13.07.2015 Aufrufe

Keine schöne Schulzeit in Dessau Die ... - Dessau-Roßlau

Keine schöne Schulzeit in Dessau Die ... - Dessau-Roßlau

Keine schöne Schulzeit in Dessau Die ... - Dessau-Roßlau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 22 Nummer 12, Dezember 2008Amt für Umwelt- und NaturschutzNeue Verwaltungsanordnung regeltdas Verbrennen <strong>in</strong> GärtenAuf Grund der zahlreichen Beschwerdenüber Rauchbelästigungim Oktober 2007 wurdendie Brennzeiten <strong>in</strong> diesemJahr geändert.Vom 1. Dezember bis zum 31.Dezember 2008, <strong>in</strong> der Zeitvon 8.00 - 17.00 Uhr, ist dasVerbrennen von Baum- undStrauchschnitt <strong>in</strong> diesem Jahrgestattet. An den Sonn- undFeiertagen, e<strong>in</strong>schließlich des24. Dezembers, ist das Verbrennenwie bisher untersagt.Das Verbrennungsmaterialsollte trocken und abgelagertse<strong>in</strong>. <strong>Die</strong> Wetterlage ist zu beachten.Sonstige organische Abfälleaus dem Haus- oder Kle<strong>in</strong>garten,wie Laub, Nadeln, Restevon Stauden, Rasen,Grün- und Koniferenschnitt,dürfen nicht verbrannt werden.Entsprechend des § 5, Abs. 1,Pkt. 5 der Verordnung ist imUmkreis des städtischen Kl<strong>in</strong>ikums(1000 m) das Verbrennenganzjährig verboten.In der Vergangenheit führte diestarke Rauchbelästigung imHerbst zu erheblichen E<strong>in</strong>schränkungendes Krankenhausbetriebes,so dass e<strong>in</strong>eSchutzzone nötig wurde.Anwohner und Gartenbesitzer<strong>in</strong>nerhalb der 1000-m-Schutzzone haben die Möglichkeit,im Dezember BaumundStrauchschnitt (und ke<strong>in</strong>anderes Material!) an der DeponieKochstedter Kreisstraßekostenlos abzugeben.(Bitte Personalausweis bei derAnlieferung nicht vergessen.)<strong>Die</strong> Holzabfälle werden dannauf der Deponie geschreddertund e<strong>in</strong>er thermischen Verwertungsanlagezugeführt.Bürger, die auf Antrag von derBenutzung der Biotonne freigestelltwurden, können diesesAngebot leider nicht <strong>in</strong> Anspruchnehmen.Für die neun Gartensparten <strong>in</strong>nerhalbder Schutzzone wurdee<strong>in</strong>e Sonderregelung getroffen.Bitte <strong>in</strong>formieren Siesich bei Bedarf bei Ihrem Gartenspartenvorstand.Das organische Material, welches<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>gärten anfällt, sollteaus ökologischen Gründenwieder <strong>in</strong> den biologischenKreislauf e<strong>in</strong>gebracht werden.Bitte bedenken Sie, dass jedeVerbrennung mit e<strong>in</strong>er Umweltbelastungverbunden istund daher auf Ausnahmenbeschränkt werden sollte.Nutzen Sie bitte auch alle alternativenEntsorgungsmöglichkeiten,wie die Biotonne,die Anlieferung im Kompostwerkund das Schreddern undanschließende Kompostierender organischen Gartenabfälleim eigenen Garten.Sie f<strong>in</strong>den die VO und e<strong>in</strong>eKarte zum Kl<strong>in</strong>ikum vollständigim Internet unterwww.dessau-rosslau.de, s.Bürgerservice/ Stadtrecht.Weitere Informationen erhaltenSie im Umweltamt derStadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> unterTel. 0340- 204-1583.Ortschaftsrat GroßkühnauDank für breiteUnterstützungAuf Initiative des Ortschaftsratesund Groß-kühnauerBürger wurde am 11.September 2008 damit begonnen,den Dorfteich durchAusbaggern vor der Verlandungdurch zu starkenSchilfbewuchs zu bewahren.Wir danken der Stadt <strong>Dessau</strong>,dem WWF <strong>Dessau</strong> unddem Heimat- und Traditionsvere<strong>in</strong>Großkühnau e.V.für die Bereitstellung f<strong>in</strong>anziellerMittel für Arbeitsgeräteund <strong>Die</strong>sel.Unser besonderer Dank giltder Fa. Siemer & Müller <strong>Dessau</strong>und der Fa. Andreas Erben,Transporte Wulfen fürdie Bereitstellung ihrer Technikund Arbeitskräfte sowieder FFW Kühnau für dieSäuberung der Fahrzeugezum Ende des Tages.<strong>Die</strong> Arbeiten werden planmäßigim nächsten Jahr weitergeführt.Ilona RietzOrtschaftsrat GroßkühnauAmt für Umwelt- und NaturschutzNützliche H<strong>in</strong>weise zu Lagerfeuern<strong>Die</strong> Gefahrenabwehrverordnungder Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> vom 29. Dezember2007 regelt im § 8 offeneFeuer im Freien.Im Allgeme<strong>in</strong>en s<strong>in</strong>d offeneFeuer verboten. Ausgenommenvon dem Verbot s<strong>in</strong>dBrauchtumsfeuer, z. B.Osterfeuer oder Mart<strong>in</strong>sfeuer.<strong>Die</strong> Nutzung von Grillkam<strong>in</strong>en,Feuerkörben, Terassenöfenu.ä. Vorrichtungenist ebenfalls genehmigungsfrei.Sonstige Lagerfeuer bedürfene<strong>in</strong>er Genehmigung. Def<strong>in</strong>ition:Lagerfeuer s<strong>in</strong>dBrauchtumsfeuer, welchebeim Lagern im Freien alsLicht- und Wärmequelle verwendetwerden.Im Interesse der allgeme<strong>in</strong>enSicherheit (Brandschutz) undder Verr<strong>in</strong>gerung der Umweltbelastungs<strong>in</strong>d jedoche<strong>in</strong>ige Vorraussetzungen beider Durchführung von Lagerfeuernauf dem eigenenGrundstück zu beachten:1. Das Abbrennen von Lagerfeuernmit dem ausschließlichenZiel der Entsorgungorganischer Gartenabfälleist verboten.2. Für Lagerfeuer ist nurtrockenes, abgelagertes undnaturbelassenes Holz zuverwenden.3. <strong>Die</strong> Verwendung vonBrandbeschleunigern, wieBenz<strong>in</strong>, Spiritus o. ä., ist untersagt.4. E<strong>in</strong> ausreichender Sicherheitsabstandzu Bäumen,zur Bebauung, <strong>in</strong>sbesonderezu E<strong>in</strong>richtungen des Gesundheitswesens,K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>richtungen,Schulen, Altenpflegeheimenist unbed<strong>in</strong>gte<strong>in</strong>zuhalten.5. Lagerfeuer s<strong>in</strong>d so abzubrennen,dass Sachwertenicht gefährdet und Menschennicht belästigt werden.(W<strong>in</strong>drichtung beachten!)6. Es s<strong>in</strong>d geeignete Löschgeräteund Löschmittel bereitzuhalten.7. Das Feuer ist ständig zubeaufsichtigen und das völligeErlöschen zu kontrollieren.8. Bei der Ausrufung derWaldbrandstufe III und IVs<strong>in</strong>d offene Feuer grundsätzlichverboten.Offene Lagerfeuer s<strong>in</strong>d beimUmweltamt zu beantragen.<strong>Die</strong> Genehmigung ist kostenfrei.Das Antragsformularf<strong>in</strong>den Sie im Internetunter: www.dessau-rosslau.de,s. Umwelt. Falls derAntragsteller nicht selber derGrundstückseigentümer ist,muss e<strong>in</strong>e entsprechendeZustimmung des Eigentümersvorliegen.Grundsätzlich haftet der Antragstellerfür alle möglichenFolgen e<strong>in</strong>es offenen Feuers.<strong>Die</strong> Nichte<strong>in</strong>haltung der genanntenH<strong>in</strong>weise kann alsOrdnungswidrigkeit verfolgtwerden.Im Zweifelsfall bietenwir Ihnen unsere Beratungunter Tel. 0340- 2041583 an. Bitte denken Sieauch immer an Ihren Nachbarn.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!