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Hausener Weg West II - Stadt Schwaigern

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Landkreis:<strong>Stadt</strong>:Gemarkung:Heilbronn<strong>Schwaigern</strong>MassenbachBebauungsplan und örtliche Bauvorschriften„<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“BegründungTeil 1: Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes1.1 Lage des räumlichen Geltungsbereiches des BebauungsplanesDas Plangebiet liegt am Nordwestrand der Ortslage Massenbach, westlich derMassenbachhausener Straße (L 1107) und südlich des Gewerbegebietes „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> –<strong>West</strong>“. Es erstreckt sich auf die Flurstücke 4741, 4742 (teilweise), 4743 (teilweise), 4744,4745, 4800 (teilweise), 4802/1 (teilweise), 4804/1 (teilweise) und 4810.MassenbachBebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in Massenbach – Begründung Seite 1


1.2 Erfordernis der PlanaufstellungGemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB sind die Bauleitpläne von den Gemeinden in eigenerVerantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung undOrdnung erforderlich ist.Erweiterungswünsche bestehender Gewerbebetriebe im Bebauungsplangebiet „<strong>Hausener</strong><strong>Weg</strong> – <strong>West</strong>“ machen eine Planerweiterung nach Süden erforderlich.1.3 Planerische VorgabenDas Erweiterungsgebiet ist in der Neubearbeitung des Flächennutzungsplanes als GE –Fläche ausgewiesen. Die Anbaubeschränkung entlang der Außenstrecke der L 1107 ebensowie die Verträglichkeit mit der Hofstelle auf Flurstück 4742 und den Betriebswohnungen imPlangebiet nördlich sind zu beachten.1.4 Topografie, momentane NutzungDie höchste Erhebung liegt an der Nordwestecke des Plangebietes mit ca. 217,0 m ü. NN.Von dort fällt das Gelände nach Südosten ab auf die Höhe von ca. 204,5 m ü. NN an derSüdostecke. Die durchschnittliche Geländeneigung beträgt ca. 4 % nach Südost,topografische Besonderheiten sind nicht vorhanden.Die Grundstücke werden landwirtschaftlich als Acker genutzt, Biotope oder biotopartigeGegebenheiten sind nicht anzutreffen.1.5 Städtebauliche und planerische ZielsetzungZiel des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Baugrundstücken für gewerblicheNutzung, wobei Erweiterungswünsche der Betriebsflächen auf Flurstück 4802/1 und 4804/1zu berücksichtigen sind.Die Gebäudehöhen werden durch Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe, derTraufhöhe und des höchsten Gebäudepunktes jeweils in Normalnull eindeutig fixiert.Als Art der baulichen Nutzung wird Gewerbegebiet festgesetzt, genehmigungspflichtigeAnlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ebenso wie Lagerplätze für Schrott undAbfälle aller Art und Autoverwertungen sollen wegen der Nähe zur Ortslage und zumSchloss Massenbach unzulässig sein.Einzelhandelsbetriebe werden ausgeschlossen, um die innerstädtische Nahversorgung nichtzu gefährden. Wohnungen für Betriebsinhaber, Betriebsleiter und Bereitschaftspersonensollen im südlichen Randbereich allgemein zulässig sein, im restlichen Planbereich sollendiese Nutzungen unzulässig sein, um die Verträglichkeit mit der geplantenNutzungserweiterung von Flurstück 4802/1 zu gewährleisten.Die ausgeübte Nutzung auf Flurstück 4802/1 und die voraussichtliche Nutzung im Bereichder geplanten Erweiterung wurden in einer schalltechnischen Untersuchung durch dasIngenieurbüro Heine + Jud auf die Verträglichkeit mit der Wohnnutzung auf Flurstück 4742(landwirtschaftliche Hofstelle) und Betriebswohnungen im Plangebiet „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> –<strong>West</strong>“ untersucht. Als Ergebnis werden aus Gründen des Immissionsschutzes und zurSteuerung des Plangebietes unter akustischen Gesichtspunkten die Schallimmissionen vonTeilflächen auf Schallleistungspegel begrenzt (Lärmkontingentierung). Nur so istgewährleistet, dass die beabsichtigte Nutzung im Plangebiet ohne wirtschaftlich nichtvertretbare Schallreduktionsmaßnahmen ausgeübt werden kann.Die „Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> – <strong>West</strong> <strong>II</strong>““ ist Teil3 der Begründung.Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in Massenbach – Begründung Seite 2


Die Erschließung erfolgt über den planerisch vorbereiteten Anschluss zum Gewerberingdurch eine Stichstraße, die in einer Wendefläche am westlichen Planrand endet. Bei einerspäteren Erweiterung nach <strong>West</strong>en ist der Zusammenschluss mit dem Gewerbering andessen westlichem Stummel möglich.Zur Erschließung des Südostbereiches dient eine kurze Stichstraße mit Fußwegverbindungzur Landesstraße mit Bushaltestelle und Geh- und Radweg.Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem, am Südrand soll das Oberflächenwasserin offener Mulde zum bestehenden Sammler an der L 1107 und weiter zumPufferspeicherbecken östlich der L 1107 geleitet werden.1.6 InfrastruktureinrichtungenInfrastruktureinrichtungen sind im Plangebiet nicht erforderlich.1.7 Maßnahmen zum Schutz der Natur / stadtökologisch wirksame MaßnahmenDas Plankonzept strebt eine möglichst geringe Versiegelungsrate an. Neben einer möglichstgeringen Straßenbreite auf das für die Erschließung unumgängliche Maß sind Stellplätzewasserdurchlässig auszuführen. Damit wird eine Verstärkung der Hochwassergefahr durchdas Baugebiet vermindert und die Grundwasserneubildung verbessert.Durch die Verpflichtung, für je fünf Stellplätze einen schattenspendenden Baum zu pflanzen,wird verhindert, dass eine ununterbrochene befestigte Fläche, die im Sommer zurAufheizung neigen könnte, entsteht.Die intensive Durchgrünung und Eingrünung am Gebietsrand dient nicht nur dem Sicht- undLärmschutz, sondern beeinflusst das lokale Klima durch Beschattung und die Beherbergungvon Kleinlebewesen und Vögeln.1.8 Allgemeine Planungsgrundsätzea) Zur Verringerung des abzutransportierenden Erdaushubes für den Straßenkoffer werdendie Straßenhöhen so festgesetzt, dass weitgehendst Erdmassenausgleich erzielt wird.b) Der Forderung nach sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden wirdentsprochen durch hohe Nutzungsmöglichkeiten über die vorgegebene Grundflächenzahlund die geeignet bemessenen Grundstückszuschnitte.c) Bei öffentlichen wie privaten Baumaßnahmen soll darauf hingewirkt werden, dass derMutterboden sorgfältig zu sichern, gegebenenfalls auf einer anzulegendenOberbodenlagerfläche und nach beendeter Baumaßnahme auf den jeweiligenGrundstücken oder einer landwirtschaftlich / gärtnerisch genutzten Fläche wiedereinzubauen ist.1.9 Kennzeichnungspflichtige FlächenKennzeichnungspflichtige Flächen nach § 9 (5) BauGB sind nach vorliegendenErkenntnissen im Plangebiet nicht vorhanden.1.10 Ver- und Entsorgunga) Die Stromversorgung ist durch Anschluss an die vorhandene Infrastruktur gesichert.b) Die Wasserversorgung kann durch Erweiterung der vorhandenen Anlagen erfolgen. DieDruckverhältnisse sind ausreichend.Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in Massenbach – Begründung Seite 3


c) Die Abwasserbeseitigung für das Gesamtgebiet erfolgt im Trennsystem. Am Südrand desPlangebietes ist ein Leitungsrecht zur Ableitung des Regenwassers in einer offenenMulde festgesetzt. Das östlich der L 1107 vorhandene Rückhaltebecken ist zur Aufnahmedes Regenwassers aus dem Plangebiet konzipiert.1.11 PlanstatistikGesamtfläche des Plangebietes ca. 288,7 arGewerbefläche (GE) ca. 241,5 arÖffentliche Verkehrsflächen inklusive Verkehrsgrünflächen ca. 47,2 ar1.12 ErschließungskostenBei der Verwirklichung der Planung entstehen für die innere Erschließung nachüberschlägiger Berechnung etwa folgende Kosten:a) Kanalisation im Trennsystem ca. 320.000,--b) Wasserversorgung ca. 60.000,--c) Straßenbau mit Beleuchtung ca. 360.000,--d) Begrünung ca. 10.000,--Insgesamt ca. 750.000,--1.13 Besitzverhältnisse, bodenordnende MaßnahmenDie Grundstücke sind alle in Privateigentum. Zur Überführung der Verkehrsflächen insöffentliche Eigentum und zur Neuordnung der Grundstücke hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Schwaigern</strong> einBodenordnungsverfahren nach dem BauGB angeordnet.1.14 Auswirkungen der BauleitplanungDie Umsetzung der Bauleitplanung hat Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Umwelt,diese werden in Teil 2 der Begründung abgehandelt.Teil 2 der Begründung: Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichbilanzierungbearbeitet durchUmweltplanung Dr.MünzingNeubrunnenstraße 18, 74223 FleinTeil 3 der Begründung: Schalltechnische Untersuchungbearbeitet durchHeine + Jud – Ingenieurbüro für UmweltplanungBiberacher Straße 34, 70327 StuttgartGefertigt:Heilbronn, den 22.09.2005 / 10.03.2006Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur KochBebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in Massenbach – Begründung Seite 4


Teil 2Bearbeitet durch:Umweltplanung Dr. Münzing, Neubrunnenstr. 18, 74223 FleinUmweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierungzum Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in<strong>Schwaigern</strong> - MassenbachAuftraggeber: Vermessungsbüro KochHeilbronnFebruar 2006


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>0. Inhaltsverzeichnis1. Einleitung und Planungsvorgaben 71.1 Rechtliche Grundlagen 71.1.1 Umweltbericht 71.1.2 UVP - Gesetz 71.1.3 Baugesetzbuch (BauGB) 81.1.4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 81.2 Umsetzung der planerischen und gesetzlichen Vorgaben 92. Vorhaben und umweltrelevante Auswirkungen 102.1 Art und Umfang 102.2 Angaben zum Standort 102.3 Geprüfte Varianten 112.4 Auswirkungen des Vorhabens 112.4.1 Emissionen 122.4.2 Abfälle 122.4.3 Abwasser/Niederschlagswasser 122.4.4 Wasserverbrauch 122.4.5 Inanspruchnahme von Boden 132.4.6 Nutzung und Gestaltung von Naturgütern 132.4.7 Energie 133. Bestandsbeschreibung und -bewertung der Umwelt und der Auswirkungen desVorhabens 143.1 Mensch 143.1.1 Bestand und Konflikte 143.1.2 Vorbelastung und Empfindlichkeit 143.1.3 Bewertung 143.1.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiligerUmweltwirkungen 153.2 Boden 153.2.1 Bestand und Konflikte 153.2.2 Vorbelastung und Empfindlichkeit 163.2.3 Bewertung 163.2.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiligerUmweltwirkungen 163.3 Wasser 163.3.1 Bestand und Konflikte 163.3.2 Vorbelastung und Empfindlichkeit 173.3.3 Bewertung 173.3.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiligerUmweltwirkungen 173.4 Klima und Lufthygiene 173.4.1 Bestand und Konflikte 173.4.2 Vorbelastung und Empfindlichkeit 183.4.3 Bewertung 183.4.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiligerUmweltwirkungen 183.5 Arten und Biotope 183.5.1 Bestand und Konflikte 183.5.2 Vorbelastung und Empfindlichkeit 193.5.3 Bewertung 193.5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiligerUmweltwirkungen 195


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>3.6 Landschaftsbild und Erholungseignung 203.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 203.8 Schutzgebiete 203.9 Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben (Status - Quo - Prognose) 203.10 Wechselwirkungen 204. Zusätzliche Angaben 215. Überwachung (Monitoring) 216. Zusammenfassung 227. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 247.1 Geplante Nutzung 247.2 Potentielle Eingriffe 247.3 Eingriffserheblichkeit 267.4 Vermeidung und Minimierung 267.4.1 Vermeidung 267.4.2 Minimierung 277.5 Bilanzierung 287.5.1 Bestand 297.5.2 Plan 307.6 Ausgleichsdefizit 307.7 Landschaftsbild 308. Maßnahmenvorschläge zum Schutz von Natur und Landschaft 318.1 Maßnahme M1 318.2 Maßnahme M2 318.3 Allgemeine Minderungsmaßnahmen: 319. Pflanzenempfehlungen 329.1 Bäume und Sträucher 329.2 Pflanzen für extensive Dachbegrünung (sonnig - halbschattig) 339.3 Obstbäume 339.4 Regelsaatgutmischung 8.1 (artenreiches Extensivgrünland) 3410. Literaturverzeichnis 3511. Fotodokumentation 366


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>1. Einleitung und PlanungsvorgabenDie <strong>Stadt</strong> <strong>Schwaigern</strong> will mit der Aufstellung des B - Plans „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ die planungsrechtlichenVoraussetzungen schaffen, um die Bereitstellung von Baugrundstücken für gewerbliche Nutzung -wobei Erweiterungswünsche der Betriebsflächen auf Flurstück 4802/1 und 4804/1 zu berücksichtigensind - zu ermöglichen.1.1 Rechtliche Grundlagen1.1.1 UmweltberichtZur Notwendigkeit und Durchführung des Umweltberichts heißt es im BauGB (1. Kapitel - AllgemeinesStädtebaurecht (§§ 1 - 135c) 1. Teil - Bauleitplanung (§§ 1 - 13) 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften(§§ 1 - 4c) ) unter § 2a „Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht“ in der neugefassten Vorschriftdurch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU - Richtllinien(Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24.6.2004:Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen.In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens1. die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und2. in dem Umweltbericht nach der Anlage zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach§ 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Der Umweltberichtbildet einen gesonderten Teil der Begründung1.1.2 UVP - GesetzBei einer Überschreitung des Grenzwertes von 100.000 m² zulässiger überbaubarer Fläche(entsprechend der festgesetzten GRZ) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.Bei einer Gesamtfläche von ca.28.870 m² wird dieser Schwellenwert nicht erreicht. Es sind auch keineAnlagen oder Einrichtungen nach Anlage 1 „UVP - pflichtige Vorhaben“ des Entwurfs zur Umsetzung derUVP - Änderungsrichtlinie geplant. Eine UVP ist daher nicht notwendig.7


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>1.1.3 Baugesetzbuch (BauGB)In den Ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz in § 1a BauGB heißt es u.a.:(1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutzanzuwenden.(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerungder zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeitender Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungenauf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzweckegenutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätzenach den Sätzen 1 und 2 sind nach § 1 Abs. 7 in der Abwägung zu berücksichtigen.(3) Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildessowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz)sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen.......Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidungerfolgt sind oder zulässig waren.1.1.4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)Nach Bundesnaturschutzgesetz sind die, durch die Überbauung derzeit noch offener Flächen, zu erwartendenEingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren bzw. auszugleichen.§ 18 Abs. 1 BNatSchG stellt den Eingriffstatbestand dar alsVeränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit derbelebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- undFunktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.Die Verpflichtung vermeidbare Eingriffe im Sinne des BNatSchG zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffeauszugleichen bzw. Ersatzmaßnahmen durchzuführen ergibt sich aus § 19.8


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>Im § 21 Abs. 1 BNatSchG ist das Verhältnis von naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung zu den Bestimmungender Bauleitplanung geregelt:Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen odervon Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Natur und Landschaftzu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriftendes Baugesetzbuches zu entscheiden.1.2 Umsetzung der planerischen und gesetzlichen VorgabenDer Forderung von BauGB und BNatSchG zum Ausgleich erheblicher Eingriffe in Natur und Haushaltwird durch eine in den Umweltbericht integrierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung entsprochen.9


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>2. Vorhaben und umweltrelevante Auswirkungen2.1 Art und UmfangZiel des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Baugrundstücken für gewerbliche Nutzung, wobeiErweiterungswünsche der Betriebsflächen auf Flurstück 4802/1 und 4804/1 zu berücksichtigen sind.Die Gebäudehöhen werden durch Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe, der Traufhöhe und deshöchsten Gebäudepunktes jeweils in Normalnull eindeutig fixiert.Als Art der baulichen Nutzung wird Gewerbegebiet festgesetzt, genehmigungspflichtige Anlagen nachdem Bundesimmissionsschutzgesetz ebenso wie Lagerplätze für Schrott und Abfälle aller Art und Autoverwertungensollen wegen der Nähe zur Ortslage und zum Schloss Massenbach unzulässig sein.Einzelhandelsbetriebe werden ausgeschlossen, um die innerstädtische Nahversorgung nicht zu gefährden.Wohnungen für Betriebsinhaber, Betriebsleiter und Bereitschaftspersonen sollen im südlichenRandbereich allgemein zulässig sein, im restlichen Planbereich sollen diese Nutzungen unzulässig sein,um die Verträglichkeit mit der geplanten Nutzungserweiterung von Flurstück 4802/1 zu gewährleisten.Das Plangebiet umfaßt ca. 288,7 ar, von denen ca. 241,5 ar Eingeschränkte Gewerbegebietsflächen miteiner GRZ von 0,7 und ca. 47,2 ar Verkehrs- und Verkehrsgrünflächen sind.2.2 Angaben zum StandortDas Plangebiet liegt am Nordwestrand der Ortslage Massenbach, westlich der MassenbachhausenerStraße (L 1107) und südlich des Gewerbegebietes „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong>“. Die Hofstelle auf Flurstück4742 wird an drei Seiten vom Plangebiet umschlossen.Das Erweiterungsgebiet des bestehenden Gewerbegebiets ist in der Neubearbeitung des Flächennutzungsplanesals GE – Fläche ausgewiesen. Die Anbaubeschränkung entlang der Außenstrecke derL 1107 ebenso wie die Verträglichkeit mit der Hofstelle auf Flurstück 4742 und den Betriebswohnungenim Plangebiet nördlich sind zu beachten.Die höchste Erhebung liegt an der Nordwestecke des Plangebietes mit ca. 217,0 m ü. NN. Von dort fälltdas Gelände nach Südosten ab auf die Höhe von ca. 204,5 m ü. NN an der Südostecke. Die durchschnittlicheGeländeneigung beträgt ca. 4 % nach Südost, topografische Besonderheiten sind nicht vorhanden.Im Süden schließen sich landwirtschaftlich als Acker bzw. Koppel genutzte Flächen an. Auf der anderenSeite der Landesstraße befinden sich ein Aldi - Markt, das ehemalige Betonwerk Harr sowie ebenfallslandwirtschaftlich genutzte Flächen und Gebäude.10


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>Abb. 1:Lage im Raum (ohne Maßstab)2.3 Geprüfte VariantenDas Plangebiet ist im aktuellen Flächennutzungsplan als GE - Gebiet vorgesehen und soll z.T. auch derErweiterung bestehender Betriebe dienen. Sinnvolle Varianten stehen daher im nachgeordneten Bebauungsplaverfahrennicht zur Diskussion. Eine Variantenprüfung ist daher nicht notwendig.2.4 Auswirkungen des VorhabensIm Rahmen der Umweltprüfung ist nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des Projekteszu unterscheiden.Es sind insbesondere die Emissionen, die Abfälle, das Abwasser/Niederschlagswasser, der Wasserverbrauch,die Inanspruchnahme von Boden sowie die Nutzung und Gestaltung von Naturgütern zu behandeln.11


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>2.4.1 EmissionenWährend der Bauphase kann es durch Baumaschinen und die Bautätigkeit selbst zu einer zeitlich beschränktenErhöhung der Lärm- und Schadstoffemissionen kommen, wobei hier v.a. mit einer Zunahmeder Schadstoffbelastung durch Maschinen- und Fahrzeugabgase und mit Staubbelastungen bei entsprechenderWitterung zu rechnen ist.Zukünftig können in gewissem Umfang Schadstoffemissionen aus den Heizungsanlagen hinzukommen.Durch die Nutzung als Gewerbegebiet ist auch mit Geräuschemissionen zu rechnen.2.4.2 AbfälleDie bei den Baumaßnahmen anfallenden Bauabfälle sind nach den gültigen Rechtsvorschriften zu behandelnund schadensfrei zu entsorgen oder der Wiederverwendung zuzuführen.Zukünftig anfallende Haus- und Gewerbeabfälle sind der kommunalen Müllentsorgung oder Wiederverwertungzuzuführen.2.4.3 Abwasser/NiederschlagswasserBei den Baumaßnahmen sind bei fachgerechter Ausführung keine wesentlichen Beeinträchtigungen zuerwarten. Es verbleibt ein potentielles Restrisiko bezüglich von Schadstoffeinträgen in den Untergrund.Durch die geplante Bebauung kommt es zur Versiegelung von Flächen, auf denen die Versickerung vonNiederschlagswasser und somit auch die Grundwasserneubildung unterbunden wird. Der Oberflächenabflußbei Niederschlägen wird gefördert.Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt in einer weitgehend offenen Mulde in das hierfür schonvorgesehene und vorhandene Rückhaltebecken östlich der L 1107.2.4.4 WasserverbrauchErschließung und Bautätigkeit erfordern die Bereitstellung von Brauchwasser. Weiterer Wasserbedarf isthier nicht erkennbar.Der zukünftige Bedarf an Trink- und Brauchwasser kann problemlos über die bestehende öffentlicheWasserversorgung sicher gestellt werden.12


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>2.4.5 Inanspruchnahme von BodenDurch die geplante Maßnahme kommt es zu temporären Bodenverdichtungen im Verlauf des Baues undzur dauerhaften Versiegelung derzeit freier Flächen. Es besteht zudem die potentielle Gefahr vonSchadstoffeinträgen bspw. durch Baumaschinen in den Boden.Nach den Baumaßnahmen sind keine weiteren Beeinträchtigungen zu erwarten.2.4.6 Nutzung und Gestaltung von NaturgüternDas Plangebiet stellt sich derzeit überwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche dar. Natürliche oderannähernd naturnahe Biotoptypen sind nicht oder nur als Randstrukturen vorhanden. Ein kleinerer Flächenanteilbesteht aus einer Erdaufschüttung, die mit verschiedenen kleineren Obstbäumen (Kirsche,Walnuß, Pfirsich) und Sträuchern (Hartriegel, Schwarzer Holunder) bepflanzt wurde. Hinzu kommen nochBrombeeren. Der Unterwuchs besteht überwiegend aus Weidelgras mit eingestreuten Brennesselbeständen.2.4.7 EnergieFür Baumaschinen und andere Fahrzeuge besteht notwendigerweise Kraftstoffbedarf. Desgleichen istdie Herstellung der Baustoffe i.d.R. mit einem mehr oder weniger hohen Energieinput verbunden.Hinzu kommt zukünftig weiterer Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung sowie die Stromversorgungbspw. für Produktionsvorgänge.Der zusätzliche Energiebedarf läßt sich aus der vorhandenen Infrastruktur sichern.13


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>3. Bestandsbeschreibung und -bewertung der Umwelt und derAuswirkungen des Vorhabens3.1 Mensch3.1.1 Bestand und KonflikteDie Betroffenheit des Menschen stellt sich in der Regel durch• die Betroffenheit der Gesundheit und des Wohlbefindens bezüglich der Funktion „Wohnen“ in denumliegenden Quartieren und• bezüglich der Erfordernisse der Freizeit- und Erholungsfürsorgedar.Bezüglich der Funktion „Wohnen“ wirkt sich das Vorhaben in erster Linie auf die bestehende unmittelbarbenachbarte Hofstelle sowie die Betriebswohnungen im bestehenden Gewerbegebiet „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong>“v.a. mit Schallemissionen aus.Eine Betroffenheit des Menschen ist auch aus den Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter abzuleiten,wie z.B. die Veränderung des Landschaftsbildes oder generell als Nutzer der Landschaft.Für die Funktion Freizeit- und Erholungsfürsorge ist das Plangebiet und seine nähere Umgebung weniggeeignet. Die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen über keinen besonders erholsamen Reizaus. Der an der Südgrenze verlaufende asphaltierte Wirtschaftsweg kann sicherlich auch als Rad- oderSpazierweg genutzt werden, ohne dass sich dies jedoch auf die Attraktivität des Plangebiets bedeutsamauswirkt.3.1.2 Vorbelastung und EmpfindlichkeitVorbelastungen bestehen derzeit schon durch die angrenzende Verbindungsstraße Massenbach - Massenbachhausenbzw. Kirchhausen (L 1107) und das bestehende Gewerbegebiet „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong>“.Die Empfindlichkeit des Menschen (in der unmittelbaren Umgebung) bezüglich der geplanten Überbauungund der damit verbundenen Emissionen jeglicher Art ist als mittel bis hoch einzustufen.3.1.3 BewertungDas Plangebiet hat für das Wohlbefinden des Menschen und die Erholungsfürsorge derzeit eine geringebis mittlere Bedeutung.14


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>3.1.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiligerUmweltwirkungenUm die potentiellen Beeinträchtigungen durch Lärm zu minimieren wurde ein schalltechnisches Gutachtenerstellt, das ebenfalls Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan ist.Demnach kann tagsüber die nach TA Lärm bzw. DIN 18005. zulässige Schallabstrahlung von 65 dB(A)auf der gesamten Fläche ausgeschöpft werden.Nachts bestehen Beschränkungen im südlichen und östlichen Bereich, um der Fläche im Nordosten(Erweiterung bestehender Betrieb), von der spezielle Lärmemissionen zu erwarten sind, das maximalerSchallabstrahlungskontiongent einräumen zu können, ohne dass es zu Beeinträchtigungen besagterschutzbedürftiger Bereiche kommt.Die geplante Ein- und Durchgrünung des Plangebiets vermindert den Eingriff in das Landschaftsbild undkommt so dem Anspruch des Menschen etwas entgegen.3.2 Boden3.2.1 Bestand und KonflikteDas Plangebiet liegt geologisch gesehen im Gipskeuper. Dieser ist hier fast völlig von Lößlehm überdeckt.Nur im Osten grenzt das Plangebiet an die jungen Talfüllungen des Massenbaches. Die Lößüberdeckungübt eine bedeutende Schutzfunktion für das Grundwasser aus.Aus den angewehten Lößschichten sind im Verlauf der Bodenbildung überwiegend Pararendzinen entstanden.Die Bodenschätzung unterteilt das Gebiet in zwei unterschiedliche Bereiche. Im unteren Drittel desHangs liegt die Zustandsstufe - also die Leistungsfähigkeit für landwirtschaftliche Nutzung bei 3 im oberenHangbereich bei 4 (von 7 Stufen), also im mittleren Bereich. Als Bodenart ist jeweils Lehm angegeben.Die Überbauung des Plangebiets ist bei einer GRZ von 0,7 mit großflächigen Versiegelungen verbunden.In den versiegelten Bereichen werden sämtliche Bodenfunktionen dauerhaft unterbunden bzw. auf einMinimum zurückgeführt.Durch die Bau- und Erschließungsarbeiten kommt es zu Bodenverdichtungen, Abgrabungen und Umschichtungen.15


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>3.2.2 Vorbelastung und EmpfindlichkeitVorbelastungen ergeben sich in erster Linie aus der landwirtschaftlichen Nutzung mit dem langjährigenEintrag von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie in geringem Umfang durch die Landesstraße mitden Emissionen der Kraftfahrzeuge. <strong>Weg</strong>en der regelmäßige Bodenbearbeitung kommt es zu einer kontinuierlichenDurchmischung des Oberbodens. Durch die Hängigkeit des Geländes besteht v.a. bei Reihenkultureneine erhöhte Erosionsgefahr bei Starkregen.Die Empfindlichkeit des Plangebiets gegenüber Versiegelung ist hoch.3.2.3 BewertungDie Ackerzahlen liegen im unteren Drittel bei 83, im oberen Teil bei 72. Die Flächen sind also sehr gut fürlandwirtschaftliche Produktion geeignet. Die Eignung als „Standort für natürliche Vegetation“ ist demgemäßdann gering. Die Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ist hoch bis sehr hoch, dieSchadstofffilter- und -pufferkapazität hoch.Von einer großen Bedeutung als landschaftsgeschichtliche Urkunde ist nicht auszugehen.3.2.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiligerUmweltwirkungenDie hohe GRZ läßt eine großflächige Versiegelung des Gebiets zu. Auf der anderen Seite dient sie damitauch der Verringerung des Landschafts- und Bodenverbrauchs.Weitere Minimierungsmöglichkeiten ergeben sich durch die Vorschrift Stell-, Lager- und Arbeitsplätze nurmit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen, soweit dies nicht zu einer Gefährdung des Bodens undGrundwassers führt bspw. beim Hantieren mit wassergefährdenden Stoffen.Im Verlauf der Bauarbeiten verdichtete Flächen sind nach Abschluß der Arbeiten wirkungsvoll tief zulockern.Durch die Anlage von Vegetationsflächen und die Bepflanzung mit Gehölzen wird eine Extensivierungder Nutzung erreicht, die sich auch auf das Bodenpotential günstig auswirkt.3.3 Wasser3.3.1 Bestand und KonflikteHydrogeologisch liegt das Plangebiet im Gipskeuper. Die anstehende Lößdecke ist als Grundwasserüberdeckungvon hoher Bedeutung für den Grundwasserschutz.In einiger Entfernung befindet sich der Massenbach als nächstes offenes Fließgewässer.16


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>Die Versiegelung von Flächen unterbindet die Versickerung von Niederschlagswasser und verstärktdamit den oberflächigen Abfluß desselben. Die Grundwasserneubildung wird mangels versickertemWasser ebenfalls beeinträchtigt.3.3.2 Vorbelastung und EmpfindlichkeitVorbelastungen für das Schutzgut Wasser ergeben sich aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzungdes Plangebiets, die Einträge von Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger mit sich bringt.Die Empfindlichkeit des Plangebiets gegenüber zukünftiger Versiegelung und somit Unterbindung derGrundwasserneubildung ist hoch.3.3.3 BewertungDie Bedeutung des Plangebiets für das Schutzgut „Wasser“ ist als mittel bis hoch einzustufen.3.3.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiligerUmweltwirkungenDie Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem, am Südrand soll das Oberflächenwasser in offenerMulde zum bestehenden Sammler an der L 1107 und weiter zum Pufferspeicherbecken östlich derL 1107 geleitet werden.Eine weitere Minimierung wird durch die wasserdurchlässigen Beläge für Stell-, Lager- und Arbeitsplätzeerreicht. Durch die Anlage von Vegetationsflächen und die Bepflanzung mit Gehölzen wird eine Extensivierungder Nutzung erreicht, die sich auch auf das Bodenpotential günstig auswirkt (siehe auch 3.2.4).3.4 Klima und Lufthygiene3.4.1 Bestand und KonflikteDas Massenbachtal ist als Teil des Leinbachsystems Bestandteil einer regionalen Belüftungsachse u.a.auch für die <strong>Stadt</strong> Heilbronn. Lokal dient es der Kalt- und Frischluftzufuhr von Massenbach.Das Plangebiet selbst ist bei entsprechenden Strahlungswetterlagen Kaltluftproduzent und zudem fließtin solchen Nächten Kaltluft aus der weiteren Umgebung entlang des Wirtschaftsweges im Süden demMassenbachtal zu.Die bisherige Kaltluftproduktion auf den Freiflächen des Plangebiets wird zukünftig unterbunden. Gebäudeund asphaltierte Flächen speichern die tagsüber eingestrahlte Wärme und geben sie in der Nachtnur verzögert ab. Die bisherige Kaltluftproduktion auf der Fläche wird unterbunden. Hinzu kommt einepotentielle Behinderung der entlang des asphaltierten Feldwegs im Süden des Plangebiets abfließenderKaltluft durch massive Gebäude.17


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>3.4.2 Vorbelastung und EmpfindlichkeitEs ergeben sich gewisse Vorbelastungen aus den Kfz - Emissionen von der L 1107.Die Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung und Errichtung von Abflußhindernissen ist mittel bis hoch.3.4.3 BewertungDie klimatologische Bedeutung des Plangebiets wird als maximal mittel betrachtet. Für Massenbachbesteht derzeit kein direkter Belüftungsbedarf, für den das Plangebiet relevant wäre.3.4.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiligerUmweltwirkungenDie Aufheizung freier Flächen wie z.B. von Stellplätzen wird durch Baumpflanzgebote verringert. Klimatologischempfehlenswert ist die Begrünung flacher Dächer sowie von Fassaden.3.5 Arten und Biotope3.5.1 Bestand und KonflikteDas Plangebiet gehört naturräumlich zur Großlandschaft „Neckar- und Tauber - Gäuplatten“ und hierzum Naturraum „Kraichgau“.Die „Potentielle natürliche Vegetation“ wäre ein „reicher Hainsimsen - Buchenwald mit Maiglöckchen“oder ein „Waldmeister- bzw. Perlgras - Buchenwald“.Diese Vegetationstypen kommen im Plangebiet nicht vor.Das Plangebiet beinhaltet folgende Biotoptypen:• Graswegstreifenförmige, artenarme Gras - Kraut - Vegetation, Fahrspuren mit keiner bis minimaler Vegetation• Acker:bei der Aufnahme als Zuckerrübenacker bzw. Kleeacker• Brachfläche:nicht überbaute Fläche im bestehenden Gewerbegebiet „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong>“ mit spontaner artenarmerGrünlandvegetation18


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>• Aussenanlagen:im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong>“ als Graseinsaaten mit BaumundStrauchpflanzungen, z.T. als Lagerfläche genutzt.im Umfeld der Scheune ebenfalls spontaner z.T. spärlicher Grasaufwuchs, als Abstellfläche für Großkisten,Geräte und Maschinen genutzt.• Koppel:als Pferdekoppel genutzte, eingezäunte Fläche nördlich der Scheune• Aufschüttung:maximal 1 m hohe Aufschüttung aus Erdmaterial, bepflanzt mit jungen Obstbäumen wie Kirsche, Pfirsichund Walnuß. Zusätzlich einzelne Sträucher wie Roter Hartriegel und Schwarzer Holunder. Hinzukommen Brombeeren und Brennessel.• versiegelte Flächen:wie Betriebsgebäude, Scheune, asphaltierte Fläche vor derselben und StraßenflächenDurch die geplanten Maßnahmen werden somit lediglich Biotoptypen mit überwiegend geringer Bedeutungtangiert. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist für dieses Schutzgut aufgrund der Planung nicht zuerwarten.3.5.2 Vorbelastung und EmpfindlichkeitVorbelastungen ergeben sich überwiegend durch die intensive Nutzung als Ackerflächen.Die Empfindlichkeit ist gering bis maximal mittel. Die wenigen vorhandenen Vegetationstypen sind überwiegendkurzfristig wiederherstellbar.3.5.3 BewertungDie Bedeutung des Plangebiets für das Arten- und Biotoppotential ist überwiegend gering, kleinflächigmittel.3.5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiligerUmweltwirkungenDurch die geplanten Baum- und Gehölzpflanzungen werden neue Vegetationsflächen geschaffen.Zu einer weiteren Verbesserung würden Dach- und Fassadenbegrünungen führen.19


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>3.6 Landschaftsbild und ErholungseignungDas Plangebiet hat keine herausragende Bedeutung für das Ortsbild und für die Erholung. Es handeltsich um eine typische Agrarlandschaft ohne das Landschaftsbild auflockernde Kleinstrukturen. Dazukommen Vorbelastungen durch in der freien Landschaft um die Hofstelle herum abgestellte landwirtschaftlicheFahrzeuge und Geräte.Für das Landschaftsbild und die Erholungsfürsorge sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.Es ist die Überbauung einer intensiv genutzten Agrarlandschaft geplant. Zur Einbindung in diefreie Landschaft sind jedoch an den Randbereichen umfangreiche Pflanzmaßnahmen vorgesehen. Hinzukommen Pflanzgebote für Einzelbäume, die für eine gewisse Durchgrünung des Plangebiets sorgen.3.7 Kultur- und sonstige SachgüterEs sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter direkt betroffen. Das Massenbacher Schloß befindet sichin einiger Entfernung jenseits der Landesstraße und ist von dieser etwas zurückgesetzt.3.8 SchutzgebieteNaturschutz-, wasser- und bodenschutzrechtliche Schutzgebiete sind im Plangebiet und seiner näherenUmgebung nicht anzutreffen und solche sind durch die Planung auch nicht betroffen.3.9 Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben (Status - Quo - Prognose)Bei dem Plangebiet handelt es sich überwiegend um landwirtschaftliche Flächen. Bei einer Nichtverwirklichungdas Vorhabens ist davon auszugehen, dass diese Flächen auch weiterhin landwirtschaftlich genutztwerden, sei es als Ackerflächen oder als Pferdekoppeln.Die prognostizierten Beeinträchtigungen der Naturgüter würden so nicht erfolgen.3.10 WechselwirkungenWechselwirkungen bestehen - und wurden auch aufgezeigt - v.a. über die Versiegelung bei den SchutzgüternBoden - Wasser - Klima.20


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>4. Zusätzliche AngabenDer Umweltbericht wurde in erster Linie auf der Basis vorhandener Unterlagen erstellt. Hierzu zählen:• B - Plan mit Begründung• Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ (HEINE + JUD, StuttgartZusätzlich erfolgte eine Ortsbesichtigung des Plangebiets und der angrenzenden Flächen.5. Überwachung (Monitoring)Nach § 4c BauGB haben die Gemeindenerhebliche Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten zuüberwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermittelnund in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.Die Einhaltung der Kontingentierung der Schallemissionen sollte beobachtet werden.21


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>6. ZusammenfassungMit der Umsetzung des Bebauungsplanes „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ werden die planungsrechtlichenVoraussetzungen für die Ersweiterung des bestehenden Gewerbegebiets geschaffen.Das Plangebiet umfaßt ca. 288,7 ar, von denen ca. 241,5 ar Eingeschränkte Gewerbegebietsflächen miteiner GRZ von 0,7 und ca. 47,2 ar Verkehrs- und Verkehrsgrünflächen sind.Das Plangebiet ist im aktuellen Flächennutzungsplan als GE - Gebiet vorgesehen und soll auch derErweiterung bestehender Betriebe dienen.Auswirkungen auf den Menschen sind in erster Linie durch etwaige Geräuschemissionen zu erwarten.Schutzbedürftig sind v.a. die Bewohner der Hofstelle sowie die im Gewerbegebiet „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> -<strong>West</strong>“ vorhandenen Betriebswohnungen.Gemäß dem Schalltechnischen Gutachten kann tagsüber die nach TA Lärm bzw. DIN 18005 zulässigeSchallabstrahlung von 65 dB(A) auf der gesamten Fläche ausgeschöpft werden.Nachts bestehen Beschränkungen im südlichen und östlichen Bereich, um der Fläche im Nordosten, vonder spezielle Lärmemissionen zu erwarten sind, das maximaler Schallabstrahlungskontiongent einräumenzu können, ohne dass es zu Beeinträchtigungen besagter schutzbedürftiger Bereiche kommt.Die Überbauung des Plangebiets ist bei einer GRZ von 0,7 mit großflächigen Versiegelungen verbunden.In den versiegelten Bereichen werden sämtliche Bodenfunktionen dauerhaft unterbunden bzw. auf einMinimum zurückgeführt.Die Versiegelung von Flächen unterbindet die Versickerung von Niederschlagswasser und verstärktdamit den oberflächigen Abfluß desselben. Die Grundwasserneubildung wird mangels versickertemWasser ebenfalls beeinträchtigt.Die bisherige Kaltluftproduktion auf den Freiflächen des Plangebiets wird zukünftig unterbunden. Gebäudeund asphaltierte Flächen speichern die tagsüber eingestrahlte Wärme und geben sie in der Nachtnur verzögert ab. Die bisherige Kaltluftproduktion auf der Fläche wird unterbunden. Hinzu kommt einepotentielle Behinderung der entlang des asphaltierten Feldwegs im Süden des Plangebiets abfließenderKaltluft durch massive Gebäude.Durch die geplanten Maßnahmen werden lediglich Biotoptypen mit überwiegend geringer Bedeutungtangiert. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist für dieses Schutzgut aufgrund der Planung nicht zu erwarten.Für das Landschaftsbild und die Erholungsfürsorge sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.Es ist die Überbauung einer intensiv genutzten Agrarlandschaft geplant. Zur Einbindung in diefreie Landschaft sind jedoch an den Randbereichen umfangreiche Pflanzmaßnahmen vorgesehen. Hinzukommen Pflanzgebote für Einzelbäume, die für eine gewisse Durchgrünung des Plangebiets sorgen.22


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>Kulturgüter sind durch die Planung nicht direkt betroffen. Das benachbarte Massenbacher Schloß liegteher etwas zurückgesetzt versteckt und nicht dominierend, so dass hier keine Beeinträchtigungen zuerwarten sind.Wechselwirkungen bestehen - und wurden auch aufgezeigt - v.a. über die Versiegelung bei den SchutzgüternBoden - Wasser - Klima.23


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>7. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung7.1 Geplante NutzungDas Eingriffsgebiet umfaßt ca. 288,7 ar.Das Maß der Versiegelung im eingeschränkten Gewerbegebiet wird durch die GRZ von 0,7 vorgegeben.Tab. 1:Derzeitige und zukünftige Nutzung verteilen sich dann wie folgt:BestandPlanAcker 223,3Grasweg 16,9 5,1Aufschüttung 8,7Koppel 5,0Gebäude 4,3Brache 5,8Straße, Gehweg, Asphaltfläche 3,3 38,4überbaubar (GRZ = 0,7) 169,1Außenanlagen 21,4 47,9Pflanzgebot 24,5Verkehrsgrün 3,7288,7 288,77.2 Potentielle EingriffeNach § 18 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaftsbild alsVeränderungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltsoder des Landschaftsbildes führendefiniert.Die Beschreibung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter sowie die Darstellung der Eingriffe erfolgtebereits im Umweltbericht.24


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>Kriterien für die Beurteilung der Erheblichkeit bzw. Nachhaltigkeit sind:• Bedeutung und Funktion von Naturhaushalt und Landschaftsbild• Art, Intensität, Dauer und räumliche Ausdehnung der potentiellen Beeinträchtigung.Erhebliche Beeinträchtigungen liegen i.d.R. vor, wenn• Bereiche von Schutzgütern mit hoher bis sehr hoher Bedeutung, oder• Bereiche von Schutzgütern mit mittlerer bis sehr geringer Bedeutung aber hoher bis sehr hoher Empfindlichkeitbetroffen sind (verändert nach: AG EINGRIFFSREGELUNG; 1988).Auf die voraussichtlich erheblichen Eingriffe wurde schon im Umweltbericht eingegangenDiese projektierten Maßnahmen wirken sich demnach v.a. durch die Versiegelung negativ auf das Boden-und das Wasserpotential aus, indem Bodenfunktionen nachhaltig gestört bzw. zerstört werden, derOberflächenabfluß und die Grundwasserneubildungsrate verändert wird.Tab. 2:Eingriffsart und betroffene SchutzgüterSchutzgut Eingriffstatbestand WirkungBoden Versiegelung, Bodenab- und Bodenauftrag Beeinträchtigung bzw. Zerstörung aller BodenfunktionenWasser Versiegelung Veränderung/Beeinträchtigung desOberflächenabflusses, der Grundwasserneubildungsrateund der VerdunstungstätigkeitKlima Überbauung Veränderung des Klein- und LokalklimasArten- und BiotopeLandschaftsbildund ErholungÜberbauung, VersiegelungÜberbauungZerstörung von LebensräumenVeränderung des Orts-/Landschafts-bildes25


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>7.3 EingriffserheblichkeitManche der o.a. Eingriffe können durch geeignete Maßnahmen vermindert werden, wie z.B. durch Verwendungvon wasserteildurchlässigen Belägen für Stellplätze, durch Pflanzmaßnahmen, die der Einbindungder Bauten in die Landschaft dienen, durch Dachbegrünung oder durch getrennte Ableitung desunbelasteten Dach- bzw. Oberflächenwasser in den nächsten Vorfluter.Durch die Extensivierung von Flächen und die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern können Lebensräumeaufgewertet und neue geschaffen werden.In der folgenden Tabelle sind Bedeutung und Empfindlichkeit der einzelnen Schutzgüter dargestellt undes erfolgt eine Abwägung, ob die nach Durchführung der o.a. Minderungsmaßnahmen verbleibendenEingriffe erheblich sind oder nicht.Tab. 3:Bedeutung und Empfindlichkeit der einzelnen Schutzgüter und daraus resultierende Schwere des EingriffsSchutzgut Bedeutung Empfindlichkeit Minderung möglich?VerbleibenderEingriff erheblich?Boden mittel - hoch gering - hoch zum Teil jaWasser mittel gering - hoch ja jaKlima/Luft gering gering ja neinArten und Biotope gering - mittel gering - mittel ja neinLandschaftsbild/Erholunggering - mittel gering - mittel ja nein7.4 Vermeidung und MinimierungVor der Festlegung von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen ist die Vermeidung bzw. die Minimierungdes Eingriffes und seiner o.a. Folgen für die einzelnen Schutzgüter zu prüfen.7.4.1 VermeidungDas Plangebiet ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine Vermeidung des Eingriffs ist dahernicht Thema der nachgeordneten Planungen26


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>7.4.2 Minimierunga) BodenDie Versiegelung ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und dort wo technisch möglich, sinddauerhaft wasserdurchlässige Beläge zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Stellplätze und Zufahrten.Bodenaushub ist - nach sachgerechter Zwischenlagerung - möglichst auf dem Grundstück wieder einzubauen,ansonsten ist die weitere Verwendung in der Landwirtschaft vorzusehen.Verdichtete, nicht bebaute Bereiche sind nach Abschluß der Bauarbeiten tief zu lockern.b) WasserDie Versiegelung ist zu minimieren (s.o.). Dach- und Oberflächenwasser ist getrennt vom Schmutzwasserabzuleiten. Das Oberflächenwasser sollte möglichst auf der Fläche versickert werden oder - wenndies nicht machbar ist - in einem offenen System dem nächsten Vorfluter zugeleitet werden.c) Klima/LuftZur Verhinderung der unnötigen Aufheizung von Straßenflächen und Stellplätzen sind diese möglichstdurch mittel- bis großkronige Laubbäume zu beschatten. Es wird ein Baum für fünf Stellplätze vorgeschlagen.Die Begrünung flacher und flach geneigter Dächer sowie von Fassaden wird empfohlen.d) Arten und BiotopeZur Schonung nachtaktiver Insekten sind insektenschonende, gegen Abstrahlung geschützte Beleuchtungsanlagennach dem aktuellen Stand der Technik vorzusehen.Die Begrünung flacher und flach geneigter Dächer wird empfohlen.Die Pflanzgebotsflächen sind gemäß den Maßnahmenvorschlägen zu extensivieren und ökologisch aufzuwerten.e) Landschaftsbild und ErholungEs ist für eine gute Ein- und Durchgrünung des Plangebiets zu sorgen.27


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>7.5 BilanzierungEine Bindung an ein standardisiertes Verfahren zur Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungist in Baden-Württemberg weder anerkannt noch vorgeschrieben. Angesichts des geringen Umfangsder Um- und Neubaumaßnahmen erfolgt die Eingriffs-/Ausgleichs-bilanzierung daher verbal - argumentativ.Die LANA (Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung)fordert ausdrücklich die Multifunktionalität von Kompensationsmaßnahmen. Dies muß u.E. ebenfalls sofür Minimierungsmaßnahmen gelten.Tab. 4:Gegenüberstellung von Eingriff und MinimierungSchutzgut Eingriffsfolgen Minimierung Ausgleich notwendigBodenBeeinträchtigung bzw.Zerstörung aller BodenfunktionenWassergebundeneOberflächen für Stellplätze,und Zufahrten,zusätzlicher AusgleichnotwendigExtensivierungsmaßnahmenWasserVeränderung/Beein-Wassergebundenezusätzlicher Ausgleichträchtigung des Oberflä-Oberflächen für Stell-notwendigchenabflusses, derplätze, Ableitung desGrundwasserneubil-Oberflächenwassers indungsrate und der Ver-einem weitgehend offe-dunstungstätigkeitnen SystemKlimaBeeinträchtigung des Kaltluftentstehungspotentials,Veränderung des KleinklimasWassergebundeneOberflächen für Stellplätze,Zufahrten, Baumpflanzungenkein zusätzlicher AusgleichnotwendigArten und BiotopeZerstörung von BiotoptypenBaumpflanzungen, Anlagevon Ersatzbiotopenkein zusätzlicher AusgleichnotwendigLandschaftsbild/ ErholungVeränderung des gewohntenLandschaftsbildesBaumpflanzungen, guteEingrünungkein zusätzlicher Ausgleichnotwendig28


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>Zur quantitativen Ermittlung des Eingriffs ist es notwendig, die zu untersuchende Fläche vor und nachdem Eingriff zu bewerten.Die Bewertung erfolgt in der Regel 7 - stufig mit Schrittweiten von 0,5 Punkten, wobei der Wert 0 „sehrgeringe“ und der Wert 4 „sehr hohe“ Bedeutung oder Ausprägung eines Merkmals ausdrückt.Es werden die Schutzgüter Arten und Biotope (Art), Boden (Bod), Wasser (Was) und Klima (Kli) für jedenBiotoptyp numerische bewertet. Die Werte werden ebenfalls für jeden Biotoptyp aufsummiert und ergebendurch 4 geteilt einen Faktor für diesen Biotoptyp. Mit der Fläche des Biotoptyps multipliziert ergibtsich für diesen einen Flächenwert. Aus der Differenz der für Bestand und Planfall aufsummierten Flächenwerteergibt sich der Ausgleichsbedarf.Die Methodik orientiert sich überwiegend an:• Kaule, G./Schober, M.: Ausgleichbarkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft• Müller - Pfannenstiel, K.: Methode zur Berechnung einer Ausgleichsabgabe• Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall: Modell Eingriffsregelung• <strong>Stadt</strong> Schwäbisch Hall: Bewertungsschema von Eingriff und Ausgleich in Natur und LandschaftDie Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt zusätzlich verbal argumentativ (s.o.).7.5.1 BestandTab. 5:Bewertung des derzeitigen BestandesBiotoptyp Art Bod Was Kli Ges Fakt Fläche FlächenwertAcker 1,0 2,0 1,5 1,0 5,5 1,4 223,3 312,6Grasweg 1,5 1,5 1,5 1,0 5,5 1,4 16,9 23,7Brache 1,5 2,0 2,0 1,0 6,5 1,6 5,8 9,3Aufschüttung 1,5 1,0 1,5 1,0 5,0 1,3 8,7 11,3Straße, Hof asphaltiert 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,3 0,0Koppel 1,5 1,5 2,0 0,5 5,5 1,4 5,0 7,0Gebäude 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,3 0,0Außenanlagen 2,0 2,5 2,0 1,0 7,5 1,9 21,4 40,7Summe 288,7 404,629


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>7.5.2 PlanTab. 6:Bewertung des PlanzustandesBiotoptyp Pfl Bod Was Kli Ges Fakt Fläche FlächenwertGebäude, überbaubar GE 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 169,1 0,0Außenanlagen 2,0 2,5 2,0 1,0 7,5 1,9 47,9 91,0Straße, Gehweg 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 38,4 0,0Verkehrsgrün 2,5 1,5 1,0 1,0 5,5 1,4 3,7 5,2Pflanzzwang 2,5 2,5 2,0 1,0 8,0 2,0 24,5 49,0Grasweg 1,5 1,5 1,5 1,0 5,5 1,4 5,1 7,1Summe 288,7 152,37.6 AusgleichsdefizitZwischen Bestand und Plan besteht ein Defizit von 252,3 Punkten.Dieses Defizit wäre bspw. durch Umwandlung von ca. 2,1 ha benachbarter Ackerfläche gleicher Güte wieim Planbereich in Extensivgrünland mit Gehölzgruppen und Streuobst bzw. andere gleichwertigeMaßnahmen ausgeglichen.Da hauptsächlich die Bodenversiegelung auszugleichen ist und im keine entsiegelbare Flächen benötigtenUmfang zur Verfügung stehen, können auch Ersatzmaßnahmen, wie bspw. Renaturierungsmaßnahmenan Fließgewässern zur Ausführung kommen.7.7 LandschaftsbildDurch die geplanten Baum- und Gehölzpflanzungen wird eine gute Einbindung der neuen Bauwerke indie umgebende Landschaft erreicht.30


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>8. Maßnahmenvorschläge zum Schutz von Natur und Landschaft8.1 Maßnahme M1Auf den Pflanzgebotsflächen sind je angefangene 75 m² ein großkroniger, standortgerechter Laubbaumund mindestens 3 standortgerechte Sträucher zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.Die Flächen sind mit einer geeigneten Gras - Kraut - Mischung anzusäen und extensiv mit 2 - 3 Schnitten/Jahrzu pflegen. Das Mähgut ist zu entfernen.8.2 Maßnahme M2Die Verkehrsgrünflächen sind mit einer geeigneten Gras - Kraut - Mischung anzusäen und extensiv mit 2- 3 Schnitten/Jahr zu pflegen. Das Mähgut ist zu entfernen.8.3 Allgemeine Minderungsmaßnahmen:• Es sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser zu ergreifen.• Verdichteter Oberboden ist nach den Bauarbeiten tief zu lockern.• Stell- und Lagerplätze sind mit dauehaft wasserdurchlässigen Belägen zu versehen, sofern eine Gefährdungdes Grundwassers auszuschließen ist.• Zur Schonung nachtaktiver Insekten sind insektenschonende und gegen Abstrahlung geschützte Beleuchtungsanlagennach dem aktuellen Stand der Technik vorzusehen.• Zur Senkung des Energiebedarfs wird der Einsatz regenerativer Energien empfohlen.• Nicht überbaute Flächen sind zu begrünen und zu bepflanzen. Auch hier soll das Ziel eine extensivePflege sein.• Es wird die Begrünung von Dachflächen und Fassaden empfohlen.• Stellplätze sind durch großkronige Bäume zu beschatten. Für 5 Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen.31


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>9. PflanzenempfehlungenDie Pflanzenempfehlungen beruhen auf der Veröffentlichung „Gebietsheimische Gehölze in Baden -Württemberg“ der LfU (Landesanstalt für Umweltschutz) für Massenbachhausen.9.1 Bäume und SträucherFeld-/Spitz-/BergahornSchwarzerleHainbucheRoter HartriegelHaselnußEin-/Zweigriffliger WeißdornRotbucheEscheLigusterVogel-/TraubenkirscheSchleheTrauben-/StieleicheHunds-/WeinroseSchwarzer HolunderSommer-/WinterlindeWolliger SchneeballSal-, Grau-, Purpur-, Fahl-, Mandel- KorbweideAcer campestre, platanoides, pseudoplatanusAlnus glutinosaCarpinus betulusCornus sanguineaCorylus avellanaCrataegus monogyna / laevigataFagus sylvaticaFraxinus excelsiorLigustrum vulgarePrunus avium / P. padusPrunus spinosaQuercus petraea / Q. roburRosa canina / R. rubiginosaSambucus nigraTilia platyphyllos, cordataViburnum lantanaSalix caprea, cinera purpurea, rubens, triandra,viminalisPflanzqualitäten:öffentliches Grün/Ausgleichsflächen:Hochstämme mind. 3 x verschult, Stammumfang 14 - 16 cmSträucher als leichte Sträucher, 2 - 3 Triebe, 70 - 90 cm32


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>9.2 Pflanzen für extensive Dachbegrünung (sonnig - halbschattig)Ajuga reptansAllium schoenoprasusBromus tectorumCrocus speziosusDianthus carthusianorumDianthus plumariusFestuca scopariaFestuva ovinaHelianthemum nummulariumKoeleria glaucaOriganum vulgarePotentilla argenteaPotentilla vernaPulmonaria angustifoliaSanquisorba minorScilla sibiricaSedum - Arten wie z.B. Sedum acreSempervirum - HybridenThymus serpyllumThymus vulgarisKriechender GünselSchnittlauchDach-TrespeHerbstkrokusKarthäusernelkeFedernelkeBärenfellschwingelSchafschwingelGemeines SonnenröschenSchillergrasMajoranSilberfingerkrautFrühlingsfingerkrautLungenkrautKleiner WiesenknopfBlausternScharfer MauerpfefferHauswurzFeldthymianGemeiner Thymian9.3 ObstbäumeBei der Pflanzung von Obstbäumen sind regionaltypische Apfel- und Birnensorten unter Beachtung derFeuerbrandproblematik zu verwenden. Alternativ können auch Walnuß- oder Kirschenbäume gepflanztwerden.33


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>9.4 Regelsaatgutmischung 8.1 (artenreiches Extensivgrünland)Art Mischungsanteil in Gewichts - %Gräser (Mischungsanteil 70 %)Agrostis capillaris (Rotes, Gemeines Straußgras) 5Anthoxanthum odoratum (Ruchgras) 5Briza media (Zittergras) 3Bromus mollis (Weiche Trespe) 5Cynosurus cristatus (Kammgras) 10Festuca ovina spec. (Schafschwingel) 20Festuca rubra communata (Rotschwingel) 10Festuca rubra rubra (Ausläufer - Rotschwingel) 10Trisetum flavescens (Goldhafer) 2Kräuter (Mischungsanteil 30 %)Achillea millefolium (Gemeine Schafgarbe) 0,5Agrostemma githago (Kornrade) 2,0Anthemis tictoria (Hundskamille) 1,5Campanula patula (Wiesenglockenblume) 0,2Campanula rotundifolia (Rundblättrige Glockenblume) 0,2Centaurea cyanus (Kornblume) 1,5Centauraea jacea (Wiesenflockenblume) 1,5Crepis biennis (Wiesenpippau) 1,0Daucus carota (Wilde Möhre) 1,5Gallium mollugo (Wiesenlabkraut) 1,5Gallium verum (Echtes Labkraut) 0,5Hypericum perforatum (Tüpfelhartheu) 1,5Knautia arvensis (Ackerknautie) 1,0Leontodon hispidus (Rauher Löwenzahn) 0,5Leucanthemum vulgare (Wiesenmargerite) 1,5Lotus corniculatus (Gemeiner Hornklee) 0,3Lychnis flos-cuculi (Kuckuckslichtnelke) 0,5Malva moschata (Malve) 1,5Onobrychis viciifolia (Saat - Esparsette) 1,5Papaver rhoeas (Klatschmohn) 1,0Pimpinella saxifraga (Kleine Pimpinelle) 1,5Salvia pratensis (Wiesensalbei) 2,0Sanguisorba minor (Kleiner Wiesenknopf) 2,5Silene vulgaris (Gemeine Lichtnelke) 1,0Tragopogon pratensis (Wiesenbocksbart) 1,834


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>10. LiteraturverzeichnisBauGB: „Baugesetzbuch“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141,ber. 1998 I S. 137), zuletzt geändert durchGesetz vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359)BauNVO: „Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke“ in der Fassung der Bekanntmachungvom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) geändert durch Gesetz vom 22. April 1993(BGBl. I S. 466)BNatSchG: „Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege“ vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193),zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359)BodSchG: „Gesetz zum Schutz des Bodens“ (Bodenschutzgesetz Baden - Württemberg) vom 24. Juni1991 (GBl. S. 434), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2001 (GBl. S. 605)EAG Bau - Mustererlass: “Muster - Einführungserlaß der ARGEBAU zum Gesetz zur Anpassung desBaugesetzbuches an EU - Richtlinien“, beschlossen durch die Fachkommission Städtebauam 1. Juli 2004UVPG: „Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.September 2001 (BGBl. I S. 2350), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2004(BGBl. I S. 1359)35


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>11. FotodokumentationAbb. 2:Blick von Nordwesten über das PlangebietAbb. 3:Aufschüttung36


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>Abb. 4:Blick von NordenAbb. 5:Östlicher Teil37


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>Abb. 6:Übergang zum bestehenden Gewerbegebiet, GraswegAbb. 7:Scheune38


Umweltplanung Dr. MünzingUmweltbericht zum B - Plan74223 Flein „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> - <strong>West</strong> <strong>II</strong>“in <strong>Schwaigern</strong>Abb. 8:Brachfläche, zukünftig Erschließungsstraße39


LegendeAckerGraswegBracheKoppelAufschüttungAußenanlageStraße, AsphaltflächeGebäudeGeltungsbereich.20 0 20 40 Metergezeichnetbearbeitetgeprüft<strong>Schwaigern</strong>, den<strong>Stadt</strong> <strong>Schwaigern</strong>Umweltbericht mitEingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zumB-Plan "<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> - <strong>II</strong>"Datum24.02.0624.02.06UnterschriftTMTMPlanbezeichnungKarte 1:BestandsplanM: 1 : 1.000


Minderungsmaßnahme M 1Auf den Pflanzgebotsflächen sind je angefangene75 m² ein standortgerechter, hochstämmiger Laubbaumund mind. 3 standortgerechte Sträucher zu pflanzen.Die Flächen sind als extensives Grünland anzulegenund zu pflegen (siehe Text)Minderungsmaßnahme M 2Die Verkehrsgrünflächen und Baumscheiben sindentweder mit einer geeigneten Gräser/Kräuter-Mischunganzusäen und extensiv zu pflegen oder alternativ mitniedrigwachsenden Sträuchern zu bepflanzen#·#·M 1#·#·#· #·#·#·#·#·#·#·#·M 2#·#· #·M 2#·M 2#·#· #·#· #· #·#· #·#·#·#·M 2#·#·#· #· M 1#·#· #· #·M 1#· #· #·#· #· #· #· #· #· #· #·Legende#·gezeichnetbearbeitetgeprüft<strong>Schwaigern</strong>, denPflanzgebotGraswegGehwegVerkehrsgrüneingeschränkte GewerbegebietsflächeStraße, AsphaltflächeBaum pflanzen gemäß Vorgaben im Text#S Sträucher pflanzen gemäß Vorgaben im Text#S#SBaufensterGraben für OberflächenwasserGeltungsbereich.<strong>Stadt</strong> <strong>Schwaigern</strong>Umweltbericht mitEingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zumB-Plan "<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> - <strong>II</strong>"Datum27.02.0627.02.06UnterschriftTMTM20 0 20 40 MeterPlanbezeichnungKarte 2:MaßnahmenplanM: 1 : 1.000


Teil 3 der BegründungSchalltechnische Untersuchung zumBebauungsplan„<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwaigern</strong>Projekt 443/1 - 20. Februar 2006Auftraggeber:<strong>Stadt</strong> <strong>Schwaigern</strong>Marktstraße 274193 <strong>Schwaigern</strong>Bearbeitung:Dipl.-Geogr. Axel JudHeine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltplanung(Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG)Biberacher Straße 34, 70327 StuttgartTelefon (0711) 409 29 46 Telefax (0711) 409 29 48


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong>Inhaltsverzeichnis1 Aufgabenstellung ..........................................................................................12 Unterlagen ...................................................................................................33 Beurteilungsgrundlagen ...............................................................................43.1 Orientierungswerte der DIN 18005 ..................................................................... 43.2 Richtwerte der TA Lärm ...................................................................................... 53.3 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit ....................................................... 54 Lärmkontingentierung..................................................................................64.1 Verfahren zur Bildung der Beurteilungspegel..................................................... 64.2 Ergebnisse .......................................................................................................... 85 Zusammenfassung........................................................................................116 Anhang........................................................................................................12Die Untersuchung umfasst 12 Textseiten, 14 Anlagen und 2 Karten.Stuttgart, den 20. Februar 2006Dipl.-Geogr. Axel Jud443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 11 AufgabenstellungEs ist die Ausweisung des Bebauungsplans „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ vorgesehen, essollen gewerblich genutzte Flächen entstehen. Nördlich an das Areal angrenzend befindetsich das Gewerbegebiet „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong>“, westlich und südlich grenzenlandwirtschaftlich genutzte Flächen an, im Osten befindet sich ein landwirtschaftlicherBetrieb im Außenbereich.Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die Schallimmissionen, die auf die umliegendeschutzbedürftige Bebauung einwirken zu ermitteln und zu beurteilen. Für dasBebauungsplangebiet sind Lärmkontingente zu berechnen. Die Kontingentierung stellteine Möglichkeit dar, bereits in der Bauleitplanung die Entwicklung eines Gebietesunter Lärmgesichtspunkten zu steuern. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte derTA Lärm 1 unter Berücksichtigung aller einwirkenden Anlagen kann dadurch sichergestelltwerden. Diese Vorgehensweise und Anwendung der Kontingentierung wird vomUmweltministerium Baden-Württemberg empfohlen 2 .Die Geräuschkontingentierung bzw. die Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegelnerfolgt unter der Vorgabe, der Fläche 1 (siehe Lageplan/Lärmkarte) einmöglichst hohes Lärmkontingent für eine Schallabstrahlung in Richtung Süden imZeitbereich nachts einzuräumen, bei gleichzeitiger Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerteder TA Lärm an dem landwirtschaftlichen Betrieb sowie in der südlichgelegenen Fläche 3, in der Betriebswohnungen zulässig sind.1Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschriftzum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503)2 siehe hierzu Nr. 2.4, Seite 2.10 der Auslegungshinweise zur Technischen Anleitung zum Schutz gegenLärm vom 26.08.1998 – TA Lärm - für Baden-Württemberg; Herausgeber: Ministerium für Umwelt undVerkehr Baden-Württemberg, Juni 1999443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 2Skizze 1: Bebauungsplangebiet, ohne MaßstabFläche 1Fläche 3LandwirtschaftsbetriebMögliche WohnnutzungIm einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte:‣ Erarbeiten eines Rechenmodells und Ermittlung der zulässigen Schallabstrahlungvon den Gewerbegebietsflächen sowie Festsetzung von Lärmkontingenten,‣ Beurteilung, Textfassung und Darstellung der Ergebnisse.443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 32 UnterlagenProjektbezogene Unterlagen:‣ Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ – <strong>Schwaigern</strong>. Entwurf i. M. 1:500. VermessungsbüroHermann Koch vom 22.09.2005 als pdf- und dxf-Datei.Die Untersuchung wurde unter Anwendung folgender Normen, Regelwerke und Literaturerstellt:‣ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschriftzum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998(GMBl. 1998 S. 503)‣ Auslegungshinweise zur Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom26.08.1998 – TA Lärm - für Baden-Württemberg; Herausgeber: Ministerium fürUmwelt und Verkehr Baden-Württemberg, Juni 1999‣ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr,Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990‣ Emissionsdaten für Gewerbe- und Industriebetriebe; GSA Limburg mbH im Auftragder Hessischen Landesanstalt für Umwelt, 1988‣ DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau, Juli 2002‣ DIN 18005 Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai 1987‣ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989‣ DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: AllgemeinesBerechnungsverfahren, Oktober 1999443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 43 BeurteilungsgrundlagenDie Beurteilung der schalltechnischen Situation erfolgt in der Regel im Bebauungsplanverfahrenanhand der DIN 18005 1 mit den darin genannten Orientierungswerten.Zusätzlich werden im vorliegenden Fall die Richtwerte der TA Lärm 2 herangezogen, dieüblicherweise für Anlagen im Sinne des BImSchG Anwendung finden.‣ Die TA Lärm gilt für Anlagen im Sinne des BImSchG. Dies betrifft die Immissionenvon den einzelnen, künftigen und vorhandenen Gewerbebetrieben,‣ Die DIN 18005 wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angewendet,die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle Lärmarten.Bei beiden Regelwerken stimmen die Richt- bzw. Orientierungswerte für die Lärmart„Gewerbe“ weitestgehend überein. Abweichungen gibt es im Beurteilungsverfahren,so kennt die DIN 18005 z.B. keine Ruhezeiten. Eine Betrachtung nach der TA Lärmführt im vorliegenden Fall zu einer strengeren Beurteilung.3.1 Orientierungswerte der DIN 18005Zur Beurteilung der Schallimmissionen in Bebauungsplanverfahren sind die Orientierungswertedes Beiblattes 1 der DIN 18005 heranzuziehen.Tabelle 1 - Orientierungswerte nach DIN 18005 (Auszug)Gebietsnutzungtags (6-22 Uhr)dB(A)nachts (22-6 Uhr)dB(A)Gewerbe-/Kerngebiete (GE / MK) 65 55 / 50Dorf-/Mischgebiete (MD / MI) 60 50 / 45Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45 / 40Reine Wohngebiete (WR) 50 40 / 35Sondergebiete, nach Grad derSchutzbedürftigkeit45 bis 65 35 bis 651) Der jeweils niedrigere Nachtwert gilt für Industrie- und Gewerbelärm, der höhere für Verkehrslärm.Nach der DIN 18005 sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen(Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit denOrientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt1 DIN 18005 Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai 19872 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschriftzum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503).443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 5sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichenEinstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. Die Orientierungswertesollten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden,sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen.3.2 Richtwerte der TA LärmDie Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) dient dem Schutz derAllgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durchGeräusche. Folgende Immissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebesder Anlagen nicht überschritten werden:Tabelle 2 - Immissionsrichtwerte der TA Lärm, außerhalb von GebäudenGebietsnutzungImmissionsrichtwert in dB(A)tags (6 bis 22 Uhr)lauteste Nachtstundea) Industriegebiete 70 70b) Gewerbegebiete 65 50c) Kern-, Misch-, Dorfgebiete 60 45d) Allgemeine Wohngebiete undKleinsiedlungsgebiete55 40e) Reine Wohngebiete 50 35f) Kurgebiete, Krankenhäuser,Pflegeanstalten45 35Innerhalb von Ruhezeiten (werktags von 6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr) ist für die Gebietskategoriend) bis f) ein Zuschlag von 6 dB(A) zum Mittelungspegel in der entsprechendenTeilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste Stunde zwischen 22und 6 Uhr maßgeblich.3.3 Gebietseinstufung und SchutzbedürftigkeitDer landwirtschaftliche Betrieb liegt ist Außenbereich und ist wie „Mischgebiet“ einzustufen1 . Der übrige geplante und bestehende Bereich ist, bzw. wird als Gewerbegebietausgewiesen und ist nach den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu beurteilen.1 In Abstimmung mit der <strong>Stadt</strong>verwaltung.443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 64 LärmkontingentierungUm einer Konfliktsituation zwischen Wohnen und Gewerbe bereits im Vorfeld vorzubeugen,steht im Bebauungsplanverfahren das Mittel der Lärmkontingentierung zurVerfügung. Im Bebauungsplan werden für einzelne Flächen zulässige Schalleistungspegelfestgelegt, die vom künftigen Benutzer nicht überschritten werden dürfen.4.1 Verfahren zur Bildung der BeurteilungspegelSkizze2: Teilflächen zur Kontingentierung, ohne MaßstabF1aF1bF1cF2F3F4Das Bebauungsplangebiet wurde in 4 Teilflächen unterteilt (siehe Skizze 2 und Kartenim Anhang, Kennzeichnung „F 1“ bis „F 4“), dabei wurde die Fläche „F 1“ in nochmals3 Teilflächen unterteilt, um der Schallabstrahlung von der Fläche eine Art „Richtwirkung“geben zu können. Für jede einzelne Fläche wurde ein immissionsortabhängigerflächenbezogener Schalleistungspegel ermittelt. Dabei erfolgte die Verteilung so, dassdie Fläche „F 1“ ein möglichst hohes Nachtkontingent in Richtung Süden erhält. Beschränkungenergeben sich einerseits durch den landwirtschaftlichen Betrieb sowiedie zulässige Wohnnutzung im südlichen Bereich der Fläche „F3“.443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 7Die Ausbreitungsberechnungen erfolgten mit dem EDV-Programm SoundPlan auf derBasis der DIN ISO 9613-2 1 . Bei den Berechnungen wurden berücksichtigt:‣ Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption,‣ Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung,‣ einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion,die beide die Schallausbreitung fördern.Zur Darstellung der Situation innerhalb der Freibereiche wurden Lärmkarten erstellt.In einem Rasterabstand von 5 m und in einer Höhe von 4 m über Gelände wurden dieBeurteilungspegel für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonenmittels einer mathematischen Funktion (Bezier) bestimmt. Die Lärmkarten könnenjedoch nur eingeschränkt mit den Pegelwerten der Einzelpunktberechnung verglichenwerden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen. Maßgeblich für die Beurteilung sinddie Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen.1DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren,Oktober 1999443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 84.2 ErgebnisseDie Beurteilung der schalltechnischen Situation erfolgt an ausgewählten Einzelpunkten.Dabei wurden bei den Berechnungen für den Immissionsort (I0) 1 alle 4 Flächenberücksichtigt (Tabelle A 6 bis A 7), bei dem Immissionsort 2 sind die Pegelanteile derFlächen F 1, F 2 und F 4 explizit in der Ergebnistabelle (A 8 bis A 9) dokumentiert. DieÜberlagerung mit dem „eigenen“ Kontingent erfolgt beispielhaft für das Geschoss mitdem höchsten Pegel.Tabelle 3 – LärmkontingenteFlächeImmissionswirksamer flächenbezogenerSchallleistungspegel(IFSP)dB(A)/m 2tagsnachtsFläche 1 a 65 42Fläche 1 b 65 45Fläche 1 c 65 61Fläche 2 65 45Fläche 3 65 45Fläche 4 65 40Zum Vergleich dienen folgende Anhaltswerte: Industriegebiete weisen in der Regeleinen Schallleistungspegel von rund 65 dB(A)/m 2 auf, Gewerbegebiete rund60 dB(A)/m 2 . Im Anhang A 1 bis A 8 ist eine detaillierte Liste mit Betrieben und derenSchallabstrahlung zusammengestellt. In den Flächen F 2, F 3 und F 4 muss bei einemmöglichen Nachtbetrieb mit starken Einschränkungen gerechnet werden. Die Pegelverteilungist auf der Karte 1 und 2 für die Zeitbereiche tags und nachts dargestellt.443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 9Bei einer detaillierten Betrachtung ist der sogenannte immissionswirksame Teilpegelvon Bedeutung, d.h. der Pegelanteil der jeweiligen Fläche, der auf die Bebauung einwirkt(Teilpegel siehe Tabelle A 6 bis A 7 für den Immissionsort IO 1 und die A 8 bis A 9für den Immissionsort IO 2). Mit den in Tabelle 3 genannten Schallleistungspegelnergeben sich folgende Beurteilungspegel:Tabelle 4 – Beurteilungspegel mit Kontingenten, ungünstigstes GeschossImmissionsortBeurteilungspegeldB(A)RichtwertdB(A)ÜberschreitungdB(A)tags nachts tags/nachts tags nachtsI0 1, Landwirtsch.geb. (MI) 58 45 60 / 45 - -IO 2, Fläche 3 (GE) 57 49 65 / 50 - -An der benachbarten Bebauung werden die Richtwerte der TA Lärm eingehalten. AmPunkt IO 2 ist in der Tabelle A 8 bis A 9 der Pegelanteil der eigenen Fläche „F3“(40 dB(A)) nicht berücksichtigt. Durch die Überlagerung erhöht sich der Gesamtpegelnachts von 49 dB(A) nicht weiter, da der „Eigenanteil“ von untergeordneter Bedeutungist.443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 10Für die Übernahme in den Textteil des Bebauungsplans wird folgende Formulierungvorgeschlagen:Aus Gründen des Immissionsschutzes und zur Steuerung des Plangebiets unter akustischenGesichtspunkten ist die Schallemission der Teilgebietsflächen auf die folgendenSchallleistungspegel L WA ’’ zu begrenzen:FlächeImmissionswirksamer flächenbezogenerSchallleistungspegel(IFSP)dB(A)/m 2tagsnachtsFläche 1 a 65 42Fläche 1 b 65 45Fläche 1 c 65 61Fläche 2 65 45Fläche 3 65 45Fläche 4 65 40Betriebe und Anlagen, deren Geräuschemissionen die festgesetzten flächenbezogenenSchallleistungspegel überschreiten, können dennoch zugelassen werden, wenn imEinzelfall nachgewiesen wird, dass durch den Beurteilungspegel ihrer Geräuschimmissionendie Einhaltung der Immissionskontingente dieser Betrieb und Anlagen an denPunkten IO 1 und IO 2 nicht gefährdet ist. Die Immissionskontingente sind mit denfestgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegeln jeweils als Beurteilungspegelentsprechend TA-Lärm zu bestimmen. Bei der Ausbreitungsberechnung nach DIN ISO9613-2 sind ausschließlich Dämpfungen aufgrund geometrischer Ausbreitung sowievon Luftabsorption und des Bodeneffektes zu berücksichtigen.443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 115 ZusammenfassungDie schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>” in<strong>Schwaigern</strong> kann wie folgt zusammengefasst werden:‣ Zur Beurteilung der künftigen Situation wurden die Immissionsrichtwerte derTechnischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 1 bzw. die Orientierungswerteder DIN 18005 2 herangezogen. Für Mischgebiete beträgt der Richtwert tags60 dB(A) und nachts 45 dB(A) und für schutzbedürftige Räume innerhalb der Gewerbegebietetags 65 dB(A) und nachts 50 dB(A) bzw. 65 dB(A) für Büronutzung.‣ Um mögliche Konflikte zwischen Wohnen und Gewerbe zu vermeiden, wurde diemaximal zulässige Schallabstrahlung der gewerblich bzw. industriell genutztenFlächen ermittelt (Lärmkontingente), es wurden die immissionswirksamen flächenbezognenSchallleistungspegel (IFSP) berechnet. Dabei erfolgte die Verteilungso, dass die Fläche „F 1“ eine möglichst hohes Nachtkontingent in RichtungSüden erhält.‣ Tags können die 65 dB(A) m 2 , die üblicherweise für Industriegebiete angesetztwerden, vollständig ausgeschöpft werden. Im Zeitbereich nachts wurde dieSchallabstrahlung für die Flächen F 2, F 3 und F 4 eingeschränkt, um der Fläche F 1(als Ganzes betrachtet) ein möglichst hohes Kontingent einräumen zu können. Diemaximal mögliche Abstrahlung (der immissionswirksamen flächenbezogenenSchallleistungspegel (IFSP)) wurde in der Untersuchung ausgewiesen.1Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschriftzum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503).2 DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau mit Beiblatt 1, Mai 1987443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 126 AnhangEmissionsdaten von Betrieben Anlage 1 bis 5Ausbreitungsberechnungen Kontingente Anlage 6 bis 8Karte 1 – Pegelverteilung mit Lärmkontingenten tagsKarte 2 – Pegelverteilung mit Lärmkontingenten nachts443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> A 1Anlage 1: Emissionsdaten für Gewerbe- und IndustriebetriebeDie in der folgenden Tabelle dargestellten flächenbezogenen Schallleistungspegeldienen als Anhaltswerte für die städtebauliche Planung. Die Angaben sind nicht für dieEinzelgenehmigung von Anlagen im Sinne des BImSchG in Verbindung mit der TA Lärmgeeignet. (Quelle: Emissionsdaten für Gewerbe- und Industriebetriebe; GSA LimburgmbH im Auftrag der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, 1988).Tabelle: Emissionsdaten für Gewerbe- und IndustriebetriebeWirtschaftszweig / BetriebChemische Industrie‣ Herstellung von Lacken und Farben‣ Pharmazeutische Industrie‣ Herstellung von Seifen-, Wasch- und ReinigungsmittelnHerstellung von Chemiefasern‣ Herstellung von Chemiefasern‣ Verarbeitung von MineralölFlächenbezogenerSchallleistungspegeldB(A)/m 249 – 6150 – 6150 - 5755 – 6170 – 75Kunstoffverarbeitung‣ Kunstoffverarbeitung 55 – 71Gummi- und Asbestverarbeitung‣ Herstellung von Gummiwaren 54 – 61Gewinnen und Verarbeitung von Steinen und Erden‣ Herstellung von Zement und zementähnlichenBindemitteln54 – 61Feinkeramik‣ Herstellung von Porzellan und feinkeramischen Massen 49 – 56Herstellung und Verarbeitung von Glas‣ Herstellung von Flachglas 54 – 61443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 2Fortsetzung Tabelle Emissionsdaten für Gewerbe- und IndustriebetriebeWirtschaftszweig / BetriebFlächenbezogenerSchallleistungspegeldB(A)/m 2Eisen- und Stahlerzeugung‣ Schmiede-, Preß- und Hammerwerke 60 – 71NE-Metallerzeugung‣ NE-Metallhalbwerkzeuge 49 – 61Gießerei‣ Eisen-, Stahl- und Tempergießerei 59 – 71Ziehereien und Kaltwalzwerke‣ Ziehereien und Kaltwalzwerke 59 – 71Schlosserei, Schweißerei, Schleiferei und Schmiederei‣ Schlosserei, Schweißerei, Schleiferei‣ Beschlag-, Kunst- und Reperaturschmiederei59 – 7155 – 61Stahl-, Leichtmetall- und Behälterbau‣ Stahl- und Leichtmetallbau 60 – 62Waggon-, Feld- und Industriebahnwagenbau‣ Waggon-, Feld- und Industriebahnwagenbau 57 – 61Maschinenbau‣ Herstellung von Metallbearbeitungsmaschinen,Maschinen- und Präzisionswerkzeuge‣ Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen undAckerschleppern‣ Herstellung von Maschinen und Apparaten für dieNahrungs- und Genußmittelindustrie, chemische undverwandte Industrien‣ Herstellung von Textilmaschinen und Nähmaschinen‣ Herstellung von Papier- und Druckereimaschinen52 – 5654 – 6152 - 5752 – 5752 – 57Druckerei und Vervielfältigungen‣ Druckerei 60 – 66443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 3Fortsetzung Tabelle Emissionsdaten für Gewerbe- und IndustriebetriebeWirtschaftszweig / BetriebVerarbeitung von textilen Grundstoffen aufWollbearbeitungsmaschinen‣ WollspinnereiVerarbeitung von textilen Grundstoffen aufBaumwollbearbeitungsmaschinen‣ Baumwoll-SpinnwebereiFlächenbezogenerSchallleistungspegeldB(A)/m 250 – 6650 – 66Bekleidungsgewerbe, Nähereien‣ Serienfertigung von Herren- und Knabenoberbekleidung 51 – 61Polsterei und Dekorateurgewerbe‣ Polsterei und Dekorateurgewerbe 50 – 56Herstellung von Nahrungsmitteln verschiedener Art und vonBackwaren‣ Obst- und Gemüseverarbeitung sowie Herstellung vonSüßmost, Frucht- und Getränkesäften‣ Mahlmühlen und Schälmühlen54 – 6155 – 61Getränkeherstellung‣ Brauerei und Mälzerei 52 – 61Handel‣ Warenhäuser‣ Lebensmittelsupermärkte sowie Waren-Discounter‣ Versandhandel60 – 6565 – 6855 – 65Spedition, Lagerei und Kühlhäuser‣ Spedition, Lagerei und Kühlhäuser 68Herstellung von Kraftwagen, Kraftfahrzeugteilen undKarosserien‣ Herstellung von Kraftwagen, Kraftwagenmotoren‣ Herstellung von Kraftfahrzeugteilen und - zubehör54 – 6154 – 61443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 4Fortsetzung Tabelle Emissionsdaten für Gewerbe- und IndustriebetriebeWirtschaftszweig / BetriebFlächenbezogenerSchallleistungspegeldB(A)/m 2Reparatur von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Lackierung vonStraßenfahrzeugen‣ Reparatur von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern 52 – 56Herstellung und Reparatur von Datenverarbeitungsanlagen undBüromaschinen‣ Herstellung/ReparaturvonDatenverarbeitungseinrichtungenElektrotechnik‣ Herstellung von Rundfunk- und Fernsehempfängernsowie von elektroakustischen Geräten und Einrichtungen‣ Herstellung von Erzeugnissen der Meß-, Regel- undNachrichtentechnik50 – 5750 – 5750 – 57Feinmechanik und Optik‣ Herstellung von feinmechanischen Erzeugnissen 50 – 56Herstellung von EBM-Waren‣ Herstellung von Schlössern und Beschlägen‣ Herstellung von Blechwaren und Blechkonstruktionen‣ Herstellung von Stahlrohrmöbeln, Stahldrahtmatratzenund Metallbettstellen‣ Herstellung von Metallwaren und MetallkurzwarenMusikinstrumenten-, Spielwaren- und Sportgeräteherstellung‣ Herstellung und Reparatur von Musikinstrumenten‣ Herstellung von Turn- und Sportgeräten58 – 6659 – 6657 – 6658 – 6649 – 5658 – 66443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan „<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>“ in <strong>Schwaigern</strong> 5Fortsetzung Tabelle Emissionsdaten für Gewerbe- und IndustriebetriebeWirtschaftszweig / BetriebSäge-, Hobel-, Holzimprägnier- und Furnierwerke. Sperrholz-,Holzfaser- und Holzspanplattenwerke.‣ Säge-, Hobel-, Holzimprägnier- und Furnierwerke‣ Sperrholz-, Holzfaser- und HolzspanplattenwerkeHerstellung und Reparatur von Möbeln aus Holz,Holzkonstruktionen und sonstigen Tischlereierzeugnissen‣ Herstellung von Bauelementen und Serienfertigung vonBauten aus Holz, BautischlereiPapiererzeugung und –verarbeitung‣ Herstellung von Zellstoff, Holzschliff, Papier und Pappe‣ Papier- und Pappeverarbeitung‣ Herstellung von Verpackungsmitteln aus Papier undPappe sowie von HartpapierwarenFlächenbezogenerSchallleistungspegeldB(A)/m 254 – 6654 – 6654 – 6150 – 6155 – 6155 - 61443-t1.doc - 20.02.2006


Bebauungsplan "<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>" in AchernBeurteilungspegel und LärmkontigenteTeilpegel unter Berücksichtigung aller Flächen am Rechenounkt IO 1A 6LegendeSchallquelleName der SchallquelleL'w, tags dB(A) Leistung pro m,m2, tagsLw, tags dB(A) Anlagenleistung, tagsKo dB Zuschlag für gerichtete Abstrahlungs m Mittlere Entfernung Schallquelle-ImmissionsortAdiv dB Mittlere EntfernungsminderungAgr dB Mittlerer BodendeffektAbar dB Mittlere EinfügedämpfungAatm dB Mittlere Dämpfung durch LuftabsorptionLs dB(A) Unbewerteter Schalldruck am ImmissionsortLr,t tags dB(A) (Teil-)Beurteilungspegel tagsLr,n nachts dB(A) (Teil-)Beurteilungspegel nachtsHeine+Jud, Ing.-Büro für UmweltplanungSoundPLAN 6 - 05.01.2006


Bebauungsplan "<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>" in AchernBeurteilungspegel und LärmkontigenteTeilpegel unter Berücksichtigung aller Flächen am Rechenounkt IO 1A 7SchallquelleL'w, tagsdB(A)Lw, tagsdB(A)KodBsmAdivdBAgrdBAbardBAatmdBLsdB(A)Lr,ttagsdB(A)Lr,nnachtsdB(A)IO 1 EG LrT,lim 60 dB(A) LrN,lim 45 dB(A) LrT 56,5 dB(A) LrN 42,8 dB(A)Fläche 1a 65,0 101,2 3 151 54,6 4,4 0,0 0,3 44,9 44,9 21,9Fläche 1b 65,0 99,5 3 124 52,9 4,3 0,0 0,2 45,1 45,1 25,1Fläche 1c 65,0 99,2 3 109 51,8 4,2 0,0 0,2 46,0 46,0 42,0Fläche 2 65,0 99,7 3 92 50,3 4,2 0,0 0,2 48,1 48,1 28,1Fläche 3 65,0 101,6 3 95 50,6 4,1 0,0 0,2 49,7 49,7 24,7Fläche 4 65,0 101,8 3 70 48,0 4,0 0,0 0,1 52,7 52,7 32,7IO 1 1. OG LrT,lim 60 dB(A) LrN,lim 45 dB(A) LrT 57,2 dB(A) LrN 43,5 dB(A)Fläche 1a 65,0 101,2 3 151 54,6 4,0 0,0 0,3 45,4 45,3 22,3Fläche 1b 65,0 99,5 3 124 52,9 3,8 0,0 0,2 45,6 45,6 25,6Fläche 1c 65,0 99,2 3 109 51,8 3,6 0,0 0,2 46,7 46,7 42,7Fläche 2 65,0 99,7 3 92 50,3 3,6 0,0 0,2 48,7 48,7 28,7Fläche 3 65,0 101,6 3 95 50,6 3,4 0,0 0,2 50,5 50,5 25,5Fläche 4 65,0 101,8 3 71 48,0 3,1 0,0 0,1 53,5 53,5 33,5IO 1 2. OG LrT,lim 60 dB(A) LrN,lim 45 dB(A) LrT 58,0 dB(A) LrN 44,1 dB(A)Fläche 1a 65,0 101,2 3 151 54,6 3,6 0,0 0,3 45,8 45,8 22,8Fläche 1b 65,0 99,5 3 124 52,8 3,3 0,0 0,2 46,1 46,1 26,1Fläche 1c 65,0 99,2 3 109 51,8 3,0 0,0 0,2 47,3 47,3 43,3Fläche 2 65,0 99,7 3 92 50,3 2,9 0,0 0,2 49,4 49,4 29,4Fläche 3 65,0 101,6 3 95 50,6 2,7 0,0 0,2 51,2 51,2 26,2Fläche 4 65,0 101,8 3 72 48,1 2,2 0,0 0,1 54,4 54,4 34,4Heine+Jud, Ing.-Büro für UmweltplanungSoundPLAN 6 - 05.01.2006


Bebauungsplan "<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>" in AchernBeurteilungspegel und LärmkontigenteTeilpegel unter Berücksichtigung der Flächen 1, 2 und 4 am Rechenpunkt IO 2A 8LegendeSchallquelleName der SchallquelleL'w, tags dB(A) Leistung pro m,m2, tagsLw, tags dB(A) Anlagenleistung, tagsKo dB Zuschlag für gerichtete Abstrahlungs m Mittlere Entfernung Schallquelle-ImmissionsortAdiv dB Mittlere EntfernungsminderungAgr dB Mittlerer BodendeffektAbar dB Mittlere EinfügedämpfungAatm dB Mittlere Dämpfung durch LuftabsorptionLs dB(A) Unbewerteter Schalldruck am ImmissionsortLr,t tags dB(A) (Teil-)Beurteilungspegel tagsLr,n nachts dB(A) (Teil-)Beurteilungspegel nachtsHeine+Jud, Ing.-Büro für UmweltplanungSoundPLAN 6 - 05.01.2006


Bebauungsplan "<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>" in AchernBeurteilungspegel und LärmkontigenteTeilpegel unter Berücksichtigung der Flächen 1, 2 und 4 am Rechenpunkt IO 2A 9SchallquelleL'w, tagsdB(A)Lw, tagsdB(A)KodBsmAdivdBAgrdBAbardBAatmdBLsdB(A)Lr,ttagsdB(A)Lr,nnachtsdB(A)IO 2 EG LrT,lim 65 dB(A) LrN,lim 50 dB(A) LrT 54,8 dB(A) LrN 46,5 dB(A)Fläche 1a 65,0 101,2 3 103 51,3 4,2 0,0 0,2 48,6 48,6 25,6Fläche 1b 65,0 99,5 3 86 49,7 4,0 0,0 0,2 48,6 48,6 28,6Fläche 1c 65,0 99,2 3 70 47,9 3,8 0,0 0,1 50,4 50,4 46,4Fläche 2 65,0 99,7 3 151 54,6 4,4 0,0 0,3 43,5 43,5 23,5Fläche 4 65,0 101,8 3 175 55,9 4,5 0,0 0,3 44,1 44,1 24,1IO 2 1. OG LrT,lim 65 dB(A) LrN,lim 50 dB(A) LrT 55,5 dB(A) LrN 47,4 dB(A)Fläche 1a 65,0 101,2 3 103 51,3 3,6 0,0 0,2 49,1 49,1 26,1Fläche 1b 65,0 99,5 3 86 49,6 3,3 0,0 0,2 49,3 49,3 29,3Fläche 1c 65,0 99,2 3 70 47,9 2,9 0,0 0,1 51,3 51,3 47,3Fläche 2 65,0 99,7 3 151 54,6 4,1 0,0 0,3 43,8 43,8 23,8Fläche 4 65,0 101,8 3 176 55,9 4,2 0,0 0,3 44,4 44,4 24,4IO 2 2. OG LrT,lim 65 dB(A) LrN,lim 50 dB(A) LrT 56,2 dB(A) LrN 48,3 dB(A)Fläche 1a 65,0 101,2 3 103 51,3 3,1 0,0 0,2 49,7 49,7 26,7Fläche 1b 65,0 99,5 3 86 49,6 2,6 0,0 0,2 50,0 50,0 30,0Fläche 1c 65,0 99,2 3 70 47,9 2,0 0,0 0,1 52,2 52,2 48,2Fläche 2 65,0 99,7 3 151 54,6 3,7 0,0 0,3 44,2 44,2 24,2Fläche 4 65,0 101,8 3 176 55,9 3,9 0,0 0,3 44,7 44,7 24,7Heine+Jud, Ing.-Büro für UmweltplanungSoundPLAN 6 - 05.01.2006


209,92LR SLR R784806/1110144806/6164806/9GhsBebauungsplan"<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>"in <strong>Schwaigern</strong>-Massenbach4806/14806/7Karte 14806/24806/8GE0,7-2209,604805/1Pegelverteilung durch die Gewerbeflächendes Gewerbegebietes"<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>" mitfolgenden Lärmkontingenten84806/364806/1044807/1211,134806/4210,71211,13 210,89210,71210,62210,48210,23210,2334804/2192/2Fläche 1a: 65 dB/qmFläche 1b: 65 dB/qmFläche 1c: 65 dB/qmFläche 2: 65 dB/qmFläche 3: 65 dB/qmFläche 4: 65 dB/qm4801/1134802/294803/1BushaltestelleEinfahrtZeitbereich tagsRechenhöhe 4m über GeländeStand 20.02.2006192/4Legende192/515-4802/111Wohnhaus4803/2Abgrenzung B-PlanFlächenschallquelleFeldweg wird aufgehoben4810F 2F 1aF 1b-b4741Maßstab 1:10000 10 20 30 40m684800Feldweg4745F 1cF 3474447434742F 4Bushaltestelle4825Pegelwerte tags in dB(A)


209,92LR SLR R784806/1110144806/6164806/9GhsBebauungsplan"<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>"in <strong>Schwaigern</strong>-Massenbach4806/14806/7Karte 24806/24806/8GE0,7-2209,604805/1Pegelverteilung durch die Gewerbeflächendes Gewerbegebietes"<strong>Hausener</strong> <strong>Weg</strong> <strong>West</strong> <strong>II</strong>" mitfolgenden Lärmkontingenten84806/364806/1044807/1211,134806/4210,71211,13 210,89210,71210,62210,48210,23210,2334804/2192/2Fläche 1a: 42 dB/qmFläche 1b: 45 dB/qmFläche 1c: 61 dB/qmFläche 2: 45 dB/qmFläche 3: 40 dB/qmFläche 4: 45 dB/qm4801/1134802/294803/1BushaltestelleEinfahrtZeitbereich nachtsRechenhöhe 4m über GeländeStand 20.02.2006192/4Legende192/515-4802/111Wohnhaus4803/2Abgrenzung B-PlanFlächenschallquelleFeldweg wird aufgehoben4810F 2F 1aF 1b-b4741Maßstab 1:10000 10 20 30 40m684800Feldweg4745F 1cF 3474447434742F 4Bushaltestelle4825Pegelwerte nachts in dB(A)

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