13.07.2015 Aufrufe

Keine schöne Schulzeit in Dessau Die ... - Dessau-Roßlau

Keine schöne Schulzeit in Dessau Die ... - Dessau-Roßlau

Keine schöne Schulzeit in Dessau Die ... - Dessau-Roßlau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 34 Nummer 12, Dezember 2008Bürger<strong>in</strong>formation des BauverwaltungsamtesAusgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Altstadt <strong>Roßlau</strong>“Das ca. 43 ha große Sanierungsgebiet„Altstadt <strong>Roßlau</strong>“ wird seit 1991mit Hilfe von Städtebaufördermittelnvon Bund, Land und Stadt saniert. Inder Durchführung der Sanierungsmaßnahmehat die <strong>Roßlau</strong>er Altstadt„das letzte Drittel“ erreicht. <strong>Die</strong>Grundzüge dessen, was bis zum Endeder Sanierung noch zu bewältigenist, stehen weitgehend fest.Was wurde erreicht?Führt man sich den Zustand vom Beg<strong>in</strong>nder Sanierung im Jahr 1991noch e<strong>in</strong>mal vor Augen, so ist heutefestzustellen, dass e<strong>in</strong> Großteil derhistorischen Bausubstanz saniertwerden konnte und vor allen D<strong>in</strong>genim öffentlichen Bereich e<strong>in</strong>iges passiertist. Bisher flossen so über 12,0Mio. Euro Städtebaufördermittel <strong>in</strong>das Sanierungsgebiet. Durch dieStädtebauförderung konnte der historischeBereich rund um die Elbstraßedenkmalgerecht saniert werden,aber auch klassische Wohngebietewie entlang der Poetschstraßewurden <strong>in</strong> gestalterischer wie <strong>in</strong> funktionalerH<strong>in</strong>sicht „wiederbelebt“.Auch der Anhalt<strong>in</strong>er Platz mit se<strong>in</strong>erverkehrsberuhigten Gestaltung imnördlichen Hauptstraßenbereich oderder Schillerplatz mit der Mehrzweckhalleprofitierten <strong>in</strong> erster H<strong>in</strong>sichtvon den Städtebaufördermitteln.<strong>Die</strong> jüngste Entwicklung zeigtsich u.a. im ehemaligen Konsumkaufhaus<strong>in</strong> der Hauptstraße 11, daszu e<strong>in</strong>er öffentlichen Bibliothek umgebautwird. Auch e<strong>in</strong>es der markantenWahrzeichen der Altstadt, dieSt. Marienkirche, profitierte vonStädtebaufördermitteln. Der größteAnteil der Städtebaufördermittel wurdeim öffentlichen Raum, im Rahmender Straßensanierung, <strong>in</strong>vestiert.Ausgleichsbeträge - warum?Das Baugesetzbuch schreibt im § 151vor, dass die Städte und Geme<strong>in</strong>dene<strong>in</strong>e Pflicht zur Erhebung von Ausgleichsbeträgenhaben. Für die Erhebungvon Ausgleichsbeträgen imRahmen der Sanierung ist alle<strong>in</strong> dieKommune verantwortlich. Daher habendie Eigentümer e<strong>in</strong>es Grundstückeszur F<strong>in</strong>anzierung der Sanierunge<strong>in</strong>en Ausgleichsbetrag zu entrichten,der der durch die Sanierungbed<strong>in</strong>gten Erhöhung des Bodenrichtwertesentspricht.Parallel besteht durch die Novellierungdes Baugesetzbuches (§ 154Abs. 2a BauGB) 2007 unter bestimmtenVoraussetzungen die Möglichkeit,die tatsächlichen Kosten derAufwertung der Erschließungsanlagenim S<strong>in</strong>ne der KAG zu erheben. <strong>Die</strong>seMöglichkeit wurde geprüft und kannnicht für das Sanierungsgebiet „Altstadt<strong>Roßlau</strong>“ angewendet werden,da bereits mehrere Grundstücke zumEndwert verkauft wurden (ke<strong>in</strong> Wechselzwischen den Verfahren möglich).<strong>Die</strong> §§ 152 bis 156 des Baugesetzbuchesenthalten Regelungen überdie Werterhöhung von Grundstücken,die ausschließlich durch die städtebaulicheSanierung bewirkt wordenist.Seit 1991 werden im SanierungsgebietAltstadt-<strong>Roßlau</strong> städtebaulicheSanierungsmaßnahmen mit f<strong>in</strong>anziellerUnterstützung des Bundes, desLandes und der Stadt durchgeführt.<strong>Die</strong> Maßnahmen der Stadtsanierungführen <strong>in</strong> der Regel zu sanierungsbed<strong>in</strong>gtenBodenwertsteigerungen,die im wesentlichen durch den E<strong>in</strong>satzdieser öffentlichen Mittel bewirktworden s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong> bodenpolitischeKonzeption des Baugesetzbuchessieht vor, dass diese durch Maßnahmender Allgeme<strong>in</strong>heit hervorgehobenenBodenwertsteigerungen nichtbei den Eigentümern verbleiben, sonderndamit <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die weitereSanierung f<strong>in</strong>anziert werden soll.<strong>Die</strong>s bedeutet, dass die über die Ausgleichsbeträgee<strong>in</strong>genommenen Mittelerneut im Sanierungsgebiet re<strong>in</strong><strong>in</strong>vestiertwerden, damit e<strong>in</strong>e weitereVerbesserung erreicht wird und sieletztendlich den Bürger<strong>in</strong>nen undBürgern im Sanierungsgebiet wiederzu Gute kommen.Wie werden die Ausgleichsbeträgeermittelt?Hierzu wurde das Landesamt für Vermessungund Geo<strong>in</strong>formation(LVermGeo) des Landes Sachsen-Anhalt beauftragt, so dass verlässlicheDaten zur Ermittlung des Ausgleichsbetragesvorliegen.<strong>Die</strong> Erhebung der Ausgleichsbeträgeobliegt grundsätzlich der Stadt.Sie bedient sich dabei des Gutachterausschussesfür Grundstückswerte.Für jedes Grundstück werdenzwei Wertermittlungen durchgeführt,die sich jeweils auf den gleichenStichtag beziehen:- Als Endwert wird der Bodenwertfestgestellt, den das Grundstückzum Abschluss der Sanierung hatmit den Nutzungsmöglichkeiten, dieder Sanierung und der Qualitätsverbesserungim Sanierungsgebiet<strong>in</strong>sgesamt zu verdanken s<strong>in</strong>d.- Als Anfangswert wird der Bodenwertfestgestellt, den das Grundstückzu dem gleichen Zeitpunktgehabt hätte, wenn e<strong>in</strong>e Sanierungnicht stattgefunden hätte und derEigentümer auch nicht mit e<strong>in</strong>er Sanierunghätte rechnen können.<strong>Die</strong> sanierungsbed<strong>in</strong>gte Erhöhungdes Bodenwertes und damit die Höhedes Ausgleichsbetrages ergibtsich aus der Differenz von Endwertund Anfangswert.Der Ausgleichsbetrag ist die Differenzzwischen dem Bodenwert, der sichfür das Grundstück ergeben würde,wenn e<strong>in</strong>e Sanierung weder beabsichtigtnoch durchgeführt wordenwäre (Anfangswert) und dem Bodenwert,der sich für das Grundstückam Ende der Sanierung auf Grundder durchgeführten Maßnahmen ergibt(Endwert).Beispiel:ermittelterAnfangswert: 40,- €/m 2ermittelterEndwert: 48,- €/m 2Differenz: 8,- €/m 2Differenz x durchschnittliche Grundstücksgröße= Ausgleichsbetrag8,- €/m 2 x 500 m 2 = 4.000,- €Vom Gutachterausschuss wurde dasSanierungsgebiet <strong>in</strong> acht Bodenrichtwertzonenaufgeteilt.<strong>Die</strong>ser Betrag ist spätestens nachAbschluss der Sanierung zu entrichten.Welche Vorteile habe ich bei vorzeitigerZahlung des Ausgleichsbetrages?Ausgleichsbeträge müssen am Endeder Sanierung erhoben werden; siekönnen aber bereits vorher über e<strong>in</strong>efreiwillige Ablösevere<strong>in</strong>barung gezahlt,d.h. „abgelöst“ werden. In diesemFall schließen Eigentümer undStadt e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Vertrag.<strong>Die</strong> vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrageshat für den Eigentümerund die Stadt viele Vorteile.<strong>Die</strong> Vorteile für den Eigentümer s<strong>in</strong>du.a.- die Ablösevere<strong>in</strong>barung regelt denAusgleichsbetrag abschließend,d.h. e<strong>in</strong>e Nacherhebung ist ausgeschlossen,- er kann den Ausgleichsbetrag steuerlichgeltend machen,- bei der vorzeitigen Ablösung verm<strong>in</strong>dertsich die Höhe des Ausgleichsbetrages,da die Wartezeitbis zum Abschluss der Sanierungberücksichtigt wird. Weiterh<strong>in</strong> verm<strong>in</strong>dertsich dieser Betrag durche<strong>in</strong>en „Risiko“- bzw. Verfahrensabschlag.<strong>Die</strong> Vorteile für die Stadt s<strong>in</strong>d u.a.:- <strong>Die</strong> vorzeitig gezahlten Ausgleichsbeträgekönnen <strong>in</strong> voller Höhe beider Stadt bleiben; nach Ende derSanierung müssten sonst 2/3 derE<strong>in</strong>nahmen wieder an Bund undLand abgeführt werden.- <strong>Die</strong> Stadt kann die erzielten E<strong>in</strong>nahmenzweckgebunden für die F<strong>in</strong>anzierungweiterer Sanierungsvorhabene<strong>in</strong>setzen. Das erhöhtden F<strong>in</strong>anzierungsrahmen für dieStädtebauförderung <strong>in</strong> der Altstadt<strong>Roßlau</strong>.- Für die Stadt verm<strong>in</strong>dert sich derVerwaltungsaufwand. Durch freiwilligeVere<strong>in</strong>barungen werdenlangwidrige und personal<strong>in</strong>tensiveRechtsstreitigkeiten vermieden.Wann müssen bzw. können dieAusgleichsbeträge bezahlt werden?Der Ausgleichsbetrag ist nach Abschlussder Sanierung zu entrichten,d. h. entweder, wenn das Sanierungsverfahrendurch Aufhebung derSanierungssatzung <strong>in</strong>sgesamt abgeschlossenwurde, oder wenn die Sanierungfür e<strong>in</strong>zelne Grundstückeoder Bereiche für abgeschlossen erklärtworden ist.Es besteht aber die Möglichkeit, denAusgleichsbetrag vorzeitig abzulösen.Für die Stadt ist dabei von Vorteil,dass sie die E<strong>in</strong>nahmen gleichfür weitere Sanierungsaufgaben e<strong>in</strong>setzt.Für die Grundstückseigentümerist von Vorteil, dass sie bei künftigenInvestitionen auf sichererGrundlage kalkulieren können undke<strong>in</strong>e Nacherhebungen mehr zu erwartenhaben.In den Bereichen des Sanierungsgebietes,<strong>in</strong> denen die Sanierungszielebereits weitgehend erreicht s<strong>in</strong>d, sollim kommenden Jahr mit der Ablösungder Ausgleichsbeträge begonnenwerden. Über Ablauf und Modalitätendes Verfahrens wird das Bauverwaltungsamt<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>wohnerversammlungumfassend <strong>in</strong>formieren.Der Term<strong>in</strong> hierfür wird nochrechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.Weitere Informationen erhalten Sieim Bauverwaltungsamt bei FrauHe<strong>in</strong>richs, Tel. 0340/2042771.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!