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Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse - ADAC [ 01 ... - Jet-Team

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• Befähigungsnachweise zum Führen von Sportbooten der ehemaligen DDR müssen vomDMYV/DSV in einen b<strong>und</strong>esdeutschen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Im Falledes Verlustes des ursprünglichen Dokuments kann sich der Nachweis über den Besitz einessolchen Patentes sehr schwierig gestalten, da keinerlei Unterlagen mehr vorliegen (siehe untenPunkt 2.7).2.6 Anerkennung ausländischer FührerscheineFührerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur imErwerbsland gültig <strong>und</strong> können nicht umgeschrieben werden. Dies gilt auch für einen in Kroatienerworbenen Sportbootführerschein.Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungen möglicherweise nur dann für Schadensforderungenaufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechendeRevier nach deutschen Vorschriften vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollteman sich eine schriftliche Deckungszusage geben lassen.Hinweis: Schiffsführer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen zu Urlaubs- <strong>und</strong>Erholungszwecken ein Jahr lang mit dem in ihrem Land vorgeschriebenen Bootsführerschein aufdeutschen Gewässern fahren. Bleiben sie länger als ein Jahr im B<strong>und</strong>esgebiet, muss der deutscheSportbootführerschein erworben werden.2.7 Zuständige Institutionen für Prüfungen, Umschreibungen<strong>und</strong> Ersatzausstellungen von <strong>Sportbootführerscheine</strong>n• SBF-Binnen, SBF-See, SKS, SSS <strong>und</strong> SHSDie Prüfung zum SBF-See, SBF-Binnen wird von den Prüfungsausschüssen des DeutschenMotoryachtverbandes (DMYV) <strong>und</strong> des Deutschen Seglerverbandes (DSV) abgenommen.Umschreibungen von älteren Führerscheinen sowie Ersatzausstellungen werden ebenfalls vondiesen Verbänden durchgeführt. Die Prüfung zum Erwerb des SKS, SSS <strong>und</strong> SHS sowie desSportsegelscheins wird durch eine Prüfungskommission des DSV abgenommen.Deutscher Motoryachtverband e. V. (DMYV)Deutscher Seglerverband e. V. (DSV)Vinckeufer 12-14Zentrale Verwaltungsstelle (ZVST)47119 Duisburg Gründgensstraße 18Telefon (0 20 3) 80 958 2422309 Hamburgwww.dmyv.de Telefon (0 40) 6 32 00 90fuehrerscheine@dmyv.dewww.dsv.org; info@dsv.org• Sportpatente <strong>und</strong> SportschifferzeugnisDie Prüfung zum Erwerb des Sportpatents oder des Sportschifferzeugnisses wird durch die Wasser<strong>und</strong>Schifffahrtsämter abgenommen. Die erforderlichen Zuständigkeiten <strong>und</strong> Kontakte entnehmenSie bitte unter: www.wsv.de.• BodenseeschifferpatentDie Prüfung zum Erwerb des Bodenseeschifferpatents wird durch die Landratsämter am Bodenseeabgenommen:Landratsamt KonstanzLandratsamt BodenseekreisSchifffahrtsamtSchifffahrtsamtReichenaustr. 37 Glärnischstr. 1-378467 Konstanz 88045 Friedrichshafenschifffahrtsamt@landkreis-konstanz.de schifffahrtsamt@bodenseekreis.deSeite 9

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