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Geschäftsordnung des Elternrats der Schule Kügeliloo

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Elternrat <strong>Schule</strong> <strong>Kügeliloo</strong>BAufbau, Organisation und Aufgaben <strong>der</strong> ElternmitwirkungArt. 7 AufbauDie Teilnehmenden <strong>der</strong> Elternmitwirkung sind:• Alle Eltern <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>, welche die <strong>Schule</strong> <strong>Kügeliloo</strong> besuchen• Elternvertretung pro Schul- und Kin<strong>der</strong>gartenklasse und Betreuungsabteilung. AlsElternvertreter gewählt werden kann ein Elternteil, dem die elterliche Sorge zustehto<strong>der</strong> Erziehungsberechtigte von Kin<strong>der</strong>n, welche die <strong>Schule</strong> <strong>Kügeliloo</strong> besuchen.• Der Elternrat auf <strong>Schule</strong>bene• Der Vorstand <strong>des</strong> Elternrates• Temporäre ArbeitsgruppenArt. 8 ElternBis zu den Herbstferien eines jeden Schuljahres findet pro Klasse und Betreuungsabteilungein Elternabend statt.Zum Elternabend lädt die verantwortliche Lehrkraft neben den Klasseneltern alle an <strong>der</strong>Klasse unterrichtenden Fachlehrkräfte ein. In <strong>der</strong> Einladung wird die Wahl <strong>der</strong> Elternvertreterangekündigt.Alle Eltern einer Klasse/Betreuungsabteilung wählen min<strong>des</strong>tens einen, max. vier Elternvertreterund bestimmen den Delegierten und <strong>des</strong>sen Stellvertreter in den Elternrat. Siewerden in <strong>der</strong> Regel auf drei Jahre (Unterstufe/Mittelstufe) bzw. zwei Jahre (Kin<strong>der</strong>garten/KleinklasseA) und ein Jahr (Betreuung) gewählt.Die gewählten Elternvertreter werden beim ersten Elternabend im neuen Schuljahr bestätigt.Bei Rücktritt finden Ersatzwahlen statt. Gewählt wird am ersten Elternabend in eineroffenen Wahl mit einfachem Mehr <strong>der</strong> anwesenden Stimmen. Je<strong>des</strong> Elternpaar hat eineStimme.Es dürfen keine Doppelmandate angenommen werden.Auf gemeinsames Verlangen von Eltern von min<strong>des</strong>tens fünf Schülern und unter Angabe<strong>der</strong> zu behandelnden Themen nimmt die Elternvertretung Kontakt mit <strong>der</strong> Klassenlehrkraft/Betreuungsleitungauf. Dies zur Einleitung notwendiger Schritte wie z.B. die Durchführungeines Elternabends.Art. 9 ElternvertreterDie Elternvertreter nehmen Anliegen <strong>der</strong> Eltern entgegen, die über die Interessen <strong>des</strong> einzelnenKin<strong>des</strong> hinausgehen. Der Delegierte bespricht die Anliegen mit <strong>der</strong> Lehrkraft, Kin<strong>der</strong>gartenlehrkraft,Betreuungsleitung o<strong>der</strong> bringt es in den Elternrat ein.Die Delegierten informieren die Elternschaft.Art. 10 ElternratDie Delegierten <strong>der</strong> Elternvertreter aller Klassen sowie <strong>der</strong> Betreuung bilden den Elternrat.Der Elternrat konstituiert sich an seiner ersten Sitzung im Schuljahr.______________________________________________________________________________________Januar 2010 Seite 2 von 4


Elternrat <strong>Schule</strong> <strong>Kügeliloo</strong>Eine Vertretung <strong>der</strong> Schulleitung und <strong>des</strong> Schulhausteams nimmt an den Sitzungen teil.An eine Sitzung pro Schuljahr wird zusätzlich eine Vertretung <strong>der</strong> Aufsichtskommissioneingeladen. Der Schulleitung und diesen weiteren Vertretungen kommt eine beratendeStimme zu.Der Elternrat versammelt sich in <strong>der</strong> Regel viermal pro Jahr. Diese <strong>Elternrats</strong>sitzungenstehen allen Eltern offen.Der Elternrat behandelt Anliegen <strong>der</strong> Elternvertreter und leitet Anträge an die Schulleitungweiter. Bei Uneinigkeit kann <strong>der</strong> Elternrat direkt an die Kreisschulpflege gelangen.Die Beschlussfassung erfolgt offen, mit einfachem Mehr <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen. JedeKlasse/Betreuungseinheit hat dabei eine Stimme. Die Beschlüsse werden protokolliert.Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Elternrats</strong> arbeiten in temporären Arbeitsgruppen mit.Der Elternrat erfüllt die Aufgaben gemäss Art. 11 <strong>des</strong> Elternreglements. Insbeson<strong>der</strong>e wir<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Schulleitung regelmässig über Aktuelles, Projekte und Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong><strong>Schule</strong>inheit informiert und er informiert seinerseits die Eltern, die Schulleitung und dieAufsichtskommission über seine Arbeit. Er wird in den Planungsprozess <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>inheiteinbezogen, vertritt die Anliegen und Vorschläge <strong>der</strong> Elternschaft und lässt sich zu denihm unterbreiteten Geschäften vernehmen. Er hat ein Anhörungsrecht beim Leitbild undSchulprogramm sowie bei betrieblichen Fragen wie <strong>der</strong> Schulhaus- und Pausenplatzgestaltungauf Ebene <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>inheit.Der Elternrat beachtet die Grenzen <strong>der</strong> Elternmitwirkung gemäss Art. 3 <strong>des</strong> Elternreglements.Art. 11 Vorstand <strong>des</strong> <strong>Elternrats</strong>Der Elternrat wählt jährlich einen min<strong>des</strong>tens vierköpfigen Vorstand.Aufgabe <strong>des</strong> Vorstands ist die Einberufung, Durchführung und Protokollierung <strong>der</strong> <strong>Elternrats</strong>sitzungen,die Pflege <strong>des</strong> Kontakts zur Schulleitung und Elternschaft sowie die Vertretung<strong>des</strong> <strong>Elternrats</strong> nach aussen.Der Vorstand <strong>des</strong> Elternrates o<strong>der</strong> die Schulleitung können neben den vier regulärenzusätzliche Versammlungen <strong>des</strong> <strong>Elternrats</strong> veranlassen.Die Einladung zu einer Versammlung erfolgt nach Rücksprache mit <strong>der</strong> Schulleitung.Art. 12 Temporäre ArbeitsgruppenMitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Elternrats</strong> sowie alle interessierten Eltern haben die Möglichkeit, zu speziellenThemen temporäre Arbeitsgruppen zu bilden.Pro Arbeitsgruppe muss min<strong>des</strong>tens ein Mitglied <strong>des</strong> <strong>Elternrats</strong> vertreten sein.Art. 13 Statutenän<strong>der</strong>ungÄn<strong>der</strong>ungen dieser <strong>Geschäftsordnung</strong> und <strong>des</strong> dazugehörenden Pflichtenhefts <strong>des</strong> <strong>Elternrats</strong>bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden <strong>Elternrats</strong>delegierten o<strong>der</strong><strong>der</strong>en Stellvertreter.Zur Än<strong>der</strong>ung dieses Reglements bedarf es zusätzlich <strong>der</strong> Zustimmung <strong>des</strong> Schulhausteams.______________________________________________________________________________________Januar 2010 Seite 3 von 4


Elternrat <strong>Schule</strong> <strong>Kügeliloo</strong>CInkrafttreten <strong>der</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> und <strong>des</strong> dazugehörigen PflichtenheftsArt. 14Diese <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>des</strong> <strong>Elternrats</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Kügeliloo</strong> ersetzt frühere Elternmitwirkungsreglemente<strong>der</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Kügeliloo</strong> und tritt nach <strong>der</strong> Genehmigung durch dieKreisschulpflege Glatttal auf das Schuljahr 2009/10 in Kraft.______________________________________________________________________________________Januar 2010 Seite 4 von 4

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