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Kommunikationsrichtlinie 2.2 - Edi-energy.de

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Regelungen zur AdressierungEDI@Energy <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong>Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung <strong>de</strong>sAustauschs von EDIFACT-DateienVersion: <strong>2.2</strong>Herausgabedatum: 01.10.2012Autor:BDEW


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.20121. Einführung 32. Grundsätze für <strong>de</strong>n elektronischen Datenaustausch 32.1 Organisatorische Grundlagen 3<strong>2.2</strong> I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>de</strong>r beteiligten Marktteilnehmer 32.3 Öffentliche Bekanntgabe <strong>de</strong>r Marktpartneri<strong>de</strong>ntifikationsnummer 32.4 Bekanntmachen beim Informationsempfänger 42.5 Nutzung von Dienstleistern 53. Nachrichtendatei 53.1 Aufbau von Nachrichtendateien und sortenreiner Interchange 53.2 Namenskonvention für Nachrichtendateien 64. 1:1-Kommunikation 75. Übertragungswege 76. Regelungen für <strong>de</strong>n Austausch via E-Mail 86.1 E-Mail-Adresse 86.2 Verschlüsselung und Signatur von E-Mails 86.3 E-Mail-Anhang 96.4 E-Mail-Body 96.5 Namenskonvention für Betreff und Dateiname 97. Regelungen für <strong>de</strong>n Austausch via AS2 107.1 Namenskonvention für Dateiname 107.2 Weitere Informationen zu AS2 108. Regelungen für <strong>de</strong>n Austausch via X.400 109. Än<strong>de</strong>rungshistorie 11BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- undWasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 2


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.20121. EinführungDieses Dokument regelt die Aufnahme, Einhaltung und die Aufrechterhaltung <strong>de</strong>selektronischen Datenaustauschs zwischen <strong>de</strong>n Marktteilnehmern <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschenEnergiewirtschaft für die Übertragungsprotokolle AS2, E-Mail und auslaufend X.400.Die nachfolgen<strong>de</strong>n Regeln fin<strong>de</strong>n Anwendung auf alle von <strong>de</strong>r BNetzA festgelegten Marktprozesse,wie beispielsweise GPKE, GeLi Gas, GABi Gas, MaBiS und WiM.2. Grundsätze für <strong>de</strong>n elektronischen DatenaustauschIn diesem Kapitel wer<strong>de</strong>n die Maßnahmen beschrieben, die vor <strong>de</strong>m erstmaligen EDIFACT-Nachrichtendateiaustausch erfolgt sein müssen. Erst dann können die unternehmensübergreifen<strong>de</strong>nGeschäftsprozesse bei allen beteiligten Marktteilnehmern weitgehend automatisiertdurchlaufen wer<strong>de</strong>n.2.1 Organisatorische GrundlagenVoraussetzung aller funktionieren<strong>de</strong>n Prozessabläufe ist, dass alle netztechnischen, organisatorischenund vertraglichen Fragen zwischen <strong>de</strong>n am jeweiligen Geschäftsprozess beteiligtenParteien (in ihrer jeweiligen Marktrolle) geklärt sind. Dies bedingt insbeson<strong>de</strong>re, dass diebeteiligten Parteien beim elektronischen Datenaustausch• sich über die Kommunikationsparameter im Vorfeld verständigt haben,• ihre geän<strong>de</strong>rten Kommunikationsparameter frühzeitig bei Verän<strong>de</strong>rungen allen betroffenenMarktteilnehmern mitteilen,• <strong>de</strong>n Betrieb sowie die Verfügbarkeit <strong>de</strong>r Kommunikationssysteme gewährleisten.Um die für eine Marktkommunikation notwendigen Abstimmungen mit <strong>de</strong>n Marktteilnehmernvornehmen zu können, hat je<strong>de</strong>r Markteilnehmer sicherzustellen, dass er über die in <strong>de</strong>r BDEW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbank, bzw. DVGW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbank veröffentlichten Kontaktdaten(Telefon und E-Mail-Adresse) zu erreichen ist. Dies heißt, dass er spätestens drei Werktagenach Kontaktaufnahme per Telefon o<strong>de</strong>r E-Mail zu erreichen ist bzw. antwortet.<strong>2.2</strong> I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>de</strong>r beteiligten MarktteilnehmerJe<strong>de</strong> Nachrichtendatei beinhaltet neben <strong>de</strong>r ein<strong>de</strong>utigen I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>de</strong>r Nachricht, <strong>de</strong>sNachrichtentyps und <strong>de</strong>s Nachrichtendateidatums auch die sog. Marktpartneri<strong>de</strong>ntifikationsnummer1 (= MP-ID) zur ein<strong>de</strong>utigen I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>de</strong>s Sen<strong>de</strong>rs und Empfängers durch einenCo<strong>de</strong>.Die Marktpartner können hierzu entwe<strong>de</strong>r beim BDEW eine BDEW-Co<strong>de</strong>nummer, beim DVGWeine DVGW-Co<strong>de</strong>nummer o<strong>de</strong>r einen <strong>Edi</strong>g@s-Co<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r einen EIC-Co<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r GS1Germany eine GLN beantragen. Diese Co<strong>de</strong>s wer<strong>de</strong>n im Kopf <strong>de</strong>r Nachricht (Segmente UNBund NAD) mitgegeben (Näheres hierzu ist <strong>de</strong>m Dokument „Allgemeinen Festlegungen zu <strong>de</strong>nEDIFACT-Nachrichten“ und <strong>de</strong>n Nachrichtenbeschreibungen <strong>de</strong>s BDEW zu entnehmen).2.3 Öffentliche Bekanntgabe <strong>de</strong>r Marktpartneri<strong>de</strong>ntifikationsnummerDie durch die GS1 Germany zugeteilte GLN muss, wenn diese zur I<strong>de</strong>ntifikation <strong>de</strong>s Unternehmensund seiner Marktrolle in <strong>de</strong>r Sparte Strom dient, in <strong>de</strong>r sogenannten BDEW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbankeingetragen sein. Wird die GLN, o<strong>de</strong>r ein EDIG@S-Co<strong>de</strong>, o<strong>de</strong>r ein EIC-1 Marktpartneri<strong>de</strong>ntifikationsnummer: Darunter wer<strong>de</strong>n die Begriffe BDEW-/DVGW-Co<strong>de</strong>nummer, EDIG@S-Co<strong>de</strong>,EIC-Co<strong>de</strong> und GLN subsummiert. Für weitere Informationen wird auf das BDEW-Dokument „AllgemeineFestlegungen zu <strong>de</strong>n EDIFACT-Nachrichten“ verwiesen.BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- undWasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong>Seite: 3


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Co<strong>de</strong> für die I<strong>de</strong>ntifikation in <strong>de</strong>r Sparte Gas genutzt, so ist sie in <strong>de</strong>r sogenannten DVGW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbank einzutragen.Im Rahmen <strong>de</strong>r Zuteilung einer BDEW-Co<strong>de</strong>nummer durch <strong>de</strong>n BDEW bzw. einer DVGW-Co<strong>de</strong>nummer durch <strong>de</strong>n DVGW wird die Eintragung in <strong>de</strong>r BDEW- bzw. DVGW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbankautomatisch vorgenommen.Die BDEW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbank ist unter www.b<strong>de</strong>w.<strong>de</strong>, die DVGW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbankunter www.dvgw-sc.<strong>de</strong> zu erreichen. Mittels dieser bei<strong>de</strong>n Datenbanken ist dafür gesorgt,dass die vergebenen Marktpartneri<strong>de</strong>ntifikationsnummern (MP-ID) allen am <strong>de</strong>utschen GasundStrommarkt agieren<strong>de</strong>n Parteien bekannt gemacht wer<strong>de</strong>n. Nur die in diesen Datenbankenenthaltenen MP-ID dürfen von <strong>de</strong>n Marktpartnern verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, um sich als Absen<strong>de</strong>rbzw. Empfänger einer Nachricht in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n NAD-Segmenten und <strong>de</strong>m UNB-Segment <strong>de</strong>r Nachrichtendateien zu i<strong>de</strong>ntifizieren.Je<strong>de</strong>r am <strong>de</strong>utschen Energiemarkt teilnehmen<strong>de</strong> Marktteilnehmer ist verpflichtet seine Marktpartneri<strong>de</strong>ntifikationsnummerrechtzeitig öffentlich – an <strong>de</strong>n oben genannten Stellen – bekanntzu geben.2.4 Bekanntmachen beim InformationsempfängerUm beim Datenaustausch gemäß §37 GasNZV bzw. §22 StromNZV eine größtmögliche Automatisierungzu erreichen, müssen sich die Marktpartner vor <strong>de</strong>m erstmaligen Datenversandunter an<strong>de</strong>rem über <strong>de</strong>n Übertragungsweg und die Datenaustauschadressen verständigen.Dazu wird eine Kontaktaufnahme zum Austausch dieser Kommunikationsparameter (perTelefon o<strong>de</strong>r E-Mail) vorausgesetzt, um nachfolgend einen reibungslosen elektronischen Datenaustauschzu ermöglichen und so Verzögerungen in <strong>de</strong>r Bearbeitung aufgrund fehlen<strong>de</strong>r Informationenüber <strong>de</strong>n Sen<strong>de</strong>r einer Nachrichtendatei seitens <strong>de</strong>s Empfängers auszuschließen.Spätestens drei Werktage (nach GPKE/GeLi Gas-Kalen<strong>de</strong>r 2 ) nach erstmaliger Kontaktaufnahmeeines Marktteilnehmers müssen die o. g. Daten zwischen diesen bei<strong>de</strong>n Parteien ausgetauschtsein (vgl. hierzu Abschnitt 2.1). Ein Werktag nach Austausch <strong>de</strong>r Kommunikationsdatenmüssen bei<strong>de</strong> Parteien die Daten <strong>de</strong>s jeweils an<strong>de</strong>ren Marktteilnehmers in allen ihren an <strong>de</strong>rMarktkommunikation beteiligten Systemen eingetragen haben, so dass alle Voraussetzungenfür <strong>de</strong>n elektronischen Datenaustausch erfüllt sind.EDIFACT-Nachrichtendateien, die aufgrund einer vom Empfänger verschul<strong>de</strong>ten, verspätetenEinrichtung <strong>de</strong>s EDIFACT-Kommunikationskanals abgelehnt wer<strong>de</strong>n, gelten als fristgerechtzugestellt. Der Empfänger ist in diesem Fall verpflichtet diese entsprechend <strong>de</strong>s ursprünglichenEmpfangsdatums zu prozessieren 3 . Diese Regelung gilt ausschließlich für fehlerfreie EDIFACT-Nachrichtendateien.Der EDIFACT-Kommunikationskanal zwischen zwei Marktpartnern ist min<strong>de</strong>stens für drei Jahrenach <strong>de</strong>m letzten Datenaustausch (zwischen diesen bei<strong>de</strong>n Marktpartnern) aufrecht zu halten.Än<strong>de</strong>rt sich bei einem Marktpartner <strong>de</strong>r Kommunikationskanal, so ist er verpflichtet all seineMarktpartner mit <strong>de</strong>nen er in <strong>de</strong>n letzten drei Jahren EDIFACT-Kommunikation betrieben hat,über die Än<strong>de</strong>rung zu informieren. Die Information erfolgt rechtzeitig min<strong>de</strong>stens zwei Wochenvor Umstellung an die Adressdaten, welche in <strong>de</strong>n BDEW- bzw. DVGW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbankenhinterlegt sind.Zur Kontaktaufnahme mit einem Marktpartner dienen die in <strong>de</strong>r DVGW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbankbzw. BDEW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbank veröffentlichten E-mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer.2 Hinweis: Die Werktags<strong>de</strong>finitionen in GPKE und GeLi Gas sind i<strong>de</strong>ntisch.3 Im Regelfall, in <strong>de</strong>m ein EDIFACT-Kommunikationskanal eingerichtet ist, ist das Zugangsdatum das, für die Fristenrelevante Datum.BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- undWasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong>Seite: 4


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.20122.5 Nutzung von DienstleisternIm Rahmen <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur vorgegebenen 1:1-Kommunikation erfolgt eineKonkretisierung zur Verwendung von Absen<strong>de</strong>r und Empfänger in <strong>de</strong>n Segmenten UNB undNAD. Sen<strong>de</strong>r und Empfänger einer Nachricht sind die für <strong>de</strong>n Prozess verantwortlichen Marktteilnehmer(z. B. Lieferant, Netzbetreiber), nicht <strong>de</strong>r hierfür ggf. von einem Marktteilnehmerbeauftragte Dienstleister. Die sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Regelungen zur Befüllung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>nNachrichtensegmente sind <strong>de</strong>n „Allgemeinen Festlegungen zu <strong>de</strong>n EDIFACT-Nachrichten“ in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Version zu entnehmen.3. Nachrichtendatei3.1 Aufbau von Nachrichtendateien und sortenreiner InterchangeDer Aufbau von EDIFACT-Nachrichten und EDIFACT-Nachrichtendateien ist im BDEW-Dokument „Allgemeine Festlegungen“ in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Version geregelt.Für das Verständnis <strong>de</strong>r Folgekapitel soll hier <strong>de</strong>shalb nur das Prinzip skizziert wer<strong>de</strong>n, dass einInterchange immer sortenrein und spartenrein zu erfolgen hat:• Trennung von Energiearten in <strong>de</strong>n Nachrichtendateien• Trennung von Lastgängen und Zählerstän<strong>de</strong>n in MSCONS-Dateien• Trennung von UTILMD-Kategorien in <strong>de</strong>n Nachrichtendateien• …BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- undWasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong>Seite: 5


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.20123.2 Namenskonvention für NachrichtendateienEntsprechend <strong>de</strong>r Vorgabe durch die Bun<strong>de</strong>snetzagentur gilt seit <strong>de</strong>m 01.08.2008 die strenge1:1-Adressierung. Für diese wer<strong>de</strong>n die in diesem Kapitel beschriebenen Regelungen prinzipiellnicht benötigt, <strong>de</strong>nn alle für die Verarbeitung relevanten Informationen sind in <strong>de</strong>r EDIFACT-Nachrichtendatei enthalten.Die nachfolgend beschriebene Dateinamenskonvention bietet weiterhin eine Hilfestellung zurbilateralen Klärung bei auftreten<strong>de</strong>n Problemen, bevor eine Nachrichtendatei verarbeitet wur<strong>de</strong>.Die Dateinamenkonvention lautet:Nachrichtentyp_Anwendungsreferenz_von_an_yyyymmdd_DAR.txtAlle sechs Bestandteile sind MUSS-Angaben. Als Trennzeichen dient <strong>de</strong>r Unterstrich.Nachrichtentyp:Anwendungsreferenz 4 :Der EDIFACT-Name <strong>de</strong>s Nachrichtentyps gem. UNH DE0065VL, TL, (LG, EM) 5 aus UNB DE0026 (gemäß Wertevorrat <strong>de</strong>r BDEW-Nachrichtenbeschreibung)von:an:yyyy: Jahr | Datumsstempelmm: Monat | bei ErzeugungAbsen<strong>de</strong>r-Kennung (MP-ID aus UNB DE0004)Empfänger-Kennung (MP-ID aus UNB DE0010)dd: Tag | <strong>de</strong>r DateiDAR:Datenaustauschreferenz aus UNB DE0020.txt:Die Extension „.txt“ gilt für alle Nachrichtendateien zuzüglich „.gz“wenn komprimiert, vgl. Kapitel 6.3.Zwei Beispiele:UTILMD__9900123400007_4012345393651_20070131_A177.txtMSCONS_TL_9900123400007_4012345393651_20070131_B31.txtDie Anwendungsreferenz wird im UTILMD-Beispiel nicht befüllt, damit verbleiben nur die bei<strong>de</strong>nUnterstriche.Im MSCONS-Beispiel ist die Anwendungsreferenz zu befüllen, um die Inhalte Lastgang undZählerstand getrennt zu halten, vgl. Kapitel 3.1.4 Ausprägung <strong>de</strong>r übertragenen Werte (z. B: Lastgänge o<strong>de</strong>r diskrete Werte)5 LG ist nur für die Sparte Strom erlaubtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- undWasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong>Seite: 6


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.20124. 1:1-KommunikationGrundi<strong>de</strong>e <strong>de</strong>r 1:1-Kommunikation ist, dass ein Marktteilnehmer dafür zu sorgen hat, dass seineinternen Organisationsstrukturen bei <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Marktteilnehmern keinen Zusatzaufwand imRahmen <strong>de</strong>r Übermittlung <strong>de</strong>r EDIFACT-Nachrichten generieren. Je MP-ID ist maximal eine E-Mail-Adresse für die Marktkommunikation erlaubt.Es ist zulässig, für mehrere MP-ID die gleiche E-Mail-Adresse zu verwen<strong>de</strong>n.Eine E-Mail, die von einer an<strong>de</strong>ren E-Mail-Adresse als <strong>de</strong>r vereinbarten Adresse versandt wird,muss vom Empfänger nicht verarbeitet wer<strong>de</strong>n.Die 1:1-Adressierung gilt unabhängig vom Kommunikationskanal, wie z. B. AS2. Zwischen zweiMarktpartner kann für alle EDIFACT-Nachrichten nur ein Kommunikationskanal genutzt wer<strong>de</strong>n.Hinweis: Während <strong>de</strong>r Umstellungsphase von einem Kommunikationskanal auf <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>renkann temporär davon abgewichen wer<strong>de</strong>n.5. ÜbertragungswegeFür die Übertragung von Nachrichtendateien kommen die Transportwege 6 AS2, E-Mail viaSMTP o<strong>de</strong>r auslaufend X.400 zum Einsatz.Wenn keine Einigung auf einen Transportweg möglich ist, ist auf je<strong>de</strong>n Fall kostenneutral E-Mailvia SMTP (gemäß Kapitel 6) anzubieten.Der Transportweg sollte im Sinne <strong>de</strong>r 1:1-Kommunikation über ein zentrales EDI-Systemerfolgen, um ein automatisiertes Monitoring und Auskunftsfähigkeit sicherstellen zu können.6 Vgl. BDEW-Dokument „Studie über sichere webbasierte Übertragungswege“ von VEDIS in <strong>de</strong>r jeweils aktuellenVersion.BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- undWasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong>Seite: 7


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.20126. Regelungen für <strong>de</strong>n Austausch via E-MailDie hohe Variantenvielfalt in <strong>de</strong>r E-Mail-Nutzung steht einem Einsatz zur Übermittlung vonEDIFACT-Nachrichtendateien entgegen. Um <strong>de</strong>nnoch einen hohen Automatisierungsgrad aufSeiten <strong>de</strong>s E-Mail-Empfängers zu erreichen, gelten folgen<strong>de</strong> Regeln:6.1 E-Mail-Adresse• Die für <strong>de</strong>n Austausch von EDIFACT-Nachrichtendateien zwischen zwei Marktpartnernfestgelegte E-Mail-Adresse ist ausschließlich für <strong>de</strong>n Austausch von EDIFACT-Nachrichtenzu nutzen.• Im Sinne <strong>de</strong>r 1:1-Kommunikation muss es eine personenneutrale, funktionsbezogene E-Mail-Adresse sein (bspw. ohne Vor- und Nachnamen).• Ein Marktteilnehmer, <strong>de</strong>r E-Mails mit Geschäftskorrespon<strong>de</strong>nz an die für <strong>de</strong>n Austausch vonEDIFACT-Nachrichtendateien festgelegte E-Mail-Adresse eines an<strong>de</strong>ren Marktteilnehmerssen<strong>de</strong>t, kann nicht erwarten, dass diese E-Mails gelesen o<strong>de</strong>r gar beantwortet wer<strong>de</strong>n.• Der Versen<strong>de</strong>r einer E-Mail hat seine eigene E-Mail-Adresse im VON-Feld (= FROM) <strong>de</strong>r E-Mail zu verwen<strong>de</strong>n. Das AN-Feld (= TO) <strong>de</strong>r E-Mail ist ausschließlich mit <strong>de</strong>r E-Mail-Adresse <strong>de</strong>s Empfänger zu befüllen. Bei<strong>de</strong> Fel<strong>de</strong>r müssen gefüllt sein.• Bei <strong>de</strong>r E-Mail-Adresse wer<strong>de</strong>n nur die "reinen" Adressbestandteile ausgewertet(LocalPart@Domain.TLD). Ein Anspruch auf Auswertung o<strong>de</strong>r Adressierung <strong>de</strong>r "Phrase"besteht nicht.Beispiel: "Datenaustausch EDIFACT" Zur Adressierung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann nur <strong>de</strong>r Adressteil edifact@Marktpartner.<strong>de</strong>.Wird die Phrase " Datenaustausch EDIFACT" mitgeschickt, darf sie nicht zurAuswertung herangezogen wer<strong>de</strong>n.6.2 Verschlüsselung und Signatur von E-Mails• Im Sinne <strong>de</strong>r 1:1-Kommunikation ist <strong>de</strong>r Datenaustausch geschäftsprozessunspezifisch zubetreiben, d. h. wenn verschlüsselt und signiert wird, dann erfolgt dies für alle Nachrichtentypen7 einheitlich. Es wer<strong>de</strong>n somit alle Nachrichtendateien von einem Absen<strong>de</strong>r an einemEmpfänger auf dieselbe Art übertragen.• Das Verschlüsseln und Signieren von E-Mails ist ausschließlich nach <strong>de</strong>m S/MIME-Standard gestattet. Die Verwendung eines qualifizierten Signaturzertifikates innerhalb vonS/MIME ist technisch nicht möglich. Es muss ein fortgeschrittenes Zertifikat 8 sein.• Hält ein Marktteilnehmer es auf <strong>de</strong>r Grundlage gelten<strong>de</strong>n Rechts (insbeson<strong>de</strong>reDatenschutzrecht) für erfor<strong>de</strong>rlich, dass EDIFACT-Kommunikation verschlüsselt/signierterfolgt, so ist <strong>de</strong>r sich daraus ergeben<strong>de</strong> Aufwand beim an<strong>de</strong>ren Marktteilnehmer zuakzeptieren 9 .• Das fortgeschrittene Zertifikat muss bei<strong>de</strong> Verwendungszwecke (Verschlüsselung undSignatur) im Feld KeyUsage enthalten.Je<strong>de</strong>r Marktpartner muss genau nur ein fortgeschrittenes Zertifikat (genauer <strong>de</strong>n dazugehörigenprivaten Schlüssel) zur Signaturerzeugung und auch zur Entschlüsselung <strong>de</strong>r E-Mail-Nachrichten <strong>de</strong>s jeweils an<strong>de</strong>ren Marktpartners verwen<strong>de</strong>n. Umgekehrt müssenZertifikate <strong>de</strong>r Marktpartner sowohl zur Verschlüsselung als auch zur Signaturprüfung7 Beispiele für unterschiedliche Nachrichtentypen: APERAK, INVOIC, MSCONS8 Ein fortgeschrittenes Zertifikat stammt entwe<strong>de</strong>r von einem anerkannten TrustCenter, das die Zugehörigkeit zurjeweiligen Organisation bestätigt hat o<strong>de</strong>r von einer eigenen vertrauensvollen PKI nach RFC 3647; zumSicherheitsniveau siehe Dokument „PKI Zertifikatsrichtlinie (Certificate Policy) <strong>de</strong>s BDEW“.9 Siehe hierzu im Detail MaBiS Mitteilung Nr. 3 <strong>de</strong>r BNetzA vom 28.4.2010.BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- undWasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong>Seite: 8


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Auf diese Weise muss je Marktpartner nur ein fortgeschrittenes Zertifikatgepflegt wer<strong>de</strong>n 10 .6.3 E-Mail-Anhang• In einer E-Mail darf immer nur eine EDIFACT-Nachrichtendatei enthalten sein.• Eine E-Mail darf keine weiteren Anhänge, mit Ausnahme von Signaturdateien, enthalten.Die Verfahren zur Signatur <strong>de</strong>r E-Mail via S/MIME bleiben davon unberührt.• Soll die EDIFACT-Nachrichtendatei komprimiert wer<strong>de</strong>n, so ist dafür die gzip-Komprimierung11 zu verwen<strong>de</strong>n. Die unkomprimierte EDIFACT-Nachrichtendatei benutzt als Dateinamedie Namenskonvention aus Kapitel 3.2. Nach <strong>de</strong>m Komprimieren ist als Dateiname <strong>de</strong>rOriginalname <strong>de</strong>r EDIFACT-Nachrichtendatei inklusive <strong>de</strong>r Extension „.txt“ zu nutzen, an<strong>de</strong>n anschließend die von gzip benutzte Extension „gz“ angehängt wird (z. B:UTILMD__9900123400007_4012345494651_20070131_A177.txt.gz).• Der Anhang ist nicht zu verschlüsseln.• Der Anhang muss Base64 kodiert sein, damit Mailserver keine Zeilenumbrüche während<strong>de</strong>s Transportes einfügen.6.4 E-Mail-Body• Es dürfen keine Informationen, die zur weiteren Verarbeitung notwendig sind, außerhalb <strong>de</strong>reigentlichen Nachrichtendatei in <strong>de</strong>r E-Mail (d. h. im E-Mail-Body) enthalten sein.• Einige Softwareprodukte, die in <strong>de</strong>r gesamten Verarbeitungskette <strong>de</strong>r Marktkommunikationvia E-Mail <strong>de</strong>rzeit eingesetzt wer<strong>de</strong>n, benötigen im E-Mail-Body einen Text. Aus diesemGrund ist <strong>de</strong>r E-Mail-Body mit reinem Text zu füllen, wobei <strong>de</strong>r vorgenannte Punkt zubeachten ist. Dies be<strong>de</strong>utet insbeson<strong>de</strong>re, dass <strong>de</strong>r E-Mail-Body we<strong>de</strong>r in HTML codiertsein darf, noch dass er Bil<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Unternehmenslogos enthalten darf.6.5 Namenskonvention für Betreff und DateinameFür die per E-Mail ausgetauschten EDIFACT-Dateien gilt die Namenskonvention aus Kapitel3.2. Der E-Mail-Betreff muss mit <strong>de</strong>m Dateinamen gefüllt sein.Hinweis: Die in diesem Abschnitt 6 beschriebenen Regeln gelten ausschließlich für die E-Mail-Adresse, über die die EDIFACT-Nachrichten ausgetauscht wer<strong>de</strong>n. Diese E-Mail-Adresse darfnicht mit <strong>de</strong>r E-Mail-Adresse verwechselt wer<strong>de</strong>n, die in <strong>de</strong>r BDEW- bzw. DVGW-Co<strong>de</strong>nummerndatenbankveröffentlicht sind und <strong>de</strong>r erstmaligen Kontaktaufnahme mit <strong>de</strong>m Marktpartnerdienen bzw. bei Problemen im Datenaustausch mit <strong>de</strong>m Markteilnehmer zur Kontaktaufnahmemit ihm dienen (vgl. hierzu auch Abschnitt 2.4).10 In diesem Kapitel wird <strong>de</strong>r EDIFACT-Datenaustausch beschrieben, <strong>de</strong>r wie im Kapitel 6.1 unter einer personenneutralenE-Mailadresse stattzufin<strong>de</strong>n hat. Für Geschäftskorrespon<strong>de</strong>nz von Mensch zu Mensch ist das hierbeschriebene „Kombizertifikat“ nicht zulässig (dann zwei Zertifikate für Verschlüsselung und Signatur bspw. fürUrlaubsvertretung).11 gzip ist plattformunabhängigBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- undWasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong>Seite: 9


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.20127. Regelungen für <strong>de</strong>n Austausch via AS2Erfolgt <strong>de</strong>r Austausch <strong>de</strong>r EDIFACT-Dateien via AS2, so sind die im BDEW-Leitfa<strong>de</strong>n "Implementierungvon AS2 in Unternehmen <strong>de</strong>r Energiewirtschaft", Version 1.0 vom 5. November2009 festgelegten AS2-Parameter zu verwen<strong>de</strong>n. Dieser BDEW-Leitfa<strong>de</strong>n enthält auch <strong>de</strong>nsogenannten AS2-Steckbrief zur standardisierten Mitteilung <strong>de</strong>r eigenen AS2-Adresseparameter.7.1 Namenskonvention für DateinameEs ist die Namenskonvention aus Kapitel 3.2 anzuwen<strong>de</strong>n.7.2 Weitere Informationen zu AS2Weitere Informationen zu AS2 sind diesen Unterlagen zu entnehmen:Studie über sichere webbasierte ÜbertragungswegeMarktüberblick über AS2-Lösungen für die EnergiewirtschaftDiese Dokumente sind in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Version zu fin<strong>de</strong>n unter:http://www.b<strong>de</strong>w.<strong>de</strong>/internet.nsf/id/DE_Vereinbarung-elektronischer-Datenaustausch-EDI8. Regelungen für <strong>de</strong>n Austausch via X.400X.400 ist ein auslaufen<strong>de</strong>r Dienst. Neue Marktpartner sind möglichst via AS2 o<strong>de</strong>r E-Mail(gemäß Kapitel 6) anzubin<strong>de</strong>n.Für <strong>de</strong>n logischen Dateinamen bei X.400 gilt die Dateinamenskonvention aus Abschnitt 3.2.BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- undWasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong>Seite: 10


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.9. Än<strong>de</strong>rungshistorieDie angegebenen Än<strong>de</strong>rungen beziehen sich auf die jeweils letzte veröffentlichte Version. Zwischenversionen wer<strong>de</strong>n nicht veröffentlicht.Version 2.1dOrt Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusBisherNeuÄ1 Deckblatt Version: 2.1c Version: <strong>2.2</strong> Neue Version genehmigtÄ2GesamteDokumentBeseitigung von Tipp- und Grammatikfehlernund Durchführung von redaktionellenAnpassungen, wie z.B. Worttrennungen,Zeilenumbrüchen und Zeilenabstän<strong>de</strong>n in<strong>de</strong>n Tabellen.Beseitigen dieser Fehler undVerbesserung <strong>de</strong>r Lesbarkeit<strong>de</strong>s DokumentsgenehmigtÄ3 Kapitel 1 […] zwischen <strong>de</strong>n Marktteilnehmern <strong>de</strong>r<strong>de</strong>utschen Energiewirtschaft für dieÜbertragungsprotokolle AS2, E-Mail undX.400.[…] zwischen <strong>de</strong>n Marktteilnehmern <strong>de</strong>r<strong>de</strong>utschen Energiewirtschaft für dieÜbertragungsprotokolle AS2, E-Mail undauslaufend X.400.Präzisierung dass X.400zukünftig nicht mehr genutztwer<strong>de</strong>n soll.genehmigtDie nachfolgen<strong>de</strong>n Regeln fin<strong>de</strong>n Anwendungauf alle von <strong>de</strong>r BNetzA festgelegtenMarktprozesse, wie beispielsweise GPKE,GeLi Gas, GABi Gas, MaBiS und WiM.Klarstellung, dass die <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong>für die Marktkommunikationin <strong>de</strong>n BranchenGas und Strom giltÄ4Vor Kapitel3 eingefügt-- 3. Nachrichtendatei Die neuen Unterkapitel gehöreninhaltlich zusammen, daherentsprechen<strong>de</strong>s „Oberkapitel“erstellt.genehmigtÄ5 Kapitel 3und 4Zwei eigenen Kapitel für die Themen„Aufbau von Nachrichtendateien“ und„Sortenreiner Interchange“Zu einem Kapitel „Aufbau vonNachrichtendateien und sortenreinerInterchange“ zusammengelegtThemen gehören zusammenund wer<strong>de</strong>n nur für die nachfolgen<strong>de</strong>nKapitel benötigt, aberin diesem Dokument nichtfestgelegt.genehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 11


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusÄ6 Kapitel 3,jetzt 3.1BisherNeu3. Aufbau von Nachrichtendateien 3.1 Aufbau von Nachrichtendateienund sortenreiner InterchangeThemen gehören zusammenund wer<strong>de</strong>n nur für die nachfolgen<strong>de</strong>nKapitel benötigtgenehmigtÄ7 Kapitel 3,jetzt 3.1Der Aufbau von EDIFACT-Nachrichten undEDIFACT-Nachrichtendateien, so wie die fürdie <strong>de</strong>utsche Energiewirtschaft gültigenRegelungen sind <strong>de</strong>m BDEW-Dokument„Allgemeine Festlegungen zu <strong>de</strong>n EDIFACT-Nachrichten“ in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Versionzu entnehmen.Der Aufbau von EDIFACT-Nachrichten undEDIFACT-Nachrichtendateien ist im BDEW-Dokument „Allgemeine Festlegungen“ in <strong>de</strong>rjeweils gültigen Version geregelt.Vereinfachung <strong>de</strong>rFormulierunggenehmigtÄ8 Kapitel 3,jetzt 3.1Ein Interchange hat immer sorten- undspartenrein zu sein. Dies soll knapp anausgewählten Beispielen skizziert wer<strong>de</strong>n.Die weiteren Details sind <strong>de</strong>n „AllgemeinenFestlegungen zu <strong>de</strong>n EDIFACT-Nachrichten“in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Version zuentnehmen:• Trennung von Lastgängen undZählerstän<strong>de</strong>n in MSCONS-Dateien• Trennung von UTILMD-Kategorien in<strong>de</strong>n Nachrichtendateien• Trennung von Energiearten in <strong>de</strong>nNachrichtendateienFür das Verständnis <strong>de</strong>r Folgekapitel sollhier <strong>de</strong>shalb nur das Prinzip skizziertwer<strong>de</strong>n, dass ein Interchange immersortenrein und spartenrein zu erfolgen hat:• Trennung von Energiearten in <strong>de</strong>nNachrichtendateien• Trennung von Lastgängen undZählerstän<strong>de</strong>n in MSCONS-Dateien• Trennung von UTILMD-Kategorien in<strong>de</strong>n Nachrichtendateien• …Vereinfachung <strong>de</strong>rFormulierungSortierung vom Allgemeinenzum SpeziellengenehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 12


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusÄ9 Kapitel 8,neuesKapitel 3.2BisherSpezielle Regelungen zur Einführung <strong>de</strong>r1:1-KommunikationNachfolgend sind die Hilfestellungenbeschrieben, die <strong>de</strong>n Marktteilnehmer in <strong>de</strong>rZeit bis zur ausschließlich anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n1:1-Kommunikation helfen sollten.Entsprechend <strong>de</strong>r Vorgabe durch dieBun<strong>de</strong>snetzagentur gilt seit <strong>de</strong>m 01.08.2008die strenge 1:1-Adressierung. Für diesewer<strong>de</strong>n die in diesem Kapitel beschriebenenRegelungen prinzipiell nicht benötigt, <strong>de</strong>nnalle für die Verarbeitung relevanten Informationensind in <strong>de</strong>r Nachrichtendatei enthalten.Für Unternehmen, die <strong>de</strong>rzeit ggf. dieseInformationen noch benötigen, wird dieserTeil <strong>de</strong>r <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> noch nichtentfernt.An dieser Stelle wird empfohlen bei <strong>de</strong>rautomatisierten Verarbeitung seitens <strong>de</strong>sEmpfängers die Informationen für dieweiterverarbeiten<strong>de</strong>n Prozesseausschließlich <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>rNachrichtendatei zu entnehmen. Sollte diesnoch nicht realisiert sein, so ist dieseFunktionalität spätestens zum 1.10.2009sicherzustellen. Für Rückfragen bevor dieNachrichtendatei verarbeitet wur<strong>de</strong>, bietetdie nachfolgend beschriebeneNamenskonvention weiterhin eineHilfestellung zur ein<strong>de</strong>utigen I<strong>de</strong>ntifikation<strong>de</strong>r Datei.NeuNamenskonvention fürNachrichtendateienEntsprechend <strong>de</strong>r Vorgabe durch dieBun<strong>de</strong>snetzagentur gilt seit <strong>de</strong>m 01.08.2008die strenge 1:1-Adressierung. Für diese wer<strong>de</strong>ndie in diesem Kapitel beschriebenenRegelungen prinzipiell nicht benötigt, <strong>de</strong>nnalle für die Verarbeitung relevanten Informationensind in <strong>de</strong>r EDIFACT-Nachrichtendateienthalten.Einführungsphase ist langvorbei, daher Straffung <strong>de</strong>rAussagen.Festlegung, dass weiterhin dieNamenskonvention – wiebisher auch schon – nicht in <strong>de</strong>rVerarbeitung <strong>de</strong>r Datei beimEmpfänger zu nutzen ist,son<strong>de</strong>rn dort ausschließlich dieInhalte <strong>de</strong>r Nachrichtendatei zuverwen<strong>de</strong>n sind.genehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 13


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ä10Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusKapitel8.1, neuesKapitel 3.2BisherNamenskonvention fürNachrichtendateienUm in je<strong>de</strong>m Fall eine Weiterverarbeitung zugewährleisten und die Möglichkeit vonNamenskollisionen zu vermei<strong>de</strong>n, wird eineVergabe <strong>de</strong>r Dateinamen im folgen<strong>de</strong>nFormat standardisiert vorgegeben:NeuDie nachfolgend beschriebeneDateinamenskonvention bietet weiterhin eineHilfestellung zur bilateralen Klärung beiauftreten<strong>de</strong>n Problemen, bevor eineNachrichtendatei verarbeitet wur<strong>de</strong>.Festlegung, dass die Namenskonventionlediglich zur effizienterenBehebung vonFehlern dient.genehmigtÄ11Kapitel8.1, neuesKapitel 3.2Dateinamenkonvention:Nachrichtentyp_Anwendungsreferenz_von_an_yyyymmdd_lfd.txtDie Dateinamenkonvention lautet:Nachrichtentyp_Anwendungsreferenz_von_an_yyyymmdd_DAR.txtPräzisierung undverständlichere Formulierunggenehmigt(Alle Bestandteile sind MUSS-Angaben,siehe Unterschie<strong>de</strong> MSCONS zu restlichenNachrichtentypen)Alle sechs Bestandteile sind MUSS-Angaben.Als Trennzeichen dient <strong>de</strong>r Unterstrich.Ä12Kapitel8.1, neuesKapitel 3.2lfd: lfd. Nr. zur Erhaltung <strong>de</strong>r Ein<strong>de</strong>utigkeit(Datenaustauschreferenz aus UNB DE0020verwen<strong>de</strong>n)DAR: Datenaustauschreferenz aus UNBDE0020Präzisierung undverständlichere FormulierunggenehmigtAls Trennzeichen ist <strong>de</strong>r Unterstrich ( _ ) undals Extension „.txt“ für alle Nachrichtendateienzu verwen<strong>de</strong>n. Der erste Teil <strong>de</strong>sDateinamens än<strong>de</strong>rt sich je nachNachrichtentyp..txt: Die Extension „.txt“ gilt für alleNachrichtendateien zuzüglich „.gz“ wennkomprimiert, vgl. Kapitel 6.3.BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 14


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ä13Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusKapitel8.1, neuesKapitel 3.2BisherBeispiel UTILMD:UTILMD__9900123400007_4012345393651_20070131_A177.txtDie Anwendungsreferenz wird hier nichtbefüllt, Kennzeichnung durch zweiUnterstriche an <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Stelleist die Folge.Da die MSCONS nach <strong>de</strong>n InhaltenLastgänge o<strong>de</strong>r Zählerstand getrennt zuhalten ist, ist in <strong>de</strong>r Dateibezeichnung dieAnwendungsreferenz zu befüllen.Beispiel MSCONS:MSCONS_TL_9900123400007_4012345393651_20070131_B31.txtNeuZwei Beispiele:UTILMD__9900123400007_4012345393651_20070131_A177.txtMSCONS_TL_9900123400007_4012345393651_20070131_B31.txtDie Anwendungsreferenz wird im UTILMD-Beispiel nicht befüllt, damit verbleiben nurdie bei<strong>de</strong>n Unterstriche.Im MSCONS-Beispiel ist die Anwendungsreferenzzu befüllen, um die Inhalte Lastgangund Zählerstand getrennt zu halten,vgl. Kapitel 3.1Präzisierung undverständlichere FormulierunggenehmigtÄ14 Kapitel 4 Kapitel zum „Sortenreiner Interchange“ 1:1-Kommunikation Da „Sortenreiner Interchange“mit Kapitel 3 „fusioniert“ wur<strong>de</strong>.Die 1:1-Kommunikation ist eingrundlegen<strong>de</strong>s Prinzip, dasunabhängig vomÜbertragungsweg gilt. Daherein „vor die Klammer“ ziehen“.genehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 15


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusBisherÄ15 Kapitel 4 Grundi<strong>de</strong>e <strong>de</strong>r 1:1-Kommunikation ist, dassein Marktteilnehmer dafür zu sorgen hat,dass seine internen Organisationsstrukturenbei <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Marktteilnehmern keinenZusatzaufwand im Rahmen <strong>de</strong>r Übermittlung<strong>de</strong>r EDIFACT-Nachrichten generieren. JeMP-ID ist maximal eine E-Mail-Adresse fürdie Marktkommunikation erlaubt.Je<strong>de</strong>r Marktteilnehmer muss zum einen in<strong>de</strong>r Lage sein, dass er je MP-ID eine E-Mail-Adresse für <strong>de</strong>n elektronischenDatenaustausch mit diesem Marktteilnehmerbedient. Je<strong>de</strong>r Marktteilnehmer muss zuman<strong>de</strong>ren auch in <strong>de</strong>r Lage sein, mitMarktpartnern, die für mehrere MP-IDinnerhalb einer Marktrolle eine gemeinsameE-Mail-Adresse nutzen, <strong>de</strong>n automatisiertenelektronischen Datenaustauschdurchzuführen. Eine E-Mail, die von eineran<strong>de</strong>ren E-Mail Adresse als <strong>de</strong>r vereinbartenAdresse versandt wird, muss vomEmpfänger nicht verarbeitet wer<strong>de</strong>n.Die 1:1-Adressierung gilt unabhängig vomKommunikationskanal, wie z. B. AS2.Zwischen zwei Marktpartner kann für alleEDIFACT-Nachrichten nur einKommunikationskanal genutzt wer<strong>de</strong>n.Hinweis: Während <strong>de</strong>r Umstellungsphasevon einem Kommunikationskanal auf <strong>de</strong>nan<strong>de</strong>ren kann temporär davon abgewichenwer<strong>de</strong>n.NeuGrundi<strong>de</strong>e <strong>de</strong>r 1:1-Kommunikation ist, dassein Marktteilnehmer dafür zu sorgen hat,dass seine internen Organisationsstrukturenbei <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Marktteilnehmern keinenZusatzaufwand im Rahmen <strong>de</strong>r Übermittlung<strong>de</strong>r EDIFACT-Nachrichten generieren. JeMP-ID ist maximal eine E-Mail-Adresse fürdie Marktkommunikation erlaubt.Es ist zulässig, für mehrere MP-ID diegleiche E-Mail-Adresse zu verwen<strong>de</strong>n.Eine E-Mail, die von einer an<strong>de</strong>ren E-Mail-Adresse als <strong>de</strong>r vereinbarten Adresseversandt wird, muss vom Empfänger nichtverarbeitet wer<strong>de</strong>n.Die 1:1-Adressierung gilt unabhängig vomKommunikationskanal, wie z. B. AS2.Zwischen zwei Marktpartner kann für alleEDIFACT-Nachrichten nur einKommunikationskanal genutzt wer<strong>de</strong>n.Hinweis: Während <strong>de</strong>r Umstellungsphasevon einem Kommunikationskanal auf <strong>de</strong>nan<strong>de</strong>ren kann temporär davon abgewichenwer<strong>de</strong>n.Die alte Formulierung legtenahe, dass ein Unternehmen,das sowohl in <strong>de</strong>r RolleLieferant, als auch in <strong>de</strong>r RolleBKV agiert für bei<strong>de</strong> Rollenunterschiedliche E-Mail-Adressen o<strong>de</strong>r AS2-Adressenzu verwen<strong>de</strong>n hätte. Dies istaber nicht nötig.genehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 16


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusBisherÄ16 Kapitel 5, Derzeit ist die am meisten verbreitete Art <strong>de</strong>rÜbermittlung von Nachrichtendateien dasSMTP-Protokoll, d. h. die Dateien wer<strong>de</strong>nals Anhang von E-Mail (SMTP) übertragen.Darüber hinaus kommen auch die TransportprotokolleAS2 o<strong>de</strong>r X.400 zum Einsatz.Wenn keine Einigung auf einen Transportwegmöglich ist, ist auf je<strong>de</strong>n Fall kostenneutralE-Mail anzubieten.NeuFür die Übertragung von Nachrichtendateienkommen die Transportwege AS2, E-Mail viaSMTP o<strong>de</strong>r auslaufend X.400 zum Einsatz.Wenn keine Einigung auf einen Transportwegmöglich ist, ist auf je<strong>de</strong>n Fall kostenneutralE-Mail (gemäß Kapitel 6) anzubieten.Der Transportweg sollte im Sinne <strong>de</strong>r 1:1-Kommunikation über ein zentrales EDI-System erfolgen, um ein automatisiertesMonitoring und Auskunftsfähigkeitsicherstellen zu können.Sämtliche Vorkommen von„SMTP“ wer<strong>de</strong>n gegen „E-Mail“ausgetauscht, da SMTP nureine Übertragungsart vom Mailclientzum Server (bei Outlook/Exchangesogar proprietär)bzw. die Übertragunginnerhalb <strong>de</strong>r Mailserverkettebeschreibt. Der Abruf <strong>de</strong>r Mailerfolgt über an<strong>de</strong>re Protokolle(IMAP, POP3 bzw. eigene Protokolleinnerhalb Outlook/Exchange).Ergänzung von S/MIME umgesicherten Datenaustausch zubetreiben.Empfehlung ergänzt, um beispielsweiseeine Vollständigkeitsüberwachung<strong>de</strong>s Datenaustauschseinfach durchführenzu können.genehmigtÄ17 Kapitel 6 Aufgrund <strong>de</strong>s aktuell hohen Verbreitungsgradsvon SMTP 5 zur Übermittlung <strong>de</strong>rEDIFACT-Nachrichtendateien und <strong>de</strong>r vielenz. T. softwarespezifischen Varianten <strong>de</strong>sProtokolls sind zur Ermöglichung einerAutomation bzw. zur Erhöhung <strong>de</strong>s Automationsgradsauf Seiten <strong>de</strong>s E-Mail-Empfängers verbindliche Regelungenfestzulegen. Diese sind in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>nAbschnitten zusammengestellt.Die hohe Variantenvielfalt in <strong>de</strong>r E-Mail-Nutzungsteht einem Einsatz zur Übermittlungvon EDIFACT-Nachrichtendateien entgegen.Um <strong>de</strong>nnoch einen hohen Automatisierungsgradauf Seiten <strong>de</strong>s E-Mail-Empfängers zuerreichen, gelten folgen<strong>de</strong> Regeln:Präzisierung und verständlichereFormulierung, sowie Ersetzenvon SMTP durch E-Mail(vgl. weiter oben)genehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 17


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusBisherNeuÄ18Umsortierung <strong>de</strong>rUnterkapitel vonKapitel 66.1 Regelungen zum E-Mail-Anhang6.2 E-Mail-Body6.3 Verschlüsselte E-Mail6.4 E-Mail-Adresse6.1 E-Mail-Adresse6.2 Verschlüsselung und Signatur vonE-Mails6.3 E-Mail-Anhang6.4 E-Mail-BodySortierung in logischerReihenfolge <strong>de</strong>s Empfangsprozessesund Anwendung <strong>de</strong>s„Klammerprinzips“genehmigt6.5 Namenskonvention für Betreff undDateinameÄ19Kapitel6.4, neuesKapitel 6.1[…] zu nutzen.• Ein Marktteilnehmer […][…] zu nutzen.• Im Sinne <strong>de</strong>r 1:1-Kommunikation musses eine personenneutrale,funktionsbezogene E-Mail-Adresse sein(bspw. ohne Vor- und Nachnamen).• Ein Marktteilnehmer […]In <strong>de</strong>r letzten Konsultation zuZertifikaten stellte sich heraus,dass viele Teilnehmer <strong>de</strong>rKonsultation <strong>de</strong>n ersten Satzohne Beispiel nicht treffsicherverstehen.Aus <strong>de</strong>r funktionsbezogenenAdressierung ergibt sich, dasses keine Urlaubsabwesenheitsmeldungenfür diesesPostfach gibt.genehmigtÄ20Kapitel6.4, neuesKapitel 6.1Beispiel: "Müller, Frank"Zur Adressierung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kannnur <strong>de</strong>r AdressteilFrank.Mueller@Marktpartner.<strong>de</strong>.Wird die Phrase "Müller, Frank"mitgeschickt, darf sie nicht zur Auswertungherangezogen wer<strong>de</strong>n.Beispiel: "Datenaustausch EDIFACT"Zur Adressierung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kannnur <strong>de</strong>r Adressteil edifact@Marktpartner.<strong>de</strong>.Wird die Phrase „Datenaustausch EDIFACT"mitgeschickt, darf sie nicht zur Auswertungherangezogen wer<strong>de</strong>n.In <strong>de</strong>r letzten Konsultation zuZertifikaten stellte sich heraus,dass viele Teilnehmer <strong>de</strong>rKonsultation <strong>de</strong>n ersten Satzohne Beispiel nicht treffsicherverstehen.Aus <strong>de</strong>r funktionsbezogenenAdressierung ergibt sich, dasses keine Urlaubsabwesenheitsmeldungenfür diesesPostfach gibt.genehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 18


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ä21Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusKapitel6.3, neuesKapitel 6.2BisherNeu6.3 Verschlüsselte E-Mail 6.2 Verschlüsselung und Signatur von E-Mails1) Das Zertifikat ist unmittelbarabhängig von <strong>de</strong>r Mailadresseund beeinflusst Folgekapitel,daher an zweiter Stelle(Klammerprinzip).2) Die Technik S/MIME wird fürVerschlüsselung und Signaturverwen<strong>de</strong>t und sollte dahergemeinsam in einem Unterkapitelbehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.genehmigtÄ22Kapitel6.3, neuesKapitel 6.2-- • Im Sinne <strong>de</strong>r 1:1-Kommunikation ist <strong>de</strong>rDatenaustausch geschäftsprozessunspezifischzu betreiben, d. h. wenn verschlüsseltund signiert wird, dann erfolgtdies für alle Nachrichtentypen 6 einheitlich.Es wer<strong>de</strong>n somit alle Nachrichtendateienvon einem Absen<strong>de</strong>r an einemEmpfänger auf dieselbe Art übertragen.Fußnote 7: Beispiele für unterschiedlicheNachrichtentypen: APERAK,INVOIC, MSCONSGelebte Praxis im Markt; hierexplizite Nennung für Folgekapitel(Klammerprinzip).genehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 19


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusBisherNeuÄ23Kapitel6.3, neuesKapitel 6.2• Das Verschlüsseln von E-Mails istausschließlich nach <strong>de</strong>m S/MIME-Standard gestattet.• Das Verschlüsseln und Signieren von E-Mails ist ausschließlich nach <strong>de</strong>mS/MIME-Standard gestattet. DieVerwendung eines qualifiziertenSignaturzertifikates innerhalb vonS/MIME ist technisch nicht möglich. Esmuss ein fortgeschrittenes Zertifikat 8sein.Die Technik S/MIME wird fürVerschlüsselung und Signaturverwen<strong>de</strong>t.genehmigt• Hält ein Marktteilnehmer es auf <strong>de</strong>rGrundlage gelten<strong>de</strong>n Rechts (insbeson<strong>de</strong>reDatenschutzrecht) für erfor<strong>de</strong>rlich,dass EDIFACT-Kommunikationverschlüsselt/signiert erfolgt, so ist <strong>de</strong>rsich daraus ergeben<strong>de</strong> Aufwand beiman<strong>de</strong>ren Marktteilnehmer zu akzeptieren9 .Fußnote 8: Ein fortgeschrittenesZertifikat stammt entwe<strong>de</strong>r von einemanerkannten TrustCenter, das die Zugehörigkeitzur jeweiligen Organisationbestätigt hat o<strong>de</strong>r von einer eigenenvertrauensvollen PKI nach RFC 3647;zum Sicherheitsniveau siehe Dokument„PKI Zertifikatsrichtlinie (CertificatePolicy) <strong>de</strong>s BDEW“.Fußnote 9: Siehe hierzu im Detail MaBiSMitteilung Nr. 3 <strong>de</strong>r BNetzA vom28.4.2010.BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 20


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusBisherNeuÄ24Kapitel6.3, neuesKapitel 6.2• Wird eine E-Mail verschlüsselt, so hat<strong>de</strong>r Sen<strong>de</strong>r ausschließlich <strong>de</strong>n für dieVerschlüsselung vorgesehenen öffentlichenSchlüssel <strong>de</strong>s E-Mail-Empfängerszu verwen<strong>de</strong>n.• Das fortgeschrittene Zertifikat mussbei<strong>de</strong> Verwendungszwecke (Verschlüsselungund Signatur) im Feld KeyUsageenthalten.Je<strong>de</strong>r Marktpartner muss genau nur einfortgeschrittenes Zertifikat (genauer <strong>de</strong>ndazugehörigen privaten Schlüssel) zurSignaturerzeugung und auch zurEntschlüsselung <strong>de</strong>r E-Mail-Nachrichten<strong>de</strong>s jeweils an<strong>de</strong>ren Marktpartnersverwen<strong>de</strong>n. Umgekehrt müssenZertifikate <strong>de</strong>r Marktpartner sowohl zurVerschlüsselung als auch zurSignaturprüfung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Aufdiese Weise muss je Marktpartner nurein fortgeschrittenes Zertifikat gepflegtwer<strong>de</strong>n 10 .Fußnote 10:In diesem Kapitel wird <strong>de</strong>rEDIFACT-Datenaustausch beschrieben,<strong>de</strong>r wie im Kapitel 6.1 unter einerpersonenneutralen E-Mailadressestattzufin<strong>de</strong>n hat. FürGeschäftskorrespon<strong>de</strong>nz von Menschzu Mensch ist das hier beschriebene„Kombizertifikat“ nicht zulässig (dannzwei Zertifikate für Verschlüsselung undSignatur bspw. für Urlaubsvertretung).Präzisere Formulierung undSpezifikation <strong>de</strong>r im Marktgelebten Marktkommunikationmit <strong>de</strong>m umgangssprachlich sogenannten „Kombizertifikat“.genehmigtÄ25Kapitel6.1, neuesKapitel 6.36.1 Regelungen zum E-Mail-Anhang 6.3 E-Mail-Anhang Kapitelverschiebung(Klammerprinzip) undAngleichung <strong>de</strong>r Überschriften,sowie neue Kapitelnummer,aufgrund <strong>de</strong>r voran genanntenKapitelverschiebungen etc..genehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 21


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ä26Ä27Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusKapitel6.1, neuesKapitel 6.3Kapitel6.1, neuesKapitel 6.3Bisher• In einer E-Mail darf immer nur eineNachrichtendatei und – falls diese Dateisigniert ist – <strong>de</strong>ren Signatur enthaltensein.• Eine E-Mail darf keine weiterenAnhänge enthalten. Die Verfahren zurSignatur <strong>de</strong>r E-Mail via S/MIME bleibendavon unberührt.Neu• In einer E-Mail darf immer nur eineEDIFACT-Nachrichtendatei enthaltensein.• Eine E-Mail darf keine weiterenAnhänge, mit Ausnahme vonSignaturdateien, enthalten. DieVerfahren zur Signatur <strong>de</strong>r E-Mail viaS/MIME bleiben davon unberührt.Vereinfachung. Die Auswirkungen<strong>de</strong>r S/MIME-Nutzungmüssen nicht beschriebenwer<strong>de</strong>n, sie ergeben sich über<strong>de</strong>n Standard S/MIME.PräzisierunggenehmigtgenehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 22


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ä28Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusKapitel6.1, neuesKapitel 6.3Bisher• Soll die EDIFACT-Nachrichtendateisigniert wer<strong>de</strong>n, so wird erst dieEDIFACT-Nachrichtendatei signiert undggf. anschließend mit gzip komprimiert.In diesem Fall wer<strong>de</strong>n die komprimierteDatei und die Signaturdatei angefügt 6 .Fußnote 6: Diese Regelung ist auch aufan<strong>de</strong>re Übertragungswege – soweitmöglich – anzuwen<strong>de</strong>n.Neu-- Streichung <strong>de</strong>r Aussagen zurqualifizierten Signatur.Für eine elektronische Rechnungsstellungstellte das Umsatzsteuergesetzbislang spezifische undstrenge Voraussetzungen auf (fürEDI-Rechnungen vgl. § 14 Abs. 3Nr. 2 UStG). Diese Anfor<strong>de</strong>rungenwur<strong>de</strong>n durch das Steuervereinfachungsgesetz2011 wesentlichgelockert. So wird es <strong>de</strong>m Steuerpflichtigenausdrücklich freigestellt,wie er die Echtheit <strong>de</strong>r Herkunft,die Unversehrtheit <strong>de</strong>s Inhalts unddie Lesbarkeit <strong>de</strong>r Rechnungsicherstellen möchte. Hierbei kannauch auf innerbetriebliche Kontrollverfahrenzurückgegriffen wer<strong>de</strong>n.Mit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Umsatzsteuer-Anwendungserlassesvom02.07.2012 an die OberstenFinanzbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rbestätigt das BMF diese Än<strong>de</strong>rung.Daher besteht keine Notwendigkeitmehr die qualifizierte Signatur anzuwen<strong>de</strong>n.Um einen sortenreinenInterchange zu gewährleisten, solltenausschließlich die SicherungsmechanismenAS2 o<strong>de</strong>r E-Mail mitS/MIME genutzt wer<strong>de</strong>n.Die qualifizierte Signatur ist ausschließlichals bilaterale Option fürINVOIC-Nachrichten zwischen <strong>de</strong>nMarkpartnern möglich.genehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 23


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ä29Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusKapitel6.1, neuesKapitel 6.3Bisher• Soll <strong>de</strong>r Anhang <strong>de</strong>r E-Mail, d. h. dieEDIFACT-Nachrichtendatei komprimiertwer<strong>de</strong>n, so ist dafür die gzip-Komprimierungaber dann ohne Nutzung einesPassworts zu verwen<strong>de</strong>n. Es darf nureine Nachrichtendatei in einer gezipptenDatei enthalten sein. Bei <strong>de</strong>r gezipptenDatei ist <strong>de</strong>r Originalname <strong>de</strong>rEDIFACT-Nachrichtendatei inkl. <strong>de</strong>rExtension „.txt“ zu nutzen, an <strong>de</strong>nanschließend die von gzip benutzteExtension „gz“ angehängt wird (z. B:UTILMD__GLN_GLN_yyyymmdd_lfdNr.txt.gz).Neu• Soll die EDIFACT-Nachrichtendateikomprimiert wer<strong>de</strong>n, so ist dafür diegzip-Komprimierung zu verwen<strong>de</strong>n. Dieunkomprimierte EDIFACT-Nachrichtendateibenutzt als Dateiname dieNamenskonvention aus Kapitel 3.2.Nach <strong>de</strong>m Komprimieren ist als Dateiname<strong>de</strong>r Originalname <strong>de</strong>r EDIFACT-Nachrichtendatei inklusive <strong>de</strong>r Extension„.txt“ zu nutzen, an <strong>de</strong>n anschließend dievon gzip benutzte Extension „gz“angehängt wird (z. B:UTILMD__9900123400007_4012345494651_20070131_A177.txt.gz).PräzisierungGZIP unterstützt technisch keinPasswort und kann nur eine Dateienthalten (Bei<strong>de</strong>s aber bei ZIP)Begriff „gezippt“ wird typischirrtümlich mit ZIP gleichgesetzt.Aktualisierung Beispiel.Lesefreundlichere FormulierunggenehmigtÄ30Kapitel6.1, neuesKapitel 6.3-- • Der Anhang ist nicht zu verschlüsseln.• Der Anhang muss Base64 kodiert sein,damit Mailserver keine Zeilenumbrüchewährend <strong>de</strong>s Transportes einfügen.Klare Regelung, dass <strong>de</strong>r E-Mail-Anhang nicht zuverschlüsseln istDer Hinweis auf ParameterBase64 ist erfor<strong>de</strong>rlich, weilwenn Dateien im Klartextgesen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, dann fügenMailserver künstlicheZeilenumbrüche ein, die zuImportfehlern führen.genehmigtÄ31Kapitel6.2, neuesKapitel 6.46.2 E-Mail-Body 6.4 E-Mail-Body Neue Kapitelnummer, aufgrund<strong>de</strong>r voran genannten Kapitelverschiebungenetc.genehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 24


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ä32Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusNeuesKapitel 6.5BisherNeu6.5 Namenskonvention für Betreff undDateinameFür die per E-Mail ausgetauschtenEDIFACT-Dateien gilt die Namenskonventionaus Kapitel 4. Der E-Mail-Betreffmuss mit <strong>de</strong>m Dateinamen gefüllt sein.Verbindliche Vorgabe, dass <strong>de</strong>rBetreff <strong>de</strong>n Dateinamen enthält,sowie verbindliche Vorgabe <strong>de</strong>sDateinamens zur Unterstützung<strong>de</strong>r FehlerbehebunggenehmigtÄ33 Kapitel 9,neuesKapitel 79. AS2 7. Regelungen für <strong>de</strong>n Austausch via AS2 Vereinheitlichung <strong>de</strong>rFormulierunggenehmigtÄ34 Kapitel 9,neuesKapitel 7Wie in Abschnitt Kapitel 5“Übertragungswege“ festgelegt, ist in <strong>de</strong>nFällen, in <strong>de</strong>nen sich die Marktpartner nichtauf AS2 einigen können, <strong>de</strong>rDatenaustausch via SMTP (= E-Mail)kosten-neutral durchzuführen.Erfolgt <strong>de</strong>r Austausch <strong>de</strong>r EDIFACT-Dateienvia AS2, so sind die im BDEW-Leitfa<strong>de</strong>n"Implementierung von AS2 in Unternehmen<strong>de</strong>r Energiewirtschaft", Version 1.0 vom 5.November 2009 festgelegten AS2-Parameterzu verwen<strong>de</strong>n. Dieser BDEW-Leitfa<strong>de</strong>nenthält auch <strong>de</strong>n sogenannten AS2-Steckbrief zur standardisierten Mitteilung <strong>de</strong>reigenen AS2-Adresseparameter.Regelung, welche Parameterbei <strong>de</strong>r Einrichtung einer AS2-Verbindung zu verwen<strong>de</strong>n sindund wie verfahren wer<strong>de</strong>n sollgenehmigtÄ35Kapitel9.1, neuesKapitel 7.19.1 AS2-Parameter 7.1 Namenskonvention für Dateiname Festlegung, dass bei auch beiAS2 die Namenskonvention zurUnterstützung <strong>de</strong>r FehlerbehebungAnwendung fin<strong>de</strong>t.genehmigtÄ36Kapitel9.1, neuesKapitel 7.1Erfolgt <strong>de</strong>r Austausch <strong>de</strong>r EDIFACT-Datenvia AS2, so sind die Parameterentsprechend <strong>de</strong>s BDEW-Leitfa<strong>de</strong>ns"Implementierung von AS2 in Unternehmen<strong>de</strong>r Energiewirtschaft" <strong>de</strong>r BDEW-Projektgruppe Sicherheit beimelektronischen Datenaustausch in <strong>de</strong>rVersion: 1.0 vom 5. November 2009einzustellen.Es ist die Namenskonvention aus Kapitel 3.2anzuwen<strong>de</strong>n.Festlegung, dass bei auch beiAS2 die Namenskonvention zurUnterstützung <strong>de</strong>r FehlerbehebungAnwendung fin<strong>de</strong>tgenehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 25


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusBisherNeuÄ37Kapitel9.2, neuesKapitel 7.29.2 Weitere Informationen zu AS2 7.2 Weitere Informationen zu AS2 Neue Kapitelnummer, aufgrund<strong>de</strong>r voran genannten Kapitelverschiebungenetc.genehmigtÄ38Kapitel9.2, neuesKapitel 7.2Weitere Informationen zu AS2 sind diesenUnterlagen <strong>de</strong>r BDEW-Projektgruppe„Sicherheit beim elektronischenDatenaustausch“ zu entnehmen:Studie über sichere webbasierteÜbertragungswege <strong>de</strong>r Version 2.1vom 5. November 2009 Marktüberblick über AS2-Lösungenfür die Energiewirtschaft vom 5.November 2009Diese Dokumente sind zu fin<strong>de</strong>n unter:http://www.b<strong>de</strong>w.<strong>de</strong>/b<strong>de</strong>w.nsf/id/DE_Neue_BDEW-Dokumente_zu_sicheren_webbasierten_uebertragungswegen_und_AS2-Loesungen_fuer_die_Energi?open&l=DE&ccm=300015055020Weitere Informationen zu AS2 sind diesenUnterlagen zu entnehmen:Studie über sichere webbasierteÜbertragungswegeMarktüberblick über AS2-Lösungenfür die EnergiewirtschaftDiese Dokumente sind in <strong>de</strong>r jeweils gültigenVersion zu fin<strong>de</strong>n unter:http://www.b<strong>de</strong>w.<strong>de</strong>/internet.nsf/id/DE_Vereinbarung-elektronischer-Datenaustausch-EDIKeine Nennung <strong>de</strong>r Projektgruppe,weil diese zukünftigeine neue Bezeichnung habenwird.Statt Versionsnummer soll diegleiche zeitlose Lösung wie <strong>de</strong>rVerweis beim BDEW-DokumentAllgemeine Festlegungverwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.Aktualisierung Internetadresse.genehmigtÄ39Kapitel8.3, neuesKapitel 88.3 Namenskonvention für <strong>de</strong>n logischenDateinamen bei X.4008 Regelungen für <strong>de</strong>n Austausch viaX.400Vereinheitlichung <strong>de</strong>rFormulierunggenehmigtÄ40Kapitel8.3, neuesKapitel 8Die in Abschnitt 8.2 genannten Regelungenfür die Befüllung <strong>de</strong>r Betreffzeile sind für <strong>de</strong>nlogischen Dateinamen bei X.400anzuwen<strong>de</strong>n.X.400 ist ein auslaufen<strong>de</strong>r Dienst. NeueMarktpartner sind möglichst via AS2 o<strong>de</strong>r E-Mail (gemäß Kapitel 6)anzubin<strong>de</strong>n.Für <strong>de</strong>n logischen Dateinamen bei X.400 giltdie Dateinamenskonvention aus Abschnitt3.2.X.400 als auslaufen<strong>de</strong>s Übertragungsprotokollgekennzeichnetund einheitlicheFormulierunggenehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 26


BDEW <strong>Kommunikationsrichtlinie</strong> 01.10.2012Lfd.Nr.Ä41Ort Fehlerkorrektur / Än<strong>de</strong>rung Grund <strong>de</strong>r Anpassung StatusKapitel8.2BisherNeuvorhan<strong>de</strong>n gelöscht Die Regelung zur Namenskonventionfür die Betreffzeilen beiE-Mail-Versand in <strong>de</strong>r bisherigenVersion ist aufgrund <strong>de</strong>rVereinheitlichung von Dateinamenund Betreffzeile imneuen Kapitel 6.5 obsolet.genehmigtBDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft e. V.Reinhardtstraße 32, 10117 Berlinhttp://www.BDEW.<strong>de</strong> Seite: 27

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