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Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse - ADAC [ 01 ... - Jet-Team

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<strong>Sportbootführerscheine</strong><strong>und</strong> <strong>Funkzeugnisse</strong>Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V.Grenzverkehr <strong>und</strong> SportschifffahrtAm Westpark 8, 81373 MünchenInternet: www.adac.de/sportschifffahrtE-Mail: sportschifffahrt@zentrale.adac.de


InhaltSeite1 Einführung 12 <strong>Sportbootführerscheine</strong> in Deutschland 12.1 Amtlich vorgeschriebene <strong>Sportbootführerscheine</strong> 22.2 Amtlich empfohlene <strong>Sportbootführerscheine</strong> 62.3 Freiwillige Verbandsscheine 72.4 Schnuppern ohne Schein – der Charterschein 82.5 Bestandschutz für ältere <strong>Sportbootführerscheine</strong> 82.6 Anerkennung ausländischer Führerscheine 92.7 Zuständige Institutionen für Prüfungen, Umschreibungen<strong>und</strong> Ersatzausstellungen von <strong>Sportbootführerscheine</strong>n 92.8 Ausbildungswege zu den <strong>Sportbootführerscheine</strong>n 103 Erforderliche <strong>Funkzeugnisse</strong> für die Sportschifffahrt 11in Deutschland3.1 Vorgeschriebene Zertifikate für den Binnen- <strong>und</strong> Seefunk 113.2 Bestandschutz für ältere gültige <strong>Funkzeugnisse</strong> 143.3 Ausbildungswege zum Funkzeugnis 143.4 Zuständige Institutionen für Prüfungen 153.5 Reform der <strong>Funkzeugnisse</strong> 2<strong>01</strong>1 <strong>und</strong> RYA-SRC 15TabellenTab. 1: Übersicht der amtlich vorgeschriebenen <strong>Sportbootführerscheine</strong> 2Tab. 2: Übersicht der amtlich empfohlenen <strong>Sportbootführerscheine</strong> 6Tab. 3: Übersicht der gültigen <strong>Funkzeugnisse</strong> seit Januar 2003 11Tab. 4: Ältere gültige <strong>Funkzeugnisse</strong> 14ImpressumHerausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (<strong>ADAC</strong>)Fachbereich: <strong>ADAC</strong> Grenzverkehr & SportschifffahrtLeitung Sportschifffahrt-Redaktion: Steffen HäbichRedaktion: Angelika Kahlert / Ralf ManglkammerDiese Informationen wurden vom <strong>ADAC</strong> mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr fürVollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mitausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von <strong>ADAC</strong> Grenzverkehr & Sportschifffahrt gestattet.Redaktionsschluss: Januar 2<strong>01</strong>0


1 EinführungWer auf Binnen- <strong>und</strong> Küstengewässern eigenverantwortlich ein Sportboot führen will, muss in derRegel Inhaber eines entsprechenden amtlichen Befähigungsnachweises sein. Diese Infobroschüresoll Einsteigern in den Wassersport, aber auch erfahrenen Skippern, einen Überblick mitAnregungen <strong>und</strong> Hinweisen zu den <strong>Sportbootführerscheine</strong>n <strong>und</strong> <strong>Funkzeugnisse</strong>n geben.Das deutsche Sportbootführerscheinsystem unterscheidet die zwei GeltungsbereicheBinnenschifffahrtsstraßen <strong>und</strong> Seeschifffahrtsstraßen/Küstengewässer. Je nach Motorisierung,Länge, Segelfläche <strong>und</strong> Revieren sind unterschiedliche Führerscheine <strong>und</strong> Patente notwendig. Undauch für die Nutzung eines Funkgerätes an Bord wird zwischen dem Binnen- <strong>und</strong> Seefunkunterschieden.2 <strong>Sportbootführerscheine</strong> in DeutschlandFür die meisten Einsteiger in die Sportschifffahrt ist auf Binnengewässern der Erwerb des amtlichvorgeschrieben Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen) <strong>und</strong> an der Küste derSportbootführerschein-See (SBF-See) zunächst entscheidend <strong>und</strong> ausreichend. Möchten Sie inbeiden Revieren unterwegs sein, sind auch beide Führerscheine notwendig, da weder derSportbootführerschein-Binnen an der Küste noch der Sportbootführerschein-See auf denBinnengewässern anerkannt wird. Die Tabelle 1 “ Amtlich vorgeschriebene <strong>Sportbootführerscheine</strong>“auf Seite 2 gibt Ihnen einen Überblick über die einzelnen Befähigungsnachweise sowiePatente <strong>und</strong> deren Anforderungen.Aufbauend zu den amtlich vorgeschriebenen SBF-Binnen <strong>und</strong> SBF-See gibt es die empfohlenen<strong>Sportbootführerscheine</strong>: den Sportküstenschifferschein (SKS), den Sportseeschifferschein (SSS)<strong>und</strong> den Sporthochseeschifferschein (SHSS). Viele weitere Aspekte für das sichere Führen einerSegel- <strong>und</strong>/oder Motoryacht in den Seeschifffahrtsstraßen <strong>und</strong> in Küstenrevieren werden mit diesenSportbootführscheinen vermittelt. Die Tabelle 2 „Amtlich empfohlene <strong>Sportbootführerscheine</strong>“auf Seite 6 gibt Ihnen einen Überblick über die empfohlenen <strong>Sportbootführerscheine</strong>.• Internationale Anerkennung der <strong>Sportbootführerscheine</strong>Einige Staaten, u.a. Deutschland, stellen die oben genannten <strong>Sportbootführerscheine</strong> mit derBezeichnung „Internationales Zertifikat“ nach der UN-Resolution Nr. 40 ECE vom 16. Oktober 1998aus. Seit Januar 2000 dokumentiert diese Bezeichnung die internationale Anerkennung deramtlichen <strong>Sportbootführerscheine</strong> durch die unterzeichnenden Staaten.Seite 1


Wichtig: Die neu ausgestellten deutschen <strong>Sportbootführerscheine</strong> enthalten den Hinweis„Internationales Zertifikat“ (s. Abbildung). Die älteren <strong>Sportbootführerscheine</strong> ohne diesen Hinweisbehalten jedoch weiterhin weltweit ihre Gültigkeit <strong>und</strong> müssen nicht umgeschrieben werden.2.1 Amtlich vorgeschriebene <strong>Sportbootführerscheine</strong>Tabelle 1: Übersicht der amtlich vorgeschriebenen <strong>Sportbootführerscheine</strong>FührerscheinPatentGültig fürFahrtgebiet <strong>und</strong>WasserstraßenGültig fürWasserfahrzeugeZulassungsvoraussetzungenAusstellendeInstitutionenSportbootführerschein-BinnenSBF-Binnenunter Motor (<strong>und</strong>eingeschränktunter Segel)AlleBinnenschifffahrtsstraßen(z.B.: MecklenburgischeSeenplatte,Rhein, Main, Donau)Boote mit Motor über5 PS (3,68 kW); Länge:unter 15 m16 Jahre/ärztlichesZeugnisDeutscherSeglerverband(DSV) <strong>und</strong>Deutscher Motoryachtverband(DMYV)SBF-Binnenunter SegelVorgeschrieben fürbestimmte BinnenschifffahrtsstraßeninBerlin <strong>und</strong> Brandenburg(siehe AnlageBinSchStrO)Vorgeschrieben fürSegelboote <strong>und</strong>Surfbretter mit mehr als3 m² Segelfläche14 Jahre /ärztlichesZeugnisDSVSportbootführerschein-SeeSBF-SeeSeeschifffahrtsstraßenim Geltungsbereich derSeeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d.h. auf denSeeschifffahrtsstraßen(3-sm-Zone <strong>und</strong> Fahrwasserinnerhalb der12-sm-Zone).Boote mit Motor über5 PS (3,68 kW), keineLängenbegrenzung16 Jahre /ärztlichesZeugnisDMYV <strong>und</strong> DSVSportschifferzeugnisBinnenschifffahrtsstraßenohne Rhein <strong>und</strong> derstreckenk<strong>und</strong>epflichtigenWasserstraßenFahrzeuge mit einerLänge >15 m <strong>und</strong>15 m <strong>und</strong>


als 3,68 kW (5 PS) den Sportbootführerschein-Binnen. Der amtliche SBF-Binnen wird für dieKategorien Sportboote mit Antriebsmaschine, unter Segel sowie als Segelsurfbrett ausgestellt <strong>und</strong>weltweit zum Befahren der Binnengewässer anerkannt (s. Seite 1). Der SBF-Binnen kann in deneinzelnen Kategorien oder in zwei bzw. allen Kategorien zugleich erworben werden. Für Segler isti.d.R. der SBF-Binnen unter Motor <strong>und</strong> unter Segel relevant, für Motorbootfahrer nur der SBF-Binnen Motor.Je nach Wahl der Kategorien wird in der theoretischen Prüfung neben den gr<strong>und</strong>sätzlichenKenntnissen für Sportbootfahrer (u.a. Seemannschaft, Binnenschifffahrtsrecht, Wetterk<strong>und</strong>e) auchDetailwissen zur Motorenk<strong>und</strong>e bzw. zur Physik des Segelns abgefragt. Die praktischenPrüfungen bestehen daraus Manöver sowie die Seemannsknoten ordnungsgemäß vorzuführen.Unter Motor sind dies u.a. das Person-über-Bord-, das Wenden-auf-engstem-Raum-, daskursgerechte Aufstopp- sowie das An- <strong>und</strong> Ablegemanöver. Ähnliches gilt für die Prüfung unterSegel, wobei hier der Fokus auf die unterschiedlichen Kurse zum Wind, auf die Manöver Wenden,Halsen, Beidrehen <strong>und</strong> Person-über Bord sowie auf das An- <strong>und</strong> Ablegen gelegt wird.Segler, die keinen oder nur einen Flautenschieber mit weniger als 5 PS mitführen, benötigen keinenBefähigungsnachweis – ausgenommen davon sind lediglich einzelne Gewässer wie z.B. in <strong>und</strong> umBerlin sowie der Bodensee (s. unten). Der Erwerb des Sportbootführerschein-Binnen empfiehlt sichaber ebenfalls für Segler, da viele Segelboote über eine Motorisierung von mehr als 5 PS verfügen<strong>und</strong> zudem Charterunternehmen sowie Versicherungen den Nachweis häufig einfordern.Hinweis: Fahrerlaubnispflicht in <strong>und</strong> um Berlin für Segler <strong>und</strong> SurferAuf den folgenden Binnenwasserstraßen in <strong>und</strong> um Berlin ist der SBF-Binnen für Segelboote<strong>und</strong>/oder Segelsurfbretter ab 3 m² Segelfläche vorgeschrieben:• Havel-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 10,2 einschließlichNiederneuendorfer See, Spandauer Havel mit Tegeler See• Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 16,4 (Heilandskirche)einschließlich Pichelsdorfer Havel mit Großem Wannsee• Spree-Oder-Wasserstraße von der Abzweigung aus der Havel bei Spandau bis Oder-Spree-Kanal km 45,10 einschließlich Untere Spree, Berliner Spree, Treptower See mit RuhlebenerAltarm, Rummelsburger See, Müggelspree von der Einmündung in die Spree-Oder-Wasserstraße (Köpenick) bis km 11,40 einschließlich Großer <strong>und</strong> Kleiner Müggelsee sowie "DieBänke", Langer See, Großer Krampe, Seddinsee, Griebnitzsee, Kleinmachnower See,Stölpchensee, Pohlesee, Kleiner Wannsee.Der Erwerb des “SBF-Binnen unter Segel“ empfiehlt sich ebenfalls zum Befahren aller anderenBinnengewässer, denn hier werden die Gr<strong>und</strong>lagen des Segelns vermittelt.• Sportbootführerschein-See (SBF-See)Auf den Küstengewässern <strong>und</strong> Seeschifffahrtsstraßen der B<strong>und</strong>esrepublikDeutschland ist zum Führen von Wassersportfahrzeugen, deren Motorleistung3,68 kW (5 PS) übersteigt, der Sportbootführerschein-See erforderlich. InDeutschland ist er auf den Seeschifffahrtsstraßen notwendig. Dies sind die 3 smbreiten, zum deutschen Hoheitsgebiet gehörenden Küsten sowie die innerenGewässer <strong>und</strong> Teilstrecken bestimmter Binnenwasserstraßen. Darüber hinauswird der SBF-See weltweit als amtlicher Sportbootführerschein anerkannt.Seit März 1967 ist vom Gesetzgeber der amtliche SBF-See für Sportbootevorgeschrieben. Mit dem SBF-See dürfen alle Wasserfahrzeuge – auchSegelboote – gefahren werden, solange diese nicht gewerbsmäßig für Sport- oderErholungszwecke Verwendung finden.Hinweis: Für die empfohlenen amtlichen <strong>Sportbootführerscheine</strong> ist der SBF-See alsPrüfungsvoraussetzung zwingend vorgeschrieben.Seite 3


Die theoretischen Prüfungsinhalte zum SBF-See bestehen aus einem Fragebogen <strong>und</strong> ggf. einermündlichen Prüfung. Dabei werden ausreichende Kenntnisse u.a. in der Navigation, derSeemannschaft, des Seeschifffahrtsrechts, der Wetterk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> der Fahrzeugführung erwartet.In der praktischen Prüfung zum SBF-See müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Bootunter Motor umgesetzt <strong>und</strong> angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver, u.a. dasRettungsmanöver “Person über Bord“ <strong>und</strong> Seemannsknoten vorzuführen.• SportschifferzeugnisAuf allen Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins <strong>und</strong> der streckenk<strong>und</strong>epflichtigenWasserstraßen ist für Boote ab 15 m Länge bis weniger als 25 m Länge (ohne Ruder <strong>und</strong>Bugspriet) das Sportschifferzeugnis vorgeschrieben. In der Prüfung muss zusätzlich der Nachweisder Streckenk<strong>und</strong>e für besondere Abschnitte auf folgenden Binnenwasserstraßen abgelegt werden:• Elbe von km 0,0 (Schöna) bis km 607,50 (Obere Grenze des Hamburger Hafens); zuständig:Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion Ost in Magdeburg• Weser von km 0,0 (Hann.-Münden) bis km 204,45 (Minden) – Oberweser; zuständig Wasser<strong>und</strong>Schifffahrtsdirektion Mitte in Hannover• Donau von km 2249,85 (Vilshofen) bis km 2322,02 (Straubing); zuständig: Wasser- <strong>und</strong>Schifffahrtsdirektion Süd in Würzburg• Untere Havel-Wasserstraße von km 68,0 (Plaue) bis km 145,8 (Havelberg); jedoch nur beiWasserständen am Unterpegel Rathenow von mehr als 130 cm; zuständig: Wasser- <strong>und</strong>Schifffahrtsdirektion Ost in Magdeburg• Oder von km 542,4 (Ratzdorf) bis km 704,1 (Widochowa); zuständig: Wasser- <strong>und</strong>Schifffahrtsdirektion Ost in Magdeburg• Saale von km 0,0 (Mündung in die Elbe) bis km 19,50 (Unterer Vorhafen Schleuse Calbe);zuständig: Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion Ost in Magdeburg• SportpatentAuf dem Rhein müssen Sportboote ab 15 m bis weniger als 25 m Länge ein Sportpatent besitzen.Die Prüfung wird von der WSD Südwest, der WSD West <strong>und</strong> der WSD Süd durchgeführt. DasSportpatent gilt auf sämtlichen Binnenschifffahrtsstraßen.• BodenseeschifferpatentAuf dem Bodensee <strong>und</strong> dem Rhein zwischen Stein am Rhein <strong>und</strong> der Straßenbrücke Schaffhausenist das Bodenseeschifferpatent Kategorie A für Sportboote ab 4,41 kW = 6 PS <strong>und</strong> dasBodenseeschifferpatent Kategorie D für Sportboote mit einer Segelfläche von mehr als 12 m²vorgeschrieben. Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit einem Motor über 4,41 kW (6 PS), ist derErwerb der Kategorie A <strong>und</strong> D erforderlich. Für die Strecke zwischen Stein am Rhein <strong>und</strong>Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.Anerkennung anderer Führerscheine auf dem Bodensee:Inhaber der amtlichen <strong>Sportbootführerscheine</strong> See <strong>und</strong> Binnen können ein Ferienpatentbeantragen. Das Ferienpatent kann nur einmal im Jahr für die Dauer von einem Monat am Stückausgestellt werden. Die dafür zuständigen Behörden am Bodensee finden Sie auf Seite 9.Hinweis: Die Bodenseeschifferpatente A <strong>und</strong> D werden ohne zusätzliche Prüfung von denzuständigen Stellen des Deutschen Motoryacht Verbandes in den SBF-Binnen unter Motor <strong>und</strong>/oderSegel umgeschrieben.• Ausnahmeregelung für JugendlicheSeit dem 1. April 2005 gilt probeweise für Jugendliche mit einem Mindestalter von 12 Jahren aufbestimmten Wasserstraßen eine Sonderregelung.Seite 4


Ein Fahrzeug mit einer Länge von bis zu fünf Metern <strong>und</strong> einer Antriebsmaschine mit höchstens5 PS (3,68 kW) darf unter folgender Voraussetzung geführt werden: Die Jugendlichen müsseneinen Ausweis eines Wassersportvereins besitzen, der einem Spitzenverband des deutschenWassersports angehört, der das von ihm erarbeitete gr<strong>und</strong>legende <strong>und</strong> mit dem B<strong>und</strong>esministeriumfür Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Stadtentwicklung abgestimmte Verkehrssicherheitskonzept gewährleistet.Tabelle 3: Gültigkeitsbereiche für Jugendliche mit einer SonderregelungBinnengewässer km BeschränkungenAller0,25 - 49,65 (SchleuseHademstorf)49,65 -117,0nur bis zu einem Wasserstand von 200 cm amPegel Cellenur bis zu einem Wasserstand von 210 cm amPegel RethemEms 44,78 -124,00 nur bis zu einem Wasserstand von 320 cm amPegel RheineFulda bis 108,78Lahn 11,08 -135,96Sagter Ems: Leda-Einmündung –ElisabethfehnkanalEms-volle LängeSeitenkanal:Stör-Wasserstraße:20,00 - 44,7Ziegelsee: 26,5 - 30,37Obere Havel- Großer LabusseeWasserstraße: 86,35 -92,08Wangnitzsee0,00 - 0,4Peene: 0,95 -104,6Regnitz: 32,62 - 31,9922,11 - 21,797,71 - 6,41Ruhr: 11,7 -12,21 nur bis zu einem Wasserstand von 267 cm amPegel HattingenSaale: 36,65 - 93,6095,80 -120Stadttrave: 0,09 - 2,65Werra: 0,78 - 89,0Weser: 0,0 - 204,3Seite 5


2.2 Amtlich empfohlene <strong>Sportbootführerscheine</strong>Tabelle 2: Übersicht der amtlich empfohlenen <strong>Sportbootführerscheine</strong>FührerscheinGültig fürFahrtgebiet <strong>und</strong>WasserstraßenGültig fürWasserfahrzeugeZulassungsvoraussetzungenAusstellendeInstitutionenSportküstenschifferscheinSKSSportseeschifferscheinSSSSporthochseeschifferscheinSHSKüstengewässer, alleMeere bis zu einemAbstand von 12 sm vonder BasislinieKüstennahe Seegewässer,alle Meerebis zu 30 sm von derBasislinie einschließlichder RandmeereAlle Meere (weltweiteFahrt)Alle SportbooteAlle Sportboote;vorgeschrieben fürSportfahrzeuge, diegewerbsmäßig zurAusbildung genutztwerdenAlle Sportboote;vorgeschrieben fürSportfahrzeuge, diegewerbsmäßig zurAusbildung genutztwerden16 Jahre /SBF-See,seemeilennachweis:300 sm inKüstengewässern16 Jahre/SBF-See,Seemeilennachweis:1000 sm inküstennahenGewässern18 Jahre /SSS,Seemeilennachweis:1000 sm imSeebereichPrüfungsausschüssedes DSV<strong>und</strong> DMYVKoordinierungsausschussdesDSV <strong>und</strong> DMYVKoordinierungsausschussdesDSV <strong>und</strong> DMYV• Sportküstenschifferschein (SKS)Der Sportküstenschifferschein ist ein freiwilliger, amtlicher Befähigungsnachweis für dieKüstenreviere aller Meere bis zum Abstand von 12 sm vor der Küste. Er kann für die Kategorien“Segel mit Motor“ oder nur für “Motor“ erworben werden.Die Ausbildung zum SKS baut auf dem Wissen des SBF-See auf. Er beinhaltet jedoch viele weitereAspekte für das sichere Führen einer Segel- <strong>und</strong> Motoryacht im küstennahen Bereich bis zu 12 sm.Der SKS wird auch als amtlicher Sachk<strong>und</strong>enachweis gegenüber Versicherern <strong>und</strong>Charterunternehmen betrachtet.Voraussetzung für den Erwerb des SKS: Besitz des amtlichen SBF-See <strong>und</strong> der Nachweis von300 sm Küstenfahrt. Die Prüfung für den SKS besteht aus einem theoretischen <strong>und</strong> einempraktischen Teil. Prüfungsinhalte des theoretischen Teils sind insbesondere Seemannschaft <strong>und</strong>terrestrische Navigation.Hinweis: Wer im Besitz eines vor dem 1. Oktober 1999 ausgestellten BR-Verbandsscheines <strong>und</strong>des SBF-See ist, kann den BR-Schein in den SKS beim Deutschen Seglerverband umschreibenlassen. Wurde der BR-Schein nach dem <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.1998 ausgestellt, ist ein Nachweis von 500 sm Fahrtauf Segelyachten im Küstenbereich als BR-Schein-Inhaber erforderlich.Bei BR-Scheinen, die vor dem 31.12.1997 ausgestellt wurden, gilt ein ausreichenderSeemeilennachweis schon als erbracht. Der SKS stellt die Gr<strong>und</strong>lage zum Führen vongewerblichen Yachten dar.• Sportseeschifferschein (SSS)Der Sportseeschifferschein ist ebenfalls ein freiwilliger, amtlicher Befähigungsnachweis; er gilt fürFahrten in Küstengewässern aller Meere bis 30 sm vor der Festlandküste sowie für die Nord- <strong>und</strong>Seite 6


Ostsee, den Kanal, den Bristolkanal, die Irische <strong>und</strong> die Schottische See, das Mittelmeer <strong>und</strong> dasSchwarze Meer. Der SSS hat seit dem 1.1.1994 das Sportseeschifferzeugnis abgelöst. Er kannsowohl zum Führen von Yachten unter Antriebsmaschine als auch von Yachten unter Segelerworben werden.Der SSS baut auf den Sportküstenschifferschein auf, der aber für die Zulassung zur SSS Prüfungnicht vorgeschrieben ist. Über den SKS hinausgehend wird im Wesentlichen der ThemenbereichRadar <strong>und</strong> das Arbeiten mit Gezeitentafeln verlangt.Voraussetzung für den Erwerb des SSS: Der Bewerber des Sportseeschifferscheins für Yachtenmit Antriebsmaschine muss Inhaber des SBF-See sein <strong>und</strong> einen Nachweis von 1000 sm Fahrt imSeebereich erbringen sowie eine theoretische <strong>und</strong> praktische Prüfung ablegen. Bewerber müssennachweisen, dass sie nach Erwerb des SBF-See mindestens 1000 sm auf Yachten in küstennahenSeegewässern als Wachführer oder dessen Vertreter zurückgelegt haben.Hinweis: Um ein Sportseeschifferzeugnis in einen Sportseeschifferschein umschreiben zu lassen,müssen Sie im Besitz des SBF-See sein <strong>und</strong> eine praktische Prüfung ablegen. Inhaber eines vordem 1.1.1994 ausgestellten DSV-BK Scheins erhalten den Sportseeschifferschein mit derAntriebsart "Antriebsmaschine <strong>und</strong> unter Segel" ohne praktische Prüfung.• Sporthochseeschifferschein (SHSS)Der SHSS ist ein weiterer freiwilliger, amtlicher Befähigungsnachweis. Er gilt auf allen Meeren fürdie weltweite Fahrt <strong>und</strong> hat seit dem 1.1.1994 das Sporthochseeschifferzeugnis abgelöst. DerSHSS ist gesetzlich vorgeschrieben für Führer von Traditionsschiffen <strong>und</strong> gewerblich genutztenSportbooten. Gemäß § 15 der SeeSportbootVO muss der Führer eines gewerbsmäßig genutztenSportboots (Ausbildung oder ähnliche Sport- <strong>und</strong> Freizeitzwecke) in küstennahen Seegewässernjenseits der 12-sm-Zone oder auf weltweiter Fahrt einen SHSS besitzen.Im theoretischen Prüfungsteil sind die astronomische Navigation, das internationale Seerecht <strong>und</strong>die tropischen Wirbelstürme Schwerpunktthemen. In der praktischen Prüfung kommt ausschließlichdie Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen <strong>und</strong> Erläutern) hinzu. Darüber hinauswerden Gr<strong>und</strong>lagen der Astronomie vermittelt. Eine herkömmliche praktische Prüfung, in Form einerManöverfahrt, findet nicht statt.Voraussetzungen für den Erwerb des Sporthochseeschifferscheins: Mindestalter 18 Jahre;Besitz des SSS für Yachten mit der jeweiligen Antriebsart; Nachweis, dass nach Erwerb des SSSmindestens1000 Seemeilen als Wachführer auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart imSeebereich zurückgelegt wurden, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung.2.3 Freiwillige Verbandsscheine• DSV-Jüngstensegelschein (für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche)Den Einstieg in den Wassersport für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche ermöglicht der Jüngstensegelschein.Er dient als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten bis zur Jolle mit13 m² Segelfläche. Kinder ab sieben Jahre bis 13 Jahre können die Prüfung für diesen Scheinablegen.Voraussetzung ist ein Schwimmnachweis bzw. das Jugendschwimmabzeichen in Bronze. DerSchein wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig.• Gr<strong>und</strong>schein: Einstieg für Jugendliche ab 12 JahrenDer Gr<strong>und</strong>lehrgang ist – bei überwiegend praktischer Ausbildung – die systematische Einführung inden Segelsport für Einsteiger. Die Ausbildung erfolgt zumeist in Jollen <strong>und</strong> kleinen Kielbooten. AmSeite 7


Ende des Gr<strong>und</strong>lehrganges ist der Segler in der Lage, sein Boot mit An- <strong>und</strong> Ablegemanöver,Wenden <strong>und</strong> Halsen sowie Schot <strong>und</strong> Pinne zu führen.• Sportsegelschein (SPOSS)Der Sportsegelschein bescheinigt die für die Sportart Segeln notwendigen Segel- <strong>und</strong>Regattakenntnisse. Er wird von DSV-Vereinen ausgebildet, geprüft <strong>und</strong> erteilt. Dieser Schein istausschließlich für Regattasegler erforderlich.2.4 Schnuppern ohne Schein – der CharterscheinSeit Mai 2000 dürfen Bootsvermieter auf festgelegten Strecken bestimmte Boote an Skippervermieten, die keinen amtlichen Sportbootführerschein haben. Die Charterbescheinigung ist eineamtlich anerkannte Bescheinigung, die das Führen eines gemieteten Sportbootes auch ohne denvorgeschriebenen Sportbootführerschein-Binnen zulässt. Voraussetzung ist eine ausführlichetheoretische <strong>und</strong> praktische Einweisung durch das Charterunternehmen. Eine Übersichtskarte <strong>und</strong>genaue Informationen der Charterscheinreviere finden Sie unter www.adac.de/sportschifffahrt bzw.kann bei uns angefordert werden. Ausführliche Informationen zur Charterbescheinigung können Siezudem unserer <strong>ADAC</strong>-Wassersport-Info Deutschland entnehmen.Einschränkungen: Eine Charterbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis zum Führen vonSportbooten, kein Ersatz für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen <strong>und</strong> gilt nur, solange dasBoot gemietet ist. Die Charterboote dürfen maximal 15 m lang sein <strong>und</strong> nicht mehr als 12 Personentransportieren (jedoch nicht mehr als im Bootszeugnis zugelassen sind). EineHöchstgeschwindigkeit von 12 km/h darf nicht überschritten werden. Auch ist eine bestimmteSicherheitsausrüstung vorgeschrieben.2.5 Bestandschutz für ältere <strong>Sportbootführerscheine</strong>• Ältere <strong>Sportbootführerscheine</strong>In den letzten Jahren ergaben sich im deutschen Führerscheinwesen viele Änderungen. Nicht nurdie Optik, auch namentlich haben sich die <strong>Sportbootführerscheine</strong> verändert. Deshalb sind vieleFührerscheinbesitzer mit älteren <strong>Sportbootführerscheine</strong>n verunsichert <strong>und</strong> fragen sich, ob ihrFührerschein überhaupt noch gültig ist.Folgende <strong>Sportbootführerscheine</strong> sind weiterhin gültig:• Führerschein für Binnenfahrt (A) mit Motorberechtigung des DSV (der Segelteil des früherenFührerscheins für Binnenfahrt-(A) kann in den SBF-Binnen für Sportboote unter Segelumgeschrieben werden).• Motorbootführerschein A für Binnenfahrt des DMYV• Motorbootführerschein des DMYV (für Seeschifffahrtsstraßen ausgestellt von 1967 bis 1973)• Die amtlichen <strong>Sportbootführerscheine</strong>, die im B<strong>und</strong>esgebiet vor dem 1. April 1978 <strong>und</strong> in Berlinvor dem 1. April 1989 erworben wurden (gemäß Sportbootführerscheinverordnung-See vom20. Dezember 1973); sie gelten sowohl auf den See- als auch auf den Binnenschifffahrtsstraßen.• Motorbootführerschein <strong>und</strong> Segelbootführerschein des Landes Berlin (gültig nur in Berlin).Hinweise:• Die oben aufgeführten <strong>Sportbootführerscheine</strong> müssen nicht umgeschrieben werden, für Fahrtenim Ausland ist es allerdings empfehlenswert, eine Umschreibung in den SBF-See <strong>und</strong>/oder SBF-Binnen vorzunehmen.• Wichtig: In den Niederlanden werden ausschließlich die aktuellen deutschen<strong>Sportbootführerscheine</strong> anerkannt. Die Vorlage alter Dokumente stellt eine Ordnungswidrigkeitdar.Seite 8


• Befähigungsnachweise zum Führen von Sportbooten der ehemaligen DDR müssen vomDMYV/DSV in einen b<strong>und</strong>esdeutschen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Im Falledes Verlustes des ursprünglichen Dokuments kann sich der Nachweis über den Besitz einessolchen Patentes sehr schwierig gestalten, da keinerlei Unterlagen mehr vorliegen (siehe untenPunkt 2.7).2.6 Anerkennung ausländischer FührerscheineFührerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur imErwerbsland gültig <strong>und</strong> können nicht umgeschrieben werden. Dies gilt auch für einen in Kroatienerworbenen Sportbootführerschein.Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungen möglicherweise nur dann für Schadensforderungenaufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechendeRevier nach deutschen Vorschriften vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollteman sich eine schriftliche Deckungszusage geben lassen.Hinweis: Schiffsführer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen zu Urlaubs- <strong>und</strong>Erholungszwecken ein Jahr lang mit dem in ihrem Land vorgeschriebenen Bootsführerschein aufdeutschen Gewässern fahren. Bleiben sie länger als ein Jahr im B<strong>und</strong>esgebiet, muss der deutscheSportbootführerschein erworben werden.2.7 Zuständige Institutionen für Prüfungen, Umschreibungen<strong>und</strong> Ersatzausstellungen von <strong>Sportbootführerscheine</strong>n• SBF-Binnen, SBF-See, SKS, SSS <strong>und</strong> SHSDie Prüfung zum SBF-See, SBF-Binnen wird von den Prüfungsausschüssen des DeutschenMotoryachtverbandes (DMYV) <strong>und</strong> des Deutschen Seglerverbandes (DSV) abgenommen.Umschreibungen von älteren Führerscheinen sowie Ersatzausstellungen werden ebenfalls vondiesen Verbänden durchgeführt. Die Prüfung zum Erwerb des SKS, SSS <strong>und</strong> SHS sowie desSportsegelscheins wird durch eine Prüfungskommission des DSV abgenommen.Deutscher Motoryachtverband e. V. (DMYV)Deutscher Seglerverband e. V. (DSV)Vinckeufer 12-14Zentrale Verwaltungsstelle (ZVST)47119 Duisburg Gründgensstraße 18Telefon (0 20 3) 80 958 2422309 Hamburgwww.dmyv.de Telefon (0 40) 6 32 00 90fuehrerscheine@dmyv.dewww.dsv.org; info@dsv.org• Sportpatente <strong>und</strong> SportschifferzeugnisDie Prüfung zum Erwerb des Sportpatents oder des Sportschifferzeugnisses wird durch die Wasser<strong>und</strong>Schifffahrtsämter abgenommen. Die erforderlichen Zuständigkeiten <strong>und</strong> Kontakte entnehmenSie bitte unter: www.wsv.de.• BodenseeschifferpatentDie Prüfung zum Erwerb des Bodenseeschifferpatents wird durch die Landratsämter am Bodenseeabgenommen:Landratsamt KonstanzLandratsamt BodenseekreisSchifffahrtsamtSchifffahrtsamtReichenaustr. 37 Glärnischstr. 1-378467 Konstanz 88045 Friedrichshafenschifffahrtsamt@landkreis-konstanz.de schifffahrtsamt@bodenseekreis.deSeite 9


Landratsamt LindauSchifffahrtsamtBregenzer Str. 3588131 Lindauwww.landkreis-lindau.de2.8 Ausbildungswege zu den <strong>Sportbootführerscheine</strong>n• Empfehlung für Ihren Ausbildungsweg vom Laien zum Skipper-ExpertenFür Einsteiger• Theorie <strong>und</strong> Praxisausbildung <strong>und</strong> Prüfung zum SBF-See• Zum Erwerb des SBF-Binnen unter Motor wird die praktische Prüfunganerkannt, daher ist nur die theoretische Prüfung relevant• In Süddeutschland bietet sich ggf. der Erwerb desBodenschifferpatentes A (Multiple Choice), auf Antrag kann dannohne weitere Prüfung der SBF-Binnen Motor ausgestellt werden• Theorie- <strong>und</strong> Praxisausbildung Segeln <strong>und</strong> Prüfung zum SBF-Binnenunter Segel <strong>und</strong> ggf. Bodenseeschifferpatent D (nur für Bodensee-Segler relevant)Für Geübte• Theorie- <strong>und</strong> Praxisausbildung Segeln/Motor, Vorbereitung zum SKS• Theorieausbildung <strong>und</strong> Prüfung zum SKS• Praxisausbildung <strong>und</strong> Prüfung zum SKS• Tipp: Auf Antrag kann nach Vorlage des SKS unter Segel ohneweitere Prüfung der SBF-Binnen unter Segel ausgestellt werdenFür Experten• Theorie- <strong>und</strong> Praxisausbildung sowie Prüfung zum SSS• Theorieausbildung <strong>und</strong> Prüfung zum SHSS – die Praxis besteht hierlediglich aus dem Umgang mit dem Sextanten• Weitere Empfehlungen: Ausbildung <strong>und</strong> Wahl der AusbildungsstätteBei der Ausbildung zu den <strong>Sportbootführerscheine</strong>n soll der Laie lernen, ein Sportboot sicher zuführen. Dazu muss er die vorgeschriebenen Verkehrs- <strong>und</strong> Sicherheitsvorschriften sowie diegr<strong>und</strong>legenden Bootsmanöver <strong>und</strong> Knoten lernen. Die Komplexität der FachbereicheSeemannschaft, Navigation, Wetter- <strong>und</strong> Rechtsk<strong>und</strong>e sollte keinesfalls unterschätzt werden. DiePrüfung zum Erwerb eines Sportbootführerscheins besteht aus einem theoretischen <strong>und</strong> einempraktischen Teil (s. oben). Wie Sie sich das erforderliche Wissen zum Bestehen der theoretischen<strong>und</strong> praktischen Prüfung aneignen, bleibt Ihnen selbst überlassen. Sie haben die Möglichkeit, beikompetenten Ausbildungsstätten entsprechende Kurse zu besuchen. In der Regel wird man dannvon diesen Stellen zur Prüfung angemeldet. Wir empfehlen Laien aufgr<strong>und</strong> der Komplexität des zuerlernenden Stoffes dringend den Besuch einer geeigneten Ausbildungsstätte. Gr<strong>und</strong>sätzlichschreibt dies der Gesetzgeber aber nicht vor.Besonderes Augenmerk ist bei der Wahl einer Ausbildungsstätte auf die Qualität der Ausbildung<strong>und</strong> auf das Preis-/ Leistungsverhältnis zu legen. Es gibt in Deutschland keine definiertengesetzlichen Vorgaben an Ausbildungsstätten, leider nutzen das auch einige schwarze Schafe zuUngunsten der Führerscheinanwärter aus. Achten Sie daher genau auf den Umfang der praktischenSeite 10


(Schulungsboote, Fahrst<strong>und</strong>enanzahl, Einzel-/Gruppenausbildung) <strong>und</strong> theoretischen Ausbildung(umfassende Präsentation des Stoffes <strong>und</strong> der Zusammenhänge mittels moderner didaktischerTechniken/Medien – dies sollte sich keinesfalls nur auf die Vorstellung der Prüfungsfragebögenbeschränken). Über das vom <strong>ADAC</strong> empfohlene Branchenbuch des Wassertourismus-Guides(www.adac.de/sportschifffahrt) besteht die Möglichkeit, sich deutschlandweit Sportbootschulenanzeigen zu lassen.3 Erforderliche <strong>Funkzeugnisse</strong> für die Sportschifffahrt in DeutschlandEs steht außer Frage, dass die sachgerechte Benutzung von Funkgeräten gerade in derSportschifffahrt erheblich zur Sicherheit auf dem Wasser beiträgt. Die Nutzung eines Funkgerätesan Bord setzt voraus, dass der Schiffsführer auf See im Besitz des Short Range Certificates (SRC)oder des anspruchsvolleren Long Range Certificates (LRC) ist. Im Binnenbereich ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) vorgeschrieben. Einen Überblick über dieseZertifikate erhalten Sie in Tabelle 3. Wir empfehlen Skippern v.a. aus Sicherheitsgründen, dasjeweils relevante Funkzeugnis zu erwerben.Tabelle 3:Übersicht der gültigen <strong>Funkzeugnisse</strong> seit Januar 2003ZeugnisGültig fürWasserfahrzeugeGültigkeitsbereichMindestalterAusstellendeInstitutionUKW-Sprechfunkzeugnisfür denBinnenschifffahrtsfunkUBIweltweitBinnenschifffahrtsstraßenSportboote mit UKW-Binnenschiffahrtsfunk15 Jahre DSV <strong>und</strong> DMYVBeschränkt gültigesFunkbetriebszeugnis,Short Range CertificateSRCweltweit Seegewässerbegrenzt auf ca.35 smSportboote mit UKWSeefunk im GMDSSinternational15 Jahre DSV <strong>und</strong> DMYVAllgemeines Funkbetriebszeugnis, LongRange CertificateLRCweltweit SeegewässerohneBegrenzunguneingeschränkte Ausübungdes Seefunkdienstesbei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen <strong>und</strong> Funkeinrichtungendes GMDSSauf Sportfahrzeugen18 Jahre DSV <strong>und</strong> DMYV3.1 Vorgeschriebene Zertifikate für den Binnen- <strong>und</strong> Seefunk• Vorgeschriebenes Funkzeugnis für die Teilnahme am BinnenfunkSkipper von Kleinfahrzeug sind auf Binnenschifffahrtsstraßen nicht verpflichtet, Sprechfunk zubenutzen. Ein UKW-Funkgerät ist als Ausrüstungsteil bei Sportbooten auf allen deutschenBinnenschifffahrtsstraßen – außer bei unsichtigem Wetter oder bei der Radarfahrt – nichtvorgeschrieben. Hat ein Kleinfahrzeug, dass im Binnenbereich eingesetzt wird eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper zum Bedienen der Sprechfunkanlage in Besitz des“UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk“ (UBI) sein.Seite 11


UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk – UBI.Möchte der Schiffsführer am UKW-Binnenfunk teilnehmen, ist das UBIerforderlich. Das UBI ist international <strong>und</strong> unbefristet gültig. Mindestalter: 15Jahre.Das UBI berechtigt nicht zur Teilnahme am weltweiten Seenot- <strong>und</strong>Sicherheitsfunksystem GMDSS. Diese Berechtigung kann nur durch eineErgänzungsprüfung erworben werden.Inhaber eines UBI können durch eine Ergänzungsprüfung das BeschränktGültige Funkbetriebszeugnis (SRC) erwerben (berechtigt zur Teilnahme am GMDSS).• Weitere Hinweise zum BinnenfunkSende- <strong>und</strong> Empfangbereitschaft: Ist ein UKW-Sprechfunkgerät an Bord, muss dieSprechfunkanlage im Verkehrskreis Schiff – Schiff ständig sende- <strong>und</strong> empfangsbereit sein. DieserVerkehrskreis darf nur zur Übermittlung oder zum Empfang von Nachrichten auf anderen Kanälenkurzfristig verlassen werden. Die Sprechfunkanlage darf nur von Personen benutzt werden, die überein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügen.Nautischer Informationsfunk (NIF): Auf den Binnenschifffahrtsstraßen steht für den Funkverkehrder Schifffahrt der Verkehrskreis "Nautische Information" (Schiff - Land) zur Verfügung. An denUfern der Wasserstraßen sind an den Bereichsgrenzen die zu verwendenden Funkkanäle durchUKW-Tafelzeichen angegeben.ATIS: Auf den Binnenschifffahrtsstraßen müssen alle Funkgeräte an Bord mit einem ATIS-Coderausgerüstet sein. Die Abkürzung "ATIS" steht für Automatic Transmitter Identifikation System, dasder automatischen Identifizierung von Schiffsfunkstellen dienen soll.Radar: Zum Bedienen einer Radaranlage an Bord eines Binnenschiffes ist ein separates Radar-Schiffer-Zeugnis notwendig. Ist auf dem Rheinpegel Hochwasserstufe 1 gemeldet, dürfen nur nochFahrzeuge – einschließlich Kleinfahrzeuge – ihre Fahrt fortsetzen, die mit einer Sprechfunkanlageausgerüstet sind. Der Verkehrskreis "Nautischer Informationsdienst" ist auf Empfang zu schalten.Wichtig: Im Binnenbereich sind ausschließlich fest eingebaute Funkgeräte zulässig.Handsprechfunkgeräte (Walkie-Talkies) sind verboten. Darüber hinaus muss auf allen mit UKW-Sprechfunk ausgerüsteten Schiffen das Handbuch “Binnenschifffahrtsfunk“ in der jeweils aktuellenAusgabe vorhanden sein. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen Rhein <strong>und</strong> Mosel muss zusätzlich derRegionale Teil Rhein/Mosel, auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen zusätzlich der für diebefahrene Wasserstraße einschlägige Auszug aus dem Regional Teil Deutschland des Handbuchesan Bord vorhanden sein.Vorteile für Nutzer des Binnenfunks: Schiffsführer mit Funklizenz <strong>und</strong> einer UKW-Sprechfunkanlage an Bord haben beim Schleusen auf Gr<strong>und</strong> einer Änderung derBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom <strong>01</strong>. August 2007 Vorteile. Für sie besteht die Möglichkeit,wenn sie sich rechtzeitig an den Schleusen angemeldet haben, auch einzeln <strong>und</strong> ohne Wartezeitenzu schleusen, soweit das übrige Verkehrs-Aufkommen, die Verkehrslage <strong>und</strong> Maßnahmen zurStauhaltung der Wasserstraße dies zulassen. Der Erwerb des UBI empfiehlt sich schon deshalb.Frequenzzuteilung: Auf allen Binnenschifffahrtsstraßen ist es Pflicht, die Urk<strong>und</strong>e über dieFrequenzzuteilung mitzuführen. Diese wird erteilt von der B<strong>und</strong>esnetzagentur. (Adresse siehe Seite15)• Vorgeschriebene Funkbetriebszeugnisse für die Teilnahme am SeefunkAlle Skipper, die eine Seefunkanlage an Bord haben, <strong>und</strong> das empfiehlt sich zumindest an derKüste für alle Sportboote, die außerhalb des Strandsports eingesetzt werden, müssen ein dafürausreichendes Seefunkbetriebszeugnis – SRC (Short Range Certificate) oder LRC (Long RangeSeite 12


Certificate) – besitzen (die Ausnahmeregelung endete am 31.12.2009). Verstöße werden alsOrdnungswidrigkeit verfolgt. Der Erwerb des SRC <strong>und</strong> LRC setzt englische Sprachkenntnissevoraus.Die Funkbetriebszeugnisse SRC <strong>und</strong> LRC gelten seit dem 1. Januar 2003 <strong>und</strong> berechtigen nicht zurTeilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Seefunkzeugnisse, die vor dem 1. Januar 2003 ausgestelltworden sind, behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit <strong>und</strong> erlauben weiterhin auch die Teilnahmeam Binnenschifffahrtsfunk.Charterboote über 12 m Länge müssen gemäß der See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV) miteiner GMDSS Funkanlage ausgerüstet sein. Der Charterskipper muss deshalb auch im Besitz einesausreichenden Seefunkbetriebszeugnisses sein.Beschränkt gültiges FunkbetriebszeugnisShort Range Certificate – SRC –Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes imWeltweiten Seenot- <strong>und</strong> Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweitebis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Das SRC ist international <strong>und</strong> unbefristet gültig.Mindestalter: 15 Jahre.Die theoretische Prüfung zum SRC besteht aus einem Fragebogen, derAufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischerSprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mitanschließender Übersetzung ins Deutsche <strong>und</strong> der Übersetzung einesdeutschen Textes ins Englische. Eventuell wird auch mündlich geprüft. Kenntnisse des mobilenSeefunkdienstes, des GMDSS (s. Seite 13), des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischenSprache in Wort <strong>und</strong> Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreichgelöst <strong>und</strong> sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung desRoutine- <strong>und</strong> Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.Allgemeines FunkbetriebszeugnisLong Range Certificate – LRC –Das LRC ist die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung desSeefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen <strong>und</strong>Funkeinrichtungen des GMDSS auf Sportfahrzeugen. Das LRC ist international<strong>und</strong> unbefristet gültig. Mindestalter: 18 Jahre.Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme vonNot-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mitanschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschenTextes ins Englische <strong>und</strong> dessen Absetzung über Funk unter Verwendung desinternationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichenAbkürzungen <strong>und</strong> Redewendungen in der Seefahrt. Der Fragebogen <strong>und</strong>Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.Kenntnisse des SRC <strong>und</strong> zusätzlich des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten, des GMDSS, desöffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort <strong>und</strong> Schrift zum Austausch vonInformationen auf See sind nachzuweisen.In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben aus den Bereichen terrestrischer Seefunk <strong>und</strong>Seefunk über Satelliten erfolgreich gelöst <strong>und</strong> sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M <strong>und</strong> C) unterBedienung von UKW / GW / KW / Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.Seite 13


GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System): GMDSS ist ein weltweites Seenot- <strong>und</strong>Sicherheitssystem für die Schifffahrt. Schiffe in Not können Mithilfe des GMDSS weltweit einheitlichmit speziellen Techniken automatisch die zuständige SAR (Search and Recue)- Zentrale erreichen.Das System dafür ist das DSC (Digital Selective Calling). Ist ein UKW-Gerät mit DSC Funktionausgerüstet, lassen sich Notalarme – mit Position – an alle Funkstellen absetzen. Alle Schiffsführer,die eine GMDSS- Seefunkanlage mit an Bord haben, müssen ein dafür ausreichendesSeefunkbetriebszeugnis besitzen (siehe Tabelle 3). Verstöße werden als Ordnungswidrigkeitverfolgt <strong>und</strong> entsprechend mit einem Bußgeld belegt.3.2 Bestandschutz für ältere gültige <strong>Funkzeugnisse</strong>Zeugnisse, die bis zum 31. Dezember 2002 abgelegt wurden, behalten unbefristet ihre Gültigkeit.Sie müssen nicht umgetauscht oder umgeschrieben werden. Einige ältere <strong>Funkzeugnisse</strong> (sieheTabelle 4) berechtigen allerdings nicht zur Teilnahme am GMDSS – auch nicht durch eineZusatzprüfung.Tabelle 4: Ältere gültige <strong>Funkzeugnisse</strong>Zeugnis Gültigkeitsbereich Gültig für Wasserfahrzeuge Ausstellende InstitutionBeschränktgültigesSeefunkzeugnis fürUltrakurzwelleAllgemeinesSprechfunkzeugnisfür denSeefunkdienstAllgemeinesBetriebszeugnisfür FunkerBeschränktgültigesBetriebszeugnisfür Funker IBeschränktgültigesBetriebszeugnisfür Funker IIInternational gültigBinnenschifffahrtsstraßen<strong>und</strong> KüstengewässerBinnenschifffahrtsstraßen<strong>und</strong> KüstengewässerInternational gültigBinnenschifffahrtsstraßen<strong>und</strong> KüstengewässerInternational gültigBinnenschifffahrtsstraßen<strong>und</strong> KüstengewässerBinnenschifffahrtsstraßen<strong>und</strong> deutscheKüstengewässerSportboote mitBinnenschifffahrtsfunk, UKW-Seefunk ohne GMDSS-BerechtigungSportboote mitBinnenschifffahrtsfunk, Kurz<strong>und</strong>Grenzwelle-Seefunk ohneGMDSS-BerechtigungSportboote mitBinnenschifffahrtsfunk, Kurz<strong>und</strong>Grenzwelle-Seefunk mitUKW Seefunk mit GMDSS-BerechtigungSportboote mitBinnenschifffahrtsfunk, Kurz<strong>und</strong>Grenzwelle-Seefunk,UKW Seefunk mit GMDSS-BerechtigungSportboote mitBinnenschifffahrtsfunk,deutsche UKW-Küstenfunkstellen mitGMDSS-BerechtigungDeutsche Post, späterRegulierungsbehörde fürTelekommunikation <strong>und</strong>Post (RegTP)Deutsche Post, späterRegTPDeutsche Post, späterRegTPDeutsche Post, späterRegTPDeutsche Post, späterRegTP3.3 Ausbildungswege zum FunkzeugnisDie meisten Sportbootführerscheinschulen bieten die Ausbildung zum Erwerb einesSprechfunkzeugnisses an. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen <strong>und</strong> einem praktischenTeil. Inhaber des LRC oder des SRC können durch eine Ergänzungsprüfung die Berechtigung zurTeilnahme am Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erwerben. Um sich das Wissen zu den <strong>Funkzeugnisse</strong>nanzueignen <strong>und</strong> insbesondere auch erste Geräte- <strong>und</strong> Sprechfunk-Erfahrung zu sammeln, empfiehltsich unbedingt der Besuch einer kompetenten Ausbildungsstätte. Vergleichen Sie bei der Wahleiner Ausbildungsstätte die jeweiligen Angebote in Ihrer Region. Achten Sie darauf, dass dieSeite 14


Schule auch mit entsprechender Hard- <strong>und</strong> Software sowie Schulungsräumen ausgestattet ist <strong>und</strong>ein funkerfahrener Ausbilder zur Verfügung steht. Von Eintages- oder Wochenend-Crashkursenraten wir dringend ab. Auch hier gilt: Übung macht den Meister!3.4 Zuständige Institutionen für PrüfungenDie beauftragten Verbände Deutscher Motoryachtverband e. V. (DMYV) <strong>und</strong> DeutscherSeglerverband e. V. (DSV) sind für die Ausstellung <strong>und</strong> Prüfung der <strong>Funkzeugnisse</strong> UBI, SRC <strong>und</strong>LRC zuständig. Die beiden Verbände bedienen sich bei der Zulassung zur Prüfung <strong>und</strong> derenDurchführung ihrer gemeinsamen Prüfungsausschüsse für Funkbetriebszeugnisse, die in Berlin, amBodensee, in Bremen, Duisburg, Hamburg, Leer, Leipzig, Nürnberg, Rostock, <strong>und</strong> Wiesbadeneingerichtet sind.3.5 Reform der <strong>Funkzeugnisse</strong> 2<strong>01</strong>1 <strong>und</strong> RYA-SRCErleichterung bei der Prüfung durch die Reform der Fragenkataloge: Das B<strong>und</strong>esministeriumfür Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Fragenkataloge im Funkzeugnisbereichreformiert. Zum 1.1.2<strong>01</strong>1 treten die Neuerungen in Kraft. Für das SRC <strong>und</strong> LRC erfolgt dieUmstellung vom herkömmlichen Frage- <strong>und</strong> Antwortsystem auf das Multiple Choice Verfahren, beidem die korrekte Antwort nur noch angekreuzt werden muss. Ausgedehnte schriftlicheBeantwortungen sind dann hinfällig.Auch der Fragenkatalog für die Anpassungsprüfung zum SRC für Inhaber nicht allgemeinanerkannter ausländischer Funkbetriebszeugnisse (wie z.B. das SRC der Royal YachtingAssociation – RYA) wurde erstellt <strong>und</strong> tritt bereits im Laufe des Jahres 2<strong>01</strong>0 in Kraft. DieseErgänzungsprüfung umfasst 37 Prüfungsfragen in der Theorie. Der praktische Teil bleibt unberührt.• Anmeldung der Funkanlage bei der B<strong>und</strong>esnetzagenturDas Betreiben einer See- oder Binnenfunkanlage setzt gr<strong>und</strong>sätzlich die Anmeldung bei derB<strong>und</strong>esnetzagentur voraus. Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden. DieFrequenzzuteilungsurk<strong>und</strong>e wird auf Antrag erteilt. Der Antragsteller muss nicht im Besitz einesSprechfunkzeugnisses sein.Generell stellt sich bei der Frequenzzuteilung die Frage, ob es sich bei Sportbooten umfunkausrüstungspflichtige Schiffe handelt, die am GMDSS teilnehmen <strong>und</strong> somit dem SOLAS-Übereinkommen (Safety Of Life At Sea) unterliegen oder nicht funkausrüstungspflichtige Schiffe.Für rein privat genutzte Sportboote (keine Charterboote!) ist der „Antrag auf Frequenzzuteilung fürdas Betreiben einer Funkstelle auf einem nicht funkausrüstungspflichtigen Schiff“ auszufüllen. DieLänge des Bootes ist in diesem Fall nicht relevant.Hinweis: Nach Erteilung der Urk<strong>und</strong>e muss die vergebene MMSI- oder ATIS-Nummer in dasFunkgerät einprogrammiert werden. Vorsicht ist bei der Eingabe dieser Zahlenfolge geboten, da beifalscher Vorgehensweise das Gerät ausgebaut <strong>und</strong> vom Hersteller wieder in den ursprünglichenZustand zurückgesetzt werden muss! Die Beantragung der Frequenzzuteilungsurk<strong>und</strong>e für denBinnen- <strong>und</strong> Seebereich erfolgt bei der:B<strong>und</strong>esnetzagenturAußenstelle HamburgSachsenstr. 12 + 1420097 HamburgTel.: 040 23655-0Fax: 040 23655-182www.b<strong>und</strong>esnetzagentur.deseefunk@bnetza.deSeite 15

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