der</strong>ungen, wie z.B. die Festlegungzulässiger Spannungen („… ¼Zugfestigkeit“), wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> KTA-Regeln festgelegt.Hinweis:Die Absolutaussage <strong>der</strong> RSK-LL, dass„bei allen zu berücksichtigen<strong>den</strong> Lastfällenauftreten<strong>den</strong> Spannungen zuerfassen und im Vergleich zum konventionellen<strong>Regelwerk</strong> gegen niedrigereSpannungen abzusichern (primäreMembranspannungen max. 1/4Zugfestigkeit bzw. 1/3 Zugfestigkeit mitSekundärspannungsanalysen)“ sind,wird in M4 nicht getroffen und gehörtauch auf die Ebene <strong>der</strong> Fachregel. In<strong>den</strong> Regeln KTA 3211.2 und KTA3201.2 wird diese Anfor<strong>der</strong>ung nichtexplizit getroffen.- 177 -


Der Hersteller muß durch entsprechende Qualitätssicherungin Eigenverantwortung die Qualitätseiner Arbeiten überwachen und prüfen.M4:3.4.1 (1)Die zur Sicherstellung <strong>der</strong> Integrität einzuhalten<strong>den</strong>Qualitätsmerkmale sind festgelegt und bei <strong>der</strong> Planungdes Fertigungsablaufs berücksichtigt.Technischer Inhalt in Modul 4 übernommen.Im Rahmen von Störfallanalysen, die aufgrund<strong>der</strong> in Abschnitt 2.2 dargestellten Bruchpostulatedurchzuführen sind, sind die Auswirkungenzu untersuchen, die eintreten können, wennSysteme o<strong>der</strong> Komponenten versagen. UnterVersagen ist hier <strong>der</strong> Verlust <strong>der</strong> Integrität <strong>der</strong>druckführen<strong>den</strong> Wandungen zu verstehen.Die Kriterien von Modul 4 zu <strong>den</strong>Bruchannahmen sind in <strong>der</strong> synoptischenDarstellung zu Punkt 2.2. <strong>der</strong>RSK-LL dargestellt.Die Rahmenspezifikation ist ergänzen<strong>der</strong> Bestandteildes Punktes 4.2 <strong>der</strong> RSK-Leitlinien fürDruckwasserreaktoren, 2. Ausgabe, 24. Januar1979.1 Konstruktion1.1 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen an die KonstruktionDie Konstruktion <strong>der</strong> Komponenten muß folgen<strong>den</strong>Anfor<strong>der</strong>ungen genügen:− Funktionsgerecht− Beanspruchungsgerecht− Werkstoffgerecht− Herstellungsgerecht (prüf- und fertigungsgerecht)− Wartungsfreundlich (gerecht für wie<strong>der</strong>kehrendePrüfungen)Diese allgemeinen Anfor<strong>der</strong>ungen stehen inWechselwirkung. Sie sind bei <strong>der</strong> konstruktivenGestaltung in sinnvoller Kombination zu verknüpfen.M4:3.2 (2)KTA3211.25.1.1 (1)Weiterhin sind alle Komponenten konstruktiv so gestaltet,dass die Kriterien an eine beanspruchungsgünstige,werkstoff-, fertigungs- und funktionsgerechtesowie wartungsfreundliche Ausführung erfüllt sind unddie zerstörungsfreien Prüfungen bei <strong>der</strong> Herstellungund am Aufstellungsort sowie die zerstörungsfreienwie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen im erfor<strong>der</strong>lichen Umfangdurchführbar sind. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e fürSchweißnähte und <strong>den</strong> Trägerwerkstoff plattierterWerkstoffbereiche.Grundsätze(1) Die Konstruktion <strong>der</strong> Komponenten mußfunktionsgerecht,beanspruchungsgünstig,werkstoffgerecht,fertigungs- und prüfgerecht,wartungsfreundlichgestaltet sein.(2) Die vorgenannten allgemeinen Anfor<strong>der</strong>ungenstehen in Wechselwirkung und sind unter Berücksichtigung<strong>der</strong> komponentenspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungenTechnischer Inhalt in Modul 4 übernommen.Die KTA 3211.2 fast textgleich mitRSK LL.(2)- 178 -


aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen.1.1.1 Funktionsgerechte, beanspruchungsgerechteKonstruktionM4:3.3.3Übergeordnete Anfor<strong>der</strong>ung wird inModul 4, Nummern 3.2 (siehe obenunter „Grundsätze“ und 1.1) und 3.3.3entsprechend <strong>der</strong> Abstraktion übernommen,an <strong>den</strong> Stand von W&T angepasstund für Siedewasserreaktorenerweitert.Bei <strong>der</strong> funktionsgerechten, beanspruchungsgerechtenKonstruktion sind folgende Punktezu beachten:− Günstige Bedingungen für die Betriebsbelastungenunter Berücksichtigung <strong>der</strong> aus<strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> Komponente resultieren<strong>den</strong>Belastungen (z.B. Strömungskräfteund Schließkräfte).−−−Günstiger Spannungsverlauf auch in gestörtenBereichen (Stutzen, Rohrbö<strong>den</strong>,Gehäusen, Auflagerstellen, Wanddickenübergängen),um Dehnungsbehin<strong>der</strong>ungen,die zu ungünstigen lokalenSpannungskonzentrationen führen, sinnvolleinzugrenzen.Schroffe Wanddickenübergänge sind zuvermei<strong>den</strong>. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Komponentendie transienten Temperaturbelastungenunterliegen.Rohrleitungen sind unabhängig von <strong>der</strong>Nennweite so zu verlegen, daß keine unzulässigenBelastungen (einschließlichSchwingungen) auftreten. Zum Nachweis<strong>der</strong> schwingungssicheren Verlegung sind inbeson<strong>der</strong>en Fällen auch Schwingungsmessungenunter Betriebsbedingungendurchzuführen.Für Festpunkte von Rohrleitungen DN größer/gleich250 und PN größer/gleich 40und einer Auslegungstemperatur größer/gleich100 °C, die zur Abtragung hoherKTA3211.25.1.2Funktionsgerechte, beanspruchungsgünstige KonstruktionKomponenten sind so zu gestalten und auszulegen,daß sie die spezifischen funktionellen Anfor<strong>der</strong>ungenerfüllen. Hieraus resultieren folgende Grundsätze:a) Günstige Bedingungen für die Betriebsbelastungen<strong>der</strong> Komponenten unter Berücksichtigung <strong>der</strong> ausdem System resultieren<strong>den</strong> Belastungen (z. B. Stell-,Schließ- und Strömungskräfte).b) Günstiger Spannungsverlauf, insbeson<strong>der</strong>e in gestörtenBereichen (Stutzen, Wanddickenübergänge,Auflagerstellen).c) Vermeidung schroffer Wanddickenübergänge, insbeson<strong>der</strong>ebei Komponenten, die transienten Temperaturbelastungenunterliegen (siehe Abschnitt 5.2.6).d) Vermeidung von Schweißnähten in Bereichen örtlicherhöhter Spannungen.e) Rohrleitungsverlegung mit Gefälle.Die detaillierten Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>RSK-LL sind in <strong>der</strong> Regel KTA 3211.2enthalten.Hinweis:die For<strong>der</strong>ung nach „geschmiedetenFormteilen“ zur „Abtragung hoher Be-- 179 -


Belastungen dienen, sind grundsätzlich geschmiedeteFormteile zu verwen<strong>den</strong> (z.B.Ausführungsform d nach Bild 1.2.6).lastungen …“ bei Vorliegen spezifizierterRandbedingungen fehlt in <strong>der</strong> KTA-Regel.−Schweißnähte sind möglichst nicht in <strong>den</strong>Bereich <strong>der</strong> höchsten Spannungen zu legen.1.1.2 Werkstoffgerechte KonstruktionBei <strong>der</strong> werkstoffgerechten Konstruktion sind,unter Berücksichtigung <strong>der</strong> im jeweiligen Anwendungsfallgestellten Anfor<strong>der</strong>ungen, folgendePunkte zu berücksichtigen:−−−−−−FestigkeitZähigkeit, DuktilitätHerstellbarkeit (Minimierung vor Herstellungsfehlern)PrüfbarkeitKorrosionsbeständigkeitReparaturfähigkeitDer Werkstoff ist in <strong>der</strong> für die aufzunehmen<strong>den</strong>Belastungen geeigneten Erzeugnisform(Bleche, Schmiedeteile, Stahlguß) einzusetzen.Die Formgebung bei Guß- und Schmiedeteilenist so zu wählen, daß optimale Werkstoffeigenschaftenbezogen auf die Erzeugnisformsicher erzielt wer<strong>den</strong>.Die Verwendung verschie<strong>den</strong>er Werkstoffeinnerhalb einer Komponente ist auf das notwendigeMaß zu beschränken.M4:3.3.2 (1)KTA3211.25.1.3Durch die Werkstoffauswahl und sachgerechte Formgebung,Schweißung und Wärmebehandlung wird fürdie drucktragende Wandung von Komponenten sichergestellt,dass während <strong>der</strong> vorgesehenen Betriebsdauer<strong>der</strong> Anlage ein ausreichend fester undzäher Werkstoffzustand <strong>der</strong>art erhalten bleibt, dassdie im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei Ereignissen<strong>der</strong> Sicherheitsebenen 3 und 4aauftreten<strong>den</strong><strong>den</strong> Belastungen sicher abgetragen wer<strong>den</strong>können.Zum Nachweis <strong>der</strong> spezifizierten Festigkeit und Zähigkeitist für alle Werkstoffe die spezifikationsgemäßeFertigung durch Zeugnisse belegt. Für ferritischeStähle ist ein ausreichend hohes Niveau <strong>der</strong> Zähigkeitim Bereich <strong>der</strong> Hochlage gegeben. Bei Belastungenaus stationären Betriebszustän<strong>den</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsebenen1 und 2 liegt die niedrigste Beanspruchungstemperaturoberhalb <strong>der</strong> Sprödbruch-Übergangstemperatur, wodurch auch eine definierteMindest-Zähigkeit sichergestellt ist. Dies gilt fürGrundwerkstoff, Schweißgut und Wärmeeinflusszonevon Komponenten mit vergleichsweise hohen Spannungsgrenzen.(1) Werkstoffgerechte KonstruktionIm Hinblick auf die Wahl des Werkstoffes und <strong>der</strong>Erzeugnisform sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:a) Festigkeit,b) Zähigkeit,c) Korrosionsbeständigkeit,d) Reparaturfähigkeit,e) Herstellbarkeit (Minimierung von Herstellungs-Technische Zielsetzung <strong>der</strong> Kriterien inModul 4 gleich, stärkere Abstraktion<strong>der</strong> Kriterien und Anpassung anSicherheitsebenen.Die detaillierten Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>RSK-LL sind in Regel KTA 3211.2übernommen- 180 -


1.1.3 Prüfgerechte Konstruktion KTA3211.25.1.4.2Durch die prüfgerechte Konstruktion ist diePrüfbarkeit mit zerstörungsfreien Prüfverfahren,insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Schweißnähte, sicherzustellen.Bei <strong>der</strong> prüfgerechten Konstruktion sind folgendePunkte zu beachten:− Schweißnähte sind so anzuordnen, daßOberflächenrißprüfungen, US-Prüfungenund/o<strong>der</strong> Durchstrahlungsprüfungen mitausreichen<strong>der</strong> Fehlererkennbarkeit durchgeführtwer<strong>den</strong> können.− Kehlnähte an drucktragen<strong>der</strong> Wand sindgrundsätzlich nicht zugelassen. Anschweißungenan drucktragen<strong>der</strong> Wandsind durchzuschweißen, so daß eine zerstörungsfreiePrüfung <strong>der</strong> Anschlußnahtmöglich ist.Ausnahmen sind möglich:• Bei Anschweißungen aufaustenitischen Schweißplattierungen.• Bei Komponenten <strong>der</strong> Prüfgruppe A3mit Betriebsnennspannung klei-M4) 3.3.3(2)KTA3211.25.1.4.2(1)fehlern),f) Prüfbarkeit.(2) Es sind Werkstoffe nach KTA 3211.1 einzusetzen.Für beson<strong>der</strong>e Beanspruchungen, z. B. Erosion, Korrosiono<strong>der</strong> erhöhter Verschleiß, können „Werkstoffefür beson<strong>der</strong>e Anwendungen“ zugelassen wer<strong>den</strong>.(3) Werkstoffe sind in einer für die auftreten<strong>den</strong> Beanspruchungengeeigneten Erzeugnisform (z. B. Bleche,Schmiedeteile, Gußteile, nahtlose Rohre) einzusetzen.(4) Die Verwendung unterschiedlicher Werkstoffeinnerhalb einer Komponente ist auf das notwendigeMaß zu beschränken.Prüfgerechte KonstruktionFür alle Teile <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wandungen <strong>der</strong>Äußeren Systeme sind ausreichende Möglichkeitenfür Inspektionen und wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen vorhan<strong>den</strong>.In Bereichen erhöhten Strahlenpegels sindan <strong>den</strong> zu inspizieren<strong>den</strong> Teilen Wärmeisolierungenso ausgeführt, dass sie erfor<strong>der</strong>lichenfalls schnellabgenommen und wie<strong>der</strong> montiert wer<strong>den</strong> können.Zur besseren Reproduzierbarkeit <strong>der</strong> Prüfparameterund Prüfrandbedingungen und zur besseren Vergleichbarkeit<strong>der</strong> Prüfergebnisse sowie zur Begrenzung<strong>der</strong> Strahlenexposition des Personals wird eineMechanisierung <strong>der</strong> Prüfungen ermöglicht.(1) Die Formgebung <strong>der</strong> Bauteile sowie die Gestaltungund die Anordnung <strong>der</strong> Schweißnähte muß die Durchführbarkeit<strong>der</strong> gemäß KTA 3211.1, KTA 3211.3 undKTA 3211.4 gefor<strong>der</strong>ten zerstörungsfreien Prüfungenmit ausreichen<strong>der</strong> Fehlererkennbarkeit an <strong>den</strong>Erzeugnisformen, Schweißnähten und eingebautenKomponenten gestatten. Die von <strong>der</strong> Art des anzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong>Prüfverfahrens abhängigen Anfor<strong>der</strong>ungenan die prüfgerechte Konstruktion sind im einzelnenKTA 3211.3 Abschnitt 11.1 zu entnehmen.Modul 4 enthält in Abschnitt 3.3.3 (2)die übergeordneten KriterienDie detaillierten Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>RSK-LL sind in Regel KTA 3211.2übernommen- 181 -


ner/gleich 50 N/mm2.• Falls durchgeschweißte Nähte zu deutlichungünstigeren Konstruktionen führenals dies bei Einsatz von Kehlnähten<strong>der</strong> Fall ist.• Bei Rohrleitungen DN kleiner/gleich50.− Grundsätzlich sind alle zugänglichenSchweißnahtoberflächen an drucktragen<strong>der</strong>Wand eben und K-Nähte mit kerbfreiemÜbergang zu verschleifen.In folgen<strong>den</strong> Fällen genügt es, nur kerbfreizu beschleifen:• Rohrleitungen DN kleiner/gleich 150o<strong>der</strong> PN kleiner/gleich 25• Bauteile mit Wanddicken kleiner/gleich10 mm.Beschleifen kann entfallen bei:• Rohrleitungen DN kleiner/gleich 50• Austenitischen Schweißnähten, bei<strong>den</strong>en durch das Schweißen eine glatteSchweißnahtoberfläche erzeugtwird, so daß die Oberflächenrißprüfung,Durchstrahlungsprüfung und ggf.auch die US-Prüfung durchgeführtwer<strong>den</strong> kann.Bei Wanddicken kleiner/gleich 16 mm undbei Begrenzung <strong>der</strong> primären Membranspannungenentsprechend Tabelle 2.1.1 isteine Schleifzugabe zur Wanddicke von 1mm zu wählen.− Gehäuse aus Stahlguß sind so zu gestalten,daß die Durchstrahlungsprüfung unddie Oberflächenrißprüfung auch an <strong>der</strong> Innenoberflächemöglich sind. Nur in Bereichenniedriger Betriebsnennspannungen(primäre Membranspannungen klei-(2)(2) Für die prüfgerechte Konstruktion gelten folgendeGrundsätze:a) Anschweißungen an drucktragen<strong>den</strong> Wandungensind grundsätzlich durchzuschweißen, so daß einezerstörungsfreie Prüfung <strong>der</strong> Verbindungsnaht möglichist. Die Zulässigkeit von Kehlnähten ist in Abschnitt5.2.2.2 (4) festgelegt.b) Grundsätzlich sind alle zugänglichen Verbindungsschweißnähtean drucktragen<strong>den</strong> Teilen wandeben,Anschweißnähte an <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wand mitkerbfreiem Übergang zu bearbeiten (siehe Abschnitt5.2.2). Den Oberflächenzustand <strong>der</strong> Verbindungsschweißnähteregelt KTA 3211.3 Tabelle 5-4.c) Einseitig geschweißte Nähte sind zulässig, wenndie Prüfbarkeit mit <strong>den</strong> in KTA 3211.3 vorgegebenenzerstörungsfreien Prüfverfahren sichergestellt ist.Konstruktiv ist sicherzustellen, daß die Bedingungenaus KTA 3211.3 eingehalten wer<strong>den</strong> können.d) Geschmiedete Teile sind so zu gestalten und zufertigen, daß die zerstörungsfreien Prüfungen, z. B.Ultraschallprüfung und Oberflächenrißprüfung, amfertigen Stück o<strong>der</strong> am Schmie<strong>der</strong>ohling nach <strong>der</strong> für<strong>den</strong> Werkstoff vorgeschriebenen Wärmebehandlungmöglich sind. Ausnahmen hiervon sind in KTA 3211.1geregelt.e) Gehäuse aus Stahlguß sind so zu gestalten, daßdie zerstörungsfreien Prüfungen (z. B. Durchstrahlungsprüfung,Oberflächenrißprüfung) grundsätzlichauch an <strong>der</strong> Innenoberflächemöglich sind. Nur in Bereichen niedrigerer Betriebsnennspannung(kleiner o<strong>der</strong> gleich 50 N/mm 2 ) sindEinschränkungen zulässig. Die Möglichkeit <strong>der</strong> Oberflächenrißprüfungist außen und, soweit zugänglich,innen durch konstruktive Maßnahmen sicherzustellen.Hinweis:Eine Prüfung <strong>der</strong> KTA-Regeln <strong>der</strong>3211er Serie hat ergeben, dass dieFor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rahmenspezifikationauch in KTA umgesetzt wur<strong>den</strong>, ohnedass sich obige Formulierung dortwie<strong>der</strong> findet, siehe KTA 3211.2, Ziffern5.1.4.2 und 5.2.2. Dort sind alsSchweißnähte nur Stumpfnähte undAnschweißnähte vorgesehen. Kehlnähtesind nur in Ausnahmefällen alsAnschweißnähte zulässig. Diese sindin KTA 3211.2, Ziffer 5.2.2.2 (4) geregelt.- 182 -


ner/gleich 50 N/mm2) sind Einschränkungenbzgl. <strong>der</strong> Durchstrahlungsprüfung zugelassen.− Geschmiedete Gehäuse sind so herzustellen,daß die US-Prüfung am fertigen Stücko<strong>der</strong> am Schmie<strong>der</strong>ohling nach <strong>der</strong> für <strong>den</strong>Werkstoff vorgeschriebenen Wärmebehandlungsowie die Oberflächenrißprüfungam Fertigteil möglich sind.− Einseitig geschweißte Nähte sind, soweittechnisch möglich, zu vermei<strong>den</strong>. Ausnahmensind nur zulässig, wenn die Prüfbarkeitmit zerstörungsfreien Prüfverfahren sichergestelltist.1.1.4 Fertigungstechnische Gesichtspunkte KTA3211.25.1.4.1Ziel ist, eine möglichst einfache Fertigung zuerreichen, bei <strong>der</strong> Fertigungsfehler weitgehendausgeschlossen wer<strong>den</strong> können.Für die fertigungsgerechte Konstruktion geltenfolgende Kriterien:− Einsatz eines für <strong>den</strong> Anwendungsfallmöglichst einfach zu verarbeiten<strong>den</strong> Werkstoffes.− Es sind Erzeugnisformen und Wanddickenzu wählen, die günstige Voraussetzungenfür die Verarbeitung und zerstörungsfreiePrüfung gewährleisten.−−Bei Teilen, die gummiert o<strong>der</strong> beschichtetwer<strong>den</strong>, ist auf eine Formgebung zu achten,die <strong>den</strong> für die Beschichtung gestelltenAnfor<strong>der</strong>ungen genügt.Schweißnähte sind so anzuordnen, daßdie Fertigungsgesichtspunkte, wie z.B. Zugänglichkeitbeim Schweißen (unter Beachtung<strong>der</strong> Vorwärmung) und Minimierungvon Schweißeigenspannungen berücksich-5.1.4.1 FertigungsgerechtFür die fertigungsgerechte Konstruktion gelten folgendeGrundsätze:a) Es sind Erzeugnisformen und Wanddicken zu wählen,die günstige Voraussetzungen für die Verarbeitungund zerstörungsfreie Prüfung gewährleisten.b) Die Anzahl <strong>der</strong> Schweißnähte ist sinnvoll zu minimieren.Sie sind so anzuordnen, daß die Zugänglichkeitbeim Schweißen (unter Beachtung <strong>der</strong>Vorwärmung) und eine Minimierung von Schweißeigenspannungenberücksichtigt wer<strong>den</strong>.c) Halteeisen (Montagehilfen) an ferritischen Wän<strong>den</strong>sind mindestens zweilagig anzuschweißen. Die letzteSchweißraupe darf <strong>den</strong> Grundwerkstoff des Bauteilsnicht berühren.d) Die Konstruktion ist so auszubil<strong>den</strong>, daß eventuelleReparaturen möglichst einfach durchführbar sind.AnschweißteileDie hier beschriebenen Ziele sindKonkretisierungen <strong>der</strong> weiter obenangesprochenen Grundsätze <strong>der</strong> Basissicherheit,die auch in M4, Nummer3.2 formuliert wur<strong>den</strong>.Detailanfor<strong>der</strong>ungen in KTA 3211.2und KTA 3211.3 umgesetzt.- 183 -


−−−tigt wer<strong>den</strong>.Die Anzahl von Schweißnähten ist sinnvollzu minimieren.Halteeisen (auch Hilfseisen) an ferritischenWän<strong>den</strong> sind mindestens 2lagig anzuschweißen(die letzte Lage darf <strong>den</strong>Grundwerkstoff nicht berühren).einfache Montagebedingungen in Verbindungmit <strong>den</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Verankerungensind bereits bei <strong>der</strong> Konstruktion <strong>der</strong> Komponentenzu berücksichtigen. NachträglichesAnschweißen von Halteeisen istgrundsätzlich nicht erlaubt.KTA3211.35.5.91.1.5 Wartungsfreundliche Konstruktion KTA3211.25.1.5Bei <strong>der</strong> Konstruktion von Komponenten ist aufeine möglichst einfache Wartung und guteDurchführbarkeit von wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungenzu achten.Es sind folgende Punkte zu beachten:−Möglichst einfache Durchführbarkeit vonwie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen (gute Zugänglichkeitzur Prüfung bzw. visuellen Kontrolle,einfache Prüfgeometrien in <strong>den</strong> zer-(1) Anschweißteile an ferritischen Bauteilen sollen auseinem Werkstoff <strong>der</strong> gleichen o<strong>der</strong> gegebenenfallseiner niedrigeren Werkstoffuntergruppe bestehen wiedas Bauteil (Tabelle 8-1).(2) Anschweißteile sind unter <strong>den</strong> gleichen Bedingungenwie Bauteilschweißungen zu schweißen. DieSchweißungen sind mindestens zweilagig auszuführen,wobei die letzte Lage <strong>den</strong> Grundwerkstoff desBauteils nicht anschmelzen darf.(3) Das Anschweißen ist vor dem letzten Spannungsarmglühendes Bauteils vorzunehmen. Ausnahmenhiervon sind nur im Einvernehmen mit dem Sachverständigenzulässig.(4) Die Anzahl <strong>der</strong> nicht am Bauteil verbleiben<strong>den</strong>Anschweißteile ist möglichst gering zu halten.(5) Anschweißteile dürfen nicht durch Abschlagenentfernt wer<strong>den</strong>. Ihr Abtrennen soll spanend erfolgen.Falls ein thermisches Trennen erfor<strong>der</strong>lich wird, sollein Mindestabstand von 5 mm von <strong>der</strong> Oberfläche desBauteils eingehalten wer<strong>den</strong>. Der verbleibende Restist durch Schleifen mit möglichst geringerWärmeeinbringung bis zur Bauteiloberfläche abzutragen,die Stellen sind zu protokollieren. Nach dem Entfernen<strong>der</strong> Anschweißteile sind die Bereiche einerOberflächenprüfung nach Abschnitt 11 zu unterziehen.Wartungsfreundliche Konstruktion(1) Bei <strong>der</strong> Konstruktion <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wand <strong>der</strong>Komponenten ist auf eine einfache Zugänglichkeit undgute Durchführbarkeit von wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungenzu achten.(2) Es sind folgende Grundsätze zu beachten:a) Es ist auf gute Zugänglichkeit für die Instandhaltung(insbeson<strong>der</strong>e Prüfung, visuelle Kontrolle, Reparaturo<strong>der</strong> Austausch) zu achten. Es sind einfachePrüfgeometrien in <strong>den</strong> zerstörungsfrei zu prüfen<strong>den</strong>Modul 4 enthält in Abschnitt 3.3.3 (2)die übergeordneten Kriterien (sieheoben unter 1.1.3).Die detaillierten Anfor<strong>der</strong>ungen sind inKTA 3211.2 übernommen, teilweisean<strong>der</strong>e Glie<strong>der</strong>ung; z.B. steht dasMinimierungsgebot <strong>der</strong> Anzahl vonSchweißnähten in KTA 3211.2, Ziffer- 184 -


−−−−−störungsfrei zu prüfen<strong>den</strong> Bereichen sowieeindeutig definierte und reproduzierbarePrüfkriterien).Minimierung <strong>der</strong> Anzahl von Schweißnähten.Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e bei Komponenten,bei <strong>den</strong>en aus Strahlungsgrün<strong>den</strong>eine erschwerte Zugänglichkeit besteht.Aktivität führende Komponenten sind so zukonstruieren, daß Ablagerungen soweit wiemöglich vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.Schweißnähte im Sperrbereich nach Strahlenschutzverordnungsind so zu gestalten,daß die Rüstzeiten für die wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen, insbeson<strong>der</strong>e das Entfernen<strong>der</strong> Isolierung, möglichst kurz sind.Für die Innenbesichtigung von Komponentensind, soweit für wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungenerfor<strong>der</strong>lich, Mannlöcher bzw. Besichtigungsöffnungenvorzusehen.Der Austausch von Verschleißteilen mußmöglichst einfach und schnell durchgeführtwer<strong>den</strong> können. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e fürKomponenten im Strahlenbereich.− Bei Komponenten, die we<strong>der</strong> für wie<strong>der</strong>kehrendeinnere Prüfungen noch wie<strong>der</strong>kehrendezerstörungsfreie Prüfungen zugänglichsind, ist die Betriebsnennspannungauf max. 50 N/mm 2 zu begrenzen.1.2 Vorschriften für Konstruktionsdetails KTADie für die Basissicherheit von Komponentenwichtigsten Konstruktionsdetails sind wie folgtfestzulegen:1.2.1 Wanddickenübergänge, Durchmesserübergänge3211.2Bereichen zu wählen.b) Es ist auf gute Zugänglichkeit für eventuelle Reparaturenunter Beachtung <strong>der</strong> Gesichtspunkte desStrahlenschutzes zu achten.c) Aktivitätsführende Komponenten sind so zu konstruieren,daß Ablagerungen soweit wie möglich vermie<strong>den</strong>wer<strong>den</strong> und die Dekontaminierung durchführbarist.d) Schweißnähte sind im Kontrollbereich nach Strahlenschutzverordnungso anzuordnen und zu gestalten,daß die Rüst- und Prüfzeiten für wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungenmöglichst kurz sind.e) Bei Komponenten, die wie<strong>der</strong>kehrend zu prüfenaber nicht für zerstörungsfreie Prüfungen zugänglichsind, ist die Betriebsnennspannung auf kleiner also<strong>der</strong> gleich 50 N/mm 2 zu begrenzen.Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen an Bauteile und <strong>der</strong>enSchweißnähte5.2.1 Allgemeines5.2.2 Schweißnähte5.2.2.1 Stumpfnähte5.1.4.1 b).Die KTA 3211.2 hat die Systematik <strong>der</strong>Anfor<strong>der</strong>ungen für die Konstruktionsdetailsaus <strong>der</strong> RSK-LL übernommen.Dies wird durch die nebenstehendeGlie<strong>der</strong>ung dieses Abschnitts in <strong>der</strong>KTA-Regel verdeutlicht. Die Anfor<strong>der</strong>ungensind teilweise an<strong>der</strong>s geglie-- 185 -


Bei <strong>der</strong> Verbindung von Schalenteilen unterschiedlicherWanddicke ist ein stetiger Wandckenfür ferritische und austenitische5.2.2.2 Anschweißnähte<strong>der</strong>t. Z.B. wer<strong>den</strong> die Mindestwanddi-5.2.2.3 Stutzennähtedickenübergang auszuführen. Bild 1.2.1/1 zeigtRohrleitungen nicht in Abschnitt 5.2beispielhaft bzgl. US-Prüfbarkeit zulässige5.2.3 Durchmesserübergänge(Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen …) son<strong>der</strong>nin Abschnitt 6 (Dimensionierung)Ausführungsformen von Wanddickenübergängen.An<strong>der</strong>e spannungsgünstige Über-<strong>der</strong> KTA Regel gefor<strong>der</strong>t (geringe Ab-5.2.4 Flansche und Dichtungengänge sind zulässig, wenn die geometrischen5.2.5 Schrauben und Mutternweichung bei <strong>der</strong> minimalen Wanddickefür austenitische Rohrleitungen: 5Voraussetzungen zur Durchführung <strong>der</strong> US-5.2.6 StutzenPrüfung nachgewiesen wer<strong>den</strong> o<strong>der</strong> wenn nuranstelle von 6 mm).5.2.7 Gewölbte und ebene Bö<strong>den</strong>eine Durchstrahlungsprüfung durchgeführt wird(siehe Tabellen 5.3/1 und 5.3/2). Bei Zugänglichkeit5.3 Komponentenspezifische Anfor<strong>der</strong>ungenvon zwei Wandseiten ist eine Abschrä-5.3.1 Allgemeinesgung <strong>der</strong> dickeren Wand mit einer Neigungmax. 1:3 zulässig.5.3.2 BehälterBild 1.2.1/2 zeigt beispielhaft zulässige Ausführungsformenvon zylindrischen Durch-5.3.2.1 Stutzenmesserübergängen.5.3.2.2 Besichtigungsöffnungen1.2.2 Mindestwanddicken5.3.2.3 Rohrbö<strong>den</strong>Vgl. voranstehende AnmerkungFerritische Rohrleitungen DN größer/gleich 1505.3.2.4 Kompensatorenund ferritische druckführende Komponenten5.3.3 Pumpengehäusemit vergleichbaren Abmessungen sind grundsätzlichmit einer Wanddicke von größer/gleich5.3.4 Armaturengehäuse10 mm auszuführen. Für austenitische Komponenten5.3.5 Rohrleitungenbeträgt die entsprechende Wanddi-5.3.5.1 Rohre, Rohrbögen und Rohrbiegungencke größer/gleich 6 mm bei gleichen Abmessungen.5.3.5.2 Geschweißte Anschlüsse an Rohrwandungenfür Festpunkte und TeilfestpunkteAusnahmen sind bei kaltgehen<strong>den</strong> Nie<strong>der</strong>drucksystemen(Auslegungsdruck kleiner/gleich5.3.6 Komponentenstützkonstruktionen25 bar) und Auslegungstemperatur5.3.6.1 Allgemeineskleiner/gleich 100 °C zugelassen.5.3.6.2 Behälter5.3.6.3 Pumpen5.3.6.4 Armaturen1.2.3 Stutzen Dieser Detaillierungsgrad mit diesen- 186 -


Für Stutzen mit einem Innendurchmesser größer/gleich120 mm und Wanddicken größer/gleich15 mm ist grundsätzlich die Grundschaleim Ganzen zu verstärken unter Beachtungeines günstigen Spannungsverlaufs. BeiAbzweigen ist ein Durchmesserverhältnis vomStutzen zur Grundschale bis zu 0,8 zulässig.Bei größerem Durchmesserverhältnis ist einSpannungsnachweis zu erbringen.Es ist ein möglichst kleines Wanddickenverhältnisvom Stutzen zur verstärkten Grundschaleanzustreben. Maximal ist ein Wanddickenverhältnisvon 1,3:1 zulässig.Dieses Wanddickenverhältnis kann in folgen<strong>den</strong>Ausnahmefällen größer sein:−−−−Die zusätzliche Wanddicke des Stutzenswird nicht zur Verstärkung desStutzenausschnittes herangezogen, son<strong>der</strong>naus konstruktiven Grün<strong>den</strong> gewählt(z.B. Mannloch-Blockflansch o<strong>der</strong> zusätzlicheSicherheit).Der Stutzen wird mit verkürztem Verstärkungsbereichausgeführt (z.B. Stutzen, dieaus Grün<strong>den</strong> <strong>der</strong> verbesserten Prüfbarkeitdes Rohrleitungsanschlusses konisch ausgebildetsind).Der Stutzen ist mit einem angeschmiedetenÜbergang zur Grundschale versehen(Ausführung d und e in Bild 1.2.3/1).Das Verhältnis von Stutzendurchmesserzum Durchmesser <strong>der</strong> Grundschale istkleiner/gleich 1:10 und <strong>der</strong> Stutzeninnendurchmesserist kleiner/gleich 120 mm.speziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hiernicht mit einbezogenBei großem Stutzendurchmesser im Vergleichzum Grundschalendurchmesser ist das Wanddickenverhältniszu reduzieren. Im Falle einer1:1-Abzweigung ist ein maximales Wanddickenverhältnisvon 1:1 zulässig.Druckbehälterstutzen größer/gleich 120 mmInnendurchmesser sind mit mindestens <strong>der</strong>- 187 -


1.2.4 Auflagerung von Komponenten Dieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hierDie Krafteinleitung von Standzargen undnicht mit einbezogenUnterstützungspratzen in die Komponente istgünstig zu gestalten (bevorzugt verstärkteSchalenteile). Bei warmgehen<strong>den</strong> Komponentenist die Wärmeausdehnung zwischen zweiAuflagerpunkten zu beachten. Das gilt z.B.auch für stehende Druckbehälter, bei <strong>den</strong>enzur Abtragung von Schwingungsbelastungeneine seitliche Abstützung in einer zweiten Ebeneerfor<strong>der</strong>lich ist.Bild 1.2.4 zeigt beispielhaft zulässige Ausführungsformenvon Auflagerungskonstruktionenfür Druckbehälter und Apparate.1.2.5 Rohrbö<strong>den</strong>- 188 -


An Rohrbö<strong>den</strong> sind zum Anschluß <strong>der</strong> Zylin<strong>der</strong>schüssezylindrische Ansätze vorzusehen,um die Schweißnaht in einem Bereich niedrigerSpannung zu legen und die US-Prüfbarkeitdieser Naht zu gestatten. Die Anschlußnahtdes Zylin<strong>der</strong>s an <strong>den</strong> Rohrbo<strong>den</strong> ist grundsätzlichgegenzuschweißen, auf <strong>der</strong> Innenseite zubeschleifen und <strong>der</strong> Oberflächenrißprüfung zuunterziehen, d.h. sie sind grundsätzlich nichtals Schlußnaht auszuführen. Ausnahmen sindnur bei kleinen Abmessungen, die eine Zugänglichkeitvon innen nicht gestatten, zulässig.Bild 1.2.5 zeigt Beispiele typischer Ausführungsformenvon Rohrbö<strong>den</strong>.An<strong>der</strong>e Ausführungsformen sind zulässig,wenn die geometrischen Voraussetzungen zurDurchführung <strong>der</strong> US-Prüfung nachgewiesenwer<strong>den</strong>, o<strong>der</strong> nur eine Durchstrahlungsprüfungdurchgeführt wird. Bei <strong>der</strong> Ausführungsform anach Bild 1.2.5 ist es zulässig, daß die Prüflängela nur an einer Nahtaußenseite vorhan<strong>den</strong>ist. Voraussetzung ist, daß bei <strong>der</strong> Herstellungdie Innenseite für die US-Prüfung zugänglichist.Rohrbö<strong>den</strong> (geschrieben „Rohrbögen“ in RSK-LL) sind in <strong>der</strong> Regel aus Schmiedeteilen herzustellen.Zugelassen ist auch eine kombinierteSchmiede-Walzherstellung.1.2.6 Rohrleitungen KTA3211.25.3.5Rohre und Krümmer über PN 40 sind grundsätzlichnahtlos auszuführen. LängsnahtgeschweißteRohre (Schmelzschweißungen) sindfür Nie<strong>der</strong>druckleitungen (PN kleiner/gleich 40)bei großem Durch-RohrleitungenRohre, Rohrbögen und Rohrbiegungen5.3.5.1 (1) Rohre, Rohrbögen und Rohrbiegungen mit PNgrößer als 40 sollen nahtlos ausgeführt wer<strong>den</strong>. DerRadius von Rohrbögen und Rohrbiegungen ist grundsätzlichgrößer als o<strong>der</strong> gleich 1,5 DN auszuführen.Rohrbögen und Rohrbiegungen mit Radien größer alsHinweis:Bei Rohrbö<strong>den</strong> fehlt in <strong>der</strong> KTA Regeldie For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> RSK-LL 1.2.5, letzterAbsatz, dass sie „in <strong>der</strong> Regel ausSchmiedeteilen herzustellen“ sind bzw.„auch eine kombinierte Schmiede-Walzherstellung“ zugelassen wird. DieKTA 3211.1 erlaubt in Abschnitt 5.1.2(3) <strong>den</strong> Einsatz von Blechen ohne diedetaillierten Vorgaben <strong>der</strong> RSK-LLzum Halbzeug.Hinweis:Für Rohrleitungen mit einem NenndruckPN > 40 wird die Ausführungsart„nahtlos“ lediglich bedingt gefor<strong>der</strong>t(„sollen“), ohne die Kriterien für die- 189 -


messer/Wanddickenverhältnis (größer/gleich50) zulässig.Rohrleitungskrümmer sind grundsätzlich mitgera<strong>den</strong> Rohren<strong>den</strong> auszuführen. Das giltgrundsätzlich bei Wanddickenunterschie<strong>den</strong>zwischen Krümmer und anschließen<strong>der</strong> Rohrleitung.Die Wanddickenübergänge sind soauszuführen, daß eindeutige Prüfbedingungenfür die Anschlußnaht sichergestellt wer<strong>den</strong>(siehe Punkt 1.2.1).Der Biegeradius R von Krümmern muß größer/gleich1,5 DN betragen. Um einen möglichstgleichmäßigen Spannungsverlauf innerhalbdes Rohrleitungssystems zu erzielen undzur Vermeidung wesentlicher Wanddickenunterschiedezwischen Rohrleitung und Krümmersind Biegeradien <strong>der</strong> Krümmer von größer2 DN anzustreben. Wenn in Ausnahmefällenaufgrund <strong>der</strong> räumlichen Anordnung dieseBiegeradien nicht eingehalten wer<strong>den</strong> können,dürfen kleinere Biegeradien in Abstimmung mit<strong>der</strong> Behörde o<strong>der</strong> dem von ihr zugezogenenSachverständigen (§ 20 AtG) ausgeführt wer<strong>den</strong>.Voraussetzung hierfür sind jedoch z.B.gerade Rohren<strong>den</strong> am Krümmer o<strong>der</strong> gleicheWanddicke von Krümmer und Rohranschluß.o<strong>der</strong> gleich 1,0 DN und kleiner als 1,5 DN dürfen inSon<strong>der</strong>fällen eingesetzt wer<strong>den</strong>.(2) Bögen mit gera<strong>den</strong> Rohren<strong>den</strong> sind vorzusehen,wenn dies für die Durchführbarkeit <strong>der</strong> zerstörungsfreienPrüfungen erfor<strong>der</strong>lich ist. Rohrbögen ohnegerade Rohren<strong>den</strong>, sind zulässig:a) bei austenitischen und ferritischen Verbindungen,die durchstrahlt wer<strong>den</strong>,b) bei gleicher Wanddicke von Rohr und Rohrbogen _DN 300 und R _ 1,5 x D,c) bei innen beschliffener Schweißnaht (US-prüfbarvon einer Nahtseite).(3) Zulässige Ausführungen von Rohrbögen sind inBild 5.3-3 angegeben.Ausnahmen wie in <strong>der</strong> RSK-LL anzugeben.Für <strong>den</strong> Biegeradius von Krümmernlässt die KTA in „Son<strong>der</strong>fällen“ Radienzwischen 1,0 DN und 1,5 DN zu, währendie RSK-LL Biegeradien > 2 DNempfiehlt und mindesten 1,5 DN unbedingtfor<strong>der</strong>t und Kriterien für die Ausnahmefällenennt.Geschweißte Anschlüsse an Rohrwandungenfür Aufhängungen, Festpunkte o<strong>der</strong> Stoßbremsensind mit durchgeschweißten Nähten anzuschließen.Bild 1.2.6 zeigt beispielhaft zulässigeAusführungsformen.1.2.7 Kompensatoren Dieser Detaillierungsgrad mit diesen- 190 -


Beispiele für zulässige Ausführungsformen vonEinwandkompensatoren sind in Bild 1.2.7 dargestellt.Mehrlagenkompensatoren sind nur fürPN kleiner/gleich 40 zugelassen. Kompensatorenals Bestandteil <strong>der</strong> Rohrleitungen sind nurin begründeten Ausnahmefällen zulässig.speziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hiernicht mit einbezogen1.2.8 Blinddeckel Dieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hierMögliche Ausführungsformen von Blinddeckelnnicht mit einbezogensind in Bild 1.2.8 beispielhaft dargestellt.Bei gekümpelten Blinddeckeln (Ausführungsforma) sind alle Bo<strong>den</strong>formen (flachgewölbteBö<strong>den</strong>, Klöpperbö<strong>den</strong>, Korbbogenbö<strong>den</strong> undHalbkugelbö<strong>den</strong>) zulässig.Für ebene Blinddeckel (Ausführungsform b)sind Schmiedeteile einzusetzen. Die kombinierteSchmiede-Walzherstellung, wie unterPunkt 1.2.5 beschrieben, ist ebenfalls zulässig.Bleche sind nur für Druckproben zugelassen.Die Ausführungsform c gilt vornehmlich fürDurchmesser kleiner/gleich 150 mm. Sie istaus Schmiedestangen herzustellen. In <strong>der</strong>Regel ist die Anschlußnaht zu durchstrahlen.2 Berechnung KTA3211.2Druck- und aktivitätsführende Komponenten von Systemenaußerhalb des PrimärkreisesTeil 2: Auslegung, Konstruktion und BerechnungDie KTA 3211.2 enthält auch die Berechnungsanfor<strong>der</strong>ungen,die von <strong>der</strong>Aufgabenstellung her <strong>den</strong> Punkt 2.1- 191 -


2.1 Festigkeitsberechnung Berechnungsmetho<strong>den</strong>und Berechnungsanfor<strong>der</strong>ungenInhaltGrundlagen1 Anwendungsbereich2 Allgemeine Grundsätze3 Lastfallklassen und Beanspruchungsstufen3.1 Allgemeines3.2 Lastfallklassen3.3 Beanspruchungsstufen4 Einwirkungen auf die Komponenten infolge vonmechanischen und thermischen Belastungen,Korrosion und Erosion4.1 Allgemeines4.2 Mechanische und thermische Belastungen4.3 Zusammenstellung von Belastungen <strong>der</strong> Komponenten4.4 Überlagerung von Belastungen und Einstufungin Beanspruchungsstufen4.5 Korrosion und Erosion5 Konstruktive Gestaltung5.1 Übergeordnete Anfor<strong>der</strong>ungen5.2 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen an Bauteile und<strong>der</strong>en Schweißnähte5.3 Komponentenspezifische Anfor<strong>der</strong>ungen6 Dimensionierung6.1 Allgemeines6.2 Schweißnähte6.3 Plattierungen6.4 Zuschläge6.5 Wanddicken6.6 Spannungsvergleichswerte6.7 Zulässige Spannungen für die Dimensionierung6.8 Betriebsnennspannungmit seinen Unterpunkten abdeckt. Dieswird durch das hier aufgenommeneInhaltsverzeichnis aufgezeigt.Ein vollständiger detaillierter Vergleich<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen wird im Rahmendieses Projektes nicht durchgeführt.- 192 -


2.1.1 Berechnung mit Spannungsanalysen KTA3211.27.7.3.1Begrenzung <strong>der</strong> zulässigen, aus <strong>der</strong> Summe<strong>der</strong> gleichzeitig wirken<strong>den</strong> primären Membranspannungennach <strong>der</strong> Schubspannungshypotheseberechneten Vergleichsspannung auf 1/3Zugfestigkeit gemäß Tabelle 2.1.1.Durch Spannungs- und Ermüdungsanalysen istnachzuweisen, daß bei <strong>den</strong> auftreten<strong>den</strong> Lastfällendie vorgegebenen zulässigen Spannungenfür alle Spannungskategorien (Primär- undSekundärspannungen) eingehalten wer<strong>den</strong>.2.1.2 Berechnung mit AuslegungsformelnBegrenzung <strong>der</strong> zulässigen aus <strong>der</strong> Summe<strong>der</strong> gleichzeitig wirken<strong>den</strong> primärenMembranspannungen nach <strong>der</strong> Schubspannungshypotheseberechneten Vergleichsspannungauf 1/4 Zugfestigkeit gemäß Tabelle2.1.2.Für Rohrleitungen ist das Spannungsindexverfahrennach ASME NC 3650 zugelassen.Die Konstruktionsrichtlinien dieser Rahmenspezifikationsind auch in diesem Falle anzuwen<strong>den</strong>.Spannungsüberlagerung und SpannungsbeurteilungAllgemeines(4) In <strong>den</strong> Abschnitten 7.7.3.2 und 7.7.3.3 ist <strong>der</strong> Bildung<strong>der</strong> Vergleichsspannungen und <strong>der</strong> Vergleichsspannungsschwingbreitendie Schubspannungshypotheseo<strong>der</strong> alternativ die Gestaltän<strong>der</strong>ungsenergiehypothese(GE-Hypothese) bei phasengleichschwingen<strong>den</strong> Spannungskomponenten zugrunde zulegen.2.1.3 Ermüdungsanalysen Hinweis:Die Kriterien für die Durchführung von Ermüdungsanalysenund die anzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong> Berechnungsverfahrensind in Tabelle 2.1.3 dargestellt.Hinweis:Die KTA lässt im Gegensatz zur RSK-LL alternativ ohne Einschränkung zweiVergleichsspannungshypothesen ohneAnwendungseinschränkungen zu. Diesführt bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> GE-Hypotheseund z.B. zylindrischen Bauteilen zugeringeren Bauteilabmessungen beisonst vergleichbaren Randbedingungen.Diese Anfor<strong>der</strong>ung ist in <strong>den</strong> Auslegungsformelndes Anhangs A <strong>der</strong> KTA3211.2 übernommen.Derzeit wird diskutiert, ob die Anfor<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> KTA zur Bewertung <strong>der</strong>Ermüdungsbeanspruchung dem Standvon W&T entspräche. Zu diesemThema gibt es die RSK Stellungnahmevom 28.04.2005 (Anlage 3 zum Ergebnisprotokoll<strong>der</strong> 382. Sitzung <strong>der</strong>RSK) die für rechnerische Nachweisedie Einhaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen desASME Codes for<strong>der</strong>t.2.1.4 Schraubenberechnung Vgl. Anmerkung zu 2- 193 -


Für die Auslegung von Schrauben für FlanschverbindungenPN größer 25 gelten die zulässigenSpannungen gemäß Tabellen 2.1.1 und2.1.2 entsprechend <strong>der</strong> Einstufung <strong>der</strong> Komponentein Prüfgruppe A1 bzw. A2/A3. BeiFlanschverbindungen, die zusätzlich zum Innendrucknoch durch höhere Kräfte und Momentebelastet sind, ist die zulässige Spannung<strong>der</strong> Schrauben, bezogen auf <strong>den</strong> Innendruck,auf 1/3*R p0,2T zu begrenzen.Für Flanschverbindungen PN kleiner/gleich 25und für Serienprodukte gelten die Anfor<strong>der</strong>ungennach AD-Merkblatt W 7.2.1.5 Zulässige Spannungen Vgl. Anmerkung zu 2Ergänzend zu <strong>den</strong> in <strong>den</strong> Tabellen 2.1.1 und2.1.2 angegebenen Kriterien für die zulässigenSpannungen, sind in Tabelle 2.1.5 die bei typischenBeanspruchungen und Geometrien auftreten<strong>den</strong>Spannungskategorien angegeben.Die zulässigen Werte für Sm und S wer<strong>den</strong> fürdie Werkstoffe nach Tabelle 3.1 geson<strong>der</strong>ttabellarisch festgelegt.2.1.6 Belastungen Vgl. Anmerkung zu 2Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob und in welcherKombination die nachfolgen<strong>den</strong> Belastungenzutreffen:Statische Lasten− Betriebsdruck, Betriebstemperatur− Kräfte und Momente infolge Eigengewichteinschließlich Reaktionskräfte von Auflagerungenund Rohrleitungsanschlüssen− Lasten durch postulierte Störfälle− Lasten durch Druckprüfung o<strong>der</strong> Funktionsprüfung- 194 -


− MontagelastenTransiente BetriebslastenSchwingende und dynamische Belastungen− Kräfte und Momente resultierend aus <strong>der</strong>Funktion <strong>der</strong> Komponente bei Betrieb undFunktionsprüfungen (Strömungskräfte,Schließkräfte, Einbauten, Verkehrslastenetc.).− Schwingende und dynamische Belastungenbei postulierten Störfällen und bei Einwirkungvon außen (EVA) unter Berücksichtigung<strong>der</strong> strukturdynamischen Randbedingungen(z.B. Beeinflussung durchGebäude, Auflager bzw. Aufhängungen,Rohrleitungen und benachbarte Komponenten).2.1.7 Lastfälle Vgl. Anmerkung zu 2In <strong>der</strong> Regel sind die in Tabelle 2.1.7 angegebenenLastfälle zu berücksichtigen. Sie sind fürdie jeweilige Komponente in <strong>den</strong> Systemblätternbzw. Komponentenblättern im einzelnenfestzulegen.AuslegungslastfallDie Auslegung <strong>der</strong> Komponenten ist auf <strong>der</strong>Grundlage des spezifizierten Auslegungsüberdruckes,<strong>der</strong> Auslegungstemperatur und <strong>der</strong>mechanischen Lasten vorzunehmen. Auslegungsüberdruckund Auslegungstemperatursind so festzulegen, daß die maximalen Drückeund Temperaturen in dem jeweiligen Systemabschnitt(z.B. Ansprechen <strong>der</strong> Sicherheitsventile)abgedeckt wer<strong>den</strong>.- 195 -


Die Komponenten eines Systemabschnittessind für <strong>den</strong> gleichen Druck auszulegen, soweitdies zur Durchführung von Systemdruckprüfungenerfor<strong>der</strong>lich ist.Nach dem Ansprechen <strong>der</strong> Sicherheitsventiledarf <strong>der</strong> Auslegungsdruck kurzzeitig um 10 %überschritten wer<strong>den</strong> (mit dem damit verbun<strong>den</strong>enAnstieg <strong>der</strong> Temperatur). Für diesenFall sind keine geson<strong>der</strong>ten Spannungsnachweiseerfor<strong>der</strong>lich.Es sind alle aus Transport, Montage und Aufstellungsortbedingten Lasten zu beachten.Bestimmungsgemäßer Betrieb:Lastfall A (Normalbetrieb)Lastfall B (Anomaler Betrieb)Der bestimmungsgemäße Betrieb ist definiertgemäß "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke",BMI, 21. Oktober 1977, Abschnitt 3.1.Störfälle:Lastfall C (Notfall)Lastfall D (Scha<strong>den</strong>sfall)Störfälle sind definiert gemäß "Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke", BMI, 21. Oktober1977, Abschnitt 3.1.2.2 Analysen aufgrund von Bruchannahmen M3, Anhang2:Unterstellte Leckquerschnitte und Brüche in <strong>der</strong>Druckführen<strong>den</strong> Umschließung (DfU) sowie in <strong>den</strong>äußeren Systemen und an KomponentenDer technische Inhalt <strong>der</strong> RSK-LL ist inModul 3, Anhang 2 übernommen (sieheAbschnitt 4.2) und hinsichtlich DFU- 196 -


In Verbindung mit <strong>der</strong> Basissicherheit sindfolgende Bruchannahmen zu treffen:− Unterkritische Risse in <strong>den</strong> Schweißnähtenvon Komponenten− Bei Rohrleitungen DN größer/gleich 50zusätzlich überkritische (instabile) Rundrissean hochbelasteten Rundnähten, wenneines von zwei Kriterien zutrifft:a) Betriebsdruck (Lastfall A) größer/gleich20 bar o<strong>der</strong>b) Betriebstemperatur (Lastfall A) größer/gleich100 °Cund zusätzlich hierzu auch noch die bei<strong>den</strong>weiteren Kriterien überschritten wer<strong>den</strong>c) Benutzungszeit größer 2 % undd) Betriebsnennspannung größer 502N/mmWenn die Analysen zeigen, daß bei <strong>der</strong>artigenBruchannahmen Auswirkungen auftreten können,die durch die Auslegung <strong>der</strong> Anlage nichtabgedeckt wer<strong>den</strong>, sind zusätzliche Maßnahmenerfor<strong>der</strong>lich. Diese können z.B. verfah-M3, AnhangA2:KTA3211.3,Ziffer 14Grundsätze und VoraussetzungenDruckführende Umschließung von DWR2.1 Hauptkühlmittelleitung einschließlich AnschlussleitungenDN > 2002.2 Reaktordruckbehälter2.3 Dampferzeuger-Heizrohre3 Druckführende Umschließung von SWR4 Äußere Systeme4.1 Frischdampf- und Speisewasserleitung vonDWR4.2 Sonstige Äußere Systeme von DWR und SWR14 Zusätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen zum Ausschluss desBruchpostulats von Rohrrundnähten(1) Bei Rohrleitungen mit Nenndurchmessern größerals DN 50 und einem Betriebsdruck von gleich o<strong>der</strong>größer als 20 bar o<strong>der</strong> einer Betriebstemperatur gleicho<strong>der</strong> größer als 100 °C sind für Rohrrundnähte diezusätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechend Tabelle 14-1 einzuhalten, wenn für diese Rohrleitungen <strong>der</strong> Ausschlussdes Bruchpostulats in Anspruch genommenund die Spannungsausnutzung o<strong>der</strong> Benutzungszeitnach Absatz 2 überschritten wer<strong>den</strong>.(2) Soll bei Rohrrundnähten <strong>der</strong> Ausschluß desRundabrisses durch Einhaltung des Kriteriums PmNBgleich o<strong>der</strong> kleiner als 50 N/mm2 o<strong>der</strong> Benutzungszeitgleich o<strong>der</strong> kleiner als 2% erreicht wer<strong>den</strong>, sind dieSchweißnähte in die Prüfgruppe A 1 o<strong>der</strong> A 2 einzustufen,wobei die vorgesehenen Erleichterungen nachTabelle 9-5, Fußnote 1) nicht in Anspruch genommenwer<strong>den</strong> dürfen.M4: 4.3 Bruchausschluss für RohrleitungenWird für Rohrleitungssysteme gemäß dem Abschnitt4.1 Bruchausschluss in Anspruch genommen, so istnachgewiesen, dassund SWR ergänzt. An dieser Stellewird lediglich das Inhaltsverzeichnisdieses Anhangs 2 aufgenommen.Hinweis:Die KTA 3211.3 formuliert in Abschnitt14 zusätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen an dieHerstellung von Rohrleitungen, für dieBruchausschluss an <strong>den</strong> Rundnähtenin Anspruch genommen wer<strong>den</strong> soll.Dabei wird <strong>der</strong> Anwendungsbereichdes Bruchausschlusses auch auf solcheRohrleitungen DN ≥ 50 ausgedehnt,für die er nach RSK LL, Ziffer2.2 bisher nicht vorgehen war undauch nach Modul 4 nicht vorgesehenist. Tabelle 14-1 for<strong>der</strong>t im Wesentlichenzusätzliche qualitätssicherndeMaßnahmen wie erhöhte Prüfumfängeund Verbesserung <strong>der</strong> Prüfbarkeit,ähnlich wie für Komponenten <strong>der</strong> DFUnach KTA 3201.3.Über die Herstellung und Prüfbarkeithinausgehende Anfor<strong>der</strong>ungen zumAusschluss von Einwirkungen, die <strong>den</strong>Bruchausschluss in Frage stellen,wur<strong>den</strong> jedoch bisher in KTA nichtformuliert.Modul 4 formuliert die Kriterien für <strong>den</strong>Fall, dass Bruchausschluss in Anspruchgenommen wer<strong>den</strong> soll.- 197 -


enstechnische Maßnahmen, sekundäreSchutzmaßnahmen o<strong>der</strong> zusätzliche, absicherndeMaßnahmen zum Bruchausschlußsein.Soweit nicht weitergehende absichernde Maßnahmenzum Bruchausschluß angewendetwer<strong>den</strong>, sind in Tabelle 2.2 für die <strong>der</strong>zeit bestehen<strong>den</strong>Druckwasserreaktorkonzepte dieBruchannahmen und erfor<strong>der</strong>lichen Störfallanalysenangegeben.• postulierte Fehler in <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wand bei<strong>den</strong> auf <strong>der</strong> Sicherheitsebene 1 und 2 zu unterstellen<strong>den</strong>Betriebszustän<strong>den</strong> und Ereignissen kein inBezug auf die Wanddicke signifikantes Wachstumzeigen.• weiterhin ein postulierter Durchriss <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong>Wand bei Belastungen aus Ereignissen<strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 stabil bleibt, d. h. ein Leckvor-Bruch-Verhaltenzeigt. Es ist nachgewiesen,dass unter Berücksichtigung <strong>der</strong> aus dem Leckfallresultieren<strong>den</strong> Belastungen und <strong>der</strong> Karenzzeitenfür die Erkennung des Lecks bis zurAußerbetriebnahme des betroffenen Systems einausreichen<strong>der</strong> Abstand zu kritischen Rissgrößenerhalten bleibt. Die Größe <strong>der</strong> postulierten Risseist so gewählt, dass eine rechtzeitige Erkennung<strong>der</strong> durch diese Risse verursachten Lecks im Betriebsichergestellt ist. Die Leckerkennung ist mithoher Zuverlässigkeit ausgeführt. Dies wird insbeson<strong>der</strong>edurch <strong>den</strong> Einsatz diversitärer Messmetho<strong>den</strong>sichergestellt .3 Werkstoffe KTA3.1 Werkstoffe für druckführende Wandungen3211.1Druck- und aktivitätsführende Komponenten vonSystemenDer Detaillierungsgrad <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigenRSK-LL mit ihren Anfor<strong>der</strong>ungen an- 198 -


Für die druckführen<strong>den</strong> Wandungen von Komponenten,außerhalb des Primärkreisesdie Werkstoffe wird in <strong>den</strong> Sicherheitskriteriendie <strong>den</strong> Bedingungen <strong>der</strong> Basissi-Teil 1: Werkstoffefür Kernkraftwerke …“ nichtcherheit entsprechen, sind die in Tabelle 3.1übernommen. Die detaillierten Anfor<strong>der</strong>ungenan die Werkstoffe sind in <strong>der</strong>genannten Stähle mit <strong>den</strong> dort angegebenenFassung 6/00Son<strong>der</strong>anfor<strong>der</strong>ungen zu verwen<strong>den</strong>.Frühere Fassung <strong>der</strong> Regel: 6/91 (BAnz Nr 118a vom Regel KTA 3211.1 für die „Äußeren30 Juni 1992)Systeme“ bzw. in <strong>der</strong> RegelKTA 3201.1 für die „DruckführendeDie ferritischen Stähle sind in die WerkstoffgruppenW I und W II eingeteilt. Tabelle 1 zeigtUmschließung“ mit <strong>der</strong> Systematik ausInhalt<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen RSK-LL bezüglichdie Kriterien für <strong>den</strong> Anwendungsbereich <strong>der</strong><strong>der</strong> Einteilung in die Werkstoff- undWerkstoffgruppen und die Zuordnung zu <strong>den</strong>Prüfgruppen enthalten. Dies wird imPrüfgruppen A1 bis A3.GrundlagenRahmen dieser <strong>Dokumentation</strong> durch1 Anwendungsbereichdie Aufnahme des Inhaltsverzeichnissesam Beispiel <strong>der</strong> KTA 3211.1 verdeutlicht.2 Begriffe3 Allgemeine Grundsätze3.1 Auswahl <strong>der</strong> WerkstoffeEin vollständiger detaillierter Vergleich3.2 Begutachtung <strong>der</strong> Werkstoffe<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen wird im Rahmendieses Projektes nicht durchgeführt.3.3 Allgemeine For<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung3.4 For<strong>der</strong>ungen an <strong>den</strong> HerstellerDie grundlegende For<strong>der</strong>ung nacheiner Einteilung in Werkstoff- und3.5 VorprüfungPrüfgruppen wurde in M4, Nummer3.6 Fertigungsüberwachung durch <strong>den</strong> Sachverständigennach § 20 AtG53.3.1 (3) (siehe oben unter „Erläuterungenzum Konzept“) aufgestellt.3.23.7 Nachweis <strong>der</strong> GüteeigenschaftenDabei wurde auch die Zielsetzungdieser Einteilung beschrieben.3.8 KennzeichnungSchraubenwerkstoffe Dieser Detaillierungsgrad mit diesen3.9 Reparaturenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hierEs sind die in Tabelle 3.2 genannten Schraubenwerkstoffemit <strong>den</strong> dort angegebenen zu-3.10 Werkstoffkenndaten für die Berechnung nicht mit einbezogensätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen zu verwen<strong>den</strong>.4 Allgemeingültige Festlegungen für Werkstoffe3.3 Werkstoffe für Son<strong>der</strong>anwendungenund ihre Prüfungen- 199 -


Wer<strong>den</strong> aufgrund beson<strong>der</strong>er Beanspruchungen4.1 Allgemeines(z.B. Erosion, Korrosion, Temperatur,4.2 Zulässige WerkstoffeVerschleiß) weitere Werkstoffe erfor<strong>der</strong>lich,können auf die jeweiligen Anfor<strong>der</strong>ungen abgestimmteStähle eingesetzt wer<strong>den</strong>.Erzeugnisformen4.3 For<strong>der</strong>ungen an die Werkstoffe und ihre4.4 Prüfung <strong>der</strong> Werkstoffe und ErzeugnisformenBei erosionsbelasteten Komponenten (z.B.4.5 Wie<strong>der</strong>holung von PrüfungenHD-Anzapfleitung) sind z.B. Cr-Stähle, CrMo-Stähle, o<strong>der</strong> CrMoV-Stähle zulässig.5 Erzeugnisformen aus ferritischen Stählen <strong>der</strong>Werkstoffgruppe W IFür korrosionsbelastete Komponenten z.B. <strong>der</strong>5.1 Blechegesicherten Nebenkühlwasserversorgung könnenz.B. duktiles Gußeisen für Rohre, Pumpen5.2 Aus Blech gekümpelte o<strong>der</strong> gepressteErzeugnisformenund Armaturen o<strong>der</strong> Betonrohre verwendetwer<strong>den</strong>.5.3 Schmiedestücke, Stabstahl und gewalzte Ringe5.4 Nahtlose Rohre größer als DN 50Die Bedingungen sind im Einzelfall in Abstimmung5.5 Nahtlose Rohrbogen größer als DN 50mit <strong>der</strong> Behörde o<strong>der</strong> dem von ihr zuge-5.6 Nahtlose Formstücke größer als DN 50zogenen Sachverständigen festzulegen.5.7 Gussstücke6 Erzeugnisformen aus ferritischen Stählen <strong>der</strong>3.4 Schweißzusatzwerkstoffe Werkstoffgruppe W IIDieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hier6.1 Blechenicht mit einbezogenFür das Schweißgut gelten entsprechende6.2 Aus Blech gekümpelte o<strong>der</strong> gepressteMindestwerte für Zähigkeit und Festigkeit wieErzeugnisformenfür die Grundwerkstoffe, <strong>den</strong>en sie zugeordnet6.3 Schmiedestücke, Stabstahl und gewalzte Ringewer<strong>den</strong>.6.4 Nahtlose Rohre größer als DN 50Die zur Verwendung kommen<strong>den</strong> Schweißzusatzwerkstoffe6.5 Nahtlose Rohrbogen größer als DN 50sind auf <strong>den</strong> Anwendungsfall6.6 Nahtlose Formstücke größer als DN 50abzustimmen.6.7 Gussstücke7 Erzeugnisformen aus austenitischen StählenDie Schweißzusatzwerkstoffe sind durch Eignungsprüfungenzu qualifizieren.7.1 Bleche7.2 Aus Blech gekümpelte o<strong>der</strong> gepresste- 200 -


3.5 Qualifizierung <strong>der</strong> Werkstoffe (Begutachtung) Erzeugnisformen7.3 Schmiedestücke, Stabstahl, Ringe und fließge-Dieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hiernicht mit einbezogen- 201 -


Ferritische WerkstoffeWerkstoffgruppe W IFür die ferritischen Stähle <strong>der</strong> WerkstoffgruppeW I sind auf Hersteller und Erzeugnisform bezogeneergänzende Werkstoffbegutachtungenin Abstimmung mit dem Sachverständigendurchzuführen.Für die Anwendung gemäß dieser Rahmenspezifikationgilt die Begutachtung <strong>der</strong> Werkstoffe15 MnNi 63 und 20 MnMoNi 55 prinzipiellals abgeschlossen. Ergänzungen sind erfor<strong>der</strong>lich,wenn neue Hersteller bzw. neueErzeugnisformen eingesetzt wer<strong>den</strong>. In diesenFällen sind entsprechende Begutachtungenerfor<strong>der</strong>lich, bei <strong>den</strong>en von <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong>Erkenntnissen auszugehen ist und gezielteNachweise zu führen sind.Werkstoffgruppe W IIDie ferritischen Stähle <strong>der</strong> WerkstoffgruppeW II sind entsprechend <strong>den</strong> in Tabelle 3.1 enthaltenenAnfor<strong>der</strong>ungen als Son<strong>der</strong>güte auszuweisen.Austenitische WerkstoffeAnmerkungIm Hinblick auf das Schweißgut vonaustenitischen Werkstoffen wer<strong>den</strong> z.Z. ergänzendeprojektunabhängige Untersuchungen anGroßplatten durchgeführt. Dabei wird <strong>der</strong> Einflußunterschiedlicher Zähigkeit im Schweißgutuntersucht. Nach Abschluß dieser Untersuchungenwer<strong>den</strong> die in dieser Rahmenspezifikationfestgelegten Anfor<strong>der</strong>ungen an dieKerbschlagzähigkeit überprüft.presste Teile7.4 Nahtlose Rohre größer als DN 507.5 Nahtlose Rohrbogen größer als DN 507.6 Nahtlose Formstücke größer als DN 507.7 Gussstücke8 Schrauben und Muttern8.1 Geltungsbereich8.2 Werkstoffe8.3 Zusätzliche For<strong>der</strong>ungen an die Werkstoffe8.4 Schrauben und Muttern, spanend aus ferritischenStäben hergestellt8.5 Schrauben und Muttern, spanend aus lösungsgeglühtenund abgeschreckten austenitischenStäben hergestellt8.6 Schrauben und Muttern, aus ferritischen Stäbenwarm- o<strong>der</strong> kaltformgebend gefertigt undanschließend wärmebehandelt8.7 Schrauben und Muttern nach Festigkeitsklassen8.8 Kennzeichnung8.9 Nachweis <strong>der</strong> Güteeigenschaften9 Erzeugnisformen aus Stählen für beson<strong>der</strong>eBeanspruchungen09.1 Schmiedestücke, Stabstahl und gewalzte Ringe9.2 Gussstücke10 Wärmetauscherrohre10.1 Nahtlose gerade Wärmetauscherrohre aus ferritischenStählen mit Wanddicken kleiner also<strong>der</strong> gleich 4 mm und mit Außendurchmessernkleiner als o<strong>der</strong> gleich 38 mm10.2 Nahtlose gebogene Wärmetauscherrohre ausferritischen Stählen mit Wanddicken kleiner also<strong>der</strong> gleich 4 mm und mit Außendurchmessernkleiner als o<strong>der</strong> gleich 38 mm10.3 Nahtlose gerade Wärmetauscherrohre ausaustenitischen Stählen mit Wanddicken kleiner- 202 -


4 Herstellung KTA3211.34.1 HerstellerqualifizierungDruck- und aktivitätsführende Komponenten von Systemenaußerhalb des Primärkreises Teil 3: HerstellungFassung 11/03Frühere Fassung <strong>der</strong> Regel: 6/90 (BAnz. Nr. 41a vom28. Februar 1991)Der Detaillierungsgrad <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigenRSK-LL mit ihren Anfor<strong>der</strong>ungen andie Herstellung wird in <strong>den</strong> Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke…“nicht übernommen. Modul 4 enthältdie Grundsätze, die bei <strong>der</strong> Herstellungzu beachten sind. Dabei wird entspre-- 203 -


Für die Herstellung von Komponenten, die <strong>den</strong>Bedingungen <strong>der</strong> Basissicherheit genügen,sind nur qualifizierte Hersteller zugelassen, dieüber eine zuverlässige Qualitätssicherungverfügen.Bei <strong>der</strong> Herstellerqualifikation sind Personal,Fertigungseinrichtungen, Prüfeinrichtungen,Fertigungsverfahren und die Qualitätssicherungdes Herstellers zu berücksichtigen.Die hierbei zu erfüllen<strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen sindmit <strong>der</strong> Behörde o<strong>der</strong> dem von ihr beauftragtenSachverständigen (§ 20 AtG) abzustimmen.Für die Herstellung von Erzeugnisformen sindals Mindestvoraussetzung die Anfor<strong>der</strong>ungennach AD-Merkblatt W 0 und für die Herstellungvon Komponenten die nach AD-Merkblatt HP 0zu erfüllen.Weiterhin sind die Anfor<strong>der</strong>ungen, die <strong>der</strong> Reaktoranlagenlieferergemäß Qualitätssicherungsprogramman die Qualitätssicherungdes Komponenten- bzw. Erzeugnisformherstellersstellt, zu erfüllen.KTA3211.3InhaltGrundlagen1 Anwendungsbereich2 Begriffe3 Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>den</strong> Hersteller3.1 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen3.2 Voraussetzungen3.3 Schweiß- und Prüfpersonal3.4 Überprüfung <strong>der</strong> Voraussetzungen nach <strong>den</strong>Abschnitten 3.2 und 3.33.5 Gültigkeitsdauer <strong>der</strong> Herstellerüberprüfung4 Vorprüfung und <strong>Dokumentation</strong>4.1 Vorprüfung4.2 <strong>Dokumentation</strong>4.3 Vorprüfung und <strong>Dokumentation</strong> für Ersatz-,Reserve- und Verschleißteile5 Schweißen5.1 Schweißtechnische Gestaltung und arbeitstechnischeGrundsätze5.2 Voraussetzungen zum Schweißenchend dem Geltungsbereich unterschie<strong>den</strong>zwischen <strong>den</strong> „Äußeren Systemen“Abschnitt 3.3 und <strong>der</strong> „druckführen<strong>den</strong>Umschließung“ (Abschnitt2.3).Die detaillierten Anfor<strong>der</strong>ungen an dieHerstellung sind in <strong>der</strong> RegelKTA 3211.3 für die „Äußeren Systeme“bzw. in <strong>der</strong> Regel KTA 3201.3 für die„Druckführende Umschließung“ geregelt.Dies wird im Rahmen dieser <strong>Dokumentation</strong>durch die Aufnahme desInhaltsverzeichnisses am Beispiel <strong>der</strong>KTA 3211.3 verdeutlicht.Ein vollständiger detaillierter Vergleich<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen wird im Rahmendieses Projektes nicht durchgeführt.5.3 Anfor<strong>der</strong>ungen an Schweißzusätze und -hilfsstoffe5.4 Fugenflanken5.5 Durchführung <strong>der</strong> Schweißarbeiten5.6 Überwachung <strong>der</strong> Schweißarbeiten und betrieblicheAufzeichnungen durch die Schweißaufsicht5.7 Anfor<strong>der</strong>ungen an die Schweißungen6 Umformen von Bauteilen6.1 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen6.2 Warmumformen6.3 Kaltumformen- 204 -6.4 Überprüfung des Umformverfahrens


4.2 Herstellungsunterlagen Dieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hiernicht mit einbezogenVor Beginn <strong>der</strong> Fertigung müssen auf <strong>den</strong>jeweiligen Fertigungsabschnitt bezogene, vorgeprüfteHerstellungsunterlagen und Prüfunterlagenvorliegen. Im jeweiligen Anwendungsfallsind dies, soweit erfor<strong>der</strong>lich, z.B. Zeichnungen,Schweißpläne, Wärmebehandlungspläne,Reparaturpläne sowie Prüfanweisungen, Filmlagepläne,Druckprüfungspläne.Zur Erfassung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Herstellung durchzuführen<strong>den</strong>Prüfungen sind auf die Fertigungsfolgeabgestimmte Prüffolgepläne zu erstellen.4.3 Fertigungsüberwachung Dieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hiernicht mit einbezogenDie Fertigungsüberwachung, Durchführungvon Prüfungen und <strong>Dokumentation</strong> sind Aufgabe<strong>der</strong> unabhängigen Qualitätsstelle desHerstellers. Der Hersteller muß für alle Maßnahmendes Qualitätsnachweises über einesystematische Ablauforganisation verfügenund nach einer schriftlichen Anweisung inauditfähiger Form (QS-System) vorgehen.Durch <strong>den</strong> Antragsteller/Reaktoranlagenliefererund <strong>den</strong> Sachverständigen ist die Wirksamkeit<strong>der</strong> Qualitätssicherung des Komponentenherstellersin ausreichendem Umfang zu überprüfen.4.44.4.1Herstellungsanfor<strong>der</strong>ungenSchweißenDieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hier- 205 -


Schweißerqualifikation, Schweißverfahren,Verfahrensprüfungnicht mit einbezogenZur Durchführung von Schweißarbeiten sindnur Schweißer mit nachgewiesener Eignung(DIN 8560) zugelassen. Die zum Einsatzkommen<strong>den</strong> Schweißverfahren sind durchVerfahrensprüfungen zu qualifizieren. Dabeisind für Grundwerkstoff, Schweißgut und WEZdie spezifizierten Güteanfor<strong>der</strong>ungen nachzuweisen.Es ist sicherzustellen, daß mit <strong>den</strong>gewählten Schweißparametern die erfor<strong>der</strong>lichenmechanisch-technologischen Eigenschaftenerreicht wer<strong>den</strong>. Über <strong>den</strong> Fertigungszeitraumsind Arbeitsprüfungen durchzuführen,die eine Überwachung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong>Schweißungen (einschl. Schweißerqualifikation)erlaubt. Die Qualität <strong>der</strong> Schweißzusatzwerkstoffeist im Zuge <strong>der</strong> Herstellungsicherzustellen und bei <strong>der</strong> Verarbeitung zugewährleisten. Für Verbindungsschweißungenund Plattierungen sind nur nach VdTÜV Merkblatt1753 eignungsgeprüfte Zusatzwerkstoffezugelassen. Darüber hinaus sind die in dieserRahmenspezifikation gestellten zusätzlichenZähigkeitsanfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen.Schweißbedingungen, Härte, SpannungsarmglühenDie Schweißbedingungen für ferritische Werkstoffesind so zu wählen, daß in <strong>der</strong> Schweißverbindungwerkstoffbezogen möglichst niedrigeHärtewerte erreicht wer<strong>den</strong> (Einzelwertemax. zulässig bis ca. 350 HV 10).Vergütungslagen, WärmenachbehandlungenUm in <strong>der</strong> WEZ von ferritischen Schweißverbindungenmöglichst hohe Zähigkeit, niedrigeHärtewerte und hohe Sicherheit gegen dasAuftreten von selektiver Korrosion zu erreichenist grundsätzlich die Vergütungslagentechnik- 206 -


4.4.2 Kantenversatz Dieser Detaillierungsgrad mit diesen- 207 -


Einseitig geschweißte, von innen nichtbeschliffene NähteFür alle Komponenten muß die Schweißnahtvorbereitungfür einseitig geschweißte Nähteentsprechend DIN 2559 so erfolgen, daß dieInnendurchmesser <strong>der</strong> zu verschweißen<strong>den</strong>Teile im Wurzelbereich um nicht mehr als 0,5mm voneinan<strong>der</strong> abweichen (maximal 0,3 mmbei DN kleiner/gleich 120).Kantenversätze nach dem ZusammenspeziellenAnfor<strong>der</strong>ungen wird hiernicht mit einbezogenDiese Anfor<strong>der</strong>ungen gelten für ferritische undvorläufig auch für austenitische Werkstoffe.Rohrleitungen sind bevorzugt mechanisch aufInnendurchmesser zu bearbeiten (s. Bild4.2.2). Durchmesserreduktionen im Schweißnahtbereichsollen wegen <strong>der</strong> Spannungskonzentrationz.B. aus behin<strong>der</strong>ter Wärmedehnungmöglichst klein gehalten wer<strong>den</strong>. Dieswird z.B. durch Bestellung <strong>der</strong> Rohre auf Innendurchmessero<strong>der</strong> Kalibrierung <strong>der</strong> Rohren<strong>den</strong>und/o<strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> miteinan<strong>der</strong> zuverschweißen<strong>den</strong> Rohre erreicht.Mit diesen Maßnahmen sind in Verbindung mit<strong>der</strong> mechanischen Bearbeitung eindeutigeVoraussetzungen für die Wurzelschweißung zuschaffen.Zum Schweißen sind die Rohre zur Anpassung<strong>der</strong> Wurzellippen zu zentrieren. Nach demZusammenbau hat eine Kontrolle <strong>der</strong> Zentrierungzu erfolgen, um die Voraussetzungen füreine einwandfreie Wurzelschweißung sicherzustellen.Diese Kontrolle soll visuell und soweiterfor<strong>der</strong>lich, durch Nachmessen mit einerLehre durchgeführt wer<strong>den</strong>. Messungen desKantenversatzes über die Außenoberflächeund Wanddicke (im gehefteten und im fertiggeschweißten Zustand) sind nur in Son<strong>der</strong>fällenerfor<strong>der</strong>lich.- 208 -


4.4.3 Nahtunterschleifungen Dieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hierNahtunterschleifungen sind möglichst zu vermei<strong>den</strong>.Sie sind unzulässig, wenn dadurch dienicht mit einbezogenPrüfbarkeit <strong>der</strong> Naht beeinträchtigt wirdund/o<strong>der</strong> die zulässigen Beanspruchungenüberschritten wer<strong>den</strong>. (Es ist zu beachten, daßdurch lokale, flach ausgemuldete Unterschleifungendie allgemeinen primären Membranspannungennicht erhöht wer<strong>den</strong>). Auftragsschweißungensind zu vermei<strong>den</strong>. Wanddickenunterschreitungensind zu registrieren.4.4.4 DruckprüfungNach Fertigstellung <strong>der</strong> Komponenten ist in <strong>der</strong>Regel eine Wasserdruckprüfung durchzuführen.Der Prüfdruck beträgt:1,3 mal Auslegungsdruck (unabhängig vomVerhältnis <strong>der</strong> Streckgrenzen kalt/warm)Bei Luftdruckprüfungen sind die Bedingungenim Einzelfall mit <strong>der</strong> Behörde o<strong>der</strong> dem von ihrbeauftragten Sachverständigen (§ 20 AtG)abzustimmen.M4: 3.4.3(3)Alle druckführen<strong>den</strong> Komponenten <strong>der</strong> Äußeren Systemewer<strong>den</strong> zum Abschluss <strong>der</strong> Herstellung einerDruckprüfung mit einem definierten Prüfdruck oberhalbdes Auslegungsdrucks unterzogen (Erstdruckprüfung).Nach <strong>der</strong> Druckprüfung wer<strong>den</strong> zerstörungsfreiePrüfungen in repräsentativem Umfang durchgeführt.Modul 4 formuliert die Kriterien für dieErstdruckprüfung und lässt Ausnahmenfür einzelne Nähte bei Reparaturenzu.Die dabei einzuhalten<strong>den</strong> Randbedingungenwer<strong>den</strong> <strong>der</strong>zeit in <strong>den</strong> Gremiendiskutiert (Stichwort „Garantienaht“).Bei Stahlguß ist im Werk eine Dichtheitsprüfung(z.B. Nekal) und eine Wasserdruckprüfungmit 1,5fachem Auslegungsdruck durchzuführen.5 Prüfungen Dieser Detaillierungsgrad mit diesen5.1 Vorprüfungspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hier- 209 -


Es dürfen nur solche Komponenten verwendetwer<strong>den</strong>, die vom Hersteller und von <strong>der</strong> zuständigenBehörde o<strong>der</strong> dem im atomrechtlichenGenehmigungsverfahren zugezogenenSachverständigen (§ 20 AtG) vorgeprüft sind.Der Reaktoranlagenlieferer gibt dem Komponentenherstellerdie <strong>den</strong> Vorprüfunterlagen(Konstruktion, Berechnung) zugrunde zu legen<strong>den</strong>Auslegungsbedingungen und Lastangabenvor.nicht mit einbezogen5.2 Werkstoffprüfungen Dieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hierDie erfor<strong>der</strong>lichen Zähigkeitsnachweise für dienicht mit einbezogeneinzelnen Erzeugnisformen sind in <strong>den</strong> Tabellen5.2/1, 5.2/2 und 5.2/3 dargestellt.Tabelle 5.2/4 zeigt <strong>den</strong> Umfang <strong>der</strong> zerstörungsfreienPrüfungen an <strong>den</strong> Erzeugnisformen.Für <strong>den</strong> Nachweis beson<strong>der</strong>er Eigenschaftenin Dickenrichtung gelten die Anfor<strong>der</strong>ungennach Tabelle 5.2/5.Die erfor<strong>der</strong>liche Zeugnisbelegung für die einzelnenPrüfgruppen ist in Tabelle 5.2/6 angegeben.5.3 Bauprüfungen Dieser Detaillierungsgrad mit diesen- 210 -


Der Hersteller hat alle Qualitätseigenschaftenzu prüfen. Die Prüfungen des Herstellers sinddurch Audits und Überprüfungen des Reaktoranlagenliefererszu ergänzen. Die zuständigeBehörde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> im atomrechtlichen Genehmigungsverfahrenzugezogene Sachverständige(§ 20 AtG) wer<strong>den</strong> in erfor<strong>der</strong>lichem Umfangentsprechend <strong>der</strong> Fertigungsfolge dieQualitätseigenschaften, die für die Integritätvon Bedeutung sind, prüfen.speziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hiernicht mit einbezogenDer Prüfumfang für <strong>den</strong> Qualitätsnachweis fürBehälter, Rohrleitungen, Armaturen, Apparateund Pumpen ist in <strong>den</strong> Tabellen 5.3/1 und5.3/2 nach drei Prüfgruppen (A1, A2, A3) festgelegt.Hierbei gelten folgende Grundsätze:− Die Einteilung in drei Prüfgruppen gestattetbei gleicher Basissicherheit eine Abstufungdes Prüfumfanges, abhängig von <strong>den</strong> Abmessungenund Belastungen (siehe Tabelle1).− Die Anfor<strong>der</strong>ungen zur Gewährleistungeiner optimalen Prüfbarkeit gelten unabhängigvon <strong>der</strong> Prüfgruppe und dem Prüfumfang.− In allen drei Prüfgruppen sind dieSchweißnähte einer optimalem 100 %igenOberflächenrißprüfung zu unterziehen.− Schweißnähte sind bevorzugt <strong>der</strong> US-Prüfung zu unterziehen.− Durchstrahlungsprüfungen sind dort anzuwen<strong>den</strong>,wo durch dieses Verfahren einebessere Prüfaussage erreicht wird. Durchstrahlungsprüfungenkönnen in gezieltemUmfang z.B. auch im Zuge von stichprobenweisenNachprüfungen angesetzt wer<strong>den</strong>(als unterschiedliches Prüfverfahreninsbeson<strong>der</strong>e bei Rundnähten).− Bei gleicher Prüfempfindlichkeit sind in <strong>den</strong>Prüfgruppen A1 - A3 folgen<strong>der</strong> Herstellerprüfumfangvorzusehen:- 211 -


5.4 <strong>Dokumentation</strong> Dieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hierIn <strong>der</strong> <strong>Dokumentation</strong> sind folgende Unterlagennicht mit einbezogenbzw. Prüfergebnisse zu erfassen:− Vorprüfunterlagen− Ergebnisse <strong>der</strong> Werkstoffprüfungen− Ergebnisse <strong>der</strong> BauprüfungenSie sind vom Komponentenhersteller in übersichtlicherForm zu dokumentieren und vomAntragsteller/Lieferer <strong>der</strong> Behörde o<strong>der</strong> demvon ihr beauftragten Sachverständigen (§ 20AtG) zur Überprüfung vorzulegen.6 Wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen KTA3211.46.1 Basismessungen InhaltAls Basismessungen für die wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen gelten die im Zuge <strong>der</strong> Fertigungdurchgeführten zerstörungsfreien Prüfungen,wenn sie mit <strong>der</strong> gleichen Technik durchgeführtwer<strong>den</strong>, die für die spätere Wie<strong>der</strong>holungsprüfungvorgesehen ist.Soweit gemäß Tabelle 5.3/1 keine zerstörungsfreienPrüfungen nach <strong>der</strong> Erstdruckprüfungerfor<strong>der</strong>lich sind, wer<strong>den</strong> die letzten Prüfungenvor <strong>der</strong> Erstdruckprüfung anerkannt.Basismessungen (Nullmessungen) vor o<strong>der</strong>nach <strong>der</strong> Druckprobe sind erneut erfor<strong>der</strong>lich,wenn beabsichtigt wird, zur Durchführung vonwie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen an<strong>der</strong>e Prüfmetho<strong>den</strong>als bei <strong>den</strong> ersten Fertigungsprüfungeneinzusetzen.Druck- und aktivitätsführende Komponenten von Systemenaußerhalb des PrimärkreisesTeil 4: Wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen und BetriebsüberwachungGrundlagen1 Anwendungsbereich2 Begriffe3 Prüfverfahren3.1 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen3.2 Prüfung <strong>der</strong> Oberflächen3.3 Dichtheitsprüfung3.4 Integrale Sichtprüfung3.5 Druckprüfung4 Prüfumfänge, -art und -intervalle4.1 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen4.2 Prüfumfänge4.3 PrüfintervalleDer Detaillierungsgrad <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigenRSK-LL mit ihren Anfor<strong>der</strong>ungen andie wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen wird in<strong>den</strong> Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke…“ nicht übernommen. Modul 4enthält die Grundsätze, die dabei zubeachten sind. Entsprechend demGeltungsbereich wird unterschie<strong>den</strong>zwischen <strong>den</strong> „Äußeren Systemen“Abschnitt 3.4 und <strong>der</strong> „druckführen<strong>den</strong>Umschließung“ (Abschnitt 2.4).Die detaillierten Anfor<strong>der</strong>ungen an dieHerstellung sind in <strong>der</strong> RegelKTA 3211.4 für die „Äußeren Systeme“bzw. in <strong>der</strong> Regel KTA 3201.4 für die„Druckführende Umschließung“ geregelt.Dies wird im Rahmen dieser <strong>Dokumentation</strong>durch die Aufnahme des-Inhaltsverzeichnis am Beispiel <strong>der</strong> KTA3211.4 verdeutlicht.Dieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hiernicht mit einbezogen- 212 -


6.2 Wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen an Druckbehältern 5 PrüflisteBei Druckbehältern sind regelmäßige innerePrüfungen alle vier Jahre und wie<strong>der</strong>kehrendeWasserdruckprüfungen alle acht Jahre durchzuführen.Die inneren Prüfungen sind vornehmlich visuelleBesichtigungen. Zerstörungsfreie Prüfungensind durchzuführen, wenn die Besichtigung zukeiner ausreichen<strong>den</strong> Aussage führt. Darüberhinaussind grundsätzlich zerstörungsfreiePrüfungen stichprobenweise an repräsentativenStellen durchzuführen.Im Anschluß an die wie<strong>der</strong>kehrende Wasserdruckprüfungsind zerstörungsfreie Prüfungenan solchen Schweißnähten durchzuführen, dieim Hinblick auf Beanspruchung, Fertigungsverfahrenund Werkstoff hinreichend repräsentativsind. Die Einzelheiten sind im Prüfplanfestzulegen. Wie<strong>der</strong>kehrende Druckprüfungensind mit dem Druck <strong>der</strong> Erstdruckprüfung bzw.mit dem Prüfdruck des Systems durchzuführen,in das <strong>der</strong> Druckbehälter eingebaut ist.6.3 Wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen an Rohrleitungen,Armaturen und Pumpen5.1 Erstellung5.2 Aktualisierung6 Vorbereitung <strong>der</strong> Prüfungen, Prüfvorschriften6.1 Vorbereitung <strong>der</strong> Prüfungen6.2 Prüfvorschriften7 Bewertung <strong>der</strong> Prüfergebnisse7.1 Prüfung auf Fehler in <strong>der</strong> Oberfläche und inoberflächennahen Bereichen7.2 Dichtheitsprüfung7.3 Sichtprüfung7.4 Druckprüfung8 Betriebsüberwachung8.1 Allgemeines8.2 Instrumentierung8.3 Überwachung <strong>der</strong> Wasser-/Dampfqualität8.4 Betriebsrundgänge9 Beteiligung bei wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen10 <strong>Dokumentation</strong>10.1 AllgemeinesModul 4 übernimmt die Zielsetzungund die allgemeine Anfor<strong>der</strong>ung fürwie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen an druckführen<strong>den</strong>Komponenten. Das Erfor<strong>der</strong>niseiner wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Druckprüfungwird <strong>der</strong>zeit in <strong>den</strong> Fachgremiendiskutiert. Ggf. wer<strong>den</strong> auch in M4anschließend an die Druckprüfungzerstörungsfreie Prüfungen gefor<strong>der</strong>t.Vgl. Bemerkung zu 6.2- 213 -


Wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen sind auf repräsentativeRohrleitungsschweißnähte und Stellenmit beson<strong>der</strong>en Beanspruchungen auszurichten.Dies sind z.B. Anschlußnähte von Krümmerno<strong>der</strong> Formstücken, die durch Kräfte undMomente infolge behin<strong>der</strong>ter Wärmedehnungzusätzlich beson<strong>der</strong>s beansprucht wer<strong>den</strong>.10.2 Erfor<strong>der</strong>liche Unterlagen10.3 AufbewahrungsfristenAnhang ADie Prüfungen sind so durchzuführen, daßinnerhalb eines Zeitraumes von acht Jahren<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Behörde o<strong>der</strong> dem von ihr beauftragtenSachverständigen (§ 20 AtG) abgestimmte,repräsentative Prüfumfang erfaßtwird.6.4 Plan für die wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> PrüfungenVom Reaktoranlagenlieferer und Betreiber sindPläne für die Durchführung <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen zu erstellen und mit <strong>der</strong> Behördeo<strong>der</strong> dem von ihr beauftragten Sachverständigenabzustimmen.Verzeichnis <strong>der</strong> TabellenVerzeichnis <strong>der</strong> Bil<strong>der</strong>Abkürzungsverzeichnis17 Tabellen10 Bil<strong>der</strong>Dieser Detaillierungsgrad mit diesenspeziellen Anfor<strong>der</strong>ungen wird hiernicht mit einbezogen- 214 -

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