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Kommunikationsrichtlinie 2.2 - Edi-energy.de

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BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Co<strong>de</strong> für die I<strong>de</strong>ntifikation in <strong>de</strong>r Sparte Gas genutzt, so ist sie in <strong>de</strong>r sogenannten DVGW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbank einzutragen.Im Rahmen <strong>de</strong>r Zuteilung einer BDEW-Co<strong>de</strong>nummer durch <strong>de</strong>n BDEW bzw. einer DVGW-Co<strong>de</strong>nummer durch <strong>de</strong>n DVGW wird die Eintragung in <strong>de</strong>r BDEW- bzw. DVGW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbankautomatisch vorgenommen.Die BDEW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbank ist unter www.b<strong>de</strong>w.<strong>de</strong>, die DVGW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbankunter www.dvgw-sc.<strong>de</strong> zu erreichen. Mittels dieser bei<strong>de</strong>n Datenbanken ist dafür gesorgt,dass die vergebenen Marktpartneri<strong>de</strong>ntifikationsnummern (MP-ID) allen am <strong>de</strong>utschen GasundStrommarkt agieren<strong>de</strong>n Parteien bekannt gemacht wer<strong>de</strong>n. Nur die in diesen Datenbankenenthaltenen MP-ID dürfen von <strong>de</strong>n Marktpartnern verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, um sich als Absen<strong>de</strong>rbzw. Empfänger einer Nachricht in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n NAD-Segmenten und <strong>de</strong>m UNB-Segment <strong>de</strong>r Nachrichtendateien zu i<strong>de</strong>ntifizieren.Je<strong>de</strong>r am <strong>de</strong>utschen Energiemarkt teilnehmen<strong>de</strong> Marktteilnehmer ist verpflichtet seine Marktpartneri<strong>de</strong>ntifikationsnummerrechtzeitig öffentlich – an <strong>de</strong>n oben genannten Stellen – bekanntzu geben.2.4 Bekanntmachen beim InformationsempfängerUm beim Datenaustausch gemäß §37 GasNZV bzw. §22 StromNZV eine größtmögliche Automatisierungzu erreichen, müssen sich die Marktpartner vor <strong>de</strong>m erstmaligen Datenversandunter an<strong>de</strong>rem über <strong>de</strong>n Übertragungsweg und die Datenaustauschadressen verständigen.Dazu wird eine Kontaktaufnahme zum Austausch dieser Kommunikationsparameter (perTelefon o<strong>de</strong>r E-Mail) vorausgesetzt, um nachfolgend einen reibungslosen elektronischen Datenaustauschzu ermöglichen und so Verzögerungen in <strong>de</strong>r Bearbeitung aufgrund fehlen<strong>de</strong>r Informationenüber <strong>de</strong>n Sen<strong>de</strong>r einer Nachrichtendatei seitens <strong>de</strong>s Empfängers auszuschließen.Spätestens drei Werktage (nach GPKE/GeLi Gas-Kalen<strong>de</strong>r 2 ) nach erstmaliger Kontaktaufnahmeeines Marktteilnehmers müssen die o. g. Daten zwischen diesen bei<strong>de</strong>n Parteien ausgetauschtsein (vgl. hierzu Abschnitt 2.1). Ein Werktag nach Austausch <strong>de</strong>r Kommunikationsdatenmüssen bei<strong>de</strong> Parteien die Daten <strong>de</strong>s jeweils an<strong>de</strong>ren Marktteilnehmers in allen ihren an <strong>de</strong>rMarktkommunikation beteiligten Systemen eingetragen haben, so dass alle Voraussetzungenfür <strong>de</strong>n elektronischen Datenaustausch erfüllt sind.EDIFACT-Nachrichtendateien, die aufgrund einer vom Empfänger verschul<strong>de</strong>ten, verspätetenEinrichtung <strong>de</strong>s EDIFACT-Kommunikationskanals abgelehnt wer<strong>de</strong>n, gelten als fristgerechtzugestellt. Der Empfänger ist in diesem Fall verpflichtet diese entsprechend <strong>de</strong>s ursprünglichenEmpfangsdatums zu prozessieren 3 . Diese Regelung gilt ausschließlich für fehlerfreie EDIFACT-Nachrichtendateien.Der EDIFACT-Kommunikationskanal zwischen zwei Marktpartnern ist min<strong>de</strong>stens für drei Jahrenach <strong>de</strong>m letzten Datenaustausch (zwischen diesen bei<strong>de</strong>n Marktpartnern) aufrecht zu halten.Än<strong>de</strong>rt sich bei einem Marktpartner <strong>de</strong>r Kommunikationskanal, so ist er verpflichtet all seineMarktpartner mit <strong>de</strong>nen er in <strong>de</strong>n letzten drei Jahren EDIFACT-Kommunikation betrieben hat,über die Än<strong>de</strong>rung zu informieren. Die Information erfolgt rechtzeitig min<strong>de</strong>stens zwei Wochenvor Umstellung an die Adressdaten, welche in <strong>de</strong>n BDEW- bzw. DVGW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbankenhinterlegt sind.Zur Kontaktaufnahme mit einem Marktpartner dienen die in <strong>de</strong>r DVGW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbankbzw. BDEW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbank veröffentlichten E-mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer.2 Hinweis: Die Werktags<strong>de</strong>finitionen in GPKE und GeLi Gas sind i<strong>de</strong>ntisch.3 Im Regelfall, in <strong>de</strong>m ein EDIFACT-Kommunikationskanal eingerichtet ist, ist das Zugangsdatum das, für die Fristenrelevante Datum.BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- undWasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong>Seite: 4

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