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Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse - ADAC [ 01 ... - Jet-Team

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UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk – UBI.Möchte der Schiffsführer am UKW-Binnenfunk teilnehmen, ist das UBIerforderlich. Das UBI ist international <strong>und</strong> unbefristet gültig. Mindestalter: 15Jahre.Das UBI berechtigt nicht zur Teilnahme am weltweiten Seenot- <strong>und</strong>Sicherheitsfunksystem GMDSS. Diese Berechtigung kann nur durch eineErgänzungsprüfung erworben werden.Inhaber eines UBI können durch eine Ergänzungsprüfung das BeschränktGültige Funkbetriebszeugnis (SRC) erwerben (berechtigt zur Teilnahme am GMDSS).• Weitere Hinweise zum BinnenfunkSende- <strong>und</strong> Empfangbereitschaft: Ist ein UKW-Sprechfunkgerät an Bord, muss dieSprechfunkanlage im Verkehrskreis Schiff – Schiff ständig sende- <strong>und</strong> empfangsbereit sein. DieserVerkehrskreis darf nur zur Übermittlung oder zum Empfang von Nachrichten auf anderen Kanälenkurzfristig verlassen werden. Die Sprechfunkanlage darf nur von Personen benutzt werden, die überein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügen.Nautischer Informationsfunk (NIF): Auf den Binnenschifffahrtsstraßen steht für den Funkverkehrder Schifffahrt der Verkehrskreis "Nautische Information" (Schiff - Land) zur Verfügung. An denUfern der Wasserstraßen sind an den Bereichsgrenzen die zu verwendenden Funkkanäle durchUKW-Tafelzeichen angegeben.ATIS: Auf den Binnenschifffahrtsstraßen müssen alle Funkgeräte an Bord mit einem ATIS-Coderausgerüstet sein. Die Abkürzung "ATIS" steht für Automatic Transmitter Identifikation System, dasder automatischen Identifizierung von Schiffsfunkstellen dienen soll.Radar: Zum Bedienen einer Radaranlage an Bord eines Binnenschiffes ist ein separates Radar-Schiffer-Zeugnis notwendig. Ist auf dem Rheinpegel Hochwasserstufe 1 gemeldet, dürfen nur nochFahrzeuge – einschließlich Kleinfahrzeuge – ihre Fahrt fortsetzen, die mit einer Sprechfunkanlageausgerüstet sind. Der Verkehrskreis "Nautischer Informationsdienst" ist auf Empfang zu schalten.Wichtig: Im Binnenbereich sind ausschließlich fest eingebaute Funkgeräte zulässig.Handsprechfunkgeräte (Walkie-Talkies) sind verboten. Darüber hinaus muss auf allen mit UKW-Sprechfunk ausgerüsteten Schiffen das Handbuch “Binnenschifffahrtsfunk“ in der jeweils aktuellenAusgabe vorhanden sein. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen Rhein <strong>und</strong> Mosel muss zusätzlich derRegionale Teil Rhein/Mosel, auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen zusätzlich der für diebefahrene Wasserstraße einschlägige Auszug aus dem Regional Teil Deutschland des Handbuchesan Bord vorhanden sein.Vorteile für Nutzer des Binnenfunks: Schiffsführer mit Funklizenz <strong>und</strong> einer UKW-Sprechfunkanlage an Bord haben beim Schleusen auf Gr<strong>und</strong> einer Änderung derBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom <strong>01</strong>. August 2007 Vorteile. Für sie besteht die Möglichkeit,wenn sie sich rechtzeitig an den Schleusen angemeldet haben, auch einzeln <strong>und</strong> ohne Wartezeitenzu schleusen, soweit das übrige Verkehrs-Aufkommen, die Verkehrslage <strong>und</strong> Maßnahmen zurStauhaltung der Wasserstraße dies zulassen. Der Erwerb des UBI empfiehlt sich schon deshalb.Frequenzzuteilung: Auf allen Binnenschifffahrtsstraßen ist es Pflicht, die Urk<strong>und</strong>e über dieFrequenzzuteilung mitzuführen. Diese wird erteilt von der B<strong>und</strong>esnetzagentur. (Adresse siehe Seite15)• Vorgeschriebene Funkbetriebszeugnisse für die Teilnahme am SeefunkAlle Skipper, die eine Seefunkanlage an Bord haben, <strong>und</strong> das empfiehlt sich zumindest an derKüste für alle Sportboote, die außerhalb des Strandsports eingesetzt werden, müssen ein dafürausreichendes Seefunkbetriebszeugnis – SRC (Short Range Certificate) oder LRC (Long RangeSeite 12

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