Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse - ADAC [ 01 ... - Jet-Team
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GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System): GMDSS ist ein weltweites Seenot- <strong>und</strong>Sicherheitssystem für die Schifffahrt. Schiffe in Not können Mithilfe des GMDSS weltweit einheitlichmit speziellen Techniken automatisch die zuständige SAR (Search and Recue)- Zentrale erreichen.Das System dafür ist das DSC (Digital Selective Calling). Ist ein UKW-Gerät mit DSC Funktionausgerüstet, lassen sich Notalarme – mit Position – an alle Funkstellen absetzen. Alle Schiffsführer,die eine GMDSS- Seefunkanlage mit an Bord haben, müssen ein dafür ausreichendesSeefunkbetriebszeugnis besitzen (siehe Tabelle 3). Verstöße werden als Ordnungswidrigkeitverfolgt <strong>und</strong> entsprechend mit einem Bußgeld belegt.3.2 Bestandschutz für ältere gültige <strong>Funkzeugnisse</strong>Zeugnisse, die bis zum 31. Dezember 2002 abgelegt wurden, behalten unbefristet ihre Gültigkeit.Sie müssen nicht umgetauscht oder umgeschrieben werden. Einige ältere <strong>Funkzeugnisse</strong> (sieheTabelle 4) berechtigen allerdings nicht zur Teilnahme am GMDSS – auch nicht durch eineZusatzprüfung.Tabelle 4: Ältere gültige <strong>Funkzeugnisse</strong>Zeugnis Gültigkeitsbereich Gültig für Wasserfahrzeuge Ausstellende InstitutionBeschränktgültigesSeefunkzeugnis fürUltrakurzwelleAllgemeinesSprechfunkzeugnisfür denSeefunkdienstAllgemeinesBetriebszeugnisfür FunkerBeschränktgültigesBetriebszeugnisfür Funker IBeschränktgültigesBetriebszeugnisfür Funker IIInternational gültigBinnenschifffahrtsstraßen<strong>und</strong> KüstengewässerBinnenschifffahrtsstraßen<strong>und</strong> KüstengewässerInternational gültigBinnenschifffahrtsstraßen<strong>und</strong> KüstengewässerInternational gültigBinnenschifffahrtsstraßen<strong>und</strong> KüstengewässerBinnenschifffahrtsstraßen<strong>und</strong> deutscheKüstengewässerSportboote mitBinnenschifffahrtsfunk, UKW-Seefunk ohne GMDSS-BerechtigungSportboote mitBinnenschifffahrtsfunk, Kurz<strong>und</strong>Grenzwelle-Seefunk ohneGMDSS-BerechtigungSportboote mitBinnenschifffahrtsfunk, Kurz<strong>und</strong>Grenzwelle-Seefunk mitUKW Seefunk mit GMDSS-BerechtigungSportboote mitBinnenschifffahrtsfunk, Kurz<strong>und</strong>Grenzwelle-Seefunk,UKW Seefunk mit GMDSS-BerechtigungSportboote mitBinnenschifffahrtsfunk,deutsche UKW-Küstenfunkstellen mitGMDSS-BerechtigungDeutsche Post, späterRegulierungsbehörde fürTelekommunikation <strong>und</strong>Post (RegTP)Deutsche Post, späterRegTPDeutsche Post, späterRegTPDeutsche Post, späterRegTPDeutsche Post, späterRegTP3.3 Ausbildungswege zum FunkzeugnisDie meisten Sportbootführerscheinschulen bieten die Ausbildung zum Erwerb einesSprechfunkzeugnisses an. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen <strong>und</strong> einem praktischenTeil. Inhaber des LRC oder des SRC können durch eine Ergänzungsprüfung die Berechtigung zurTeilnahme am Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erwerben. Um sich das Wissen zu den <strong>Funkzeugnisse</strong>nanzueignen <strong>und</strong> insbesondere auch erste Geräte- <strong>und</strong> Sprechfunk-Erfahrung zu sammeln, empfiehltsich unbedingt der Besuch einer kompetenten Ausbildungsstätte. Vergleichen Sie bei der Wahleiner Ausbildungsstätte die jeweiligen Angebote in Ihrer Region. Achten Sie darauf, dass dieSeite 14