Seite 34 Nummer 12, Dezember 2008Bürger<strong>in</strong>formation des BauverwaltungsamtesAusgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Altstadt <strong>Roßlau</strong>“Das ca. 43 ha große Sanierungsgebiet„Altstadt <strong>Roßlau</strong>“ wird seit 1991mit Hilfe von Städtebaufördermittelnvon Bund, Land und Stadt saniert. Inder Durchführung der Sanierungsmaßnahmehat die <strong>Roßlau</strong>er Altstadt„das letzte Drittel“ erreicht. <strong>Die</strong>Grundzüge dessen, was bis zum Endeder Sanierung noch zu bewältigenist, stehen weitgehend fest.Was wurde erreicht?Führt man sich den Zustand vom Beg<strong>in</strong>nder Sanierung im Jahr 1991noch e<strong>in</strong>mal vor Augen, so ist heutefestzustellen, dass e<strong>in</strong> Großteil derhistorischen Bausubstanz saniertwerden konnte und vor allen D<strong>in</strong>genim öffentlichen Bereich e<strong>in</strong>iges passiertist. Bisher flossen so über 12,0Mio. Euro Städtebaufördermittel <strong>in</strong>das Sanierungsgebiet. Durch dieStädtebauförderung konnte der historischeBereich rund um die Elbstraßedenkmalgerecht saniert werden,aber auch klassische Wohngebietewie entlang der Poetschstraßewurden <strong>in</strong> gestalterischer wie <strong>in</strong> funktionalerH<strong>in</strong>sicht „wiederbelebt“.Auch der Anhalt<strong>in</strong>er Platz mit se<strong>in</strong>erverkehrsberuhigten Gestaltung imnördlichen Hauptstraßenbereich oderder Schillerplatz mit der Mehrzweckhalleprofitierten <strong>in</strong> erster H<strong>in</strong>sichtvon den Städtebaufördermitteln.<strong>Die</strong> jüngste Entwicklung zeigtsich u.a. im ehemaligen Konsumkaufhaus<strong>in</strong> der Hauptstraße 11, daszu e<strong>in</strong>er öffentlichen Bibliothek umgebautwird. Auch e<strong>in</strong>es der markantenWahrzeichen der Altstadt, dieSt. Marienkirche, profitierte vonStädtebaufördermitteln. Der größteAnteil der Städtebaufördermittel wurdeim öffentlichen Raum, im Rahmender Straßensanierung, <strong>in</strong>vestiert.Ausgleichsbeträge - warum?Das Baugesetzbuch schreibt im § 151vor, dass die Städte und Geme<strong>in</strong>dene<strong>in</strong>e Pflicht zur Erhebung von Ausgleichsbeträgenhaben. Für die Erhebungvon Ausgleichsbeträgen imRahmen der Sanierung ist alle<strong>in</strong> dieKommune verantwortlich. Daher habendie Eigentümer e<strong>in</strong>es Grundstückeszur F<strong>in</strong>anzierung der Sanierunge<strong>in</strong>en Ausgleichsbetrag zu entrichten,der der durch die Sanierungbed<strong>in</strong>gten Erhöhung des Bodenrichtwertesentspricht.Parallel besteht durch die Novellierungdes Baugesetzbuches (§ 154Abs. 2a BauGB) 2007 unter bestimmtenVoraussetzungen die Möglichkeit,die tatsächlichen Kosten derAufwertung der Erschließungsanlagenim S<strong>in</strong>ne der KAG zu erheben. <strong>Die</strong>seMöglichkeit wurde geprüft und kannnicht für das Sanierungsgebiet „Altstadt<strong>Roßlau</strong>“ angewendet werden,da bereits mehrere Grundstücke zumEndwert verkauft wurden (ke<strong>in</strong> Wechselzwischen den Verfahren möglich).<strong>Die</strong> §§ 152 bis 156 des Baugesetzbuchesenthalten Regelungen überdie Werterhöhung von Grundstücken,die ausschließlich durch die städtebaulicheSanierung bewirkt wordenist.Seit 1991 werden im SanierungsgebietAltstadt-<strong>Roßlau</strong> städtebaulicheSanierungsmaßnahmen mit f<strong>in</strong>anziellerUnterstützung des Bundes, desLandes und der Stadt durchgeführt.<strong>Die</strong> Maßnahmen der Stadtsanierungführen <strong>in</strong> der Regel zu sanierungsbed<strong>in</strong>gtenBodenwertsteigerungen,die im wesentlichen durch den E<strong>in</strong>satzdieser öffentlichen Mittel bewirktworden s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong> bodenpolitischeKonzeption des Baugesetzbuchessieht vor, dass diese durch Maßnahmender Allgeme<strong>in</strong>heit hervorgehobenenBodenwertsteigerungen nichtbei den Eigentümern verbleiben, sonderndamit <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die weitereSanierung f<strong>in</strong>anziert werden soll.<strong>Die</strong>s bedeutet, dass die über die Ausgleichsbeträgee<strong>in</strong>genommenen Mittelerneut im Sanierungsgebiet re<strong>in</strong><strong>in</strong>vestiertwerden, damit e<strong>in</strong>e weitereVerbesserung erreicht wird und sieletztendlich den Bürger<strong>in</strong>nen undBürgern im Sanierungsgebiet wiederzu Gute kommen.Wie werden die Ausgleichsbeträgeermittelt?Hierzu wurde das Landesamt für Vermessungund Geo<strong>in</strong>formation(LVermGeo) des Landes Sachsen-Anhalt beauftragt, so dass verlässlicheDaten zur Ermittlung des Ausgleichsbetragesvorliegen.<strong>Die</strong> Erhebung der Ausgleichsbeträgeobliegt grundsätzlich der Stadt.Sie bedient sich dabei des Gutachterausschussesfür Grundstückswerte.Für jedes Grundstück werdenzwei Wertermittlungen durchgeführt,die sich jeweils auf den gleichenStichtag beziehen:- Als Endwert wird der Bodenwertfestgestellt, den das Grundstückzum Abschluss der Sanierung hatmit den Nutzungsmöglichkeiten, dieder Sanierung und der Qualitätsverbesserungim Sanierungsgebiet<strong>in</strong>sgesamt zu verdanken s<strong>in</strong>d.- Als Anfangswert wird der Bodenwertfestgestellt, den das Grundstückzu dem gleichen Zeitpunktgehabt hätte, wenn e<strong>in</strong>e Sanierungnicht stattgefunden hätte und derEigentümer auch nicht mit e<strong>in</strong>er Sanierunghätte rechnen können.<strong>Die</strong> sanierungsbed<strong>in</strong>gte Erhöhungdes Bodenwertes und damit die Höhedes Ausgleichsbetrages ergibtsich aus der Differenz von Endwertund Anfangswert.Der Ausgleichsbetrag ist die Differenzzwischen dem Bodenwert, der sichfür das Grundstück ergeben würde,wenn e<strong>in</strong>e Sanierung weder beabsichtigtnoch durchgeführt wordenwäre (Anfangswert) und dem Bodenwert,der sich für das Grundstückam Ende der Sanierung auf Grundder durchgeführten Maßnahmen ergibt(Endwert).Beispiel:ermittelterAnfangswert: 40,- €/m 2ermittelterEndwert: 48,- €/m 2Differenz: 8,- €/m 2Differenz x durchschnittliche Grundstücksgröße= Ausgleichsbetrag8,- €/m 2 x 500 m 2 = 4.000,- €Vom Gutachterausschuss wurde dasSanierungsgebiet <strong>in</strong> acht Bodenrichtwertzonenaufgeteilt.<strong>Die</strong>ser Betrag ist spätestens nachAbschluss der Sanierung zu entrichten.Welche Vorteile habe ich bei vorzeitigerZahlung des Ausgleichsbetrages?Ausgleichsbeträge müssen am Endeder Sanierung erhoben werden; siekönnen aber bereits vorher über e<strong>in</strong>efreiwillige Ablösevere<strong>in</strong>barung gezahlt,d.h. „abgelöst“ werden. In diesemFall schließen Eigentümer undStadt e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Vertrag.<strong>Die</strong> vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrageshat für den Eigentümerund die Stadt viele Vorteile.<strong>Die</strong> Vorteile für den Eigentümer s<strong>in</strong>du.a.- die Ablösevere<strong>in</strong>barung regelt denAusgleichsbetrag abschließend,d.h. e<strong>in</strong>e Nacherhebung ist ausgeschlossen,- er kann den Ausgleichsbetrag steuerlichgeltend machen,- bei der vorzeitigen Ablösung verm<strong>in</strong>dertsich die Höhe des Ausgleichsbetrages,da die Wartezeitbis zum Abschluss der Sanierungberücksichtigt wird. Weiterh<strong>in</strong> verm<strong>in</strong>dertsich dieser Betrag durche<strong>in</strong>en „Risiko“- bzw. Verfahrensabschlag.<strong>Die</strong> Vorteile für die Stadt s<strong>in</strong>d u.a.:- <strong>Die</strong> vorzeitig gezahlten Ausgleichsbeträgekönnen <strong>in</strong> voller Höhe beider Stadt bleiben; nach Ende derSanierung müssten sonst 2/3 derE<strong>in</strong>nahmen wieder an Bund undLand abgeführt werden.- <strong>Die</strong> Stadt kann die erzielten E<strong>in</strong>nahmenzweckgebunden für die F<strong>in</strong>anzierungweiterer Sanierungsvorhabene<strong>in</strong>setzen. Das erhöhtden F<strong>in</strong>anzierungsrahmen für dieStädtebauförderung <strong>in</strong> der Altstadt<strong>Roßlau</strong>.- Für die Stadt verm<strong>in</strong>dert sich derVerwaltungsaufwand. Durch freiwilligeVere<strong>in</strong>barungen werdenlangwidrige und personal<strong>in</strong>tensiveRechtsstreitigkeiten vermieden.Wann müssen bzw. können dieAusgleichsbeträge bezahlt werden?Der Ausgleichsbetrag ist nach Abschlussder Sanierung zu entrichten,d. h. entweder, wenn das Sanierungsverfahrendurch Aufhebung derSanierungssatzung <strong>in</strong>sgesamt abgeschlossenwurde, oder wenn die Sanierungfür e<strong>in</strong>zelne Grundstückeoder Bereiche für abgeschlossen erklärtworden ist.Es besteht aber die Möglichkeit, denAusgleichsbetrag vorzeitig abzulösen.Für die Stadt ist dabei von Vorteil,dass sie die E<strong>in</strong>nahmen gleichfür weitere Sanierungsaufgaben e<strong>in</strong>setzt.Für die Grundstückseigentümerist von Vorteil, dass sie bei künftigenInvestitionen auf sichererGrundlage kalkulieren können undke<strong>in</strong>e Nacherhebungen mehr zu erwartenhaben.In den Bereichen des Sanierungsgebietes,<strong>in</strong> denen die Sanierungszielebereits weitgehend erreicht s<strong>in</strong>d, sollim kommenden Jahr mit der Ablösungder Ausgleichsbeträge begonnenwerden. Über Ablauf und Modalitätendes Verfahrens wird das Bauverwaltungsamt<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>wohnerversammlungumfassend <strong>in</strong>formieren.Der Term<strong>in</strong> hierfür wird nochrechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.Weitere Informationen erhalten Sieim Bauverwaltungsamt bei FrauHe<strong>in</strong>richs, Tel. 0340/2042771.
Nummer 12, Dezember 2008Seite 35Aus dem Stadtrat:CDU-FraktionZusätzliche Lasten für dieBürger vermeiden, sozialeVerantwortung bewahren<strong>Die</strong>ser Artikel wurde bereits vorder letzten Ratssitzung <strong>in</strong> diesemJahr geschrieben. In derSitzung am 10. Dezember sollder Haushalt 2009 erstmals beratenwerden und es lässt imVorfeld vermuten, dass es zwischenden Fraktionen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igenPositionen schwierig se<strong>in</strong> wird,Übere<strong>in</strong>kunft zu erzielen. E<strong>in</strong>gravierender Punkt werdenÜberlegungen zu Anteilsverkäufender städtischen Betriebese<strong>in</strong>. Gerade aus diesem Grundewollen wir ohne Polemik zudiesem Thema <strong>in</strong>formieren.<strong>Die</strong> Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> ist verpflichtet,bis 2015 rund 47 Mio. €für die Konsolidierung des Haushaltesaufzubr<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong>s bedeutet,dass dieser Betrag zwarausgegeben werden muss, abernoch ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>nahmen dafürvorhanden s<strong>in</strong>d. Wenn dieserBetrag nicht durch E<strong>in</strong>sparungenoder Mehre<strong>in</strong>nahmen erwirtschaftetwird, dann müssten<strong>in</strong> dieser Höhe neue Schuldengemacht werden.Bisher hat die Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> schon 108 Mio. € an Kreditenauf den Schultern. Hierfürmüssen jedes Jahr ca. 9,5 Mio. €an Z<strong>in</strong>s- und Tilgungsleistungenaufgebracht werden. Wohl gemerkt,9,5 Mio. € jedes Jahr! Innerhalbdes Konsolidierungszeitraumesbis 2015 werden dafüralso 47,5 Mio. € benötigt.<strong>Die</strong>s ist e<strong>in</strong> höherer Betrag alsdie o.g. 47 Mio. €, die nur für dielaufenden Ausgaben benötigtwerden.<strong>Die</strong> Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> hat <strong>in</strong>ihren städtischen Betrieben e<strong>in</strong> Anlagevermögenvon ca. 680 Mio. €(ohne Kredite rd. 370 Mio. €)angelegt (dies ist wie e<strong>in</strong> Sparbuchzu betrachten). <strong>Ke<strong>in</strong>e</strong> Partei<strong>in</strong> <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> will diestädtischen Betriebe nun leichtfertigverkaufen. Alle Parteiens<strong>in</strong>d sich aber e<strong>in</strong>ig, dass die sozialenLeistungen für Sportstätten,Jugende<strong>in</strong>richtungen, Seniorentreffs,Kulture<strong>in</strong>richtungenund den Sozialbereich erhaltenwerden sollen. <strong>Die</strong> städtischenBetriebe dienen den Gestaltungsspielräumen<strong>in</strong> Leistungsversorgungund Lebensvorsorgeund sollen dem E<strong>in</strong>fluss desStadtrates erhalten bleiben.<strong>Die</strong>s verbietet aber nicht, dasswir e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>derheitsanteil derstädtischen Betriebe an e<strong>in</strong>enprivaten Partner abgeben. Beidiesem Anlagevermögen wäree<strong>in</strong> marktüblicher Anteil von ca.108 Mio € als Erlös zu erzielen.<strong>Die</strong>ser Betrag würde ausreichen,die Schulden der Stadt zu begleichenund somit jedes Jahr9,5 Mio. € für Z<strong>in</strong>s- und Tilgungsleistungenzu sparen. DerHaushalt wäre konsolidiert, ohnedass die Abgaben erhöht undohne dass die Leistungen für dieBürger<strong>in</strong>nen und Bürger gekürztwerden müssten.<strong>Die</strong> Gegner der Anteilsveräußerungbehaupten immer, dassdann die Preise für Energie unddie anderen Leistungen derstädtischen Betriebe zwangsläufigsteigen würden. <strong>Die</strong>sstimmt nicht.E<strong>in</strong> Investor hätte zum e<strong>in</strong>en diedurch das Rödl & Partner-Gutachtenbereits belegte Gew<strong>in</strong>nspannevon 20 Mio. € vor Augen.Zum anderen geht es aufdem Energiesektor heute auchum die Anwerbung der Abnehmer.Da Fremdanbieter bisherauf dem <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>er Marktnoch <strong>in</strong> der M<strong>in</strong>derheit s<strong>in</strong>d, wirdes ihnen auch um die neuenKunden gehen. Es ist aber auchso, dass das <strong>Dessau</strong>er Kraftwerkbisher nicht den Stadtwerkengehört. <strong>Die</strong> Stadtwerkebetreiben es nur und s<strong>in</strong>d verpflichtet,zwei Drittel ihrer Energievon diesem Kraftwerk e<strong>in</strong>zukaufen.Das andere Drittelwird auf dem freien Markt e<strong>in</strong>gekauftund macht schon heutedie gesamte Gew<strong>in</strong>nspanneder Stadtwerke aus und trägt dieVerluste der Verkehrsbetriebeusw.E<strong>in</strong> Anteilspartner, der über genügendKapital verfügt, könntenun das Kraftwerk kaufen und<strong>in</strong> das neue Stadtwerk e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen.Hierdurch würde die Gew<strong>in</strong>nspanneder Stadtwerkesteigen und der Anreiz zum Erwerbder Anteile wäre geschaffen.So behielte die Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>die Mehrheit an denstädtischen Betrieben und wäreschuldenfrei.E<strong>in</strong>ige Beispiele als Folge: <strong>Die</strong>Gebühren für die K<strong>in</strong>dergärtenmüssten nicht erhöht werden.Höhere Hundesteuern bräuchtenwir nicht. <strong>Die</strong> Gewerbesteuerkönnte gesenkt werden unddie Investitionen der Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>könnten verstärkt <strong>in</strong>die Sanierung der Vorortstraßenfließen, was auf dem BaumarktArbeitsplätze schaffen würde.Auch könnten die Abgabenlastenfür die Bürger<strong>in</strong>nen undBürger hierdurch <strong>in</strong> den kommendenJahren wieder gesenktwerden.Hendrik WeberFraktionsgeschäftsführerStandpunkt der Fraktion zurbeabsichtigen Erhöhung derElternbeiträge und Entgeltenfür die Benutzung der kommunalenK<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungenAuch wenn wir als Fraktion <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emvon Unkenntnis der Thematikgeprägten Leserbrief e<strong>in</strong>esStadtrates beschimpft werden,möchte ich die Position unsererFraktion zur Beschlussvorlage,die im Jugendhilfeausschussam 18.11.2008 vorgelegtwurde, darlegen. <strong>Die</strong> vom E<strong>in</strong>reichere<strong>in</strong>gebrachte Beschlussvorlageist, vor dem H<strong>in</strong>tergrunddes demographischen Wandelsund unter Betrachtung der Familienpolitikvon Bund und Land,die unsozialste Beschlussvorlageseit langem. Während andereStädte und Geme<strong>in</strong>den„Begrüßungsgeld für Neugeborene“und Vergünstigungenfür Mehrk<strong>in</strong>derfamilien schaffen,werden h<strong>in</strong>gegen die Eltern derStadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> zur Haushaltskonsolidierungüber erhöhteBeiträge und Entgelte zurAnmerkung der Redaktion: Für den Inhalt zeichnet ausschließlich die Fraktion verantwortlich.K<strong>in</strong>derbetreuung zur Kasse gebeten.Das ist nicht fair!Grundsätzlich haben wir Probleme,bei dieser Beschlussvorlagee<strong>in</strong>e Transparenz derKalkulation der Preise je K<strong>in</strong>dpro Platz zu erkennen. Auchwird <strong>in</strong> der Beschlussvorlage e<strong>in</strong>eReduzierung der Landeszuweisungengenannt, wir wollenhier im Detail wissen, wie dieseReduzierung zustande kommt?S<strong>in</strong>d hier e<strong>in</strong>e exakt benannteZuweisung zur K<strong>in</strong>derbetreuungdes Landes oder die gesamtenKürzungen des Landes für <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>geme<strong>in</strong>t? Es werdensteigende Kosten genannt, bittewelche und <strong>in</strong> welcher Höhe?E<strong>in</strong>e 6-stündige Betreuung mussunserer Ansicht nach zum<strong>in</strong>dest<strong>in</strong> 1 bis 2 zentral gelegenen K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>richtungenerhalten bleiben.Entgegen der Aussage dese<strong>in</strong>gangs genannten Leserbriefesgibt es Freie Träger, die e<strong>in</strong>e6-stündige Betreuung bzw. flexibleBetreuungszeiten anbieten.Der <strong>in</strong> unseren Augen jedochunsozialste Punkt ist die Streichungder Geschwisterermäßigung.Wie soll das <strong>in</strong> der derzeitigenallgeme<strong>in</strong>en wirtschaftlichen„Großwetterlage“ f<strong>in</strong>anziellgeleistet werden, und wiewollen wir unsere potentiellenbzw. vorhandenen Eltern ermuntern,sich „Nachwuchs zuleisten“ - so doch wohl nicht! Also,ke<strong>in</strong>e Differenzierung derK<strong>in</strong>der, ob sie z. Z. e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtungbesuchen oder nicht - jedesK<strong>in</strong>d zählt! <strong>Die</strong> <strong>in</strong> der Beschlussvorlagegenannten Regelungenund Prüfungen schaffen<strong>in</strong> unseren Augen nur e<strong>in</strong>enerhöhten Verwaltungsaufwandstatt Verwaltungskostenreduzierung.<strong>Die</strong> genannten Ermäßigungsgrenzens<strong>in</strong>d unter Betrachtungder bereits zuvor genanntenGründe viel zu niedrig!<strong>Die</strong> Kalkulation des Essensgeldesist nicht verständlich dargestellt.<strong>Die</strong>Fraktion der CDUlehnte diese Beschlussvorlageab.Harald Trocha, Stadtrat im Jugendhilfeausschuss
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