DU LEHRST SCHON - LERNST DU AUCH? - Platlaus.de
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1.2.3 Bedarfs<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>r Unterricht (B<strong>DU</strong>)<br />
Bedarfs<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>r Unterricht bezeichnet die Stun<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r LAA<br />
eigenverantwortlich/selbstständig und ohne Begleitung <strong>de</strong>s Mentors an seiner<br />
Ausbildungsschule durchführt und die im Stun<strong>de</strong>nplan fest verankert sind. Wichtig<br />
dabei ist, dass die Ausbildung in allen vier Fächern gewährleistet bleibt.<br />
Thüringer Kultusministerium (Gz.: 1A 2/51060-0)<br />
Verwaltungsvorschrift für die Organisation <strong>de</strong>s Schuljahres 2007/2008<br />
Absatz 2.5.3 Bedarfs<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>r Unterricht <strong>de</strong>r Lehramtsanwärter<br />
„Der Umfang <strong>de</strong>s selbstständig zu erteilen<strong>de</strong>n Unterrichts <strong>de</strong>r Lehramtsanwärter ergibt sich<br />
aus <strong>de</strong>r Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die<br />
Lehrämter-ThürAZStPLVO - vom 3. September 2002 (GVBl. S. 328) - in <strong>de</strong>r jeweils<br />
gelten<strong>de</strong>n Fassung.<br />
Hiervon wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Schule im ersten Ausbildungsjahr durchschnittlich fünf und im zweiten<br />
Ausbildungsjahr durchschnittlich elf Wochenstun<strong>de</strong>n auf die Wochenstun<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />
Unterricht nach Punkt 4 angerechnet (Bedarfs<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>r Unterricht). Der tatsächliche<br />
Unterrichtseinsatz ist abhängig vom Ausbildungsfortschritt und <strong>de</strong>n pädagogischdidaktischen<br />
Voraussetzungen <strong>de</strong>s Lehramtsanwärters und wird vom Leiter <strong>de</strong>r<br />
Ausbildungsschule im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Seminarleiter festgelegt.<br />
Das Staatliche Schulamt koordiniert unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Studienseminare und <strong>de</strong>r<br />
Ausbildungsschulen die Maßnahmen und Festlegungen, die über <strong>de</strong>n Zuständigkeitsbereich<br />
<strong>de</strong>r einzelnen Schule hinausgehen.“<br />
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