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Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse - ADAC [ 01 ... - Jet-Team

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(Schulungsboote, Fahrst<strong>und</strong>enanzahl, Einzel-/Gruppenausbildung) <strong>und</strong> theoretischen Ausbildung(umfassende Präsentation des Stoffes <strong>und</strong> der Zusammenhänge mittels moderner didaktischerTechniken/Medien – dies sollte sich keinesfalls nur auf die Vorstellung der Prüfungsfragebögenbeschränken). Über das vom <strong>ADAC</strong> empfohlene Branchenbuch des Wassertourismus-Guides(www.adac.de/sportschifffahrt) besteht die Möglichkeit, sich deutschlandweit Sportbootschulenanzeigen zu lassen.3 Erforderliche <strong>Funkzeugnisse</strong> für die Sportschifffahrt in DeutschlandEs steht außer Frage, dass die sachgerechte Benutzung von Funkgeräten gerade in derSportschifffahrt erheblich zur Sicherheit auf dem Wasser beiträgt. Die Nutzung eines Funkgerätesan Bord setzt voraus, dass der Schiffsführer auf See im Besitz des Short Range Certificates (SRC)oder des anspruchsvolleren Long Range Certificates (LRC) ist. Im Binnenbereich ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) vorgeschrieben. Einen Überblick über dieseZertifikate erhalten Sie in Tabelle 3. Wir empfehlen Skippern v.a. aus Sicherheitsgründen, dasjeweils relevante Funkzeugnis zu erwerben.Tabelle 3:Übersicht der gültigen <strong>Funkzeugnisse</strong> seit Januar 2003ZeugnisGültig fürWasserfahrzeugeGültigkeitsbereichMindestalterAusstellendeInstitutionUKW-Sprechfunkzeugnisfür denBinnenschifffahrtsfunkUBIweltweitBinnenschifffahrtsstraßenSportboote mit UKW-Binnenschiffahrtsfunk15 Jahre DSV <strong>und</strong> DMYVBeschränkt gültigesFunkbetriebszeugnis,Short Range CertificateSRCweltweit Seegewässerbegrenzt auf ca.35 smSportboote mit UKWSeefunk im GMDSSinternational15 Jahre DSV <strong>und</strong> DMYVAllgemeines Funkbetriebszeugnis, LongRange CertificateLRCweltweit SeegewässerohneBegrenzunguneingeschränkte Ausübungdes Seefunkdienstesbei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen <strong>und</strong> Funkeinrichtungendes GMDSSauf Sportfahrzeugen18 Jahre DSV <strong>und</strong> DMYV3.1 Vorgeschriebene Zertifikate für den Binnen- <strong>und</strong> Seefunk• Vorgeschriebenes Funkzeugnis für die Teilnahme am BinnenfunkSkipper von Kleinfahrzeug sind auf Binnenschifffahrtsstraßen nicht verpflichtet, Sprechfunk zubenutzen. Ein UKW-Funkgerät ist als Ausrüstungsteil bei Sportbooten auf allen deutschenBinnenschifffahrtsstraßen – außer bei unsichtigem Wetter oder bei der Radarfahrt – nichtvorgeschrieben. Hat ein Kleinfahrzeug, dass im Binnenbereich eingesetzt wird eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper zum Bedienen der Sprechfunkanlage in Besitz des“UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk“ (UBI) sein.Seite 11

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