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DU LEHRST SCHON - LERNST DU AUCH? - Platlaus.de

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(6) Der Lehramtsanwärter ist verpflichtet, an allen ihn betreffen<strong>de</strong>n<br />

Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Diese Ausbildungsveranstaltungen gehen je<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>ren Tätigkeit <strong>de</strong>s Lehramtsanwärters vor.“<br />

§ 12 - Ausbildung an <strong>de</strong>n Schulen<br />

„(1) Die Ausbildung dient dazu, <strong>de</strong>n Lehramtsanwärter für die Schulpraxis zu befähigen. Sie<br />

umfasst <strong>de</strong>n Ausbildungsunterricht (Hospitationen, vom Lehramtsanwärter unter Anleitung zu<br />

erteilen<strong>de</strong>r Unterricht, selbstständig zu erteilen<strong>de</strong>r Unterricht) sowie die Teilnahme an<br />

sonstigen Schulveranstaltungen.<br />

(2) Der Leiter <strong>de</strong>r Ausbildungsschule regelt im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Seminarleiter die<br />

Ausbildung <strong>de</strong>s Lehramtsanwärters an <strong>de</strong>r Ausbildungsschule und überwacht sie. Er<br />

benennt im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Seminarleiter und im Benehmen mit <strong>de</strong>m<br />

Lehramtsanwärter einen Mentor. Der Mentor hat die Aufgabe, <strong>de</strong>n Lehramtsanwärter in<br />

Fragen <strong>de</strong>r Schulpraxis zu betreuen.<br />

(5) Der Seminarleiter, die Fachleiter und <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Ausbildungsschule müssen durch<br />

Unterrichtsbesuche <strong>de</strong>n Ausbildungsstand <strong>de</strong>s Lehramtsanwärters kennen lernen und ihn<br />

beraten.“<br />

§ 13 - Lehrproben<br />

„(2) Lehramtsanwärter für das Lehramt an Grundschulen sollen in je<strong>de</strong>m ihrer<br />

Ausbildungsfächer eine Lehrprobe halten.<br />

(6) An <strong>de</strong>n Lehrproben nehmen <strong>de</strong>r Seminarleiter o<strong>de</strong>r sein ständiger Vertreter o<strong>de</strong>r ein von<br />

ihm bestimmter Fachleiter, <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Ausbildungsschule o<strong>de</strong>r ein von ihm Beauftragter<br />

sowie <strong>de</strong>r Mentor o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fachlehrer, in <strong>de</strong>ssen Klasse o<strong>de</strong>r Kurs die Lehrprobe stattfin<strong>de</strong>t<br />

teil.<br />

(7) Für die Lehrproben wer<strong>de</strong>n nach Anhörung <strong>de</strong>r teilnehmen<strong>de</strong>n Personen und auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>r von ihnen abgegebenen Notenvorschläge vom Seminarleiter Noten<br />

festgesetzt und <strong>de</strong>m Lehramtsanwärter bekannt gegeben.“<br />

§ 14 - Beurteilungen<br />

„(2) Der Seminarleiter, die zuständigen Fachleiter und <strong>de</strong>r jeweilige Leiter <strong>de</strong>r Ausbildungsschule<br />

erstellen rechtzeitig vor Beginn <strong>de</strong>r ersten vor einem Prüfungsausschuss<br />

abzulegen<strong>de</strong>n Prüfung, jeweils eine Beurteilung <strong>de</strong>s Lehramtsanwärters.“<br />

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