Qualifizierungen in der Werkstoffprüfung - Werkstoff Service
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Berufsanschlussfähige TeilqualifikationBerufsanschlussfähige Teilqualifikationen s<strong>in</strong>d abgegrenzte und standardisierteE<strong>in</strong>heiten <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Gesamtstruktur e<strong>in</strong>es Ausbildungsberufes, <strong>der</strong>enabsolvieren den Erwerb e<strong>in</strong>es Berufsabschlusses sicherstellen soll.Geregelte Ausbildungsberufe bilden den Referenzrahmen für Teilqualifikationen.Die Teilqualifikationen müssen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe alle Positionen e<strong>in</strong>es Berufsbildesabdecken; die jeweiligen Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne undRahmenlehrpläne <strong>der</strong> Berufsschulen s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen.Teilqualifikationen müssen obligatorisch betriebliche Praxisphasen enthalten.Diese sollten nicht weniger als e<strong>in</strong> Viertel <strong>der</strong> Gesamtdauer e<strong>in</strong>er Teilqualifikationumfassen und so gestaltet se<strong>in</strong>, dass es sich um angeleitete Lern- undÜbungsphasen im betrieblichen Arbeitskontext handelt.• M<strong>in</strong>destdauer e<strong>in</strong>er Teilqualifikation: zwei Monate• Höchstdauer e<strong>in</strong>er Teilqualifikation: sechs Monate• Anzahl <strong>der</strong> Teilqualifikationen je Beruf: fünf bis acht• zeitlicher Gesamtumfang aller Teilqualifikationen orientiert sich an e<strong>in</strong>er Dauer von etwa zwei Dritteln <strong>der</strong> Erstausbildungszeit (24-27 M).© www.werkstoff-service.de 11