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DU LEHRST SCHON - LERNST DU AUCH? - Platlaus.de

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7. Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung sowie bei im Einzelfall<br />

festgelegten Aufgaben im Rahmen von Schulversuchen und Projekten <strong>de</strong>r<br />

Schulentwicklung,<br />

8. Wahrnehmung von Aufgaben bei <strong>de</strong>r Begleitung <strong>de</strong>r Berufseingangsphase bei Lehrern.“<br />

§ 28 - Schulleiter (einer Ausbildungsschule)<br />

„(5) Dem Schulleiter obliegt die Leitung <strong>de</strong>r Ausbildung <strong>de</strong>r Lehramtsanwärter an <strong>de</strong>r von ihm<br />

geleiteten Schule (Ausbildungsschule) im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Seminarleiter <strong>de</strong>s<br />

jeweiligen schulartbezogenen Studienseminars.<br />

Der Schulleiter för<strong>de</strong>rt in Fragen <strong>de</strong>r Lehrerausbildung die Zusammenarbeit <strong>de</strong>r<br />

Ausbildungsschule mit <strong>de</strong>m zuständigen Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung.<br />

Der Schulleiter regelt im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Seminarleiter <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

schulartbezogenen Studienseminars <strong>de</strong>n Einsatz <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Ausbildungsschule tätigen<br />

Fachleiter und lehrbeauftragten Fachleiter gemäß <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Rechts- und<br />

Verwaltungsvorschriften und <strong>de</strong>n Weisungen <strong>de</strong>s Kultusministeriums.<br />

Dabei ist auf die <strong>de</strong>n Fachleitern und lehrbeauftragten Fachleitern außerhalb <strong>de</strong>r<br />

Ausbildungsschule obliegen<strong>de</strong>n dienstlichen Verpflichtungen Rücksicht zu nehmen.“<br />

Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung<br />

für die Lehrämter (ThürAZStPLVO)<br />

§ 6 - Dienstverhältnis, Einstellung<br />

„(1) Soweit nicht beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen, leistet <strong>de</strong>r Bewerber <strong>de</strong>n<br />

Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf<br />

Wi<strong>de</strong>rruf ab.<br />

(3) Der Lehramtsanwärter untersteht während <strong>de</strong>r Ausbildung <strong>de</strong>r Dienstaufsicht <strong>de</strong>s<br />

zuständigen Staatlichen Schulamts (untere Dienstaufsichtsbehör<strong>de</strong>). Die Fachaufsicht über<br />

die pädagogischpraktische Ausbildung <strong>de</strong>r Lehramtsanwärter an <strong>de</strong>n Ausbildungsschulen<br />

obliegt <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Schulamtsbezirk zuständigen Staatlichen Studienseminar für<br />

Lehrerausbildung. Oberste Dienst- und Fachaufsichtsbehör<strong>de</strong> ist das Ministerium. Der Leiter<br />

<strong>de</strong>r Ausbildungsschule ist Vorgesetzter <strong>de</strong>s Lehramtsanwärters; im Übrigen hat <strong>de</strong>r<br />

Lehramtsanwärter <strong>de</strong>n dienstlichen Anweisungen <strong>de</strong>s Leiters <strong>de</strong>s Staatlichen<br />

Studienseminars für Lehrerausbildung, <strong>de</strong>s Seminarleiters <strong>de</strong>s schulartbezogenen<br />

Studienseminars (Seminarleiter), seiner Fachleiter und <strong>de</strong>r sonstigen an <strong>de</strong>n Schulen mit <strong>de</strong>r<br />

Ausbildung Beauftragten Folge zu leisten.“<br />

§ 9 - Ausbildungsfächer<br />

„(2) Für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern für das Lehramt an Grundschulen legt das<br />

Ministerium die Ausbildung in vier Ausbildungsfächern fest, die <strong>de</strong>m Studiengang <strong>de</strong>s<br />

Lehramtsanwärters entsprechen und an Grundschulen in Thüringen unterrichtet wer<strong>de</strong>n.“<br />

§ 11 - Ausbildung am Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung<br />

„(1) Der Lehramtsanwärter wird auf theoretischer Grundlage schulpraktisch ausgebil<strong>de</strong>t. Die<br />

Ausbildung erfolgt im Allgemeinen Seminar, in <strong>de</strong>n Fachseminaren und <strong>de</strong>n sonstigen<br />

Veranstaltungen <strong>de</strong>s Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung. Sonstige<br />

Veranstaltungen sind insbeson<strong>de</strong>re Lehrprobenauswertungen, Hospitationen,<br />

Beratungsgespräche und Projekte. Die Inhalte <strong>de</strong>r Ausbildungsveranstaltungen sind eng<br />

aufeinan<strong>de</strong>r abzustimmen.<br />

(2) Im Allgemeinen Seminar wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Fachkompetenz, didaktisch-methodische<br />

Kompetenz, erzieherische Kompetenz, Beratungs-, Kommunikations-, Planungs- und<br />

Reflexionskompetenz sowie schul- und dienstrechtliche Kompetenz im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>n praktischen Erfahrungen <strong>de</strong>s Lehramtsanwärters entwickelt.<br />

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