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DU LEHRST SCHON - LERNST DU AUCH? - Platlaus.de

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1.2.1 rechtliche Grundlagen<br />

Folgen<strong>de</strong> Gesetze und Verordnungen bil<strong>de</strong>n die rechtliche Grundlage <strong>de</strong>s täglichen<br />

pädagogischen Han<strong>de</strong>lns.<br />

���� Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)<br />

� Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, das<br />

Gymnasium und die Gesamtschule (ThürSchulO)<br />

���� Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Son<strong>de</strong>rpädagogische<br />

Fachkräfte an <strong>de</strong>n staatlichen Schulen in Thüringen<br />

���� Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung<br />

für die Lehrämter (ThürAZStPLVO)<br />

(� alle nachzulesen auf <strong>de</strong>n Seiten <strong>de</strong>s Thüringer Kultusministeriums<br />

unter www.thueringen.<strong>de</strong>)<br />

In <strong>de</strong>r Lehrerausbildung sind vor allem folgen<strong>de</strong> Auszüge relevant.<br />

Thüringer Schulgesetz:<br />

§ 35 - Aus-, Fort- und Weiterbildung <strong>de</strong>r Lehrer, <strong>de</strong>r Erzieher und <strong>de</strong>r<br />

Son<strong>de</strong>rpädagogischen Fachkräfte<br />

“(1) Die wissenschaftliche und künstlerische Ausbildung <strong>de</strong>r Lehrer erfolgt an Universitäten<br />

o<strong>de</strong>r vergleichbaren Hochschulen. Sie schließt mit <strong>de</strong>r Ersten Staatsprüfung für ein<br />

schulartbezogenes Lehramt ab. Die pädagogisch-praktische Ausbildung <strong>de</strong>r Lehrer erfolgt<br />

nach <strong>de</strong>r Ersten Staatsprüfung in einem zweijährigen schulartbezogenen<br />

Vorbereitungsdienst an Studienseminaren und Ausbildungsschulen. Sie schließt mit <strong>de</strong>r<br />

Zweiten Staatsprüfung ab.“<br />

Lehrerdienstordnung:<br />

§ 24 - Fachleiter/ lehrbeauftragte Fachleiter:<br />

„(2) Zum Aufgabenbereich <strong>de</strong>r Fachleiter und lehrbeauftragten Fachleiter gehören<br />

insbeson<strong>de</strong>re<br />

1. die pädagogische, fachdidaktische und fachmethodische Ausbildung <strong>de</strong>r<br />

Lehramtsanwärter in Theorie und Praxis,<br />

2. die Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Zweiten Staatsprüfung,<br />

3. die Erteilung von Unterricht an einer Ausbildungsschule als Grundlage einer<br />

praxisbezogenen Ausbildung,<br />

4. im Falle <strong>de</strong>r Prüferberufung die Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Ersten<br />

Staatsprüfung, <strong>de</strong>n Erweiterungsprüfungen und Prüfungen in einem weiteren Fach,<br />

5. die Begleitung von Schulpraktika, die von Lehramtsstu<strong>de</strong>nten im Rahmen ihres<br />

Lehramtsstudiums zu absolvieren sind,<br />

6. die Wahrnehmung von im Einzelfall durch das Kultusministerium festgelegten Aufgaben<br />

in <strong>de</strong>r ersten Phase <strong>de</strong>r Lehrerausbildung im Bereich <strong>de</strong>r Fachdidaktik und <strong>de</strong>r<br />

Erziehungswissenschaften,<br />

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