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Keine schöne Schulzeit in Dessau Die ... - Dessau-Roßlau

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Amtsblatt für die Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> – Amtliches Verkündungsblatt –Seite 10<strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>, 29. November 2008 · Ausgabe 12/2008 · 2. JahrgangIn diesem Verfahren sollen an den <strong>in</strong> Anspruch genommenen Grundstücken beschränktepersönliche <strong>Die</strong>nstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltungund Erneuerung bereits bestehender Leitungen/Anlagen besche<strong>in</strong>igtwerden. <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstbarkeit ist per Gesetz für alle am 03.10.1990 auf demGebiet der ehemaligen DDR genutzten Energiefortleitungen e<strong>in</strong>schließlich derdazugehörigen Anlagen entstanden.In der Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> ist folgende Gemarkung betroffen:Gemarkung FlurKle<strong>in</strong>kühnau 6<strong>Die</strong> e<strong>in</strong>gereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen können beimLandesverwaltungsamtReferat 106Ernst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)vom 29.11.2008 bis zum 29.12.2008 im Raum C E. 19 e<strong>in</strong>gesehen werden.Um Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>es Term<strong>in</strong>s zur E<strong>in</strong>sichtnahme wird gebeten. TelefonischeAuskünfte unter Tel.: 03 45/5 14 39 30 s<strong>in</strong>d dienstags und donnerstags möglich.Das Landesverwaltungsamt erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbesche<strong>in</strong>igungengemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 2, 4 und 5 SachenR-DV nachAblauf von vier Wochen von der Bekanntmachung an.Nach § 9 Abs. 3 GBBerG ist dem Eigentümer des belasteten Grundstücks nachE<strong>in</strong>trag der <strong>Die</strong>nstbarkeit und Aufforderung durch den Grundstückseigentümere<strong>in</strong> Ausgleich zu zahlen.Widerspruch gegen die Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbesche<strong>in</strong>igungenkann beim Landesverwaltungsamt, Referat 106, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift nur bis zum Endeder Auslegungsfrist erhoben werden.LandesverwaltungsamtIm Auftraggez. MüllerBekanntmachungüber die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilunge<strong>in</strong>er Leitungs- und Anlagenrechtsbesche<strong>in</strong>igung füre<strong>in</strong>e wasserwirtschaftliche Anlage, hier: Tr<strong>in</strong>kwasserleitungen<strong>in</strong> der Gemarkung BrambachAuf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbere<strong>in</strong>igungsgesetzes (GBBerG) vom25. Dezember 1993 (BGBl. I. S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 AchteZuständigkeitsanpassungsVO vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dungmit der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbere<strong>in</strong>igungsgesetzes undanderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung- SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I. S. 3900)hat die Heidewasser GmbH, An der Ste<strong>in</strong>kuhle 2, 39128 Magdeburg, für Tr<strong>in</strong>kwasserleitungennebst Schutzstreifen von 4 m Breite <strong>in</strong> der Gemarkung Brambachdie Erteilung e<strong>in</strong>er Leitungs- und Anlagenrechtsbesche<strong>in</strong>igung beantragt.<strong>Die</strong> Besche<strong>in</strong>igung begründet e<strong>in</strong>e beschränkte persönliche <strong>Die</strong>nstbarkeit gemäߧ 9 GBBerG für die nachfolgend genannten Grundstücke zu Gunsten desAntragstellers. Sie umfasst das Recht:1. das belastete Grundstück für den Betrieb, die Instandsetzung, die Rekonstruktionund den Neubau zu betreten oder sonst zu benutzen;2. auf dem GrundstückTr<strong>in</strong>kwasser <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Leitung zu führen und Sonder- und Nebenanlagenzu betreiben, zu unterhalten, <strong>in</strong> Stand zu setzen und zu erneuern;3. vom Grundstücks-, Gebäudeeigentümer und Erbbauberechtigten zu verlangen,ke<strong>in</strong>e baulichen Anlagen zu errichten bzw. errichten zu lassen undke<strong>in</strong>e Maßnahmen vorzusehen, die den Bestand der wasserwirtschaftlichenAnlage bee<strong>in</strong>trächtigen oder gefährden;4. im Bereich der ausgewiesenen Schutzstreifenfläche ke<strong>in</strong>e leitungsgefährdendenStoffe zu lagern, Anpflanzungen und Bewuchs so zu halten, dasssie den Bestand der wasserwirtschaftlichen Anlage nicht gefährden;5. das Gelände im Schutzbereich nicht zu erhöhen oder abzutragen;6. die Ausübung des Rechts kann an Dritte übertragen werden.<strong>Die</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserleitungen bef<strong>in</strong>det sich auf den nachfolgenden Grundstücken:- Gemarkung Brambach, Flur 6, Flurstücke 9, 137, 77/1, 78, 79, 80, 81, 82,83, 84 und 85- Gemarkung Brambach, Flur 1, Flurstücke 96, 87, 84/1, 83, 54, 36, 114, 33,31, 135 und 32- Gemarkung Brambach, Flur 5, Flurstücke 3, 49 und 2- Gemarkung Brambach, Flur 3, Flurstücke 42, 40, 38, 33, 32, 31/12 und 53- Gemarkung Brambach, Flur 4, Flurstücke 9/2, 9/1, 3/11, 3/10, 3/9, 3/15,3/6, 3/5, 33, 32, 3/1 und 22Gemäß § 7 der SachenR-DV werden die Antragsunterlagen vier Wochen vondem Tag der Bekanntmachung an bei der Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>, Rechtsamt,Zerbster Straße 04, 06844 <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>, Telefon-Nr. (03 40) 20 4- 21 30, jeweilszu den <strong>Die</strong>nstzeiten öffentlich ausgelegt. Widerspricht der Grundstückseigentümerrechtzeitig während dieser Frist, wird die Besche<strong>in</strong>igung mit e<strong>in</strong>ementsprechenden Vermerk erteilt.<strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>, 15.10.2008Klemens KoschigOberbürgermeister- Öffentliche Bekanntmachung -Ortschaftsrat MildenseeHerr Michael Bühnemann ist als Mitglied des Ortschaftsrates der Ortschaft Mildenseeausgeschieden.Gemäß § 47 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts(KWG LSA) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 75 Absatz 1 der Kommunalwahlordnungfür das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gebe ich hiermit bekannt, dass derdadurch frei gewordene Sitz im Ortschaftsrat Mildensee bis zum Ende der Wahlperiodeunbesetzt bleibt.M. ConradStadtwahlleiter- Öffentliche Bekanntmachung -Stadtrat der Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>Herr Kurt Brumme ist als Mitglied des Stadtrates der Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> ausgeschieden.Gemäß § 75 Absatz 1 Satz 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt(KWO LSA) gebe ich hiermit bekannt, dass der dadurch im Stadtratder Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> frei gewordene Sitz der Liste der Partei Christlich DemokratischeUnion Deutschlands (CDU) auf Herrn Jörn von der Heydt als nächstfestgestellter Bewerber der Partei für den Wahlbereich 6 übergegangen ist.M. ConradStadtwahlleiterAbsichtserklärung zur E<strong>in</strong>ziehungöffentlicher VerkehrsflächenAuf der Grundlage des § 8 Absätze 2 und 4 des Straßengesetzes für das LandSachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom22.12.2005, gibt die Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> die Absicht zur straßenrechtlichenE<strong>in</strong>ziehung der nachfolgend genannten öffentlichen Verkehrsflächen bekannt:- nördlicher Teilabschnitt Gartenstraße (zwischen Turmstr. und Stenesche Str.)- nördlicher Teilabschnitt Bauhofstraße (nördlich Am Leipziger Tor bis zur Wärmeübergabestation)- westliches Ende der Elisabethstraße (ca. 50 m) im Abschnitt nördlich desehemaligen „Andes-Geländes“ und die Gehwege auf der Nord- und Südseite<strong>in</strong> diesem Abschnitt<strong>Die</strong> Lage ist aus den abgebildeten, unmaßstäblich verkle<strong>in</strong>erten Übersichtsplänenzu ersehen.<strong>Die</strong> Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> wird als Modellstadt mit dem IBA-Projekt „Stadt<strong>in</strong>seln -urbane Kerne und landschaftliche Zonen“ an der 2010 stattf<strong>in</strong>denden und vomLand Sachsen-Anhalt auszutragenden Internationalen Bauausstellung teilnehmen.<strong>Die</strong> beabsichtigten E<strong>in</strong>ziehungen dienen der straßenrechtlichen Umsetzung dermit dem Stadtumbau verbundenen Abriss- und Neugestaltungsmaßnahmen.<strong>Die</strong> Verkehrsflächen werden <strong>in</strong> den entstehenden Grünzug <strong>in</strong>tegriert.

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