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Kommunikationsrichtlinie 2.2 - Edi-energy.de

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BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.20126. Regelungen für <strong>de</strong>n Austausch via E-MailDie hohe Variantenvielfalt in <strong>de</strong>r E-Mail-Nutzung steht einem Einsatz zur Übermittlung vonEDIFACT-Nachrichtendateien entgegen. Um <strong>de</strong>nnoch einen hohen Automatisierungsgrad aufSeiten <strong>de</strong>s E-Mail-Empfängers zu erreichen, gelten folgen<strong>de</strong> Regeln:6.1 E-Mail-Adresse• Die für <strong>de</strong>n Austausch von EDIFACT-Nachrichtendateien zwischen zwei Marktpartnernfestgelegte E-Mail-Adresse ist ausschließlich für <strong>de</strong>n Austausch von EDIFACT-Nachrichtenzu nutzen.• Im Sinne <strong>de</strong>r 1:1-Kommunikation muss es eine personenneutrale, funktionsbezogene E-Mail-Adresse sein (bspw. ohne Vor- und Nachnamen).• Ein Marktteilnehmer, <strong>de</strong>r E-Mails mit Geschäftskorrespon<strong>de</strong>nz an die für <strong>de</strong>n Austausch vonEDIFACT-Nachrichtendateien festgelegte E-Mail-Adresse eines an<strong>de</strong>ren Marktteilnehmerssen<strong>de</strong>t, kann nicht erwarten, dass diese E-Mails gelesen o<strong>de</strong>r gar beantwortet wer<strong>de</strong>n.• Der Versen<strong>de</strong>r einer E-Mail hat seine eigene E-Mail-Adresse im VON-Feld (= FROM) <strong>de</strong>r E-Mail zu verwen<strong>de</strong>n. Das AN-Feld (= TO) <strong>de</strong>r E-Mail ist ausschließlich mit <strong>de</strong>r E-Mail-Adresse <strong>de</strong>s Empfänger zu befüllen. Bei<strong>de</strong> Fel<strong>de</strong>r müssen gefüllt sein.• Bei <strong>de</strong>r E-Mail-Adresse wer<strong>de</strong>n nur die "reinen" Adressbestandteile ausgewertet(LocalPart@Domain.TLD). Ein Anspruch auf Auswertung o<strong>de</strong>r Adressierung <strong>de</strong>r "Phrase"besteht nicht.Beispiel: "Datenaustausch EDIFACT" Zur Adressierung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann nur <strong>de</strong>r Adressteil edifact@Marktpartner.<strong>de</strong>.Wird die Phrase " Datenaustausch EDIFACT" mitgeschickt, darf sie nicht zurAuswertung herangezogen wer<strong>de</strong>n.6.2 Verschlüsselung und Signatur von E-Mails• Im Sinne <strong>de</strong>r 1:1-Kommunikation ist <strong>de</strong>r Datenaustausch geschäftsprozessunspezifisch zubetreiben, d. h. wenn verschlüsselt und signiert wird, dann erfolgt dies für alle Nachrichtentypen7 einheitlich. Es wer<strong>de</strong>n somit alle Nachrichtendateien von einem Absen<strong>de</strong>r an einemEmpfänger auf dieselbe Art übertragen.• Das Verschlüsseln und Signieren von E-Mails ist ausschließlich nach <strong>de</strong>m S/MIME-Standard gestattet. Die Verwendung eines qualifizierten Signaturzertifikates innerhalb vonS/MIME ist technisch nicht möglich. Es muss ein fortgeschrittenes Zertifikat 8 sein.• Hält ein Marktteilnehmer es auf <strong>de</strong>r Grundlage gelten<strong>de</strong>n Rechts (insbeson<strong>de</strong>reDatenschutzrecht) für erfor<strong>de</strong>rlich, dass EDIFACT-Kommunikation verschlüsselt/signierterfolgt, so ist <strong>de</strong>r sich daraus ergeben<strong>de</strong> Aufwand beim an<strong>de</strong>ren Marktteilnehmer zuakzeptieren 9 .• Das fortgeschrittene Zertifikat muss bei<strong>de</strong> Verwendungszwecke (Verschlüsselung undSignatur) im Feld KeyUsage enthalten.Je<strong>de</strong>r Marktpartner muss genau nur ein fortgeschrittenes Zertifikat (genauer <strong>de</strong>n dazugehörigenprivaten Schlüssel) zur Signaturerzeugung und auch zur Entschlüsselung <strong>de</strong>r E-Mail-Nachrichten <strong>de</strong>s jeweils an<strong>de</strong>ren Marktpartners verwen<strong>de</strong>n. Umgekehrt müssenZertifikate <strong>de</strong>r Marktpartner sowohl zur Verschlüsselung als auch zur Signaturprüfung7 Beispiele für unterschiedliche Nachrichtentypen: APERAK, INVOIC, MSCONS8 Ein fortgeschrittenes Zertifikat stammt entwe<strong>de</strong>r von einem anerkannten TrustCenter, das die Zugehörigkeit zurjeweiligen Organisation bestätigt hat o<strong>de</strong>r von einer eigenen vertrauensvollen PKI nach RFC 3647; zumSicherheitsniveau siehe Dokument „PKI Zertifikatsrichtlinie (Certificate Policy) <strong>de</strong>s BDEW“.9 Siehe hierzu im Detail MaBiS Mitteilung Nr. 3 <strong>de</strong>r BNetzA vom 28.4.2010.BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- undWasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong>Seite: 8

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